Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 80-914 KI-generiert

High-voltage line approval upheld despite landscape concerns

Geschäftsnummer VPB 80-914
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A postulate requested that the approval of a 380-kilovolt high-voltage line be postponed due to concerns about landscape impact, forest use, and lack of demonstrated need. The Federal Council explained that the project had undergone extensive review, including by nature conservation authorities, and that conditions were imposed to minimize environmental impact and ensure forest access. The Council concluded that the line was necessary for regional energy supply security and participation in international energy exchange, particularly with Austria, and therefore recommended rejecting the postulate, which the National Council agreed to.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 93 LTF; High-voltage line approval upheld despite landscape concerns: The Federal Council explained that the project had undergone extensive review, including by nature conservation authorities, and that conditions were imposed to minimize environmental impact and ensure forest access. The Council concluded that the line was necessary for regional energy supply security and participation in international energy exchange, particularly with Austria, and therefore recommended rejecting the postulate, which the National Council agreed to.

Schlagwörter

KI-generiert
Energieversorgung Naturschutz Sachplan Übertragungsleitungen Schutzmacht Verwendungsbedingungen Beschädigung von elektrischen Anlagen
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 93 LTF

The appeal was declared inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

Postulat Affolter 956 N 24 juin 1982

#80.914

ST#

die Südtiroler Landesregierung, die seitens Italien dafür

zuständig ist, am 14. Mai 1979 das Genehmigungsverfahren

Postulat Affolter zurückgestellt und auf die schweren zu erwartenden Schä-

Hochspannungsleitung in Graubünden den hingewiesen hat. Das in Österreich laufende Genehmi-

Ligne à haute tension dans les Grisons gungsverfahren stellt kein Präjudiz für den Trasseeverlauf

auf Südtiroler Seite dar; es kann auch kein Präjudiz auf

Schweizer Seite bilden. Für den Stromaustausch mit Öster-

reich besteht von der Schweiz aus bereits eine 380-Kilo-

volt-Leitung von St. Gallen nach Vorarlberg.

Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1980

5. Unseres Erachtens wurde bis heute schweizerischer-

Der Bundesrat wird eingeladen, das Eidgenössische Stark- seits keine genügende Begründung für die Errichtung der

strominspektorat zu veranlassen, die vorgesehene Geneh- genannten HSL geliefert. Die These, sie sei erforderlich, um

migung des Baues einer 380-Kilovolt-Hochspannungslei- hochwertige Spitzenenergie aus österreichischen Speicher-

tung von Nauders/Landesgrenze bis Schuls-Pradella vor- kraftwerken in das eidgenössische Verbundnetz und Band-

derhand nicht zu erteilen und bis zur Abklärung einer Reihe energie aus schweizerischen Kernkraftwerken in das öster-

von offenen Fragen zurückzustellen. reichische Netz zu transportieren, ermangelt bis heute

Texte de postulat de 17 décembre 1980 eines ausgewiesenen detaillierten Bedarfsnachweises.

Selbst wenn die Notwendigkeit wie auch immer statistisch

Le Conseil fédéral est invité à inciter l'Inspection fédérale ausgewiesen würde, stellt sich die Frage, ob nicht das

des installations à courant fort à ne pas accorder jusqu'à nationale Interesse an der Erhaltung einer einzigartigen und

nouvel ordre l'autorisation de construire la ligne à haute unzerstörten Landschaft auch aus der Sicht des Bundesra-

tension de Nauders/frontière à Schuls-Pradella, comme tes überwiegen muss?

cela était prévu, et de la différer jusqu'à ce que toute une

série de questions pendantes aient été examinées. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St.Gallen,

Bäumlin, Bircher, Bundi, Deneys, Gerwig, Hubacher, Lang, 1. Generelle Projektgenehmigung. Das generelle Projekt

Leuenberger, Loetscher, Meier Werner, Merz, Neukomm, einer zweisträngigen 380-Kilovolt-Leitung von Scuol-Pra-

Robbiani, Rubi, Uchtenhagen, Vannay (17) della nach Martina im Unterengadin wurde dem Eidgenössi-

schen Starkstrominspektorat (ESTI) bereits im Februar

Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1976 zur Genehmigung unterbreitet.

