Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 79-271 KI-generiert

Initiatives on Voting Procedure and Road Construction

Geschäftsnummer VPB 79-271
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The first petition, submitted by an association, proposed to regulate the voting procedure for popular initiatives when a counter-proposal is present, suggesting a single vote that allows for both "double yes" and "double no" options, with specific tie-breaking rules favoring the initiative if both proposals pass. The commission agreed that the current system is unsatisfactory but rejected the specific proposal, maintaining that neither the popular vote nor the cantonal vote should be preferred, and suggesting other solutions exist. The second petition, from an action committee, requested a review of the national road concept and the abandonment of a specific section (N5) between Solothurn and Biel, arguing the cost and environmental impact were disproportionate to the benefit, and that existing infrastructure was adequate. The commission acknowledged the concerns but ultimately decided not to act on the petition, arguing the road was of national importance, would relieve traffic in burdened towns, and that land acquisition would be handled with consideration for agricultural use.

Legislator-Regeste

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Art. 37 Absatz; Initiatives on Voting Procedure and Road Construction: Le président: En ce qui concerne la loi sur l'assurance-chômage obligatoire et l'indemnité en cas d'insolvabilité, vous avez trouvé à votre place une note attirant votre attention sur une modification qui a été apportée à l'article 85, 1('r alinéa, lettre f. Il s'agissait d'une erreur manifeste qui a été corrigée tant par la Commission de rédaction que par ceux qui, dans l'administration, ont l'œil sur les textes définitifs.

Schlagwörter

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Volksinitiative doppeltes Ja Strassenbau Gegenvorschlag Abstimmungsvorlage Volksabstimmung
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Volltext

Pétitions 378 24 juin 1982

#ST# Petitionen -Pétitions 82.252 Verein zur Abänderung der Strafpraxis, Zürich 79.271 Association pour une réforme de la pratique pénale, Zurich Hunziker G., Reinach Abstimmungsverfahren bei Volksinitiativen 82.253 Votations populaires assorties d'un contre-projet Lacalamita Manlio, La Stampa Abschaffung der Zuchthausund Gefängnisstrafen sowie Herr Reymond unterbreitet namens der Petitionskommission den folgenden schriftlichen Bericht: von Verwahrungsmassnahmen

1. Mit einer Petition vom 3. Oktober 1979 gelangt Herr Hun- Suppression des peines de réclusion et d'emprisonneziker mit dem Begehren an die Bundesversammlung, sie ment ainsi que des mesures d'Internement solle das Abstimmungsverfahren beim Vorliegen einer In- Herr Reymond unterbreitet namens der Petitionskommisitiative mit einem Gegenvorschlag neu regeln. sion den folgenden schriftlichen Bericht: Eine Volksinitiative mit einem Gegenvorschlag sei - Umtriebeund kostensparend - in einer einzigen Abstim- 1. In Zusammenarbeit mit Inhaftierten der Strafanstalt mung zufriedenstellend zu erledigen, wenn nicht nur das Regensdorf reichte der Verein zur Abänderung der Strafdoppelte Nein, sondern auch das doppelte Ja zugelassen praxis (VAS) mit Schreiben vom 17. Juli 1979 eine Petition sei. Wenn sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorzur «Abschaffung der Zuchthausstrafen, Abschaffung der schlag das doppelte Mehr von Volksund Standesstimmen Gefängnisstrafen und Abschaffung von Verwahrungsmasserreichten, sei zusätzlich die folgende Regelung zu treffen: nahmen» ein. 88 Personen haben diese Eingabe unterschrieben.

- In erster Linie müsse jene Vorlage als angenommen gel- Die Petenten gehen vom Auftrag des Gesetzgebers in Artiten, die gleichzeitig mehr Volksund Standesstimmen als kel 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches aus, wonach der die andere erziele.

