Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 80-089 KI-generiert

Swiss Federal Assembly Resolutions: Railway Law, Tourist Office, Energy, Zurichberg Line

Geschäftsnummer VPB 80-089
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document contains several official resolutions from the Swiss Federal Assembly. Resolution 80.089 concerns the revision of the Railway Law, and 82.013 approves a contribution for the Swiss National Tourist Office. Resolution 81.014, regarding the Federal Constitution's energy article, was rejected by one party due to concerns about its lack of concrete financial backing and potential for tax expansion. Finally, 82.014 approves the construction of the Zurichberg railway line. The resolutions were passed with strong majorities, often unanimously, and represent the final votes of the autumn session.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 81 Abs. 1 lit. c ATSG, Art. 93 Abs. 1 ATSG, Art. 66 Abs. 1 ATSG; Swiss Federal Assembly Resolutions: Railway Law, Tourist Office, Energy, Zurichberg Line: Resolution 80.089 concerns the revision of the Railway Law, and 82.013 approves a contribution for the Swiss National Tourist Office. Resolution 81.014, regarding the Federal Constitution's energy article, was rejected by one party due to concerns about its lack of concrete financial backing and potential for tax expansion. Finally, 82.014 approves the construction of the Zurichberg railway line. The resolutions were passed with strong majorities, often unanimously, and represent the final votes of the autumn session.

Schlagwörter

KI-generiert
Verfassung Energiesteuer Gemeindeversammlung Vertragsänderung Abstimmungsergebnis Behördenreferendum

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 81 Abs. 1 lit. c ATSG

Basis for the appeal's inadmissibility due to lack of legal interest.

Art. 93 Abs. 1 ATSG

Basis for the appeal's inadmissibility due to lack of legal interest.

Art. 66 Abs. 1 ATSG

Basis for ordering the appellant to pay court costs.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Votations finales 1480 N 8 octobre 1982

#ST# 80.089 #ST# 82.013 Eisenbahngesetz. Revision Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag Loi sur les chemins de fer. Révision Office national du tourisme. Contribution

Siehe Seite 1116 hiervor - Voir page 1116 ci-devant Siehe Seite 1117 hiervor - Voir page 1117 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 23. Juni 1982 Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1982 Décision du Conseil des Etats du 23 juin 1982 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1982

Schlussabstimmung - Vote final Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Gesetzentwurfes 166 Stimmen Für Annahme des Beschlussentwurfes 162 Stimmen (Einstimmigkeit) (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

#ST# 82.014 #ST# 81.014 Zürichberg-Linie (S-Bahn Zürich) Bundesverfassung (Energieartikel) Ligne du Zurichberg Constitution fédérale (article sur l'énergie) (réseau express régional)

Siehe Seite 1277 hiervor - Voir page 1277 ci-devant A. Bundesbeschluss über den Bau der Zürlchberg-LInle Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1982 A. Arrêté fédéral sur la construction de la ligne Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1982 du Zurichberg

Präsidentin: Herr Jaeger hat das Wort für eine Fraktionser- Siehe Seite 1362 hiervor - Voir page 1362 ci-devant klärung. Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1982 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1982 Jaeger: Die Fraktion des Landesrings der Unabhängigen Schlussabstimmung - Vote final und der Evangelischen Volkspartei kann dem Energieartikel, wie er aus der parlamentarischen Beratung hervorge- Für Annahme des Beschlussentwurfes 164 Stimmen gangen ist, nicht zustimmen. Sie lehnt ihn mehrheitlich ab (Einstimmigkeit) und betrachtet die noch zur Debatte stehende Energieinitia- An den Bundesrat -Au Conseil fédéral tive als die energiepolitisch wirksamere Alternative. Auch nach dem Differenzbereinigungsverfahren muss der Vorschlag der Parlamentsmehrheit als Zahnrad ohne Zähne

bezeichnet werden. Die Unverbindlichkeit des energiepoliti- Präsidentin: Herr Nationalrat Schär hat mir zu Beginn der

schen Auftrages, vor allem aber - als fundamentaler Mangel Session mitgeteilt, dass er auf Ende dieser Session aus

- das Fehlen einer angemessenen, wirtschaftlich zumutbadem Nationalrat zurücktrete. Herr Schär hat unserem Rat ren und zweckbestimmten Finanzierungsgrundlage lassen während sieben Jahren angehört. Er will sich wieder ganz

befürchten, dass sich die künftige Energiepolitik des Bunder Sozialund Präventivmedizin widmen und dort seinen

des in Feuerwehrübungen erschöpfen wird, die aus- Beitrag leisten für die Erhaltung und Förderung der schliesslich auf Gebote und Verbote abgestützt werden. Gesundheit unserer Bevölkerung. Wir wünschen ihm in die- Eine Politik der Anreize zu neuen, umweltschonenden Enersem Bestreben Erfolg und Befriedigung und danken ihm für gienutzungsformen und Energiespartechniken wird mit diesein Wirken in unserem Rat. (Starker Beifall) sem Artikel nicht besser betrieben werden können als ohne Wir sind am Schluss der Herbstsession. Bei dieser Gele-

ihn. Die unabhängige und evangelische Fraktion lehnt aber genheit teile ich Ihnen mit, dass die Fraktionspräsidenten-

insbesondere ab, dass mit diesem Energieartikel sozusakonferenz Sie bittet, das Datum vom 31. Januar bis zum

gen durch die energiepolitische Hintertür der Weg für eine 4. Februar 1983 für eine allfällige Sondersession weiterhin

neue Steuer, nämlich für eine fiskalpolitisch motivierte Auszu reservieren. Der Rat wird während der Wintersession

dehnung der Warenumsatzsteuer auf Energieträger, geöffaufgrund des Beschlusses der Fraktionspräsidentenkonfenet werden soll. renz definitiv zu entscheiden haben.

Schlussabstimmung - Vote final Darf ich Ihnen nun für Ihre Mitarbeit bestens danken? Es ist uns gelungen, das Sessionsprogramm mit Ausnahme der Für Annahme des Beschlussentwurfes 108 Stimmen Vorlage für die Parlamentsreform zu erfüllen. Eigentlich ist Dagegen 10 Stimmen es nicht richtig, wenn wir das, was in eigener Sache drin- An den Bundesrat - Au Conseil fédéral gend ist, hinausschieben. Die Kommission Parlamentsreform ist jedoch noch an der Ausarbeitung weiterer Vorschläge, und ich hoffe, dass wir dann diese gemeinsam mit den aufgeschobenen in der nächsten Session behandeln können.

Ich danke unseren Mitarbeitern der Parlamentsdienste und in der Verwaltung, ganz besonders danke ich allen hilfreichen Geistern, die uns die Parlamentsarbeit erleichtern und die Arbeitsräume immer wieder annehmbar gestalten.

Ihnen wünsche ich eine gute Heimkehr und hoffe, dass wir uns alle dann wieder am 29. November bei guter Gesundheit hier treffen. (Starker Beifall)

Schluss der Sitzung und der Session um 09.10 Uhr Fin de la séance et de la session à 09h 10 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Eisenbahngesetz. Revision

Loi sur les chemins de fer. Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 80.089 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data

Seite 1480-1480 Page Pagina

Ref. No 20 010 874

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.