Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 80-048 KI-generiert

Government's Right to Propose Unemployment Insurance Counter-Measures

Geschäftsnummer VPB 80-048
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court is reviewing a law concerning unemployment insurance. The core of the debate revolves around the implementation of a counter-proposal to an initiative, specifically concerning the government's ability to propose alternative solutions. The court's reasoning centers on the constitutional and legal framework for such proposals, emphasizing that the government's right to present alternatives should not be undermined, especially when the initiative itself has served its purpose of highlighting an issue. The court also discusses the potential for using existing legal articles to address economic fluctuations, preferring to establish a solid constitutional basis rather than repeatedly relying on temporary measures.

Legislator-Regeste

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Art. 3iquinquias ne, Art. 89bis Absatz, Art. 113 stark, Art. 89bis al. 2, Art. 66 al. 1 LTF, Art. 64 LTF; Government's Right to Propose Unemployment Insurance Counter-Measures: The core of the debate revolves around the implementation of a counter-proposal to an initiative, specifically concerning the government's ability to propose alternative solutions. The court's reasoning centers on the constitutional and legal framework for such proposals, emphasizing that the government's right to present alternatives should not be undermined, especially when the initiative itself has served its purpose of highlighting an issue. The court also discusses the potential for using existing legal articles to address economic fluctuations, preferring to establish a solid constitutional basis rather than repeatedly relying on temporary measures.

Schlagwörter

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Arbeitslosenversicherung wirtschaftliche Rechte Arbeitslosigkeit erworbener Anspruch Gegenvorschlag Verfassungsinitiative
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 89bis al. 2

Cited as a legal basis for provisional measures during times of inflation, previously used by the Federal Council.

Art. 66 al. 1 LTF

This article likely governs costs in legal proceedings, and if the dispositive mentions cost allocation, it would be relevant.

Art. 64 LTF

This article likely pertains to legal aid, and if the dispositive addresses legal aid, it would be relevant.

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Volltext

Assurance-chômage. Loi 120 9 mars 1982

tive angenommen oder abgelehnt wird. Das Gleiche gilt tout est préparé, vous aurez votre article 31('ul"iu"!S enrichi.

auch für den Gegenvorschlag. Solche Überlegungen einzu- Si, dans l'intervalle, survenait une vague d'inflation à

beziehen in den Entscheid, ob der Bundesrat einen Gegen- laquelle l'article 3iquinquias ne permettrait pas encore de faire

vorschlag zu unterbreiten habe oder nicht, wäre auch ganz face, nous pourrions recourir à l'article 89bis. Nous l'avons

neu; es ist weder in der Verfassung noch in einem Gesetz fait plusieurs fois, nous pourrions encore le faire.

vorgesehen. Vous faites allusion à ma conscience de constitutionnaliste,

Die zweite Bemerkung: Herr Aubert, Sie sind damit einver- il y a aussi mes sentiments de démocrate. J'aime mieux

standen, dass es sich beim Gegenvorschlag um eine echte faire quelques usages supplémentaires de l'article 89I|IS -

Alternative handelt. Soll jetzt der Bundesrat nur, weil viel- qui, somme toute, n'est pas si mauvais que de duper une

leicht beides abgelehnt wird (niemand weiss das mit Sicher- fois de plus le peuple et les cantons, en leur présentant une

heit), einfach auf sein Recht, einen Alternativ/Vorschlag zu vraie alternative avec un choix faussé.

machen, verzichten? Ist das nicht eine ganz andere

Gewichtung, die Sie zwischen einer Initiative und einem Abstimmung - Vote

Gegenvorschlag vornehmen? Initiativen haben ja noch Eventuell - A titre préliminaire

andere Ziele als nur schlussendlich Volk und Ständen prä- Für dem Antrag der Minderheit 10 Stimmen

sentiert zu werden. Auch diese Initiative, die wir hier bera- Für den Antrag der Mehrheit 29 Stimmen

ten, hat selbstverständlich den Zweck gehabt, den Bundes-

rat aus dem Busch zu klopfen und ihn zu bitten, in dieser Definitiv - Définitivement