Vollzug der Zuchthausund Gefängnisstrafen auf den

- Falls beide Vorlagen das absolute doppelte Mehr errei- Gefangenen erziehend einwirken und auf den Wiedereintritt

chen, die eine Vorlage aber mehr Volksund die andere in das bürgerliche Leben vorbereiten soll. Sie verlangen die

mehr Standesstimmen auf sich vereinigen könne, so solle Abschaffung des Vollzuges von Freiheitsstrafen in der heudas grössere Ständemehr für die Annahme entscheidend tigen Form und befürworten eine grundlegende Reform des sein. Strafvollzuges und dessen Umwandlung zu einem soge-

2. Die Kommission des Nationalrates für die Beratung der nannten Behandlungsvollzug.

parlamentarischen Initiative betr. Abstimmungsverfahren Mit Schreiben vom 27. Juli 1979 unterstützen 83 Inhaftierte

bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag war einhellig der der Strafanstalt La Stampa die Petition des VAS. Auffassung, dass das heutige Abstimmungsverfahren mit 2. Gemäss Artikel 64bis der Bundesverfassung liegt die

dem Verbot des «doppelten Ja» unbefriedigend ist. Wieder- Zuständigkeit für den Vollzug der Strafen und Massnahmen

holt sind in jüngster Zeit Revisionsvorhaben in den Abstimbei den Kantonen. Der Bund hat im Strafgesetzbuch einige

mungen gescheitert, wenn der Stimmbürger gleichzeitig Vollzugsgrundsätze entgegengestellt; ferner ist der Bunüber eine Volksinitiative und einen Gegenvorschlag zu desrat gemäss Artikel 397bis des Strafgesetzbuches befinden hatte. Für die Kommission stand ausser Frage, befugt, nach Anhören der Kantone ergänzende Bestimmundass das Abstimmungsverfahren die Befürworter einer gen zum Strafund Massnahmenvollzug aufzustellen. Die Neuerung aufspaltet, ohne dass ihnen Gelegenheit geboten strafvollzugsrechtlichen Bestimmungen des Bundes sind

wird, sich auf einen Gegenvorschlag zur Initiative zu vereininicht voll ausgestaltet. Aber auch die Kantone verzichten in

gen. Die Mehrheit der Kommission wollte diesen unbefrieder Regel auf eine detaillierte Bestimmung des Strafund

digenden Zustand durch eine zeitlich gestaffelte Eventual- Massnahmenvollzugsrechts, was dazu führt, dass die Straf-

abstimmung verbessern. Demgegenüber wollte der Initiant, vollzugspolitik zum grossen Teil auf der Ebene der einzel-

Nationalrat Muheim, den Entscheid durch Volk und Stände nen Anstalten gemacht wird. Änderungen im schweizerian einem einzigen Abstimmungstag fällen lassen, wobei das schen Strafvollzug erfolgen deshalb nicht einheitlich. «doppelte Ja» zugelassen wäre. Erreichen sowohl die Initia-

3. Die gänzliche Abschaffung der Freiheitsstrafen in dem tive wie auch der Gegenvorschlag das Volksund Stände- Sinne, dass niemandem mehr als Sanktion für bestimmte mehr, soll die Initiative in Kraft treten.

Verhaltensweisen die Freiheit entzogen würde, steht nicht Der Petent schlägt nun eine weitere Lösung vor, die es in zur Diskussion. Die Kommission geht davon aus, dass in bestimmten Situationen ermöglichen würde, von der absoabsehbarer Zeit auf freiheitsentziehende Sanktionen des luten Gleichwertigkeit von Volksund Ständemehr abzuwei- Strafrechts nicht verzichtet werden kann. chen. Die Kommission des Nationalrates lehnte diesen Vor- Die Kommission zählt die Verbesserungen der Bedingunschlag ab. Sie ist überzeugt, dass in einer Neuordnung des gen in den Strafanstalten zu den ständigen Staatsaufgaben. Abstimmungsverfahrens weder das Volksnoch das Stän- Gemäss Artikel 37 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ist die demehr bevorzugt werden darf. Die gleiche Gewichtung Resozialisierung des Gefangenen die Hauptaufgabe des von Volk und Ständen bei Verfassungsrevisionen gehört zu Strafvollzugs: den Konstanten unseres föderalistischen Staates. Darauf zu Dieser ist daher so zu gestalten, dass eine Schädigung des verzichten, besteht um so mehr kein Anlass, als andere Straffälligen durch Haftbedingungen verhindert und seine Lösungsmöglichkeiten bestehen, um das Abstimmungsver- Chance auf Wiedereingliederung erhöht werden soll, wobei fahren bei Initiativen mit einem Gegenvorschlag befriediauch der Würde des Menschen und dem Sicherheitsbedürfgend zu gestalten. Für die Diskussion zum gesamten Pronis der Gesellschaft Rechnung zu tragen ist. Auch wenn in blemkreis verweist die Kommission auf das Amtl. Bulletin den letzten Jahren wesentliche Verbesserungen erzielt wordes Nationalrates (1981, S. 1703ff).

