Postulates on National Broadcasting and Collective Labor Agreements
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involves two postulates. The first, Postulat Akeret, concerns the regionalization of the Swiss national news program "Tagesschau" and the potential loss of a unifying national broadcast. The Federal Council's report indicated that while regionalization could not be reversed due to completed preparations and investments, measures were being taken to strengthen other national information broadcasts. The second, Postulat Ziegler-Solothurn, questioned the need to revise laws facilitating the declaration of collective labor agreements as generally binding, especially during difficult economic times. The Federal Council acknowledged the positive effects of collective agreements and expressed openness to facilitating their broader application.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 13 Absatz, Art. 22 Absatz, Art. 13 Abs. 1 SRG-Konzession, Art. 22 Abs. 3 SRG-Konzession; Postulates on National Broadcasting and Collective Labor Agreements: The first, Postulat Akeret, concerns the regionalization of the Swiss national news program "Tagesschau" and the potential loss of a unifying national broadcast. The Federal Council's report indicated that while regionalization could not be reversed due to completed preparations and investments, measures were being taken to strengthen other national information broadcasts. The second, Postulat Ziegler-Solothurn, questioned the need to revise laws facilitating the declaration of collective labor agreements as generally binding, especially during difficult economic times. The Federal Council acknowledged the positive effects of collective agreements and expressed openness to facilitating their broader application.
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KI-generiertThe court considered whether the regionalization of the news program served the purpose of strengthening national unity and cohesion, as required by this article.
The court considered the cost-benefit relationship of the decentralized news program in relation to the economical use of resources.
Volltext
8. Oktober 1982 1437 Postulat Akeret
auch zur Weiterentwicklung unseres Verhältnisses zur EG Schriftliche Begründung - Développement par écrit
äussert. Dies gilt sowohl in bezug auf die vorerwähnten Die positiven Wirkungen partnerschaftlicher Vereinbarun-
Bereiche als auch für weitere Gebiete. Erwähnt seien gen sind unbestritten. Zum Schutz der arbeitenden Bevöl-
zusätzlich namentlich die Liberalisierung des Dienstlei- kerung, aber auch im Interesse der Konkurrenzfähigkeit von
stungsverkehrs, der Umweltschutz und die Zusammenar- Betrieben, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen,
beit auf dem Gebiet der Rechtsangleichung, die in der EG gegenüber solchen, die keine tariflichen Pflichten übernom-
einen sehr bedeutenden Umfang angenommen hat. men haben, wäre es sehr zu begrüssen, wenn angesichts
Das FHA war von Anfang an als eine Alternative zur Vollmit- der wirtschaftlich schwierigen Zeit die Allgemeinverbindlich-
gliedschaft unseres Landes bei der EG konzipiert. Diese erklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtert werden
wurde seinerzeit vor allem aus Gründen der fehlenden könnte.
demokratischen Strukturen der EG, aus Rücksicht auf
Aspekte der Referendumsdemokratie, aber auch aus Erwä- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
gungen der Neutralität und wegen wirtschaftspolitischer Déclaration écrite du Conseil fédéral
Gesichtspunkte (Landwirtschaftspolitik) abgelehnt. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
In der Zwischenzeit haben sich die Verhältnisse in verschie-
dener Hinsicht geändert. Seit dem Beitritt Irlands zur Überwiesen - Transmis
Gemeinschaft gehört ein militärisch nicht gebundenes, von
jeher neutrales Land zur EG. Die Neutralität hat sich ähnlich
wie bei der UNO nicht als echtes Hindernis einer Mitglied-
schaft erwiesen. Das zeigte sich kürzlich auch bei handels-
politischen Massnahmen der EG (Boykott Argentiniens
wegen dessen Überfall auf die Falkland-lnseln). Das Euro-
päische Parlament wird nunmehr in direkter Volkswahl #ST# 81.367
bestellt und ist bestrebt, seine Kompetenzen auszuweiten. Postulat Akeret
Mit der Erweiterung durch drei wichtige Mittelmeerstaaten
hat die EG überdies als Zentrum der europäischen Integra- Fernsehen. Nationale Informationssendung
tion an Profil gewonnen, ohne dass die Mitgliedstaaten eine Télévision. Emmission commune d'information
Identitätseinbusse erlitten oder ihre Selbständigkeit und
Unabhängigkeit verloren hätten.
