Consumer Credit Law Implementation and Protection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the implementation of a consumer credit law designed to protect consumers from predatory lending practices and excessive debt. The law addresses various forms of consumer credit, including installment purchases and small loans, aiming to create transparency in credit conditions, prevent chain indebtedness, and regulate advertising. The court's reasoning hinges on the need to balance the freedom of contract with consumer protection, recognizing that consumers, particularly those in weaker financial positions, require safeguards against exploitative practices. The legislation aims to provide these protections by setting clear rules for credit agreements, imposing penalties for non-compliance, and offering consumers avenues for recourse.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 318bis auf, Art. 226 OR, Art. 1 ZGB, Art. 66 OR, Art. 226m OR, Art. 226a bis m OR; Consumer Credit Law Implementation and Protection: The law addresses various forms of consumer credit, including installment purchases and small loans, aiming to create transparency in credit conditions, prevent chain indebtedness, and regulate advertising. The court's reasoning hinges on the need to balance the freedom of contract with consumer protection, recognizing that consumers, particularly those in weaker financial positions, require safeguards against exploitative practices. The legislation aims to provide these protections by setting clear rules for credit agreements, imposing penalties for non-compliance, and offering consumers avenues for recourse.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a basis for imposing civil sanctions that go beyond ordinary nullity rules in cases of contract violations.
Cited as existing law concerning the scope of application for business transactions and connections that pursue the same economic objectives as hire-purchase agreements, regardless of their legal form.
Cited as the legal basis for hire-purchase agreements, with proposed revisions.
Cited as the legal basis for hire-purchase agreements, with proposed revisions.
Cited as the legal basis for installment sales, with proposed revisions.
Cited as the legal basis for installment sales, with proposed revisions.
Cited as the legal basis for installment sales, with proposed revisions.
Cited as the legal basis for small loans.
Cited as a proposed article to establish a central debtor control system for microcredits.
Cited in relation to sanctions for non-compliance with provisions.
Cited in relation to the role of the judge in approving or denying loan extensions.
Cited as a basis for limiting the number of small loans per person and potentially restricting their use for repaying prior debts.
Cited in relation to the consequences of nullity for loan contracts.
Cited as a general principle of good faith in contract performance and the prohibition of abuse of rights.
Cited as a general principle of good faith in contract performance and the prohibition of abuse of rights.
Cited as proposed additions to the criminal code related to consumer credit, which were ultimately removed.
Cited as the Law on Unfair Competition, with proposals to retain certain penal provisions and add sanctions for repeated violations.
Cited in relation to sanctions for non-compliance with provisions.
Volltext
Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982
ist heute schon durch den zeitlichen Ablauf bereinigt. Die 5. Obligatorische Restschuldversicherung;
erweiterte Militärkommission kann deshalb einstimmig 6. Rücktrittsmöglichkeit;
Zustimmung zum Ständerat beantragen.
