Government's Right to Propose Unemployment Insurance Counter-Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court is reviewing a law concerning unemployment insurance. The core of the debate revolves around the implementation of a counter-proposal to an initiative, specifically concerning the government's ability to propose alternative solutions. The court's reasoning centers on the constitutional and legal framework for such proposals, emphasizing that the government's right to present alternatives should not be undermined, especially when the initiative itself has served its purpose of highlighting an issue. The court also discusses the potential for using existing legal articles to address economic fluctuations, preferring to establish a solid constitutional basis rather than repeatedly relying on temporary measures.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3iquinquias ne, Art. 89bis Absatz, Art. 113 stark, Art. 89bis al. 2, Art. 66 al. 1 LTF, Art. 64 LTF; Government's Right to Propose Unemployment Insurance Counter-Measures: The core of the debate revolves around the implementation of a counter-proposal to an initiative, specifically concerning the government's ability to propose alternative solutions. The court's reasoning centers on the constitutional and legal framework for such proposals, emphasizing that the government's right to present alternatives should not be undermined, especially when the initiative itself has served its purpose of highlighting an issue. The court also discusses the potential for using existing legal articles to address economic fluctuations, preferring to establish a solid constitutional basis rather than repeatedly relying on temporary measures.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a legal basis for provisional measures during times of inflation, previously used by the Federal Council.
This article likely governs costs in legal proceedings, and if the dispositive mentions cost allocation, it would be relevant.
This article likely pertains to legal aid, and if the dispositive addresses legal aid, it would be relevant.
Volltext
Assurance-chômage. Loi 120 9 mars 1982
tive angenommen oder abgelehnt wird. Das Gleiche gilt tout est préparé, vous aurez votre article 31('ul"iu"!S enrichi.
auch für den Gegenvorschlag. Solche Überlegungen einzu- Si, dans l'intervalle, survenait une vague d'inflation à
beziehen in den Entscheid, ob der Bundesrat einen Gegen- laquelle l'article 3iquinquias ne permettrait pas encore de faire
vorschlag zu unterbreiten habe oder nicht, wäre auch ganz face, nous pourrions recourir à l'article 89bis. Nous l'avons
neu; es ist weder in der Verfassung noch in einem Gesetz fait plusieurs fois, nous pourrions encore le faire.
vorgesehen. Vous faites allusion à ma conscience de constitutionnaliste,
Die zweite Bemerkung: Herr Aubert, Sie sind damit einver- il y a aussi mes sentiments de démocrate. J'aime mieux
standen, dass es sich beim Gegenvorschlag um eine echte faire quelques usages supplémentaires de l'article 89I|IS -
Alternative handelt. Soll jetzt der Bundesrat nur, weil viel- qui, somme toute, n'est pas si mauvais que de duper une
leicht beides abgelehnt wird (niemand weiss das mit Sicher- fois de plus le peuple et les cantons, en leur présentant une
heit), einfach auf sein Recht, einen Alternativ/Vorschlag zu vraie alternative avec un choix faussé.
machen, verzichten? Ist das nicht eine ganz andere
Gewichtung, die Sie zwischen einer Initiative und einem Abstimmung - Vote
Gegenvorschlag vornehmen? Initiativen haben ja noch Eventuell - A titre préliminaire
andere Ziele als nur schlussendlich Volk und Ständen prä- Für dem Antrag der Minderheit 10 Stimmen
sentiert zu werden. Auch diese Initiative, die wir hier bera- Für den Antrag der Mehrheit 29 Stimmen
ten, hat selbstverständlich den Zweck gehabt, den Bundes-
rat aus dem Busch zu klopfen und ihn zu bitten, in dieser Definitiv - Définitivement
Frage einmal eine Meinung zu äussern. Das hat die Initiative Für den Antrag der Mehrheit 25 Stimmen
zweifelsohne erreicht. Es gibt zahlreiche andere Initiativen, Für den Antrag Debétaz/Reymond 14 Stimmen
die nachher zurückgezogen worden sind, weil die Initianten
den Eindruck gehabt haben, das, was sie wollten, nämlich Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
irgendeine Frage zu aktualisieren, sei ihnen gelungen. Das Für Annahme des Beschlussentwurfes 25 Stimmen
ist hier auch der Fall. Ich sehe nicht recht ein, warum nur Dagegen 13 Stimmen
der Bundesrat und das Parlament zu kuschen haben und
warum nicht zum Beispiel auch einmal die Initiantinnen An den Nationalrat - Au Conseil national
sagen können: Das, was der Bundesrat vorgeschlagen hat,
ist vielleicht nicht so enorm weit entfernt von dem, was wir
gewollt haben. Zu dieser Abwertung der Stellung des Bun-
desrates und des Parlamentes gegenüber den Initianten
mache ich also einige Vorbehalte.
