Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-355 KI-generiert

Gletsch Valley Hydroelectric Project Interpellation

Geschäftsnummer VPB 81-355
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation concerns the proposed Gletsch hydroelectric power project, which would flood the Gletsch valley, a significant tourist attraction. The interpellant expressed concern that the Swiss government might not adequately protect the valley, arguing that spatial planning regulations lacked enforcement power. The government responded that while the Gletsch area is of national importance and deserves consideration, it cannot prohibit potential water power utilization without a concrete project proposal. The government outlined its legal options should cantonal decisions conflict with federal law but stated it must first examine any project proposal to determine if federal regulations or protected interests are violated, adhering to principles of legality and cantonal sovereignty.

Legislator-Regeste

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Art. 3 Ziff. 3 des Bundesbeschlusses über die Atomgesetzgebung, Art. 3 Ziff. 1 des Bundesbeschlusses über die Atomgesetzgebung; Gletsch Valley Hydroelectric Project Interpellation: The interpellant expressed concern that the Swiss government might not adequately protect the valley, arguing that spatial planning regulations lacked enforcement power. The government responded that while the Gletsch area is of national importance and deserves consideration, it cannot prohibit potential water power utilization without a concrete project proposal. The government outlined its legal options should cantonal decisions conflict with federal law but stated it must first examine any project proposal to determine if federal regulations or protected interests are violated, adhering to principles of legality and cantonal sovereignty.

Schlagwörter

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Recht der Staaten Vollstreckung Schutzmacht Souveränität Wasserkraftsteuer Entscheidungsbefugnis
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 Ziff. 3 des Bundesbeschlusses über die Atomgesetzgebung

Cited to explain the federal government's potential legal actions if cantonal decisions conflict with federal law, specifically concerning nature protection and spatial planning.

Art. 3 Ziff. 1 des Bundesbeschlusses über die Atomgesetzgebung

Cited as the basis for the federal government's ability to act only after reviewing concrete projects that might violate federal law or protected interests.

Art. 3 Ziff. 1 des Bundesbeschlusses über die Atomgesetzgebung

Cited to justify the principle of cantonal sovereignty, preventing the federal government from preemptively vetoing or prohibiting actions without prior review.

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Volltext

Interpellation Aregger 952 N 24 juin 1982

letzten Ministertagung (29. April) haben mehrere Delegatio- stenstrom durch die Schweiz betrachten, werden Sie fest-

nen ihre Besorgnis über die Verschlechterung der Lage im stellen, dass von den Zentren Interlaken und Luzern, ja

Bereich der Menschenrechte geäussert. sogar von Zürich aus, der Fremdenverkehr Passfahrten

Die Entwicklungen in der Türkei sowie die Reaktionen dar- über Grimsel-Furka-Susten ins Tal von Gletsch mit dem

auf werden eingehend analysiert. Auch unsere Botschaft in Rhonegletscher als Hauptattraktion anbietet. Ich sehe

Ankara verfolgt ihrerseits den Gang der Dinge. Bei ihren immer wieder, wie diese Fahrt für Tausende von Touristen

Kontakten mit den türkischen Behörden hat sie es nicht zum zentralen Alpenerlebnis wird.

unterlassen, ihnen die durch die politische Entwicklung in Warum stellte ich meine Fragen? Es scheint beinahe

der Türkei hervorgerufenen Reaktionen in der Schweiz zur unglaublich zu sein, ist aber wahr, dass die Aktivitäten im

Kenntnis zu bringen. Kanton Wallis dahingehen, das Tal von Gletsch unter Was-

Der schon längst fällig gewesene Kurswechsel in der türki- ser zu setzen. Diese Aktivitäten sind nicht zu übersehen.