1. Die geplante Hochspannungsleitung beinhaltet Masten- Das ESTI lud anschliessend verschiedene Bundesstellen,

höhen von 50 bis 80 Meter Höhe und Spannweiten in der den Kanton Graubünden und die betroffenen Gemeinden

Regel von 400 Metern. Die Streifenbreite wird mit 30 bis zur Vernehmlassung ein. Unter diesen Bundesstellen

50 Meter angegeben. Die Masten müssen aus Flugsicher- befand sich auch das Bundesamt für Forstwesen, dessen

heitsgründen rot-weiss gestrichen und am Erdungsseil Abteilung Natur- und Heimatschutz das Sekretariat der Eid-

müssen in regelmässigen Abständen rot-weisse Ballone genössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)

angebracht werden. Im Unterengadin würden durch die führt, welche Gelegenheit zur Begutachtung erhielt. Das

Errichtung dieser Leitung 50 Meter breite Schneisen in den ESTI veranstaltete eine Begehung mit allen beteiligten

Wald geschlagen; das Landschaftsbild würde arg in Mitlei- Instanzen.

denschaft gezogen und die Schutzfunktion dieser Wälder Nach Abschluss der Verhandlungen erteilte das ESTI dem

stark vermindert. Ein Teil der betroffenen Bevölkerung des Projektverfasser am 31. August 1979 eine generelle Geneh-

Unterengadins wehrt sich vehement gegen diesen vorgese- migung. In die Verfügung wurden verschiedene Bedingun-

henen gewaltigen Eingriff in ihre Naturlandschaft. gen und Auflagen aufgenommen, von denen im Zusammen-

2. Durch den Bau der Hochspannungsleitung soll die hang mit dem Postulat Affolter folgende als bedeutungsvoll

Erschliessung der Wälder mit Seilbahnen teilweise durch erscheinen:

ein in Bau und Unterhalt teures Wegnetz ersetzt werden. a. Die generelle Genehmigung ist keine Baubewilligung.

Für die betroffenen Gemeinden ist die Forstwirtschaft ein b. Der Bauherr hat sich mit den zuständigen kantonalen

wesentlicher Teil ihrer materiellen Existenz. Da der Bund Forstbehörden über die forstwirtschaftlichen Forderungen

letzten Endes über den Bau entscheidet, sollte sich der zu verständigen.

Bundesrat dafür einsetzen, dass den Gemeinden durch die c. Der Entscheid über allfällige Flughindernismarkierungen

teilweise Neuerschliessung der Wälder keine zusätzlichen bleibt bis zur Beurteilung der Detailpläne vorbehalten.

Kosten, insbesondere keine Folgekosten, entstehen.

d. Es sind die folgenden in einem Bericht vom 17. August

Zudem müssten die Gemeinden für Inkonvenienzschäden

1979 des Bundesamtes für Forstwesen bzw. in dem Bericht

angemessen entschädigt werden, vor allem auch deshalb,

vom 13. Juli 1977 der Eidgenössischen Natur- und Heimat-

weil das Unterengadin zu den wirtschaftlich schwächeren

schutzkommission (ENHK) aufgeführten Bedingungen zu

Regionen gehört.

berücksichtigen:

3. Im Jahre 1977 äusserte sich der Bundesrat auf eine ein-

- Der Wald als wichtigstes Landschaftselement muss in

fache Anfrage von Nationalrat Schatz, dass die «hohe

gleichem Umfang wie bisher gepflegt und genutzt werden

Schutzwürdigkeit» des betroffenen Talabschnittes des

können.