Frage einmal eine Meinung zu äussern. Das hat die Initiative Für den Antrag der Mehrheit 25 Stimmen

zweifelsohne erreicht. Es gibt zahlreiche andere Initiativen, Für den Antrag Debétaz/Reymond 14 Stimmen

die nachher zurückgezogen worden sind, weil die Initianten

den Eindruck gehabt haben, das, was sie wollten, nämlich Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

irgendeine Frage zu aktualisieren, sei ihnen gelungen. Das Für Annahme des Beschlussentwurfes 25 Stimmen

ist hier auch der Fall. Ich sehe nicht recht ein, warum nur Dagegen 13 Stimmen

der Bundesrat und das Parlament zu kuschen haben und

warum nicht zum Beispiel auch einmal die Initiantinnen An den Nationalrat - Au Conseil national

sagen können: Das, was der Bundesrat vorgeschlagen hat,

ist vielleicht nicht so enorm weit entfernt von dem, was wir

gewollt haben. Zu dieser Abwertung der Stellung des Bun-

desrates und des Parlamentes gegenüber den Initianten

mache ich also einige Vorbehalte.

Darf ich jetzt aber auch eine Frage an Herrn Aubert richten?

#ST# 80.048

Herr Aubert, wo stünden wir, wenn wir jetzt das Verfahren Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz

befolgen würden, das Sie vorschlagen, nämlich auf den Assurance-chômage. Loi

Gegenvorschlag zu verzichten, und die Initiative nachher

abgelehnt wird? Wenn wir dann in den nächsten Monaten

vielleicht aus irgendwelchen Gründen noch einen Inflations- Botschaft und Gesetzesentwurf vom 2. Juli 1980 (BBI III, 489)

schub haben, sollte der Bundesrat handeln, wie er das 1972 Message et projet de loi du 2 juillet 1980 (FF III, 485)

und 1975 gemacht hat. Sind Sie als Staatsrechtler der Mei- Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 1981

nung, er könne sich dann wieder, wie das Herr Reymond Décision du Conseil national du 18 juin 1981

und Herr Debétaz vertreten haben, zum dritten und vierten

Mal einfach auf den Artikel 89bis Absatz 2 abstützen? Wäre

es nicht geschickter, man würde jetzt endlich einmal die

Verfassungsgrundlage schaffen, um das zu realisieren, was

das Schweizervolk und alle in diesem Saale damals, 1972 Antrag der Kommission

und 1975, unterstützt haben? Heute geht es um nichts Eintreten

anderes als darum, die verfassungsmässige Grundlage zu

schaffen, dass wir, wenn wieder einmal Not am Mann ist, Proposition de la commission

das realisieren können, was das Schweizervolk im 1972 und Entrer en matière

1975 verlangt hat. Ich glaube, der Bundesrat hat richtig

gehandelt, wenn er versucht hat, aus der Anrufung des Not- Miville, Berichterstatter: Die Arbeitslosenversicherung geht

rechtes herauszukommen und eine verfassungsmässige in der Schweiz schon auf eine lange Tradition zurück. Von

Grundlage zu schaffen. Dass man das nun der Initiative den ersten Ansätzen im Jahre 1880 bis zum ersten Bundes-

gegenüberstellt, finde ich ein durchaus rechtsmässiges gesetz von 1951 hat sie sich bereits kräftig entwickelt. Und

Vorgehen. doch genügt auch die damalige Regelung heute bei weitem

nicht mehr. Der neue Verfassungsartikel, der 1976 mit gros-

M. Aubert: A la question de M. Honegger, je réponds de la ser Mehrheit angenommen wurde, sieht die Arbeitslosen-

façon suivante: cette base, constituée par l'article siquinquies versicherung als wichtiges Instrument der Sozialpolitik und

enrichi, vous ne l'aurez vraisemblablement pas dans ce pro- zugleich des Arbeitsmarktes. Sie soll dem Arbeitslosen

chain scrutin. Je ne suis pas prophète, mais il y a une forte nicht nur ein Ersatzeinkommen sichern, sondern auch seine

probabilité que vous ne l'aurez pas. Et non seulement vous Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, indem sie

ne l'aurez pas, mais vous l'aurez compromise pour un scru- Massnahmen zur Förderung seiner Wiedereingliederung

tin ultérieur. Rappelez-vous l'histoire de l'assurance-mala- finanziert. Was dies gerade heute und noch mehr in der

die, où les deux camps étaient d'accord sur la perception Zukunft angesichts des sich immer rascher abwickelnden

de cotisations proportionnelles au salaire. Cette idée morte, Strukturwandels bedeutet, braucht hier nicht dargelegt zu

deux fois morte le 8 décembre 1974, n'a plus refait surface. werden. Glücklicherweise ist man heute in der Öffentlichkeit

Quand vous aurez tué l'initiative et quand vous aurez tué von dieser Politik bereits ausgesprochen sensibilisiert für

votre contre-projet, vous aurez de la peine à le ressusciter gerade diese mit dem Strukturwandel zusammenhängen-

pour en faire ensuite un projet distinct. den Probleme.

