Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 80-405 KI-generiert

Heli-Tourism Ban Proposed Due to Noise and Environmental Concerns

Geschäftsnummer VPB 80-405
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A motion proposed prohibiting tourist helicopter flights, often referred to as "heli-tourism" and "heli-skiing," citing increased noise, disruption to wildlife and other recreational activities, and the argument that Switzerland is already well-connected by land transport, making air access unnecessary for tourism. The court reasoned that while existing regulations allowed for some controls, they were insufficient and prone to abuse, leading to a proposal for a new law or interpretation to ban these flights, emphasizing the negative impact on the environment and the peace sought by many tourists and locals.

Legislator-Regeste

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Heli-Tourism Ban Proposed Due to Noise and Environmental Concerns: schon vor einem Jahr der «Nebelspalter» zu den Ski-Heliflü- suchenden und vernünftig Sport treibenden Touristen.

Schlagwörter

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Lärmschutz Luftverkehr Transportrecht Kontrollvorschrift Bodenrecht Lufthoheit
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Volltext

4. März 1982 N 243 Motion Bircher

#ST# 80.405 fochten worden und zudem kein wirksames Instrument zur

Verhinderung dieser Flüge. Es bleibt eine Neufassung oder

Motion Bircher -interprétation des Artikels 8 des Luftfahrtgesetzes vom

Touristische Helikopterflüge 21. Dezember 1948, es sei denn, eine Neufassung der

Hélicoptères. Vols touristiques erwähnten Luftfahrtverordnung mit entsprechenden Verfü-

gungen genüge zur Statuierung eines Verbotes.

Ganz allgemein sei zur Begründung des geforderten Ver-

bots noch festgehalten, dass unser Land mit einem gross-

zügigen Netz von Transporteinrichtungen und Verkehrswe-

gen erschlossen ist. Die Fremdenverkehrsgebiete machen

Wortlaut der Motion vom 21. März 1980. dabei keine Ausnahme. Im Unterschied zu den unermessli-

chen Weiten der nordamerikanischen Gebirgszüge, wo das

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundla- Flugzeug oft das einzig mögliche Transportmittel bleibt, ist

gen zu schaffen, um Helikopterflüge, die touristische in der Schweiz praktisch jede Destination auf dem Land-

Zwecke verfolgen (sog. «Heli-Tourismus» und «Heli-Skiing») wege möglich. Für Strassen- und Wegbau, für Bahnen und

zu verbieten. Skilifte, für Fährschiffe, Flugplätze inklusive alpine Flug-

Texte de la motion du 21 mars 1980 plätze wurden enorme Summen von Geld ausgegeben,

aber auch zahlreiche schmerzhafte Eingriffe in die Natur

Le Conseil fédéral est chargé de créer les bases juridiques

und das Landschaftsbild vorgenommen. Soll nun auch noch

permettant d'interdire les vols d'hélicoptère pratiqués à des

der Luft- und damit der Erholungsraum in weiten Gebieten

fins touristiques (tourisme en hélicoptère, transport de

der Berglandschaften beeinträchtigt und ohne Not für viele

skieurs à haute altitude).

zum Ärgernis werden? Genauso wie unser dichtbesiedeltes

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Land keine Riesenrutschbahnen oder Vergnügungsparks in

Baechtold, Bäumlin, Bundi, Ganz, Günter, Jaeger, Morf, den Dimensionen von Disneyland verträgt, ist die über-

Müller-Luzern, Neukomm, Renschier, Riesen-Freiburg (12) spitzte Technisierung und Kommerzialisierung des Skifah-

rens, wie sie nun eindeutig mit dem Heli-Skiing beschriften

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wird, abzulehnen. Der Genuss für einige wenige - bei einer

Verstärkter Lärm von Helikoptern mit Gästen der (senk- Einschränkung dieser Flüge würde der Kreis der Privilegier-

recht) «gehobenen Touristenklasse» verärgern zunehmend ten noch enger! - geht auf Kosten der Landschaft und der

Einheimische und Ruhe suchende Kurgäste des Oberenga- möglichst naturnahen Erholung, auf Kosten auch der über-

dins - so schrieb mit weiteren bissigen Bemerkungen wiegenden Zahl von Einheimischen und von Erholung

schon vor einem Jahr der «Nebelspalter» zu den Ski-Heliflü- suchenden und vernünftig Sport treibenden Touristen.

gen. Einzig das rein touristische, auf den Personentrans-

port bezogene Helikopterflugwesen soll mit diesem Vor- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

stoss verhindert werden. Nichts gegen Ausbildungs-, Ret- Rapport écrit du Conseil fédéral

tungs- oder etwa Transportflüge 'zur Versorgung oder

Beförderung Einheimischer. Hingegen scheint es leider Die geltende Ordnung über touristische Helikopterflüge im

unumgänglich, dem aus den USA importierten Heli-Skiing Gebirge, wie sie in den Artikeln 8 des Luftfahrtgesetzes und

einen Riegel zu schieben. Für Touristen wie Einheimische 47 bis 55 der Luftfahrtverordnung enthalten ist (SR 748.0

sind die Zustände manchenorts bereits unhaltbar gewor- und 748.01), geht zurück auf die Änderung des Luftfahrtge-

den. Das häufige Landen und Starten, der bei geringen setzes vom 14. Juni 1963 (AS 1964 325; BBI 1962 II 717)