Unterengadins unbestritten sei! Er wies in diesem Zusam-

menhang auf die Haltung der Eidgenössischen Natur- und - Bei einem allfälligen Bau von Waldstrassen oder techni-

Heimatschutzkommission (ENHK), die den Bau dieser Lei- schen Erschliessungswegen darf keine Erosion der rutsch-

tung wegen der landschaftlichen Bedeutung des Unteren- gefährdeten Hänge hervorgerufen werden.

gadins ablehne und eine Reihe von Anträgen zur land- - Die Leitung ist so zu projektieren, dass bei einem späte-

schaftschonenden Trassierung der HSL verlangte. Der Bun- ren Ausbau der Staustufe «Martina» und der «internationa-

desrat teilte die Meinung dieser Fachkommission voll und len Staustufe», mit Ausnahme eines direkten Anschluss-

ganz. Bis heute ist die Verbundgesellschaft nicht bereit, stückes, keine zusätzlichen Hochspannungsleitungen mehr

nennenswerte Verbesserungen im Trasseebereich vorzu- notwendig werden.

nehmen. - Die Leitungsführung soll so gewählt werden, dass auf

4. Eine wesentliche Änderung in bezug auf die Begründet- eine allfällige Markierung als Luftfahrthindernis verzichtet

heit der Erstellung einer solchen Leitung ist inzwischen ein- werden kann und keine Leitungsmasten auf exponierten

getreten. Vor drei Jahren war die Leitung für den Stromaus- Geländestellen wie Kuppen, Kreten usw. erstellt werden.

tausch im Dreiländereck vorgesehen. Heute würde sie nur Diese Massnahmen sind soweit technisch möglich zu

mehr für den Austausch mit Österreich errichtet, nachdem berücksichtigen.

24. Juni 1982 957 Postulat Affolter

e. Es sind die von der Regierung des Kantons Graubünden unmittelbarer Nähe von Flugplätzen vorgenommen worden.

geforderten Bedingungen zu erfüllen. (Diese decken sich Es ist kaum zu erwarten, dass in dem fast durchweg bewal-

zum grossen Teil mit jenen des Bundesamtes für Forstwe- deten Gebiet der Leitung auffällige Mastenfärbungen nötig

sen bzw. der ENHK.) würden. Im Gegenteil wird der Leitungsersteller verpflichtet,

2. Vorgängige Behandlung des Projektes durch die ENHK. die Masten in Zusammenarbeit mit den örtlichen Natur-

Die ENHK hatte den Bau der Leitung vorerst grundsätzlich schutzorganen mit einer passenden Tarnfarbe zu versehen.

abgelehnt und gleichzeitig die Abklärung der Frage ver- Entgegen den Befürchtungen in der Begründung zum

langt, ob der Anschluss an das internationale Höchstspan- Postulat wird somit kein schwerer Eingriff in die Naturland-

nungsnetz nicht über den Berninapass erreicht werden schaft vorgenommen. Da die Leitung im Talgrund verlaufen

könnte. Die Erhebungen zeigten dann aber, dass eine sol- soll, wird sie mit Rücksicht auf die dahinter liegenden Wald-

che Verbindung wohl möglich wäre, aber bei gleichem Nut- partien nicht in auffälliger Weise sichtbar sein.

zen wie das eingereichte Projekt ausserordentlich hohe 5. Inkonvenienzen. Von den zuständigen Kreisforstämtern

Kosten verursachen würde; die Umwegverbindung von wurde unter Aufsicht des Forstinspektorates Graubünden

mehreren Kilometern Länge würde ferner die italienische ein generelles Erschliessungsprojekt für die Waldungen der

Gebirgslandschaft dort belasten, wo noch keine Leitungen rechten Talseite der vier betroffenen Gemeinden erarbeitet,

bestehen. - Daneben waren noch weitere Verbindungsva- das auch Vorschläge für die Inkonvenienzentschädigungen

rianten geprüft worden, die aber aus der Sicht der ENHK als enthält. Erschliessungspläne im Massstab 1:10000 liegen

nicht realisierbar bezeichnet wurden. ebenfalls vor. Das Forstinspektorat Graubünden hat sie

Nachträglich war die Bedürfnisfrage nochmals überprüft dem Bundesamt für Forstwesen sowie den vi.er Gemeinden

worden. Eine Rücksprache mit dem Bundesamt für Ener- Anfang Januar 1981 zugestellt.

