Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-423 KI-generiert

Federal Council rejects motion to reverse regionalization of national TV news

Geschäftsnummer VPB 81-423
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed a motion to reverse the regionalization of the national television news program. The motion argued that regionalization was detrimental to national unity and financially inefficient. However, the Federal Council concluded that reversing the decision would be problematic due to established practices and legal considerations regarding the media's programming freedom, as the concession contract did not grant the Federal Council direct oversight or instruction rights over the appointed representatives within the broadcasting company. Despite acknowledging the potential benefits of a unified news program for national cohesion, the council ultimately recommended rejecting the motion due to these legal and practical constraints.

Legislator-Regeste

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Art. 9 Absatz, Art. 13 Absatz, Art. 13 Abs. 1 der Konzessionsbedingungen, Art. 9 Abs. 2 der Konzession; Federal Council rejects motion to reverse regionalization of national TV news: The motion argued that regionalization was detrimental to national unity and financially inefficient. However, the Federal Council concluded that reversing the decision would be problematic due to established practices and legal considerations regarding the media's programming freedom, as the concession contract did not grant the Federal Council direct oversight or instruction rights over the appointed representatives within the broadcasting company. Despite acknowledging the potential benefits of a unified news program for national cohesion, the council ultimately recommended rejecting the motion due to these legal and practical constraints.

Schlagwörter

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Senderecht Konzession Regionalwahl Medienrecht Regionalsprachen erworbener Anspruch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 9 Absatz
Art. 13 Absatz
keit im Rahmen der Konzessionsbestimmungen (Art. 13
Art. 13 Abs. 1 der Konzessionsbedingungen
Cited to argue that decentralization of the news did not violate conditions requiring programs to serve national interests and strengthen national unity.
Art. 9 Abs. 2 der Konzession
Cited to argue that the Federal Council's appointment of members to the central board was for pluralistic support, not state influence, and thus the Council could not issue direct instructions.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 13 Abs. 1 der Konzessionsbedingungen

Cited to argue that decentralization of the news did not violate conditions requiring programs to serve national interests and strengthen national unity.

Art. 9 Abs. 2 der Konzession

Cited to argue that the Federal Council's appointment of members to the central board was for pluralistic support, not state influence, and thus the Council could not issue direct instructions.

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Volltext

Motion du Conseil national (Oehler) 200 8 juin 1982

Zur Frage, ob diese Entscheide nach politischen oder nach Eintreten ist obligatorisch

SBB-betrieblichen Gesichtspunkten zu treffen seien, ist L'entrée en matière est acquise de plein droit

meine Antwort ganz eindeutig: Die betrieblichen und

betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte der SBB sind ein Gesamtberatung - Traitement global du projet

Beurteilungsfaktor und nicht mehr. Die Gesamtbeurteilung

hat noch andere Kriterien und Gesichtspunkte miteinzube- Titel und Ingress Art. 1-4

ziehen, und deshalb kann der Entscheid nur auf der politi- Titre et préambule art. 1 à 4

schen Ebene getroffen werden. Wir haben das schon seit

einiger Zeit klargestellt. Es ist nicht Sache der SBB, die Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Frage der Variantenwahl zu entscheiden, es ist ihre Auf- Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen

gabe, vom betrieblichen Gesichtspunkt aus, auch eisen- (Einstimmigkeit)

bahnpolitisch Stellung zu beziehen. Die Entscheide müssen

dann von den politischen Instanzen, letzten Endes auch An den Nationalrat - Au Conseil national

wieder vom Parlament und allenfalls vom Volk auf dem

Wege des Referendums getroffen werden.

Sie fragen weiter, ob eine Zusammenarbeit zwischen den

betreffenden Kantonen nicht dienlich wäre, zwischen Gott- #ST# Ad 81.056

hard-Kantonen und Splügen-Kantonen. Die Frage stellt

sich in der Tat. Diese Zusammenarbeit hat im Laufe der lan- PTT. Voranschlag 1982. Nachtrag l

gen Jahre immer wieder stattgefunden, mit Venehmlassun- PTT. Budget 1982. Supplement l

gen, mit direkten Kontakten. Die Frage stellt sich erneut,

weil wir ja teilweise einen Szenenwechsel in den Standort- Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. April 1982

räumen miterleben. Es kommt in beiden Standorträumen Message et projet d'arrêté du 21 avril 1982

immer mehr Opposition auf, allmählich haben wir mehr

Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern

Stimmen, die nein sagen, als die Stimmen, die über Jahr- S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT,

zehnte vorherrschend waren. Hier ist also ein gewisser Sze- Viktoriastrasse 21, Berne

nenwechsel aus ganz verschiedenen, insbesondere

Umweltgründen im Gange.

