Parliamentary Debate Reform Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a proposal to reform the annual debate on the government's management report. The proposal suggested dividing the debate into two phases: first, a discussion of the oversight committee's report, and second, a general discussion limited to brief questions and criticisms. The court rejected the proposed reforms, reasoning that a separate discussion of the oversight committee's report would unduly privilege that committee, that a written question system would be administratively burdensome and stifle spontaneity, and that the primary purpose of the debate is to allow all members of parliament to question the government's performance, not just to highlight the oversight committee's work.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 71a des Réglementes; Parliamentary Debate Reform Rejected: The proposal suggested dividing the debate into two phases: first, a discussion of the oversight committee's report, and second, a general discussion limited to brief questions and criticisms. The court rejected the proposed reforms, reasoning that a separate discussion of the oversight committee's report would unduly privilege that committee, that a written question system would be administratively burdensome and stifle spontaneity, and that the primary purpose of the debate is to allow all members of parliament to question the government's performance, not just to highlight the oversight committee's work.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a procedural alternative to the proposed question hour format.
Volltext
6. Oktober 1983 N 1485 Postulat Müller-Luzern
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Analyse der Geschäftsberichtsdebatten 1978 bis 1982 (an-
Motion du groupe socialiste hand des «Amtlichen Bulletins»)
Präsident: Der Bundesrat beantragt, diese Motion in ein
Jahr Kommis- Spalten Interven- Spalten Einzel- Spalten Total
Postulat umzuwandeln. Die Fraktionssprecherin, Frau sions- im tionen im redner im Umfang
Mauch, ist damit einverstanden. bericht- Bulletin Bundesrat Bulletin Zahl Bulletin der
erstatter Debatte
Wird die Umwandlung in ein Postulat bestritten? Das ist Zahl (Spalten)
nicht der Fall; es ist überwiesen.
1978 24 36 9 48,5 50 50,5 135,0
1979 18 27,5 12 32 51 41,5 101,0
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat 1980 17 26 15 17 29 24 67
1981* 16 26 10 37 51 40 103
Präsident: Die Dringlichen Einfachen Anfragen Künzi und 1982* 10 41 9 30,5 37 28,5 100,0
Humbel sind durch die Antworten des Bundesrates erledigt. * Redezeitbeschränkung auf 5 Minuten
Wenn die Debatte jeweils trotz den Bemühungen der GPK
im Verhältnis zum Interesse im Rat und in der Öffentlichkeit
viel Zeit beansprucht, so liegt dies zum Teil an der Funktion
der Behandlung des Geschäftsberichtes, welche jedem
Ratsmitglied als Volksvertreter die Möglichkeit verschaffen
soll, Kritik an der Geschäftsführung des Bundesrates und
#ST# 78.424 der Verwaltung im vergangenen Jahr anzubringen und so
Postulat Müller-Luzern die Exekutive zur Rechenschaft zu ziehen. Diese demokrati-
sche Funktion der Geschäftsberichtsdebatte soll nicht in
Geschäftsberichtsdebatte Frage gestellt werden.
Débat sur le rapport de gestion Ein zweiter Grund liegt im Inhalt des Geschäftsberichtes
selber. Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte
haben in der letzten Zeit mehrfach gefordert, der Geschäfts-
bericht solle weniger eine Auflistung von Erfolgsmeldungen
der Verwaltung bilden, sondern auch auf die Probleme und
Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli- ungelösten Fragen eingehen. Das würde sich auch auf das
chen Bericht vor: Interesse im Rat an der Debatte auswirken.
1. Am 21.Juni 1978 reichte Herr Nationalrat Müller-Luzern 3. Diskussion im Büro und in der GPK. Das Büro und die
ein Postulat ein, mit welchem abgeklärt werden soll, ob die GPK haben sich an mehreren Sitzungen mit der Verbesse-
Geschäftsberichtsdebatte im Nationalrat nicht durch fol- rung der Geschäftsberichtsdebatte befasst. Die GPK hat zu
gende Aufgliederung verbessert und attraktiver gestaltet diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die der
werden könnte: Gesamtkommission im Mai dieses Jahres Bericht erstattete.