schen Wirtschaftspolitik wurde im Januar 1980 vom Parla- Prominente Walliser Politiker, die früher hier im Bundeshaus

ment gutgeheissen. Die Sanierungsmassnahmen haben ein- und ausgingen, sprechen sich öffentlich und ohne jede

zusammen mit der im Rahmen der OECD gewährten Wirt- Rücksichtnahme auf schützenswerte Interessen für die

schaftshilfe nach übereinstimmender Meinung der interna- Unterwassersetzung des Tales von Gletsch aus. Dazu

tionalen Wirtschaftsorganisationen bereits zu bemerkens- wurde zwar gesagt, andere Täler würden in die Abklärungen

werten Resultaten geführt. Innerhalb von 18 Monaten fiel einbezogen, oder es werde ein Pumpspeicherwerk Ober-

die Inflationsrate von 120 auf 35 Prozent Ende 1981 und auf wald-Grimselpasshöhe geprüft. Gletsch ist aber neuerdings

25 Prozent in den ersten Monaten 1982. Vor allem dank der aktuell; in der Presse vom 6. Juni sind entsprechende Äus-

raschen Zunahme der Exporte von Gütern und Dienstlei- serungen nachzulesen.

stungen (1981: 62 Prozent), insbesondere in den Mittleren Morgen wird der Furkatunnel eröffnet. Ich nehme an, Herr

Osten und nach Afrika, bildete sich das Leistungsbilanzdefi- Bundesrat Schlumpf werde dabei sein. Als 1976 in diesem

zit von 3,7 Milliarden 1980 auf 2,3 Milliarden Dollar im ver- Saal die erste Nachfinanzierung des Furkatunnels diskutiert

gangenen Jahr zurück. Nach einer Rezession in den voran- wurde, kam ganz deutlich die Absicht des Kantons Wallis

.gegangenen beiden Jahren erreichte das Wirtschafts- zur Sprache, den Furkatunnel nach Süden mit dem «billi-

wachstum 1981 4,4 Prozent. gen» Motiv des Bedrettofensters zu einem Halbkreis zu

Sofern der wirtschaftspolitische Kurs durchgehalten wer- erweitern, damit der Stausee von Gletsch den Tunnel nicht

den kann, dürfte die türkische Volkswirtschaft mittelfristig durch Wassereinbrüche gefährde. Das kam damals hier

weitere Fortschritte erzielen. Indessen darf nicht ausser sehr deutlich zum Ausdruck, wie sich in den Protokollen

Acht gelassen werden, dass die im Verlauf der nächsten nachlesen lässt.

Jahre anfallenden Schuldendienstzahlungen die Türkei stark Gerade unter Hinweis auf die Aktualität von morgen würde

belasten werden. ich es sehr bedauern, wenn nun die Rechnung aufgehen

sollte: Der Tunnel ist gebaut, die Bahn auf Kosten der Eid-

Präsidentin: Die Fraktion erklärt sich mit der Antwort des genossenschaft verlegt. Nun könnte die Kraftwerkgesell-

Bundesrates teilweise zufrieden. schaft des Kantons Wallis «erben»; das Geleise kann abge-

brochen werden, es entsteht keine Entschädigungspflicht,

Gletsch kann unter Wasser gesetzt werden.

In diesem Sinn ist die Antwort des Bundesrates viel zu

wenig klar, nämlich ob der Bundesrat gewillt sei, im gesamt-

schweizerischen Interesse das Tal von Gletsch im heutigen,

#ST# 81.355 unersetzlichen Zustand zu bewahren.

Interpellation Aregger

Bundesrat Schlumpf: Wir haben in unserer schriftlichen

Kraftwerkprojekt Gletsch Antwort vom 21. September 1981 dargelegt, dass es sich

Projet de centrale électrique de Gletsch beim Gebiet Rhonegletscher-Vorgelände - es ist Bestand-

teil des KLN-Inventars - auch nach Auffassung des Bun-

Siehe Jahrgang 1981, Seite 1390 - Voir année 1981, page 1390 desrates selbstverständlich, um ein Gebiet von nationaler

Bedeutung handelt - also im Sinne dieses Inventares für

Landschaften und Naturdenkmäler -, das jede Beachtung

und Rücksichtnahme verdient.

