Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 80-349 KI-generiert

Railway Radio System Implementation Case

Geschäftsnummer VPB 80-349
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion requested the implementation of a train radio system with selective call capability on the national railway network to enhance operational safety, efficiency, and cost-effectiveness, allowing for better communication between train personnel and stations, and potentially international connections. The court considered that while the railway company acknowledged the benefits and was interested in expansion, significant investment was required, and a multi-disciplinary working group was assessing complex operational and technical aspects, including international standards. The railway company ultimately decided that the introduction of such a system was an internal operational decision, but agreed to continue exploring the matter.

Legislator-Regeste

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Railway Radio System Implementation Case: The court considered that while the railway company acknowledged the benefits and was interested in expansion, significant investment was required, and a multi-disciplinary working group was assessing complex operational and technical aspects, including international standards. The railway company ultimately decided that the introduction of such a system was an internal operational decision, but agreed to continue exploring the matter.

Schlagwörter

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Elektrische Betriebsmittel und Funkanlagen Störung des Eisenbahnverkehrs Arbeit auf Abruf Fernmeldedienstleistungen Listenersuchen Wirtschaftlichkeit
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Volltext

4. März 1982 241 Motion Affolter

#ST# 81.071 80.349

#ST#

Botschaft in Jakarta. Kanzleigebäude Motion Affolter

Ambassade à Jakarta Zugfunk - Transmission radio dans les trains

Construction d'une chancellerie

Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. November 1981 (BB11982 l 53)

Message et projet d'arrêté du 11 novembre 1981 (FF 1982 I 57)

Wortlaut der Motion vom 12. März 1980

Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Netz der SBB den

Zugfunk mit selektiver Gesprächsverbindung einzuführen.

Die Koppelung mit einem internationalen Zugfunk muss

Antrag der Kommission möglich sein.

Eintreten

Texte de la motion du 12 mars 1980

Proposition de la commission Le Conseil fédéral est chargé de faire mettre en place dans

Entrer en matière les trains, sur le réseau des CFF, un dispositif de radio-télé-

phone doté d'appareils permettant à l'usager d'établir

Herr Renschier unterbreitet namens der Kommission für directement la communication désirée. Le dispositif devrait

auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen être conçu de manière à pouvoir être relié à un réseau inter-

Bericht: national de radio-téléphone.

Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat sich Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir-

am 18. Februar 1982 mit der Botschaft über die Errichtung cher, Braunschweig, Bundi, Christinat, Deneys, Euler, Ganz,

eines Kanzleigebäudes mit zwei Dienstwohnungen für die Gerwig, Hubacher, Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Meier

schweizerische diplomatische Vertretung in Jakarta be- Werner, Merz, Morel, Morf, Nauer, Neukomm, Reimann,

fasst. Der Neubau drängt sich auf, weil das vor mehr als 21 Reiniger, Renschier, Robbiani, Vannay, Ziegler-Genf (25)

Jahren für die Unterbringung der Botschaftskanzlei erwor-

bene Wohnhaus den Bedürfnissen der schweizerischen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Vertretung in Jakarta nicht mehr zu entsprechen vermag. Der Zugfunk - als Verbindung zwischen dem Fahrpersonal

Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf 4907000 der Züge und den Stationen - ist ein Instrument zur Erhö-

Franken. Bringt man aber den zu erwartenden Erlös von hung und Verbesserung der Betriebssicherheit, Betriebsab-

725000 Franken aus dem Verkauf des Grundstückes mit wicklung und Wirtschaftlichkeit. Bei den SBB ist der Zug-

dem alten Kanzleigebäude sowie die Rückvergütung von funk erst auf der Nord-Süd-Achse Basel-Chiasso einge-

Zollabgaben von 470 000 Franken in Abzug, dann belaufen richtet. Mangels selektiver Gesprächsverbindung und weil

sich die effektiven Auslagen des Bundes auf 3712000 nur eine beschränkte Anzahl Triebfahrzeuge mit Funk aus-

Franken. Das Grundstück, auf dem das neue Gebäude zu gerüstet sind, ist dieser Zugfunk mit betrieblichen Unzu-

stehen kommt, wurde schon 1979 erworben. kömmlichkeiten verbunden.

