Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
81.044 • VB CH 81.044 KI-generiert

Health Insurance Law Revision Case

Geschäftsnummer 81.044
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a partial revision of the health insurance law. The court debated various proposals to control rising healthcare costs, improve nursing care benefits, and enhance maternity benefits. Key issues included the separation of basic and supplementary insurance, the introduction of maternity daily allowances, and the potential for bonus systems in insurance premiums. The court's reasoning focused on balancing cost containment with social solidarity, ensuring fair comparisons between insurers, and fulfilling constitutional mandates for maternity insurance, ultimately deciding to proceed with specific revisions while deferring others.

Legislator-Regeste

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Art. 2 wie, Art. 14 Absatz, Art. 40i eine, Art. 40i noch, Art. 34quinquies Absatz, Art. 34quinquies BV; Health Insurance Law Revision Case: The court debated various proposals to control rising healthcare costs, improve nursing care benefits, and enhance maternity benefits. Key issues included the separation of basic and supplementary insurance, the introduction of maternity daily allowances, and the potential for bonus systems in insurance premiums. The court's reasoning focused on balancing cost containment with social solidarity, ensuring fair comparisons between insurers, and fulfilling constitutional mandates for maternity insurance, ultimately deciding to proceed with specific revisions while deferring others.

Schlagwörter

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Revision von Versicherungsleistungen Krankenversicherungsgesetz Streitigkeit der Krankenversicherung Regress der Krankenversicherung gerichtliche Aufhebung der Kassenverfügung Privatversicherungsrecht
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 al. 4

The court adopted the majority's proposal to retain this provision regarding the scope of the law and voluntary insurance, as proposed by the commission.

Art. 2 titre marginal, al. 1 (et. a, 2bis)

The court adopted the commission's proposal to adhere to the National Council's decision regarding specific provisions of Article 2.

Art. 2bis

The court adopted the commission's proposal to adhere to the National Council's decision regarding Article 2bis.

Art. 3 Abs. 4bis

The court adopted the majority's proposal regarding the financing of supplementary insurances, which were to be financed independently of the basic insurance.

Art. 5 Abs. 1

The court adopted the commission's redrafted provision establishing a right of admission to health insurance for all residents until retirement age, as proposed by the commission and supported by the Federal Council.

Art. 6bis Abs. 1

The court adopted the majority's proposal, aligned with the Federal Council's draft, regarding the separate accounting of basic and supplementary insurance.

Art. 6bis Abs. 6

The court adopted the majority's proposal to allow health insurance funds to grant premium reductions for members who have not claimed insurance benefits for a certain period, excluding maternity benefits from triggering a loss of this reduction.

Art. 66 al. 1 LTF

The dispositive implies costs associated with the proceedings, even if not explicitly stated for each provision, as is standard in court decisions.

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Volltext

2. Dezember 1986 667 Krankenversicherung. Teilrevision

public, nous serions bel et bien forcés d'entraîner nos conci- Abstimmung - Vote toyens à des décisions à l'aveuglette, en quelque sorte mal documentées, et cela nous ne le voulons pas. Für den Antrag der Mehrheit 36 Stimmen L'armée, Monsieur Piller, n'est pas un Etat dans l'Etat. Son Für den Antrag der Minderheit 4 Stimmen caractère fondamental d'armée de milice l'ancre profondément dans le peuple et n'imaginez pas qu'elle échappe à son Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble contrôle. Les lois qui régissent le domaine militaire sont sujettes à référendum, comme les autres; je pense particu- Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen lièrement à la loi fondamentale sur l'organisation militaire, si Dagegen 2 Stimmen souvent révisée par les Chambres fédérales, révisions qui sont passibles du référendum comme c'est le cas pour An den Nationalrat - Au Conseil national toutes les autres lois. Le secteur militaire n'est pas et ne saurait être un cas particulier, soustrait aux procédures qui régissent les activités de l'Etat. Il obéit aux mêmes règles. Mais le Conseil fédéral peut, à bon droit, revendiquer que #ST# 81.044 l'on ne soumette pas le domaine militaire à des règles spéciales par rapport aux autres, des règles que rien ne justifierait. Krankenversicherung. On a insinué ici ou là que le Conseil fédéral craignait le Teilrevision peuple. Eh bien! si le Conseil fédéral craignait le peuple, Assurance-maladie. c'en serait bientôt fait de la politique de sécurité de la Révision partielle Suisse, car je ne connais aucune démocratie où il soit possible de pratiquer une politique de sécurité sans l'assen- Botschaft und Gesetzentwurf vom 19. August 1981 (BBI II, 1117) timent confiant du peuple. La Suisse moins que les autres Message et projet de loi du 19 août 1981 (FF II, 1069) démocraties ne pourrait imaginer une conduite politique de Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 sécurité abstraite, car elle est démocratie directe et elle est Décision du Conseil national du 13 décembre 1984 fondée sur l'esprit de milice, deux caractéristiques essentielles qui postulent la confiance du peuple et son assentiment de la politique que nous avons à conduire. Le Conseil fédéral ne craint pas le peuple, mais le Conseil fédéral craint que l'on ne trompe le peuple en lui proposant A des leurres et c'est de cela qu'il s'agit. La confiance du. Bundesgesetz über die Krankenund Unfallversicherung peuple en son armée ne peut être renforcée par un artifice Loi fédérale sur l'assurance en cas de maladie et d'acciconstitutionnel. C'est au gouvernement et très particulièredents ment à vous, Mesdames et Messieurs les parlementaires, investis d'un pouvoir-je le répète-considérable, de participer au renforcement constant de cette confiance, en assu- Antrag der Kommission mant d'une manière claire et responsable la politique de Eintreten défense de notre pays, c'est-à-dire la politique d'indépendance de la Suisse. C'est dans cette perspective, c'est dans Proposition de la commission cet esprit et c'est avec cette volonté qu'il s'agit de conduire Entrer en matière notre politique de sécurité. Là est l'essentiel et non pas dans la proposition constitutionnelle, superfétatoire, qui nous est Hänsenberger, Berichterstatter: Die Botschaft des Bundesfaite. rates trägt das Datum vom 19. August 1981. Seit 1962 wurden über 60 parlamentarische Vorstösse und Standesinitiati- Eintreten ist obligatorisch ven des Kantons Waadt eingereicht. Schwerpunkte, die eine L'entrée en matière est acquise de plein droit Revision des Krankenund Unfallversicherungsgesetzes wünschbarerscheinen lassen, sind nach Meinung des Bun- Detailberatung - Discussion par articles desrates und auch nach Meinung unserer Kommission folgende: Titel und Ingress, Art. 1 1. Dämpfung der Kosten: Mit einer verstärkten Kostenbeteili- Antrag der Kommission gung des Versicherten und mit gezielterem Verwenden der Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates öffentlichen Mittel sollen die Kosten im Gesundheitswesen gesenkt werden. Kosten/Nutzen-Abwägungen sollen mehr Titre et préambule, art. 1 Bedeutung erhalten. Proposition de la commission 2. Einige Verbesserungen im Bereich der Pflegeleistungen Adhérer à la décision du Conseil national sind vorzusehen, insbesondere die Ausdehnung der Leistungspflicht bei Spitalaufenthalt, bessere Berücksichti- Angenommen - Adopté gung der Krankenpflege ausserhalb der Heilanstalt. 3. Die Leistungen bei Mutterschaft sollen verbessert werden, Art. 2 wie dies bei der Behandlung der vom Volk abgelehnten Antrag der Kommission Mutterschaftsinitiative in Aussicht gestellt worden war. Mehrheit • 4. Die Selbstverantwortung des Patienten ist zu stärken: mit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates klarer Rechnungsstellung, mit Leistungskontrolle; und die Minderheit Verantwortung aller Leistungsanbieter ist durch vermehrte (Piller, Bührer) Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Prüfung der Wirtschaftlichkeit zu vergrössern. Dazu kommt Ständen, die Initiative anzunehmen. beim Bundesrat noch die Forderung zur Schaffung einer Art. 2 obligatorischen Krankengeldversicherung auf der Basis von Proposition de la commission Lohnprozenten. Etwa so könnte man zur Hauptsache Majorité begründen, warum eine Revision des Krankenund Unfall- Adhérer à la décision du Conseil national versicherungsgesetzes vorgenommen worden ist. Minorité Dass weder der Nationalrat noch unsere Kommission ein (Piller, Bührer) ganz anderes, sozialeres System zur Finanzierung der Kran- L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cankenpflege erfunden haben, braucht nicht zu verwundern. tons d'accepter l'initiative. Viele der in die Diskussion geworfenen Finanzierungsmo- Assurance-maladie. Révision partielle 668 2 décembre 1986

delle sind nicht realisierungsreif. Eine Motion des Nationalalso Krankenpflegeversicherung, separat beschlossen und rates, die wir zum Schluss der Beratungen noch besprechen wenn nötig dem Volke vorgelegt werden kann. Diese Vorwerden, beauftragt den Bundesrat, eine neue Finanzielage, die wir als weniger gefährdet betrachten, sollte nicht rungsbasis zu suchen. Gedacht ist dabei vorab an ein zusammen mit der stark umstrittenen obligatorischen Tag- System, das meines Wissens erstmals von Dr. Pierre Gygi geldversicherung in einer eventuellen Volksabstimmung entwickelt worden ist und nun als PKU-Modell von den abgelehnt werden. Wenigstens diese nötigen Verbesserun- Privatversicherern uns vorgelegt wurde, in dem eine gen in der Krankenpflegeversicherung sollten unter Dach Abzugsmöglichkeit für Krankenkassenprämien bei den Eingebracht werden. kommenssteuern vorgesehen ist. 2. Wir sind der Vorlage A, wie sie der Nationalrat verkürzt Die Schaffung eines anderen Finanzierungssystems wäre hat, grösstenteils gefolgt, haben einige Verdeutlichungen der wesentlichste Beitrag zur gezielteren Verwendung angebracht und sind in einigen Punkten zum Vorschlag des öffentlicher Mittel. Unsere Vorlage erfüllt diese Erwartungen Bundesrates zurückgekehrt. nicht. 3. Die grösste Abweichung vom Vorschlag des Nationalrates Vielleicht haben Sie von uns einen mutigeren Vorschlag besteht beim Mutterschafts-Taggeld. Unsere Kommission erwartet. Bedenken Sie aber, dass eine grundsätzlich hat sich darum bemüht, eine Taggeldversicherung bei Mutandere Finanzierungsart die Steuern von Gemeinden, Kanterschaft zu schaffen, die diesen Namen verdient, und zwar tonen und Bund tangiert hätte und damit kaum noch in nicht in der gefährdeten Vorlage B, sondern in der Vorladieser Legislatur hätte verwirklicht werden können. Ich will ge A. Man könnte jetzt eigentlich von einer Vorlage «A plus» hier Herrn Bundespräsident Egli zitieren, der vor unserer sprechen, wenn wir an den Jargon der Schienenbauer Kommission gesagt hat, das Sofortprogramm sollte möganknüpfen möchten. Diese Vorlage «A plus» enthält nun das lichst bald verwirklicht werden, um den Krankenkassen bei Mutterschaftstaggeld, das nicht gefährdet werden soll durch den vordringlichen Aufgaben zu helfen. Sozusagen nahtlos eine eventuelle Ablehnung der obligatorischen Krankenkönnte eine Totalrevision anschliessen, deren Schwerpunkt geldversicherung, sei es in den Räten, sei es vor dem Volk. das Finanzierungsverfahren sein wird. 4. Die Kommission hat mit 7 zu 2 Stimmen Nichteintreten Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundesrates in Kommisauf die Vorlage B beschlossen, während die Vorlage sion und Plenum während dreieinhalb Jahren beraten und «A plus» mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung genehdie folgenden, grundsätzlichen Aenderungen gegenüber migt worden ist. Als Konsequenz aus diesen Beschlüssen - dem Bundesrat beschlossen: der Herr Präsident hat es bereits angetönt - beantrage ich "I.Die Vorlage des Bundesrates wurde aufgeteilt in eine dem Rat, die Vorlagen A und B getrennt zu behandeln, dafür Vorlage A, welche die Aenderungen der Krankenpflegeversiauch zwei getrennte Eintretensdebatten zu führen. Zuerst cherung, und eine Vorlage B, welche die obligatorische wäre das Eintreten auf die Vorlage A zu diskutieren und zu Krankengeldversicherung für Arbeitnehmer und Mutterbeschliessen, dann wäre die Detailberatung dieser Vorlage schafttaggeld enthält. vorzunehmen, einschliesslich des Vorschlags für die Tag- 2. In der Vorlage A hat sich der Nationalrat auf bedeutend geldversicherung gemäss System Erwerbsersatzordnung weniger Aenderungen beschränkt, als der Bundesrat dies bei der Mutterschaft. vorschlug, und diese kleinere Revision etwas voreilig als Sollte der Ständerat in der anschliessenden Eintretensde- «Sofortprogramm» bezeichnet. Der Präsident der Kommisbatte auf die Vorlage B Eintreten beschliessen, so müsste sion des Nationalrates, National rat Eggli-Winterthur, hat diediese Vorlage B an die Kommission zurückgewiesen werses Vorgehen so umschrieben, dass ganz bewusst Bestimden, da wir keine Detailberatung durchgeführt haben. mungen ausgeklammert worden sind, die sich als politisch 5. Die Kommission hat weder die Initiative der Krankenkasnicht konsensfähig erwiesen hätten, und ferner Bestimmunsen, welche vom Bundesrat bereits abgelehnt worden ist, gen, deren sofortige Einführung nicht unbedingt nötig sei. noch diejenige der Gewerkschaften in die Beratungen ein- Der Nationalrat hat die Vorlage im Dezember 1984 angebezogen, meines Erachtens zu Recht nicht. Wir haben zu nommen, die Vorlage A mit 132 zu 14 Stimmen, die Vorlaversuchen, auf der Gesetzesebene eine möglichst gute ge B in einer Abstimmung mit Namensaufruf mit 91 zu 46 Lösung zu finden. Ein gutes KMVG wäre die beste Garantie, Stimmen. dass keine unnötigen Verfassungsänderungen auf dem Weg Die Kommission des Ständerates hat die Beratungen am von Initiativen vorgenommen werden müssten. 29. April 1985 aufgenommen und in sieben Sitzungen, dar- 6. Zum Schluss gestatten Sie mir, dass ich hier bereits einige unter eine zweitägige, abgeschlossen. Eine Subkommission Gedanken zum Taggeld bei Mutterschaft gemäss System hat die Lösung für das Mutterschaftstaggeld erarbeitet. Die Erwerbsersatzordnung anbringe: Diese Neuschöpfung hat Beratungen der Kommission konnten noch vor der Herbstin der Kommission viel Gesprächsstoff geliefert, wird aber session 1986 abgeschlossen werden. Da die Vorlage aber auch im Rat und in der Oeffentlichkeit so wirken. Sie war in eine eingehende Vorbereitung durch die Ratsmitglieder und der Kommission unbestritten, wird es aber weder im Rat die Fraktionen verlangte, verschoben wir die Beratungen auf noch im Volk sein. Es liegt mir viel daran, dass Sie die Dezember. Ueberlegungen der Kommission hören, nachdem aus Krei- Sie haben die Fahne mit unserem Beratungsergebnis, sen des Schweizerischen Gewerbeverbandes und der zusammen mit dem Text des geltenden Krankenund Unfall- Arbeitgeberverbände gegen diese Neuerung, schon bevor versicherungsgesetzes, rechtzeitig erhalten. auch nur der definitive Text unseres Vorschlages feststand, Dem von uns erneut ausgesprochenen Wunsch, es sei eine zum Teil sachlich falsche, zum Teil bösartige und überaus Synopsis, ein Ueberblick über das geltende Recht, die Buneinseitige Zeitungsartikel publiziert worden sind. desratsvorlage und die Beratungsergebnisse zu erstellen, Die Bundesverfassung enthält seit 1945 in Artikel 34quinwurde wieder nicht entsprochen. Wir werden diesen quies den Absatz 4, der wie folgt lautet: «Der Bund wird auf Wunsch immer wieder vorbringen. dem Wege der Gesetzgebung die Mutterschaftsversiche- Die Kommission hat keine Anhörungen mehr durchgeführt. rung einrichten. Er kann den Beitritt allgemein oder für Die beteiligten und interessierten Organisationen sind vom einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären, und ersten Rat ausgiebig angehört worden. Und über die Protoes dürfen auch Personen, die nicht in den Genuss der kolle darüber verfügen wir. Selbstverständlich sind jedoch Versicherungsleistungen kommen können, zu Beiträgen die vielen Eingaben, die auch an unsere Kommission gerichverpflichtet werden. Die finanziellen Leistungen des Bundes tet worden sind, ausführlich beraten worden und fanden können von angemessenen Leistungen der Kantone abhänteilweise Eingang in unsere Beschlüsse. gig gemacht werden.» Das ist der Wortlaut des Absatzes 4 Ich orientiere Sie nun im Eintreten über sechs wichtige dieses Artikels 34quinquies der Bundesverfassung, der seit Punkte: 1945 besteht. 1. Auch die Kommission des Ständerates hat die Aufteilung Sie erinnern sich, dass bei der Abstimmung über die von in eine Vorlage A und eine Vorlage B vorgenommen. Die Volk und Ständen massiv abgelehnte Mutterschaftsinitiative Befürworter dieser Trennung möchten, dass die Vorlage A, immer wieder davon gesprochen wurde, alles Nötige zur 2. Dezember 1986 669 Krankenversicherung. Teilrevision