Wir haben damals schon - das haben wir unter Ziffer 2 der

damaligen Antwort dargelegt -, nachdem wir aus der

Diskussion - Discussion Presse von den Ausführungen von Behördemitgliedern, die

Nationalrat Aregger erwähnte, Kenntnis erhalten hatten, von

Aregger: Ich spreche zu meiner Interpellation, die ich am uns aus den Kontakt mit den zuständigen Walliser Behör-

18. März 1981 zum Kraftwerkprojekt Gletsch eingereicht den aufgenommen. Daraus hat sich ergeben - das wurde

hatte. Die Hauptfrage darin war, ob der Bundesrat gewillt hier dargelegt, ich rufe es nur in Erinnerung -, dass das

sei, den Bau einer Staumauer und die Unterwassersetzung Projektprüfungsverfahren bei den dafür zuständigen kanto-

des Talbodens Gletsch zu verhindern. An sich hätte er das nalen Stellen nicht vor dem Herbst 1982 beginnen könne.

Instrumentarium dazu. Die Antwort auf Frage 3, die sich In Ziffer 3 der Antwort haben wir dargelegt, welche rechtli-

konkret danach erkundigt, ist nach meiner Auffassung völlig chen Möglichkeiten der Bund hätte, wenn von kantonalen

unbefriedigend ausgefallen, vor allem jener Teil, der offen- Behörden Dispositionen getroffen würden, die allenfalls

sichtlich durch das Raumplanungsamt ausgearbeitet wor- Bundesrecht (Natur- und Heimatschutzbestimmungen,

den ist. Wenn die Raumplanung nicht mehr Inhalt und nicht Raumplanungsbestimmungen, Bestimmungen des Eidge-

mehr «Zähne» hat, als hier zum Ausdruck kommen, müsste nössischen Wasserrechtsgesetzes oder des Investitions-

man sie als Papiertiger bezeichnen. Ich halte die raumplane- hilfegesetzes für Berggebiete) widersprechen würden.

rische Aussage für den schwächsten Teil der Antwort. Diese Ziffer 3, die Herr Nationalrat Aregger so ganz und gar

Sie werden sich fragen, wie ein Luzerner dazu komme, sich nicht zu befriedigen vermag, ist nur ein Katalog, eine kurze

mit einem Problem aus dem Kanton Wallis zu befassen. Darstellung der Instrumente, die dem Bund überhaupt zur

Aber Gletsch geht uns alle an; es ist nicht irgendein unbe- Verfügung stehen, wenn im Rahmen kantonaler Hoheiten

wohntes oder selten begangenes Seitental, sondern es ist Bewilligungen erteilt oder Massnahmen getroffen werden,

eine einmalige Landschaft in den zentralen Alpen; für Tau- die bundesrechtswidrig sind.

sende von schweizerischen und ausländischen Touristen Was wir aber wahrhaftig, Herr Nationalrat Aregger, nicht tun

bedeutet eine Fahrt über Grimsel oder Furka ins Tal von konnten, war, in der Antwort bereits zu erklären, dass wir

Gletsch das Alpenerlebnis schlechthin. Wenn Sie den Touri- dann mit diesen Mitteln eine allfällige Nutzbarmachung

24. Juni 1982 953 Interpellation Eggli

irgendwelcher Wasserkräfte im Wallis verhindern werden. gungen aufzunehmen sind. Bereits vor dem Entscheid des

Zuerst müssen wir doch ein Projekt haben, damit überhaupt Bundesrates mussten ferner Auflagen im Hinblick auf eine

eine Projektprüfung stattfinden kann, und zwar daraufhin Überwachung der Bohrarbeiten getroffen werden. Diese

insbesondere, ob hier übergeordnete Interessen und vor Vorbereitungsarbeiten führten für die betroffenen Fachstel-

allem bundesrechtliche Vorschriften, KLN- oder andere len zu einem grossen Arbeitsanfall.

