Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-362 KI-generiert

Federal Council Delays Deep Drilling Permits for Nuclear Waste Disposal

Geschäftsnummer VPB 81-362
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council delayed decisions on deep drilling permits for radioactive waste disposal, causing significant delays for the applicant and potentially jeopardizing the 1985 deadline for proving disposal feasibility. The Federal Council maintained that the delays were due to legally mandated consultation and objection procedures, complex new tasks, and limited personnel, not due to their own lack of diligence, and clarified that cantonal and municipal permits, such as building and fire police regulations, remain necessary even with federal approval, as established by existing laws and precedents.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4 Absatz, Art. 10 Absatz, Art. 10 Dann, Art. 2 Absatz, Art. 12 Absatz, Art. 4 Abs. 3 Atomgesetz; Federal Council Delays Deep Drilling Permits for Nuclear Waste Disposal: The Federal Council maintained that the delays were due to legally mandated consultation and objection procedures, complex new tasks, and limited personnel, not due to their own lack of diligence, and clarified that cantonal and municipal permits, such as building and fire police regulations, remain necessary even with federal approval, as established by existing laws and precedents.

Schlagwörter

KI-generiert
radioaktiver Abfall kommunale Baubewilligung Baupolizeivorschriften Abfallentsorgung Deponiebewilligung Gemeindepolizei

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 4 Absatz
Art. 10 Absatz
Art. 10 Dann
Art. 2 Absatz
Art. 12 Absatz
Art. 4 Abs. 3 Atomgesetz
Cited to assert that cantonal and municipal police powers regarding construction, fire, and water remain reserved despite federal authorization for preparatory actions for waste storage.
Art. 10 Abs. 2 Bundesbeschluss vom 1978
Cited to establish that the Federal Council grants authorization for preparatory actions for waste storage, but it does not implicitly amend Article 4 Paragraph 3 of the Atomic Law.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 4 Abs. 3 Atomgesetz

Cited to assert that cantonal and municipal police powers regarding construction, fire, and water remain reserved despite federal authorization for preparatory actions for waste storage.

Art. 10 Abs. 2 Bundesbeschluss vom 1978

Cited to establish that the Federal Council grants authorization for preparatory actions for waste storage, but it does not implicitly amend Article 4 Paragraph 3 of the Atomic Law.

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Volltext

24. Juni 1982 953 Interpellation Eggli

irgendwelcher Wasserkräfte im Wallis verhindern werden. gungen aufzunehmen sind. Bereits vor dem Entscheid des

Zuerst müssen wir doch ein Projekt haben, damit überhaupt Bundesrates mussten ferner Auflagen im Hinblick auf eine

eine Projektprüfung stattfinden kann, und zwar daraufhin Überwachung der Bohrarbeiten getroffen werden. Diese

insbesondere, ob hier übergeordnete Interessen und vor Vorbereitungsarbeiten führten für die betroffenen Fachstel-

allem bundesrechtliche Vorschriften, KLN- oder andere len zu einem grossen Arbeitsanfall.

Schutzvorschriften, verletzt würden. Erst dann könnten wir Der Bundesrat hat am 17. Februar 1982 über die Gesuche

eine Erklärung abgeben - wie Sie sie in Ziffer 3 wünschen entschieden. Das Bewilligungsverfahren hat dadurch länger

-, dass wir diese Nutzbarmachung verhindern werden. Sie gedauert als ursprünglich vorgesehen. Die Gründe dieser

erwarten im heutigen Zeitpunkt zuviel vom Bundesrat. Denn Verzögerung sind einerseits Fristverlängerungen, die im

sowohl nach dem Prinzip der Legalität der Verwaltung - Vernehmlassungsverfahren gewährt werden mussten,

danach können wir erst tätig werden, wenn wir eine Sache andererseits der Umstand, dass die Behandlung der zahl-

geprüft haben; wir können sie aber nicht prüfen, bevor wir reichen Einsprachen nach Verwaltungsverfahrensgesetz