Sie haben die weitere Frage gestellt, ob auch noch andere

Fragen zur Diskussion stehen und bearbeitet werden. Ich Antrag der Kommission

muss Ihnen sagen, dass das schon seit längerer Zeit der Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Fall ist. Man hat sich während Jahren und Jahrzehnten auf

eine abgegrenzte Fragestellung festgelegt: ein Gott- Proposition de la commission

hard-Basistunnel als Neuanlage und Verstärkung oder eine Adhérer au projet du Conseil fédéral

Ostalpenbahn, also eine Splügenbahn. Wir haben die Frage

in Angriff genommen, wie es mit dem Leistungsangebot der Andermatt, Berichterstatter: Mit der Botschaft über den

Transitstrecken überhaupt stehe und wie die künftige Nach- Nachtrag l zum Finanzvoranschalg der PTT-Betriebe für das

frage etwa zu beurteilen sei. Die GVK gibt dazu keine kon- Jahr 1982 werden Zahlungskredite in der Höhe von 19,1 Mil-

krete Antwort; sie sagt, dass bis zum Jahr 2000 keine neue lionen Franken und für Gebäude Verpflichtungskredite von

Alpentransversale erforderlich sei. Zur Variantenfrage 12,6 Millionen Franken verlangt. Die Finanzkommission hat

nimmt die GVK nicht Stellung. diese Kreditbegehren überprüft und empfiehlt dem Rat

Wir haben verschiedene Studien betrieben, die letzte war Zustimmung zum vorgelegten Bundesbeschluss.

die Studie 1979, eine Vergleichbarkeitsstudie Gotthard-

Basistunnel/Splügenbahn (schweizerische Kosten, auslän- Eintreten ist obligatorisch

dische Kostananteile, Vor- und Nachteile). Dabei wurde die L'entrée en matière est acquise de plein droit

Frage der Kapazitäten nicht besonders abgeklärt. Das blieb

zu tun. Sie können aus diesem Geschäftsbericht ersehen, Gesamtberatung - Traitement global du projet

dass der Transitverkehr - ohne Import/Export - in den Jah-

Titel und Ingress Art. 1-3

ren 1973-1981 um 6,9 Prozent zugenommen hat, dass er

etwa 12 Millionen Tonnen beträgt. Mit dem Ausbau des Titre et préambule art. 1 à 3

Lötschbergs auf Doppelspur (dieser sollte 1988 fertig sein) Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

wird die gesamte alpendurchquerende Kapazität von heute

etwa 16 Millionen (Import, Export und Transitverkehr) auf Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen

dannzumal etwa 25 Millionen steigen. Das bedeutet eine (Einstimmigkeit)

Zunahme um rund 50 Prozent. An den Nationalrat - Au Conseil national

Wir mussten auch diese Frage in Angriff nehmen. Wir haben

das letzten Herbst gemacht. Die Arbeiten nähern sich dem

Abschluss, der Bundesrat wird orientiert werden. Und hier

kommen die weiteren Stichworte: Transitstellung der 81.423

Schweiz, Transitpolitik, welche Stellung im europäischen

#ST#

Verkehr soll unser Land in Zukunft haben, welches ist die Motion des Nationalrates (Oehler). Tagesschau.

Bedeutung ausserhalb des Verkehrsbereiches, strategisch, Rückgängigmachung der Regionalisierung

politisch, wirtschaftlich? Alle diese Fragen müssen auf einer Motion du Conseil national (Oehler). Régionali-

breiteren Ebene geprüft und zusammenhängend beurteilt

werden; erst dann können wir dem Parlament eine entspre-

sation du Téléjournal. Annulation du projet

chende Botschaft oder einen entsprechenden Bericht

erstatten. Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 1981

Décision du Conseil national du 16 décembre 1981

Dem Bundesrat stellt sich die Frage, ob es richtig wäre, vor-

gängig eine Botschaft zur Linienführungsfrage (Varianten)

zu bringen, oder ob es nicht besser sei, alles zusammen in

einem Bericht an das Parlament unterzubringen, um auch

Ihnen eine Gesamtdiskussion zu ermöglichen. Wortlaut der Motion

Damit habe ich zu den gestellten Fragen Stellung bezogen. Der Bundesrat wird angehalten, seine Vertreter in der SRG