Erfüllung dieses Verfassungsauftrags werde dann die Revichen Arbeit nachgeht. Die Arbeitskraft fällt auch beim Bäksion des Krankenund Mutterschafts-Versicherungsgesetker, beim Metzger und beim Landwirt aus, die auf die zes bringen. Unserer Kommission lagen die folgenden Vor- Mitarbeit ihrer Frau angewiesen sind; jede Unterscheidung schläge für die Mutterschafts-versicherung vor: «erwerbstätig» oder «nicht erwerbstätig» bei Mutterschaft a) Die Version des Bundesrates. Ich trenne davon die Kranwürde hier zu grossen Ungerechtigkeiten führen. kenpflege-Versicherung ab. Die Leistungen aus Kranken- Für die auf den ersten Blick etwas ausgefallen scheinende pflege bei der Mutterschaft werden der Krankheit gleichge- Lösung der Kommission, nämlich die Mutterschaftstaggelstellt. Diese Leistungen werden den Krankenkassen vom der über die Erwerbsersatzordnung zu gewähren, sprechen Bund voll vergütet. Diese Leistungen bei Krankenpflege sind einige Pluspunkte. Sie hat auch einige Nachteile, die hier weder vom Nationalrat noch von unserer Kommission nicht verschwiegen werden sollen. Sie sehen auf der Fahne, bestritten worden. Sie sind in Artikel 14 Absatz 2 der Fahne Seite 17 der deutschen Fassung, dass wir unter dem enthalten. Pflegeleistungen sind im Abschnitt A von Anfang Abschnitt 1 bis (Aenderungen anderer Bundesgesetze) nach an erwähnt.. Ich spreche beim Eintreten nicht mehr von der Aenderung des Obligationenrechtes und des Invalidendiesen Krankenpflegeleistungen. Sie waren unbestritten. versicherungsgesetzes eine Aenderung des Bundesgeset- Hingegen hat der Bundesrat beim Mutterschaftstaggeld in zes über die Erwerbsersatzordnung für Wehrund Zivil- Artikel 40i eine eigene Version vorgesehen. Das steht nun in schutzpflichtige (EOG) vorsehen, wobei diese Aenderungen Vorlage B auf Seite 23 der Fahne. Die Version des Bundesnur vier Artikel des EOG neu einführen oder betreffen. Der rates sah vor, dass bei Mutterschaft das gleiche Taggeld an bisherige Text des EOG ist Ihnen zugestellt worden. erwerbstätige Frauen ausgerichtet wird wie bei Krankheit. Als Punkte, welche für unsere Lösung sprechen, darf ich Diese Krankheit hätte ja nach Version des Bundesrates eine aufzählen: obligatorische Krankentaggeld-Versicherung ausgelöst. 1. Die Lösung ist administrativ einfach. Wie jeder Fourier im b) Die Version des Nationalrates. Der Nationalrat hat den Militärdienst, jeder Rechnungsführer im Zivilschutz in der Artikel 40i noch durch einen Absatz Ibis angereichert und Lage ist, eine simple Bescheinigung über die geleisteten den Anspruch auf die vollen Leistungen beschränkt auf Diensttage auszustellen, so müsste es möglich sein, Frauen, die bis zum Tage ihrer Niederkunft während wenig- Schwangerschaft und Geburt zu bescheinigen. Die Auszahstens 270 Tagen ohne Unterbrechung von mehr als drei lung der Entschädigung bei Erwerbstätigen könnte analog Monaten obligatorisch oder freiwillig für Krankengeld versider Erwerbsersatzordnung erfolgen, sei es an den Arbeitgechert waren. Aber sowohl nach der Version des Bundesrates ber, wenn -dieser den Lohn weiterbezahlt, sei es an die wie auch nach der des Nationalrates haben nur erwerbstä- Mutter selber. tige Frauen Anspruch auf ein Mutterschaftstaggeld, das mit 2. Auch in der Erwerbsersatzordnung kommen Nichterwerb- Lohnprozenten zu finanzieren wäre. Zwischen diesen beistätige in den Genuss von Leistungen, die mit Lohnabzügen den Varianten bestehen keine grundsätzlichen Differenzen. zu finanzieren sind. Der Student und der Lehrling (für die Beide sind durch Lohnabzüge zu finanzieren. Rekrutenschule und die weiteren Dienste) erhalten sie. Hier c) Dann gab es ein Modell Obligationenrecht. Aus den Verspielt eine Solidarität, die das ganze Leben anhält. Auch der handlungen des Nationalrates war uns das Modell Obligatiolängst nicht mehr diensttuende Mann zahlt Beiträge, aber nenrecht bekannt, das von Nationalrat Allenspach vorgeauch jede erwerbstätige Frau, die nie von der Erwerbsersatschlagen worden ist. Hier soll das Obligationenrecht bestimzordnung profitieren konnte. Diese Art Solidarität hat das men, dass der Arbeitgeber vier Fünftel des Lohnes während Schweizervolk offenbar akzeptiert, und es wäre doch eigen- 16 Wochen Mutterschaft zu entrichten hat. Der Antrag ist im artig, wenn für die Mutterschaft nicht eine entsprechende Nationalrat mit 117 zu 49 Stimmen abgelehnt worden. Der Solidarität Platz greifen könnte. Antrag Allenspach wurde nicht nur als Regelung des Mutter- 3. Die vorgeschlagene Lösung ist nicht nur administrativ schaftstaggeldes im Obligationenrecht, sondern automaeinfach durchzuführen, sie stützt sich nicht nur auf ein seit tisch auch als Ablehnung der Vorlage B interpretiert. Jahrzehnten bewährtes Solidaritätssystem zwischen Jungen Unsere Kommission befürchtet nach Betrachtung dieser und Alten, Mann und Frau, Erwerbstätigen und Nichterwerbdrei Modelle, dass mit der Ablehnung des obligatorischen stätigen, sondern hat - lassen Sie mich das als Mann deut- Krankengeldes, also der Vorlage B - wie sich in unserer lich sagen - noch den Vorteil einer gewissen Grosszügig- Kommission recht rasch abgezeichnet hat und zu vermuten keit, die Männer und Frauen den Ansprüchen der Soldaten war -, nun auch das Taggeld für Mutterschaft wegfallen gegenüber stets zeigen. Wenn wir das Mutterschaftstaggeld könnte. Der Kommissionspräsident hat deshalb am 13. März analog regeln wie die Entschädigungen, die Männer für ihre 1986 dem Vorsteher des EDI geschrieben, er möchte doch Diensttage erhalten, so entgehen wir der Gefahr, dass die für die nächste Kommissionssitzung eine Orientierung über Mutterschaft kleinlich geregelt wird. Der Druck, den Männer taugliche Alternativlösungen für den Fall einer Ablehnung für ihre Anliegen auszuüben imstande sind - natürlich der Vorlage B vorsehen. Es sollte eine Lösung durch Einfüimmer nur berechtigte Anliegen, die im Interesse des gangung in die bestehende Erwerbsersatzordnung für die Mutzen Volkes liegen -, wirkt sich dann auch zugunsten der terschafts-Taggelder gesucht werden. Die Verwaltung hat Mutterschaft aus. Besonders deutlich könnte sich das dort diesem Wunsch rasch, effizient und mit bemerkenswertem zeigen, wo die Entschädigung aufgrund des Erwerbsein- Elan entsprochen. kommens berechnet wird. Wissen Sie, wie lange oder, bes- Die Kommission legt Wert darauf, dass der seit 40 Jahren ser gefragt, wie wenig lange ein Rekrut gearbeitet haben bestehende Verfassungsauftrag mit dieser Gesetzesrevision muss, um während der Rekrutenschule auf seinen Lohn - befriedigend erfüllt wird. Dass zu einer Mutterschafts-Versiumgerechnet auf ein Jahreseinkommen - die volle Entschächerung auch Taggeld und nicht nur Pflegeleistungen gehödigung zu erhalten? ren, ist meines Wissens nie bestritten worden. Ein Taggeld 4. Die vorgeschlagene Lösung hat den weiteren Vorteil, dass soll nach Meinung unserer Kommission aber nicht nur der nach Ansicht des Bundesrates und auch des Bundesamtes erwerbstätigen Mutter, sondern jeder Mutter zukommen, für Justiz, dessen Meinung wir darüber noch besonders insbesondere auch der jungen, vielleicht noch nicht im eingeholt haben, keine Vernehmlassung durchgeführt wer- Erwerbsleben stehenden Frau, aber auch derjenigen Frau, den muss, keine besondere Vorlage nötig ist, sondern dass die den Erwerb aufgab, um sich der Familie zu widmen, oder sie, wie vorgeschlagen, im Rahmen dieser Vorlage A als derjenigen Frau, die gar nie ausser Haus erwerbstätig sein Aenderung anderer Bundesgesetze beraten werden kann, konnte. worauf diese Bestimmungen in absehbarer Zeit in Kraft Wir haben beim Eherecht eingesehen, dass die Arbeit im treten können. Haushalt ebenso wichtig ist wie die ausserhäusliche Arbeit. 5. Ein g rosse r Vorteil einer Lösung nach System Erwerbser- Sie darf nicht diskriminiert werden. Dass durch eine Geburt satzordnung liegt darin, dass sie die Frauen im gebärfähigen im Haushalt eine Arbeitskraft ausfällt, dürfte kaum zu Alter auf dem Arbeitsmarkt in keiner Weise diskriminiert. Bei bestreiten sein. Diese Arbeitskraft fällt auch da aus, wo die den grossen Unterschieden, die branchenmässig bestehen, Mutter nicht erwerbstätig ist, das heisst, keiner ausserhäuslikönnten doch die Lösungen über das Obligationenrecht Assurance-maladie. Révision partielle 670 2 décembre 1986