1.1 Die erste Phase soll dazu bestimmt sein, den Bericht der Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe hat der Kommissionsprä-
Geschäftsprüfungskommission (GPK) entgegenzunehmen. sident im Eintretensreferat zur Geschäftsberichtsdebatte in
Der Rat kann dabei nur den Bericht der GPK und ihr Vorge- der Junisession («Amtliches Bulletin» 1982, Seite 616)
hen diskutieren. Dadurch erhält die GPK als Instrument der zusammengefasst. Sowohl die GPK wie das Büro kommen
Oberaufsicht ein anderes Gewicht. Die Öffentlichkeit erfährt, bei der Prüfung des Postulates zu folgenden Schlüssen:
wie die Oberaufsicht wahrgenommen wird. 3.1 Das Postulat sucht die Stellung der GPK dadurch zu
1.2 Die zweite Phase soll der allgemeinen Diskussion des verbessern, dass in einem ersten Teil der Debatte nicht der
Geschäftsberichtes dienen. Sie darf jedoch nicht wie heute Geschäftsbericht des Bundesrates, sondern der Bericht der
ins uferlose entgleiten, sondern muss sich auf kurze Fragen GPK über ihre Prüfung Gegenstand der Beratung bildet. Die
oder Kritiken beschränken. Deshalb ist versuchsweise eine allgemeine Geschäftsberichtsdebatte soll danach die Form
Fragestunde einzuführen. Diese kann so gestaltet werden, einer Fragestunde mit beschränkter Redezeit annehmen.
dass die Fragen bis zum Vorabend der Debatte schriftlich Die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates
eingereicht und im Plenum während höchstens fünf Minu- durch das Parlament ist nur möglich, wenn jedem Ratsmit-
ten begründet werden. glied die Gelegenheit gegeben wird, Fragen und Kritiken
Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulates am zum Bericht des Bundesrates vorzubringen. Hauptgegen-
14. Dezember 1978 das Büro beauftragt, in Zusammenarbeit stand der Debatte muss somit die Geschäftsführung des
mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) diese Prüfung Bundesrates-und nicht die Kontrolltätigkeit der GPK-sein.
vorzunehmen. Eine Diskussion des Berichtes der GPK setzt voraus, dass
2. Bisherige Praxis: Die Geschäftsprüfungskommission ist dieser schriftlich erstattet wird. Dies ist in früheren Jahren
seit vielen Jahren bemüht, die Geschäftsberichtsdebatte (1849 bis 1921 ) geschehen, wurde dann jedoch aus Gründen
nicht nur möglichst interessant, sondern auch möglichst der Zeitnot für Übersetzung und Drucklegung sowie wegen
rationell zu gestalten. Das Hauptgewicht liegt jeweils beim der hohen Herstellungskosten fallengelassen.
Eintretensreferat des Kommissionspräsidenten, in dem Eine formelle Zweiteilung der Debatte in eine erste Hälfte,
sowohl die Kommissionsarbeit als auch die Schwerpunkte die wesentlich durch die Geschäftsprüfungskommission
der Geschäftsprüfung des vergangenen Jahres dargelegt geprägt wäre, und eine zweite, die den Anliegen aller Rats-
werden. Bei der anschliessenden, departementsweisen mitglieder offenstünde, würde zudem eine unannehmbare
Beratung ist die GPK bestrebt, die Zahl der Kommissionsre- Privilegierung der Mitglieder der GPK bedeuten. Das Inter-
ferenten auf ein Minimum zu beschränken und Schwer- esse am ersten Teil der Debatte könnte sogar noch sinken,
punkte zu setzen. Die Themen werden sämtlichen Ratsmit- weil das einzelne Ratsmitglied zu diesem Zeitpunkt seine
gliedern im voraus schriftlich mitgeteilt. Kritiken und Fragen zur Geschäftsführung des Bundesrates
Seit 1980 informiert die GPK zudem in einem schriftlichen nicht vorbringen dürfte. Schliesslich würde eine solche
Bericht über die Ergebnisse ihrer Inspektionen. Zweiteilung erfordern, dass jeder Bundesrat sein Departe-
Ein Vergleich der Geschäftsberichtsdebatten der letzten ment zweimal vor dem Rat vertritt. Aus diesen Gründen ist
fünf Jahre zeigt, dass zwar die Bemühungen der GPK erfolg- der vorgeschlagene erste Teil der Debatte abzulehnen.