überhaupt Projekte, Unterlagen haben und sehen, ob allen- und die Prüfung aller vorgebrachten Argumente viel Zeit

falls schutzwürdige Interessen oder Bundesrecht verletzt beanspruchten, dies um so mehr, als es sich um neuartige

werden -, wie auch nach dem Prinzip der kantonalen Sou- Aufgaben handelte, für welche der Verwaltung infolge Per-

veränität kann der Bund natürlich nicht anticipando bereits sonalstopp nur in sehr beschränktem Umfang Personal zur

sein Veto einlegen oder irgendwelche Verbotserklärungen Verfügung steht.

abgeben. Ich glaube, das ist doch von der Rechtslage her Neben den Bewilligungen des Bundesrates benötigt die

eindeutig. NAGRA auch noch kantonale und kommunale Bewilligun-

In diesem Sinne also meine Erläuterung zu -dieser Ziffer 3. gen nach der entsprechenden Gesetzgebung, insbeson-

Ich glaube, mit den Punkten 1, 2 und 4 kann sich Herr Natio- dere solche bau- und feuerpolizeilicher Natur. Diese Bewilli-

nalrat Aregger im wesentlichen einverstanden erklären. gungen werden erst nach der Bewilligung des Bundesrates

erteilt. Der Bundesrat kann auf diese Verfahren keinen Ein-

Präsidentin: Ich darf feststellen, dass sich Herr Aregger fluss nehmen.

von der Antwort des Bundesrates als teilweise befriedigt

erklärt. Diskussion - Discussion

Eggli: Wenn man die Leidensgeschichte der NAGRA-Bohr-

gesuche verfolgt, dann stellt man fest, dass es im Grunde

genommen eigentlich nicht von Nachteil sein müsste, wenn

gewisse Dinge von den Behörden mit nicht allzu grosser

#ST# 81.362 Eilfertigkeit entschieden werden. Man geht hier auch vom

Grundsatz aus, rasche Entscheide seien manchmal eher

Interpellation Eggli mit dem Risiko behaftet, Fehler zu enthalten, als nach alter

NAGRA-Bohrgesuche Väter Sitte «erdauerte Entscheide», denen in allen Richtun-

Forages. Requêtes de la CEDRA gen gründliche Abklärungen und Überlegungen vorausge-

gangen sind.

Aber, wenn der Bundesrat einem für die radioaktiven

Siehe Jahrgang 1981, Seite 1387 - Voir année 1981, page 1387

Abfälle verantwortlichen Unternehmen den verbindlichen

Auftrag erteilt hat, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den

Nachweis zu erbringen, dass die Endlagerung der radioakti-

ven Abfälle aus den Kernkraftwerken möglich sei, dann

sollte man annehmen, dass er nichts tun würde, um die

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ausführung dieses Auftrages zu erschweren oder gar in

(neue Fassung) Frage zu stellen.

Rapport écrit du Conseil fédéral (nouvelle version) Indessen ist genau das geschehen: Der Bundesrat hat die

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Erzeuger radioaktiver bereits im Juni 1980' eingereichten Vorgesuche für die

Abfälle, alles in ihrer Macht Stehende vorzukehren, dass gründliche Erkundung des tiefen Untergrundes der

der vom Bundesrat gesetzte Termin für den .Nachweis der Schweiz, der noch weitgehend unbekannt ist, vorerst um

Gewährleistung der sicheren Entsorgung eingehalten wer- fünf Monate aufgeschoben. Nach der ersten Interpellations-

den kann. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den dazu antwort vom I.Juni 1981 wollte er im Herbst 1981 dazu

nötigen Probebohrungen sobald wie möglich zu beginnen Stellung nehmen; schliesslich hat er aber erst am

ist. Vorher sind jedoch alle gesetzlich vorgeschriebenen 17. Februar 1982 entschieden. Der Zeitplan der NAGRA für

Bewilligungsverfahren durchzuführen. die von ihr beabsichtigten zwölf Tiefbohrungen wurde so

Gemäss Bundesbeschluss zum Atomgesetz bedürfen die stark gestört, dass jetzt für den Nachweis der Machbarkeit

geologischen Untersuchungen im Hinblick auf die Lagerung eines Endlagers höchstens noch vier bis sechs Tiefenboh-

radioaktiver Abfälle einer Bewilligung des Bundesrates. Die rungen in der Sondierregion im nördlichen Mittelland und im