Der Bundesrat wird gebeten, in seinem Bericht auch diese
Entwicklung zu würdigen und sich dazu zu äussern, in wel- Wonlaut des Postulates vom 19. März 1981
chem Umfang die politischen Vorbehalte und wirtschaftli-
chen Erwägungen, die seinerzeit gegen eine Mitgliedschaft Im Zusammenhang mit der Regionalisierung der Tages-
der Schweiz angeführt worden sind, zunächst noch fortbe- schau ergibt sich, dass die einzige nationale Informations-
stehen, eine weitere Annäherung an die EG - auch institu- sendung verloren geht und damit das Auseinanderleben
tionell - dennoch als möglich erscheinen lassen. der einzelnen Landesteile und Sprachregionen noch geför-
dert wird. Eine gemeinsam ausgestrahlte nationale Informa-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates tionssendung entspräche jedoch einer Notwendigkeit.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat wird eingeladen,
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. 1. Dem Parlament über den Stand der Regionalisierung der
Tagesschau Bericht zu erstatten und über die anfallenden
Überwiesen - Transmis Kosten und den Betrieb Auskunft zu geben;
2. Der SRG nahezulegen zu prüfen, ob die Regionalisie-
rung allenfalls rückgängig gemacht werden kann;
3. Sollte dies nicht der Fall sein, Möglichkeiten prüfen zu
lassen, ob nicht eine andere gemeinsame nationale Infor-
mationssendung anstelle der Tagesschau ins Programm
82.444
aufgenommen werden kann.
#ST#
Postulat Ziegler-Solothurn
Texte du postulat du 19 mars 1981
Gesamtarbeitsverträge,
La disparition de la seule émission d'information commune
Allgemeinverbindlicherklärung sera le prix à payer pour la régionalisation du téléjournal, ce
Postulat Ziegler-Soleure qui accentuera encore le repli sur elle-mêmes des diffé-
Conventions collectives de travail. rentes parties du pays et de ses régions linguistiques. Il
Extension serait pourtant nécessaire qu'une émission «nationale»
d'information soit diffusée en commun par les trois émet-
teurs suisses.
Le Conseil fédéral est donc invité:
1. A faire rapport au Parlement sur l'état de la régionalisa-
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1982 tion du téléjournal et à fournir des renseignements sur les
Der Bundesrat wird um Antwort auf die Frage ersucht, ob frais qui en découlent, ainsi que sur le fonctionnement de
nicht baldmöglichst eine Revision des Bundesgesetzes celui-ci;
über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeits- 2. A faire en sorte que la SSR consente à examiner l'oppor-
verträgen eingeleitet werden sollte. Eine solche Revision tunité de revenir sur sa décision de régionaliser le téléjour-
sollte unter anderem verfahrensmässige Unzulänglichkeiten nal;
beseitigen. 3. A faire examiner, dans la négative, s'il existe des possibi-
Texte du postulat du 23 juin 1982 lités de programmer une autre émission commune, en lieu
et place du téléjournal.
Le Conseil fédéral est prié de dire s'il n'y aurait pas lieu
d'engager dans les meilleurs délais une révision de la loi Mitunterzeichner - Cosignataires: Augsburger, Bacciarini,
fédérale permettant d'étendre le champ d'application de la Basler, Biderbost, Blocher, Blunschy, Bundi, Cantieni,
convention collective de travail. La révision devrait notam- Duboule, Fischer-Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Ganz,
ment éliminer les défauts de la procédure définie par la loi Geissbühler, Graf, Hofmann, Hösli, Huggenberger, Marti-
actuelle. gnoni, Meier Kaspar, Morf, Muheim, Müller-Luzern, Müller-
Postulat Akeret 1438 8 octobre 1982
Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer, Oester, Ogi, Räz, Franken (Basis 1979), also 8,8 Millionen Franken mehr als
Reichling, Roth, Rubi, Rutishauser, Schmid, Schnyder- im Bericht 1977. Hinzu kommen noch Investitionskosten für
Bern, Schule, Teuscher, Weber-Arbon (37) die PTT-Betriebe von 4,5 Millionen Franken und für die SRG
von 1,6 Millionen Franken.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die neuesten Berechnungen der GD/SRG beziffern die
Die einzelnen Regionen der SRG sind auf dem Hintergrund Betriebskosten mit 25,8 Millionen Franken. Diese Zahl
der Konzession in ihrer Programmgestaltung autonom und basiert auf einem Index der Konsumentenpreise von 117,2
können damit optimal auf die Bedürfnisse und Erwartungen Punkten, während dem Bericht Margot aus dem Jahr 1979
des Publikums in ihrer Sprachregion und in ihrem Landes- 102,5 Punkte zugrundelagen. Die neuerliche Kostensteige-
teil eingehen. Die Tagesschau war bis vor einigen Monaten rung ist demzufolge teuerungsbedingt.
