Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-360 KI-generiert

Pesticides and Painkiller Advertising Regulation

Geschäftsnummer VPB 81-360
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court discussed the regulation of pesticides used on imported fruit and the advertising of painkillers. Regarding pesticides, the court acknowledged the complexity of import regulations and the need to balance trade with consumer safety, emphasizing that the cantons, not the federal government, are responsible for food quality control and that efforts are being made to strengthen border checks. Concerning painkillers, the court debated the extent to which advertising should be restricted, considering its role in promoting self-medication and its potential to encourage overconsumption and abuse, ultimately concluding that while some advertising is necessary for informing the public, cantonal authorities and inter-cantonal agreements are the primary mechanisms for regulating sales and preventing abuse.

Legislator-Regeste

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Pesticides and Painkiller Advertising Regulation: Regarding pesticides, the court acknowledged the complexity of import regulations and the need to balance trade with consumer safety, emphasizing that the cantons, not the federal government, are responsible for food quality control and that efforts are being made to strengthen border checks. Concerning painkillers, the court debated the extent to which advertising should be restricted, considering its role in promoting self-medication and its potential to encourage overconsumption and abuse, ultimately concluding that while some advertising is necessary for informing the public, cantonal authorities and inter-cantonal agreements are the primary mechanisms for regulating sales and preventing abuse.

Schlagwörter

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Handelsvorschrift Kontrollvorschrift Lebensmittelsicherheit unlautere Werbung Beschränkungen unterliegende Stoffe Sicherheitsbedenken
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Volltext

Interpellation Landoli 1404 7 octobre 1982

den Importe ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es müs- interessierten Kreise, diese Behandlungsmethode einzufüh-

sen dabei unter anderem auch Fragen in Zusammenhang ren, entschieden entgegentritt.

mit der Versorgung sowie zwischenstaatlichen Handelsbe-

ziehungen berücksichtigt werden. Nun sind wir gespannt,

wie die Angelegenheit ausgehen wird. Dem Vernehmen

nach wollen interessierte Kreise durchsetzen, dass DPA

generell gestattet wird, weil eine weitere Aufrechterhaltung Begrüssung - Bienvenue

des Verbotes ein «nichttarifarisches Handelshemmnis> dar-

stelle. Was würde nun das heissen? Von einem Tag auf den Präsidentin: Ich begrüsse auf der Tribüne Herrn Louis Mer-

anderen würde so auf die Konsumenten über den Umweg maz, den Präsidenten der französischen Nationalversamm-

Äpfel einige hundert Kilo eines unnötigen, den Konsumen- lung und heisse ihn herzlich willkommen. Ich wünsche ihm

ten täuschenden und toxikologisch nicht unbedenklichen - einen angenehmen Aufenthalt in unserem Land und danke

die Möglichkeit von DFA, Tumore zu induzieren, ist nicht ihm für das Interesse, das er an der Arbeit unseres Rates

ausgeschlossen - Mittels losgelassen. Wir haben manchmal zeigt. (Beifall)

das Gefühl, dass bei Abschluss von Handelsverträgen vor

lauter Denken an den Profit die Gesundheit schlicht verges-

sen wird.»

Der Konsument sollte sich wieder mehr daran gewöhnen,

nicht nur dann Obst zu essen, wenn es am teuersten ist. Bundesrat Hürllmann: Einfuhren und Ausfuhren betreffen

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Zulassung die- unsere Handelspolitik, und wir kennen die Komplexität der

ser Mittel in der Schweiz 8000 Hektoliter Chemikalien benö- Probleme, wie sie mit dieser Interpellation und durch die

tigen würde. 6000 Hektoliter müssten wieder irgendwie Herren Nussbaumer und Rutishauser eben zur Diskussion

beseitigt werden oder kämen in unsere Abwässer. Ich frage gestellt wurden. Aber ich muss sowohl Herrn Nussbaumer

den Bundesrat, sind Sie bereit, am Importverbot behandel- als auch Herrn Rutishauser sagen, dass man nur exportie-

ten Obstes festzuhalten? Sind Sie bereit, das Verbot trotz ren kann, wenn man auch den Import zulässt. Das ist im

des starken Drucks des Importhandels durchzusetzen? Grunde genommen von den beiden Herren nicht bestritten