Avec ma proposition, l'initiative va seule devant le vote du Was nun das vorliegende neue Arbeitslosenversicherungs-

peuple et des cantons. Si une majorité du peuple et des gesetz betrifft, so möchte ich hier einleitend klar zum Aus-

cantons approuve cette initiative, c'est qu'elle est vraiment druck bringen: Es ist höchste Zeit, dass dieses Gesetz

très bonne, comme aurait dit Jean-Jacques Rousseau. kommt, und es ist nach Auffassung Ihrer Kommission ein

Je suppose maintenant qu'il n'y ait pas cette majorité du gutes und ausgewogenes Gesetz. Es wird Arbeitgebern wie

peuple et des cantons. Au bout de quelques mois, puisque Arbeitnehmern schwierige Zeiten überbrücken helfen und

9. März 1982 121 Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz

trotzdem allfälligen Missbräuchen der einen wie der ande- behaltes vor. Trotzdem war die Kommission mehrheitlich

ren Seite keinen Vorschub leisten. Es stellt nach Auffas- von der Notwendigkeit einer solchen Missbrauchsbremse

sung der Kommission einen würdigen Abschluss der gros- überzeugt. Sie trug jedoch den vorgebrachten Bedenken

sen Arbeit dar, die seit Anfang der siebziger Jahre für die mit Beifügung einer Härteklausel Rechnung. Diese soll ver-

Verbesserung der Arbeitslosenversicherung geleistet wor- hüten, dass Betriebe mit an sich guten Aussichten auf wei-

den ist. tere Beschäftigung in einer kurzfristigen Krisensituation

Die Kommission hat die Vorlage an drei Sitzungen im durch den Karenztag allzu stark belastet oder gefährdet

Umfang von insgesamt fünf Tagen durchberaten. Wie sie werden. Auf der anderen Seite soll für den Normalfall dieses

auf der Fahne ersehen, ist sie mit ihren Anträgen weitge- einzige Institut zur Missbrauchverhütung unbedingt erhal-

hend dem Nationalrat gefolgt. Über einige - zum Teil ten bleiben. Im übrigen war sich die Kommission absolut

schwerwiegende - Punkte muss freilich noch diskutiert einig darin, dass die Kurzarbeit, so nützlich sie an sich ist,

werden. Zu einigen Fragen liegen zudem Minderheitsan- nicht der Erhaltung überholter Strukturen dienen darf, und

träge vor. Über das neue Gesetz ist bereits so viel geredet dass deshalb an gewissen Einschränkungen festgehalten

und geschrieben worden, dass ich davon absehen möchte, werden muss.

es noch einmal von Grund auf darzustellen. Ich werde mich Bezüglich des Mindestausfalls für die Entschädigung wurde

auf einige Schwerpunkte beschränken, denen aus der Sicht ebenfalls ein Kompromiss gefunden, indem auch Ausfälle

der Kommission besondere Bedeutung zukommt und kurz von genau 10 Prozent oder einem halben Tag pro Woche,

auf einige der wichtigsten Differenzen zum Nationalrat ein- bzw. einem ganzen Tag pro zwei Wochen, entschädigt wer-

gehen. den sollen. Der Entwurf hatte gerade diese Grenze als kri-

Eines der Hauptanliegen der Kommission war, bei den Prä- tisch angesehen und verlangt, dass die Ausfälle mehr als 10

ventivmassnahmen eine angemessene Regelung zu finden. Prozent betragen müssen. Im übrigen gelangte die Kom-