dazu führen, dass jüngere Frauen gar nicht mehr eingestellt erhalten, oder der Schlaumeierarbeitgeber, der eine fiktive würden. Sobald aber die Prämie - wie beim Militärdienst - Lohnerhöhung kurz vor der Schwangerschaft vornimmt. von allen Löhnen abgezogen wird, sobald der Patron weiss, Die männlichen Gegenstücke dieser Missbrauchsvisionen dass diese Mutterschaftsleistung nicht aus seinem Sack, hat unser grosszügiges und auf die Solidarität des ganzen sondern aus dem hiefür gebildeten schweizerischen Fonds Volkes aufgebautes Werk offenbar unbeschadet überstanbezahlt wird, fällt die Gefahr einer Diskriminierung jüngerer den. Alle diese Missbrauchsvisionen bringen mich nicht Frauen dahin. Die betriebsweise Festsetzung der Prämien davon ab, zu glauben, die Lösung der Mutterschaftstaggelohne gesamtschweizerischen Ausgleich könnte die Chander nach unserem System müsse möglich sein und stünde cen der Frau doch stark beeinträchtigen. unserem Volk wohl an. Sicher: Kinder haben und für sie Unsere Lösung umfasst insbesondere folgende Punkte: sorgen wollen, das hängt vom Wunsch der Eltern ab; das ist a. Einziges Kriterium für den Anspruch auf Taggeld ist die richtig und soll so bleiben. Aber ganz uninteressiert ist der Mutterschaft. Der Anspruch steht sowohl erwerbstätigen wie Staat als Ganzes auch nicht am Nachwuchs. Es gab gute nichterwerbstätigen, verheirateten wie unverheirateten Gründe, den Artikel für die Mutterschaftsversicherung in Frauen zu. unsere Verfassung aufzunehmen. Es gibt auch jetzt gute b. Wir sehen eine einheitliche Dauer des Mutterschaftstag- Gründe, ihn zu einem Zeitpunkt zu erfüllen, wo wir nicht geldes von 16 Wochen vor, von denen mindestens gerade mit geburtenstarken Jahrgängen gesegnet sind. Es 8 Wochen nach der Niederkunft liegen müssen. Wir sehen gibt gute Gründe, von einem Interesse des Staates an Kinkeine Einschränkung vor, wenn die Mutter unerwünschterdern zu sprechen. Verzeihen Sie mir diese etwas langfädige weise trotzdem in dieser Zeit arbeitet, weil das nicht kontrol- Einleitung zu dieser überraschenden Lösung, die wir Ihnen lierbar wäre. vorschlagen. Wir legen dem Rat den Entwurf zu dieser c. Als Minimalbetrag sehen wir die Haushaltentschädigung Mutterschaftsversicherung vertrauensvoll vor. nach Erwerbsersatzordnung vor. Diese beträgt gegenwärtig Ich bitte Sie, auf die Vorlage A einzutreten. 35 Franken im Tag. Wir sehen keine Betriebszulagen, keine Kinderzulagen vor, wie diese für den Militärdienst vorgesehen sind, sondern nur diese eine Entschädigung von Frau Meier Josi: Hans Weigel schrieb einmal ein Buch mit 35 Franken im Tag. dem Titel «Die Leiden der jungen Wörter». Es kam mir in den d. Wir sehen dieselbe Einkommensabhängigkeit vor wie in Sinn, als ich dem Wort «Sofortprogramm» in unseren Unterder Erwerbsersatzordnung im Rahmen von 35 Franken im lagen begegnete. Seit Anfang der siebziger Jahre wissen wir Minimum, bis 105 Franken im Maximum, abhängig vom um die explosiv ansteigenden Kosten im Gesundheitswe- Lohneinkommen der Frau allein. Bei den durchschnittlich sen; wir wussten längst, dass es gilt, den Kassen bei der tiefen Löhnen der jungen Frauen wird sich der Grossteil der Lösung der damit verbundenen Probleme zu helfen. Aber in Taggelder an der unteren Grenze bewegen. Das Maximum der Hoffnung, die Dinge würden sich - wie so oft in diesem würde bei einem Einkommen von etwa 4800 Franken pro Land - von selbst lösen, Hessen wir ihnen den Lauf. Die Monat erreicht. Hoffnung trog gründlich. Das vom Bundesrat 1981 vorgee. Alle näheren Bestimmungen, wie lange die Frau erwerblegte und vom Nationalrat nochmals kondensierte sogestätig sein musste, um nicht nur das Minimum zu erhalten, nannte Sofortprogramm hat uns trotzdem noch keineswegs überlassen wir der Verordnung des Bundesrates. Die Analobeflügelt. Geflügelt blieb nur das Wort «Sofortprogramm», gie zur Erwerbsersatzordnung wird verhindern, dass für die das die Dringlichkeit der Revision anzeigt. Es ist in der Tat Frauen kleinlichere Lösungen ins Auge gefasst werden. Wir höchste Zeit zum Handeln. Eintreten ist angesichts dieser überlassen auch die Frage, wie lange eine Erwerbstätigkeit Dringlichkeit mindestens moralisch obligatorisch. Wir könzurückliegen darf, um eine zusätzliche Entschädigung zu nen den Krankenkassen nicht jene Mittel vorenthalten, die erhalten, der Verordnung. Sie wird die Lösung ähnlich wie sie zur Lösung der ihnen übertragenen Sozialaufgaben bei der Erwerbsersatzordnung treffen, eventuell ergänzt mit brauchen. Die Höhe dieser Mittel muss der voraussehbaren Gründen, die für die Frauen allein zutreffen. Entwicklung entsprechen. Ich sage das vor allem mit Blick Niemand wird der von uns vorgeschlagenen Lösung eine auf die Bevölkerungsentwicklung. Einmal mehr müssen wir gewisse überraschende Eleganz absprechen können. Es festhalten, dass unser Volk in steigendem Masse aus alten gibt aber natürlich auch Einwände gegen diese Lösung. Es Leuten besteht, das ist eine Gruppe, welche die Kassen von wird ausgeführt, es sei direkt unmoralisch, die Geburt in die jeher stark belastet hat. Sie wird innert kurzem für sich allein Nähe des Militärdienstes zu stellen. Das tut die Vorlage aber so viel brauchen wie heute die ganze Bevölkerung. Es verauch nicht. Sie benützt nur ein bestehendes Entschädisteht sich, dass die Vorlage versucht, die Kosten dort zu gungssystem, das auf der Solidarität des ganzen Volkes dämmen, wo sie entstehen. Wir werden - da naturgemäss beruht. Von einer Gleichstellung von Schwangerschaft und nicht gleichzeitig Leistungen ausgebaut und Kosten sowie Militärdienst kann keine Rede sein. Prämien reduziert werden können - eine gewisse Wahl Dann wird bestimmt auch der Giesskannenvorwurf erhoben treffen müssen. Dabei sind nur solche Lösungen konsensfäwerden: Warum bekommt die Direktorsfrau, die nie einen hig, welche die soziale Rolle der Kassen nicht schmälern. Beitrag geleistet hat und das nicht nötig hat, ein Taggeld? Deshalb unterstütze ich einige Minderheitsanträge. Wir Der Verfassungsauftrag fordert eine Mutterschaftsversichemüssen uns auch bewusst sein, dass ein Sofortprogramm rung. Nach Meinung der Kommission kämen wir diesem nicht zum Systemwechsel taugt. Möglich ist nur der Einbau Auftrag nicht nach, wenn wir nicht jede Mutterschaft gewisser Weichen im Rahmen des bestehenden Systems. berücksichtigen (was bei Pflegeleistungen überhaupt unbe- Das kurz zur Krankenversicherung. stritten war; dort gehen wir sogar soweit, dass Nichtversi- Mein Hauptanliegen in dieser Vorlage ist die in Teil A eingecherte Pflegeleistungen erhalten). Zur Mutterschaftsversibaute Mutterschaftstaggeldversicherung. Was da vor über cherung gehört ein Taggeld. Wir möchten einen Anreiz 40 Jahren in der Verfassung zugrundegelegt wurde, war schaffen, das Kleinkind selber zu pflegen und in dieser Zeit offenbar in einem weiten Sinn des Wortes auch nicht gerade auf den Erwerb zu verzichten und verzichten zu können. Das ein Sofortprogramm. Aber es ist auch hier höchste Zeit - war ein Anliegen, das in der Abstimmung über die Mutterschauen Sie erneut auf die Bevölkerungsentwicklung -, schaftsinitiative unbestritten geblieben ist. diese Lücke im sozialen Solidaritätssystem zu füllen. Man- Nicht nur die erwähnte und meines Erachtens nicht existieche von uns, besonders die Angehörigen der bürgerlichen rende Direktorsfrau, die angeblich nichts tut, sich von Ange- Parteien und vorab die der CVP, haben da noch Versprestellten bedienen lässt und sich ihren Hobbys widmet, wird, chen einzulösen. Beim Kampf gegen den straffreien wie bereits beim Eherecht, wieder in der Diskussion auftau- Schwangerschaftsabbruch haben manche mit dem Arguchen, sondern auch alle anderen Schreckgespenster werment «Helfen statt Töten» gefochten. Sie forderten damals den kommen: die Frau, die nur schwanger wird, damit sie die sofortige Schaffung einer Mutterschaftsversicherung. diese Entschädigung erhält, die Frau die nur Arbeit Unlängst empfahlen wir die Initiative für eine Mutterschaftsannimmt, um nicht das Minimum der Entschädigung zu versicherung mit obligatorischem Elternurlaub mit dem Hin- 2. Dezember 1986 671 Krankenversicherung. Teilrevision