Einzelheiten des Verfahrens sind in der Verordnung vom Jura möglich sind. Die Resultate stehen aber für den vom

24. Oktober 1979 über vorbereitende Handlungen geregelt. Bundesrat bis 1985 geforderten Nachweis kaum rechtzeitig

Die NAGRA reichte die heute hängigen Gesuche um Bewil- zur Verfügung. Dazu kommt, dass der Chef des EVED nach-

ligung von zwölf Tiefbohrungen in der Nordschweiz am träglich entschieden hat, es mussten von der NAGRA auch

24. Juni 1980 beim EVED zuhanden des Bundesrates ein. noch die baupolizeilichen Bewilligungen in Gemeinden und

Nach der Publikation der Gesuche im Bundesblatt und nach Kantonen eingeholt werden. Diese Gesuche sind einge-

deren öffentlicher Auflage im Bundesamt für Energiewirt- reicht worden, lassen aber ebenfalls auf sich warten. Die

schaft (BEW), in den Kantonshauptorten und in den Stand- Verzögerung ist dadurch noch grosser geworden und

ortgemeinden konnte Ende 1980 das Vernehmlassungsver- könnte Folgen haben, welche dem Bundesrat selber viel-

fahren abgeschlossen werden. Im April 1981 veröffentlichte leicht alles andere als angenehm werden könnten.

das BEW einen Bericht über die Einsprachen und die Stel- Und jetzt komme ich zum Grund, warum ich eigentlich inter-

lungnahmen der Kantone. Es liegen 527 Einsprachen vor, pelliert habe: Erstens habe ich erwähnt, dass, gemäss Bun-

die von 937 Personen unterzeichnet worden sind. Die Ant- desbeschluss vom 6. Oktober 1979, bis 1985 ein Projekt für

wort der NAGRA auf das umfangreiche Material aus dem die sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle vorliegen

Einsprache- und Vernehmlassungsverfahren umfasst rund muss. Nachdem die Vorbewilligung mit langer Verspätung

250 Textseiten. In der Bundesverwaltung wurden die Ein- erst seit 17. Februar 1982 vorliegt, muss mit weiteren Ver-

sprachen behandelt, und im Hinblick auf den Entscheid des zögerungen gerechnet werden. Es ist zu befürchten, dass

Bundesrates wurde geprüft, welche Auflagen in die Bewilli- nur vier bis sechs Bohrungen, wie bereits erwähnt,

121-N

Interpellation Eggli 954 N 24 juin 1982

gemacht werden können. Zuerst wurde festgestellt, dass lungszeit beansprucht wurde. Es waren etwa vier Monate

zwölf Bohrungen nötig seien, und jetzt sollten vier bis für die sogenannte Verschreibung, also die Vorbereitung

sechs genügen. Das wird neue Zweifel an einem Projekt für dieser Entscheide. Es musste zu allen diesen Einsprachen

die Endlagerung bringen. - 527 Einsprachen - zu ganz unterschiedlichen Sachverhal-

Zweitens besteht die Gefahr, dass diese Bohrungen zu ten - je nach Gemeinden - Stellung bezogen werden. Es

negativen Ergebnissen führen und somit kein Projekt vor- musste für jeden Fall auch ein Entscheid ausgefertigt sein.

gelegt werden kann. Das bedeutet aber, dass gemäss Wenn es Sie interessiert, will ich gerne einen solchen als

Atomgesetz die bestehenden Kraftwerke abgestellt werden Beispiel liefern: Diese Entscheide umfassten etwa 40

müssen. Bis 1985 haben wir in der Schweiz einen Anteil an Maschinenseiten. Sie wurden sehr sorgfältig, sehr detailliert

der Stromerzeugung von Atomstrom von rund 40 Prozent. ausgearbeitet, und es müssten insbesondere für die künfti-