Darf ich jetzt aber auch eine Frage an Herrn Aubert richten?
#ST# 80.048
Herr Aubert, wo stünden wir, wenn wir jetzt das Verfahren Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz
befolgen würden, das Sie vorschlagen, nämlich auf den Assurance-chômage. Loi
Gegenvorschlag zu verzichten, und die Initiative nachher
abgelehnt wird? Wenn wir dann in den nächsten Monaten
vielleicht aus irgendwelchen Gründen noch einen Inflations- Botschaft und Gesetzesentwurf vom 2. Juli 1980 (BBI III, 489)
schub haben, sollte der Bundesrat handeln, wie er das 1972 Message et projet de loi du 2 juillet 1980 (FF III, 485)
und 1975 gemacht hat. Sind Sie als Staatsrechtler der Mei- Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 1981
nung, er könne sich dann wieder, wie das Herr Reymond Décision du Conseil national du 18 juin 1981
und Herr Debétaz vertreten haben, zum dritten und vierten
Mal einfach auf den Artikel 89bis Absatz 2 abstützen? Wäre
es nicht geschickter, man würde jetzt endlich einmal die
Verfassungsgrundlage schaffen, um das zu realisieren, was
das Schweizervolk und alle in diesem Saale damals, 1972 Antrag der Kommission
und 1975, unterstützt haben? Heute geht es um nichts Eintreten
anderes als darum, die verfassungsmässige Grundlage zu
schaffen, dass wir, wenn wieder einmal Not am Mann ist, Proposition de la commission
das realisieren können, was das Schweizervolk im 1972 und Entrer en matière
1975 verlangt hat. Ich glaube, der Bundesrat hat richtig
gehandelt, wenn er versucht hat, aus der Anrufung des Not- Miville, Berichterstatter: Die Arbeitslosenversicherung geht
rechtes herauszukommen und eine verfassungsmässige in der Schweiz schon auf eine lange Tradition zurück. Von
Grundlage zu schaffen. Dass man das nun der Initiative den ersten Ansätzen im Jahre 1880 bis zum ersten Bundes-
gegenüberstellt, finde ich ein durchaus rechtsmässiges gesetz von 1951 hat sie sich bereits kräftig entwickelt. Und
Vorgehen. doch genügt auch die damalige Regelung heute bei weitem
nicht mehr. Der neue Verfassungsartikel, der 1976 mit gros-
M. Aubert: A la question de M. Honegger, je réponds de la ser Mehrheit angenommen wurde, sieht die Arbeitslosen-
façon suivante: cette base, constituée par l'article siquinquies versicherung als wichtiges Instrument der Sozialpolitik und
enrichi, vous ne l'aurez vraisemblablement pas dans ce pro- zugleich des Arbeitsmarktes. Sie soll dem Arbeitslosen
chain scrutin. Je ne suis pas prophète, mais il y a une forte nicht nur ein Ersatzeinkommen sichern, sondern auch seine
probabilité que vous ne l'aurez pas. Et non seulement vous Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, indem sie
ne l'aurez pas, mais vous l'aurez compromise pour un scru- Massnahmen zur Förderung seiner Wiedereingliederung
tin ultérieur. Rappelez-vous l'histoire de l'assurance-mala- finanziert. Was dies gerade heute und noch mehr in der
die, où les deux camps étaient d'accord sur la perception Zukunft angesichts des sich immer rascher abwickelnden
de cotisations proportionnelles au salaire. Cette idée morte, Strukturwandels bedeutet, braucht hier nicht dargelegt zu
deux fois morte le 8 décembre 1974, n'a plus refait surface. werden. Glücklicherweise ist man heute in der Öffentlichkeit
Quand vous aurez tué l'initiative et quand vous aurez tué von dieser Politik bereits ausgesprochen sensibilisiert für
votre contre-projet, vous aurez de la peine à le ressusciter gerade diese mit dem Strukturwandel zusammenhängen-
pour en faire ensuite un projet distinct. den Probleme.