Flughöhen oft unzumutbare Lärm, die Störung des Wander- sowie auf Bundesratsbeschlüsse vom S.April 1964 (AS

und Skibetriebes, aber auch der Wildtiere, kann nicht mehr 1964 329, Änderung der Vollziehungsverordnung vom

länger hingenommen werden. S.Juni 1950) und 7. Dezember 1970 (nicht veröffentlicht,

Der Helilift beginnt mit teils sehr günstigen Angeboten den Festsetzung der Höchstzahl der Gebirgslandeplätze auf

Skilift zu ersetzen. So sind Prospekte mit Preislisten für Ski- 48). Sie lässt sich dahin zusammenfassen, dass Aussenlan-

flüge von bereits 50 Franken für Januar 1980 anzutreffen dungen zu touristischen Zwecken in Höhenlagen über 1100

gewesen. Ein Zeitungsinserat warb für ein Heli-Wochen- Meter nur mehr auf den vom EVED bezeichneten (derzeit

ende zu 690 Franken direkt ab Zürich nach Samedan und 46) Gebirgslandeplätzen erfolgen dürfen.

von dort auf den luftigen Abfahrtsort. Oft wird der Skigast Nachdem die derzeitige Ordnung in den Jahren 1962/63

zur Wiederholung der Abfahrt gleich mehrmals wieder zum Gegenstand parlamentarischer Beratungen war, scheint es

Firngrat hinaufgeflogen. Eine neue Klasse von Skifahrern uns richtig, wenn auch ein allfälliges Verbot der touristi-

entsteht damit, denen der normale Skiliftbetrieb mit seinen schen Helikopterflüge im Gebirge über eine Revision des

bestimmt mehr als genügenden Kapazitäten und Erschlies- Luftfahrtgesetzes erlassen würde. Die Frage, ob sich die

sungsachsen zu wenig ist und die selbstredend für einen derzeitige Ordnung im heutigen Zeitpunkt noch aufrechter-

Aufstieg mit den Skifellen zu bequem sind. Wäre eine ver- halten lässt, erachtet der Bundesrat näherer Prüfung wert.

nünftige Einschränkung der Flüge nur annähernd kontrol- Folgende Überlegungen sind zu berücksichtigen:

lierbar und auch gerecht zu verteilen, könnte auf ein Verbot, Einerseits hat sich in den letzten Jahren bei zunehmender

dem auf den ersten Blick immer etwas Unschönes anhaftet, Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegen vermeidbare tech-

verzichtet werden. Aber die bisherigen Diskussionen um nische Eingriffe in die Gebirgswelt die Benützung der

zeitliche oder räumliche Beschränkungen, gar nicht zu Gebirgslandeplätze intensiviert. Folgende Zahlen dokumen-

reden von der Wettbewerbsgleichheit unter verschiedenen tieren diese Entwicklung:

Flugbetriebsinhabern oder Tourengebieten, schliessen sol-

che Reduktionsmassnahmen aus. - Zahl der im gewerbsmässigen Verkehr nach den Gebirgs-

Schlechte Erfahrungen musste in diesem Zusammenhang landeplätzen beförderten Personen:

auch das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirt- 1969 5927

schaftsdepartement machen. Die in der Luftfahrtverord- 1979 17469

nung vom 14. November 1973 festgehaltenen 48 Gebirgs- - Zahl der Ausweise für Berufs-Helikopterpiloten (in wel-

landeplätze erfuhren nämlich seit dem Aufkommen des chen die Erweiterung für Gebirgslandungen eingeschlossen

Heli-Skiing eine völlig missbräuchliche Verwendung, indem ist):

oft im Umkreis von mehreren Kilometern statt nur an den 1969 73

dafür bezeichneten Stellen gelandet und gestartet wird, 1979 163

ohne dass praktisch Anzeigen möglich sind. Auch die mit - Zahl der im Luftfahrzeugregister eingetragenen Helikopter:

Verfügung vom 13. Juli 1979 erfolgte nähere Bezeichnung 1969 28

dieser Stellen durch Koordinaten ist erstens bereits ange- 1979 94

Motion Bircher 244 4 mars 1982

- Zahl der Unternehmen, welche gewerbsmässige Helikop- das belegen auch immer wieder Stimmen von Einheimi-

terflüge durchführen: schen, die solche Flüge beobachten. Nun aber kann man

1969 4 auch so argumentieren, dass dieses Verbot ja nicht generell

1979 20 die Helikopterflüge in Berggegenden verunmöglicht. Es ist

Andererseits spricht folgendes zugunsten der geltenden ausdrücklich in der Motion davon die Rede, dass nur touri-

Ordnung: stischen Ski-Heli-Flüge verboten sein sollten, wie das - ich

- Nach dem geltenden Recht können touristische Helikop- komme ganz kurz darauf zurück - heute bereits unser

terflüge mit Aussenlandungen in Höhenlagen über 1100 Nachbarstaat Frankreich gemacht hat. Ausgenommen sind

Meter zum vornherein nur im Gebiet jener Kantone stattfin- die sehr wichtigen und nötigen Ausbildungsflüge, die Trans-

den, die der Bezeichnung von Gebirgslandeplätzen auf portflüge, selbstverständlich alle Rettungsflüge, die unter-

ihrem Gebiet zugestimmt haben und weiterhin zustimmen. nommen werden oder auch Flüge, um Baustellen zu unter-

Die Beurteilung von Wert oder Unwert touristischer Heli- halten. Wenn Sie alle diese Flüge zusammenzählen, dann

fällt auch das Argument in sich zusammen, dass die Piloten

kopterflüge im Gebirge ist offensichtlich von Kanton zu

ungenügende Ausbildungsmöglichkeiten hätten.