Bei einem Ausfall dieser Stromerzeugung ergäbe das für gen Bohrtätigkeiten der NAGRA weitgehende Auflagen,

die gesamte Bevölkerung Unannehmlichkeiten. Es müssten Sicherheitsauflagen, Kontrollauflagen usw., Berichterstat-

auch teilweise Maschinen stillgelegt werden. Diese Situa- tungen - vielleicht kennen Sie diese Details - erarbeitet

tion könnte dann zu Verlusten von Arbeitsplätzen führen. werden. Man hatte kein Modell, man hatte keinen bisheri-

Ob eine solche Politik der Verzögerung klug ist, bezweifle gen Fall, auf den man sich hier abstützen konnte. Dann

ich. Ich kann dem Bundesrat jetzt schon garantieren, dass - musste die Geschichte an den Bundesrat. Das war im

wenn diese Situation eintreffen sollte - dann auch mehrere Januar 1982 soweit, also innert etwa drei bis vier Monaten,

Demonstrationen mit 20 000 und mehr Leuten auf der und der Bundesrat, im normalen Mitberichtsverfahren, hatte

Strasse zu sehen sein werden. Aufgrund dieser Überlegun- Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, und eben am

gen muss ich mich von der Antwort des Bundesrates wie 17. Februar konnte dann der Bundesrat - der ist zuständig,

auch von der langen Verzögerung des Entscheides als nicht das Departement - entscheiden.

unbefriedigt erklären. Ich kann also den Vorwurf, dass der Bundesrat oder unser

Departement oder das zuständige Amt - denken Sie bitte

Bundesrat Schlumpt: Das Wort wünsche ich allerdings, auch etwas an die Auswirkungen der Personalknappheit bei

Frau Präsidentin, weil die Ausführungen von Herrn National- einem solchen Amt - saumselig, oder mindestens nicht

rat Eggli teilweise von völlig falschen rechtlichen und insbe- speditiv gearbeitet hätte, unter keinen Umständen akzeptie-

sondere auch unter Ausserachtlassung tatsächlicher ren. Wenn Sie dieses ganze Verfahren - das ja nicht wir im

Gegebenheiten ausgingen und vorgetragen wurden. Departement festgelegt haben, sondern durch das Bundes-

Es ist richtig: am 24. Juni 1980 wurden diese Gesuche - gesetz über das Verwaltungsverfahren zwingend vorge-

zwölf waren es - eingereicht. Eines musste nachher trans- schrieben ist - in Rechnung stellen und vergleichen mit

portiert werden. Das ist der Fall Steinmaur, der erst im anderen Verfahren, dann werden Sie auch sagen müssen,

August 1981 kam. Das ist noch nicht erledigt. Elf konnten dass hier nicht getrödelt wurde.

im Februar 1982 erledigt werden. Dazwischen wurde nun Nun noch einige Bemerkungen zur Sache, Herr Nationalrat

aber nicht etwa saumselig gearbeitet. Es ist vom Juni 1980 Eggli. In zwei Punkten machen Ihre Ausführungen auch

- Herr Nationalrat Eggli - bis zum 17. Februar 1982 natürlich noch einige rechtliche Feststellungen notwendig. Einmal

nicht nichts gegangen. Wir hatten uns hier, wie in allen die- haben Sie gesagt, der Departementsvorsteher habe nach-

sen Verfahren, an das Bundesgesetz über das Verwaltungs- träglich entschieden, dass neben der Bundesbewilligung für

verfahren zu halten und einmal Vernehmlassungen einzuho- die Bohrungen auch noch kommunale oder kantonale

len. Es konnten auch andere - Grundeigentümer und Dritte Bewilligungen nötig seien. Man kann schon sagen, der

neben den betroffenen Gemeinden, die sich allenfalls in Departementsvorsteher habe entschieden. Ich möchte aber

ihren Rechten verletzt fühlen könnten - Einsprache erhe- in aller Bescheidenheit sagen: der Departementsvorsteher

ben. Dieses Vernehmlassungsverfahren dauerte bis Ende hat nur festgestellt, dass dem so sei. Dass dem aber recht-