Könnten die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungs- worden, doch wir sind gerade im Bereich der Einfuhren von

kommission vom 13. November 1981 zum Hormonskandal Obst und Gemüse ständig mit der Problematik der Zulas-

dem Sinne nach auch auf die Obstimportkontrolle angewen- sung von Importen konfrontiert. Neben dem handelspoliti-

det werden? Könnten nicht auf Kosten der Importeure amt- schen Aspekt - und das ist das Anliegen der Interpellation

liche Vorausproben verlangt werden, wie dies auf anderen - ist auch ein Problem zu bewältigen, das mit der Qualität

Gebieten schon lange praktiziert wird? aus der Sicht unserer Lebensmittelgesetzgebung verbun-

Herr Bundesrat, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf den ist. Die entsprechenden Kontrollen werden nicht durch

diese Fragen noch ergänzende Antwort geben können. den Bund, sondern durch die 26 Kantone durchgeführt,

denen der Vollzug der Lebensmittelkontrolle übertragen ist;

Rutishauser: Ein gewisser minimaler Einsatz von chemi- deshalb brauchen wir Kriterien, die wissenschaftlich abge-

schen Pflanzenschutzmitteln wird immer notwendig sein, stützt sind. Ich kann Ihnen versichern, dass die sogenann-

wenn wir einigermassen ansehnliche und haltbare Früchte ten Zusatzstoffe bei Obst und Gemüse ständig überprüft

produzieren wollen. Wir stellen aber fest, dass trotz der werden, denn wir dürfen es unter keinen Umständen zulas-

Bewilligungspflicht für Pflanzenschutzmittel und der Auf- sen, dass mit dem Obst schädliche Stoffe eingeführt wer-

sicht unserer staatlichen Forschungsanstalten sowie der den. Wir haben sogar versucht, eine integrale Kontrolle aller

Kontrollen des Gesundheitsamtes viele Konsumenten in Äpfel an der Grenze vorzunehmen. Aufgrund eines Rechts-

bezug auf Rückstände in den Lebensmitteln sehr verun- gutachtens und auch im Hinblick auf die personellen Mög-

sichert und sensibilisiert sind. Aus diesen Gründen gibt lichkeiten der kantonalen Laboratorien müssten wir jedoch

sich die einheimische Produktion grosse Mühe, nur die auf eine integrale Untersuchung verzichten. Dafür haben wir

absolut notwendigen Hilfsstoffe gezielt einzusetzen. Dies seither die Stichproben verstärkt, und wir sind bestrebt,

beweist das stets steigende Interesse an der integrierten sowohl die Kriterien als auch die entsprechenden Kontrol-

Produktionsmethode. Mittel der Giftklasse 1 und 2 werden len an der Grenze im Griff zu haben. Wir glauben, dass wir

hier überhaupt nicht mehr gebraucht. Auch im konventio- gerade in der letzten Zeit Fortschritte erzielt haben. Das

nellen Pflanzenschutz werden nur Mittel angewendet, die Problem wird aber nicht an einem Tag erledigt, es wird uns

bewilligt und nach Aussagen der Wissenschaft absolut auch in Zukunft noch beschäftigen.

unbedenklich sind. Zudem werden diese Mittel Wochen, ja

sogar Monate vor der Ernte angewendet und zum Teil sogar

nur auf die Blätter gespritzt, noch bevor die Früchte gebil-

det sind. Bei den betreffenden Antioxydanten wie Dipheny-

lamin und Santoquin handelt es sich um Mittel der Gift- #ST# 81.360

klasse 1, mit denen reife, bereits geerntete Früchte im Interpellation Landolt

Tauchverfahren behandelt werden. Eine Bewilligung für sol-

che Behandlungen wäre ein Schlag gegen die laufenden Schmerzmittel. Reklameverbot