Die Bautengruppe, die die Vorlage an einer separaten Sit- Verbesserung der Betriebssicherheit: Durch laufende Per-

zung behandelte, hat keine Einwände gegen dieses Bauvor- sonaleinsparungen entlang der Strecke und auf den Zügen

haben. wird die Beobachtung der Züge immer geringer. Das sofor-

Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- tige Absetzen von Meldungen über gefahrdrohende Unre-

zutreten und dem Bundesbeschlussentwurf zuzustimmen. gelmässigkeiten auf der Strecke, an Fahrleitungen und

begegnenden Zügen sowie am eigenen Zug - zum Beispiel

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Schienenbrüche, erloschene Signale, Fahrthindernisse,

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Heissläufer, offene Türen, verschobene Wagenladungen,

schnelles Herbeirufen von Hilfe bei Unfällen - ist zur Erhal-

Detailberatung - Discussion par articles tung der Sicherheit nötig.

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Verbesserung der Betriebsabwicklung: Mit der Einführung

des Taktfahrplans 1982 sind die SBB-Anlagen und -Strek-

Antrag der Kommission ken noch stärker als heute, sogar teilweise völlig ausgela-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates stet, weil noch nicht alle Engpässe des Schienennetzes

behoben sein werden. Dies gilt besonders für die stark fre-

Titre et préambule, art. 1 et 2 quentierte Ost-West-Transversale. Die vielen kleinen Stö-

Proposition de la commission rungen des Soll-Fahrplans haben in diesem Fall eine ver-

Adhérer au projet du Conseil fédéral hältnismässig grosse Wirkung auf den Verkehrsfluss und

Pünktlichkeit. Mit dem Zugfunk kann direkt mit dem Loko-

Angenommen - Adopté motivführer Verbindung aufgenommen werden, schneller

und besser disponiert, der Verkehr flüssiger gehalten und

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble damit die Streckenkapazität vergrössert werden.

Für Annahme des Beschlussentwurfes 89 Stimmen Rationalisierung: Mit guter Betriebsführung und hoher

Dagegen 1 Stimme Sicherheit werden zwar wirtschaftliche Vorteile erreicht,

doch sind diese Vorteile nicht genau bezifferbar. Immerhin

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

wurde zum Beispiel für die Unterdrückung von täglich fünf

ausserordentlichen Halten eine Ersparnis an Zugförde-

rungskosten von jährlich 35 000 Franken errechnet.

Für den heute bereits stark durchrationalisierten Eisen-

bahnbetrieb ist der Zugfunk eine dringende Notwendigkeit.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Die Frage einer allgemeinen Einführung des selektiven Zug-

funks gehört zum unternehmerischen Entscheidungsbe-

reich der SBB. Diese verkennen keineswegs den Wert einer

Dienstverbindung zu den Zügen und sind sehr an einer

Motion Affolter 242 4 mars 1982

Ausdehnung auf ihr ganzes Netz interessiert. Vorerst sind Schon heute muss, um eine regelmässige Betriebsabwick-

aber noch zahlreiche Fragen abzuklären. Nicht unerheblich lung zu ermöglichen, der Funk eingesetzt werden. So wer-

ist ferner das Finanzierungsproblem. Ein modernes System den zum Beispiel die Güterzüge von Zürich-Altstetten mit-

bedingt ausserordentlich hohe Investitionen, denen keine tels Funk durch den Engpass Oerlikon Richtung Ost-

entsprechenden quantifizierbaren Einsparungen gegen- schweiz geschleust und geleitet, um ausserordentliche

überstehen. Zugshalte und Verspätungen zu verhüten.