Ich bitte Sie um Genehmigung der Rechnung SBB 1981. dahingehend zu motivieren oder allenfalls zu instruieren,

8. Juni 1982 201 Motion des Nationalrates (Oehler)

dass die Regionalisierung der Tagesschau aus staatspoliti- SRC bewogen, zur nationalen Koordination eine Koordina-

schen wie auch finanziellen Gründen ganz oder mindestens tionszentrale und eine Chefredaktorenkonferenz zu schaf-

soweit noch möglich rückgängig gemacht wird. fen. Es ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuwei-

sen, dass wir seit Jahrzehnten eine ähnlich dezentralisierte

Texte de la motion Lösung beim Radio haben, ohne dass ernsthafte Schwierig-

Comme le projet de régionalisation du Téléjournal devrait keiten aufgetreten sind.

être annulé complètement ou, pour le moins, mis en veil- Die Kommission kam zur Auffassung, dass mit der Dezen-

leuse dans toute la mesure où c'est encore chose possible tralisation der Tagesschau die nationale Einheit und das

(pour des raisons relevant de la politique générale ainsi que Zusammengehörigkeitsgefühl der Schweizer nicht gefähr-

pour des motifs financiers), j'invite le Conseil fédéral à gag- det sei. Wir sind aber der Ansicht, dass die SRG alles vor-

ner ses représentants au sein de la SSR à cette manière de kehren muss, um nicht aus der Dezentralisierung in eine

voir, ou à leur donner au besoin pour instruction d'intervenir Provinzialisiergng abzugleiten.

dans ce sens auprès de cette institution. Es bleiben noch die finanziellen Aspekte der Dezentralisa-

tion: Man war sich von Anfang an bewusst, dass die Auftei-

Andermatt, Berichterstatter: Nach mehrjährigen Vorstudien lung der Tagesschau auf drei Zentren mehr kosten würde

entschied sich im Februar 1978 der Zentralvorstand der als die gemeinsame Produktion in Zürich. Man nahm aber

Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft für eine anfänglich die errechneten geringen Mehrkosten für eine

Dezentralisation der Tagesschau. Schon dieser Entscheid Publikums- und mentalitätsnähere Information in Kauf. Im

war nicht unbestritten, und die Aufsichtsbehörde, das Eid- Laufe der Vorbereitungen zeigte es sich dann aber, dass

genössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte- anfänglich offensichtlich sehr fahrlässig gerechnet wurde.

ment, hat am 6. Juli 1978 einen Rekurs gegen diesen Ent- Die Mehrkosten gegenüber der alten Lösung konnten bis

scheid des Zentralvorstandes abgewiesen. Damit war der heute nie genau ermittelt werden. Die Totalkosten werden

Weg frei für die weiteren Vorbereitungsarbeiten. heute mit rund 26 Millionen angegeben, wobei auch diese

Am 1. Januar 1982 wurde die welsche Tagesschau erstmals Zahl angezweifelt wird, und es ist anzunehmen, dass sie

in Genf zusammengestellt und ausgestrahlt. Die Produktion auch ohne eine eventuelle Teuerung in den nächsten Jah-

der Tagesschau für die italienische Schweiz bleibt vorläufig ren noch weiter ansteigen wird.

noch in Zürich und soll erst 1985 oder 1986 nach Lugano Eine Rückgängigmachung auf den alten Zustand würde

disloziert werden. Am 17. Juni 1981 reichte Nationalrat Oeh- aber ebenfalls wiederum Millionen kosten. Es ist auch zu

ler eine Motion ein, mit der der Bundesrat angehalten wird, bedenken, dass die eigene Tagesschau in der welschen

seine Vertreter in der Schweizerischen Radio- und Fernseh- Schweiz sehr gut angekommen ist und es allein schon des-

gesellschaft dahingehend zu motivieren oder allenfalls zu halb fast unmöglich wäre, die Produktion der welschen

instruieren, dass die Regionalisierung der Tagesschau aus Tagesschau wieder nach Zürich zurückzunehmen.

staatspolitischen wie auch finanziellen Gründen ganz oder Wenn wir schon, was die Aufsicht betrifft, die Programm-

mindestens soweit noch möglich rückgängig gemacht wird. freiheit hochhalten wollen, dann dürfen wir - so meint Ihre

In der schriftlichen Begründung führte der Motionär für Kommission - als Parlament nicht via die Hintertüre der

seine Begehren staatspolitische und finanzielle Gründe an. Finanzaufsicht diese Programmfreiheit wieder in Frage stel-