die einzige Sendung, die gesamtschweizerisch einheitlich Für die Verlegung der Produktion der italenischsprachigen
war und somit eine wertvolle «Klammerfunktion» über die TS von Zürich nach Lugano rechnet die GD/SRG heute mit
Sprach- und Regionengrenzen hinweg ausübte. Sie bildete Investitionskosten von 13,7 Millionen Franken (SRG und
ein Gegengewicht zur betonten und erwünschten Eigen- PTT zusammen).
ständigkeit der Sprachregionen in der Programmgestal-
Würde die italienischsprachige TS weiterhin in Zürich herge-
tung.
stellt, musste nach Angaben der GD/SRG mit Investitions-
Mit der Regionalisierung der Tagesschau geht nun diese
kosten von 10,9 Millionen Franken gerechnet werden. Wei-
nationale «Informationsklammer» verloren. Begründet wird
ter macht die GD/SRG geltend, dass die Zürcher Variante
das vor allem mit der Eigenständigkeit der Regionen und
aus betriebswirtschaftlichen Gründen langfristig teurer zu
den unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen, wel-
stehen käme.
che die diversen Publica gegenüber einer Informationssen-
dung hätten. Darüber wird aber vergessen, dass eine regio- Was den Personalaufwand angeht, sind für die Dezentrali-
nalisierte Tagesschau und damit der Verlust der einzigen sierung gemäss den Angaben der GD/SRG rund 50 zusätz-
gemeinsamen Sendung für sämtliche Sprachregionen zu liche Stellen notwendig: 8 für die nationale Koordination, 12
einem weiteren Auseinanderklaffen und Auseinanderleben in Zürich, 29 in Genf und 1,5 in Lugano.
zwischen den einzelnen Gruppen in der Schweiz führen 2. und 3. Die Weisung, die Regionalisierung rückgängig zu
könnte. Wer also den föderalistischen Vorteil einer regiona- machen, hätte den Charakter einer Massnahme (Gestal-
lisierten Tagesschau in den Vordergrund rückt, sollte nicht tungsverfügung); eine solche Massnahme kann aber im
übersehen, dass dieses föderalistische Element bereits in vorliegenden Fall nur angeordnet werden, wenn die Regio-
der gesamten übrigen autonomen und eigenständigen Pro- nalisierung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der
grammgestaltung der Sprachregionen zum Tragen kommt Konzession SRG verstiesse.
