Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 78-424 KI-generiert

Parliamentary Debate Reform Rejected

Geschäftsnummer VPB 78-424
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a proposal to reform the annual debate on the government's management report. The proposal suggested dividing the debate into two phases: first, a discussion of the oversight committee's report, and second, a general discussion limited to brief questions and criticisms. The court rejected the proposed reforms, reasoning that a separate discussion of the oversight committee's report would unduly privilege that committee, that a written question system would be administratively burdensome and stifle spontaneity, and that the primary purpose of the debate is to allow all members of parliament to question the government's performance, not just to highlight the oversight committee's work.

Legislator-Regeste

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Art. 71a des Réglementes; Parliamentary Debate Reform Rejected: The proposal suggested dividing the debate into two phases: first, a discussion of the oversight committee's report, and second, a general discussion limited to brief questions and criticisms. The court rejected the proposed reforms, reasoning that a separate discussion of the oversight committee's report would unduly privilege that committee, that a written question system would be administratively burdensome and stifle spontaneity, and that the primary purpose of the debate is to allow all members of parliament to question the government's performance, not just to highlight the oversight committee's work.

Schlagwörter

KI-generiert
parlamentarisches System Widerspruchsverfahren öffentliche Verhandlung verfassungsrechtliche Rüge Wahlanfechtungen Ausschluss von Tatsachenfragen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 71a des Réglementes
Cited as a procedural alternative to the proposed question hour format.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 71a des Réglementes

Cited as a procedural alternative to the proposed question hour format.

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Volltext

6. Oktober 1983 N 1485 Postulat Müller-Luzern

Motion der sozialdemokratischen Fraktion Analyse der Geschäftsberichtsdebatten 1978 bis 1982 (an-

Motion du groupe socialiste hand des «Amtlichen Bulletins»)

Präsident: Der Bundesrat beantragt, diese Motion in ein

Jahr Kommis- Spalten Interven- Spalten Einzel- Spalten Total

Postulat umzuwandeln. Die Fraktionssprecherin, Frau sions- im tionen im redner im Umfang

Mauch, ist damit einverstanden. bericht- Bulletin Bundesrat Bulletin Zahl Bulletin der

erstatter Debatte

Wird die Umwandlung in ein Postulat bestritten? Das ist Zahl (Spalten)

nicht der Fall; es ist überwiesen.

1978 24 36 9 48,5 50 50,5 135,0

1979 18 27,5 12 32 51 41,5 101,0

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat 1980 17 26 15 17 29 24 67

1981* 16 26 10 37 51 40 103

Präsident: Die Dringlichen Einfachen Anfragen Künzi und 1982* 10 41 9 30,5 37 28,5 100,0

Humbel sind durch die Antworten des Bundesrates erledigt. * Redezeitbeschränkung auf 5 Minuten

Wenn die Debatte jeweils trotz den Bemühungen der GPK

im Verhältnis zum Interesse im Rat und in der Öffentlichkeit

viel Zeit beansprucht, so liegt dies zum Teil an der Funktion

der Behandlung des Geschäftsberichtes, welche jedem

Ratsmitglied als Volksvertreter die Möglichkeit verschaffen

soll, Kritik an der Geschäftsführung des Bundesrates und

#ST# 78.424 der Verwaltung im vergangenen Jahr anzubringen und so

Postulat Müller-Luzern die Exekutive zur Rechenschaft zu ziehen. Diese demokrati-

sche Funktion der Geschäftsberichtsdebatte soll nicht in

Geschäftsberichtsdebatte Frage gestellt werden.

Débat sur le rapport de gestion Ein zweiter Grund liegt im Inhalt des Geschäftsberichtes

selber. Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte

haben in der letzten Zeit mehrfach gefordert, der Geschäfts-

bericht solle weniger eine Auflistung von Erfolgsmeldungen

der Verwaltung bilden, sondern auch auf die Probleme und

Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli- ungelösten Fragen eingehen. Das würde sich auch auf das

chen Bericht vor: Interesse im Rat an der Debatte auswirken.

1. Am 21.Juni 1978 reichte Herr Nationalrat Müller-Luzern 3. Diskussion im Büro und in der GPK. Das Büro und die

ein Postulat ein, mit welchem abgeklärt werden soll, ob die GPK haben sich an mehreren Sitzungen mit der Verbesse-

Geschäftsberichtsdebatte im Nationalrat nicht durch fol- rung der Geschäftsberichtsdebatte befasst. Die GPK hat zu

gende Aufgliederung verbessert und attraktiver gestaltet diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die der

werden könnte: Gesamtkommission im Mai dieses Jahres Bericht erstattete.