reich waren (Verringerung des Zeitaufwandes für die Kom- 3.2 Die Geschäftsberichtsdebatte ist bereits heute eine
missionsberichterstattung), dass aber die Zahl und der Zeit- «Fragestunde», jedoch ohne die Beschränkung auf schrift-
aufwand für die Einzelredner und den Bundesrat stark vari- lich gestellte Fragen. Eine schriftliche Fragestellung würde
ieren: einen grossen Verwaltungsaufwand mit sich bringen (inklu-
187-N
Postulat Bremi 1486 N 6 octobre 1983
sive Vorbereitung der Antworten des Bundesrates) und auch Dadurch kann sich jeder bereits ein Bild von den Schwerge-
der Debatte die noch verbleibende Spontaneität nehmen. wichten der Debatte machen.
Ein Nebeneinander von Geschäftsberichtsdebatte-Frage-
stunde und Fragestunde nach Artikel 71a des Réglementes Antrag des Büros
wäre in der Sommersession wohl ein wenig zuviel. Es dürfte Das Büro beantragt dem Rat, vom Bericht Kenntnis zu
sich zudem kaum rechtfertigen lassen, Ratsmitgliedern, die nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
keine Frage schriftlich eingereicht haben, während der Proposition du Bureau
Debatte zum Geschäftsbericht des Bundesrates das Wort zu Le Bureau propose au conseil de prendre acte du présent
verweigern. rapport et de classer le postulat, le but poursuivi par son
3.3 Das Anliegen des Postulates, die Verwaltungskontrolle auteur étant déjà réalisé.
in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen, wird nur soweit
zu erfüllen sein, als bedeutende Themen der Oberaufsicht Präsident: Das Büro beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis
zur Behandlung kommen. Dabei kann es nicht darum zu nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben; Herr
gehen, das Gewicht der Geschäftsprüfungskommission Müller ist damit einverstanden.
öffentlich zu dokumentieren. Deren Bedeutung häng! viel-
mehr von der laufenden Kontrolle ab, welche die Verwaltung Abgeschrieben - Classé
ohne merkliche Publizität immer wieder zu spüren be-
kommt. Jeder Versuch aber, die Bedeutung der Gescnäfts-
prüfungskommission und der parlamentarischen Oberauf-
sicht auf künstlichem Wege hervorzuheben, ist von vorne-
herein zum Scheitern verurteilt. #ST# 81.405
Die Geschäftsberichtsdebatte ist eine Pflichtübung, die sich Postulat Bremi
aus unserem Regierungssystem ergibt und als solche ihren
Wert auch dann hat, wenn sie wenig spannend ist. Von den Eidgenössische Räte. Informationsfilm
einzelnen Parlamentariern und den Massenmedien kann Chambres fédérales. Film d'information
nicht erwartet werden, dass sie alle Einzelheiten der Flegie-
rungs- und Verwaltungstätigkeit im Bund interessieren.
Dennoch ist es wichtig, dass jede Frage, auch wenn sie nur
wenig berührt, öffentlich im Parlament zur Diskussion
gestellt werden kann. Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli-
4. Die GPK verfolgt mit ihren Bestrebungen um Verbesse- chen Bericht vor:
rung der Geschäftsberichtsdebatte dieselben Ziele wie das 1. Am 10.Juni 1981 reichte Herr Nationalrat Bremi ein
Postulat. Der Weg zur Erreichung dieses Zieles ist jedoch Postulat ein, mit dem das Büro des Nationalrates eingeladen
unterschiedlich. wird, einen Informationsfilm über die Wirkungsweise der
Die positiven Erfahrungen aus der Sommersession 1982 eidgenössischen Räte herstellen zu lassen.
zeigen, dass auch in Zukunft folgende, von der Arbeits- Ein solcher Film sollte dem staatsbürgerlichen Unterricht
gruppe der GPK ausgearbeitete Regeln beachtet werden dienen und den Besuchern des Parlamentes sowie Schul-
sollten: klassen gezeigt werden können. Der Urheber des Postulates
- Die Geschäftsberichtsdebatte ist so zu traktandieren, dass wünschte in der Begründung, dass eine schweizerische
sie ohne Unterbruch durchgeführt werden kann. Filmgesellschaft mit der Produktion beauftragt werde.