giewirtschaft ergab, dass die Leitung im Hinblick auf die Es kann somit festgehalten werden, dass die Frage der

Störanfälligkeit der Albulaleitung und die Sicherstellung des Inkonvenienzen detailliert abgeklärt worden ist. Da diese

Kraftwerkes Pradella als absolut notwendig bezeichnet Abklärung durch das Forstinspektorat Graubünden

wurde und nicht mehr nur als wertvoll. Nach Kenntnis- erfolgte, besteht aller Grund zur Annahme, dass die

nahme dieser Sachlage hatte die ENHK am 8. August 1979 Gemeinden nicht zu Schaden kommen.

folgenden Beschluss gefasst: 6. Bedürfnisfrage. Das Bundesamt für Energiewirtschaft

«Die Kommission vertritt nach wie vor die Auffassung, dass hat die Frage der Notwendigkeit der Leitung ein weiteres

das Gebiet von Pradella bis an die Landesgrenze eine der Mal abgeklärt. Es geht davon aus, dass das vorliegende

wertvollsten Erholungslandschaften der Schweiz darstellt. Projekt einen regionalen und einen überregionalen Aspekt

In Kenntnis der vorgenommenen Abklärungen kann sie sich aufweist.

jedoch, wenn auch unter schweren Bedenken, mit dem Bau In regionaler Hinsicht ist von Bedeutung, dass der Abtrans-

der 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung Pradella-Martina port, der im Kraftwerk Pradella der Engadiner Kraftwerke

einverstanden erklären.» (EKW) AG erzeugten Energie heute einzig durch eine 380-

Die ENHK hatte gleichzeitig Festhalten an ihren früheren Kilovolt-Leitung über den Albulapass nach der Schaltanlage

Bedingungen und Auflagen beschlossen. Diese sind in der Sils i. D. geschehen kann. Das Unterengadin ist also ledig-

generellen Genehmigung (vgl. Ziff. 1) unter Buchstabe d lich über diese Leitung an das schweizerische Höchstspan-

aufgeführt. nungsnetz angeschlossen.

3. Detailprojektierung und Genehmigung des Detailprojek- Bei Störungen in der Elektrizitätsübertragung können für

tes. Die generelle Genehmigung, die sich auf ein in der Lan- das Unterengadin heikle Probleme entstehen. Die Leistun-

deskarte 1:25000 eingezeichnetes Leitungstrassee bezog, gen der beiden Zentralen der EKW sind so gross, dass

ermöglichte es dem Projektverfasser, die Detailpläne in einerseits ein beträchtlicher Lieferunterbruch nach Norden

grösserem Massstab, nämlich 1:10000, auszuarbeiten. Aus entstehen, aber andererseits eine Überkapazität für die Tal-

ihm gehen der Standort der einzelnen Masten, die Masten- versorgung auftreten würde. Dadurch könnten instabile

abstände und das genaue Längenprofil hervor. Erst die Verhältnisse mit Störungen in den Ortsversorgungen ent-

Detailpläne erlaubten eine genaue Abklärung der entste- stehen.

henden Inkonvenienzen, insbesondere in bezug auf die Ein zweiter, überregionaler Aspekt ist zu berücksichtigen.

Waldnutzung. Die Detailplanung ist inzwischen abgeschlos- Mit dem Bau grosser Kernkraftwerkblöcke stellt die genü-

sen worden. Sobald die Reinzeichnung beendet ist, werden gende Reservestellung ein immer zentraleres Problem dar,

die Detailpläne dem ESTI übermittelt, das aber vor der das die einzelnen Länder nicht mehr auf nationaler Ebene

Genehmigung ein neues Vernehmlassungsverfahren durch- zu lösen vermögen. Die Beschaffung von Ersatzleistungen

führen wird. für den Ausfall grosser nuklearer Einheiten zwingt zu gross-

4. Trasseeverlauf in Waldpartien. Die geplante Leitung ver- räumigem Verbund. Sinn und Bedeutung des internationa-

läuft auf der rechten Talseite, vornehmlich wenig über dem len Verbundbetriebes ist es, bei kurzfristig auftretenden