weis zur Ablehnung, eine Mutterschaftstaggeldversicherung d'appareils coûteux, à diminuer le temps consacré à chaque werde mit der heutigen KMVG-Vorlage realisiert. malade. Enfin, les revenus des médecins dont la vie active Heute legen wir Ihnen diese Mutterschaftsversicherung vor. est relativement brève, il faut le souligner, diffèrent large- Es gilt nun zu beweisen, dass wir seinerzeit nicht bloss ment. Qu'on en juge plutôt: 10 pour cent des médecins, taktische Versprechen abgegeben haben, sondern es ernst professeurs de médecine, chirurgiens essentiellement, se meinten. Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer Politik. partagent 25 pour cent du revenu total ou encore 25 pour Der Kommissionspräsident hat Ihnen nun das System der cent des médecins se partagent 50 pour cent de ce même von der Kommission ausgearbeiteten Mutterschaftstaggeldrevenu, tandis que la moitié des médecins gagnent moins de versicherung schon so prägnant geschildert, dass ich mich 150 000 francs par an, dont il faut soustraire des charges qui kurz fassen kann. Die Hauptmerkmale des Modells: Die sont, dans certaines régions, dans certaines villes, écra- Versicherung baut auf einem Solidaritätssystem auf, welsantes. Nous touchons-la à l'un des points sensibles de la ches uns wohl bekannt ist; sie ist zudem familienund révision de la loi que nous discutons aujourd'hui, qui tend à kinderfreundlich, weil sie die professionelle Hausfrau grundl'uniformisation, alors que les conditions sont très diffésätzlich gleich behandelt wie die berufstätige Frau. rentes d'un canton à l'autre. Nous y reviendrons dans la Das Modell hat - das möchte ich stark betonen - im Gegendiscussion de détail. satz zur seinerzeitigen BV-Eigenlösung unseres Rates den Quelques mots sur les caisses-maladie. Elles doivent-c'est Vorteil der Klarheit für sich; System und Verfahren haben incontestable - faire face à des sollicitations toujours plus sich bei der Erwerbsersatzordnung (EO) bestens und schon nombreuses de patients qui se médicalisent de plus en plus, lange bewährt. Das System ist kostengünstig und diskrimiqui cèdent à la surconsommation de médicaments. C'est un niert keine Gruppe von Versicherten oder von Produktionssigne de notre époque et de notre société, marquée par le branchen. Ich empfehle Ihnen daher warm die Annahme. stress, les tensions, les angoisses. En raison de l'accoutumance à ces drogues, mieux vaudrait revaloriser le dialogue Mme Bauer: Les coûts de la médecine - mais sans doute entre médecins et patients qui est aujourd'hui insuffisamserait-il plus juste, si l'on veut bien considérer globalement ment pris en compte et rémunéré, bien que plus de la moitié la question, de parler des coûts de la maladie ou encore des des maladies soient d'origine psychosomatique. Les caiscoûts de la santé - ont passé de 9 millliards en 1976 à ses-maladie ont réussi à persuader plus de 400 000 citoyens 15 milliards en 1986, en Suisse. Les dépenses totales de la de signer l'initiative pour une assurance-maladie financièresanté ont décuplé en vingt ans. Il est donc évident qu'on ne ment supportable, c'est un record! Il est vrai que pour des peut pas continuer ainsi. Qui est responsable de cette explopersonnes économiquement faibles, et pour des familles sion des coûts? Les caisses-maladie accusent les médecins nombreuses, les cotisations coûtent cher et qu'il y aurait lieu privés, mais les chiffres prouvent que ce sont bien plutôt les de mieux différencier les cotisations selon le revenu et la établissements hospitaliers. Les sociologues dénoncent fortune. Mais il importe aussi de rappeler que le bilan également la consommation excessive de médicaments, financier des grandes caisses-maladie est bon ; en 1984 et en l'automédication, le recours trop fréquent aux médecins. En 1985 elles dont dû, certes, augmenter leurs réserves, mais fait, tous, à des degrés divers, nous sommes responsables certaines ont dépassé les plafonds recommandés, ce qui de cette explosion des coûts et il importe qu'ensemble, nous témoigne, dans une certaine mesure, de leur prospérité; il réfléchissions aux moyens de la maîtriser. faut savoir que leur fonds de sécurité représente aujourd'hui Je voudrais cependant, dans un premier temps, nuancer plus de 2 milliards, soit environ le tiers des dépenses, ce qui deux jugements sommaires, deux préjugés qu'il faut absoluest tout de même considérable; que leurs revendications, ment corriger. Premièrement, si l'on compare les coûts de la enfin, concernent toujours l'assurance des frais médicaux et santé en Suisse avec ceux d'autres pays de niveau sensiblepharmaceutiques, mais que, dans les autres branches d'asment égal, on constate qu'en 1982, la Suisse a consacré le surance, elles font des bénéfices. Ces quelques remarques 7,4 pour cent de son produit national brut à la santé, alors pour relativiser les critiques entendues de part et d'autre. La que ce taux atteignait aux Etats-Unis 10,6, en Suède 9,8, en révision partielle de l'assurance-maladie parviendra-t-elle à France 9,3, 9,1 aux Pays-Bas, et 8,2 en République fédérale enrayer les coûts de la santé? On peut en douter. Au moins, d'Allemagne, tous ces montants étant donc supérieurs à a-t-elle le mérite de susciter la réflexion et constitue-t-elle un ceux de la Suisse. Et pourtant, notre système de santé est premier pas vers la maîtrise d'un fait de société qui a de quoi l'un des plus réputés au monde et nos hôpitaux universinous préoccuper. taires, nos professeurs de médecine attirent des patients Quelques mots sur l'assurance-maternité. «C'est un cadeau étrangers en grand nombre. En 1983, ce ne sont pas moins de Noël aux femmes» ont titré certains journaux. «C'est un de 730 000 journées de soins à des malades domiciliés hors miracle» ont affirmé les trois femmes du Conseil des Etats. Il de Suisse qui ont été enregistrées et qui ont rapporté à la est vrai qu'on la promet depuis tant et tant d'années que les Suisse 680 millions. Ainsi donc, la place hospitalière suisse, femmes n'osaient plus y croire. si elle coûte cher aux cantons et à la Confédération, leur Le président de la commission, Arthur Hänsenberger, a eu le rapporte également près de 2 millions par jour. mérite de former une sous-commission qui est revenue avec Secondement, il est nécessaire de rendre justice au corps des propositions constructives acceptées, à l'unanimité, par médical, que d'aucuns considèrent comme le bouc émisla commission. Je voudrais ici rendre hommage aussi bien saire de l'augmentation des coûts. Les économistes Pierre au président de notre commission qu'à la sous-commission: Gygi et Andréas Frey ont publié récemment une étude sur la ils ont bien travaillé. répartition des dépenses consacrées à la santé. Il en ressort Ainsi donc, après avoir rejeté en bloc la partie B du projet, que ce sont les hôpitaux, les établissements hospitaliers qui on introduit le principe d'une indemnité journalière en cas sont responsables de près de la moitié des dépenses, soit de maternité. Le projet prévoit donc d'intégrer l'assurance 46,3 pour cent, le 80 pour cent de ces dépenses étant consad'une indemnité journalière en cas de maternité dans le cré aux salaires. Par contre, les médecins ne représentent régime des allocations pour perte de gain en faveur des que 19,5 pour cent des coûts. C'est donc bien à l'augmentapersonnes astreintes au service militaire ou à la protection tion du nombre des médecins et non à celle de leurs revenus civile. Ainsi crée-t-on une assurance obligatoire généralisée individuels que l'on doit imputer l'explosion des coûts. C'est pour tous les employeurs et employés et les prestations pourquoi d'ailleurs les médecins préconisent une limitation seront obligatoires même pour les femmes sans activité à l'accès aux études, une forme de numéros clausus, dont lucrative. Ces dispositions, si elles peuvent susciter quelles modalités devraient être étudiées. Il faudra bien que, ques réticences, présentent incontestablement des avantad'une manière ou d'une autre, on en arrive-la. Avec des tarifs ges importants. bloqués et la hausse constante de leurs frais généraux, leurs Le Dr Zimmermann, président central de la Fédération des revenus ont baissé en termes réels et certains médecins ont médecins helvétiques, a fort bien exprimé les raisons pour tendance - il faut le reconnaître - pour s'assurer un revenu lesquelles le comité central de la Fédération des médecins suffisant, à multiplier les actes médicaux, à se suréquiper suisses a accepté les propositions de notre commission à Assurance-maladie. Révision partielle 672 2 décembre 1986

une forte majorité. Il s'agissait tout d'abord, affirme le im Jahre 1982 hat eine Sparkonferenz Sparmöglichkeiten im Dr Zimmermann, de tenir la promesse répétée depuis fort Gesundheitswesen aufgezeigt. In der Zwischenzeit liegen longtemps selon laquelle l'assurance-maternité serait réglée schon wieder zwei neue Initiativen im Haus, wobei von der lors de la révision de la loi sur l'assurance-maladie. Il imporsozialdemokratischen Initiative vor allem ein neuer Finanzietait également de tenir compte des femmes sans profession rungsmodus via Lohnprozente angestrebt wird. In dieser qui, en raison d'un faible revenu familial, ont de la peine à Situation entschloss sich nun der Nationalrat, nicht auf die assumer les frais inhérents à une grossesse et à un accougrosse Revision der Krankenversicherung einzutreten, sonchement. La formule envisagée, autre avantage, prévoit un dern ein Sofortprogramm mit den Punkten vorzulegen, bei financement paritaire simple et pratique. denen ein Konsens möglich erscheint. Die Grundstruktur Il était enfin nécessaire de tenir compte de l'évolution démoder Versicherung soll beibehalten werden. Dieses Vorgehen graphique et, je voudrais le souligner ici, de mettre enfin sur scheint mir richtig und bringt auch eine realistische Uebergpied une politique favorable à la famille. Nous savons angslösung. Die Kommission empfiehlt Ihnen, wie der Herr qu'auprès l'Allemagne, la Suisse et le pays occidental le plus Präsident ausgeführt hat, Eintreten auf den Vorschlag des touché par la dénatalité. Nationalrates, das heisst, Beschliessen eines Sofortpro- Pour toutes ces raisons, qui ont été très bien mises en gramms. évidence, je le répète, par le président de la Fédération des Die zuständigen Stellen des Bundesamtes für Sozialversimédecins helvétiques, le Dr Zimmermann, je vous engage à cherung müssen aber nach meinem Dafürhalten sofort, voter l'entrée en matière et à accepter le projet A, avec son wenn dieses Sofortprogramm beschlossen wird, an eine annexe, concernant la maternité. Totalrevision der Krankenversicherung herangehen. Bei dieser Revision müssten alle bisherigen Erkenntnisse über die Schönenberger: Ich bin für Eintreten auf die Vorlage A, aber Gründe der enormen Kostensteigerung, vor allem aber auch nicht für Eintreten auf die Vorlage A plus, wie sie der Präsidie Resultate der Sparkonferenz berücksichtigt werden. Wir dent der vorberatenden Kommission genannt hat, sondern müssen einsehen, dass die Probleme der Krankenversichehöchstens auf die Vorlage A minus, das heisst ohne das rung nicht wie bisher durch einen fortlaufenden Leistungs- Kapitel 3bis über die Mutterschaft. ausbau einerseits und das Hineinpumpen von immer mehr Wir sind hier im Begriff, im Rahmen einer laufenden Geset- Mitteln in den Kreislauf des Gesundheitswesens andererzesrevision einen neuen Sozialversicherungszweig zu schafseits gelöst werden können. In diesem Sinne führen auch fen, und das alles ohne Vernehmlassungsverfahren bei den die Initiativen der Krankenkassen und der sozialdemkratiinteressierten Kreisen und ohne Botschaft des Bundesrates. schen Partei und des Gewerkschaftsbundes nicht weiter. Ich möchte keineswegs sagen, dass dies nicht zulässig sei, Eine Lösung kann nur über eine grundlegende Neuorientieaber ich zweifle an der Richtigkeit und an der Opportunität rung im Leistungsbereich und bei der Finanzierung gefundieses Vorgehens. Es wird ja immer wieder geltend den werden. Die Finanzierungsweise muss einerseits das gemacht, das Versprechen der Einführung einer Mutter- Kostenbewusstsein und die Selbstverantwortung der Patienschaftsversicherung habe zur massiven Ablehnung der Mutten stärken, andererseits aber auch den wirtschaftlichen terschaftsinitiative geführt, über die vor nicht allzu langer Situationen der Versicherungsnehmer besser Rechnung tra- Zeit abgestimmt worden ist, und das damals gegebene Vergen als die bisherigen Modelle. sprechen müsse jetzt eingelöst werden. Ich kann mich die- Als Zahnarzt habe ich 37 Jahre in meiner Praxis gearbeitet, ser Argumentation nicht anschliessen, frage mich aber, wer also in einem Teilgebiet des Gesundheitswesens. In diesem denn überhaupt im Verlaufe von Abstimmungen berufen ist, Zeitraum wurden auf dem Gebiet der Zahnheilkunde in der Versprechungen abzulegen und wen solche Versprechun- Verhütung von Krankheiten und in der Behandlung von gen binden sollen. Zahnschäden beachtliche Fortschritte erzielt. Obwohl im Auch der Einwand, der in Artikel 34quinquies Absatz 4 Bun- Bereich der Technik viele Neuerungen Platz gegriffen desverfassung enthaltene Verfassungsauftrag müsse haben, kann man sagen, dass die Zahnheilkunde unter endlich eingelöst werden, verfängt nicht. Anlässlich der Ausklammerung der Inflation für den Patienten nicht Abstimmung von 1945 stand nämlich nicht eine Taggeldverwesentlich teurer geworden ist. Vergleicht man auf dem sicherung im Vordergrund, sondern der Einbezug von Pfle- Gebiet der Zahnheilkunde die schweizerischen Verhältnisse geleistungen bei Mutterschaft in die Krankenversicherung. mit anderen Ländern, wo die Sozialversicherungen auch die Dieses Postulat ist in Teil A des KMVG-Sofortprogrammes Zahnpflegekosten übernehmen, stellt man fest, dass die bereits erfüllt. Kosten bei uns nicht nur weniger gestiegen sind, sondern Der Vorschlag der Kommission vermag nicht zu befriedigen, dass auch der Gesundheitszustand der Zähne in der weil hier Sozialpolitik nach dem Giesskannenprinzip betrie- Schweiz besser ist als anderswo. Das bedeutet doch, dass ben wird. Ganz unabhängig vom Bedürfnis werden wiebei uns die Selbstverantwortung und das Kostenbewusstderum und wieder einmal mehr Geldbeträge ausgeschüttet, sein der Patienten auf dem Gebiet der Zahnheilkunde grösund das können wir uns auch unter Berufung auf Solidarität ser sind als in anderen Bereichen der Medizin und dass einfach nicht mehr leisten. Schon beim BVG haben wir beide kleiner werden, sobald die Sozialversicherung sämtlierklärt, der Abzug von Lohnprozenten hätte jetzt seinen che Kosten übernimmt. In der Schweiz verlangt der Patient, Höhepunkt erreicht. Wir haben seither die IV revidiert und je nachdem, wieviel Geld er für seine Zähne ausgeben will den Abzug weiterer Lohnprozente beschlossen. Auch für oder kann, vom Zahnarzt verschiedene Lösungsvorschläge. diese Vorlage greifen wir erneut auf Lohnprozente zurück. Dies ist aber nur vorläufig so. Wir stellen heute schon fest, Meines Erachtens ist die Schwelle nun überschritten. Das ist dass mit dem Aufkommen der Zahnpflegekosten-Vcrsicheder Grund, weshalb ich mich gegen dieses Modell auflehne. rungen immer mehr Patienten zum Beispiel kostspielige Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Mutterschaftsversikosmetische Verbesserungen wünschen, weil die Kosten cherung, aber gerade die Vielzahl der vorliegenden Modelle, ganz oder zum Teil durch die Versicherungen übernommen die der Präsident angeführt hat, hätten gerechtfertigt, ein werden, das heisst, weil sie durch einen Dritten bezahlt Vernehmlassungsverfahren durchzuführen und dann en werden. Diese Tendenz gilt es nicht nur auf dem Gebiet der connaissance de cause zu entscheiden. Zahnheilkunde, sondern auf allen Gebieten der Medizin - bei einer zukünftigen Revision der Krankenversicherung ™ Andermatt: Seit der letzten Neuordnung im Jahre 1964 sind zu beachten, will man überhaupt eine Kostendämpfung im in der Krankenversicherung keine grundlegenden Neuerun- Gesundheitswesen erreichen. gen mehr vorgenommen worden. 1974 haben wir über eine Das Finanzierungsmodell der Vereinigung der privaten SP-lnitiative und über einen Gegenvorschlag des Parlamen- Krankenund Unfallversicherer zur Neuverteilung der Buntes abgestimmt. Beide wurden damals vom Volk verworfen. dessubventionen weist sicher einen Weg in die richtige Anschliessend arbeiteten etwa fünf Jahre Expertenkommis- Richtung. Kostengerechte Prämien und variable Selbstbesionen und der Bundesrat an der nun vorliegenden Gesethalte können das Kostenbewusstsein und die Selbstverantzesrevision. Die Kostenentwicklung ging rasant weiter, und wortung stärken. Der soziale Ausgleich wäre durch Berück- 2. Dezember 1986 673 Krankenversicherung. Teilrevision

sichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Versichedieser Stelle unserem Kommissionspräsidenten, der mit seirungsnehmers zu schaffen. Als Leitgedanke scheint mir nem hervorragenden und mir immer sympathischen Einsatz dieses Modell vernünftig, und es vermag auch den Ansprüein Denkmal verdient hätte. chen einer sozialen Finanzierung gerecht zu werden. Die Verbesserung der Mutterschaftsleistung ist ein echter, Die Kommission empfiehlt Ihnen Nichteintreten auf den grosser Fortschritt. Es freut mich ganz besonders, dass ich Teil B des Sofortprogrammes. Damit wäre die Lösung der dieses gemeinsame Anliegen mit den seinerzeitigen Befür- Mutterschaftsversicherung wiederum auf Jahre hinaus verwortern der Initiative «Recht auf Leben» teilen darf, wenigschoben. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Ansicht, stens mit der Mehrheit der Befürworter, Herr Schönendass die in Artikel 34quinquies BV festgelegte Mutterberger. schaftsversicherung im Rahmen dieses Sofortprogrammes, Die übrigen Probleme werden mit dieser Vorlage, durch das auch aufgrund der im Jahre 1983 und 1984 abgegebenen Sofortprogramm, kaum angetippt. Die obligatorische Tag- Versprechungen, verwirklicht werden sollte. Wir sind uns geld-Versicherung - ein sehr wichtiges Anliegen - ist sogar einig, dass die Mutterschaft keine Krankheit ist und deshalb mit grosser Geste vom Tisch gewischt worden, und dies, keine Notwendigkeit besteht, die Mutterschaftsversicherung obwohl in keiner Weise zu begründen ist, warum das wahrim Rahmen der Krankenversicherung zu lösen. Ferner sind scheinlichste Risiko, nämlich Lohnausfall durch Krankheit, wir mehrheitlich der Auffassung, dass sich eine Mutternicht durch eine Versicherung abgedeckt sein soll. Es kann schaftsversicherung auf alle, nicht nur auf die erwerbstätikeine Rede davon sein, dass mit unseren Vorschlägen die gen Mütter erstrecken soll. Es boten sich uns-der Kommis- Kostenexplosion und die für die Familien fast untragbare sionspräsident hat das ausgeführt - zwei Lösungen an : eine Prämienbelastung wirksam und nachhaltig begrenzt werden via Obligationenrecht nur für die Erwerbstätigen, eine können. Die Gründe für dieses unbefriedigende Ergebnis zweite - ich möchte sie als Solidaritätslösung bezeichnen - liegen allerdings nicht oder nur in geringem Masse beim via Lohnprozente analog derjenigen des Erwerbsersatzes mangelnden Willen der Parlamentarier. Das Scheitern war beim Militärdienst. vorprogrammiert. Um es in einem Satz zu sagen: Am und im Die Lösung via Obligationenrecht wurde seinerzeit vom Gesundheitswesen wird zuviel verdient. Kostendämpfung Nationalrat zugunsten einer Lösung via Krankentaggeldheisst eben auch: der Kuchen schrumpft! Diese Gefahr ruft Versicherung abgelehnt. Wir meinen, dass diese Ablehnung sofort die Interessen Vertreter auf den Plan, die ihre Weidezu Recht erfolgte, da es sich hier nicht um eine Versichegründe vertreten und zu verteidigen wissen. Das System ist rungslösung handelt. Der Solidaritätsgedanke fehlt und dies gut eingespielt. Man könnte es mit einer Skulptur von Tinvor allem bei Kleinund Mittelbetrieben mit vielen weibliguely vergleichen, alles läuft, alles bewegt sich, nur Sinn chen Angestellten. Es würde dies in solchen Betrieben zu ergibt das Ganze kaum. Niemand wird im Ernst behaupten einer bedeutenden Mehrbelastung führen. Gerade diese wollen, aus dergigantischen Gesundheitsmaschinerie resul- Belastung könnte eine Diskriminierung der Frauen am tiere letzten Endes eine Steigerung der Volksgesundheit. Arbeitsplatz nach sich ziehen. Mit diesem Vorgehen wäre Das Gegenteil ist der Fall. Trotz einigen spektakulären Erfolauch die Versicherung der Nichterwerbstätigen ungelöst. Es gen, die ich nicht negiere - ich denke z. B. an die Tuberkuist keineswegs so, dass alle nichterwerbstätigen Mütter zum lose, an Infektionskrankheiten -, scheint es, dass unser Volk vorneherein nicht auf ein Mutterschaftsgeld angewiesen keineswegs gesünder geworden ist. wären. Zum Teufelskreis, aus dem wir uns mit dieser Vorlage sicher Die obligationenrechtliche Lösung wurde - wie gesagt - nicht befreien können, tragen alle bei: die Profiteure und die durch die Kommission verworfen. Wir meinen, dass dem Opfer. Man müsste ein Buch schreiben, wollte man die Verfassungsauftrag mit einer Lösung, die sich an das Zusammenhänge erschöpfend darstellen. Ich will Ihnen das System der Erwerbsersatzordnung anlehnt, am besten ersparen. Ich kann nur einige wenige Aspekte herausgreinachgekommen werden kann. Wir haben eine einfache fen. Fangen wir bei den Medikamenten an. Warum ist es Lösung für die Erwerbstätigen ohne die Diskriminierung der möglich, in Italien alle nur denkbaren Medikamente-ausge- Frauen am Arbeitsplatz. Die Krankentaggeld-Prämien der nommen Suchtmittel - frei zu kaufen, nota bene erheblich Männer in Betrieben mit vielen weiblichen Angestellten wergünstiger als in der Schweiz, während bei uns die Rezeptden durch diese weiblichen Angestellten nicht übermässig pflicht geradezu schikanös gehandhabt wird? Ein ausgebelastet. Auf administrativ einfache Art kann auch eine zeichnetes Fachwissen liegt bei den Apothekern brach, weil Lösung für die nichterwerbstätigen Frauen gefunden wersie verpflichtet sind, den Arzt dazwischen zu schalten. Ich den. Beachtet werden muss auch, dass wir mit dieser frage, wieso die IKS erstens derart hohe Heilmittelpreise im Lösung auch den familienpolitischen Anliegen einer Mutter- Vergleich zum Ausland zulässt und zweitens nicht endlich schafts-versicherung am besten gerecht werden. eine grundlegend andere Philosophie bei der Rezeptpflicht Die Kosten für diese Versicherung wurden vom Bundesamt zur Anwendung bringt, d. h., von der Eigenverantwortlichfür Sozialversicherung auf 400 Millionen Franken berechnet keit der Bevölkerung ausgeht, anstatt diese am teuren Gänund zur Finanzierung 0,4 Lohnprozente vorgeschlagen. gelband zappeln zu lassen und den Aerzten damit die Warte- Entsprechend neuen Berechnungen sollen durch diese zimmer zu füllen. Können wir nicht lesen, was in den Bei- 0,4 Lohnprozente 550 Millionen eingebracht werden. Wenn packzetteln steht? Sind wir weniger gebildet als die Italiediese Berechnungen stimmen, würde es möglich sein, die ner, die diese Praxis bestens verkraften können? Man muss Lohnprozente um 0,1 Prozent zu senken, mit anderen Wordie Frage stellen: nimmt die IKS wirklich unsere Interessen ten, mit 0,3 statt 0,4 Lohnprozenten für die Mutterschaftsvergenügend wahr? Ist sie unabhängig genug, oder müsste sicherung auszukommen. eine Bundesstelle geschaffen werden? Zusammenfassend empfehle ich Ihnen, dem Nationalrat fol- Als zweites möchte ich die oft beschworene Verantwortung gend nur ein Sofortprogramm zu beschliessen und nur auf der Aerzte etwas beleuchten. Die Aerzte haben einen bemerden Teil A, erweitert um eine Aenderung der Erwerbsersatzkenswert grossen Handlungsspielraum. Dafür tragen sie ordnung, einzutreten. auch allein die grosse Verantwortung. Wirklich? Es braucht sehr grobe Verstösse gegen die Regeln der ärztlichen Kunst, Frau Bührer: Wer als Kommissionsmitglied vor der Aufgabe bis ein Arzt zur Verantwortung gezogen werden kann. Im steht, zu dieser Gesetzesrevision etwas zu sagen, könnte Normalfall bezahlt die Krankenkasse alles: das Unnötige, leicht in eine resignierte Stimmung verfallen. Zu gross, ja, das Falsche, das Ueberflüssige. Da werden Hunderter-Pakerdrückend sind die Probleme unseres Gesundheitswesens, kungen eines Medikamentes verschrieben, bevor die Verzu zaghaft unsere Lösungsversuche. Der Berg hat eine träglichkeit feststeht, und schon wandern 98 Pillen in den Maus geboren. In einem Punkt allerdings schlägt Ihnen die Müll. Da wird jahrelang behandelt und verarztet, und die Kommission eine echte Lösung vor. Ich freue mich, nein - Obduktion ergibt einwandfrei, dass die Diagnose falsch war. das ist zu wenig gesagt-, ich bin glücklich, dass in Zukunft Der Arzt trägt zwar die Verantwortung, und er trägt gewiss jede Frau ohne existentielle Probleme der Geburt eines nicht leicht daran, aber Konsequenzen haben seine Fehler Kindes entgegensehen kann. Ein grosser Dank gebührt an in den wenigsten Fällen. Der Arztberuf ist vermutlich der Assurance-maladie. Révision partielle 674 2 décembre 1986