Avec ma proposition, l'initiative va seule devant le vote du Was nun das vorliegende neue Arbeitslosenversicherungs-
peuple et des cantons. Si une majorité du peuple et des gesetz betrifft, so möchte ich hier einleitend klar zum Aus-
cantons approuve cette initiative, c'est qu'elle est vraiment druck bringen: Es ist höchste Zeit, dass dieses Gesetz
très bonne, comme aurait dit Jean-Jacques Rousseau. kommt, und es ist nach Auffassung Ihrer Kommission ein
Je suppose maintenant qu'il n'y ait pas cette majorité du gutes und ausgewogenes Gesetz. Es wird Arbeitgebern wie
peuple et des cantons. Au bout de quelques mois, puisque Arbeitnehmern schwierige Zeiten überbrücken helfen und
9. März 1982 121 Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz
trotzdem allfälligen Missbräuchen der einen wie der ande- behaltes vor. Trotzdem war die Kommission mehrheitlich
ren Seite keinen Vorschub leisten. Es stellt nach Auffas- von der Notwendigkeit einer solchen Missbrauchsbremse
sung der Kommission einen würdigen Abschluss der gros- überzeugt. Sie trug jedoch den vorgebrachten Bedenken
sen Arbeit dar, die seit Anfang der siebziger Jahre für die mit Beifügung einer Härteklausel Rechnung. Diese soll ver-
Verbesserung der Arbeitslosenversicherung geleistet wor- hüten, dass Betriebe mit an sich guten Aussichten auf wei-
den ist. tere Beschäftigung in einer kurzfristigen Krisensituation
Die Kommission hat die Vorlage an drei Sitzungen im durch den Karenztag allzu stark belastet oder gefährdet
Umfang von insgesamt fünf Tagen durchberaten. Wie sie werden. Auf der anderen Seite soll für den Normalfall dieses
auf der Fahne ersehen, ist sie mit ihren Anträgen weitge- einzige Institut zur Missbrauchverhütung unbedingt erhal-
hend dem Nationalrat gefolgt. Über einige - zum Teil ten bleiben. Im übrigen war sich die Kommission absolut
schwerwiegende - Punkte muss freilich noch diskutiert einig darin, dass die Kurzarbeit, so nützlich sie an sich ist,
werden. Zu einigen Fragen liegen zudem Minderheitsan- nicht der Erhaltung überholter Strukturen dienen darf, und
träge vor. Über das neue Gesetz ist bereits so viel geredet dass deshalb an gewissen Einschränkungen festgehalten
und geschrieben worden, dass ich davon absehen möchte, werden muss.
es noch einmal von Grund auf darzustellen. Ich werde mich Bezüglich des Mindestausfalls für die Entschädigung wurde
auf einige Schwerpunkte beschränken, denen aus der Sicht ebenfalls ein Kompromiss gefunden, indem auch Ausfälle
der Kommission besondere Bedeutung zukommt und kurz von genau 10 Prozent oder einem halben Tag pro Woche,
auf einige der wichtigsten Differenzen zum Nationalrat ein- bzw. einem ganzen Tag pro zwei Wochen, entschädigt wer-
gehen. den sollen. Der Entwurf hatte gerade diese Grenze als kri-
Eines der Hauptanliegen der Kommission war, bei den Prä- tisch angesehen und verlangt, dass die Ausfälle mehr als 10
ventivmassnahmen eine angemessene Regelung zu finden. Prozent betragen müssen. Im übrigen gelangte die Kom-
Der Vorschlag des Bundesrates wurde von der einen Seite mission zur Auffassung, dass die Vorschrift über den Min-
als zu wenig präventiv angesehen, weil sie sich strikte an destausfall durch den 4. Absatz des gleichen Artikels
die arbeitsmarktliche Indikation hält und dadurch eine vor- wesentlich entschärft wird, nachdem der Ausfall auf eine
ausschauende Fort- und Weiterbildung durch Umschulung Betriebsabteilung statt auf den Gesamtbetrieb bezogen
ausschliesst, wenn solche Massnahmen nicht der Vermei- werden kann. Bezüglich der Schlechtwetterentschädigung
dung oder Abkürzung einer bereits bestehenden oder gab sich die Kommission Rechenschaft darüber, dass diese
unmittelbar drohenden Arbeitslosigkeit dienen. Von anderer auf eine lange Tradition zurückblickt und im Baugewerbe,
Seite dagegen wurden umgekehrt einzelne der im Entwurf vor allem in Bergregionen von grosser Bedeutung ist und
vorgeschlagenen Massnahmen als zu weitgehend bezeich- dadurch auch regionalpolitische Dimensionen hat. Im übri-
net. Nach eingehender Diskussion folgte die Kommission gen führte dieser Abschnitt kaum zu Kontroversen.