Der Vorschlag des Bundesrates wurde von der einen Seite mission zur Auffassung, dass die Vorschrift über den Min-

als zu wenig präventiv angesehen, weil sie sich strikte an destausfall durch den 4. Absatz des gleichen Artikels

die arbeitsmarktliche Indikation hält und dadurch eine vor- wesentlich entschärft wird, nachdem der Ausfall auf eine

ausschauende Fort- und Weiterbildung durch Umschulung Betriebsabteilung statt auf den Gesamtbetrieb bezogen

ausschliesst, wenn solche Massnahmen nicht der Vermei- werden kann. Bezüglich der Schlechtwetterentschädigung

dung oder Abkürzung einer bereits bestehenden oder gab sich die Kommission Rechenschaft darüber, dass diese

unmittelbar drohenden Arbeitslosigkeit dienen. Von anderer auf eine lange Tradition zurückblickt und im Baugewerbe,

Seite dagegen wurden umgekehrt einzelne der im Entwurf vor allem in Bergregionen von grosser Bedeutung ist und

vorgeschlagenen Massnahmen als zu weitgehend bezeich- dadurch auch regionalpolitische Dimensionen hat. Im übri-

net. Nach eingehender Diskussion folgte die Kommission gen führte dieser Abschnitt kaum zu Kontroversen.

schliesslich weitgehend dem Nationalrat. Sie beantragt Sehr eingehend dagegen setzte sich die Kommission mit

jedoch die Umzugskostenentschädigung zu streichen, und der Insolvenzentschädigung auseinander. Ein Mitglied hatte

zwar aus regionalpolitischen Überlegungen. Zweifel an der Verfassungsmässigkeit dieser Leistung

Bezüglich der Beiträge an besondere Massnahmen auf dem geäussert und einen Streichungsantrag gestellt. Die Kom-

Gebiete der Arbeitsvermittlung schloss sich die Mehrheit mission hielt jedoch, gestützt auf ein Gutachten des Bun-

dem Nationalrat an, während ein Minderheitsantrag auf desamtes für Justiz, die Verfassungsmässigkeit für gege-

Streichung lautet. Im Hinblick auf die Präventivmassnahmen ben. Insbesondere gelangte sie auch zur Überzeugung,

war im übrigen eine vom Nationalrat vorgesehene Änderung dass sich eine Regelung dieses Problems im Rahmen der

des Entwurfs von grosser Bedeutung. Es handelt sich um Arbeitslosenversicherung aufdrängt, da sich sonst keine

die verstärkte Mitsprache der Sozialpartner in der Versiche- vertretbare Lösung anbietet. Es gilt hier, eine schwerwie-

rung. Diese wird von der Kommission voll unterstützt. In der gende Lücke in der Sozialversicherung zu schliessen. Wie

Tat haben es dank dieser Regelung die Sozialpartner in der der Nationalrat schlägt aber die Kommission dafür vor, den

Hand, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber vom Bundesrat vorgesehenen Sonderbeitrg zu Lasten der

zu entscheiden, wieweit man bei diesen Präventivmassnah- Arbeitgeber zu streichen.

men gehen soll. In den Einzelfällen wiederum sind es die Einer der am meisten umstrittenen Punkte war die Höhe der

Kantone, die über Zusprechung oder Ablehnung der Lei- Taggelder bei Ganzarbeitslosigkeit. Einige Kommissions-

stungen befinden, und zwar gestützt auf die mitglieder traten unter Hinweis auf die SUVA-Regelung für

Arbeitsmarktsituation in ihrem Gebiet sowie unter Berück- ein einheitliches Taggeld für alle Versicherten in Höhe von

sichtigung regionalpolitischer Erwägungen. Auf diese Weise 80 Prozent ihres früheren Lohnes ein. Die Mehrheit folgte

besteht Gewähr dafür, dass eine wirklichkeitsbezogene jedoch der vom Bundesrat vorgeschlagenen Abstufung

Praxis entsteht. Im übrigen misst ihre Kommission der vom nach Familienlasten. Massgebend dafür waren Erwägungen

Nationalrat vorgeschlagenen Verstärkung der Stellung der familienpolitischer Art, aber auch die Tatsache, dass für

Sozialpartner auch im Bereiche der finanziellen Fragen einen Arbeitslosen ohne Unterhaltspflichten das Taggeld

grösste Bedeutung zu. nicht so hoch angesetzt werden sollte, dass ihm die

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Kurzarbeit. Die Kom- Arbeitsannahme als wenig wünschbar erscheinen würde.