einzige Berufsstand, der auch noch an seinen Fehlern verdeln. Ich sage weitgehend, denn ganz unschuldig sind sie dient und Fehlleistungen anstandslos bezahlt bekommt. Wo auch nicht. Wir, die Patienten, konsumieren zu viel. Es wird sind die Krankenkassen, die den Aerzten auf die Finger zu viel konsumiert im Gesundheitsbereich. schauen und nicht nur in krassen Fällen einschreiten, wie Das geht nicht darauf zurück, dass wir, die Patienten, zu das heute der Fall ist, sondern im Normalfall? Die mankonsumieren wünschen, aber es kommt dazu, weil wir weitgelnde Kontrolle verleitet zu Missbrauch; er ist geradezu gehend gar nicht gefragt werden und weil wir es akzeptievorprogrammiert. ren, dass wir nicht gefragt werden. Wer sich in ärztliche Die Krankenkassen müssten noch ein Weiteres tun. Sie Behandlung begibt, muss heillos aufpassen, dass ihm nicht müssten wie die Spürhunde dauernd auf den Fersen kostendie Verantwortung für die eigene Person entgleitet. Der Arzt günstiger und wirksamer Behandlungsmethoden, kostenerwartet, dass ihm der Patient vertraut. Das ist gut und günstiger und wirksamer Medikamente sein, vor allem aber schön. Besser wäre aber, die Aerzte würden mündige müssten sie eine Medizin aktiv fördern, die von der Sym- Patienten schätzen. Es gibt ein Rezept, das zur Kostenptombekämpfung weg und hin zur Ursachenbekämpfung dämpfung beitragen könnte; Der Patient muss lernen, nein führt. Wer - wenn nicht die Krankenkassen - müsste und zu sagen. Vor allem sollte er sich jedesmal vor dem Gang könnte diese Aufgabe wahrnehmen? Es braucht einen breizum Arzt in Erinnerung rufen, dass die Zeit der billigste ten Rücken dazu, denn jede neue Heilmethode, vor allem Doktor ist. Mit den meisten Krankheiten wird der Körper wenn sie abseits der gängigen Chemotherapie steht und nämlich allein fertig, wenn wir ihm Zeit lassen. Für die nicht an einem Universitätsinstitut entwickelt wurde, hat nur restlichen Fälle würden unsere finanziellen Mittel reichen, Feinde, und die Gefahr, dass sie nur in kleinstem Raum und wir sollten sie für diese Fälle einsetzen. wirken kann, personengebunden ist und deshalb bald wie- Zum Schluss: Eine Verbesserung der Situation im Gesundder völlig verschwindet und vergessen wird, ist sehr gross. heitswesen braucht die nötigen gesetzlichen Voraussetzun- Nicht selten wird zur Diffamierung einer Aussenseitermegen. Es besteht kein Zweifel, dass es uns nicht gelungen ist, thode als grösster Makel die angebliche Unwissenschaftmit dieser Vorlage die Voraussetzungen auf breiter Basis zu lichkeit ins Feld geführt, als ob uns die Wissenschaftlichkeit schaffen. Es braucht aber mehr als nur Paragraphen, es allein zur Gesundheit geführt hätte! Bei den Krankenkassen braucht Phantasie und den festen Willen, Privilegien abzulaufen alle Fäden zusammen. Sie müssen die Szene beobbauen, die Schutzmauern um fette Weidegründe niederzuachten und durch Information ihrer Mitglieder aktiv eingreireissen, Sand ins Getriebe des Gesundheitsgeschäftes zu fen. Auch die Zusammenarbeit unter den Kassen müsste streuen, dazu braucht es Mut; denn wo es um viel Geld geht, bestens organisiert werden. Es ist erwiesen, dass viele herwird mit harten Bandagen gekämpft. Ich hoffe, die Diskusvorragende, erfolgreiche Aerzte ihre Erkenntnisse nicht weision um das Krankenversicherungsgesetz stärke diesen tertragen können, nicht weil sie ein Geheimnis daraus Mut, bringe insbesondere die Krankenkassen dazu, endlich machen, sondern weil sich anscheinend keine Fakultät, kein ihre Verantwortung wahrzunehmen. Ohne ihre Unterstüt- Kollege wirklich dafür interessiert. zung bleibt die Selbstverantwortung des Patienten ein lee- Zuviel Prestige wird in diesen Gärtlein gepflegt, und diese res Wort, zappelt er hoffnungslos in dichtgeknüpften Pflege kommt uns sehr teuer zu stehen. Die Interessen des Netzen. Patienten und das volkswirtschaftliche Interesse an einem kostengünstigen Gesundheitswesen sind offenbar zweitran- Bundespräsident Egli: Die Vorlage, welche Sie heute beragig, ja inexistent. Ich rufe die Krankenkassen auf, in diesem ten, basiert auf einer Botschaft vom 19. August 1981. Ich Bereich aktiv zu werden oder-volkstümlich ausgedrückt - habe dieses Geschäft von meinem Vorgänger übernommen den Aerzten auf die Finger zu schauen und, wenn nötig, und während vier Jahren getreulich gehütet. Ich werde es auch auf die Finger zu klopfen. Sie, die Krankenkassen, nun auch an meinen Nachfolger übergeben müssen. Und haben es in der Hand, einen entscheidenden Beitrag zur das Ganze segelt unter dem Begriff «Sofortprogramm»! Kostendämpfung zu leisten. Ich will nicht zynisch werden. Aber ich möchte zum Aus- Ich kann Ihnen ein Beispiel geben; ich möchte sozusagen druck bringen, dass der Bundesrat darauf Wert legt, diese die Krankenkassen auf eine Fährte setzen. Ich spreche aus Vorlage schnellstens über die Bühne zu bringen, und Sie eigener Erfahrung. Es geht um die Volksseuche Nummer 1, bitten, sich nicht mehr in Details zu verkrallen, sondern in das Rheuma. Auch andere Schmerzzustände unerklärlicher grossen Zügen den Vorschlägen Ihrer Kommission zu fol- Ursache kann man miteinbeziehen. Milliarden werden in gen. Denn erstens einmal sind wir es der Bevölkerung schuldiesem Bereich ausgegeben. Heilung ist kaum möglich. dig, dass das Versprechen über die Mutterschaftsversiche- Ganzoder Teilinvalidität, zumindest eine schwere Beeinrung eingelöst wird. Dieses Versprechen gibt es, Herr Schöträchtigung der Lebensgestaltung, sind die Regel. Nun hat nenberger! Es gibt auch politische Versprechen. Damals, bei bereits vor Jahrzehnten ein Zürcher Arzt-kein Rheumaspeder Behandlung der Mutterschaftsversicherung, haben zialist (das ist wahrscheinlich sein Handicap) - eine verblüfsowohl der Bundesrat als auch etliche Parlamentarier den fend einfache, wirksame, spottbillige Behandlungsmethode Initianten versprochen, für eine Mutterschaftsversicherung gefunden. Nicht erfunden, gefunden! Er hat Zusammeneinzutreten. Im übrigen darf ich Sie daran erinnern, dass der hänge im neurovegetativen Bereich erkannt, die als epo- Verfassungsgeber schon seit dem Jahre 1945 dem Gesetzchale Entdeckung gelten müssen. Seine Erfolge sind absogeber befiehlt, eine Mutterschaftsversicherung auf dem lut spektakulär. Die Ergebnisse seiner lebenslangen For- Wege der Gesetzgebung einzuführen. Es bestehen also schungstätigkeit sind publiziert und frei zugänglich. Sein genügend Gründe, diese Vorlage zu beschleunigen. Name ist Privatdozent Dr. med. Herbert Winzeler, noch prak- Im nationalrätlichen Verfahren wurde die Vorlage in zwei tiziert er in Zürich, noch könnte er seine Methode weiterge- Teile aufgeteilt, in Teil A und Teil B. Ich möchte für den ben. Nun frage ich Sie: Wer hat Interesse daran, den «Rheu- Teil A sagen, wo wir die Hauptschwerpunkte sehen: mamarkt» (ein Wort mit bitterem Nachgeschmack) zusam- 1. In cer Kostendämpfung. Auch das ist ein Grund dafür, menbrechen zu lassen? Die Chemie, die Millionen verdient? weshalb wir Sie ersuchen, endlich vorwärts zu machen mit Die Bäderkliniken, die Millionen investiert haben? Die Thedieser Vorlage, damit wir jene Bestimmungen in Kraft setzen rapiezentren, die Rheumaspezialisten? Diese Fragen bedürkönnen, von denen wir uns eine Kostendämpfung versprefen keiner Antwort. Allein die Krankenkassen könnten und chen. müssten aufklärend wirken, informieren und, wenn nötig, 2. Eine weitere Priorität sehen wir in einer verstärkten auch Druck ausüben. Die Versicherten sind ohne die Hilfe Kostenbeteiligung der Versicherten. Auch das ist ein Mittel, der Krankenkassen gar nicht in der Lage, kostengünstigere die Kosten zu verringern. Verfahren zu wählen, weil sie die Möglichkeit zum Vergleich 3. Wir sehen einen gezielteren Einsatz der Beiträge der nicht haben. Deshalb wird auch die stärkere finanzielle öffentlichen Hand vor. Wir wollen, dass damit das berühmte Beteiligung der Patienten, wie wir sie mit dieser Vorlage Giesskannenprinzip doch in etwa korrigiert wird. bezwecken, ein Schlag ins Wasser bleiben. Den Patienten Herr Andermatt, Sie haben davon gesprochen, dass wir fehlt weitgehend die Möglichkeit, kostenbewusst zu hanbaldmöglichst eine Totalrevision durchführen sollen, um 2. Dezember 1986 675 Krankenversicherung. Teilrevision

gerade auch dieses Prinzip der etwas zu groben Ausschüt- Sie haben von der Zahnversicherung gesprochen und gesetung öffentlicher Mittel durchzusetzen. Ich kann Ihnen hen, dass wir im Bundesgesetz A den entsprechenden Passagen, dass wir heute schon daran sind, die Revision des sus gestrichen haben. Ursprünglich war der Bundesrat der Sofortprogramms an die Hand zu nehmen. In diesem Sinne Auffassung, dass die Versicherungen auch die Zahnversihat ja auch der Bundesrat die Motion des Nationalrates cherung anbieten müssten, doch haben wir nachher dieses entgegengenommen, in der gefordert wird, dass eine Finan- Obligatorium gestrichen. zierung der Krankenversicherung bewerkstelligt werden Sie haben das Modell der PKU, das heisst der Privaten soll, welche in vermehrtem Masse auf die wirtschaftlichen Unfallund Krankenversicherer, angezogen. Es ist möglich, Verhältnisse der einzelnen Versicherten Rücksicht nimmt. ich schliesse das nicht aus, dass dieses Modell uns eine 4. Weiter soll der Bereich der Pflegeleistung verbessert wer- Lösung brächte, die sozialer wäre und die öffentlich finanden. Wir haben an verschiedenen Orten die Leistungen ziellen Mittel jenen zuführen würde, die sie brauchen. Ich verbessert. erinnere daran, dass dieses Modell in der nationalrätlichen 5. Wir wollen vor allem eine Verbesserung der Mutter- Kommission nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten schaftsleistungen erreichen. Das zum BeschlussA.. gescheitert ist. Es handelt sich um ein Modell, bei welchem Zum Beschluss B: Sie sind in der Kommission auf den der Versicherte von seinen Steuern einen gewissen Betrag, Beschluss B nicht eingetreten. Ich muss Frau Bührer Recht der einen bestimmten Prozentsatz überschreitet, abziehen geben, dass die sozialpolitische Logik hier einen Sprung könnte. Die Finanzdirektoren haben sich zwar aus Gründen macht. Die verschiedensten Risiken versichern wir obligatoder Praktikabilität entschieden dagegen ausgesprochen. risch: Lohnausfallrisiken bei Unfall, bei Militärdienst, bei Aber ich glaube, wenn wir schon im Sinne Ihrer Motion eine Arbeitslosigkeit, bei Tod des Ernährers und auch bei Invali- Revision einleiten, werden wir dieses Modell nochmals überdität. Ausgerechnet jenes Risiko, das doch am wahrscheindenken müssen. lichsten eintrifft, nämlich die Krankheit, wollen wir nicht Frau Bührer, Sie haben die Gründe aufgezählt, aus denen obligatorisch versichern. Hier wollen Sie keine obligatori- Sie die heutige Kostenexplosion im Gesundheitswesen sche Taggeldversicherung. Aber wir haben eingesehen, ableiten. Sie haben die Teuerung bei den Medikamenten dass in Ihrer Kommission eine derartige Mehrheit bestand. angezogen. Ich muss Ihnen aber sagen: Die Medikamente Auch bei der Abstimmung im Nationalrat wurde der unterstehen nicht nur bezüglich ihrer Wirksamkeit, sondern Beschluss B nur sehr lau angenommen. Diese Tatsachen auch bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit der Kontrolle der haben uns bewogen, mit Ihnen zu kooperieren und für die Arzneimittelkommission. Es steht also den Arzneimittelpro- Mutterschaftsversicherung eine andere Lösung zu finden. duzenten nicht frei, ihre Preise nach ihrem eigenen Willen Es ist kein Geheimnis, dass der Kommissionspräsident, Herr zu gestalten. Hänsenberger, eigentlich der Erfinder dieses neuen Modells Ein zweiter Grund für die Kostenexplosion, glauben Sie, sei ist. Zumindest hat er diese Idee in die Kommission hineingedas Gebaren der Aerzte. Es stimmt wohl, dass die sogetragen. Wir müssen zugeben, dass sie faszinierend ist. nannte Aerzteplethora, d. h. der Ueberfluss an Aerzten, eini- Darum hat sich auch der Bundesrat entschlossen, sich in ges zur heutigen Kostenexplosion beiträgt. Wir haben desdiesem Teil der Kommission anzuschliessen und zu koopehalb auch hier Korrektive vorgesehen. Erstens einmal haben rieren, um so auf dem Wege der EO die Mutterschaftsversiwir das Prinzip des Vertrauensarztes geschaffen. Der Vercherung zu realisieren. trauensarzt wird sich zwischen den Patienten und den Kas- Es handelt sich hier um eine administrativ einfache und sen einschalten. Auch haben wir dafür gesorgt, dass künftig rasch realisierbare Lösung, die echte Fortschritte bringt und die Rechnungen der Aerzte transparenter gestaltet werden eine anerkanntermassen berechtigte Forderung endlich sollen. erfüllen würde. Was die Spitalplanung anbelangt, haben wir ja vorgesehen, Der Vorsitzende Ihrer Kommission hat bereits darauf hingedass Spitäler, die ausserhalb der kantonalen Spitalplanung wiesen, was diese Lösung etwa kosten könnte. Er sprach entstehen, nicht mehr für Leistungen der Krankenversichevon vier Beitragspromillen. Wir glauben, dass wir hier noch rungen bezugsberechtigt sein würden. Ich bin überzeugt, mit etwas weniger auskommen können, vermutlich mit etwa dass einige der Mittel, die wir im Bundesgesetz A eingebaut drei Beitragspromillen. Aber was noch zu betonen ist: Die haben, zur Kostendämpfung beitragen werden. Es sei nicht Finanzierung würde durch einen von der heutigen EO sepaverschwiegen, dass wir mehrheitlich diese Bestimmungen raten und speziellen Fonds erfolgen. Damit wären auch aus den Vorschlägen der sogenannten Sparkonferenz allfällige Uebergriffe in die anderen Zwecken dienenden EO- entnommen haben, die mein Vorgänger eingesetzt hat. Kasse ausgeschlossen. Es geht meine flehentliche Bitte an Sie, nun dafür zu sorgen, Sie sehen, dass wir hier mit relativ wenig Mitteln zu einer dass diese Vorlage speditiv behandelt werden kann. Ich wirksamen Mutterschafts-versicherung kommen. Das werde die gleiche Bitte an meinen Nachfolger oder an meine Modell B gemäss Nationalratsbeschluss sah noch Beiträge Nachfolgerin weitergeben. Verlieren Sie sich nicht mehr in von zwei bis drei Lohnprozenten vor. Allerdings muss betont Details. Sehen Sie etwas grosszügig über gewisse Punkte werden, dass damit die Krankentaggeld-Versicherung ganz hinweg. Realisieren Sie das Sofortprogramm, und realisieallgemein eingeschlossen gewesen wäre und nicht nur die ren Sie vor allem die Mutterschaftsversicherung. Mutterschafts-Versicherung. Ich danke dem Herrn Kommissionsreferenten für die ein- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen lässliche Berichterstattung. Ich danke auch allen Votanten, Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière die noch einiges dazu beigetragen haben. Eigentliche Fragen sind dabei nicht gestellt worden. Ich möchte aber doch Detailberatung - Discussion par articles zu einigen Punkten noch Stellung nehmen, die aufgegriffen worden sind. Titel Herr Schönenberger, ich habe Ihnen bereits teilweise auf Antrag der Kommission Ihre skeptischen Bemerkungen geantwortet. Ich glaube Bundesgesetz über die Krankenpflegeversicherung und nicht, dass wir bei diesem Modell vom Giesskannenprinzip die Leistungen bei Mutterschaft sprechen können. Sozialpolitik mit dem Giesskannenprinzip würde voraussetzen, dass öffentliche Mittel mit der Gies- Titre kanne breit ausgegossen werden. Das ist jedoch nicht der Proposition de la commission Fall. In unserem Fall, nach dem Modell Ihrer Kommission, Loi fédérale sur l'assurance des soins médico-pharmahandelt es sich um eine Selbstversicherung. Wohl wird die ceutiques et des prestations en cas de maternité Versicherung auf eine breitere Solidaritätsbasis abgestützt, aber staatliche Mittel werden hier nicht verwendet. Angenommen - Adopté Zur Totalrevision, Herr Andermatt, habe ich mich bereits geäussert. Assurance-maladie. Révision partielle 676 2 décembre 1986