den sind, bedarf es zur Verwirklichung eines solchen Voll- Antrag der Kommission zuges weiterhin ernsthafter Anstrengungen und einer stän- Die Petitionskommission beantragt, von der Petition Kenntdigen Überprüfung, Anpassung und Verbesserung der nis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Anstaltsbetriebe. So besteht etwa ein echter Nachholbedarf hinsichtlich der Sanierung von Anstaltsbauten, die einen Proposition de la commission differenzierten Strafvollzug überhaupt ermöglichen. Sicher- La Commission des pétitions propose de prendre acte de la heitsprobleme haben in den letzten Jahren gezeigt, dass pétition, mais de ne pas lui donner suite. Einrichtungen zum Schutz des Aufsichtspersonals und der Öffentlichkeit notwendig sind. Anderseits ist die Zahl offe- Zustimmung - Adhésion ner Anstalten zu erhöhen. Auch die Behandlung von Dro-

24. Juni 1982 379 Petitionen

genabhängigen, die nach Artikel 44 des Strafgesetzbuches 2. Die Petitionskommission prüfte einen auf Wunsch der

in eine geeignete Anstalt einzuweisen sind - in der Tat wer- Petitionsund Gewährleistungskommission des National-

den 90 Prozent der Drogenabhängigen zur Verbüssung rates erstellten Bericht des Eidgenössischen Departemen-

einer Strafe in eine «gewöhnliche» Strafanstalt eingeliefert - tes des Innern zur Petition des Aktionskomitees gegen die

stellt beachtliche Probleme; der Strafund Massnahmen- N 5 vom 10. Februar 1982.

vollzug für solche Straffällige bedarf somit grossier Auf- Diese Kommission liess sich auch darüber orientieren, wel-

merksamkeit. che Abklärungen aufgrund des Postulates von Nationalrat

In den letzten Jahren wurden in den Strafanstalten verschie- Ziegler-Solothurn vom 7. Oktober 1981, das in der Winter-

dene Verbesserungen vorab struktureller Natur getroffen, session vom Nationalrat überwiesen wurde, vorgenommen die das Anstaltsregime oder die anstaltsexternen Organe worden sind:

betreffen. Es handelt sich dabei um Reformen, die für den Das Projekt ist von der Verwaltung mit Vertretern der Kan-

Gefangenen nicht zu unterschätzende Erleichterungen tone Bern und Solothurn noch einmal genau geprüft und in brachten. den grossen Zügen bestätigt worden. Einige Fragen der Einen wichtigen Schritt in Richtung Reform sieht die Kom- Detailgestaltung werden hingegen noch näher abgeklärt. mission in der Gründung des «Schweizerischen Ausbil- Die Aufträge zu diesen technischen Abklärungen, die einige dungszentrums für das Strafvollzugspersonal», das 1978 Projektverbesserungen und möglicherweise sogar Verbilliseine Tätigkeit aufgenommen hat und Grundausbildungsgungen bringen werden, sind bereits erteilt worden. kurse, Weiterund Fortbildungskurse sowie Kurse für Spe-

zialisten anbietet. Ein weiterer Schritt wird die Öffentlich- Eine Motion, mit der eine Standesinitiative zur Überprüfung

keitsarbeit darstellen, die dazu beitragen kann, dass allgedes Autobahnabschnitts Biel-Solothurn der N 5 angestrebt

mein nicht mehr die Strafe, sondern die Resozialisierung wurde, hat der Solothurner Kantonsrat im Januar 1982 deut-

des Straffälligen als Hauptziel des Strafvollzuges angeselich verworfen. Presseberichten zufolge führten insbeson-

hen wird. dere zwei Argumente zu .diesem Entscheid: Die N 5 müsse schon aus staatspolitischen Gründen gebaut werden

4. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bund im (Anrecht des Juras auf einen direkten Anschluss an das Gespräch mit den Kantonen seine Anstrengungen weiter- Schweizer Autobahnnetz); im übrigen sei der Bedarf vom führen muss, um den Strafund Massnahmenvollzug so zu Verkehrsaufkommen her ausgewiesen. gestalten, dass der Inhaftierte während des Strafvollzugs

lernt, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach 3. Die Kommission stimmt den Ausführungen des Departe-

der Entlassung ein Leben ohne Straftaten führen kann. mentes zur Bedeutung der Nationalstrasse N 5 Luterbach (Abzweigung von N 1) - Solothurn - Biel - Neuenstadt - Antrag der Kommission Neuenburg - Yverdon (Anschluss an die N 1) als wichtige Die Petitionskommission beantragt, von der Petition Kennt- Verbindung von gesamtschweizerischer Bedeutung zu. Wie nis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. sie bereits bei der Behandlung anderer Petitionen zu Nationalstrassenabschnitten ausgeführt hat, erachtet die Kom- Proposition de la commission mission den Verzicht auf eine Teilstrecke des Verkehrs-

La commission propose de prendre acte de la pétition, mais systems - und somit die Entstehung einer Lücke im natio-

de ne pas lui donner suite. nalen Strassennetz - als eine fragwürdige Lösung. Sie lehnte deshalb mehrheitlich den Vorschlag eines Kommis- Zustimmung - Adhésion sionsmitgliedes ab, der den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen wollte, weitere Varianten des Teilstücks der N 5 Solothurn-Biel zu prüfen, unter besonderer Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und des Entlastungsgrades 82.254 sowie des Bodenbedarfs und des Landschaftsschutzes. Aktionskomitee gegen die N 5 Die Kommission geht davon aus, dass die verkehrstechni- Comité d'action contre la N 5 sche Erschliessung der Region Biel für das ganze Gebiet von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist. Es geht darum, Herr Reymond unterbreitet namens der Petitionskommisdieser bedrängten Region - sie zählt am meisten Arbeitssion den folgenden schriftlichen Bericht. lose - den lebenswichtigen Anschluss an das schweizeri-

1. Am B.Oktober 1981 hat das Aktionskomitee gegen die sche Nationalstrassennetz zu sichern. Aus diesem Grund N 5 eine Petition eingereicht, die von 20 399 Personen hat der Nationalrat in der Frühjahrssession 1981 ein Postuunterzeichnet wurde (eigene Angaben). Die Petenten forlat der Petitionsund Gewährleistungskommission vom dern die eidgenössischen Räte auf, das Nationalstrassen- 15. Januar 1981 angenommen, worin der Bundesrat ersucht

konzept neu zu überprüfen und auf die N 5 im Räume Solowird, die Frage der Aufwertung der Verbindungsstrasse von

thurn-Biel zu verzichten. Aufwand und Ertrag stehen nach Le Locle nach Bern bei der nächsten sich bietenden Gele- Meinung der Petenten beim Bau der N 5 in einem krassen genheit zu prüfen. Nach Meinung der Kommission ist im Missverhältnis: vorliegenden Fall nicht nur auf die berechtigten Anliegen

- Der geplante Nationalstrassenabschnitt Solothurn-Biel des Umweltschutzes, sondern auch auf wirtschaftliche Überlegungen gebührend Rücksicht zu nehmen. sei ein unnötiger Ast des Nationalstrassennetzes. Auch Die N 5 zwischen Solothurn und Biel soll nach den Zusicheohne die N 5 bleibe die Ost-West-Verbindung gewährleirungen der Verwaltung mit aller Sorgfalt in die Landschaft stet. Zudem eigne sich die N 5 ohnehin nicht als Ost-Westeingefügt werden. Dort wo die Strasse Baugebiete berührt, Transitverbindung (zwischen N 1 und der Westschweiz), da können alle erforderlichen Lärmschutzmassnahmen getrofder N 5-Abschnitt am Nordufer des Bielersees nicht als fen werden. Davon, dass die N 5 die Aarelandschaft zwivierspurige Autobahn ausgebaut wird.