schliesslich weitgehend dem Nationalrat. Sie beantragt Sehr eingehend dagegen setzte sich die Kommission mit
jedoch die Umzugskostenentschädigung zu streichen, und der Insolvenzentschädigung auseinander. Ein Mitglied hatte
zwar aus regionalpolitischen Überlegungen. Zweifel an der Verfassungsmässigkeit dieser Leistung
Bezüglich der Beiträge an besondere Massnahmen auf dem geäussert und einen Streichungsantrag gestellt. Die Kom-
Gebiete der Arbeitsvermittlung schloss sich die Mehrheit mission hielt jedoch, gestützt auf ein Gutachten des Bun-
dem Nationalrat an, während ein Minderheitsantrag auf desamtes für Justiz, die Verfassungsmässigkeit für gege-
Streichung lautet. Im Hinblick auf die Präventivmassnahmen ben. Insbesondere gelangte sie auch zur Überzeugung,
war im übrigen eine vom Nationalrat vorgesehene Änderung dass sich eine Regelung dieses Problems im Rahmen der
des Entwurfs von grosser Bedeutung. Es handelt sich um Arbeitslosenversicherung aufdrängt, da sich sonst keine
die verstärkte Mitsprache der Sozialpartner in der Versiche- vertretbare Lösung anbietet. Es gilt hier, eine schwerwie-
rung. Diese wird von der Kommission voll unterstützt. In der gende Lücke in der Sozialversicherung zu schliessen. Wie
Tat haben es dank dieser Regelung die Sozialpartner in der der Nationalrat schlägt aber die Kommission dafür vor, den
Hand, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber vom Bundesrat vorgesehenen Sonderbeitrg zu Lasten der
zu entscheiden, wieweit man bei diesen Präventivmassnah- Arbeitgeber zu streichen.
men gehen soll. In den Einzelfällen wiederum sind es die Einer der am meisten umstrittenen Punkte war die Höhe der
Kantone, die über Zusprechung oder Ablehnung der Lei- Taggelder bei Ganzarbeitslosigkeit. Einige Kommissions-
stungen befinden, und zwar gestützt auf die mitglieder traten unter Hinweis auf die SUVA-Regelung für
Arbeitsmarktsituation in ihrem Gebiet sowie unter Berück- ein einheitliches Taggeld für alle Versicherten in Höhe von
sichtigung regionalpolitischer Erwägungen. Auf diese Weise 80 Prozent ihres früheren Lohnes ein. Die Mehrheit folgte
besteht Gewähr dafür, dass eine wirklichkeitsbezogene jedoch der vom Bundesrat vorgeschlagenen Abstufung
Praxis entsteht. Im übrigen misst ihre Kommission der vom nach Familienlasten. Massgebend dafür waren Erwägungen
Nationalrat vorgeschlagenen Verstärkung der Stellung der familienpolitischer Art, aber auch die Tatsache, dass für
Sozialpartner auch im Bereiche der finanziellen Fragen einen Arbeitslosen ohne Unterhaltspflichten das Taggeld
grösste Bedeutung zu. nicht so hoch angesetzt werden sollte, dass ihm die
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Kurzarbeit. Die Kom- Arbeitsannahme als wenig wünschbar erscheinen würde.
