Gletsch Valley Hydroelectric Project Interpellation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis interpellation concerns the proposed Gletsch hydroelectric power project, which would flood the Gletsch valley, a significant tourist attraction. The interpellant expressed concern that the Swiss government might not adequately protect the valley, arguing that spatial planning regulations lacked enforcement power. The government responded that while the Gletsch area is of national importance and deserves consideration, it cannot prohibit potential water power utilization without a concrete project proposal. The government outlined its legal options should cantonal decisions conflict with federal law but stated it must first examine any project proposal to determine if federal regulations or protected interests are violated, adhering to principles of legality and cantonal sovereignty.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Ziff. 3 des Bundesbeschlusses über die Atomgesetzgebung, Art. 3 Ziff. 1 des Bundesbeschlusses über die Atomgesetzgebung; Gletsch Valley Hydroelectric Project Interpellation: The interpellant expressed concern that the Swiss government might not adequately protect the valley, arguing that spatial planning regulations lacked enforcement power. The government responded that while the Gletsch area is of national importance and deserves consideration, it cannot prohibit potential water power utilization without a concrete project proposal. The government outlined its legal options should cantonal decisions conflict with federal law but stated it must first examine any project proposal to determine if federal regulations or protected interests are violated, adhering to principles of legality and cantonal sovereignty.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to explain the federal government's potential legal actions if cantonal decisions conflict with federal law, specifically concerning nature protection and spatial planning.
Cited as the basis for the federal government's ability to act only after reviewing concrete projects that might violate federal law or protected interests.
Cited to justify the principle of cantonal sovereignty, preventing the federal government from preemptively vetoing or prohibiting actions without prior review.
Volltext
Interpellation Aregger 952 N 24 juin 1982
letzten Ministertagung (29. April) haben mehrere Delegatio- stenstrom durch die Schweiz betrachten, werden Sie fest-
nen ihre Besorgnis über die Verschlechterung der Lage im stellen, dass von den Zentren Interlaken und Luzern, ja
Bereich der Menschenrechte geäussert. sogar von Zürich aus, der Fremdenverkehr Passfahrten
Die Entwicklungen in der Türkei sowie die Reaktionen dar- über Grimsel-Furka-Susten ins Tal von Gletsch mit dem
auf werden eingehend analysiert. Auch unsere Botschaft in Rhonegletscher als Hauptattraktion anbietet. Ich sehe
Ankara verfolgt ihrerseits den Gang der Dinge. Bei ihren immer wieder, wie diese Fahrt für Tausende von Touristen
Kontakten mit den türkischen Behörden hat sie es nicht zum zentralen Alpenerlebnis wird.
unterlassen, ihnen die durch die politische Entwicklung in Warum stellte ich meine Fragen? Es scheint beinahe
der Türkei hervorgerufenen Reaktionen in der Schweiz zur unglaublich zu sein, ist aber wahr, dass die Aktivitäten im
Kenntnis zu bringen. Kanton Wallis dahingehen, das Tal von Gletsch unter Was-
Der schon längst fällig gewesene Kurswechsel in der türki- ser zu setzen. Diese Aktivitäten sind nicht zu übersehen.
schen Wirtschaftspolitik wurde im Januar 1980 vom Parla- Prominente Walliser Politiker, die früher hier im Bundeshaus
ment gutgeheissen. Die Sanierungsmassnahmen haben ein- und ausgingen, sprechen sich öffentlich und ohne jede
zusammen mit der im Rahmen der OECD gewährten Wirt- Rücksichtnahme auf schützenswerte Interessen für die
schaftshilfe nach übereinstimmender Meinung der interna- Unterwassersetzung des Tales von Gletsch aus. Dazu
tionalen Wirtschaftsorganisationen bereits zu bemerkens- wurde zwar gesagt, andere Täler würden in die Abklärungen
werten Resultaten geführt. Innerhalb von 18 Monaten fiel einbezogen, oder es werde ein Pumpspeicherwerk Ober-
die Inflationsrate von 120 auf 35 Prozent Ende 1981 und auf wald-Grimselpasshöhe geprüft. Gletsch ist aber neuerdings
25 Prozent in den ersten Monaten 1982. Vor allem dank der aktuell; in der Presse vom 6. Juni sind entsprechende Äus-
raschen Zunahme der Exporte von Gütern und Dienstlei- serungen nachzulesen.