1.1 Die erste Phase soll dazu bestimmt sein, den Bericht der Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe hat der Kommissionsprä-

Geschäftsprüfungskommission (GPK) entgegenzunehmen. sident im Eintretensreferat zur Geschäftsberichtsdebatte in

Der Rat kann dabei nur den Bericht der GPK und ihr Vorge- der Junisession («Amtliches Bulletin» 1982, Seite 616)

hen diskutieren. Dadurch erhält die GPK als Instrument der zusammengefasst. Sowohl die GPK wie das Büro kommen

Oberaufsicht ein anderes Gewicht. Die Öffentlichkeit erfährt, bei der Prüfung des Postulates zu folgenden Schlüssen:

wie die Oberaufsicht wahrgenommen wird. 3.1 Das Postulat sucht die Stellung der GPK dadurch zu

1.2 Die zweite Phase soll der allgemeinen Diskussion des verbessern, dass in einem ersten Teil der Debatte nicht der

Geschäftsberichtes dienen. Sie darf jedoch nicht wie heute Geschäftsbericht des Bundesrates, sondern der Bericht der

ins uferlose entgleiten, sondern muss sich auf kurze Fragen GPK über ihre Prüfung Gegenstand der Beratung bildet. Die

oder Kritiken beschränken. Deshalb ist versuchsweise eine allgemeine Geschäftsberichtsdebatte soll danach die Form

Fragestunde einzuführen. Diese kann so gestaltet werden, einer Fragestunde mit beschränkter Redezeit annehmen.

dass die Fragen bis zum Vorabend der Debatte schriftlich Die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates

eingereicht und im Plenum während höchstens fünf Minu- durch das Parlament ist nur möglich, wenn jedem Ratsmit-

ten begründet werden. glied die Gelegenheit gegeben wird, Fragen und Kritiken

Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulates am zum Bericht des Bundesrates vorzubringen. Hauptgegen-

14. Dezember 1978 das Büro beauftragt, in Zusammenarbeit stand der Debatte muss somit die Geschäftsführung des

mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) diese Prüfung Bundesrates-und nicht die Kontrolltätigkeit der GPK-sein.

vorzunehmen. Eine Diskussion des Berichtes der GPK setzt voraus, dass

2. Bisherige Praxis: Die Geschäftsprüfungskommission ist dieser schriftlich erstattet wird. Dies ist in früheren Jahren

seit vielen Jahren bemüht, die Geschäftsberichtsdebatte (1849 bis 1921 ) geschehen, wurde dann jedoch aus Gründen

nicht nur möglichst interessant, sondern auch möglichst der Zeitnot für Übersetzung und Drucklegung sowie wegen

rationell zu gestalten. Das Hauptgewicht liegt jeweils beim der hohen Herstellungskosten fallengelassen.

Eintretensreferat des Kommissionspräsidenten, in dem Eine formelle Zweiteilung der Debatte in eine erste Hälfte,

sowohl die Kommissionsarbeit als auch die Schwerpunkte die wesentlich durch die Geschäftsprüfungskommission

der Geschäftsprüfung des vergangenen Jahres dargelegt geprägt wäre, und eine zweite, die den Anliegen aller Rats-

werden. Bei der anschliessenden, departementsweisen mitglieder offenstünde, würde zudem eine unannehmbare

Beratung ist die GPK bestrebt, die Zahl der Kommissionsre- Privilegierung der Mitglieder der GPK bedeuten. Das Inter-

ferenten auf ein Minimum zu beschränken und Schwer- esse am ersten Teil der Debatte könnte sogar noch sinken,

punkte zu setzen. Die Themen werden sämtlichen Ratsmit- weil das einzelne Ratsmitglied zu diesem Zeitpunkt seine

gliedern im voraus schriftlich mitgeteilt. Kritiken und Fragen zur Geschäftsführung des Bundesrates

Seit 1980 informiert die GPK zudem in einem schriftlichen nicht vorbringen dürfte. Schliesslich würde eine solche

Bericht über die Ergebnisse ihrer Inspektionen. Zweiteilung erfordern, dass jeder Bundesrat sein Departe-

Ein Vergleich der Geschäftsberichtsdebatten der letzten ment zweimal vor dem Rat vertritt. Aus diesen Gründen ist

fünf Jahre zeigt, dass zwar die Bemühungen der GPK erfolg- der vorgeschlagene erste Teil der Debatte abzulehnen.