7. Werbungsbeschränkungen.
M. Wilhelm, rapporteur: La Commission élargie des affaires Proposition de la commission
militaires du Conseil national n'était pas persuadée, à l'ori- Entrer en matière
gine, de l'urgence de la construction d'un nouvel entrepôt
pour le fer et l'acier à Thoune. Or elle a reçu, par la suite, les Proposition Linder
éclaircissements opportuns. Afin de ne pas retarder la réor- Ne pas entrer en matière
ganisation des installations militaires de cette ville, elle avait
approuvé un crédit de 9,07 millions de francs. Elle a en Proposition Hunziker
revanche proposé que l'article 8 de l'ordonnance du Renvoyer le projet au Conseil fédéral
26 août 1981 concernant les finances et les comptes de avec mandat de préparer un autre projet de loi qui tende à
l'Office fédéral de la production d'armements soit appliqué lutter contre les abus en
par anticipation à cet objet et que l'investissement néces- 1. Empêchant les consommateurs de contracter des det-
saire soit donc amorti par le biais des recettes des ateliers tes en chaîne (pour atteindre ce but, il importerait de pré-
de construction. En effet, les frais d'investissements pour voir l'instauration d'un organe central de contrôle des débi-
lesquels le crédit d'engagement a été octroyé avant le 1er teurs);
janvier 1982 n'étaient pas à la charge des fabriques d'arme-
ments. 2. Instaurant des conditions de crédit claires, en d'autres
Notre conseil a approuvé cette proposition le 15 décembre termes des taux d'intérêt sans équivoque;
1981. Le Conseil des Etats a, par contre, rejeté cette régle- 3. Réglant la fixation des échéances, de telle sorte que l'on
mentation spéciale pour des raisons d'ordre juridique, le tienne compte des impératifs des consommateurs;
Parlement ne pouvant modifier une ordonnance du Conseil 4. Interdisant la cession du salaire;
fédéral. 5. Obligeant les débiteurs à contracter une assurance-
La divergence n'a pas pu être discutée au Conseil national solde de dette;
durant la session de décembre 1981. Elle est devenue sans
6. Prévoyant la possibilité de dénoncer un contrat;
objet entre-temps, parce que tous les investissements des
fabriques d'armements pour lesquels le crédit d'engage- 7. Restreignant la publicité en faveur du crédit à la consom-
ment a été octroyé après le 1« janvier 1982 sont réglés par mation.
l'ordonnance du 26 août 1981 ; or, tel sera le cas si le crédit
est approuvé lors de la session de janvier 1982. Fischer-Weinfelden, Berichterstatter: Am 12. Juni 1978 hat
Le Conseil national avait raison sur le fond. La date du 1er uns der Bundesrat den Entwurf für ein Konsumkreditgesetz
janvier 1982 a mis fin à cette petite escarmouche parlemen- unterbreitet, der in der dazugehörenden und gleichzeitig
taire. Votre commission élargie vous propose donc de vous verabschiedeten Botschaft einlässlich begründet und erläu-
rallier à l'avis du Conseil des Etats, et cela sans scrupules ni tert wurde.
réticences, et même à l'unanimité. Die eigentliche Initialzündung, die diese Vorlage ausgelöst
hat, erfolgte jedoch bereits einige Jahre früher. Sie bestand
Präsidentin: Die Kommission schlägt vor, sich dem in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und Inter-
Beschluss des Ständerates anzuschliessen. Ein anderer ventionen, in denen schon relativ kurze Zeit nach Inkrafttre-
Antrag wird nicht gestellt; Sie haben in diesem Sinne ten des neuen Bundesgesetzes über den Abzahlungs- und
beschlossen. Vorauszahlungsvertrag vom 23. März 1962, das vom Bun-
desrat auf den I.Januar 1963 in Kraft gesetzt worden ist,
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Vorschriften
des vorerwähnten Bundesgesetzes durch neue Vertragsfor-
men im Bereich der Konsumkreditgeschäfte unterlaufen
und umgangen werden.
Zu erwähnen ist hier die Kleine Anfrage von Nationalrat
78.043
#ST#
Deonna vom 2. Oktober 1964, in der es um das Problem der
Konsumkreditgesetz sogenannten unechten Leasing-Verträge zur Umgehung
des Abzahlungsrechtes ging.
Crédit à la consommation. Loi Am 24. Juni 1965 stellte Nationalrat Schaffer die Problema-
tik der Fernkursverträge und das Ausweichen auf Barkre-
Botschaft und Gesetzentwurf vom 12. Juni 1978 (BBI II 485) dite ebenfalls in einer Kleinen Anfrage zur Diskussion.
Message et projet de loi du 12 juin 1978 (FF II 481) In der Sommersession 1967 erfolgte eine Intervention von
Nationalrat Graber, die darauf abzielte, die zivilrechtliche
Regelung des Abzahlungsgeschäftes durch strafrechtliche
Sanktionen zu verstärken.