Falls eine Rückgängigmachung der getroffenen Massnah- len.

men nicht mehr möglich sei, solle die Aufsichtsbehörde für Die Annahme der Motion im Nationalrat erfolgte weder aus

eine gleichwertige Information der verschiedenen Sprach- rechtlichen noch aus staatspolitischen oder finanziellen

gebiete besorgt sein. Der Bundesrat empfahl, die Motion Gründen. Sie erfolgte, wie wir meinen, hauptsächlich als

abzulehnen. Der Nationalrat hat sie aber mit 68 zu 14 Stim- Unmutskundgebung gegenüber der SRG und einzelnen

men überwiesen. ihrer Institutionen. Es war nicht die Aufgabe Ihrer Kommis-

Ihre Kommission teilt in dieser Sache die Auffassung des sion, den Gründen für diesen Zustand nachzugehen. Wir

Bundesrates und stützt sich dabei vor allem auf rechtliche beschränkten uns darauf, zu prüfen, ob die Motion rechtlich

Überlegungen. Es galt zu untersuchen, ob der Bundesrat in Ordnung sei und ob eine Rückgängigmachung der

aufgrund des Konzessionsvertrages befugt wäre, auf die Dezentralisation der Tagesschau aufgrund des Konzes-

von ihm ernannten Vertreter im Zentralvorstand im Sinne sionsvertrages anzuordnen wäre. Ihre Kommission hat

des Motionärs Einfluss zu nehmen, und ob mit dem diese Fragen verneint und empfiehlt Ihnen mit 9 zu 0 Stim-

Beschluss des Zentralvorstandes Bestimmungen des Kon- men bei einer Enthaltung, die Motion des Nationalrates

zessionsvertrages verletzt worden sind. abzulehnen.

Artikel 9 Absatz 2 der Konzession macht deutlich, dass

nicht Staats- oder Regierungseinfluss Zweck der Ernen- Dobler: Der Wahrheit zuliebe ist festzuhalten, dass sich die

nung durch den Bundesrat ist, sondern vielmehr die plurali- ' Motion nicht gegen die sprachlichen Minderheiten richtet,

stische Abstützung der Trägerschaft. Es handelt sich bei sondern dass die SRG im Mittelpunkt der Diskussion steht.

den vom Bundesrat ernannten Mitgliedern des Zentralvor- Der Motionär führt aus, dass er aus staatspolitischen und

standes zum grössten Teil nicht um Bundesbeamte, also finanziellen Gründen der Regionalisierung entgegentritt und

nicht um Personen, die der Dienstaufsicht des Bundesrates dass diese teilweise oder ganz rückgängig gemacht werden

und des Parlamentes unterstehen. Die Erteilung von soll.

bestimmten Weisungen an diese Personen durch den Bun- Nach der Begründung des Motionärs geht es hier offen-

desrat wäre rechtlich fragwürdig und auch medienpolitisch sichtlich darum, einen Stopp einzuschieben in dem Sinn,

inopportun. Hätte sich der Bundesrat mehr Mitwirkungs- dass einer besseren Koordination das Wort geredet werden

und Mitentscheidungsrechte sichern wollen, so hätte er im soll. Wenn wir im Rahmen der Kommissionssitzung dahin-

Konzessionsvertrag Bewilligungs- und Genehmigungsvor- gehend orientiert wurden, dass beispielsweise bei Aufnah-

behalte angebracht. Dieses wurde aber - und wir meinen, men alle drei Equipen, also die deutschsprachige, die fran-

mit guten Gründen - um der Programmfreiheit willen unter- zösischsprachige und die italienischsprachige, aufgekreuzt

lassen. Der Bundesrat kann durch das Parlament nicht dazu sind, dann spricht das nicht unbedingt für eine gute Koordi-

angehalten werden, etwas zu tun, zu dem er nach Konzes- nation in diesem Team. So gesehen, kommt der Motion

sionsvertrag nicht befugt ist. doch eine gewisse Bedeutung zu, die es meines Erachtens

Im weiteren erhebt sich die Frage, ob mit der Dezentralisie- verdient, dass auch diese Aspekte in unserem Rat darge-

rung der Tagesschau Konzessionsbedingungen verletzt legt werden.

worden sind. Es ist Artikel 13 Absatz 1 der Konzessionsbe- Zur rechtlichen Seite: Ich bin ohne weiteres damit einver-

dingungen zu beachten. Hier wird ausgeführt, dass insbe- standen, dass in dieser Richtung das Parlament in den Hin-

sonders die Programme so zu gestalten sind, dass sie den tergrund tritt, so dass dem Bundesrat hier die Kompetenz