Mit der Prüfung der mit dem Zugfunk zusammenhängenden Nebst der betrieblichen Notwendigkeit der beschriebenen

Probleme haben die SBB eine multidisziplinäre Arbeits- Massnahmen können damit auch Einsparungen erzielt wer-

gruppe beauftragt. Ihre Aufgabe ist sehr komplex. Sie wird den. Immerhin wird bei Unterdrückung von täglich fünf aus-

unter anderem dadurch erschwert, dass Strecken mit serordentlichen Zugshalten eine Ersparnis an Zugsförde-

unterschiedlichem Charakter vorliegen und eine Verständi- rungskosten von jährlich 35000 Franken erzielt. Unser

gung mit fahrenden Zügen auch über andere Medien (z. B. Eisenbahnbetrieb in der Schweiz ist teilweise total automa-

Fahrleitung oder Linienleiter) möglich ist. Die Arbeitsgruppe tisiert und durchrationalisiert. Der Zugfunk ist daher eine

wird auch die bestehenden und die in Vorbereitung befindli- absolute Notwendigkeit zur Erhaltung der Sicherheit. Hier

chen Empfehlungen der Union Internationale des Chemins muss ich feststellen, dass sich seit 1974 verschiedene

de Fer in ihre Untersuchungen einbeziehen müssen. Erst Eisenbahnunfälle mit Toten, mit grossen Sachschäden und

wenn alle betrieblichen und technischen Aspekte geklärt Umweltbelastungen ereigneten. Mit Sicherheit hätten einige

sind, kann über eine schrittweise Einführung des Zugfunks dieser Vorkommnisse, zum Beispiel das Unglück von Vau-

auf dem ganzen SBB-Netz entschieden werden. Da der frei- marcus vom 8./9. Dezember 1978, bei Vorhandensein einer

zügige Einsatz der Lokomotiven gewährleistet bleiben Zugfunkeinrichtung verhindert werden können.

muss, kommt nur ein einheitliches, den Bedürfnissen aller Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, die Einführung

Strecken gerecht werdendes System in Frage. eines Zugfunkes sei eine unternehmerische Entscheidung

Für die vom Motionär verlangten Massnahmen sind somit der SBB. Aus diesem Grunde sei die Motion abzulehnen. In

alle notwendigen Schritte eingeleitet. Im übrigen sind die diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen beantragen,

Voraussetzungen für eine Motion nicht erfüllt. Der Ent- diese Motion mittels Postulat dem Bundesrat zu überwei-

scheid über die Einführung des Zugfunks ist nach Bundes- sen, dies aus folgenden Überlegungen: Alljährlich bei Bera-

recht den SBB übertragen. Aufsichtsbehörde und Be- tung der Rechnung, aber vor allem auch bei der Beratung

schwerdeinstanz ist der Bundesrat, der abschliessend ent- des Budgets, kürzen oder ergänzen wir das Budget in einer

scheidet. Form, mit der wir den SBB unsere Anliegen auftragen und

sie in einer Richtung bestärken wollen, etwa ein Postulat zu

Schriftliche Erklärung des Bundesrates verwirklichen.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Als Zweites sehe ich meinen Vorstoss betreffend Ergän-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. zung des Zugfunkes als eine Erweiterung des Leistungsauf-

trages an die SBB. Wir haben heute morgen darüber zum

Affolter: Mit meinem Vorstoss verlange ich die Einführung zweitenmal ausgedehnt diskutiert, und ich würde auch

des Zugfunks auf dem Netz der SBB, und zwar als Verbin- unter diesem Gesichtspunkt einen Grund mehr sehen, dass

dung zwischen dem Fahrpersonal der Züge und den Statio- wir den SBB den Anstoss geben, endlich diesen notwendi-

nen, und als Instrument der Verbesserung der Betriebssi- gen Entscheid zu fällen. Er ist ein Ausdruck für den

cherheit, Betriebsabwicklung und Wirtschaftlichkeit. Die Wunsch, zur Erhöhung der Betriebssicherheit und zur

Erfahrungen mit den bereits eingeführten Zugfunkeinrich- Garantierung einer normalen Betriebsabwicklung der SBB

tungen dieser Art auf der Vogelfluglinie und der Münchner- beizutragen.