Antrag der Kommission Nachdem dann gegen Ende der sechziger Jahre die Lücken
Eintreten im Bundesgesetz über den Abzahlungs- und Vorauszah-
lungsvertrag immer offenkundiger zutage traten und die
Antrag Linder Umgehungsmöglichkeiten - insbesondere durch die
Nichteintreten Gewährung von Barkrediten - immer häufiger benutzt wur-
den, reichte Nationalrat Deonna am 10. März 1969 eine
Antrag Hunziker Motion ein, in der verlangt wurde, dass Massnahmen zu
Rückweisung an den Bundesrat treffen seien, mit denen die bei den Konsumkreditgeschäf-
mit dem Auftrag, ein Gesetz zur Bekämpfung von Missbräu- ten entstandenen Umgehungspraktiken ausgeschaltet wer-
chen vorzulegen, das folgende Punkte regelt: den können.
1. Verhinderung von Kettenverschuldungen, was vor allem Diese Motion Deonna ist dann ein Jahr später, nämlich am
eine zentrale Debitorenkontrolle notwendig macht; 16. März 1970, mit dem Einverständnis des Motionärs als
Postulat überwiesen worden. Nationalrat Deonna hat aller-
2. Transparente Konditionen, d. h. sichtbare Zinssätze; dings schon damals angekündigt, dass er sich vorbehalte,
3. Fixierung einer auch den Konsumentenanliegen Rech- die anvisierte Revision des Abzahlungsrechtes nötigenfalls
nung tragenden Laufzeit; durch eine parlamentarische Einzelinitiative in Gang zu brin-
4. Verbot der Lohnzession; gen.
25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz
In der Wintersession 1970 doppelte dann Nationalrat Schaf- Im März 1973 setzte dann das Eidgenössische Justiz- und
fer mit einem neuen Postulat nach, in dem er den Bundes- Polizeidepartement zur Behandlung dieser vielschichtigen
rat einlud, dem Parlament Bericht und Antrag über Mass- und komplexen Materie unter dem Präsidium von
nahmen zur Unterbindung von Umgehungsgeschäften im Prof. Jeanprêtre, Neuenburg, eine Expertenkommission ein,
Bereich des Abzahlungsrechtes - insbesondere durch die aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft (ein-
Bankdarlehen und simulierte Kaufpreisfestsetzungen zur schliesslich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände) und
Verwässerung des Anzahlungsgebotes - sowie zur Unter- der Frauenorganisationen bestand. Die Entwürfe, die diese
stellung der Fernlehrkurse zu unterbreiten. Kommission ausgearbeitet hat, wurden zusammen mit
Gestützt auf die Artikel 21 bis ff. unseres Geschäftsver- einem ausführlichen erläuternden Bericht Ende Juni 1974
kehrsgesetzes, die mit dem Bundesgesetz vom 24. Juni denn Justiz- und Polizeidepartement übergeben. Sie wurden
1970 neu eingeführt worden sind und mit denen das Verfah- im zweiten Halbjahr 1974 den Kantonen, politischen Par-
ren bei parlamentarischen Initiativen neu geregelt worden teien sowie interessierten Verbänden und Organisationen
ist, hat Nationalrat Deonna am 2. Juni 1971 eine parlamenta- wiederum zur Vernehmlassung unterbreitet.