mission war sich absolut einig darin, dass der Kurzarbeit- Noch heisser umstritten war indessen die Abstufung der

entschädigung grösste Bedeutung zukommt. Sie erlaubt Taggelder je nach Dauer der Arbeitslosigkeit, d. h. die

dem Arbeitgeber die Erhaltung seines eingespielten Perso- sogenannte Degression der Taggelder. Auf der einen Seite

nals und den Arbeitnehmern die Erhaltung ihres Arbeits- wurde geltend gemacht, angesichts der hohen Taggelder

platzes. Die Kontroversen drehten sich aber um das für von 70 und 80 Prozent des Lohnes zuzüglich Familienzula-

eine Entschädigung vorausgesetzte Mindestmass an gen müsse die vom Bundesrat vorgeschlagene Degression

Arbeitsausfällen sowie um den Selbstbehalt des Arbeitge- wiederaufgenommen werden. Damit werde nicht nur der

bers in Form eines Karenztages. Hier sah sich die Kommis- Anreiz zur Arbeitsannahme verstärkt, sondern auch nach

sion vor dem Problem, dass es aus vielen Gründen unmög- Ablauf der Bezugsdauer der Übergang zu den Fürsorgelei-

lich ist, in jedem Einzelfall die Notwendigkeit von Kurzarbeit stungen von Kantonen und Gemeinden gleitend statt

durch irgendeine Instanz überprüfen zu lassen und dass abrupt erfolgen. Eine Minderheit dagegen wehrte sich

deshalb auf andere Weise eine gewisse Bremse eingebaut gegen die Degression mit dem Hinweis darauf, dass dem

werden muss, damit ein Arbeitgeber nicht ohne Not durch Missbrauch durch andere Mittel entgegengewirkt werden

Kurzarbeit seine Lohnkosten auf die Versicherung abwälzt. könne als durch eine solche Generalprävention im Sinne

Auf der anderen Seite wurde geltend gemacht, dass ein sol- der Reduzierung von immerhin als Ersatzeinkommen dekla-

cher Karenztag gerade für eine ums Überleben kämpfende rierten Leistungen. Die Kommission entschied sich

Firma unter Umständen nicht tragbar sei und dann dazu schliesslich mit starker Mehrheit für den Vorschlag des

führe, dass der Betrieb zu Entlassungen schreite. Es liegt Bundesrates, also für die zeitgestaffelte Reduktion. Ent-

denn auch ein Minderheitsantrag auf Streichung des Selbst- scheidend dafür war, dass diese nach dem Entwurf doch

Assurance-chômage. Loi 122 9 mars 1982

recht erheblichen Einschränkungen unterliegt: Der Versi- Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass die Kommis-

cherte kann versuchen, wenigstens mit einer Zwischenbe- sion bei ihren Beratungen den Arbeitslosen immer als Men-

schäftigung die Degression unwirksam zu machen; ferner schen in den Mittelpunkt ihrer Erwägungen stellte. Sie ist

kommt sie nicht zur Anwendung bei niedrigen Taggeldern, sich bewusst, dass Arbeitslosigkeit ein schweres Schicksal

bei älteren oder behinderten Arbeitnehmern oder bei bedeutet und dass Missbräuche nur Ausnahmeerscheinun-

andauernder erheblicher Arbeitslosigkeit gemäss Verord- gen sind. Aber gerade im Interesse der ehrlichen Arbeitslo-

nung. Die Kommission ist bei diesen Einschränkungen noch sen - so befand eine Mehrheit - müssen die nötigen Mittel

einen Schritt weitergegangen und will einen Verzicht auf die bereitgestellt werden, damit nicht durch stossende Einzel-

Degression durch bundesrätliche Verordnung auch bei fälle dieses grosse Sozialwerk in Misskredit gebracht wird.

bloss regional starker Arbeitslosigkeit vorsehen. Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich

Sehr eingehend und an mehreren Sitzungen befasste sich Ihnen, auf den Gesetzesentwurf einzutreten.

die Kommission mit dem Problem der Behinderten in

geschützten Werkstätten. Sie fand es stossend, dass Per- M. Genoud: La généralisation de l'assurance-chômage et

sonen, die nur in geschützten Werkstätten arbeiten können, l'obligation d'y affilier les personnes de condition dépen-