Talgrund. Erst gegen die Landesgrenze hin steigt sie an der Störungen der Stromerzeugung und bei Unterbrüchen zu

rechten Talflanke auf. Sie berührt grösstenteils Wälder. Auf- Revisionszwecken sich gegenseitig auszuhelfen. Die über-

grund der inzwischen durchgeführten Detailplanung kann geordneten Verbundgesellschaften der Schweiz und ihrer

jetzt schon gesagt werden, dass keine Waldschneisen nötig Nachbarländer haben deshalb vereinbart, gegenseitig im

werden, weil die Wälder überspannt werden. Die Ma- Notfall jederzeit 300 Megawatt nach Können und Vermögen

stenhöhen richten sich nach den topografischen Verhältnis- zur Verfügung zu stellen. Die Schweiz kann also damit rech-

sen, so dass auch bei ausgewachsenem Wald keine Bäume nen, dass die Nachbarländer im Störungsfall einen grossen

zu nahe an die Leiterseile geraten werden. Von den Masten Teil der unterbrochenen Leistung aufbringen würden,

werden nur die oberen Teile sichtbar sein. sofern die notwendigen Transportleitungen zur Verfügung

Auch zum Bau der Leitung sind, weil keine Seilbahnen stehen.

erstellt werden müssen, keine Waldschneisen nötig. Wo Mit den Ländern Italien, Frankreich und Deutschland ist die

keine Wege zur Verfügung stehen, werden die Mastenteile Schweiz mit verschiedenen Transportleitungen verbunden.

mit Helikoptern eingeflogen. Es wird also weder eine sicht- Zwischen Österreich und der Schweiz besteht hingegen

bare Veränderung noch eine Beeinträchtigung der Schutz- nur eine einzige 220-Kilovolt-Leitung über die vorarlber-

wirkung von Wäldern entstehen. gisch-schweizerische Grenze. Diese Leitung wäre bei wei-

Aus Gründen der Flugsicherheit werden an einzelnen Stel- tem nicht in der Lage, die vorerwähnte Reserveleistung zu

len Markierungen notwendig sein. Es handelt sich um rot- übertragen. Das Land Vorarlberg selbst ist erst seit einigen

orange gefärbte Kugeln von 60 Zentimeter Durchmesser, Jahren über eine 220-Kilovolt-Leitung mit dem übrigen

die wegen der grossen möglichen Sichtdistanzen nur wie Österreich direkt verbunden, die aber voll der Landesver-

Stecknadelköpfe in Erscheinung treten. Rot-weisse Färbun- sorgung dient.

gen der Mastenschäfte sind bis anhin in der Schweiz nur in Mit Rücksicht darauf, dass Österreich verschiedene grös-

Postulat Affolter 958 N 24 juin 1982

sere Speicherkraftwerke besitzt, wäre dieses Land in erster Hochspannungsleitung ermöglichen. Daher bitte ich den

Linie in der Lage, bei Kraftwerkausfällen den anderen Län- Bundesrat zu erklären, ob nach dieser Ablehnung auch den

dern mit Leistung kurzfristig auszuhelfen. Die Schweiz und Gemeinden eine für ihre Verhältnisse angemessene Ent-

Italien sind deshalb besonders daran interessiert, mit West- schädigung und auch ein angemessener Bau dieser Hoch-

tirol verbunden zu sein. Die vorgesehene Anschlussleitung spannungsleitung zugesichert werden kann. Denn es geht

von Pradella nach Martina, die an die Nord-Süd-Verbindung hier um eine Landschaft - ich wiederhole es noch einmal -,

Westtirol-Dugale (bei Venedig) heranführen soll, dient die- die zu schützen ist, und zwar im nationalen Interesse. Ich

sem Zwecke. Für die Schweiz ist der Anschluss an West- weiss zwar auch, dass Energie im nationalen Interesse

tirol auch dann sehr wertvoll, wenn die Leitung nach Dugale transportiert und beschafft werden muss. Auch als Unter-

vorderhand nicht verwirklicht werden sollte. länder liegt mir daran, dass wir diese Teile unseres Landes