Kanton sehr unterschiedlich. Während beispielsweise die

Kantone St. Gallen und Schwyz nie Antrag auf Bezeichnung Mit all diesen aufgezählten Varianten von Flügen in die

von Gebirgslandeplätzen gestellt haben und somit das Ver- Gebirgsgebiete sind genügend Möglichkeiten geschaffen,

bot von Heliskiflügen auf ihrem Gebiet verwirklichen, erach- damit laufend Helikopterflüge stattfinden können, damit die

tet etwa der Kanton Wallis die Bezeichnung von 18 Gebirgs- Piloten auch trainiert sind, wenn dann wirklich ein Rettungs-

landeplätzen auf seinem Gebiet offensichtlich keineswegs flug zu unternehmen ist. Es ist bezeichnend, dass eine der

als übersetzt. Der Kanton Graubünden nimmt angesichts angesehensten Helikoptergesellschaften der Schweiz, die

der heftigen Kritik an den Heliskiflügen im Oberengadin Schweizerische Rettungsflugwacht, sich bis heute gewei-

nicht eine Aufhebung, sondern eine Verlegung der dortigen gert hat, solche kommerzielle oder touristische Flüge anzu-

Gebirgslandeplätze in Aussicht. Ein bundesrechtliches Ver- bieten bzw. in ihr Angebot aufzunehmen.

bot würde sich bei dieser Sachlage - jedenfalls im jetzigen Schliesslich noch die Stimme von einzelnen Kurorten. Es

Zeitpunkt - über die auch positive Beurteilung touristischer wird vielleicht Gegenmeinungen geben, es wäre dann inter-

Helikopterflüge durch die Regierungen mehrerer Gebirgs- essant, ihre Quellen zu vernehmen. Es gibt Kurorte, die

kantone hinwegsetzen. heute schon ganz gerne bereit wären, allfällige Betriebsbei-

- Die Zulassung von Touristikflügen trägt mit zur Sicher- träge an Rettungsflüge oder Versorgungsflüge zu bezahlen,

stellung des Rettungsflugwesens im Gebirge bei. wenn diese nicht selbsttragend wären, also Gesellschaften

Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen der Motionäre oder wie die Schweizerische Rettungsflugwacht zu unterstützen,

andere einschränkende Massnahmen spätestens bei der nur damit auf ihrem Gebiet die touristischen Helikopterflüge

kommenden Revision des Luftfahrtgesetzes zu prüfen. Bis endlich ausbleiben würden.

dahin werden auch schlüssige Erfahrungen mit der vom Es gibt auch ein wirtschaftliches Argument, das ist ganz

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement am 13. Juli sicher anzuerkennen. Wenn solche touristischen Helikop-

1979 angeordneten näheren Bezeichnung der einzelnen terflüge wegfallen, sind einzelne Piloten möglicherweise

Gebirgslandeplätze durch Koordinaten vorliegen. ohne Arbeit bzw. einzelne dieser Helikoptergesellschaften

um eine Einnahmequelle beraubt; aber auch hier ist wieder

Schriftliche Erklärung des Bundesrates die ernsthafte Stimme der Einheimischen zu zitieren. Sie

Déclaration écrite du Conseil fédéral sagen, es sei schizophren, einerseits in ihren landland-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- schaftlich wertvollen Gebieten für den Umweltschutz und

wandeln. für den Landschaftsschutz zu kämpfen und andererseits

künstliche neue Schäden und Eingriffe in die Natur zu pro-

Bircher: Die Motion befasst sich ja bekanntlich mit dem vozieren. Als Beispiel - ich bin ja Aargauer und wohne nicht

sogenannten «Heli-Skiing» oder mit den «touristischen Heli- in einem dieser Berggebiete - zitiere ich aus einer Bündner

kopterflügen». Ich wäre gerne, um unserem Rat für andere Zeitung die Stimme des Gemeindepräsidenten von Silva-

Geschäfte Zeit zu sparen, dem Angebot des Bundesrates plana, der folgendes zu diesem Thema geschrieben hat:

auf Umwandlung in ein Postulat gefolgt. Die sehr prekären «Die Taxi- und Vergnügungsflüge in Sportgebiete sind aus

Verhältnisse, die heute in diesem Gebiet der touristischen kommerziellen Gründen sehr attraktiv geworden. Dabei

Helikopterflüge herrschen, veranlassen mich allerdings am werden die vorgeschriebenen Gebirgslandeplätze nicht

verbindlichen Motionstext festzuhalten. beachtet, man landet dort, wo es dem Fluggast gerade

Der Bundesrat selbst liefert in seiner Antwort, die ich sehr gefällt. Es erscheint mir paradox, unter kostspieligen

verdanken möchte, einen Teil der Argumente, warum ein Anstrengungen zu versuchen, dem Lärm und dem Abgas-

gesetzliches Verbot dringend nötig ist. Er schreibt und gestank Herr zu werden, während diese Helis weiterhin wild

belegt das mit Zahlen, dass die mit touristischen Heli-Flü- umherfliegen.» Auch bezeichnet der Gemeindepräsident

gen beförderten Personen im Zeitraum von 1969 bis 1979 von Silvaplana die Helikoptergäste als touristische Eintags-

von 5927 auf über 17000 zugenommen haben. Auch die fliegen, die dafür viele angestammten Gäste verärgerten