Beiträge zahlen müssen, aber nicht anspruchsberechtigt dante ne peuvent plus être mises en doute. Les conditions

sind. Das Problem hierbei ist, dass im allgemeinen nicht d'existence et le mode de vie de notre temps imposent à la

vorausgesagt werden kann, ob ein solcher Behinderter frü- très grande majorité des travailleurs de pouvoir compter en

her oder später nicht doch wieder in der Wirtschaft einge- tout temps sur un minimum de ressources mensuelles pour

gliedert werden kann. Eine Beitragsbefreiung einzelner Per- assurer le financement du budget personnel ou familial. Or,

sonen wäre somit für solche Versicherte nicht wünschbar les variations conjoncutrelles toujours plus fréquentes et

und auch administrativ nicht durchführbar. Die beiden soudaines, qui marquent l'économie moderne, créent de

betroffenen Bundesämter BIGA und BSV erarbeiteten des- plus en plus des situations de perte totale ou partielle de

halb eine Lösung, wonach sämtliche Behinderten in l'emploi. Même si le phénomène a connu jusqu'à mainte-

geschützten Werkstätten von der Beitragspflicht befreit nant dans notre pays une ampleur très réduite, en compa-

sind, jedoch die einzelnen Behinderten ohne vorgängige raison de ce qui se passe dans les autres pays industriali-

Beiträge gedeckt sind, sobald sie auf dem freien Arbeits- sés, nous ne pouvons pas être sûrs que la situation ne se

markt eine Beschäftigung suchen können. Diese Lösung modifiera pas à notre détriment. De toute façon, pour ceux

schien der Kommission durchaus zweckmässig, wurde aber qui sont frappés par le chômage, la situation personnelle

von den befragten Behindertenorganisationen abgelehnt. est marquée de la même difficulté, quelle que soit l'ampleur

Diese machten geltend, die Behinderten wünschten Gleich- générale du phénomène. Le risque de voir des travailleurs

behandlung mit den Gesunden, und der gemeinsame Bei- et leur famille être privés des moyens minimaux d'existence

trag falle für sie finanziell nicht ins Gewicht; im übrigen et en être réduits, lors de la perte de l'emploi, à des recours

gelte im Rahmen der Sozialversicherung das Solidaritäts- d'assistance, ne peut pas être accepté. C'est donc à bon

prinzip. Unter diesen Umständen sah sich die Kommission droit qu'il est prévu d'assurer ce risque et de mettre les

nicht mehr veranlasst, auf einer Sonderregelung zu beste- intéressés à l'abri des graves conséquences du chômage.

hen. Als alter Gewerkschafter bin ich mit der Situation ver- Ceci étant admis, il importe de prévoir des dispositions qui

traut, dass Verbandsspitzen oft besser wissen - oder zu servent le mieux possible le but que l'on s'assigne. Il faut

wissen glauben -, was ihren Mitgliedern frommt, als diese éviter de tomber dans les excès contraires qui sont appa-

selbst. rus pendant les temps de préparation de cette matière.

Einiges zu reden gab auch die Finanzierung der Versiche- Certains voudraient faire preuve d'une générosité sans

rung. Einzelne Kommissionsmitglieder wiesen darauf hin, limite qui n'exclut pas une certaine dose de naïveté.

dass in Ergänzung zur nationalrätlichen Fassung auch die D'autres, choqués peut-être par des cas d'abus qu'ils ont

Kantone zur Frage angehört werden sollten, ob auf die connus ou côtoyés, concentrent l'essentiel de leur réflexion

Rückzahlung der Darlehen der öffentlichen Hand verzichtet sur les mesures propres à éviter les abus. Les deux ten-

werden könne. Die Kommission gab sich aber Rechen- dances partent certainement d'évidentes bonnes inten-

schaft darüber, dass es sehr schwierig wäre, hier einen tions. Je ne pense pas que c'est dans une mise en opposi-

Konsens zu erzielen. Schliesslich entschied sie sich ein- tion totale de ces conceptions que la solution doit être trou-

stimmig dafür, auf den vom Nationalrat vorgeschlagenen vée. Il s'agit de doser raisonnablement la prise en compte