Interessen des Landes dienen, die nationale Einheit und zugeschoben werden muss; trotzdem scheint mir in bezug

Zusammengehörigkeit stärken. Diese Bestimmung hat die auf die rechtliche Seite eine Differenzierung am Platze zu

27-S

Postulat Binder 202 8 juin 1982

sein. Zumindest was die Aufsicht über die.SRG betrifft, stel- geben wir in aller Form der Erwartung Ausdruck, dass

len sich diesbezüglich Fragen. Es heisst, die Oberaufsicht Ersatzsendungen geschaffen werden, die im Sinne dieser

in bezug auf die SRG sei Sache des Bundes, insbesondere Überlegungen geeignet sind, die anderenfalls verlorenge-

also, was die finanzielle Seite anbetreffe. Der Bundesrat hende überregional verbindende Sendefunktion zu über-

führt hierzu aus, dass man unter der Oberaufsicht des Bun- nehmen.

des die Oberaufsicht des Bundesrates zu verstehen habe.

Anders ausgedrückt: die Bundesversammlung hat keine Bundesrat Schlumpt: Herr Ständerat Andermatt, dem ich

Möglichkeit, direkt einzugreifen. für seinen Bericht danke, hat darauf hingewiesen: das

Meiner Meinung nach können aber die eidgenössischen EVED hat 1978 die Dezentralisierung durch Ablehnung

Räte indirekt über die Motion doch in diese Materie einwir- einer dagegen gerichteten Beschwerde genehmigt. Unter

ken. Ich erinnere an die letztjährige parlamentarische Dis- dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wäre es nun'

kussion, wo ein Vorstoss besprochen wurde, der verlangte, höchst problematisch, wenn der Bund vier Jahre später

dass die aus einer allfälligen Gebührenerhöhung stammen- (nachdem die Realisierung teilweise erfolgt ist) quasi das

den Einnahmen in erster Linie zur Verbesserung der Pro- Gegenteil beschliessen wollte.

grammqualität zu verwenden seien, und dass im weiteren Ob Bundesrat oder Parlament Kompetenzen haben, ändert

bei der Prüfung des Finanzgebarens und der Rechnung der nichts daran, dass die Vertreter des Bundes - wer immer

SRG den Fragen der Abschreibung und der Reservebildung sie wählt -, soweit es nicht Bundesbeamte sind (und das

besondere Beachtung zu schenken sei. In dieser Richtung sind sie eben nicht, wie Ständerat Gadient sagte), ihre Auf-

hatte also das Parlament einen Druck auf den Bundesrat gabe im Zentralvorstand nicht nach Instruktionen wahrneh-

ausgeübt. men, sondern ungebunden. Das sind keine gebundenen

Es stellt sich die Frage, ob hier nicht rechtlich von einer Mandate, die nach Weisungen auszuüben wären. Das Bun-

Lücke gesprochen werden kann. Die Mitarbeiter der SRG desamt für Justiz hat das am 8. März 1982 in einem Bericht

stellen sich nämlich auf den Standpunkt, sie hätten eine eindeutig festgelegt. Es gibt kein Weisungsrecht, und das,

Programmfreiheit, in die man ihnen nicht hineinreden was die Motion des Nationalrates will, ist schon über der

könne. Theoretisch mag dieses Verhalten angehen. Prak- Grenze dessen, was man als Weisung bezeichnen müsste.

tisch ist diese Frage aber sehr schwierig zu beurteilen. Eine dritte Bemerkung zu den Ausführungen von Ständerat

Wenn wir schon von Bundesseite aus die Möglichkeit Gadient: Koordinationsmassnahmen, welche die nationale

haben, die Oberaufsicht in bezug auf die Finanzen durchzu- Einheit gewährleisten sollen, also die Klammerfunktion der

führen, kommen wir doch automatisch mit dieser soge- SRG insbesondere auch bei diesen Tagesschauen der drei

nannten Programmfreiheit in einen Konflikt. Wenn es sich Sprachregionen, solche Koordinationsmassnahmen wurden

nun herausstellt, dass es bei der Dezentralisierung der SRG-intern durch den Generaldirektor angeordnet, sie sind

Tagesschau nicht um 8 bzw. nicht einmal mehr um 26 Millio- bereits im Gange, so dass diesem Anliegen sicher entspre-

nen Franken, sondern möglicherweise um rund 50 Millionen chen wird. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates zu

Franken Mehrkosten geht, dann haben wir hier doch eine einem Postulat Akeret im Nationalrat.