reich waren (Verringerung des Zeitaufwandes für die Kom- 3.2 Die Geschäftsberichtsdebatte ist bereits heute eine

missionsberichterstattung), dass aber die Zahl und der Zeit- «Fragestunde», jedoch ohne die Beschränkung auf schrift-

aufwand für die Einzelredner und den Bundesrat stark vari- lich gestellte Fragen. Eine schriftliche Fragestellung würde

ieren: einen grossen Verwaltungsaufwand mit sich bringen (inklu-

187-N

Postulat Bremi 1486 N 6 octobre 1983

sive Vorbereitung der Antworten des Bundesrates) und auch Dadurch kann sich jeder bereits ein Bild von den Schwerge-

der Debatte die noch verbleibende Spontaneität nehmen. wichten der Debatte machen.

Ein Nebeneinander von Geschäftsberichtsdebatte-Frage-

stunde und Fragestunde nach Artikel 71a des Réglementes Antrag des Büros

wäre in der Sommersession wohl ein wenig zuviel. Es dürfte Das Büro beantragt dem Rat, vom Bericht Kenntnis zu

sich zudem kaum rechtfertigen lassen, Ratsmitgliedern, die nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

keine Frage schriftlich eingereicht haben, während der Proposition du Bureau

Debatte zum Geschäftsbericht des Bundesrates das Wort zu Le Bureau propose au conseil de prendre acte du présent

verweigern. rapport et de classer le postulat, le but poursuivi par son

3.3 Das Anliegen des Postulates, die Verwaltungskontrolle auteur étant déjà réalisé.

in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen, wird nur soweit

zu erfüllen sein, als bedeutende Themen der Oberaufsicht Präsident: Das Büro beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis

zur Behandlung kommen. Dabei kann es nicht darum zu nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben; Herr

gehen, das Gewicht der Geschäftsprüfungskommission Müller ist damit einverstanden.

öffentlich zu dokumentieren. Deren Bedeutung häng! viel-

mehr von der laufenden Kontrolle ab, welche die Verwaltung Abgeschrieben - Classé

ohne merkliche Publizität immer wieder zu spüren be-

kommt. Jeder Versuch aber, die Bedeutung der Gescnäfts-

prüfungskommission und der parlamentarischen Oberauf-

sicht auf künstlichem Wege hervorzuheben, ist von vorne-

herein zum Scheitern verurteilt. #ST# 81.405

Die Geschäftsberichtsdebatte ist eine Pflichtübung, die sich Postulat Bremi

aus unserem Regierungssystem ergibt und als solche ihren

Wert auch dann hat, wenn sie wenig spannend ist. Von den Eidgenössische Räte. Informationsfilm

einzelnen Parlamentariern und den Massenmedien kann Chambres fédérales. Film d'information

nicht erwartet werden, dass sie alle Einzelheiten der Flegie-

rungs- und Verwaltungstätigkeit im Bund interessieren.

Dennoch ist es wichtig, dass jede Frage, auch wenn sie nur

wenig berührt, öffentlich im Parlament zur Diskussion

gestellt werden kann. Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli-

4. Die GPK verfolgt mit ihren Bestrebungen um Verbesse- chen Bericht vor:

rung der Geschäftsberichtsdebatte dieselben Ziele wie das 1. Am 10.Juni 1981 reichte Herr Nationalrat Bremi ein

Postulat. Der Weg zur Erreichung dieses Zieles ist jedoch Postulat ein, mit dem das Büro des Nationalrates eingeladen

unterschiedlich. wird, einen Informationsfilm über die Wirkungsweise der

Die positiven Erfahrungen aus der Sommersession 1982 eidgenössischen Räte herstellen zu lassen.

zeigen, dass auch in Zukunft folgende, von der Arbeits- Ein solcher Film sollte dem staatsbürgerlichen Unterricht

gruppe der GPK ausgearbeitete Regeln beachtet werden dienen und den Besuchern des Parlamentes sowie Schul-

sollten: klassen gezeigt werden können. Der Urheber des Postulates

- Die Geschäftsberichtsdebatte ist so zu traktandieren, dass wünschte in der Begründung, dass eine schweizerische

sie ohne Unterbruch durchgeführt werden kann. Filmgesellschaft mit der Produktion beauftragt werde.