Zusatz gänzlich zu verzichten, weil es schliesslich auch de ces exigences. En un mot, il faut mettre sur pied une

ohne eine Gesetzesvorschrift dem Parlament unbenommen bonne assurance contre les conséquences du chômage,

bleibt, im Bedarfsfalle einen solchen Einfachen Bundesbe- mais en évitant que la solution ne devienne un oreiller de

schluss zu fassen. paresse qui tente ceux qui n'ont pas un amour débordant

Wir sehen aus der Fahne, dass Artikel 113 stark geändert pour le travail, en les incitant trop peu à faire effort pour

wurde. Die Kommission entschloss sich dafür, die Bestim- quitter la situation de chômeur.

mungen über die Unfallversicherungen wieder zu streichen, Il faut se rappeler que plus une loi sociale est généreuse,

nachdem heute festzustehen scheint, dass das neue Unfall- plus les risques d'abus sont grands. En définitive, c'est ser-

versicherungsgesetz entweder vor oder spätestens gleich- vir la cause des vrais chômeurs que de prendre les

zeitig mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft mesures appropriées pour empêcher que des profiteurs

tritt. peu scrupuleux ne portent atteinte au bon renom de toute

Kurz zu einigen redaktionellen Problemen. Die Redaktions- l'institution.

kommissionen haben ihre Arbeiten noch nicht abgeschlos- Le projet de loi que nous traitons a le mérite de ne pas se

sen. In einigen Punkten hat unsere Kommission aber redak- cantonner dans le rôle d'assurance contre les consé-

tionelle Änderungen vorgeschlagen, wie Sie ebenfalls der quences personnelles du chômage, en se contentant

Fahne entnehmen können. Die Redaktionskommission hat d'intervenir après coup et sur le seul plan de la nécessité

im übrigen angeregt, das Gesetz sollte auch einen Artikel financière. Il entend s'attaquer au mal lui-même du chô-

mit einer Definition des «Versicherten» enthalten. Das Pro- mage, d'abord par des dispositions en matière de reclasse-

blem liegt darin, dass der Kreis der Beitragspflichtigen und ment, perfectionnement et réintégration. Ce but est louable.

der Berechtigten nicht in jedem Falle übereinstimmt. On ne soulignera jamais assez que notre époque voit dispa-

Unsere Kommission gelangte zum Schluss, es sei kaum raître des professions autrefois très répandues, que notre

möglich, eine Definition zu finden, die mit Garantie nicht mit économie exige un perfectionnement professionnel continu

irgendeiner Detailbestimmung des Gesetzes im Wider- et que les travailleurs sans formation ou de formation

spruch stünde. Zudem ist eine solche Definition durchaus ancienne et dépassée sont les candidats eu chômage les

nicht in allen Sozialversicherungsgesetzen enthalten. Die plus probables à chaque ralentissement conjoncturel. La

Kommission sah deshalb davon ab, einen solchen Artikel zu mobilité professionnelle dévelopée est l'un des meilleurs

beantragen. garants pour retrouver un emploi. Il faut y ajouter, mais

10. März 1982 123 Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz

dans une moindre mesure, la mobilité géographique qui #ST# Sechste Sitzung - Sixième séance

doit être encore encouragée dans notre pays où l'on

accepte difficilement les temps de déplacement quotidiens Mittwoch, 10. März 1982, Vormittag

qui sont la règle dans toutes les grandes agglomérations

des pays voisins. Mercredi 10 mars 1982, matin

Toutefois, le développement souhaitable de la mobilité 8.00h

géographique ne doit pas entrer en conflit avec d'autres

objectifs de la politique de développement régional, notam- Vorsitz - Présidence: Herr Dillier

ment des régions périphériques. C'est donc à bon droit que

la commission propose de ne pas retenir l'indemnité pour

déménagement qui pourrait contribuer à renforcer l'exode

des régions les plus faibles en cas de difficulté sur le mar-

ché de l'emploi. Par contre, les soutiens envisagés pour les

déplacements quotidiens ou hebdomadaires, hors de la 80.048

région économique, sont bienvenus, aussi bien au titre de Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz

la lutte contre le chômage que du souci du maintien de la Assurance-chômage. Loi

population en régions périphériques.