Zahl der Heli-Piloten sei in diesem Zeitraum von 73 auf 163 und sogar vertreiben würden.

gestiegen. Ich bin mir vollständig bewusst, dass einem Bun- Oder in ähnlichem Sinne die Stimme eines Hegepräsiden-.

desverbot immer etwas Unschönes anhaftet, aber im Falle ten, der in einer Jagdzeitschrift des Jahres 1980 geschrie-

des Heli-Tourismus geht es nun einfach leider nicht mehr ben hat: «Seit einigen Jahren sind es Helikopter, welche

ohne ein statuiertes Verbot. wahllos und überall Skifahrer im Gebirge absetzen. An

Ich will Ihnen ganz kurz zwei, drei Gründe nennen, die ein unseren Wintersportplätzen und in deren Umgebung wer-

Bundesverbot unumgänglich machen. den während Monaten durch diese wilde und unkontrol-

Die Kantone, die ja befugt wären, ein solches Verbot auszu- lierte Skifahrerei Tausende von Hektaren Forsten, aber

sprechen, haben bis heute - mit Ausnahme der lobenswer- auch die Wildwintereinstände wie das Garns-, Stein-, Reh-

ten Beispiele der Kantone Schwyz und St. Gallen - darauf und Hirschwild und unsere Bodenbrüter in arge Mitleiden-

verzichtet, auf ihrem Gebiet solche Heli-Flüge zu verbieten. schaft gezogen. Dieser gravierende Vandalismus ist verant-

Die übrigen Kantone fürchten nun leider ein Verbot wie der wortlich dafür, dass überall Wild in andauernden Stresszu-

Teufel das Weihwasser. Ich möchte das Beispiel des Kan- stand versetzt wird. Nachdem Verhandlungen mit Helikop-

tons Wallis erwähnen, wo der Regierungsrat so uneinsichtig terfirmen zu nichts geführt haben, bin ich heute felsenfest

ist und sogar 18 Gebirgslandeplätze - die höchste Zahl von überzeugt, dass nur noch ein absolutes Verbot für Helikop-

allen Kantonen - auf seinem Gebiet bewilligt. tertransporte zu touristischen Zwecken unsere Gamswild-

Eine Kontrolle von Gebirgslandeplätzen ist praktisch bestände retten kann.» Also hier eine Stimme aus dem

unmöglich; das haben verschiedene Beispiele gezeigt, und Umfeld der Jägerei.

4. März 1982 245 Motion Bircher

Man kann auch ohne weiteres sagen, dass hier künstlich landeplätze beizubehalten. Es sind auf die gesamten

Überkapazitäten von einzelnen Helikopterfirmen geschaffen Schweizer Alpen gesehen nicht viele, und sie werden - wie

werden. Ich habe sehr bedauert, dass der Schweizerische gesagt - nur während kurzer Zeit benützt. Um das Heli-Ski-

Skiverband beispielsweise unter dem bezeichnenden Titel fahren in einem vernünftigen Rahmen betreiben zu können,

«Verführung zu Skiferien» für eine Woche Murren für Tief- wäre es unsinnig und wirtschaftlich untragbar, Landeplätze

schnee-Fans geworben hat; der Preis: 930 Franken, Inbe- weiter zu beschränken.»

griffen fünf Heli-Skiflüge. Man zwingt also die Leute gera- Ich stelle hier mit Nachdruck fest, dass sich das Heli-Flie-

dezu, mit ihren Murren-Ferien auch noch fünf Heli-Skiflüge gen nach der Beschränkung der Landeplätze in durchaus

einzukaufen. Ich glaube, das geschah noch unter der Regie tragbarem Rahmen bewegt. Nur eine ganz kleine Zahl von

unseres Kollegen Adolf Ogi, und ich hoffe, dass nun unter Kurorten hat einen entsprechenden Dienst aufgebaut. Wer

der neuen Leitung solche Propagandainserate beim Skiver- allfälligen Lärm in diesen Regionen nicht in Kauf nehmen

band unterbleiben werden. will, ist durchaus in der Lage, Dutzende von Gebieten auf-

Schliesslich auch noch ein «NZZ»-lnserat, das für Januar- zusuchen, wo er ungestört skilaufen kann. Es ist für mich

Flüge direkt ab Zürich geworben hat - Start 8.30 Uhr in unverständlich, dass man unseren Bergführern einen Teil

Zürich - mit einer zweimotorigen Privatmaschine, Landung ihres Einkommens mit einem rigorosen Verbot beschneiden

in Samaden um 9.10 Uhr, darauf mit dem Skilehrer sofort will. Heute ist es kaum mehr möglich, im Bergführerwesen

Start auf luftige Skipisten. Also die Leute werden praktisch eine ausreichende Existenz zu finden. Aus diesem Grunde

aus dem Helikopter auf die Skipiste geschickt. Das ist auch sollte man nicht noch dazu beitragen, die Verdienstmöglich-

nicht unbedingt das Sinnvollste. keit einzuengen. Ich setze mich ein für diesen Bergführer-

Wenn wir kein Bundesverbot statuieren, dann besteht die stand, der es nicht leicht hat. Die Zahl der Bergführer mit

Gefahr, dass aus einzelnen Kantonen, die so vernünftig sind ausreichender Beschäftigung geht ständig zurück.

wie beispielsweise die zitierten Kantone Schwyz und Mein sehr geschätzter Kollege Bircher hat darauf hingewie-

St. Gallen, immer wieder auf Kantone (z. B. Wallis oder sen, es hätten sich zahlreiche Kurorte bereit erklärt, allfäl-