Bestrebungen, durch integrierte Produktionsmethoden Analgésiques. Interdiction de la publicité

möglichst rückstandsfreie Früchte zu produzieren. Abgese-

hen davon sind solche Kosmetikbehandlungen nicht not-

Diskussion - Discussion

wendig und nicht sinnvoll. Das schweizerische Sortiment an

Lagerobst setzt sich zu über 90 Prozent aus Sorten zusam- Siehe Jahrgang 1981, Seite 901 - Voir année 1981, page 901

men, die mit Hilfe der Lagerung in kontrollierter Atmosphäre

ohne diese Hilfsmittel auskommen. Diese Präparate verhü-

ten bekanntlich Hautbräune und täuschen damit auch bei

länger gelagerten Früchten eine Baumfrische vor. Diese

Behandlungen geben industriellen Grossbetrieben mehr Landoli: Der Antwort des Bundesrates möchte ich folgen-

Freiraum für längere Erntezeit und sehr lange Verkaufszeit, des entgegnen:

was aber stets der inneren Fruchtqualität abträglich ist. Es Es ist mir natürlich wohlbekannt, dass die Heilmittelkon-

liegt bestimmt im Interesse unserer Konsumenten, dass trolle kantonaler Kompetenz untersteht. Bei der Abgabere-

unser einheimisches Obst auf übersichtlichen bäuerlichen gelung für Schmerzmittel hat es sich gezeigt, dass die

Familienbetrieben naturnah produziert wird. ' zuständige IKS nicht in der Lage ist, eine Ordnung zu schaf-

Ich hoffe, dass der Bundesrat dem ständigen Drängen der fen, die den Anforderungen der Arzneimittelsicherheit

7. Oktober 1982 1405 Interpellation Landoli

gerecht wird. Diese Situation ist gleichbedeutend mit einer beugung. Darf ich in diesem Zusammenhang einmal zuerst

möglichen Gefährdung der Volksgesundheit. Daraus leite auf die Selbstmedikation eingehen und auf ihre Bedeutung.

ich die Pflicht des Bundes zu einer entsprechenden Inter- Von Ärzten, Apothekern, Drogisten, privaten und staatli-

vention ab. chen Institutionen wird die Selbstmedikation und die

Hinsichtlich Radio und Fernsehen verbietet der Bund Selbstverantwortung für kleine gesundheitliche Störungen

bekanntlich jede Reklame für Heilmittel. Dieses Verbot als wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems

basiert auf denselben Überlegungen, die mich zu meiner bewertet und aktiv unterstützt. Eine ausgewogene Selbst-

Interpellation bewogen haben, d. h. Reklame bezweckt Ver- medikation ist daher für die Aufrechterhaltung unseres

kaufsförderung und ist insbesondere bei Schmerzmitteln Gesundheitssystems von grosser Bedeutung. Die Selbst-

problematisch, ja geradezu gefährlich. medikation hat deshalb eine volkswirtschaftliche Bedeu-

Diese Auffassung wird im neuesten Bericht der schweizeri- tung, weil sie dazu beiträgt, bei Bagatellerkrankungen

schen Kartellkommission über die Arzneimittelversorgung sowohl die Arzt- als auch die Arzneimittelkosten der Kran-

vom Juni 1981 unterstrichen, indem dort ausgeführt wird: kenkassen zu reduzieren. Die Information durch die Wer-

«Das Werbeverbot für Arzneimittel ist vollumfänglich bung für Heilmittel zur Behandlung von Bagatellerkrankun-

gerechtfertigt, sofern man der Auffassung ist, dass Arznei- gen ist Voraussetzung für eine sinnvolle Selbstmedikation.

mittel besondere Güter darstellen, deren Überkonsum nicht Nebst der von jeher üblichen mündlichen Überlieferung

gefördert werden darf. Ziel der Werbung ist nämlich Ver- innerhalb und ausserhalb der Familie, die zur Bewahrung

kaufsförderung. Diese aber läuft der Mässigung zuwider, des Wissens über Selbstbehandlungsmöglichkeiten viel

die man bei den Arzneimitteln zu erreichen wünscht.» beiträgt, ist die Werbung die meistverbreitete Information