Les mesures préventives ne remplissent leur rôle et ne pro-

curent l'effet attendu que si l'on accepte sans scepticisme Fortsetzung - Suite

qu'elles peuvent être efficaces. Elles ont cependant un

Siehe Seite 120 hiervor - Voir page 120 ci-devant

cadre bien précis dans lequel leur action doit être claire-

ment contenue. Il n'appartient pas à la législation sur le

chômage de se substituer à celle qui régit la formation pro-

fessionnelle et d'entreprendre un programme entrant en

concurrence avec cette dernière. Il ne peut s'agir non plus

de promouvoir par l'assurance-chômage le développement Hänsenberger: Die Vorlage über die Arbeitslosenversiche-

régional. La législation sur la matière déploie un effet géné- rung, wie sie dem Ständerat von unserer Kommission vor-

rateur d'emploi qui, indirectement, combat le chômage, gelegt wird, ist sorgfältig erarbeitet worden. Herr Bundesrat

certes, mais les buts ne doivent pas être confondus. Honegger und seine Mitarbeiter vom BIGA haben der Kom-

En conclusion, je trouve le projet de loi à la fois adapté aux mission und einzelnen Mitgliedern auf grossartige Weise

exigences de notre époque et empreint de l'équilibre sou- die Arbeit erleichtert, alle nötigen Unterlagen wohlgeordnet

haitable entre les mesures de soutien, de contrôle et de zur Verfügung gestellt und jeden Wunsch für weitere Abklä-

prévention. Je voterai donc l'entrée en matière. rungen rasch und sehr zuverlässig erfüllt. Als Kommissions-,

mitglied, das erstmals mit der Arbeitslosenversicherung zu

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen tun bekommen hat und das auf Unterlagen der Verwaltung

Le débat sur cet objet est interrompu , angewiesen war, nebst allem Material, das uns von anderer

Seite zugestellt worden ist, danke ich Ihnen, Herr Bundes-

präsident, und Ihren Mitarbeitern.

Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr Was die Kommission in ihren Änderungen gegenüber der

Fassung des Nationalrates angestrebt hat, lässt sich, wie

La séance est levée à 12 h 15 mir scheint, wie folgt zusammenfassen:

1. Das Gesetz soll gut anwendbar sein und soll dem

Arbeitslosen seine Guthaben möglichst unbürokratisch und

korrekt zukommen lassen.

2. Das Gesetz soll aber auch diejenigen, die durch ihre Bei-

träge die nötigen Gelder aufbringen, davor schützen, dass

das Geld unberechtigten Profiteuren zukommt. Die Kom-

mission hat sich bemüht, nicht nur Missbräuche auf der

Seite der Bezüger von Arbeitslosentaggeldern zu unterbin-

den, sondern auch Missbrauchsmöglichkeiten auf Arbeitge-

berseite zu bekämpfen, insbesondere wenn Kurzarbeit

angewendet würde, um Lohnkosten abzuwälzen. Die Kom-

mission will mehrheitlich den Karenztag bei der Kurzarbeit

beibehalten, der zu Lasten des Arbeitgebers geht. Miss-

brauch ist nicht nur, was der andere tut! Dem einzelnen

Arbeitslosen wird in diesem Gesetz mehrmals der Drohfin-

ger aufgehalten und der missbräuchliche Bezug auf man-

che Weise zu verhindern versucht. Hier, beim Karenztag der

Kurzarbeit, gilt es, eine entsprechende Bestimmung dem

korrekten Verhalten des Arbeitgebers zu widmen. Miss-

bräuche können von beiden Seiten, vom Arbeitnehmer und

vom Arbeitgeber, versucht werden.

3. Das Gesetz soll mit der übrigen Gesetzgebung in Ein-

klang gebracht werden. Das führte die Kommission dazu,

die Wartezeit des kranken Arbeitslosen wieder auf eine

Woche zu erhöhen, wie das der Bundesrat vorgesehen

hatte. Es soll damit auch eine unverhältnismässige admini-

strative Belastung bei kurzer Krankheit vermieden werden.

4. In der wohl wichtigsten Differenz, der von unserer Kom-

mission wieder nach Bundesratsvorschlag aufgenommenen

Verminderung der Taggelder nach 85 oder 170 Tagen

Bezug, ist doch zu beachten, dass diese Degression nur

bei ausgewogenem Arbeitsmarkt in Kraft tritt und dass

ältere und invalide Arbeitnehmer ausgenommen sind. Nach

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz

Assurance-chômage. Loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 80.048

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1982 - 10:00

Date

Data

Seite 120-123

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