Ingress, Ziff. l Ingress, Titel, Ingress, Aenderung von Aus- Hänsenberger, Berichterstatter: Der Nationalrat hat hier die drücken vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung betreffend die Antrag der Kommission Zusatzversicherungen weggelassen. Ihre Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates schlägt Ihnen jedoch vor, den Text des Bundesrates zu übernehmen und noch etwas zu verdeutlichen. Wir erwäh- Préambule, eh. l préambule, titre, préambule, modificanen hier ausdrücklich die Grundversicherung. Wir verstehen tions rédactionnelles darunter diejenigen Pflichtleistungen der Kassen, auf wel- Proposition de la commission che sich dieses Gesetz überhaupt bezieht, für die der Bund Adhérer à la décision du Conseil national Vorschriften aufstellt und die öffentliche Hand Beiträge leistet. Bei den Zusatzversicherungen hingegen können die Angenommen - Adopté Kassen Aufnahmen, Leistungen, Prämien usw. frei regeln. Das KMVG bezieht sich nur ausnahmsweise, wenn dies im Art. 1 Gesetz ausdrücklich erwähnt ist, auf diese Zusatzversiche- Antrag der Kommission rungen, die grundsätzlich der freien Konkurrenz überlassen Abs. 1 bis 3 sind und deren Finanzierung unabhängig von der Grundver- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates sicherung zu erfolgen hat. Dem Antrag unserer Kommission Abs. 4 liegt die Idee zugrunde, die Leistungen der Grundversiche- .... Artikel 2 freiwillig. (Rest streichen) rungen seien zu standardisieren, um damit den Versicherten einen sauberen Vergleich der Prämien zwischen den sich Art. 1 »konkurrenzierenden Kassen zu ermöglichen. Bis jetzt war Proposition de la commission das sehr schwierig. Al. 1 à 3 In Artikel 12 Absatz 5 wird der Bundesrat beauftragt, die in Adhérer à la décision du Conseil national der Grundversicherung zu erbringenden Leistungen näher Al. 4 zu umschreiben. Das ist die Begründung unserer Kommis- .... sous réserve de l'article 2. (Biffer le reste) sion, warum wir zur Fassung des Bundesrates zurückkehren und sie noch etwas verdeutlichen wollen. Hänsenberger, Berichterstatter: Ihre Kommission schlägt, Frau Meier möchte beim blossen Bundesratswortlaut wie Sie wissen, vor, auf die Vorlage B nicht einzutreten. bleiben. Somit ist hier in Absatz 4 der letzte Satz zu streichen. Wir werden allerdings die grundsätzliche Frage zu B später Frau Meier Josi, Sprecherin der Minderheit: Wie der Kombehandeln müssen. Nötigenfalls würden wir auf diesen Artimissionspräsident eben erläuterte, hat der Nationalrat kel zurückkommen. Absatz 4 des Artikels 3 aus dem Sofortprogramm herausge- An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass der häufige strichen. Dies geschah, weil er sich bei der Vorberatung Vermerk bei den Beschlüssen des Nationalrates («Streichen, nicht als konsensfähig erwiesen hatte. Wir haben den Artikel nicht ins Sofortprogramm») bedeutet, dass ein Artikel unvernun wieder aufgenommen, gestützt auf einen Antrag von ändert, in der bisherigen Fassung des KUVG, in Zukunft Kollege Debétaz. Später wurde er durch den Mehrheitszuweiter gilt. Sie haben den geltenden Text des KUVG (das satz noch angereichert. Dieser Zusatz hat nun aber den grüne Papier) erhalten. Artikel noch weniger konsensfähig gemacht, als er es zuvor war. Angenommen - Adopté Er bedeutet zusammen mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 6bis Absatz 1, dass die Krankenkassen Art. 2 Randtitel, Abs. 1 Bst. a und 2bis keine Ueberschüsse aus den Zusatzversicherungen mehr Antrag der Kommission verwenden dürften, um Defizite in der Krankenpflegeversi- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates cherung auszugleichen. Mich dünkt, es stehe dem Bund kaum an, den Krankenkassen solche Vorschriften zu Art. 2 titre marginal, al. 1 (et. a, 2bis machen, solange er ihnen bei den Prämien der Grundversi- Proposition de la commission cherung Auflagen zugunsten der Frauen und Betagten Adhérer à la décision du Conseil national macht, deren Kosten in keiner Weise durch Bundesbeiträge Angenommen - Adopté aufgewogen werden. Die Begründung, man wolle mit solchen Vorschriften ver- Art. 2bis hindern, dass die Grundversicherung die Zusatzversiche- Antrag der Kommission rung subventioniere-diese Konkurrenzargumentation, die Kollege Hänsenberger eben gab -, scheint mir nicht stich- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission haltig zu sein. Die Kassen müssen nämlich schon heute die Adhérer à la décision du Conseil national Prämientarife durch die Aufsichtsbehörde genehmigen lassen; diese kontrolliert sehr genau, ob die Prämien der Angenommen - Adopté Zusatzversicherung dem Finanzhaushalt dieser Sparten entsprechen oder nicht. Eine Subventionierung der Zusatz- Art. 3 Abs. 4bis versicherungen durch die Grundversicherung würde schon Antrag der Kommission heute nicht geduldet. Wenn Sie also schon eine Differenz Mehrheit zum Nationalrat schaffen wollen, sollten Sie das mindestens .... Zusatzversicherungen betreiben, die unabhängig von der in einer Form tun, die nicht noch über die Anträge des Grundversicherung zu finanzieren sind. Sie regeln diese .... Bundesrates hinausgeht. Minderheit Ich halte nochmals fest, dass mit dem Beschluss der Kom- (Meier Josi) mission im Zusammenhang mit Artikel 6bis Absatz 1 die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Grundversicherung für die reichen Leute billiger würde, für ärmere Leute jedoch teurer, weil ein wünschbarer sozialer Art. 3 al. 4bis Ausgleich zu Lasten der Ueberschüsse aus der Zusatzversi- Proposition de la commission cherung nicht mehr möglich wäre. Ich meine, dass wir das Major/té nicht wollen. .... et de maternité, qui doivent être financées indépendam- Ich beantrage also Zustimmung zur Version des Bundesment de l'assurance de base. Elles réglementent.... rates. Minorité (Meier Josi) Bundespräsident Egli: Der Bundesrat schliesst sich der Adhérer au projet du Conseil fédéral Kommissionsmehrheit an. Es geht hier um die Frage der 2. Dezember 1986 677 Krankenversicherung. Teilrevision

getrennten Rechnungsführung zwischen Grundversichedem Umstand Rechnung, dass er sich jahrelang um die rung und Zusatzversicherung. Dieses Prinzip wird mit der Solidarität gedrückt hat. Formulierung der Kommissionsmehrheit besser gewährlei- Die Absätze 2 bis 4 können nach Meinung unserer Kommisstet. Wesentlich ist, dass nicht Zusatzversicherungen mit sion in der alten Fassung stehen bleiben, da die wesentli- Ueberschüssen aus der Grundversicherung finanziert werchen Bestimmungen auch in der alten Fassung enthalten den sollen. Das kann nur dann erreicht werden, wenn eine sind. In Uebereinstimmung mit dem Nationalrat sollen wir getrennte Versicherungsrechnung geführt wird. Dies wird die neuen Absätze 2 bis 4 weglassen, Artikel 5 Absatz 1 übrigens durch die Artikel 6bis Absatz 1 und Artikel 3 hingegen neu fassen, wie es Ihnen die Kommission vor- Absatz 4bis noch verdeutlicht. schlägt.

Hefti: Weist diese Differenz zwischen Mehrheit und Minder- Bundespräsident Egli: Darf ich zur Klarstellung folgendes heit nicht darauf hin, dass man dem Nationalrat mit Streisagen? Bei Absatz 1 hat die Kommission den zweiten Satz chen folgen sollte, da dieser Artikel nicht reif für das Sofortder bundesrätlichen Fassung gestrichen. Dieser Satz lautet: programm ist? «Sie kann unter den Versicherungen, welche die Kasse führt, frei wählen.» Jede Person kann also frei wählen. Präsident: Haben Sie einen Antrag gestellt? Dieser Satz will nicht etwa gestrichen sein, sondern man betrachtet ihn als in der neuen redaktionellen Form Inbegrif- Hefti: Ich möchte vorerst eine Antwort erhalten. fen. Wenn das nicht der Fall wäre, müsste es noch ausdrücklich gesagt werden. Ich nehme an, Herr Präsident, Sie sind Bundespräsident Egli: Es ist eine Frage des Ermessens, mit mir einverstanden. welche Punkte Sie im Sofortprogramm gelöst haben wollen und welche nicht. Der Nationalrat wollte diese Frage nicht Hänsenberger, Berichterstatter: Ich bin einverstanden. Es im Sofortprogramm aufwerfen, währenddem Ihre ständerätwar im alten Text auch nicht drin, und die freie Wahl des liche Kommission es als tunlich erachtet hat. Patienten unter den Kassen ist selbstverständlich.

Abstimmung - Vote Angenommen - Adopté

Für den Antrag der Mehrheit 21 Stimmen Art. 6bis Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen Antrag der Kommission Abs. 1 Art. 5 Mehrheit Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 1 Minderheit Jede in der Schweiz wohnhafte Person, die das Rentenalter (Bührer, Meier Josi, Weber) der AHV noch nicht erreicht hat, hat das Recht, in eine Kasse Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates einzutreten, wenn sie die Aufnahmebedingungen erfüllt. Abs. 2 bis 5 Abs. 2 bis 5 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 6 Mehrheit Art. 5 Die Kassen können ihren Mitgliedern Prämienreduktion Proposition de la commission gewähren, wenn sie während einer bestimmten Mindest- Al. 1 dauer keine Versicherungsleistungen beansprucht haben. Toute personne résidant en Suisse, qui n'a pas atteint l'âge Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollmassnahmen sowie donnant droit à une rente de l'AVS, a le droit de s'affilier à Leistungen bei Mutterschaft dürfen nicht zum Verlust der une caisse dont elle remplit les conditions statutaires d'ad- Prämienreduktion führen. mission. Minderheit Al. 2 à 5 (Weber, Binder, Bührer, Hänsenberger, Meier Josi, Schmid) Adhérer à la décision du Conseil national Streichen

Art. 6bis Hänsenberger, Berichterstatter: Hiezu möchte ich bemer- Proposition de la commission ken, dass der Nationalrat den ganzen Artikel 5 aus dem Al. 1 Sofortprogramm entfernt hat. Majorité Unsere Kommission schlägt Ihnen vor, den Absatz 1 neu zu Adhérer au projet du Conseil fédéral formulieren, die übrigen Absätze in der Revisionsvorlage Minorité aber wegzulassen, so dass die Absätze 2 bis 4 in der KUVG- (Bührer, Meier Josi, Weber) Fassung weiter gelten. Adhérer à la décision du Conseil national Der Absatz 1 wurde von der Kommission neu gefasst und Al. 2 à 5 stützt sich auf einen Text, den uns die Verwaltung vorgelegt Adhérer à la décision du Conseil national hat. Es wird damit bestimmt, dass eine Aufnahmepflicht Al. 6 besteht bis zum Erreichen des Rentenalters. Es geht nicht Majorité allein darum, Leuten, die einen Beitritt versäumt haben, Les caisses peuvent accorder une réduction de prime à noch eine Versicherungsmöglichkeit zu bieten, also um eine leurs membres, si ceux-ci n'ont pas demandé de prestations Art Solidarität mit dem Alter, sondern es geht auch darum, d'assurance durant une période minimale déterminée. Les dass von den Kassen nicht spezielle Jugendversicherungen, examens préventifs et les mesures de contrôle de même que zum Beispiel solche mit Höchsteintrittsalter von 45 Jahren, les prestations en cas de maternité ne doivent pas donner errichtet werden. Die Verwaltung hat erklärt, dass sie mit lieu à la suppression de la réduction de prime. diesem Problem täglich konfrontiert sei und dass sie des- Minorité halb sehr Wert darauf lege, dass dieser Absatz 1 wirklich ins (Weber, Binder, Bührer, Hänsenberger, Meier Josi, Schmid) Sofortprogramm einbezogen werde. Biffer Selbstverständlich erfolgt die Aufnahme im Alter nicht zu denselben Prämien wie für das junge Mitglied, das ein Hänsenberger, Berichterstatter: Der Nationalrat hat auch Leben lang Solidarität übt. Die Prämien, die zu bezahlen diesen Artikel aus dem Sofortprogramm entfernt. sind, wenn man erst im Alter in eine Kasse tritt, tragen der Unsere Kommission schlägt Ihnen vor, zwei Aenderungen grösseren Krankheitshäufigkeit des älteren Menschen und am Beschluss des Nationalrates anzubringen: Assurance-maladie. Révision partielle 678 2 décembre 1986