stungen (1981: 62 Prozent), insbesondere in den Mittleren Morgen wird der Furkatunnel eröffnet. Ich nehme an, Herr
Osten und nach Afrika, bildete sich das Leistungsbilanzdefi- Bundesrat Schlumpf werde dabei sein. Als 1976 in diesem
zit von 3,7 Milliarden 1980 auf 2,3 Milliarden Dollar im ver- Saal die erste Nachfinanzierung des Furkatunnels diskutiert
gangenen Jahr zurück. Nach einer Rezession in den voran- wurde, kam ganz deutlich die Absicht des Kantons Wallis
.gegangenen beiden Jahren erreichte das Wirtschafts- zur Sprache, den Furkatunnel nach Süden mit dem «billi-
wachstum 1981 4,4 Prozent. gen» Motiv des Bedrettofensters zu einem Halbkreis zu
Sofern der wirtschaftspolitische Kurs durchgehalten wer- erweitern, damit der Stausee von Gletsch den Tunnel nicht
den kann, dürfte die türkische Volkswirtschaft mittelfristig durch Wassereinbrüche gefährde. Das kam damals hier
weitere Fortschritte erzielen. Indessen darf nicht ausser sehr deutlich zum Ausdruck, wie sich in den Protokollen
Acht gelassen werden, dass die im Verlauf der nächsten nachlesen lässt.
Jahre anfallenden Schuldendienstzahlungen die Türkei stark Gerade unter Hinweis auf die Aktualität von morgen würde
belasten werden. ich es sehr bedauern, wenn nun die Rechnung aufgehen
sollte: Der Tunnel ist gebaut, die Bahn auf Kosten der Eid-
Präsidentin: Die Fraktion erklärt sich mit der Antwort des genossenschaft verlegt. Nun könnte die Kraftwerkgesell-
Bundesrates teilweise zufrieden. schaft des Kantons Wallis «erben»; das Geleise kann abge-
brochen werden, es entsteht keine Entschädigungspflicht,
Gletsch kann unter Wasser gesetzt werden.
In diesem Sinn ist die Antwort des Bundesrates viel zu
wenig klar, nämlich ob der Bundesrat gewillt sei, im gesamt-
schweizerischen Interesse das Tal von Gletsch im heutigen,
#ST# 81.355 unersetzlichen Zustand zu bewahren.
Interpellation Aregger
Bundesrat Schlumpf: Wir haben in unserer schriftlichen
Kraftwerkprojekt Gletsch Antwort vom 21. September 1981 dargelegt, dass es sich
Projet de centrale électrique de Gletsch beim Gebiet Rhonegletscher-Vorgelände - es ist Bestand-
teil des KLN-Inventars - auch nach Auffassung des Bun-
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1390 - Voir année 1981, page 1390 desrates selbstverständlich, um ein Gebiet von nationaler
Bedeutung handelt - also im Sinne dieses Inventares für
Landschaften und Naturdenkmäler -, das jede Beachtung
und Rücksichtnahme verdient.
Wir haben damals schon - das haben wir unter Ziffer 2 der
damaligen Antwort dargelegt -, nachdem wir aus der
Diskussion - Discussion Presse von den Ausführungen von Behördemitgliedern, die
Nationalrat Aregger erwähnte, Kenntnis erhalten hatten, von
Aregger: Ich spreche zu meiner Interpellation, die ich am uns aus den Kontakt mit den zuständigen Walliser Behör-
18. März 1981 zum Kraftwerkprojekt Gletsch eingereicht den aufgenommen. Daraus hat sich ergeben - das wurde
hatte. Die Hauptfrage darin war, ob der Bundesrat gewillt hier dargelegt, ich rufe es nur in Erinnerung -, dass das
sei, den Bau einer Staumauer und die Unterwassersetzung Projektprüfungsverfahren bei den dafür zuständigen kanto-
des Talbodens Gletsch zu verhindern. An sich hätte er das nalen Stellen nicht vor dem Herbst 1982 beginnen könne.
Instrumentarium dazu. Die Antwort auf Frage 3, die sich In Ziffer 3 der Antwort haben wir dargelegt, welche rechtli-
konkret danach erkundigt, ist nach meiner Auffassung völlig chen Möglichkeiten der Bund hätte, wenn von kantonalen
unbefriedigend ausgefallen, vor allem jener Teil, der offen- Behörden Dispositionen getroffen würden, die allenfalls
sichtlich durch das Raumplanungsamt ausgearbeitet wor- Bundesrecht (Natur- und Heimatschutzbestimmungen,
den ist. Wenn die Raumplanung nicht mehr Inhalt und nicht Raumplanungsbestimmungen, Bestimmungen des Eidge-
mehr «Zähne» hat, als hier zum Ausdruck kommen, müsste nössischen Wasserrechtsgesetzes oder des Investitions-
man sie als Papiertiger bezeichnen. Ich halte die raumplane- hilfegesetzes für Berggebiete) widersprechen würden.