Graubünden) ausgewichen wird, wo diese Flugmöglichkeit lige Betriebszuschüsse an diese Helikopterunternehmen zu

heute besteht. leisten, wenn sie Defizite ausweisen sollten. Ich möchte ihn

Zum Schluss verweise ich noch auf das Beispiel Frankreich, bitten, diese Kürorte am Tisch des Hauses noch zu nennen;

das mir sehr viel Eindruck gemacht hat. Noch unter der es würde mich auch interessieren zu erfahren, wer da bereit

Regierung Giscard d'Estaing ist in Frankreich ein Verbot für ist, diese Leistungen zu erbringen. Ich meine einfach, dass

touristische Helikopterflüge erlassen worden. Es hat sich man diesen Organisationen nicht zumuten kann, einen

zunächst genauso abgespielt wie in der Schweiz: Man hat guten Rettungsdienst aufzubauen, und ihnen andererseits

die Zahl der Landeplätze eingeschränkt, um mit Vernunft das kommerzielle Fliegen verbieten will. Ich bin auch Mit-

eine gewisse Beschränkung der Flüge zu erreichen. Das glied des Schweizer Alpenclubs. Ich weiss, dass der

hat nichts genützt. Im November 1977 hat man dann mit Schweizer Alpenclub dieses Heli-Skifahren auch bekämpft;

einer dreijährigen Frist ein gänzliches Verbot ausgespro- aber der gleiche Schweizer Alpenclub bedient heute alle

chen, das am 23. November 1980 in Kraft getreten ist. SAC-Hütten weitgehend mit Helikoptertransportflügen. Ich

Frankreich hat es gekonnt, leider mit dem Effekt, dass war in meinen jugendlichen Jahren als Gehilfe in der Kon-

schon wieder in französischen Zeitungen wie im «Figaro» kordia-Hütte tätig. Damals hat man noch alles mit dem

oder in «Le Monde» - zu einer Zitierung reicht leider die Zeit Schlitten transportiert. Der SAC macht es nun durch die

nicht - Werbeinserate für solche Helikopterflüge in der Luft.

Schweiz erscheinen. Ich bin ohne weiteres bereit, den Vorstoss in Form eines

Ich bitte Sie, hier doch die verbindliche Form zu beachten. Postulates zu überweisen. Der Bundesrat soll das prüfen.

Mit einem Postulat gewinnen wir nichts. Auch der Berg- Wir sind auch der Meinung, dass man die Sache im Griff

freund Bundesrat Schlumpf hat in seiner Antwort angetönt, behalten muss. Aber eine Null-Lösung lehnen wir ganz ent-

dass sein Herz wahrscheinlich eher auf der Seite einer rigo- schieden ab. Ich möchte Sie bitten, den Vorstoss in Form

rosen Einschränkung dieser Flüge sei. Ich hoffe, dass Sie eines Postulats zu überweisen.

meiner Motion zustimmen können.

Ogi: Ich spreche auch nicht in eigener Sache, sondern als

Rubi: Ich spreche nicht in eigener Sache. In meinem Ein- Sohn eines Bergführers und Skilehrers, der die Problematik

zugsgebiet werden keine solchen Flüge durchgeführt. Ich aus der Sicht der Gebirgsbevölkerung kennt. Wie sieht es

spreche hier als Bergführer. denn heute aus? Wenn ein Helikopter eine Balle Heu oder

Der Motionär möchte das Heli-Skifahren in unseren Bergen eine Kuh transportiert bzw. angehängt hat, dann ist er ein

verbieten. In den Jahren 1949 bis 1953 war ich als Bergfüh- guter, ein lieber Helikopter, dann ist man bereit, den Lärm

rer tätig. Heute bin ich noch Präsident der Bernischen Berg- zu akzeptieren. Wenn der Helikopter hingegen einen Skifah-

führer- und Skilehrer-Kommission. Aus diesem Grunde rer transportiert, dann ist es ein böser, lärmiger Helikopter.

setzten sich Bergführer aus der ganzen Schweiz mit mir in Auch ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Anstelle

Verbindung, nachdem im August des Vorjahres eine erste eines Verbotes für touristische Helikopterflüge wären fol-

Sitzung der Interessengemeinschaft zur Erhaltung der gende Massnahmen sinnvoller und in Betracht zu ziehen:

Gebirgslandeplätze stattfand. Diese . Interessengemein- 1. Beschränkung der Gebirgslandeplätze in dem Sinne, wie

schaft präsidiere ich heute. Die Bergführer aus den Kanto- sie von Helikoptergesellschaften inklusive Rettungsflug-

nen Bern, Wallis, Graubünden, Uri und Waadt schrieben mir wacht - Herr Kollege Bircher - mit Schreiben vom Septem-

folgendes: «Wir Bergführer setzen uns ein für ein vernünfti- ber 1979 an das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirt-

ges Heli-Skifahren. Natürlich soll die Umwelt nicht über schaftsdepartement vorgeschlagen worden sind.

