Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-070 KI-generiert

Switzerland-Italy Border Road Adjustment Agreement

Geschäftsnummer VPB 81-070
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council has approved an agreement with Italy to adjust borders and resolve issues with two roads. One road, which previously ran along the border, will now be divided between Switzerland and Italy, with land-swap adjustments made on the road itself. Similarly, a section of another road near a customs post will be divided to clarify jurisdiction and improve border monitoring. These adjustments will simplify road maintenance and border control for both countries without significant financial or personnel impact on the federal government. The agreement is non-terminable and subject to a facultative referendum.

Legislator-Regeste

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Art. 89 zweier, Art. 89 Abs. 3 Bst. a BV; Switzerland-Italy Border Road Adjustment Agreement: One road, which previously ran along the border, will now be divided between Switzerland and Italy, with land-swap adjustments made on the road itself. Similarly, a section of another road near a customs post will be divided to clarify jurisdiction and improve border monitoring. These adjustments will simplify road maintenance and border control for both countries without significant financial or personnel impact on the federal government. The agreement is non-terminable and subject to a facultative referendum.

Schlagwörter

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Grenzkontrolle Luganer Übereinkommen Finanzreferendum Internationale Übereinkünfte im Verkehrsbereich Grenzstreitigkeit zwischen Staaten grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 89 Abs. 3 Bst. a BV

Determines that the agreement is subject to the optional referendum as a "facultative Staatsvertrag".

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Volltext

Ambassade à Brasilia 240 N 4 mars 1982

pia verläuft längs in der dazwischenliegenden Strasse. #ST# 81.070 Infolgedessen wurde diese auf beiden Seiten nicht unterhal- Botschaft in Brasilia. Neubauten ten und befindet sich in schlechtem Zustand. Der Kanton Tessin ist bereit, die Strasse instandzustellen und zu unter- Ambassade à Brasilia. Constructions halten, soweit sie ganz auf seinem Gebiet liegt. Er hat des-

halb den Bund ersucht, mit Italien über eine entsprechende Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. November 1981 (BB11982145)

Grenzbereinigung zu verhandeln. Die Schweiz und Italien Message et projet d'arrêté du 11 novembre 1981 (FF 1982 I 49)

kamen in der Folge überein, diese Strasse querzuteilen, so dass eine Strecke auf schweizerisches Gebiet und eine Strecke auf italienisches Gebiet zu liegen kommen. Der Flächenausgleich im Ausmass von je 426 Quadratmeter konnte auf der Strasse selbst gefunden werden. Antrag der Kommission Die Grenze zwischen dem schweizerischen Zollposten Eintreten Pedrinate und dem italienischen Posten von Orezzo verläuft auf dem dazwischenliegenden Strassenstück in einer Proposition de la commission gekrümmten und gebrochenen Linie, die im Gelände nur Entrer en matière schwer festzustellen ist, was zu Unsicherheiten über den Wirkungsbereich der Zollbeamten beider Länder führte. Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für Auch hier wurde vereinbart, die Strasse quer zu teilen und auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen den Ausgleich im Ausmass von je 132 Quadratmeter auf der Bericht: Strasse selbst zu treffen. Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat sich Die Bereinigungen schaffen auf beiden Strassenstücken am 18. Februar 1982 mit der Botschaft über die Errichtung

übersichtliche Verhältnisse, was den Strassenunterhalt und eines Kanzleigebäudes, einer Residenz und eines Doppel-

die Überwachung der Grenze für beide Seiten erleichtert. dienstwohnhauses für die schweizerische diplomatische Das Abkommen hat keine besonderen Auswirkungen für Vertretung in Brasilia befasst.

den Bund im finanziellen und personellen Bereich. Die Ver- Die Kosten für die projektierten Bauten belaufen sich auf

markungsarbeiten werden im Rahmen des ordentlichen 8,8 Millionen Franken. Sie kommen auf ein Grundstück zu Kredites des Bundesamtes für Landestopographie für den stehen, das der Schweiz 1961 von Brasilien geschenkt Unterhalt der Landesgrenzen finanziert. wurde und heute einen Wert von 3,5 Millionen Franken auf- Da das Abkommen unkündbar ist, untersteht es dem fakulweist. Die Schenkung war mit der Auflage verbunden, innert tativen Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 89 zweier Jahre darauf die Botschaftsgebäude zu errichten; Absatz 3 Buchstabe a der Bundesverfassung. aus finanziellen Gründen wurde sie bis jetzt jedoch nicht Das Abkommen wurde vom Ständerat am I.Dezember erfüllt. Die brasilianischen Behörden mahnten nun die 1981 einstimmig genehmigt. Schweiz an die 1961 eingegangene Verpflichtung; ein weite- Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, auf rer Aufschub des Baubeginns könnte zum Verlust des die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschlussentwurf Grundstückes führen. über ein Abkommen mit Italien betreffend zwei Grenzberei- Die Verwirklichung des Bauvorhabens sichert der Schweiz nigungen zuzustimmen. den Besitz eines wertvollen Grundstückes, beendigt ein Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen über 20-jähriges Provisorium und schafft langfristig gesehen billigeren Arbeitsund Wohnraum für unsere Vertretung in Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Brasilia.

Die Bautengruppe, die die Vorlage an einer separaten Sit- Detailberatung - Discussion par articles zung behandelte, hat keine Einwände gegen dieses Bauvor- Titel und Ingress, Art. 1 und 2 haben.

Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- Antrag der Kommission zutreten und dem Bundesbeschlussentwurf zuzustimmen. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Titre et préambule, art. 1 et 2 Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Detailberatung - Discussion par articles

Angenommen - Adopté Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Für Annahme des Beschlussentwurfes 91 Stimmen (Einstimmigkeit) Titre et préambule, art. 1 et 2 An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 87 Stimmen Dagegen 1 Stimme An den Ständerat - Au Conseil des Etats Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft in Brasilia. Neubauten

Ambassade à Brasilia. Constructions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 81.070 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1982 - 08:00 Date Data

Seite 240-240 Page Pagina

Ref. No 20 010 305

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