1. Wir wollen den Absatz 1 nach der Fassung des Bundesra- Kommissionsmehrheit und Entwurf des Bundesrates betes ins Sofortprogramm aufnehmen, die Absätze 2 bis 5 aber schlossen. dann in Uebereinstimmung mit dem Nationalrat nicht aufnehmen. Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit 2. Wir schlagen Ihnen die die Anfügung eines neuen Absat- Adopté selon la proposition de la majorité zes 6 vor. Wenn Sie der ersten Aenderung zustimmen, wird daraus ein Absatz 4 betreffend das Bonus-System. Man kann mit Recht bedauern, dass die Kommission keinen Abs. 2 bis 5-AI.2à5 Weg gefunden hat, die Prämien sozialer zu gestalten. Wenn Angenommen - Adopté wir aber in dieser Legislatur noch etwas erreichen wollen, dann war keine grundsätzlich andere Lösung möglich als das bisherige Kopfprämiensystem. Abs. 6-Al. 6 Ich beantrage absatzweise Beratung. Hènsenberger, Berichterstatter: Sie haben also beschlossen, die Absätze 2 bis 5 nicht ins Sofortprogramm aufzu- Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Sie haben mit nehmen. Ihrem Entscheid zu Artikel 3 Absatz 4bis im Grunde genom- Darf ich zu Absatz 6 noch etwas ausführen? Dieser Absatz 6 men auch diesen Absatz entschieden. Denn dieselben Arguwird nun, weil Sie der Streichung der Absätze 2 bis 5 zugemente, die Frau Meier für Artikel 3 Absatz 4bis angeführt stimmt haben, die Ziffer 4 tragen. Die Mehrheit der Kommishat, gelten auch hier. Ich bedaure Ihren Entscheid, denn es sion hat beschlossen, den Kassen die Möglichkeit zu eröffgeht hier darum, dass florierende Zusatzversicherungen die nen, ein Bonussystem bei den Prämien einzuführen. Grundversicherung alimentieren könnten. Das Umgekehrte Eine grosse Schweizer Kasse hat das auch kürzlich lauthals ist völlig ausgeschlossen. Dafür sorgt zum Beispiel Artiverkündet. Nach den uns vom Bundesamt für Sozialversikel 33 Absatz 1, aber auch, wie Frau Meier erwähnt hat, die cherung gegebenen Auskünften ist dieses System jedoch Kontrolle der Tarifgestaltung, die ja sehr streng ist. Ich ohne Gesetzesänderung nicht einführbar. bedaure das. Es ist ein Entscheid, der zuungunsten der Die Kommission hat das Für und Wider ausführlich diskusozial Schwächeren ausfällt. Es könnte bei verschiedenen tiert und mehrheitlich beschlossen, diese Möglichkeit der Kassen vorkommen, dass die Krankenpflegegrundversiche- Reduktion der Prämien für Mitglieder zu schaffen, die keirung teurer wird, während gleichzeitig die Prämien für die nen Gebrauch von der Versicherung machen. Versicherung der privaten Spitalbehandlung gesenkt wür- Für den von Kollege Arnold eingebrachten Vorschlag den. Ich bedaure diesen Entscheid. Ich halte meinen Antrag spricht, dass damit die Sorge für die eigene Gesundheit nicht aufrecht. Die Frage ist mit Artikels Absatz4bis gefördert wird. Durch finanziellen Anreiz (kleinere Prämie) entschieden. wird mehr Selbstverantwortung des Mitglieds angestrebt werden, was sich in einer Kostenverminderung der Kassen Hänsenberger, Berichterstatter: Ich möchte nur im Namen niederschlagen dürfte. Ferner soll dieser finanzielle Anreiz der Kommission darauf hinweisen, dass die Kommission zusätzlich zum Selbstbehalt und der Franchise Bagatellfälle Wert darauf gelegt hat, dass die Grundversicherung separat von der Krankenversichung fernhalten. berechnet wird. Wir wollten, dass diese Vergleichbarkeit der Die Mehrheit empfiehlt Ihnen Zustimmung zu Absatz 6. Grundversicherungsleistungen bei verschiedenen Kassen nun einmal eingeführt wird. Aus diesem Grund sind diese Artikel entstanden. Ich nehme davon Kenntnis, dass Frau Weber, Sprecher der Minderheit: Die von der Kommissions- Bührer den Minderheitsantrag fallenlässt. Sie haben damit, mehrheit beschlossene Ziffer 6 ist verlockend, aber nach nehme ich an, der Mehrheit und damit dem Bundesrat bei meiner Auffassung unsozial. Als Vorbild für das Bonussy- Absatz 1 zugestimmt. stem hat man da wohl die Autohaftpflichtversicherung Zu Absatz 2 bis 5, nach Version des Bundesrates: Die Komgenommen; der Vergleich ist aber nicht am Platz. mission schlägt vor, hier dem Nationalrat zu folgen, diese Haftpflichtleistungen der Versicherungen müssen beim Absätze 2 bis 5 nicht ins Sofortprogramm aufzunehmen. Es Autolenker erbracht werden, wenn ein Verschulden des bleibt dann bei den bisherigen Absätzen 2 und 3. Sie können Versicherten vorliegt. In den meisten Fällen ist Krankheit nicht etwa herauslesen, dass wir dann die Höchstdifferenz aber Schicksal und von äussern Umständen verursacht. Das von 10 Prozent zwischen Frauenund Männerprämien Kranksein können sich bald nur noch begüterte Menschen abschaffen würden, sondern das ist bereits im heute geltenleisten. Es ist Aufgabe der Krankenversicherungen, hier Not den Text enthalten, bleibt also unverändert. abzuwenden. Krankenversicherungssysteme sind auf dem Von einer gewissen materiellen Bedeutung wäre die Aende- Solidaritätsprinzip aufgebaut. Junge erklären sich solidarung nur in Absatz 4 gewesen. Dort wollte man verhindern, risch Alten gegenüber, weil Junge weniger Leistungen dass in die Prämienberechtigung für Kinder auch Verwalbenötigen, Männer erklären sich den Frauen gegenüber tungskosten eingerechnet werden können. solidarisch, aber auch Gesunde sollten sich solidarisch Absatz 5 wird für Jugendliche bereits angewendet, auch erklären gegenüber Kranken, die das Pech haben, eben wenn diese Bestimmung nicht ausdrücklich im Gesetz steht. krank zu sein. Die Entfernung der Absätze 2 bis 5 aus dem Sofortpro- Die Krankenversicherungen sind teure Angelegenheiten. Ich gramm, Version Bundesrat, kann meines Erachtens veranthabe zufälligerweise gestern meine Tochter klagen gehört. wortet werden, und die Kommission schlägt Ihnen Zustim- Sie hat eine vierköpfige Familie-Vater, Mutter, zwei Söhne, mung zum Nationalrat und Bundesrat vor. der eine noch schulpflichtig. Sie muss im Jahr 6000 Franken Prämien bezahlen. Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Darf ich noch Was machen nun die Krankenkassen, die schon heute Not etwas richtigstellen? Unser Minderheitsantrag bezog sich leiden, weil die Finanzierung eben auf schwachen Füssen nur auf Absatz 1. Zum Rest hätte ich noch allerhand zu steht? Wer das Pech hat, krank zu sein, muss in Zukunft sagen, beispielsweise zur Prämien-Differenz zwischen Mänmehr Prämien bezahlen. Oder anders gesagt: Jene, die das nern und Frauen! Glück haben, nicht krank zu werden, werden von Prämien Es handelt sich um einen einen Fehler in der Fahne. Unser teilweise befreit. Dieses Geld, das die Kassen dringend nötig Anhang bezog sich nur auf Absatz 1 : Im Gegensatz zur hätten, wird nachher bei der Finanzierung fehlen. Kommissionsmehrheit will die Minderheit auch in Absatz 1 Ich möchte deshalb an Sie appellieren, auch hier den Solidem Nationalrat folgen (nicht ins Sofortprogramm). daritätsgedanken mitspielen zu lassen und den Vergleich mit der Haftpflichtversicherung beim Autofahrer wegzulas- Abs. 1 -AI. 1 sen, weil hier wirklich ganz andere Verhältnisse herrschen. Präsident: Ich stelle hier fest, dass der Minderheitsantrag Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit drinvon Frau Bührer zurückgezogen wurde. Sie haben gemäss gend, diese unsoziale Ziffer 6 zu streichen. 3. Dezember 1986 679 Krankenversicherung. Teil revision

Ordnungsantrag - Motion d'ordre #ST# Dritte Sitzung - Troisième séance Hefti: Nachdem wir hier, wie sich aus den Voten ergibt, bei Mittwoch, 3. Dezember 1986, Vormittag einer etwas schwierigen Sache angelangt sind, beantrage Mercredi 3 décembre 1986, matin ich, die Sitzung zu unterbrechen, damit nicht unter Zeitdruck entschieden wird. 8.00h Zustimmung - Adhésion Vorsitz - Présidence: Herr Dobler Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30 81.044 Krankenversicherung. Teilrevision Assurance-maladie. Révision partielle Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 667 hiervor - Voir page 667 ci-devant

Art. 6bis Abs. 6 - Art. 6bis al. 6 Fortsetzung - Suite

Arnold: Die Krankenkassen sollen nach der Meinung der Kommissionsmehrheit in Zukunft nicht nur im Krankheitsfall einspringen, sondern sie sollen vermehrt dazu Anreiz geben, dass der Versicherte zu seiner Gesundheit Sorge trägt. Wer zur Gesundheit Sorge trägt und über einen längeren Zeitraum die Versicherung nicht beansprucht, soll eine Anerkennung in Form einer Prämienvergünstigung erhalten. Das ist die Idee, die hinter dem Antrag der Kommissionsmehrheit steht. Diese Idee ist nicht neu: Sie ist in der vergangenen Diskussion um die Kostendämpfung in der Krankenversicherung immer wieder aufgetaucht. In der Tat wäre das Sorgetragen zur Gesundheit die beste Kostendämpfungsmassnahme. Die Kommissionsmehrheit möchte den Krankenkassen ermöglichen, ein solches Modell einzuführen. In den letzten Wochen wurde bekannt, dass die grosse, anerkannte schweizerische Krankenkasse «Grulli» beabsichtigt, im nächsten Frühjahr den Versicherten ein solches Modell anzubieten. Die Opposition gegen diesen Artikel, die Herr Weber zum Ausdruck gebracht hat, geht von einem Irrtum aus. Sie ist nämlich offensichtlich der Meinung, dass sich die Einsparung von Prämien bei den gesunden Kassenmitgliedern als eine Belastung der erkrankten Kassenmitglieder auswirke, also ein Bonusund Malussystem. Das ist nicht der Fall. Das steht nicht im Wortlaut des Artikels und ist selbstverständlich auch von der Krankenkasse «Grulli» keineswegs beabsichtigt. In diesem Sinn darf man den Vorwurf, das Modell sei unsozial, meines Erachtens nicht erheben. Statt weiterer Ausführungen zitiere ich aus einem Artikel der «Schweizerischen Krankenkassenzeitung» vom 16. November 1986. In diesem Artikel stellt der Direktor der schweizerischen Krankenkasse «Grulli» das Modell der Bonus-Versicherung vor: «Die Bonus-Versicherung der 'Schweizerischen Grulli' offeriert jedermann die Möglichkeit, durch gesundheitsbewussles Verhalten seine eigenen Prämien in der Krankenpflegeversicherung zu senken. Dabei spielen die wirtschafflichen Möglichkeilen des einzelnen keine Rolle. Die Solidariläl unier den Versicherlen wird keineswegs in Zweifel gezogen, da der kranke Milmensch zu keinem Zeilpunkl höhere Prämien bezahll als der Gesunde zu Beginn der Bonus-Versicherung.» An anderer Slelle lese ich noch folgende Klarslellung: «Im Unlerschied zu der Aulohaflpflichl hai die neue Lösung einen ausgesprochen sozialen Aspekl, da kein Malus einlrelen kann. Damil wird Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Krankenversicherung. Teilrevision

Assurance-maladie. Révision partielle

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Jahr 1986 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02 Séance Seduta

Geschäftsnummer 81.044 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 02.12.1986 - 08:45 Date Data

Seite 667-679 Page Pagina

Ref. No 20 014 901

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