Gebühr belastet werden. Aber bei der beschränkten Aus-

2. Teilweise Verlagerung der 46 Gebirgslandeplätze inner-

übungsdauer dieses Sports - höchstens zirka drei Monate

halb einzelner Kantone oder zugunsten bisher leer ausge-

im Jahr und auch nur bei günstigem Wetter und bei der

gangener Regionen. Allenfalls wäre eine Reduktion der 46

aktuellen Beschränkung der Gebirgslandeplätze - besteht

Plätze zu prüfen.

diese Gefahr nicht. Das Heli-Skifahren ist eine für uns

attraktive, ja notwendige wirtschaftliche Bereicherung. Vor 3. Bezeichnung von fliegertechnisch korrekten Koordina-

allem der Tourismus profitiert von einem vernünftig gehand- ten. Einzelne Gebirgslandeplätze brauchen zwei Koordina-

habten Helikopterflggwesen, ganz zu schweigen vom Ret- ten, um eine gewisse Flexibilität in der Handhabung sicher-

tungswesen. Wir Bergführer sind nicht bloss Landschafts- stellen zu können.

gärtner, sondern Leute, die ihr Leben verdienen müssen. Es 4. Ausführung von Skiflügen nur in Begleitung diplomierter

gilt deshalb, einen tragbaren Mittelweg zwischen Umwelt- Bergführer. Damit kann den Begehren der Bündner, Walli-

schutz und wirtschaftlicher Notwendigkeit für die Gebirgs- ser und Berner Bergführer, wie sie von Kollege Rubi bereits

region zu finden. Unser Ziel ist es, die bisherigen Gebirgs- erwähnt wurden, stattgegeben werden. Die Tätigkeit der

Motion Bircher 246 N 4 mars 1982

Bergführer, die heute ohnehin nicht mehr mit ausreichender Missbrauch der vorhandenen Erholungsgebiete durch

Beschäftigung rechnen können, würde nicht noch mehr ins wenige, mit finanziellen Mitteln wohlversorgte Menschen

Abseits gedrängt. zulasten von Zehntausenden, die Ruhe, Friede, Erholung

5. Bewilligung für touristische Helikopterflüge nur an dieje- suchen, die vom Lärm der Städte weg in ein Gebiet gehen,

nigen Gesellschaften erteilen, die auch im Rettungswesen wo sie sich noch naturnah erholen zu können glauben. Es

tätig sind. ist aber auch etwas Unsinniges - und ich bitte Sie, sich das

einmal ganz konkret zu überlegen -, wie hier einmal mehr

In diesem Sinne scheint mir eine bessere und vor allem pra-

unersetzliche Rohstoffe nur zum Vergnügen einiger weni-

xisbezogenere Lösung möglich zu sein. Die wilde Gebirgs-

ger hemmungslos verjubelt werden. Sehen wir denn noch

fliegerei würde bei diesem Vorgehen sicher zum Verschwin-

immer nicht ein, dass wir mit unserem zivilisatorischen Stil

den gebracht. Ein Verbot von Helikopterflügen zu touristi-

die Reserven, die auch für unsere kommenden Generatio-

schen Zwecken ist kein tragbarer Mittelweg zwischen

nen ausreichen sollten, sinnlos verbrauchen?

Umweltschutz und wirtschaftlicher Notwendigkeit für die

Herr Kollega Ogi, es gibt nicht gute oder schlechte Helikop-

Gebirgsregionen. Das Verbot ist zu einschneidend und ent-

ter, aber es gibt sinnlosen und sinnvollen Einsatz der tech-

spricht nicht den Vorstellungen derjenigen Leute, die in die-

nischen Mittel. Wer wollte sagen, es sei sinnlos, Verletzten

sen Gebirgsgegenden zu leben haben und sich nicht nur

durch den Überflug in das nächstgelegene Spital zu helfen?

als «Landschaftsgärtner» verstanden wissen möchten.

Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen beantragen, die Wer möchte sagen, es sei sinnlos, dieses technische Mittel

Motion abzulehnen; mit einem Postulat wäre ich einverstan- einzusetzen, um zum Beispiel eingeschlossenen Tieren das

Überleben zu ermöglichen? Wer wollte aber behaupten, es

den.

sei sinnvoll, wenn ein paar Leute, die vor lauter Geld nicht

mehr wissen, wie blöd sie tun wollen, sich direkt - entgegen

Akeret: Gestatten Sie mir, noch eine andere «Platte» aufzu-

allen medizinischen Erkenntnissen - aus dem Tiefland von

legen und hier im Namen der Touristen, jener Zehntau-

Zürich, Luzern oder Bern in die Hochalpen einfliegen las-

sende von Gästen zu sprechen, die durch diese Helikopter-

sen, um dort rasch, rasch ihrem Vergnügen frönen zu kön-

fliegerei stark gestört werden, besonders wenn diese kom-

nen? Nein, hier müssen Sie, Herr Kollega Ogi, schon etwas

merziell für die Skiflüge betrieben wird.

Man wirft uns immer wieder vor, wir würden uns in die Ver- umdenken. Das hat andere Qualifikationsmerkmale, als Sie

hältnisse der Berggebiete einmischen. Wir sind dort aber sie hier vorne angeführt haben.

auch willkommen und haben ein Recht auf Ruhe, wenn wir Wir leben in einer Zeit, in der das Gefühl und die Sensibilität

für die sozialen Gegebenheiten und Zusammenhänge

uns dort aufhalten. Es geht hier übrigens nicht nur um die

geschärft werden. Ich betrachte es als eine Provokation von

Gebirgswelt der Alpen; mein Kollege Nussbaumer erklärte

Zehntausenden, die mit bescheidenen Mitteln auskommen

mir, dass auch der Jura durch diese Helikopterfliegerei

und ihre Erholung suchen müssen, wenn ihr Erholungsge-

stark beeinträchtigt werde; praktisch an jedem Sonntag im

Sommer surren sie um den Weissenstein herum und stören biet von ein paar Leuten, die sich offenbar alles leisten kön-

die Zehntausende von Touristen, die dort Ruhe suchen. nen, derart belastet wird. Sie sollten auch daran denken,

Ich achte den Beruf des Bergführers sehr; Herr Kollege dass man nicht sinnlos provozieren soll.