Schutzvorschriften, verletzt würden. Erst dann könnten wir Der Bundesrat hat am 17. Februar 1982 über die Gesuche

eine Erklärung abgeben - wie Sie sie in Ziffer 3 wünschen entschieden. Das Bewilligungsverfahren hat dadurch länger

-, dass wir diese Nutzbarmachung verhindern werden. Sie gedauert als ursprünglich vorgesehen. Die Gründe dieser

erwarten im heutigen Zeitpunkt zuviel vom Bundesrat. Denn Verzögerung sind einerseits Fristverlängerungen, die im

sowohl nach dem Prinzip der Legalität der Verwaltung - Vernehmlassungsverfahren gewährt werden mussten,

danach können wir erst tätig werden, wenn wir eine Sache andererseits der Umstand, dass die Behandlung der zahl-

geprüft haben; wir können sie aber nicht prüfen, bevor wir reichen Einsprachen nach Verwaltungsverfahrensgesetz

überhaupt Projekte, Unterlagen haben und sehen, ob allen- und die Prüfung aller vorgebrachten Argumente viel Zeit

falls schutzwürdige Interessen oder Bundesrecht verletzt beanspruchten, dies um so mehr, als es sich um neuartige

werden -, wie auch nach dem Prinzip der kantonalen Sou- Aufgaben handelte, für welche der Verwaltung infolge Per-

veränität kann der Bund natürlich nicht anticipando bereits sonalstopp nur in sehr beschränktem Umfang Personal zur

sein Veto einlegen oder irgendwelche Verbotserklärungen Verfügung steht.

abgeben. Ich glaube, das ist doch von der Rechtslage her Neben den Bewilligungen des Bundesrates benötigt die

eindeutig. NAGRA auch noch kantonale und kommunale Bewilligun-

In diesem Sinne also meine Erläuterung zu -dieser Ziffer 3. gen nach der entsprechenden Gesetzgebung, insbeson-

Ich glaube, mit den Punkten 1, 2 und 4 kann sich Herr Natio- dere solche bau- und feuerpolizeilicher Natur. Diese Bewilli-

nalrat Aregger im wesentlichen einverstanden erklären. gungen werden erst nach der Bewilligung des Bundesrates

erteilt. Der Bundesrat kann auf diese Verfahren keinen Ein-

Präsidentin: Ich darf feststellen, dass sich Herr Aregger fluss nehmen.

von der Antwort des Bundesrates als teilweise befriedigt

erklärt. Diskussion - Discussion

Eggli: Wenn man die Leidensgeschichte der NAGRA-Bohr-

gesuche verfolgt, dann stellt man fest, dass es im Grunde

genommen eigentlich nicht von Nachteil sein müsste, wenn

gewisse Dinge von den Behörden mit nicht allzu grosser

#ST# 81.362 Eilfertigkeit entschieden werden. Man geht hier auch vom

Grundsatz aus, rasche Entscheide seien manchmal eher

Interpellation Eggli mit dem Risiko behaftet, Fehler zu enthalten, als nach alter

NAGRA-Bohrgesuche Väter Sitte «erdauerte Entscheide», denen in allen Richtun-

Forages. Requêtes de la CEDRA gen gründliche Abklärungen und Überlegungen vorausge-

gangen sind.

Aber, wenn der Bundesrat einem für die radioaktiven

Siehe Jahrgang 1981, Seite 1387 - Voir année 1981, page 1387

Abfälle verantwortlichen Unternehmen den verbindlichen

Auftrag erteilt hat, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den

Nachweis zu erbringen, dass die Endlagerung der radioakti-

ven Abfälle aus den Kernkraftwerken möglich sei, dann

sollte man annehmen, dass er nichts tun würde, um die

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ausführung dieses Auftrages zu erschweren oder gar in

(neue Fassung) Frage zu stellen.