und dass die Tagesschau das einzige gemeinsame Sende- Aus der Sicht von Artikel 13 Absatz 1 stellt sich die Frage,
gefäss war. ob die Dezentralisierung vor der Forderung, die nationale
Gemäss SRG-Konzession hat nun aber die Schweizerische Einheit und Zusammengehörigkeit zu stärken, zu bestehen
Radio- und Fernsehgesellschaft auch den nationalen vermag. Dazu ist vorweg festzuhalten, dass sich die TS als
Zusammenhalt zu fördern. Sollte die Regionalisierung der Nachrichtensendung in erster Linie nach den Kriterien der
Tagesschau nicht rückgängig zu machen sein, so muss an Relevanz und Aktualität zu richten hat. Auch die regionali-
ihrer Stelle ein gleichwertiges und geeignetes Sendegefäss, sierte TS wird sich auf die wichtigsten in- und ausländi-
das gemeinsam von allen drei Regionen übernommen wird, schen Tagesereignisse beschränken müssen, und deren
diese verbindende und integrierende Funktion übernehmen. Auswahl wird weniger von regionalen Überlegungen als viel-
mehr von den politischen Abläufen bestimmt. Dass aus der
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates TS ein Regionalmagazin wird, ist somit wegen der Gesetz-
Rapport écrit du Conseil fédéral mässigkeiten, denen eine Nachrichtensendung unterworfen
1. Im Februar 1978 sprach sich der Zentralvorstand der ist, kaum zu befürchten. Dies zeigt sich gerade bei den
SRG (ZV/SRG) für die Dezentralisierung der Tagesschau dezentralisierten Radionachrichten. Es wurde noch nie
(TS) aus. Dabei wurde beschlossen, das Vorhaben in zwei behauptet, diese Form hätte die nationale Einheit und
Etappen zu verwirklichen. In einem ersten Schritt (1981/82) Zusammengehörigkeit geschwächt. Zudem ist auf die insti-
sollte die Redaktion der französischsprachigen TS nach tutionellen Vorkehren zu verweisen. Um die nationale Koor-
Genf verlegt werden, die Produktion für die beiden anderen dination zuverlässig zu gewährleisten, will die GD/SRG eine
Sprachregionen weiterhin in Zürich erfolgen (Variante E 1). Koordinationszentrale sowie eine Chefredaktorenkonferenz
Die Verlegung der italienischsprachigen TS nach Lugano unter der direkten Aufsicht der Generaldirektion einsetzen.
plante man für 1985/86. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die regionalen Tages-
Der Grundsatzentscheid des ZV/SRG basierte auf einem schauen aufeinander abzustimmen und zu koordinieren, mit
Bericht der Generaldirektion SRG (GD/SRG), der für die dem Ziel, dem Publikum eine gleichwertige Information über
Dezentralisierung jährliche Betriebskosten von 14,3 Millio- wichtige Ereignisse des regionalen, nationalen und interna-
nen Franken vorsah, während die zentralisierte Lösung mit tionalen Lebens sowie eine kontinuierliche Information über
13,3 Millionen Franken veranschlagt wurde. Die GD/SRG das Geschehen in den anderen Sprachregionen zuverlässig
bezeichnet heute den genannten Bericht, der sich aus- zu vermitteln. Die Einzelheiten sind in den «Weisungen für
schliesslich auf Angaben der Regionaldirektionen die Zusammenarbeit Tagesschau-Téléjournal-Telegior-
abstützte, als eine «auf einen Grundsatzentscheid ausge- nale-Aktualitäten-Koordinationszentrale» des Generaldirek-
richtete Diskussionsbasis». Gegen diesen Beschluss erhob tors festgehalten.
ein Mitglied des ZV/SRG am 16. März 1978 Verwaltungsbe- Diese Darlegungen zeigen, dass auch eine regionalisierte
schwerde beim EVED. Unter Berücksichtigung der damali- TS in der Lage sein sollte, zur nationalen Einheit und
gen Angaben der GD/SRG kam das Departement zum Zusammengehörigkeit beizutragen. Eine Verletzung von
Schluss, dass die Regionalisierung die Konzession SRG Artikel 13 Absatz 1 liegt somit nicht vor. Zu prüfen, ob die
vom 27. Oktober 1964 nicht verletzt. Deshalb musste die zentralisierte TS diesem Auftrag besser gerecht wird, ist
Aufsichtsbehörde die Beschwerde mit Entscheid vom nicht Sache der Konzessionsbehörde.