Rubi hat mit Recht das Hohelied des Bergführers gesun- Zum Schluss möchte ich die beiden Kollegen Rubi und Ogi

gen. Aber ich fürchte sehr, dass er sich selber die Basis fragen, für wen sie eigentlich kämpfen. Ich glaube, gerade

entzieht, wenn er den Leuten die Mühe des Aufstieges in ihrer Stellung müssten sie für die grosse Zahl der Erho-

abnimmt und das Bergsteigen auf diese Weise irgendwie lungsuchenden kämpfen und nicht für die paar Snobs, die

aus der Mode kommt. Aus den Erfahrungen des letzten sich mit Flugzeugen in die Bergwelt hineintragen lassen.

Man sollte hier nicht mit derart an den Haaren herbeigezo-

Jahrzehnts weiss man, dass es sehr schwierig ist, diese

genen Behauptungen antreten, dass der Stand des Berg-

Entwicklung in Schranken zu halten. Deshalb bin ich für

führers, den wir alle schützen wollen, unter einem Verbot

eine Motion und nicht nur ein Postulat. Es wird ja ziemlich

des Helikopterfluges zu touristischen Zwecken leiden

sicher eine starke Konkurrenz unter den Kurorten einset-

müsste. Diese Leute brauchen in der Regel keine Bergfüh-

zen. Jeder von ihnen möchte seinen Gästen dieses neue

rer, weil sie nämlich dank ihrer sozialen Stellung ohnehin

Angebot offerieren können. Es wird für die Behörden sehr

schwierig sein, hier Schranken zu setzen. genügend Kenntnisse und Erfahrungen haben, oder weil sie

Übrigens überzeugt mich auch die wirtschaftliche Begrün- im besten Alter sind; sie werden deshalb den Bergführern

dung für diese Heli-Ski-Fliegerei gar nicht. Einerseits wird keine Arbeit verschaffen, sondern sie werden hinaufgeflo-

die neue Attraktion als eine existenzwichtige Verbesserung gen, frönen ihrem Vergnügen, und dann geht's zum Après-

der Einnahmequellen für Bergführer und Tourislenorte Ski. Ich unterstütze vorbehaltlos die Forderung unseres

bezeichnet; andererseits wird dargetan, dass diese Heli- Kollegen Bircher und ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

kopterfliegerei nur während zwei bis drei Monaten und bei

schönem Wetter betrieben werden könne. Also kann das Kloter: Die Herren Ogi und Rubi haben mich auf die Palme

kaum eine wesentliche Existenzverbesserung für Bergge- gebracht. Ich finde die Argumentation dieser zwei soge-

biete und Bergführer darstellen. nannten Interessenvertreter derart hanebüchen, dass ich

Ich betone noch einmal, dass bei all diesen Überlegungen nicht mehr schweigen kann. Sie sprechen für einen kleinen

der Gast und der Tourist, der in den Bergen Ruhe sucht, Zweig und vergessen die grosse Mehrheit, die sie auch ver-

nicht vergessen werden sollte; sein Ruhebedürfnis sollte treten müssen. Ich unterstütze die Motion Bircher voll und

nicht dem snobistischen Vergnügen einiger weniger unter- ganz. Sie ist absolut gerechtfertigt. Wenn man sich viel in

geordnet werden. Daher möchte ich Sie bitten, der Motion den Bergen aufhält, weiss man, was für eine Belästigung

Bircher zuzustimmen. diese Flüge darstellen. Sie bilden ein Vergnügen für die

Agnellis, für die Pirellis, früher auch für den Schah von Per-

Gehen: Zunächst betone ich: Ich spreche in eigener Sache sien und ähnliche. Dieser wenigen wegen sollen wir die

oder - wenn Sie so wollen - in unserer Sache. Das ist näm- Belästigung auch in Zukunft in Kauf nehmen. Zehntausende

lich ein Problem, das tatsächlich unsere Gemeinschaft sollen durch diesen Lärm an bevorzugten Wintersportorten

betrifft. Wir stehen sozusagen am Vorabend der Diskussion belästigt werden.

über das Umweltschutzgesetz. Dieses Teilgebiet beweist, Ich bestreite in aller Form, dass die Flüge eine erhebliche

weshalb wir gezwungen sind, gesetzgeberisch tätig zu wer- wirtschaftliche'Komponente haben. Herr Bircher hat darauf

den: nämlich deshalb, weil ein Teil der Menschen die techni- hingewiesen, dass in einem Winter 18000 Personen beför-

schen Möglichkeiten dauernd und immer wieder sinnlos dert wurden. Verteilen Sie diese 18000 Personen auf die

einsetzt, missbraucht. Kantone Wallis und Graubünden, auf das Berner Oberland,

Die touristische Fliegerei (seien das Helikopter oder Leicht- vielleicht noch auf die Waadt und Uri, dann gibt es auf die

flugzeuge im Gebirge) ist eine klare Entgleisung. Es ist ein einzelnen Orte einige wenige. Von diesen wenigen hängt