Es wird heute danach getrachtet, das europäische Ver- nicht durch unsere Technik und nicht durch unsere wirt-

bundnetz auf der 380-Kilovolt-Ebene zusammenzuschlies- schaftlich stärkere Kraft übergehen und sie zu etwas zwin-

sen und die 220-Kilovolt-Netze für die regionalen Versor- gen, was sie nicht verstehen und nicht begreifen können.

gungen zu verwenden. Da von Pradella aus in die Hauptver- Herr Bundesrat Schlumpf, können Sie uns deshalb heute

teilzentren der Schweiz heute fast durchgehend 380-Kilo- versichern, dass diesen Gemeinden - auch denen, die

volt-Leitungen bestehen oder sich im Bau befinden, ist es abgelehnt haben - im Sinne meines Postulates entgegen-

offensichtlich, dass durch die kurze Verbindung von Pra- gekommen wird? Wenn ja, bin ich bereit, das Postulat als

della an die Landesgrenze bei Martina die Versorgungssi- erledigt zu betrachten.

cherheit der Schweiz erhöht würde. Die wenigen Störun-

gen, die wir in der Schweiz erleben, dürfen nicht darüber Bundesrat Schlumpf: Ich möchte vorerst Herrn Nationalrat

hinwegtäuschen, dass in letzter Zeit verschiedene kritische Affolter danken, dass er sich dieser Sache derart gründlich

Situationen in der Stromversorgung bestanden haben. angenommen hat. Ich muss wohl nicht betonen, dass ich

7. Schlussfolgerungen. Vorstehende Ausführungen zeigen, die Besorgnisse, die ihn zur Einreichung seines Postulates

dass die in der Begründung des Postulates enthaltenen veranlasst haben, schon meiner Herkunft wegen, zusam-

offenen Fragen genau abgeklärt sind. Es geht lediglich men mit vielen anderen, auch Mitarbeitern auf Bundes-

noch darum, dass sich die betroffenen Gemeinden bzw. der ebene, teile.

Kanton Graubünden mit dem Projektverfasser über die Eine Ergänzung zur schriftlichen Stellungnahme des Bun-

Inkonvenienzen einigen und die Grundbesitzer die nötigen desrates, die vom I.Juni 1981 datiert: Die Genehmigung

Durchleitungs- und Baurechte einräumen. Zu diesem der Detailpläne durch das Eidgenössische Starkstrom-

Zwecke und zur Festlegung aller Sicherheitsbedingungen inspektorat stand damals noch aus. Sie erfolgte Ende

müssen noch die Detailpläne genehmigt werden. Unter die- Dezember 1981, und zwar - und dies als Antwort an Herrn

sen Umständen sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, Nationalrat Affolter - in sehr engem Zusammenwirken mit

das ESTI an der Genehmigung der Detailpläne zu hindern. den kantonalen Instanzen (Regierungsrat, zuständiges

Departement und Forstorgane). Ich habe mich selbst davon

überzeugt, dass man mit der projektierten Anlage neben

Schriftliche Erklärung des Bundesrates den allgemeinen Landschaftsschutzproblemen gerade auch

Déclaration écrite du Conseil fédéral den forstlichen Belangen Rechnung trägt. Die Leitung führt

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. überall durch die Talebene; man ist auch darauf bedacht,

dass sie nicht in den sichtfreien Horizont hineinragt. Aber

Affolter: Als ich das Postulat am 17. Dezember 1980 ein- auch die notwendigen Kugeln zur Flugsicherung sind so

reichte, ging es mir darum, abzuklären, ob die Notwendig- plaziert, dass sie das Sichtfeld möglichst wenig stören.