mission war sich absolut einig darin, dass der Kurzarbeit- Noch heisser umstritten war indessen die Abstufung der
entschädigung grösste Bedeutung zukommt. Sie erlaubt Taggelder je nach Dauer der Arbeitslosigkeit, d. h. die
dem Arbeitgeber die Erhaltung seines eingespielten Perso- sogenannte Degression der Taggelder. Auf der einen Seite
nals und den Arbeitnehmern die Erhaltung ihres Arbeits- wurde geltend gemacht, angesichts der hohen Taggelder
platzes. Die Kontroversen drehten sich aber um das für von 70 und 80 Prozent des Lohnes zuzüglich Familienzula-
eine Entschädigung vorausgesetzte Mindestmass an gen müsse die vom Bundesrat vorgeschlagene Degression
Arbeitsausfällen sowie um den Selbstbehalt des Arbeitge- wiederaufgenommen werden. Damit werde nicht nur der
bers in Form eines Karenztages. Hier sah sich die Kommis- Anreiz zur Arbeitsannahme verstärkt, sondern auch nach
sion vor dem Problem, dass es aus vielen Gründen unmög- Ablauf der Bezugsdauer der Übergang zu den Fürsorgelei-
lich ist, in jedem Einzelfall die Notwendigkeit von Kurzarbeit stungen von Kantonen und Gemeinden gleitend statt
durch irgendeine Instanz überprüfen zu lassen und dass abrupt erfolgen. Eine Minderheit dagegen wehrte sich
deshalb auf andere Weise eine gewisse Bremse eingebaut gegen die Degression mit dem Hinweis darauf, dass dem
werden muss, damit ein Arbeitgeber nicht ohne Not durch Missbrauch durch andere Mittel entgegengewirkt werden
Kurzarbeit seine Lohnkosten auf die Versicherung abwälzt. könne als durch eine solche Generalprävention im Sinne
Auf der anderen Seite wurde geltend gemacht, dass ein sol- der Reduzierung von immerhin als Ersatzeinkommen dekla-
cher Karenztag gerade für eine ums Überleben kämpfende rierten Leistungen. Die Kommission entschied sich
Firma unter Umständen nicht tragbar sei und dann dazu schliesslich mit starker Mehrheit für den Vorschlag des
führe, dass der Betrieb zu Entlassungen schreite. Es liegt Bundesrates, also für die zeitgestaffelte Reduktion. Ent-
denn auch ein Minderheitsantrag auf Streichung des Selbst- scheidend dafür war, dass diese nach dem Entwurf doch
Assurance-chômage. Loi 122 9 mars 1982
recht erheblichen Einschränkungen unterliegt: Der Versi- Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass die Kommis-
cherte kann versuchen, wenigstens mit einer Zwischenbe- sion bei ihren Beratungen den Arbeitslosen immer als Men-
schäftigung die Degression unwirksam zu machen; ferner schen in den Mittelpunkt ihrer Erwägungen stellte. Sie ist
kommt sie nicht zur Anwendung bei niedrigen Taggeldern, sich bewusst, dass Arbeitslosigkeit ein schweres Schicksal
bei älteren oder behinderten Arbeitnehmern oder bei bedeutet und dass Missbräuche nur Ausnahmeerscheinun-
andauernder erheblicher Arbeitslosigkeit gemäss Verord- gen sind. Aber gerade im Interesse der ehrlichen Arbeitslo-
nung. Die Kommission ist bei diesen Einschränkungen noch sen - so befand eine Mehrheit - müssen die nötigen Mittel
einen Schritt weitergegangen und will einen Verzicht auf die bereitgestellt werden, damit nicht durch stossende Einzel-
Degression durch bundesrätliche Verordnung auch bei fälle dieses grosse Sozialwerk in Misskredit gebracht wird.
bloss regional starker Arbeitslosigkeit vorsehen. Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich
Sehr eingehend und an mehreren Sitzungen befasste sich Ihnen, auf den Gesetzesentwurf einzutreten.