Wenn beispielsweise die Schweizerische Gesellschaft für für die Selbstmedikation dieser Medikamente. Die Arznei-

Chemische Industrie in einer Stellungnahme zum geforder- mittel zur Selbstmedikation sowie die Publikumswerbung

ten Reklameverbot ausführt, dass durch diese Massnahme werden von der IKS begutachtet, bewilligt und kontrolliert.

etliche Firmen hart betroffen werden, steht fest, dass allei- Meistens sind diese Präparate schon seit vielen Jahren in

niges Ziel der Reklame Umsatzförderung ist. Ich fordere der Praxis erprobt.

hingegen, dass in dieser Angelegenheit das Volkswohl vor Nun eine Bemerkung zur Heilmittelwerbung: Die Publikums-

den Eigennutz von Firmen zu stellen ist. werbung für Heilmittel unterliegt der Bewilligung und Kon-

Das erwähnte Gentlemen's agreement wird sozusagen täg- trolle durch die IKS, wie ich vorhin ausgeführt habe. Texte

lich missachtet. Selbst eine der ganz grossen Basler Phar- von Inseraten, Prospekten und Packungsbeilagen werden

mafabriken hat noch vor kurzem in der grössten schweizeri- geprüft, ebenso die Indikationen und die Empfehlungen.

schen Zeitschrift ihr Schmerzmittel grossräumig inseriert. Ferner wird sie zusätzlich durch eine Reihe von privatrecht-

Ich habe hier zwei Beispiele für Kopfwehdragées und für lichen Vereinbarungen - auch mein Kollege Landoli hat dar-

Schmerztabletten, die in einer heutigen Tageszeitung auf hingewiesen - von der Industrie selbst geregelt: Euro-

erschienen und dort nachzulesen sind. Dieses Gentlemen's päische Richllinien der AESGP für die Heilmittelwerbung

agreement wird darum missachtet, weil nur wenige und (das ist die Herslellervereinigung für frei verkäufliche Heil-

nicht alle Firmen an diesem Agreement beteiligt sind. mittel); dann gibt es das schon erwähnte Gentlemen's

Meine entscheidende Frage, ob die Zulassung der Reklame Agreemenl der SGCI über die Schmerzmittelwerbung. Ich

nicht der Absicht, den Schmerzmittelkonsum einzuschrän- muss gerechterweise auch beifügen, dass ich nicht mil

ken, zuwiderläuft, ist ungenügend beantwortet. allen Inseralen einverslanden bin. Zum Beispiel: «Nimm die

Mit grossem Bedauern stelle ich fest, dass die Spezialisten Kapsel X, und weg ist der Schmerz», birgt nicht unbedingt

des Bundesamtes für Gesundheitswesen auf die Frage der einen grossen Strauss von Informationen. Aber anerkennen

Gefährlichkeit des Paracetamols nicht eintreten. Im Gegen- wir die eingangs aufgeführten Überlegungen zur Selbstme-

satz zum neuerdings unter Rezeptpflicht gestellten Phena- dikation als richtig und anerkennen wir dementsprechend

cetin weist Paracetamol eine akute Toxitität auf, d h. bei ihre volkswirtschaftliche und im speziellen ihre gesund-

einer Überdosierung ist es wesentlich gefährlicher als Phe- heitspolitische Bedeutung, so wäre eine weilere Einschrän-

nacetin. Das wird durch die in meiner Interpellation zitierte kung der Werbung für die Präparate der Liste D nichl nur

hohe Zahl von Paracetamolvergiftungen in England nach- als Hindernis in bezug auf die Zielerreichung zu sehen, son-

drücklich unterstrichen. Ich vermute, dass der Bundesrat dern sie müssle sich auch konlraproduktiv auswirken.