rische Einzelinitiative in Form eines ausgearbeiteten Ent- Die Ergebnisse der Expertenkommission Jeanprêtre sowie
wurfs für ein Bundesgesetz über die Abzahlungs- und Vor- die Resultate des vorerwähnten Vernehmlassungsverfah-
auszahlungsverträge eingereicht. rens - die allerdings, wie die Eidgenössische Justizabtei-
Das Ziel, das der Initiant damit anstrebte, fasste er in seiner lung in ihrem Zwischenbericht vom 16. Mai 1977 an unsere
Begründung in die folgenden vier Punkte zusammen: Kommission ausgeführt hat -, «wenig überzeugend ausge-
1. Die verschiedenen Abzahlungs- und Vorauszahlungsver- fallen» seien, und eine departementsinterne «ziemlich weit-
träge sollen in Zukunft durch ein Spezialgesetz geregelt gehende Überarbeitung» der ganzen Vorlage notwendig
werden. Dabei soll ihre rechtliche Gleichsetzung mit dem mache, bildeten dann die Grundlage für den neuen Gesetzes-
einfachen Verkauf beseitigt werden. entwurf, den uns der Bundesrat zusammen mit seiner Bot-
schaft vom 12. Juni 1978 unterbreitet hat, und den wir nun
2. Der Anwendungsbereich dieses neuen Gesetzes ist auf
zu behandeln haben.
alle Vertragsarten auszudehnen, die sich auf eine Dienstlei-
Es war mir sehr daran gelegen, Ihnen die Entwicklungsge-
stung oder Überlassung zum Gebrauch beziehen, weil der
schichte des nun vorliegenden Entwurfes für ein umfassen-
Abnehmer, der sich seiner Verpflichtung mittels Teilzahlun-
des Konsumkreditgesetz mit ein paar kurzen Hinweisen
gen entledigt, des selben Sozialschutzes bedarf, wie er im
darzustellen; denn erstens erstreckte sich sein Embryonal-
Abzahlungsvertragsrecht enthalten ist.
stadium über fast zehn Jahre - die ersten Fakten dieses
3. Damit das Gesetz nicht umgangen werden kann, ist der Werdegangs liegen sogar annähernd 20 Jahre zurück -, und
Erwerb einer Sache oder die Erlangung einer Dienstleistung zweitens dürfte der Sinn und Zweck eines Gesetzesvor-
ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. In schlages leichter und besser verstanden werden, wenn
Ergänzung der geltenden Regeln sollen die Kleinkredite man einigermassen weiss, welchen Beweggründen und
ebenfalls unter die Gesetztesvorschriften über die Abzah- «Urnweltbedingungen» er seine Existenz zu verdanken hat.
lungsverträge fallen. Es war also nicht etwa eine unbremsbare Eigendynamik der
4. Da es sich gezeigt hat, dass der rein privatrechtliche Bundesverwaltung oder gar ein unstillbarer Durst des Bun-
Schutz nicht ausreicht, um dem gegenwärtigen Gesetz desrates nach immer mehr und immer neuen Bundesgeset-
Nachachtung zu verschaffen, soll das neue Gesetz mit zen, denen der vorliegende Entwurf für ein Konsumkredit-
Strafbestimmungen versehen werden. gesetz seine Entstehung verdankt, sondern es war eine
Diese Zielsetzung versuchte Nationalrat Deonna mit seiner ganze Reihe von parlamentarischen Vorstössen, in denen
ausformulierten parlamentarischen Einzelinitiative, die in auf die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Lösung der
fünf Abschnitten nicht weniger als 36 Artikel umfasste, zu hier anstehenden Probleme aufmerksam gemacht worden
erreichen. Die für die Behandlung dieser Einzelinitiative ein- ist und mit denen vom Bundesrat die Ausarbeitung eines
gesetzte nationalrätliche Kommission, die damals von entsprechenden Gesetzes verlangt und gefordert wurde.