die Kommission mit dem Problem der Behinderten in
geschützten Werkstätten. Sie fand es stossend, dass Per- M. Genoud: La généralisation de l'assurance-chômage et
sonen, die nur in geschützten Werkstätten arbeiten können, l'obligation d'y affilier les personnes de condition dépen-
Beiträge zahlen müssen, aber nicht anspruchsberechtigt dante ne peuvent plus être mises en doute. Les conditions
sind. Das Problem hierbei ist, dass im allgemeinen nicht d'existence et le mode de vie de notre temps imposent à la
vorausgesagt werden kann, ob ein solcher Behinderter frü- très grande majorité des travailleurs de pouvoir compter en
her oder später nicht doch wieder in der Wirtschaft einge- tout temps sur un minimum de ressources mensuelles pour
gliedert werden kann. Eine Beitragsbefreiung einzelner Per- assurer le financement du budget personnel ou familial. Or,
sonen wäre somit für solche Versicherte nicht wünschbar les variations conjoncutrelles toujours plus fréquentes et
und auch administrativ nicht durchführbar. Die beiden soudaines, qui marquent l'économie moderne, créent de
betroffenen Bundesämter BIGA und BSV erarbeiteten des- plus en plus des situations de perte totale ou partielle de
halb eine Lösung, wonach sämtliche Behinderten in l'emploi. Même si le phénomène a connu jusqu'à mainte-
geschützten Werkstätten von der Beitragspflicht befreit nant dans notre pays une ampleur très réduite, en compa-
sind, jedoch die einzelnen Behinderten ohne vorgängige raison de ce qui se passe dans les autres pays industriali-
Beiträge gedeckt sind, sobald sie auf dem freien Arbeits- sés, nous ne pouvons pas être sûrs que la situation ne se
markt eine Beschäftigung suchen können. Diese Lösung modifiera pas à notre détriment. De toute façon, pour ceux
schien der Kommission durchaus zweckmässig, wurde aber qui sont frappés par le chômage, la situation personnelle
von den befragten Behindertenorganisationen abgelehnt. est marquée de la même difficulté, quelle que soit l'ampleur
Diese machten geltend, die Behinderten wünschten Gleich- générale du phénomène. Le risque de voir des travailleurs
behandlung mit den Gesunden, und der gemeinsame Bei- et leur famille être privés des moyens minimaux d'existence
trag falle für sie finanziell nicht ins Gewicht; im übrigen et en être réduits, lors de la perte de l'emploi, à des recours
gelte im Rahmen der Sozialversicherung das Solidaritäts- d'assistance, ne peut pas être accepté. C'est donc à bon
prinzip. Unter diesen Umständen sah sich die Kommission droit qu'il est prévu d'assurer ce risque et de mettre les
nicht mehr veranlasst, auf einer Sonderregelung zu beste- intéressés à l'abri des graves conséquences du chômage.
hen. Als alter Gewerkschafter bin ich mit der Situation ver- Ceci étant admis, il importe de prévoir des dispositions qui
traut, dass Verbandsspitzen oft besser wissen - oder zu servent le mieux possible le but que l'on s'assigne. Il faut
wissen glauben -, was ihren Mitgliedern frommt, als diese éviter de tomber dans les excès contraires qui sont appa-
selbst. rus pendant les temps de préparation de cette matière.
Einiges zu reden gab auch die Finanzierung der Versiche- Certains voudraient faire preuve d'une générosité sans
rung. Einzelne Kommissionsmitglieder wiesen darauf hin, limite qui n'exclut pas une certaine dose de naïveté.
dass in Ergänzung zur nationalrätlichen Fassung auch die D'autres, choqués peut-être par des cas d'abus qu'ils ont
Kantone zur Frage angehört werden sollten, ob auf die connus ou côtoyés, concentrent l'essentiel de leur réflexion
Rückzahlung der Darlehen der öffentlichen Hand verzichtet sur les mesures propres à éviter les abus. Les deux ten-
werden könne. Die Kommission gab sich aber Rechen- dances partent certainement d'évidentes bonnes inten-
schaft darüber, dass es sehr schwierig wäre, hier einen tions. Je ne pense pas que c'est dans une mise en opposi-
Konsens zu erzielen. Schliesslich entschied sie sich ein- tion totale de ces conceptions que la solution doit être trou-
stimmig dafür, auf den vom Nationalrat vorgeschlagenen vée. Il s'agit de doser raisonnablement la prise en compte
Zusatz gänzlich zu verzichten, weil es schliesslich auch de ces exigences. En un mot, il faut mettre sur pied une
ohne eine Gesetzesvorschrift dem Parlament unbenommen bonne assurance contre les conséquences du chômage,
bleibt, im Bedarfsfalle einen solchen Einfachen Bundesbe- mais en évitant que la solution ne devienne un oreiller de
schluss zu fassen. paresse qui tente ceux qui n'ont pas un amour débordant
Wir sehen aus der Fahne, dass Artikel 113 stark geändert pour le travail, en les incitant trop peu à faire effort pour
wurde. Die Kommission entschloss sich dafür, die Bestim- quitter la situation de chômeur.