von den Fachinstanzen der IKS unzureichend informiert Denn: Die Funktion der Werbung besteht ja darin, über

worden ist. Dienstleislungen oder Produkle Informationen an die ent-

Die IKS bestimmt in ihren eigenen Richtlinien, dass nur Heil- sprechenden Zielgruppen (also Fachhandel, medizinisches

mittel ausserhalb von Apotheken zugelassen werden dür- Personal, Patienten) zu tragen.

fen, die keiner pharmazeutischen Beratung bedürfen, deren Um die Ziele der Selbstmedikation, den Patienlen über

Arzneistoffe und deren Kombinationen sich über einen rezeptfreie Präparate zu orienlieren, erreichen zu können,

grossen Zeitraum und bei einer Vielzahl von Verbrauchern sollten künftig vermehrte Möglichkeiten und Millel zur

als unbedenklich erwiesen haben, und schliesslich müssen objekliven Informationsverbreitung geschaffen werden.

die Toxikologie und die Folgen bei missbräuchlicher Ver- Eine Analyse der pharmazeutischen Publikumswerbung

wendung berücksichtigt werden. 1981 zeigl, gemäss Schmidl & Pohlmann, ein Gesamlvolu-

Die Forderungen sind bei vielen Schmerzmitteln, insbeson- men von nur 14,2 Millionen Franken. Demgegenüber beläufl

dere aber beim Paracetamol, nicht erfüllt. Ich stelle fest, sich der gesamlschweizerische Aufwand, geschäfzl anhand

dass die IKS mit den Verkaufsabgrenzungslisten ihren eige- der verfügbaren Unterlagen, auf 1,5 Milliarden Franken.

nen Richtlinien zuwiderhandelt. Davon entfallen auf die Pressewerbung etwa 1 Milliarde

Aus diesen Gründen kann ich den Optimismus des Bundes- Franken. Der Anteil der Pressewerbung für die freiverkäufli-

rates nicht teilen, wonach die Kantone bzw. die von diesen chen Heilmillel beträgt also nur 1,4 Prozent.

betriebene IKS ohne weiteres in der Lage sind, das Abusus- Wenn man zudem weiss, dass für insgesaml etwa 400 Spe-

problem bei den Schmerzmitteln in den Griff zu bekommen. zialitäten Publikumswerbung betrieben wird, so beläufl sich

Abschliessend bin ich mit dem Bundesrat der gleichen Mei- der Werbeaufwand pro Spezialiläl im Schnilt nur auf 35 000

nung, dass vergleichende Untersuchungen über den Franken. Unter diesen Umständen den Herstellern freiver-

Schmerzmittelabusus angestellt werden sollten, wobei hier käuflicher Heilmillel noch weilere Einschränkungen aufzuer-

vor allem die Kontrollfunktion der einzelnen Abgabekanäle legen, dürfte kaum sinnvoll sein. Im Vergleich zu unseren

kritisch geprüft werden sollten. Nachbarländern ist ferner festzuhalten, dass in der Schweiz

Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort, bin.aber nur weder die Radio- noch die Fernsehwerbung für Heilmillel

teilweise damit befriedigt. erlaubl ist, solange noch kein Rundfuksatellit 38 Pro-

gramme mil der dazugehörenden Werbung in die Sluben

Früh: Vor mir liegt ein Bericht über die Vorarbeiten zur der Schweizer Familien liefert. Das Ziel der Werbung für

Schaffung eines Bundesgesetzes über die Krankheitsvor- freiverkäufliche Heilmillel besieht in erster Linie darin, den

Interpellation Landolt 1406 7 octobre 1982

Patienten über ein Präparat zur Selbstmedikation zu orien- renforcées. Dès lors, je crois que c'est là que l'effort doit

tieren. Es geht aber auch darum, den Absatz des beworbe- être porté, beaucoup plus qu'au niveau des autorités fédé-

nen Produktes zu verbessern. Das geht jedoch - im Rah- rales.