schen Solothurn und Biel zerstören, Naherholungsgebiete

- Auch aus regionalem Blickwinkel betrachtet sei der von Solothurn und Grenchen unverhältnismässig beein-

erhoffte Nutzen durch die N 5 sehr gering. Das Hauptstrasträchtigen und die einmalige Fauna und Flora jener Land-

senverkehrsnetz von Solothurn bis Biel sei mit der besteschaft entscheidend treffen würde, könne nicht die Rede henden T 5 (Jurasüdfussverbindung) bereits ausgebaut und sein.

dem Verkehr auch in Spitzenzeiten gewachsen. Eine Paral- Hingegen werde die N 5, einmal fertiggestellt, die zahlrei-

lelverbindung in Form einer Autobahn sei unverhältnismäschen, heute von der Jurafussstrasse durchfahrenen Städte

sig. und Ortschaften vom störenden Durchgangsverkehr entla-

- Die N 5 und ihre Zufahrten würden Wohngebiete, Schulsten. und Sportanlagen in verschiedenen Gemeinden beeinträch- Beim Nationalstrassenbau werde auf den landwirtschaftlich tigen und die Aarelandschaft zwischen Solothurn und Biel genutzten Boden in hohem Masse Rücksicht genommen. weitgehend zerstören. Zwischen Solothurn und Biel werde der Landerwerb für die Votations finales 380 25 juin 1982

Nationalstrasse weitgehend auf dem Wege der Landumle- #ST# Dreizehnte Sitzung - Treizième séance gung durchgeführt; mehrere Umlegungsunternehmen seien bereits gegründet und warten auf den Entscheid über die Freitag, 25. Juni 1982, Vormittag endgültige Linienführung der Nationalstrasse. Landumlegungen und die Neuarrondierung der landwirtschaftlichen Vendredi 25 juin 1982, matin Betriebe längs Nationalstrassen ermöglichen erfahrungsge- 8.00h mäss eine rationellere Bewirtschaftung des Bodens, was gesamthaft gesehen den strassenbaubedingten Verlust an Vorsitz - Présidence: M. Dreyer landwirtschaftlichem Boden zu mindern vermöge. Antrag der Kommission Die Petitionskommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Le président: Au terme de cette session, deux collabora- Proposition de la commission teurs du Service des procès-verbaux des Chambres fédé- La commission des pétitions propose de prendre connaisrales vont prendre leur retraite. Tous deux ont contribué sance de la pétition mais de ne pas y donner suite. depuis de nombreuses années à la parution du Bulletin officiel de nos délibérations. Zustimmung - Adhésion Il s'agit d'abord de Mme Gilberte Rothen, qui a été une fonctionnaire de chancellerie modèle et sur laquelle nous avons toujours pu compter.

Il s'agit ensuite de M. Franz Hürlimann, qui a exercé les Schluss der Sitzung um 10.55 Uhr fonctions de sténographe depuis 1969 et qui a recueilli avec La séance est levée à 10 h 55 soin et dévouement les débats de notre conseil.

Au nom du Conseil des Etats, je tiens à remercier ces deux collaborateurs qui se retirent, pour le travail considérable qu'ils ont accompli. Je voudrais leur souhaiter une heureuse retraite et une bonne sanie.(Applaudissements)

#ST# 75.099 Berufliche Vorsorge. Bundesgesetz Prévoyance professionnelle. Loi

Siehe Seite 189 hiervor - Voir page 189 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 25. Juni 1982 Décision du Conseil national du 25 juin 1982

Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Gesetzentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

#ST# 80.048 Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz Assurance-chômage. Loi

Siehe Seite 274 hiervor - Voir page 274 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 25. Juni 1982 Décision du Conseil national du 25 juin 1982

Le président: En ce qui concerne la loi sur l'assurance-chômage obligatoire et l'indemnité en cas d'insolvabilité, vous avez trouvé à votre place une note attirant votre attention sur une modification qui a été apportée à l'article 85, 1('r alinéa, lettre f. Il s'agissait d'une erreur manifeste qui a été corrigée tant par la Commission de rédaction que par ceux qui, dans l'administration, ont l'œil sur les textes définitifs.

Cette correction a été apportée en accord avec les présidents des commissions parlementaires.

Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Gesetzentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petitionen

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Jahr 1982 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 12 Séance Seduta

Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 24.06.1982 - 08:00 Date Data

Seite 378-380 Page Pagina

Ref. No 20 010 720

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