Das Büro wie auch die Studienkommission Zukunft des

- Die Berichterstattung der Kommission über die Prüfung Parlamentes in ihrem Schlussbericht von 1978 anerkennen

des Geschäftsberichtes ist nach Möglichkeit zu konzentrie- die Notwendigkeit eines solchen Informationsmittels.

ren. Vor Beginn der Debatte erhalten alle Ratsmitglieder Geprüft werden sollte jedoch, ob das gewünschte Ziel mit

eine Referentenliste, auf welcher die Themen umschr eben einem Film oder einer wesentlich kostengünstigeren Ton-

sind, zu denen die Kommissionssprecher reden werden. Der bildschau besser erreicht werden kann.

Kommissionspräsident schildert in seinem Eintretensreferat Auf Antrag des Büros beschloss der Rat am 9. Oktober 1981,

die Arbeitsmethoden der Kommission, geht auf allgemeine das Postulat zu überweisen.

Fragen ein (allenfalls unter Bezug auf die Richtlinien der

Regierungspolitik oder auf wichtige hängige Fragen) und 2. Nach einigen Abklärungen über ein mögliches Film- bzw.

hebt die wichtigsten Feststellungen der Kommission hervor, Tonbildschaukonzept konnte das Büro in Erfahrung brin-

so dass die Schwerpunkte der kommenden Debatte vorge- gen, dass die SRG zum selben Zeitpunkt selbst einen Film

zeichnet sind. Pro Sektion wird nur ein Sprecher bestimmt über das Parlament in Auftrag gegeben hat und bereit wäre,

(Ausnahme Präsidenten von Arbeitsgruppen). Die Sektions- diesen dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Die beiden

sprecher verzichten auf allgemeine Feststellungen. Sie Ratsbüros und das Sekretariat der Bundesversammlung

beschränken sich auf eine möglichst knappe Darstellung konnten bei der Ausarbeitung des Drehbuches beratend

der von der Kommission beschlossenen Themen und Fra- mitwirken. Der Film ist im Sommer 1982 fertiggestellt und

gen an den Bundesrat. den Büros und der Fraktionspräsidentenkonferenz vorge-

stellt worden.

- Die Voten der übrigen Ratsmitglieder zum Geschäftsbe- 3. Der Film der SRG zeigt die Aktivitäten des Parlamentes

richt können und sollen in keiner Weise beeinflusst werden. und der Parlamentarier auf. Mit Blick auf das Zielpublikum,

Die Geschäftsberichtsdebatte kann daher nicht auf die Form das nicht nur aus TV-Zuschauern besteht, wurde der Film so

einer Fragestunde reduziert werden. Um eine spontane Aus- gestaltet, dass er über einen längeren Zeitraum Gültigkeit

einandersetzung mit dem Bundesrat zu ermöglichen, ist auf behält, also nicht nur Informationscharakter hat, sondern

eine Aufteilung der Debatte in zwei Tage zu verzichten. Die auch didaktische Züge aufweist. Das brachte natürlich

Fragen und Kritiken zu jedem Departement sind in Anwe- gewisse Zwänge für die Gestaltung des Drehbuches mit

senheit des zuständigen Departementsvorstehers zu stellen sich. Die Handlung durfte nicht zu stark auf Personen bezo-

und von diesem unverzüglich zu erwidern. Hingegen wäre gen sein. So werden weniger die Protagonisten als die Orte

es erwünscht, wenn die Geschäftsberichtsdebatte von den ihrer Arbeit in den Vordergrund gerückt.

Ratsmitgliedern vermehrt als Ersatz für persönliche Vor- Im Film wird die Tätigkeit der beiden Kammern und ihre

stösse genutzt würde. Sie könnte dann dazu dienen, den Beziehung zum Bundesrat skizziert, werden die Besonder-

übrigen Ratsbetrieb etwas zu entlasten. heiten der beiden Räte hervorgehoben und ihre Beziehung

- Um die Debatte besser zu strukturieren, sind die Themen zueinander aufgezeigt. Der Weg eines Gesetzes vom ersten

auf der Liste der Kommissionssprecher, die allen Ratsmit- Entwurf bis zum Inkrafttreten wird nachgezeichnet. Im Film

gliedern ausgeteilt wird, ausführlicher darzustellen. wird auch der besondere Charakter unseres Parlamentes

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Müller-Luzern Geschäftsberichtsdebatte

Postulat Müller-Luzern Débat sur le rapport de gestion

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 78.424

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1485-1486

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Ref. No 20 011 823

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