men des freien Wettbewerbs - stets zu Lasten der Konkur-

renten. Die Werbung als Instrument des Wettbewerbs dient Bundesrat Hürlimann: Darf ich gleich vorweg beim letzten

also dazu, dem jeweiligen Produkt einen besseren Marktan- Votum des Herrn Gautier anknüpfen? Für mich ist er kei-

teil zu verschaffen! Ausserdem werden die Hersteller neswegs nur ein «médecin modeste», sondern ein durch-

gezwungen, ihre Präparate mit konkurrenzfähigen Preisen aus kompetenter Politiker, gerade im Bereich des Gesund-

anzubieten. heitswesens. Herrn Landolt gebe ich insofern recht, als wir

Nun, vielleicht ein paar kurze Bemerkungen zur Absatzent- alle ein Interesse daran haben, den Schmerzmittelmiss-

wicklung in den letzten Jahren. Es zeigt sich da, dass die brauch einzudämmen. Aber ich bin der Meinung - wie es

verschiedenen Schmerzmittel unterschiedliche Entwicklun- Herr Früh sagte -, dass hier vor allem die objektive Informa-

gen durchgemacht haben. Zum Beispiel: Der Absatz der tion sehr entscheidend ist.

Schmerzmittel mit Publikumsreklame hat sich in der Wie wir in unserer Antwort festgehalten haben, führt uns

Periode 1977 bis 1980 rückläufig entwickelt. Schmerzmittel dieses Problem in den Kompetenzbereich zwischen Bund

der Liste D ohne Publikumswerbung, aber mit Fachwer- und Kantonen. Die Kontrolle der Heilmittel in bezug auf die

bung, haben zugenommen. Das gleiche gilt für die Verkaufskategorien (welche Heilmittel nur in Apotheken

Schmerzmittel, die nur in der Apotheke verkauft werden oder nur gegen Rezept usw. erhältlich sind, welche ande-

dürfen, also auch eine Zunahme. Die Zunahme der rerseits nur in den Drogerien verkauft werden können) ist

Schmerzmittel aus der Liste C (also überhaupt keine Wer- durch ein interkantonales Konkordat, dem sämtliche Kan-

bung) bestätigt, dass kein Kausalzusammenhang - Wer- tone angeschlossen sind, geregelt. Dieses Konkordat

bung führt zu Mehrumsatz und deshalb zu Missbrauch - nimmt im Grunde genommen jene Interessen wahr, die hier

besteht. Die Untersuchungen beweisen das eindeutig. zur Diskussion stehen und die wir genau gleich wahrneh-

Interessant ist auch der Vergleich zwischen dem Schmerz- men müssten, wenn es eine Kompetenz des Bundes wäre.

mittelmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland, wo Im Zeitalter der Aufgabenteilung schiene es mir keineswegs

Werbung in grösstem Ausmass, sogar an der Télévision, für zweckmässig zu sein, hier etwa diese Kompetenz oder die

Analgetica betrieben werden darf, und der DDR, wo sämtli- funktionierende Kontrolle in Zweifel zu ziehen. Was viel-

che Werbung untersagt ist: Der Missbrauch in der DDR ist leicht zusätzlich im Konkordat festgehalten werden sollte -

etwa doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik Deutsch- das wird noch untersucht -, ist die Verpflichtung der Kon-

land. kordatsmitglieder, im Sinne des positiven Rechts, dass

Zusammengefasst: Die Selbstmedikation nimmt innerhalb seine Verfügungen nicht nur als Empfehlung angewandt

unseres Gesundheitssystems einen bedeutenden Platz ein. und dann in kantonales Recht umgesetzt werden, sondern

Um weiterhin die dafür gesteckten Ziele erreichen zu kön- dass es direkt rechtsetzende Funktionen ausübt. Das ist

nen, ist eine informative Werbung, zusammen mit der Fach- gegenwärtig - übrigens unter Mitarbeit meines Departe-

beratung durch den Apotheker und den Drogisten, eine mentes - im Studium. Aber wenn Sie das Verbot bei Radio

entscheidende Voraussetzung, die in der Zukunft noch wei- und Fernsehen heranziehen, Herr Landolt: Dort haben wir

ter ausgedehnt werden sollte. Im soeben erschienenen aufgrund unserer Konzessionskompetenz die Möglichkeit,