Diskrepanz oder gar eine Unverhältnismässigkeit in bezug

auf die Oberaufsicht über die Finanzen einerseits und in Abstimmung - Vote

bezug auf die Programmfreiheit andererseits festzustellen. Für Überweisung der Motion 2 Stimmen

Man kann doch nicht behaupten, die Programmfreiheit sei Dagegen 22 Stimmen

dermassen gewährleistet, dass die Finanzen überhaupt

keine Rolle spielten. Der Bund hat die Möglichkeit, etwas zu

sagen, wenn es um die Finanzen geht. Diese unsichere

Rechtslage, die in bezug auf die Kompetenzordnung weit- 81.924

herum nicht befriedigt, bereitet mir Mühe, einfach gegen die

#ST#

Motion zu stimmen. Ich behalte mir darum vor, Stimment- Postulat Binder

haltung zu üben. Taktfahrplan 1982. Aargau

Horaire cadencé 1982. Argovie

Gadient: Das Votum Dobler ruft mich auf den Plan. Ich

hatte ähnliche Bedenken und habe sie noch. Nachdem

jedoch die Dezentralisierung - wie dies der Kommissions-

präsident dargelegt hat - nicht in Widerspruch zu den Kon-

zessionsbestimmungen steht, die SRG ihre Programmtätig- Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1981

keit im Rahmen der Konzessionsbestimmungen (Art. 13

und 22 Abs. 3) frei gestalten kann und die Aufsicht über die Am 23. Mai 1982 wird im schweizerischen Bahnverkehr das

SRG zwar an den Bundesrat delegiert worden ist, diesem Neue Reisezugs-Konzept 1982 (NRK 82) oder - in verständ-

jedoch kein Weisungsrecht an die von ihm bezeichneten licher Sprache ausgedrückt - der sogenannte Taktfahrplan

Vertreter im Zentralvorstand (es handelt sich ja nicht um in Kraft gesetzt. Dieser Taktfahrplan widerspricht den

EVED-Beamte) zusteht, kann unseres Erachtens haupt- anlässlich der Eröffnung der Heitersberglinie von den SBB

sächlich aus formalrechtlichen Gründen der Motion nicht abgegebenen Versprechungen und bedeutet gegenüber

Folge geleistet werden, zumal sich das Téléjournal in der dem bevölkerungsreichen Kanton Aargau sowie insbeson-

Romandie gut einzuführen scheint. dere gegenüber der Grossregion Limmattal-Aaretal

Materiell befriedigt mich die Lösung auch nicht besonders. (Baden-Brugg) einen politischen Affront.

Die Dreiteilung in Sprachregionen auch in diesem wichtigen Die wichtigsten Schwachstellen des NRK sind:

Bereich fördert die Gefahr des Auseinanderlebens; darauf - das Abhängen der Region Baden-Brugg vom direkten

ist im Nationalrat zu Recht aufmerksam gemacht worden. Jurafuss-Verkehr;

Gerade eine einheitliche Tagesschau mit ihrer hohen Ein- - das Brechen der alten Ost-West-Stammlinie in Ölten und

schaltquote wäre an sich geeignet, das Gemeinsame, das der Verlust einer Direktverbindung der Region Baden-

Überregionale, die nationale Verbundenheit zu stärken. Es Brugg an die Westschweiz;

ist zu Recht von einer nationalen Informationsklammer in

einem der wenigen Bereiche, wo eine solche überhaupt - der fast vollständige Verlust von Verbindungen ohne

zum Tragen kommen kann, gesprochen worden. Eine ein- Umsteigen der Bahnhöfe Brugg und Baden über Zürich-

heitliche Tagesschau liesse sich um so mehr rechtfertigen, Flughafen hinaus;

als es neben ihr durchaus besondere Regionalsendungen - die quantitative und qualitative Verschlechterung von

gibt, bei denen sprachregionale Gewichtungen naturge- ZofIngen bezüglich Schnellzugshalte;

mäss gegeben sind. - die Anschlussmängel des Feldes 700 in Stein und Brugg

Sollte nun die Regionalisierung zum Vollzug gelangen, so für den inneraargauischen Verkehr.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (Oehler). Tagesschau. Rückgängigmachung der Regionalisierung

Motion du Conseil national (Oehler). Régionalisation du Téléjournal. Annulation du projet

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.423

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 200-202

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Ref. No 20 010 669

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