rische Aussage für den schwächsten Teil der Antwort. Diese Ziffer 3, die Herr Nationalrat Aregger so ganz und gar
Sie werden sich fragen, wie ein Luzerner dazu komme, sich nicht zu befriedigen vermag, ist nur ein Katalog, eine kurze
mit einem Problem aus dem Kanton Wallis zu befassen. Darstellung der Instrumente, die dem Bund überhaupt zur
Aber Gletsch geht uns alle an; es ist nicht irgendein unbe- Verfügung stehen, wenn im Rahmen kantonaler Hoheiten
wohntes oder selten begangenes Seitental, sondern es ist Bewilligungen erteilt oder Massnahmen getroffen werden,
eine einmalige Landschaft in den zentralen Alpen; für Tau- die bundesrechtswidrig sind.
sende von schweizerischen und ausländischen Touristen Was wir aber wahrhaftig, Herr Nationalrat Aregger, nicht tun
bedeutet eine Fahrt über Grimsel oder Furka ins Tal von konnten, war, in der Antwort bereits zu erklären, dass wir
Gletsch das Alpenerlebnis schlechthin. Wenn Sie den Touri- dann mit diesen Mitteln eine allfällige Nutzbarmachung
24. Juni 1982 953 Interpellation Eggli
irgendwelcher Wasserkräfte im Wallis verhindern werden. gungen aufzunehmen sind. Bereits vor dem Entscheid des
Zuerst müssen wir doch ein Projekt haben, damit überhaupt Bundesrates mussten ferner Auflagen im Hinblick auf eine
eine Projektprüfung stattfinden kann, und zwar daraufhin Überwachung der Bohrarbeiten getroffen werden. Diese
insbesondere, ob hier übergeordnete Interessen und vor Vorbereitungsarbeiten führten für die betroffenen Fachstel-
allem bundesrechtliche Vorschriften, KLN- oder andere len zu einem grossen Arbeitsanfall.
Schutzvorschriften, verletzt würden. Erst dann könnten wir Der Bundesrat hat am 17. Februar 1982 über die Gesuche
eine Erklärung abgeben - wie Sie sie in Ziffer 3 wünschen entschieden. Das Bewilligungsverfahren hat dadurch länger
-, dass wir diese Nutzbarmachung verhindern werden. Sie gedauert als ursprünglich vorgesehen. Die Gründe dieser
erwarten im heutigen Zeitpunkt zuviel vom Bundesrat. Denn Verzögerung sind einerseits Fristverlängerungen, die im
sowohl nach dem Prinzip der Legalität der Verwaltung - Vernehmlassungsverfahren gewährt werden mussten,
danach können wir erst tätig werden, wenn wir eine Sache andererseits der Umstand, dass die Behandlung der zahl-
geprüft haben; wir können sie aber nicht prüfen, bevor wir reichen Einsprachen nach Verwaltungsverfahrensgesetz
überhaupt Projekte, Unterlagen haben und sehen, ob allen- und die Prüfung aller vorgebrachten Argumente viel Zeit
falls schutzwürdige Interessen oder Bundesrecht verletzt beanspruchten, dies um so mehr, als es sich um neuartige
werden -, wie auch nach dem Prinzip der kantonalen Sou- Aufgaben handelte, für welche der Verwaltung infolge Per-
veränität kann der Bund natürlich nicht anticipando bereits sonalstopp nur in sehr beschränktem Umfang Personal zur
sein Veto einlegen oder irgendwelche Verbotserklärungen Verfügung steht.
abgeben. Ich glaube, das ist doch von der Rechtslage her Neben den Bewilligungen des Bundesrates benötigt die
eindeutig. NAGRA auch noch kantonale und kommunale Bewilligun-
In diesem Sinne also meine Erläuterung zu -dieser Ziffer 3. gen nach der entsprechenden Gesetzgebung, insbeson-
Ich glaube, mit den Punkten 1, 2 und 4 kann sich Herr Natio- dere solche bau- und feuerpolizeilicher Natur. Diese Bewilli-
nalrat Aregger im wesentlichen einverstanden erklären. gungen werden erst nach der Bewilligung des Bundesrates
erteilt. Der Bundesrat kann auf diese Verfahren keinen Ein-
Präsidentin: Ich darf feststellen, dass sich Herr Aregger fluss nehmen.
von der Antwort des Bundesrates als teilweise befriedigt
erklärt. Diskussion - Discussion
Eggli: Wenn man die Leidensgeschichte der NAGRA-Bohr-
gesuche verfolgt, dann stellt man fest, dass es im Grunde
genommen eigentlich nicht von Nachteil sein müsste, wenn
gewisse Dinge von den Behörden mit nicht allzu grosser
#ST# 81.362 Eilfertigkeit entschieden werden. Man geht hier auch vom
Grundsatz aus, rasche Entscheide seien manchmal eher
Interpellation Eggli mit dem Risiko behaftet, Fehler zu enthalten, als nach alter
NAGRA-Bohrgesuche Väter Sitte «erdauerte Entscheide», denen in allen Richtun-
Forages. Requêtes de la CEDRA gen gründliche Abklärungen und Überlegungen vorausge-
gangen sind.