Nationalrat Leon Schlumpf - unserem heutigen Bundesrat - Lassen Sie mich deshalb den ersten Teil meines Eintretens-
präsidiert wurde, hat hierauf das Eidgenössische Justiz- referates mit den beiden folgenden Feststellungen zusam-
und Polizeidepartement gebeten, über die ganze Problema- menfassen.
tik bei den Kantonen, den Parteien und Wirtschaftsverbän- 1. Es hatte sich bereits in der Mitte der sechziger Jahre
den (also den Sozialpartnern) ein Vernehmlassungsverfah- gezeigt, dass die Ziele, insbesondere die anvisierte Verstär-
ren durchzuführen. Dabei ging es uns vor allem darum, kung des Sozialschutzes, die man mit dem Bundesgesetz
abzuklären, ob und wie weit die von Nationalrat Deonna über den Abzahlungs- und Vorauszahlungsvertrag vom
anvisierten Neuerungen von der Praxis als notwendig 23. März 1962 erreichen wollte, nicht erreicht werden konn-
erachtet wurden. ten, weil duroh neue - an sich durchaus legale - Vertrags-
Diese Vernehmlassung hat dann ergeben, dass in weiten formen, vor allem durch das Ausweichen auf den Barkredit,
Kreisen eine grundsätzlich positive Einstellung zu den Zie- das neue Abzahlungsrecht weitgehend unterlaufen wurde.
len der Initiative Deonna vorhanden war. In bezug auf die Diese Entwicklung geht sehr eindrücklich aus der Zürcher
Konzeption und die Systematik der hiefür notwendigen Konsumkreditstatistik hervor: Während 1962 noch doppelt
neuen Gesetzesbestimmungen gingen allerdings die Mei- so viele Teilzahlungsgeschäfte abgeschlossen wie Bardarle-
nungen ziemlich weit auseinander. In dieser Beziehung hen ausgegeben wurden, hat sich dieses Verhältnis inner-
begegneten die Vorschläge Deonnas einer ziemlich breiten halb von wenigen Jahren in ein mehrfaches Gegenteil ver-
Kritik; sie wurden auch von den beiden zugezogenen Gut- wandelt. 1980 wurden im Kanton Zürich 14057 Teilzah-
achtern, Prof. Jeanprêtre, Neuenburg, und Dr. Stofer, Basel, lungs-, also Abzahlungskaufverträge abgeschlossen und
abgelehnt, obwohl auch diese beiden Herren eine Revision 104272 Kleinkreditverträge neu eingegangen. Die Zahl der
und Erweiterung des bestehenden Abzahlungsrechtes Kleinkreditverträge ist also fast achtmal grösser als die der
grundsätzlich befürworteten. Abzahlungsgeschäfte.
Nicht zuletzt aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses 2. Ausgangspunkt für die heutige Vorlage war die Initiative
hat dann unsere Kommission am 31. August 1972 beschlos- Deonna. Obwohl der ursprüngliche Entwurf von Nationalrat
sen, auf die Initiative Deonna grundsätzlich einzutreten. Deonna während der langjährigen Metamorphose sowohl in
Nachdem der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und konzeptioneller wie auch in systematischer Hinsicht
Polizeidepartementes erklärt hatte, der Bundesrat sei wesentliche Änderungen erfahren hat, entspricht das, was
bereit, über diesen ganzen Problemkomplex eine Revi- wir mit dem heutigen Entwurf vorschlagen, materiell ziem-
sionsvorlage auszuarbeiten, setzte sie dann allerdings die lich genau dem, was Nationalrat Deonna mit seiner parla-
materielle Beratung des eingereichten Initiative-Entwurfs mentarischen Einzelinitiative erreichen wollte. In einigen
aus. Punkten - ich denke da zum Beispiel an die Strafbestim-
Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982
mungen - gingen die Vorschläge von Herrn Deonna sogar Dienstleistungsverträge auf Teilzahlungsbasis ebenfalls zu
weiter als das, was wir Ihnen heute vorlegen und die vorbe- unterstellen. Gutgeheissen und in einzelnen Punkten noch
ratende Kommission vorschlägt. erweitert wurde ferner ein erheblicher Ausbau der obligato-
Dabei war Herr Deonna als Direktor der Westschweizer risch in den schriftlichen Vertrag aufzunehmenden Informa-
Wirtschaftsförderung ein durch und durch liberaler Kopf tionen zuhanden des Kreditkäufers, der dadurch in die Lage
und sicher alles andere als ein politischer Systemverände- versetzt werden soll, sich möglichst umfassend über die
rer. Diese Feststellung richte ich speziell an die Adresse all Kreditbedingungen und seine übrigen Rechte und Pflichten
jener, die glauben, dass man dieser Vorlage aus ordnungs- zu orientieren.