6. Juli 1978 abweisen. 1978 beauftragte der Generaldirektor Neben Artikel 13 Absatz 1 ist Artikel 22 Absatz 3 zu berück-
der SRG eine Projektgruppe damit, alle Aspekte der ersten sichtigen, der von der SRG verlangt, ihre Mittel sparsam
Phase der Dezentralisierung gründlich zu untersuchen und und wirtschaftlich zu verwenden. Damit ist das Verhältnis
eine Planungsgrundlage für die Realisierung zu erarbeiten. Kosten-Nutzen angesprochen. Ob der Nutzen der dezen-
Gestützt auf diesen Bericht (Bericht Margot) stimmte der tralisierten TS, nämlich die bessere Abstimmung mit den
ZV/SRG am 9. September 1979 den Regionalisierungsarbei- anderen Informationssendungen in den einzelnen Regionen
ten zu. Der Bericht Margot rechnet für die Variante E 1 mit und damit verbunden die bessere Information des Publi-
jährlichen Betriebskosten von insgesamt 23,1 Millionen kums, die finanziellen Mehraufwendungen rechtfertigt,
8. Oktober 1982 1439 Postulat Nebiker
dürfte sich zuverlässig erst beantworten lassen, wenn die Er wird deshalb ersucht:
neue TS ihren Betrieb vollumfänglich aufgenommen hat und 1. Massnahmen zu ergreifen, um die Erneuerung der KW-
die ersten Erfahrungen vorliegen. Sendeanlagen zu beschleunigen;
Die doch beträchtliche Abweichung zwischen der Kosten- 2. Möglichkeiten zu prüfen, um die Finanzierung von
schätzung von, 1978 und den Angaben im Bericht Margot Schweizer Radio International sicherzustellen, zum Beispiel
von 1979 (8,8 Millionen Franken) erklärt die SRG wie folgt: durch Mitbeteiligung des Bundes an den Programmkosten
Rund 1,5 Millionen Franken seien der Teuerung zuzuschrei- und durch Übernahme der Infrastruktur- und Sendekosten
ben. Der Bericht Margot nenne die Gesamtkosten der als gemeinwirtschaftliche Leistungen durch die PTT.
dezentralisierten TS. Mitberücksichtigt seien insbesondere
auch die Programmkosten für Sendungen, die in der neuen Texte du postulat du 16 décembre 1981
Tagesschauformel integriert sein werden und die sich auf A plusieurs reprises, le Conseil fédéral a tenu à souligner
3,4 Millionen Franken belaufen. Es handelt sich im wesentli- l'importance de Radio Suisse Internationale, en tant qu'ins-
chen um den Wegfall der Sendung «Un jour - une heure». trument de la présence de notre pays à l'étranger et de lien
Zudem wolle man die TS verbessern (z. B. Steigerung der avec nos compatriotes émigrés.
Eigenproduktionen), was Mehrkosten von 3,3 Millionen Pour cette raison, il est invité:
Franken zur Folge habe. Die SRG kommt zum Schluss,
dass, wenn man all dies berücksichtige, lediglich eine 1. A prendre les mesures propres à accélérer les travaux
Kostendifferenz von 645 000 Franken bestehe. de rénovation des installations d'émission.
Dieser Argumentation kann entgegengehalten werden, 2. A étudier la possibilité d'assurer le financement de Radio
dass schon zu Beginn die Verbesserung der TS Hauptziel Suisse Internationale. La Confédération pourrait par exem-
des gesamten Vorhabens war und die Aufhebung von Sen- ple, à cet égard, participer à la couverture des frais de pro-
dungen eine Finanzquelle und keine Kostenreduktion dar- gramme et prendre en charge, en les déclarant d'intérêt
stellt. Nach Meinung des Bundesrates wurde der wichtige national, les frais des PTT pour infrastructure technique et
Entscheid 1978 aufgrund einer zu wenig abgewogenen d'émission.
Grundlage gefällt. Ein Grund hierfür dürfte in der Tatsache
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Auer, Augsbur-
liegen, dass die SRG damals noch nicht über eine mittelfri-
ger, Basler, Bühler-Tschappina, Chopard, Eggli, Fischer-
stige Finanzplanung verfügte.
Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Gehler, Geissbühler, Graf,
Abgesehen von konzessionsrechtlichen Überlegungen
Günter, Hari, Hofmann, Morf, Müller-Aargau, Oehen, Oehler,
•liesse sich die Dezentralisierung heute schon deshalb nicht
Ogi, Ott, Räz, Roth, Rutishauser, Spiess, Spreng, Vetsch,
rückgängig machen, weil die Vorbereitungen abgeschlos-
Zwygart (28)
sen und die entscheidenden Investitionen getätigt sind.