S-Bahn haben gezeigt, dass mit der zunehmenden Automa- Ich bitte deshalb den Bundesrat, das Postulat in diesem

tion des Eisenbahnbetriebes (das gilt für die SBB in beson- Sinne zu übernehmen, und Sie bitte ich, diesem Vorschlag

derem Masse) das Vorhandensein einer individuell zu zuzustimmen.

steuernden Nachrichtenverbindung unbedingt notwendig

ist. Die Forderung nach einem Zugfunk bei den SBB wurde Bundesrat Schlumpf: Als Vertreter des Bundesrates bin ich

am 18. Juli 1974 gestellt und aufgrund sehr guter Erfahrun- natürlich nicht befugt, über eine Entgegennahme eines

gen auf der Gotthard-Strecke wurde erneut am 29. Juni Postulates zu befinden und die Stellungnahme des Bundes-

1978 vorgestossen. rates von mir aus dazu bekanntzugeben. Der Bundesrat hat

Seither ist kein solches System eingeführt oder beschlos- die Entgegennahme einer Motion aus verschiedenen Grün-

sen worden. Hingegen können wir feststellen, dass im Re- den abgelehnt, insbesondere aber - Nationalrat Affolter hat

kordtempo ein nationales Autotelefonnetz aufgebaut das in Erinnerung gerufen -, weil die Motion verlangt, dass

wurde, das die beschränkten Funksysteme der SBB zeit- der Bundesrat diesen-Zugfunk einführe. Das wäre aus

weise erheblich stört. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen Gründen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung nicht

sagen, dass im provisorischen Rangierbahnhof Limmattal möglich! Wenn Nationalrat Affolter sein Begehren so ver-

für zwei Rangierlokomotiven lediglich ein Funkkanal zur standen haben will, dass der Bundesrat ersucht werde,

Verfügung gestanden hat und dass damit der Betrieb nicht diese Fragen weiter zu prüfen, dann steht dem nichts ent-

nur erschwert, sondern auch die Betriebssicherheit tangiert gegen, weil der Bundesrat bereits erklärt hat - Sie finden

worden ist. das in der schriftlichen Antwort -, dass die SBB sich mit

Am 10. September 1979 erklärten die SBB gegenüber Per- diesen Fragen ohnehin beschäftigen und sie einer Lösung

sonalvertretern, die nötigen Funkkanäle der SBB zur Einfüh- entgegenführen wollen. Es ist zu diesem Problem eine

rung des Zugfunkes seien von der PTT reserviert worden. Arbeitsgruppe seit geraumer Zeit tätig. Der Postulatsform

Die technische Planung seitens der SBB sei abgeschlos- im Sinne einer Einladung, sich weiterhin dieser Fragen

sen, es fehle nur noch am Geld, und das seien etwa 40 Mil- anzunehmen, steht nichts im Wege. Das würde dem ent-

lionen Franken. Entgegen diesen Erklärungen ist der sprechen, was ja ohnehin schon auf diesem Gebiet

Grundsatzentscheid für die zwei in Prüfung befindlichen gemacht wird.

Funksysteme bis heute noch immer nicht gefällt worden. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Grund dafür ist die Prüfung des Baues des ünienleitersy-

stems, das jetzt, weil viel zu teuer und technisch unerhört

aufwendig, aufs Eis gelegt worden ist. Erst jetzt geht die

vom Bundesrat erwähnte multidisziplinäre Arbeitsgruppe

zur Entscheidungsfindung über und verspricht einen

Bericht bis Ende 1982.

In zwei Monaten wird der Taktfahrplan eingeführt. Die Anla-

gen und Strecken sind damit zum Teil völlig ausgelastet.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Affolter Zugfunk

Motion Affolter Transmission radio dans les trains

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 80.349

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 241-242

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Ref. No 20 010 307

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