politischen Gründen nicht zustimmen könne. Dass heute Besondere Erwähnung verdient in diesem Zusammenhang
ausgerechnet aus jener Fraktion der eigentlich die Vater- noch, dass inskünftig auch der Jahreszins anzugeben ist,
schaft für diesen Gesetzesentwurf zukommt - ein Nichtein- den der Kunde als Teilzahlungszuschlag zu bezahlen hat.
tretensantrag gestellt wird - denn es war ja einer der ihren, Für die korrekte Abfassung des Abzahlungsvertrags ist der
der den Sämling für dieses Pflänzchen in die parlamentari- Verkäufer verantwortlich, der im Falle der Nichtigkeit
sche Erde gesteckt hat -, ist ein weiteres pikantes Detail in gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen hat. Dagegen hat die
der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzesentwurfes, das Kommission darauf verzichtet, die Abgabe des Gesetzes-
man wohl zu Recht als Ironie des Schicksals bezeichnen textes an jeden Kunden vorzuschreiben. Zur Überprüfung
darf. seines Entschlusses steht dem Kunden eine siebentägige
Damit komme ich nun zum zweiten Teil meiner Ausführun- Bedenkfrist zur Verfügung, bis zu deren Ablauf er den Ver-
gen, nämlich zur Tätigkeit der vorberatenden Kommission trag jederzeit ohne finanzielle Konsequenzen widerrufen
seit dem Dezember 1978, d. h. von jenem Zeitpunkt an, an kann. Im heute noch geltenden Recht beträgt diese
dem wir die bundesrätliche Vorlage vom 12. Juni 1978 in Bedenkfrist fünf Tage. Bei Verträgen über eine Gesamt-
Beratung gezogen haben. summe von mehr als 1000 Franken ist ausserdem die
Ich kann Ihnen versichern: Die Kommission hat sich auch Zustimmung des Ehegatten oder des gesetzlichen Vertre-
diesen Teil ihrer Aufgabe nicht leicht gemacht. Das können ters erforderlich. Die Mindestanzahlung bei einem Abzah-
Sie schon daraus ersehen, dass wir in zweieinviertel Jahren, lungskauf wurde auf 30 Prozent des Barkaufpreises erhöht.
d. h. vom Dezember 1978 bis zum April 1981 zu zehn mehr- Heute sind es 20 Prozent, wobei allerdings dem Bundesrat
tägigen Sitzungssessionen mit insgesamt 23 Sitzungstagen die Kompetenz eingeräumt ist, diese auf 10 Prozent zu
zusammengetreten sind. Die Zusammenkünfte, die wir in reduzieren oder auf 35 Prozent zu erhöhen. Der Restkauf-
dieser Zeit jeweils während den ordentlichen Sessionen preis ist innert maximal 24 Monaten (heutiges Recht: 30
unseres Rates durchgeführt haben, sind darin nicht mitbe- Monate) abzuzahlen. Soll diese Höchstdauer in Ausnahme-
rücksichtigt. fällen verlängert werden, so haben die Parteien dafür eine
Ein weiteres Indiz dafür, dass unsere Kommission die bun- richterliche Genehmigung einzuholen. Dagegen ist der
desrätliche Vorlage sehr sorgfältig, aber auch sehr kritisch Kunde jederzeit berechtigt, seine Restschuld vorzeitig
geprüft und durchgearbeitet hat, mag Ihnen die Tatsache zurückzuzahlen. Er hat in diesem Falle Anspruch auf den
liefern, dass Ihnen die Kommission bei 61 von den 68 neuen Erlass eines Teils des Teilzahlungszuschlages.