Was die Verlegung der Produktion der französischsprachi- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
gen TS nach Genf angeht, steckt man bereits mitten in der ad 1:
Realisierungsphase. Faktisch könnte man nur noch auf die Der anerkannte Erfolg von Schweizer Radio International
Verlagerung der Herstellung der italienischsprachigen TS beruht auf der Qualität seiner Programme. Angesichts der
nach Lugano verzichten. Dies würde aber bedeuten, dass in harten Konkurrenz muss unser Auslandradio indessen auch
Lugano entschieden und in Zürich produziert wird, was über leistungsfähige Sender verfügen. Nun sind aber die
ohne Zweifel mit organisatorischen Problemen verbunden PTT auf Schwierigkeiten gestossen (Natur- und Umwelt-
wäre. Eine Rückgängigmachung des Dezentralisierungsent- schutz), welche die Erneuerung jener Antennen in Schwar-
scheides wäre deshalb mit mehr Nachteilen als Vorteilen zenburg verunmöglichen, die den wesentlichsten Teil der
verbunden. Überseesendungen sicherstellen sollten. Es scheint, dass
Mit der vorliegenden Berichterstattung betrachtet der Bun- vor Ablauf von fünf Jahren in diesem Bereich nicht mit einer
desrat Punkt 1 des Postulates als erfüllt. Normalisierung der Lage zu rechnen ist. Eine solche'Frist
Die Ausführungen zeigen ferner, dass die Regionalisierung scheint uns insofern kaum zumutbar, als die schon heute
derTS nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Punkt feststellbare zunehmende Verschlechterung der Empfangs-
2). qualität irreversible Folgen haben könnte.
Die im Postulat für diesen Fall geforderten Massnahmen zur Wir sind der Auffassung, es sei im Interesse des Landes,
Verstärkung gemeinsamer nationaler Informationssendun- dass der Bundesrat die PTT dazu anhält, unverzüglich die
gen sind seitens der SRG eingeleitet worden. Punkt 3 des erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit Schweizer
Postulates ist damit ebenfalls erfüllt. Radio International innert nützlicher Frist, zum Beispiel spä-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates testens in drei Jahren, über ein leistungsstarkes Übersee-
Déclaration écrite du Conseil fédéral sendezentrum verfügt, sei dies nun in Schwarzenburg oder
Das Postulat ist weitgehend erfüllt und im übrigen abzuleh- an einem anderen geeigneten Ort. Für die Zeit bis zur Fer-
nen. tigstellung eines solchen Zentrums hätten die PTT ihre
Suche nach zweckmässigen Übergangslösungen zur Ver-
Abgeschrieben - Classé besserung des Sendepotentials unseres Auslandradios
fortzusetzen,
ad 2:
2.1 Finanzierung des Programms: Schweizer Radio Interna-
tional, dessen Budget für 1981 10 945 550 Franken beträgt,
#ST# 81.596 wird vollumfänglich durch die SRG, d. h. die schweizeri-
Postulat Nebiker schen Radiokonzessionäre, finanziert. Diese paradoxe
Situation findet sich in keinem anderen Lande wieder.
Schweizer Radio International In Anbetracht der besonderen Aufgabe von Schweizer
Radio Suisse Internationale Radio International halten wir es für richtig, dass der Bund
selber, in der ihm angemessen erscheinenden Form und
Grössenordnung, die Finanzierung dieser Institution und
der Programme, die sie im Interesse der Präsenz der
Schweiz in der Welt herstellt, übernimmt.
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1981 2.2 Finanzierung der Sendeanlagen (PTT): Diese Finanzie-
Der Bundesrat hat mehrmals die Wichtigkeit von Schweizer rung erfolgt aus dem SOprozentigen Anteil der PTT an den
Radio International für die Präsenz unseres Landes in der Radiokonzessionsgebühren. Die Beträge, die für die Kurz-
Welt und für die Verbindung zu den Auslandschweizern wellensendeanlagen und die technischen Einrichtungen von
unterstrichen. Schweizer Radio International aufgewendet werden, gehen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Akeret Fernsehen. Nationale Informationssendung
Postulat Akeret Télévision. Emmission commune d'information
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Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Jahr 1982
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.367
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 1437-1439
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Pagina
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