Aber, wenn der Bundesrat einem für die radioaktiven
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1387 - Voir année 1981, page 1387
Abfälle verantwortlichen Unternehmen den verbindlichen
Auftrag erteilt hat, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den
Nachweis zu erbringen, dass die Endlagerung der radioakti-
ven Abfälle aus den Kernkraftwerken möglich sei, dann
sollte man annehmen, dass er nichts tun würde, um die
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ausführung dieses Auftrages zu erschweren oder gar in
(neue Fassung) Frage zu stellen.
Rapport écrit du Conseil fédéral (nouvelle version) Indessen ist genau das geschehen: Der Bundesrat hat die
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Erzeuger radioaktiver bereits im Juni 1980' eingereichten Vorgesuche für die
Abfälle, alles in ihrer Macht Stehende vorzukehren, dass gründliche Erkundung des tiefen Untergrundes der
der vom Bundesrat gesetzte Termin für den .Nachweis der Schweiz, der noch weitgehend unbekannt ist, vorerst um
Gewährleistung der sicheren Entsorgung eingehalten wer- fünf Monate aufgeschoben. Nach der ersten Interpellations-
den kann. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den dazu antwort vom I.Juni 1981 wollte er im Herbst 1981 dazu
nötigen Probebohrungen sobald wie möglich zu beginnen Stellung nehmen; schliesslich hat er aber erst am
ist. Vorher sind jedoch alle gesetzlich vorgeschriebenen 17. Februar 1982 entschieden. Der Zeitplan der NAGRA für
Bewilligungsverfahren durchzuführen. die von ihr beabsichtigten zwölf Tiefbohrungen wurde so
Gemäss Bundesbeschluss zum Atomgesetz bedürfen die stark gestört, dass jetzt für den Nachweis der Machbarkeit
geologischen Untersuchungen im Hinblick auf die Lagerung eines Endlagers höchstens noch vier bis sechs Tiefenboh-
radioaktiver Abfälle einer Bewilligung des Bundesrates. Die rungen in der Sondierregion im nördlichen Mittelland und im
Einzelheiten des Verfahrens sind in der Verordnung vom Jura möglich sind. Die Resultate stehen aber für den vom
24. Oktober 1979 über vorbereitende Handlungen geregelt. Bundesrat bis 1985 geforderten Nachweis kaum rechtzeitig
Die NAGRA reichte die heute hängigen Gesuche um Bewil- zur Verfügung. Dazu kommt, dass der Chef des EVED nach-
ligung von zwölf Tiefbohrungen in der Nordschweiz am träglich entschieden hat, es mussten von der NAGRA auch
24. Juni 1980 beim EVED zuhanden des Bundesrates ein. noch die baupolizeilichen Bewilligungen in Gemeinden und
Nach der Publikation der Gesuche im Bundesblatt und nach Kantonen eingeholt werden. Diese Gesuche sind einge-
deren öffentlicher Auflage im Bundesamt für Energiewirt- reicht worden, lassen aber ebenfalls auf sich warten. Die
schaft (BEW), in den Kantonshauptorten und in den Stand- Verzögerung ist dadurch noch grosser geworden und
ortgemeinden konnte Ende 1980 das Vernehmlassungsver- könnte Folgen haben, welche dem Bundesrat selber viel-
fahren abgeschlossen werden. Im April 1981 veröffentlichte leicht alles andere als angenehm werden könnten.
das BEW einen Bericht über die Einsprachen und die Stel- Und jetzt komme ich zum Grund, warum ich eigentlich inter-
lungnahmen der Kantone. Es liegen 527 Einsprachen vor, pelliert habe: Erstens habe ich erwähnt, dass, gemäss Bun-
die von 937 Personen unterzeichnet worden sind. Die Ant- desbeschluss vom 6. Oktober 1979, bis 1985 ein Projekt für
wort der NAGRA auf das umfangreiche Material aus dem die sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle vorliegen
Einsprache- und Vernehmlassungsverfahren umfasst rund muss. Nachdem die Vorbewilligung mit langer Verspätung
250 Textseiten. In der Bundesverwaltung wurden die Ein- erst seit 17. Februar 1982 vorliegt, muss mit weiteren Ver-
sprachen behandelt, und im Hinblick auf den Entscheid des zögerungen gerechnet werden. Es ist zu befürchten, dass
Bundesrates wurde geprüft, welche Auflagen in die Bewilli- nur vier bis sechs Bohrungen, wie bereits erwähnt,
121-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Aregger Kraftwerkprojekt Gletsch
Interpellation Aregger Projet de centrale électrique de Gletsch
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.355
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.06.1982 - 15:30
Date
Data
Seite 952-953
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Ref. No 20 010 553
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