1980. Es wurden von vielen Vernehmlassenden - insbeson- lich so ist, kann einfach nachgewiesen werden. Im Atomge-

dere Gemeinden, zum Teil Kantonen - Fristerstreckungsge- setz vom Jahre 1979 in Artikel 4 Absatz 3 - und dieses

suche gestellt. Es entspricht allgemeiner Gepflogenheit, Atomgesetz gilt heute noch, soweit nicht durch den Bun-

dass man insbesondere Gemeinden und Kantonen gegen- desbeschluss vom Jahre 1978 Änderungen vorgenommen

über eine angemessene Fristerstreckung von etwa ein bis wurden - heisst es : «Die polizeilichen Befugnisse des Bun-

zwei Monaten gewährt. Das musste auch hier gemacht wer- des und der Kantone insbesondere mit Bezug auf die Bau-,

den. Feuer- und Gewässerpolizei usw. bleiben vorbehalten.» Das

Wir hatten dann etwa im Januar 1981 die Unterlagen bei- steht im Atomgesetz. Im Bundesbeschluss vom Jahre 1978

sammen, die Vernehmlassungen dieser verschiedensten hat das Parlament damals in Artikel 10 Absatz 2 gesagt:

Stellen. Wir haben in der schriftlichen Antwort dargelegt, «Der Bundesrat erteilt in einem besonderen Verfahren die

dass 527 Einsprachen von 937 Einsprechenden eingereicht Bewilligung für vorbereitende Handlungen zur Erstellung

wurden. Eben nicht nur von diesen zwölf Gemeinden und von Lagern.» Damit sind diese Probebohrungen gemeint.

den betroffenen vier Kantonen, sondern von vielen anderen, Aber es wird kein Wort gesagt, dass damit Artikel 4 Absatz

Dritten, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen können. 3 des Atomgesetzes in bezug auf die Kompetenzen der

Darauf hatte nun wieder die NAGRA — musste die NAGRA Kantone und Gemeinden nicht mehr gelten würde.

- Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Die Stellung- Und in anderem Zusammenhang, Flugplatz Kestenholz und

nahme der NAGRA umfasste nur, um das hier etwas darzu- Verbois, hatten wir Präjudizien des Bundesgerichtes, die

stellen, 250 Textseiten. Nun waren die Unterlagen beieinan- dahin gehen, dass die Kompetenzen der Kantone und

der, und die Auswertung konnte beginnen. Gemeinden durch Bundesrecht nur dann als nicht mehr

Im April 1981, also innert weniger als zwölf Monaten, bestehend, als aufgehoben und obsolet gelten können,

erfolgte die Veröffentlichung. In der Folge ging es darum, wenn dies ausdrücklich so angeordnet wurde.

den Wünschen, die von verschiedenster Seite vorgebracht Das war hier nicht der Fall. Meine Antwort an die Regierung

wurden, nach mündlicher Aussprache mit dem Amt oder des Kantons Aargau vom Sommer 1980 war einfach eine

Departement zu entsprechen. Ich habe persönlich mit allen Feststellung dieser Rechtslage. Ich glaube, dass es nicht

zwölf Gemeinden und den entsprechenden Kantonsregie- angängig gewesen wäre - auch wieder im Hinblick auf diese

rungen im Sommer 1981 diese Gespräche durchgeführt. gesetzlichen Bestimmungen -, zu sagen, dieser Artikel 10

Dann war das Dossier behandlungsreif, nachdem auch Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom Jahre 1978 beinhalte

diese mündliche Anhörung, die sicher berechtigterweise, implicite eine Änderung von Artikel 4 Absatz 3 des Atomge-

begründeterweise, im Hinblick auf die Bedeutung der setzes, weil nach allgemeinen Auslegungsregeln die verfas-

Sache, verlangt wurde, durchgeführt war. Das entspricht sungsmässigen Kompetenzordnungen den Vorrang vor

auch dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. gesetzlichen Bestimmungen haben.