mungen über die Unfallversicherungen wieder zu streichen, Il faut se rappeler que plus une loi sociale est généreuse,
nachdem heute festzustehen scheint, dass das neue Unfall- plus les risques d'abus sont grands. En définitive, c'est ser-
versicherungsgesetz entweder vor oder spätestens gleich- vir la cause des vrais chômeurs que de prendre les
zeitig mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft mesures appropriées pour empêcher que des profiteurs
tritt. peu scrupuleux ne portent atteinte au bon renom de toute
Kurz zu einigen redaktionellen Problemen. Die Redaktions- l'institution.
kommissionen haben ihre Arbeiten noch nicht abgeschlos- Le projet de loi que nous traitons a le mérite de ne pas se
sen. In einigen Punkten hat unsere Kommission aber redak- cantonner dans le rôle d'assurance contre les consé-
tionelle Änderungen vorgeschlagen, wie Sie ebenfalls der quences personnelles du chômage, en se contentant
Fahne entnehmen können. Die Redaktionskommission hat d'intervenir après coup et sur le seul plan de la nécessité
im übrigen angeregt, das Gesetz sollte auch einen Artikel financière. Il entend s'attaquer au mal lui-même du chô-
mit einer Definition des «Versicherten» enthalten. Das Pro- mage, d'abord par des dispositions en matière de reclasse-
blem liegt darin, dass der Kreis der Beitragspflichtigen und ment, perfectionnement et réintégration. Ce but est louable.
der Berechtigten nicht in jedem Falle übereinstimmt. On ne soulignera jamais assez que notre époque voit dispa-
Unsere Kommission gelangte zum Schluss, es sei kaum raître des professions autrefois très répandues, que notre
möglich, eine Definition zu finden, die mit Garantie nicht mit économie exige un perfectionnement professionnel continu
irgendeiner Detailbestimmung des Gesetzes im Wider- et que les travailleurs sans formation ou de formation
spruch stünde. Zudem ist eine solche Definition durchaus ancienne et dépassée sont les candidats eu chômage les
nicht in allen Sozialversicherungsgesetzen enthalten. Die plus probables à chaque ralentissement conjoncturel. La
Kommission sah deshalb davon ab, einen solchen Artikel zu mobilité professionnelle dévelopée est l'un des meilleurs
beantragen. garants pour retrouver un emploi. Il faut y ajouter, mais
10. März 1982 123 Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz
dans une moindre mesure, la mobilité géographique qui #ST# Sechste Sitzung - Sixième séance
doit être encore encouragée dans notre pays où l'on
accepte difficilement les temps de déplacement quotidiens Mittwoch, 10. März 1982, Vormittag
qui sont la règle dans toutes les grandes agglomérations
des pays voisins. Mercredi 10 mars 1982, matin
Toutefois, le développement souhaitable de la mobilité 8.00h
géographique ne doit pas entrer en conflit avec d'autres
objectifs de la politique de développement régional, notam- Vorsitz - Présidence: Herr Dillier
ment des régions périphériques. C'est donc à bon droit que
la commission propose de ne pas retenir l'indemnité pour
déménagement qui pourrait contribuer à renforcer l'exode
des régions les plus faibles en cas de difficulté sur le mar-
ché de l'emploi. Par contre, les soutiens envisagés pour les
déplacements quotidiens ou hebdomadaires, hors de la 80.048
région économique, sont bienvenus, aussi bien au titre de Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz
la lutte contre le chômage que du souci du maintien de la Assurance-chômage. Loi
population en régions périphériques.