keit einer Hochspannungsleitung dieser Art in einem Teil Die Gemeinden Sent und Tschlin, die sich aus Gründen, für

unseres Landes, der zu einem schützenswerten Land- die man sicher viel Verständnis hat, ablehnend verhalten

schaftsgebiet gezählt wurde, ausgewiesen sei. Die Antwort haben, werden selbstverständlich genau gleich behandelt

des Bundesrates auf mein Postulat hat nun gezeigt, dass wie alle ändern. Ein Grossteil der Waldfläche im Kanton

die meisten meiner Fragen tatsächlich abgeklärt wurden. Graubünden (92 Prozent) gehört eben den Gemeinden,

Der grosse Fehler lag darin, dass man nach meinem Dafür- doch hat es auch noch einige andere betroffene Grundei-

halten mit den Gemeinden und der betroffenen Bevölke- gentümer. Die Interessen der Gemeinden als Grund-

rung der Region diese Probleme zu wenig klar und eindeu- eigentümerinnen werden auf zweierlei Weise berücksich-

tig besprochen hatte. Das kam auch zum Ausdruck, indem tigt: erstens indem die Projekte so schonend wie möglich

viele Versammlungen und Veranstaltungen durchgeführt entworfen und ausgeführt werden. Es geht auch um die

wurden, um gegen diesen Bau der Leitung zu protestieren, Ausführung, dass man nicht Bauseilbahnen usw. erstellt,

weil man offenbar Punkte, die man wissen wollte, nicht die Waldschläge, Schneisen notwendig machen. Davon wird

kannte. Ich erwähne, nur als Beispiel, einen: Der Bau einer abgesehen. Also Schonung in der Projektierung und in der

solchen Hochspannungsleitung bedeutet für die betroffene Bauausführung, Umgehung aller irgendwie vermeidbaren

Landwirtschaft in bezug auf ihre Wälder einen starken Ein- Eingriffe. Wenn trotzdem Inkonvenienzen für Gemeinden

griff, indem die Wälder nicht mehr mit den gleichen Mitteln oder für Private entstehen, sollen diese korrekt, aber nicht

erschlossen werden können, zum Beispiel mit Seilbahnen; kleinlich, abgegolten werden. Das gilt selbstverständlich für

sie müssen neue Strassen bauen und ein teures Wegnetz die Gemeinden Sent und Tschlin wie für alle anderen Betei-

erstellen. Das war auch ein Punkt, der mich interessierte, ligten. Wir werden also auch in Zukunft im Verlaufe der wei-

weil ich mich auch als Unterländer dagegen wehren würde, teren Bearbeitung dieser Pläne und im Zuge der Ausfüh-

wenn wir eine Hochspannungsleitung in dieser Gegend rung - nötigenfalls auch bei der Regelung von Inkonvenien-

bauen würden, um die wertvolle elektrische Energie für zen - mit den kantonalen Instanzen zusammenwirken.

unsere Arbeitsplätze, aber auch unseren energieträchtigen Nötigenfalls werden wir in Direktkontakt auch dahin wirken,

Lebensstil in den Ballungszentren des Mittellandes zu dass alles getan wird, schonend zu arbeiten und dass Schä-

transportieren. den abgegolten werden.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit für die ausführliche Ant-

wort des Bundesrates danken, möchte aber die Frage stel- Präsidentin: Herr Affolter hat erklärt, dass er mit der Ableh-

len, wie die Situation sich heute darstellt, nachdem die nung des Postulates einverstanden ist.

Gemeinden Sent und Tschlin den Bau der Hochspannungs-

leitung in der Gemeindeabstimmung abgelehnt haben. Ich Abgelehnt - Rejeté

weiss, dass man mit Enteignungsverfahren einschreiten

kann, glaube aber, dass es gerade in diesen empfindlichen

Fragen nicht sehr sinnvoll und auch nicht sehr gut ist, wenn Schluss der Sitzung um 18.35 Uhr

wir mit rein juristischen Vorschriften den Bau einer solchen La séance est levée à 18 h 35

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Affolter Hochspannungsleitung in Graubünden

Postulat Affolter Ligne à haute tension dans les Grisons

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 80.914

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.06.1982 - 15:30

Date

Data

Seite 956-958

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Ref. No 20 010 556

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