Im September 1981 waren die Unterlagen bereit und Nach Verfassung liegen die Kompetenzen bei den Kanto-

spruchreif. Rechnen Sie nun von dort weg, wieviel Behand- nen, soweit sie nicht ausdrücklich dem Bund zugeordnet

24. Juni 1982 955 Interpellation Carobbio

sind. Das war eine Feststellung, die ich vorgenommen semestre dell'anno scorso e che avevano coinvolto diversi

habe, um der Regierung des Kantons Aargau auf die Frage lavoratori che erano rimasti vittime di incidenti sul posto di

zu antworten: Haben wir - Kantone und Gemeinden - noch lavoro. Posso dichiararmi solo parzialmente soddisfallo

baupolizeiliche, feuerpolizeiliche oder andere polizeiliche della risposla del Consiglio federale. Sono soddisfatto

Aufgaben? Ich habe diese Frage bejaht. quando il Consiglio federale nella sua risposta ammette che

Natürlich ist Ihre Feststellung richtig, dass solche Verfahren la carenza di personale in parte ha sicuramente delle conse-

dort auch durchgeführt werden müssen, wobei aber guenze, nel senso che aumenta i rischi di pericolo et

dadurch die Bewilligung des Bundes in der Sache selbst quando animelle che probabilmente si dovrebbe andare

nicht in Frage gestellt werden darf. Das ist übrigens bei den nella direzione di migliorare, attraverso una riduzione del

Bewilligungen für den Bau von Kernkraftwerken genau das- tempo di lavoro e atlraverso un aumento del personale, le

selbe. Der Bund erteilt die Standortbewilligung, die Rah- condizioni generali di lavoro. Non sono per contro soddi-

menbewilligung und dann auch die nukleare Baubewilligung sfallo quando il Consiglio federale riprende gli argomenli

und später die Betriebsbewilligung, Inbetriebnahmebewilli- che ormai conosciamo, il blocco del personale, le difficoltà

gung, aber die lokale Baubewilligung nach kantonalem finanziarie, per sostenere che non si può andare molto più

Recht - also die baupolizeiliche Bewilligung - muss trotz- in là di quello che si fa già oggi, e queslo perché penso che

dem eingeholt werden. Das war bisher immer so. Nur darf la sicurezza dei lavoratori, ma anche la sicurezza del traf-

die Bewilligung des Bundes dann nicht durch baupolizeili- fico, a mio parere, dovrebbe essere prioritaria rispetto alle

che Auflagen ausser Kraft gesetzt werden. Auch hier gibt considerazioni del blocco del personale e dei problemi

es Entscheide des Bundesgerichts. Das zu dieser Rechts- finanziari.

frage, wie ich zu dieser Antwort an die Regierung des Kan- 10 mi augro veramente che il Consiglio federale e tramite

tons Aargau kam. esso la Direzione delle Ferrovie federali abbiano veramente

Nun scheint hier nicht ganz Klarheit in bezug auf diese Frist a meglio tener conio, soprattulto adesso dopo l'introdu-

bis Ende 1985 zu herrschen. Ich möchte diesen Punkt noch zione dell'orario cadenzato, delle situazioni difficili in cui la

einmal klarstellen. Wir müssen dreierlei Anforderungen und carenza di personale mette molto spesso il personale

Termine unterscheiden. Wenn es sich um neue Kernkraft- stesso. E soprattulto insisto perché, soprattutto in rapporto

werke für die Zukunft handelt, die noch keinerlei Bewilli- al punto della mia interpellanza il Consiglio federale inter-

gung, keine Standort-, keine Rahmenbewilligung haben, venga presso le istanze delle Ferrovie federali per ottenere

dann gilt Artikel 2 Absatz 2 des Bundesbeschlusses, che soprattutto quando ci sono sulla linea lavori di ripara-

wonach die Rahmenbewilligung von Anfang an nur dann zione le misure di controllo siano notevolmente rafforzate.

erteilt werden darf, wenn Gewähr für die Entsorgung gebo- Infalli in particolare il caso di Mendrisio, anche se non

ten ist. Das wäre die Vorschrift für künftige Kernkraftwerke. conosco ovviamenle i dettagli dell'inchiesla - e a queslo

Für die sogenannten Übergangswerke - es sind diejenigen, punlo sarei gralo al Consigliere federale on. Schlumpf se

die schon eine Standortbewilligung haben, aber noch keine fosse in grado di dare qualche precisazione in più, vislo che