4. März 1982 247 Motion Bircher

die Touristik nicht ab. Der Schaden, der verursacht wird, ist Ich möchte Sie aus diesem Grunde bitten, von der Überwei-

grösser als der Nutzen. sung einer Motion abzusehen. Als Postulat können wir die

Ich kenne mich auch einigermassen aus im Beruf des Berg- Anliegen von Herrn Bircher durchaus entgegennehmen,

führers. Die Skifahrer werden per Heli in normalen Skigebie- weil es ernstzunehmende Anliegen und Probleme sind.

ten abgesetzt, weil scheinbar Gondel oder Bergbahn zu

wenig attraktiv sind. Es braucht nicht einmal Bergführer als Präsidentin: Der Bundesrat beantragt die Umwandlung in

Begleiter. Die Bergführer verlieren durch den Verzicht auf ein Postulat. Der Motionär ist mit der Umwandlung nicht

diese Flüge kein Einkommen. Sie sind sowieso im Winter einverstanden.

praktisch nur als Skilehrer tätig.

Zum Schütze der grossen Mehrheit, zum Schütze unserer Abstimmung - Vote

Gebirgswelt finde ich es legitim, wenn ein derartiges Für Überweisung als Motion 58 Stimmen

Begehren gestellt wird, wie es Herr Bircher gemacht hat. Für Überweisung als Postulat 61 Stimmen

Ich möchte sehr darum bitten, diese snobistische Neuer-

scheinung entschieden abzulehnen und der Motion Bircher Präsidentin: Wird das Postulat aus der Mitte des Rates

zuzustimmen. bekämpft? Das ist nicht der Fall. Es ist überwiesen.

Bühler-Tschappina: Ich möchte Ihnen nur kurz in Erinne-

rung rufen: In den allermeisten Fällen haben wir in den Ber- Schiuse der Sitzung um 12.15 Uhr

gen die Umwelt, die Natur und die Luft weit besser La séance est levée à 12 h 15

geschützt als das in vielen Zentren im Mittelland der Fall ist.

Dort hat man den Umwelt- und den Naturschutz vielerorts

weitgehend den wirtschaftlichen Interessen geopfert. Heute

wollen gerade diese Leute uns in den Bergen vorschreiben,

dass wir Umwelt- und Landschaftsschutz betreiben sollen,

damit sie sich in Ruhe erholen können. Ich bin durchaus

einverstanden, dass diese Entwicklung in Schranken zu hal-

ten ist. Wir sind aber selber in der Lage, für den Schutz

unserer Umwelt und Landschaft zu sorgen. Wir haben uns

in Zürich oder in Basel usw. auch nicht eingemischt, als

dort fast alles überbaut wurde. Ich bin daher einverstanden,

diesen Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln, damit Aus-

wüchse verhindert werden können. Ich bin sogar einver-

standen, dass wir selber dann in den Bergen weitgehende

Verbote erlassen. Das soll aber uns, den Betroffenen, über-

lassen bleiben. Daher bitte ich Sie, der Umwandlung in ein

Postulat zuzustimmen.

Bundesrat Schlumpt: Aus zwei Gründen bleibt der Bundes-

rat dabei, dass er diese Motion nicht entgegennehmen

kann. Einmal materiell: Wir dürfen auch dort, wo erhebliche

Probleme bestehen, das Gebot der Verhältnismässigkeit

nicht ausser acht lassen.

Ist ein generelles Verbot auf dem Wege eines Gesetzes -

das müsste ja so gemacht werden - eine verhältnismässige

Lösung? Wäre es richtig, ohne jede Differenzierung und

insbesondere ohne Rücksichtnahme auf die Interessenab-

wägung durch diejenigen, die zu einer Interessenabwägung

in erster Linie aufgerufen sind, nämlich die Behörden und

die Bürger der betroffenen Kantone und Regionen, einfach

ex cathedra oder ex confoederatione zu dekretieren: Das

soll in unserem Lande nicht mehr Platz haben. Das ist eine

materielle Überlegung. Mit dem Zweihänder können solche

durchaus bestehenden Probleme - ich kenne das auch aus

dem Kanton Graubünden und insbesondere aus der Region

von europäischer Bedeutung, dem Oberengadin - nicht

gelöst werden. Es wäre unverhältnismässig, hier einfach ein

generelles Verbot zu statuieren.

Wesentlicher aber ist der andere Gesichtspunkt. Abgese-

hen vom Anliegen der Rationalisierung des Parlamentsbe-

triebes und vom Stopp der Gesetzesfabrikation: Heute liegt

ein Entwurf für eine Totalrevision des Luftfahrtgesetzes -

Sie sind darüber orientiert, Sie haben das aus dem Regie-

rungsprogramm und dem Zwischenbericht zur Kenntnis

genommen - vor. Ist es nun richtig, derartige Fragen losge-

löst vom Gesamtzusammenhang im Alleingang im voraus

zu regeln? Ist das rationeller Betrieb, dient das der

Bekämpfung der Gesetzesflut, wenn Sie das Anliegen von

Nationalrat Bircher in Motionsform überweisen? Derartige

Fragen wie die Helikopterfliegerei, generell und im Zusam-

menhang mit touristischen Zielsetzungen, wie auch andere,

so die Modellfliegerprobleme, die auch immissionsrelevant

sind, sollten richtigerweise im Gesamtzusammenhange,

also bei dieser Totalrevision des Luftfahrtgesetzes, bearbei-

tet und geregelt werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bircher Touristische Helikopterflüge

Motion Bircher Hélicoptères. Vols touristiques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 80.405

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 243-247

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Ref. No 20 010 308

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