Rapport écrit du Conseil fédéral (nouvelle version) Indessen ist genau das geschehen: Der Bundesrat hat die

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Erzeuger radioaktiver bereits im Juni 1980' eingereichten Vorgesuche für die

Abfälle, alles in ihrer Macht Stehende vorzukehren, dass gründliche Erkundung des tiefen Untergrundes der

der vom Bundesrat gesetzte Termin für den .Nachweis der Schweiz, der noch weitgehend unbekannt ist, vorerst um

Gewährleistung der sicheren Entsorgung eingehalten wer- fünf Monate aufgeschoben. Nach der ersten Interpellations-

den kann. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den dazu antwort vom I.Juni 1981 wollte er im Herbst 1981 dazu

nötigen Probebohrungen sobald wie möglich zu beginnen Stellung nehmen; schliesslich hat er aber erst am

ist. Vorher sind jedoch alle gesetzlich vorgeschriebenen 17. Februar 1982 entschieden. Der Zeitplan der NAGRA für

Bewilligungsverfahren durchzuführen. die von ihr beabsichtigten zwölf Tiefbohrungen wurde so

Gemäss Bundesbeschluss zum Atomgesetz bedürfen die stark gestört, dass jetzt für den Nachweis der Machbarkeit

geologischen Untersuchungen im Hinblick auf die Lagerung eines Endlagers höchstens noch vier bis sechs Tiefenboh-

radioaktiver Abfälle einer Bewilligung des Bundesrates. Die rungen in der Sondierregion im nördlichen Mittelland und im

Einzelheiten des Verfahrens sind in der Verordnung vom Jura möglich sind. Die Resultate stehen aber für den vom

24. Oktober 1979 über vorbereitende Handlungen geregelt. Bundesrat bis 1985 geforderten Nachweis kaum rechtzeitig

Die NAGRA reichte die heute hängigen Gesuche um Bewil- zur Verfügung. Dazu kommt, dass der Chef des EVED nach-

ligung von zwölf Tiefbohrungen in der Nordschweiz am träglich entschieden hat, es mussten von der NAGRA auch

24. Juni 1980 beim EVED zuhanden des Bundesrates ein. noch die baupolizeilichen Bewilligungen in Gemeinden und

Nach der Publikation der Gesuche im Bundesblatt und nach Kantonen eingeholt werden. Diese Gesuche sind einge-

deren öffentlicher Auflage im Bundesamt für Energiewirt- reicht worden, lassen aber ebenfalls auf sich warten. Die

schaft (BEW), in den Kantonshauptorten und in den Stand- Verzögerung ist dadurch noch grosser geworden und

ortgemeinden konnte Ende 1980 das Vernehmlassungsver- könnte Folgen haben, welche dem Bundesrat selber viel-

fahren abgeschlossen werden. Im April 1981 veröffentlichte leicht alles andere als angenehm werden könnten.

das BEW einen Bericht über die Einsprachen und die Stel- Und jetzt komme ich zum Grund, warum ich eigentlich inter-

lungnahmen der Kantone. Es liegen 527 Einsprachen vor, pelliert habe: Erstens habe ich erwähnt, dass, gemäss Bun-

die von 937 Personen unterzeichnet worden sind. Die Ant- desbeschluss vom 6. Oktober 1979, bis 1985 ein Projekt für

wort der NAGRA auf das umfangreiche Material aus dem die sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle vorliegen

Einsprache- und Vernehmlassungsverfahren umfasst rund muss. Nachdem die Vorbewilligung mit langer Verspätung

250 Textseiten. In der Bundesverwaltung wurden die Ein- erst seit 17. Februar 1982 vorliegt, muss mit weiteren Ver-

sprachen behandelt, und im Hinblick auf den Entscheid des zögerungen gerechnet werden. Es ist zu befürchten, dass

Bundesrates wurde geprüft, welche Auflagen in die Bewilli- nur vier bis sechs Bohrungen, wie bereits erwähnt,

121-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Aregger Kraftwerkprojekt Gletsch

Interpellation Aregger Projet de centrale électrique de Gletsch

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.355

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.06.1982 - 15:30

Date

Data

Seite 952-953

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Ref. No 20 010 553

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