Rahmenbewilligung, konkret Kaiseraugst, Graben oder Ver- nella risposla del'interpellanza si diceva che non era ancora

bois - gilt Artikel 12 Absatz 2 des Bundesbeschlusses von a conoscenza delle risultanze dell'inchiesla stessa ha dimo-

1978, wonach die Inbetriebnahmebewilligung erst dann stralo, almeno da quanlo si è potuto apprendere dalla

'erteilt werden darf, wenn der Entsorgungsnachweis gelei- stampa, che l'insufficienza di misure di controllo e di perso-

stet ist. Das wäre also die Regelung für diejenigen, die sich nale per il controllo può essere in parte rilenuto alla base

jetzt in der Übergangsphase befinden. Sie haben eine dell'incidente. Queslo è quanto ritenevo di dover aggiun-

Standort-, aber noch keine Rahmenbewilligung. gere all'interpellanza stessa. Ringrazio il Consigliere fede-

Nun ging es darum, für die bestehenden Kernkraftwerke, rale per eventuali risposle supplemenlari che vorrà darmi.

die schon in Betrieb sind - inklusive Leibstadt, welches alle

Bewilligungen hatte, aber noch nicht in Betrieb stand -, Bundesral Schlumpf: Ich habe, um die Frage von National-

eine Frist zur Erfüllung von Artikel 10 des Bundesbeschlus- rat Carobbio noch konkret zu beantworten: Non ho ancora

ses festzulegen. Das geschah mit dieser departementalen 11 risultalo di questa procedura, non è terminata finora. Aber

Verfügung bis Ende 1985. Es ist also nicht eine gesetzliche ich werde - ich rede jetzt wieder Deutsch, damit es alle ver-

Frist; sie steht nicht in einem Gesetz, sondern es sind stehen - Sie gerne darüber orientieren, sobald die Ergeb-

Departementsverfügungen, und sie beziehen sich auf diese nisse vorliegen.

bereits heute laufenden Kernkraftwerke und auch für das Zur Sache selbsl isl folgendes zu sagen: Ihre Bedenken

Kernkraftwerk Leibstadt. Das wäre noch zur Rechtslage in und Besorgnisse teilen wir selbstverständlich. Da aber fest-

bezug auf diese Fristen beizufügen, worüber gelegentlich zustellen ist, dass diese bedauerlichen Unfälle, die sogar

Missverständnisse herrschen. Menschenleben forderten, bisher nichl auf Überlaslungen -

lassen wir den Fall Mendrisio, der noch nichl abgeklärt ist,

Präsidentin: Herr Eggli hat sich von der Antwort des Bun- für heute beiseile - zurückzuführen sind und weil die SBB

desrates als nicht befriedigt erklärt. seil langem durch spezielle Aufträge daran sind, alle Mög-

lichkeiten für einen weiteren Abbau von Unfallrisiken auszu-

schöpfen, erachten wir es nicht als geboten, mit besonde-

ren Weisungen oder Anordnungen des Bundesrates in die-

sen unternehmerischen Bereich einzugreifen, und zwar

Interpellation Carobbio

#ST#

nicht elwa, weil wir das Problem nicht gleich beurteilen wür-

SBB. Arbeitsunfälle den wie Nalionalral Carobbio, sondern weil die SBB sich

dieser Sache seil geraumer Zeil aus eigenem Anlrieb

CFF. Accidents de travail bereils annehmen.

Über diesen konkreten Fall werde ich Sie also, wie gesagt,

Siehe Jahrgang 1981, Seite 1387 - Voir année 1981, page 1387 orientieren, sobald ich die Unterlagen erhallen habe.

Präsidentin: Herr Carobbio hai sich leilweise befriedigt

erklärt.

Diskussion - Discussion

Carobbio: Ringrazio anzitutto il Consiglio federale per la

risposta che ha dato alla mia interpellanza del 3 giugno 1981

che aveva preso lo spunto dalla serie di gravi incidenti mor-

tali che erano capitati sulla linea del Goliardo nel primo

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Eggli NAGRA-Bohrgesuche

Interpellation Eggli Forages. Requêtes de la CEDRA

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.362

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.06.1982 - 15:30

Date

Data

Seite 953-955

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Ref. No 20 010 554

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