Bericht über die Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundes- Auflagen zu machen, währenddem wir im vorliegenden Fall

gesetzes über Krankheitsvorbeugung, also dem Präventiv- die rechtliche Kompetenz nicht einmal auf Verfassungsstufe

gesetz, wird eindeutig auf die gezielte Information, auf die haben, liegt doch das Gesundheitswesen in der Kompetenz

persönliche Beratung, auf informative Auslagen, auf der Kantone. Wir sind, mit Rücksicht auf unsere Verantwor-

Abgabe schriftlicher Unterlagen hingewiesen. tung im Gesundheitswesen, ständig mit dem Konkordat in

Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Hürlimann, für Ihre klare, Kontakt. Seit der Einreichung Ihrer Interpellation arbeitet

umfassende Antwort. Sie haben mit staatsmännischer auch die IKS, die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel,

Weisheit geantwortet und sind dem leidigen Standeskrieg auf diesem Gebiet. Die Information für Schmerzmittel ist

zwischen den Apothekern und den Drogisten und anderen verstärkt -worden. Es werden streng sachbezogene Orien-

Teilnehmern an diesem Markt aus dem Wege gegangen. Ich tierungen auf allen Stufen sichergestellt. In letzter Zeit

teile Ihren Optimismus, ganz im Gegensatz zu meinem Kol-. wurde wiederum eine Aufklärungsaktion durchgeführt, wie

legen Landolt. in den sechziger Jahren die Aktion «Haltet Mass mit

Schmerzmitteln»; ferner soll in einer gesamtschweizeri-

M. Gautier: Le modeste médecin que je suis ne prétend schen Untersuchung der Arzneimittelmissbrauch analysiert

pas régler le conflit de famille qui semble opposer mes amis werden. Die Angaben von Herrn Früh zeigen, dass die

pharmaciens et mes amis droguistes. Si j'ai contresigné gezielte Information im Zusammenhang mit der Selbstmedi-

l'interpellation de notre collègue Landolt, c'est parce que je kation im Grunde genommen die wichtigste Art der Infor-

crois que le problème qu'il a soulevé, celui de l'abus fait mation ist. Hier, Herr Landolt und Herr Früh, haben Sie

dans le public des analgésiques et en particulier de certains wahrlich eine grosse Aufgabe zu erfüllen, indem Sie Ihren

d'entre eux, est un problème réel. Kunden direkt informieren und sagen: Das könnte zu einem

Je ne sais s'il faut partager l'optimisme de M. Früh ou le Missbrauch führen; ich warne Sie davor.

pessimisme de M. Landolt mais je crois que le problème est

sérieux et important pour la santé publique. L'abus des Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich nur teilweise

analgésiques a des conséquences tant sur le plan physique befriedigt.

que sur le plan psychique, en raison notamment du phéno-

mène de dépendance.

Cela dit, je ne suis pas du tout persuadé que ce Parlement

soit le lieu où l'on doit débattre de ce sujet. En effet, le

contrôle des médicaments est un domaine qui relève des

cantons. C'est l'un des rares domaines, et j'en suis heureux

- mais non pas heureux que ces domaines soient rares -

où les cantons ont réussi à s'entendre et n'ont pas dû délé-

guer leurs compétences à la Confédération, en mettant sur

pied l'Office intercantonal de contrôle des médicaments qui

est compétent dans ce domaine et qui travaille avec effica-

cité. Un avant-projet de révision du concordat intercantonal

visant à renforcer ses pouvoirs est actuellement à l'étude.

Si ce projet aboutit, les activités de cet office seront encore

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Landolt Schmerzmittel. Reklameverbot

Interpellation Landolt Analgésiques. Interdiction de la publicité

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.360

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 1404-1406

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Ref. No 20 010 803

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