Das Büro wie auch die Studienkommission Zukunft des
- Die Berichterstattung der Kommission über die Prüfung Parlamentes in ihrem Schlussbericht von 1978 anerkennen
des Geschäftsberichtes ist nach Möglichkeit zu konzentrie- die Notwendigkeit eines solchen Informationsmittels.
ren. Vor Beginn der Debatte erhalten alle Ratsmitglieder Geprüft werden sollte jedoch, ob das gewünschte Ziel mit
eine Referentenliste, auf welcher die Themen umschr eben einem Film oder einer wesentlich kostengünstigeren Ton-
sind, zu denen die Kommissionssprecher reden werden. Der bildschau besser erreicht werden kann.
Kommissionspräsident schildert in seinem Eintretensreferat Auf Antrag des Büros beschloss der Rat am 9. Oktober 1981,
die Arbeitsmethoden der Kommission, geht auf allgemeine das Postulat zu überweisen.
Fragen ein (allenfalls unter Bezug auf die Richtlinien der
Regierungspolitik oder auf wichtige hängige Fragen) und 2. Nach einigen Abklärungen über ein mögliches Film- bzw.
hebt die wichtigsten Feststellungen der Kommission hervor, Tonbildschaukonzept konnte das Büro in Erfahrung brin-
so dass die Schwerpunkte der kommenden Debatte vorge- gen, dass die SRG zum selben Zeitpunkt selbst einen Film
zeichnet sind. Pro Sektion wird nur ein Sprecher bestimmt über das Parlament in Auftrag gegeben hat und bereit wäre,
(Ausnahme Präsidenten von Arbeitsgruppen). Die Sektions- diesen dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Die beiden
sprecher verzichten auf allgemeine Feststellungen. Sie Ratsbüros und das Sekretariat der Bundesversammlung
beschränken sich auf eine möglichst knappe Darstellung konnten bei der Ausarbeitung des Drehbuches beratend
der von der Kommission beschlossenen Themen und Fra- mitwirken. Der Film ist im Sommer 1982 fertiggestellt und
gen an den Bundesrat. den Büros und der Fraktionspräsidentenkonferenz vorge-
stellt worden.
- Die Voten der übrigen Ratsmitglieder zum Geschäftsbe- 3. Der Film der SRG zeigt die Aktivitäten des Parlamentes
richt können und sollen in keiner Weise beeinflusst werden. und der Parlamentarier auf. Mit Blick auf das Zielpublikum,
Die Geschäftsberichtsdebatte kann daher nicht auf die Form das nicht nur aus TV-Zuschauern besteht, wurde der Film so
einer Fragestunde reduziert werden. Um eine spontane Aus- gestaltet, dass er über einen längeren Zeitraum Gültigkeit
einandersetzung mit dem Bundesrat zu ermöglichen, ist auf behält, also nicht nur Informationscharakter hat, sondern
eine Aufteilung der Debatte in zwei Tage zu verzichten. Die auch didaktische Züge aufweist. Das brachte natürlich
Fragen und Kritiken zu jedem Departement sind in Anwe- gewisse Zwänge für die Gestaltung des Drehbuches mit
senheit des zuständigen Departementsvorstehers zu stellen sich. Die Handlung durfte nicht zu stark auf Personen bezo-
und von diesem unverzüglich zu erwidern. Hingegen wäre gen sein. So werden weniger die Protagonisten als die Orte
es erwünscht, wenn die Geschäftsberichtsdebatte von den ihrer Arbeit in den Vordergrund gerückt.
Ratsmitgliedern vermehrt als Ersatz für persönliche Vor- Im Film wird die Tätigkeit der beiden Kammern und ihre
stösse genutzt würde. Sie könnte dann dazu dienen, den Beziehung zum Bundesrat skizziert, werden die Besonder-
übrigen Ratsbetrieb etwas zu entlasten. heiten der beiden Räte hervorgehoben und ihre Beziehung
- Um die Debatte besser zu strukturieren, sind die Themen zueinander aufgezeigt. Der Weg eines Gesetzes vom ersten
auf der Liste der Kommissionssprecher, die allen Ratsmit- Entwurf bis zum Inkrafttreten wird nachgezeichnet. Im Film
gliedern ausgeteilt wird, ausführlicher darzustellen. wird auch der besondere Charakter unseres Parlamentes
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Luzern Geschäftsberichtsdebatte
Postulat Müller-Luzern Débat sur le rapport de gestion
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 78.424
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1485-1486
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