Les mesures préventives ne remplissent leur rôle et ne pro-
curent l'effet attendu que si l'on accepte sans scepticisme Fortsetzung - Suite
qu'elles peuvent être efficaces. Elles ont cependant un
Siehe Seite 120 hiervor - Voir page 120 ci-devant
cadre bien précis dans lequel leur action doit être claire-
ment contenue. Il n'appartient pas à la législation sur le
chômage de se substituer à celle qui régit la formation pro-
fessionnelle et d'entreprendre un programme entrant en
concurrence avec cette dernière. Il ne peut s'agir non plus
de promouvoir par l'assurance-chômage le développement Hänsenberger: Die Vorlage über die Arbeitslosenversiche-
régional. La législation sur la matière déploie un effet géné- rung, wie sie dem Ständerat von unserer Kommission vor-
rateur d'emploi qui, indirectement, combat le chômage, gelegt wird, ist sorgfältig erarbeitet worden. Herr Bundesrat
certes, mais les buts ne doivent pas être confondus. Honegger und seine Mitarbeiter vom BIGA haben der Kom-
En conclusion, je trouve le projet de loi à la fois adapté aux mission und einzelnen Mitgliedern auf grossartige Weise
exigences de notre époque et empreint de l'équilibre sou- die Arbeit erleichtert, alle nötigen Unterlagen wohlgeordnet
haitable entre les mesures de soutien, de contrôle et de zur Verfügung gestellt und jeden Wunsch für weitere Abklä-
prévention. Je voterai donc l'entrée en matière. rungen rasch und sehr zuverlässig erfüllt. Als Kommissions-,
mitglied, das erstmals mit der Arbeitslosenversicherung zu
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen tun bekommen hat und das auf Unterlagen der Verwaltung
Le débat sur cet objet est interrompu , angewiesen war, nebst allem Material, das uns von anderer
Seite zugestellt worden ist, danke ich Ihnen, Herr Bundes-
präsident, und Ihren Mitarbeitern.
Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr Was die Kommission in ihren Änderungen gegenüber der
Fassung des Nationalrates angestrebt hat, lässt sich, wie
La séance est levée à 12 h 15 mir scheint, wie folgt zusammenfassen:
1. Das Gesetz soll gut anwendbar sein und soll dem
Arbeitslosen seine Guthaben möglichst unbürokratisch und
korrekt zukommen lassen.
2. Das Gesetz soll aber auch diejenigen, die durch ihre Bei-
träge die nötigen Gelder aufbringen, davor schützen, dass
das Geld unberechtigten Profiteuren zukommt. Die Kom-
mission hat sich bemüht, nicht nur Missbräuche auf der
Seite der Bezüger von Arbeitslosentaggeldern zu unterbin-
den, sondern auch Missbrauchsmöglichkeiten auf Arbeitge-
berseite zu bekämpfen, insbesondere wenn Kurzarbeit
angewendet würde, um Lohnkosten abzuwälzen. Die Kom-
mission will mehrheitlich den Karenztag bei der Kurzarbeit
beibehalten, der zu Lasten des Arbeitgebers geht. Miss-
brauch ist nicht nur, was der andere tut! Dem einzelnen
Arbeitslosen wird in diesem Gesetz mehrmals der Drohfin-
ger aufgehalten und der missbräuchliche Bezug auf man-
che Weise zu verhindern versucht. Hier, beim Karenztag der
Kurzarbeit, gilt es, eine entsprechende Bestimmung dem
korrekten Verhalten des Arbeitgebers zu widmen. Miss-
bräuche können von beiden Seiten, vom Arbeitnehmer und
vom Arbeitgeber, versucht werden.
3. Das Gesetz soll mit der übrigen Gesetzgebung in Ein-
klang gebracht werden. Das führte die Kommission dazu,
die Wartezeit des kranken Arbeitslosen wieder auf eine
Woche zu erhöhen, wie das der Bundesrat vorgesehen
hatte. Es soll damit auch eine unverhältnismässige admini-
strative Belastung bei kurzer Krankheit vermieden werden.
4. In der wohl wichtigsten Differenz, der von unserer Kom-
mission wieder nach Bundesratsvorschlag aufgenommenen
Verminderung der Taggelder nach 85 oder 170 Tagen
Bezug, ist doch zu beachten, dass diese Degression nur
bei ausgewogenem Arbeitsmarkt in Kraft tritt und dass
ältere und invalide Arbeitnehmer ausgenommen sind. Nach
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz
Assurance-chômage. Loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 80.048
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1982 - 10:00
Date
Data
Seite 120-123
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Pagina
Ref. No 20 010 447
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