Artikeln, die uns der Bundesrat vorschlägt, Abänderungsan- Im Bereich der zurzeit wenig aktuellen Vorauszahlungsver-
träge stellt. (In Klammern muss ich hier allerdings noch bei- träge hat sich die Kommission mit einer Anpassung an die
fügen, dass in dieser Statistik die sechs neuen Artikel des neuen Vorschriften des Abzahlungsrechtes und mit einer
Strafgesetzbuches, die der Bundesrat vorschlägt und die verbesserten Systematik begnügt.
die Kommission gestrichen haben möchte, ebenfalls mitge- Beim Kleinkredit sind wir dagegen, wie bereits angetönt, in
zählt sind.) einigen wesentlichen Punkten von den bundesrätlichen Vor-
Wir haben also den bundesrätlichen Gesetzesvorschlag in schlägen abgewichen. Zuerst schlagen wir Ihnen vor, darauf
einigen wesentlichen Punkten erheblich geändert, d. h. zu verzichten, den Kleinkredit betragsmässig zu limitieren.
materiell korrigiert. Ich glaube, mit Fug und Recht behaup- Wir haben die vom Bundesrat vorgesehene obere Begren-
ten zu dürfen, dass die von der vorberatenden Kommission zung der unter diese Vorschriften fallenden Kredite von
vorgenommenen Korrekturen der Vorlage zum Vorteil gerei- 40000 Franken herausgestrichen. Wir sind der Meinung,
chen und gesamthaft betrachtet eine Verbesserung darstel- dass es vollauf genügt, die schutzbedürftigen Kreditge-
len. Diese Behauptung stützt sich vor allem auf die Tatsa- schäfte nur mit dem Kriterium des relativ hohen Zins- und
che, dass unsere Kommission dem von'ihr modifizierten Kostenansatzes zu erfassen. In bezug auf den Vertragsab-
Gesetzesvorschlag, der nun heute zur Diskussion steht, in schluss und die Transparenz der Kreditbedingungen sind
der Schlussabstimmung mit 19 zu 0 Stimmen (bei zwei Ent- von unserer Kommission die weitgehend mit dem Abzah-
haltungen) zugestimmt hat. lungsrecht übereinstimmenden Vorschläge des Bundesra-
In unserem zuweilen recht harten Ringen um die Ausgestal- tes mit den bereits erwähnten Ergänzungen übernommen
tung und die Formulierung der einzelnen Artikel, vor allem worden. Beibehalten wurde auch das Prinzip der Bedenk-
dort, wo es um die Hauptprobleme oder man könnte auch frist und der Widerrufsmöglichkeit, die unter bestimmten
sagen um die Schlüsselstellen dieser Vorlage ging, ist es Voraussetzungen nicht nur und nicht bloss dem Kreditge-
uns also gelungen, allseits vertretbare und akzeptable Kom- ber gegenüber besteht, sondern auch gegenüber einem
promisslösungen zu finden, die eine recht breite Zustim- Vertragspartner, dessen Warenlieferung oder Dienstlei-
mung gefunden haben, ohne dabei - und das möchte ich stung mit dem widerrufenen Kredit finanziert werden sollte.
mit besonderem Nachdruck betonen - das Ziel und den Die Kommission folgte dem Bundesrat auch darin, dass die
wesentlichen Inhalt dieser Gesetzesvorlage zu beeinträchti- Kreditmäkelei, d. h. die entgeltliche Kreditvermittlung, im
gen. neuen Gesetz unterbunden werden soll. Diese Kreditmäke-
Im Bereich des Abzahlungs- und Vorauszahlungsgeschäf- lei hat in einigen Bereichen zu einer eigentlichen Provisions-
tes - es handelt sich hier um die Artikel 226, 226a bis 226r, jagd geführt, die ihrerseits eine zusätzliche Verteuerung der
227, 227a bis 227l und 228 OR - ist die Kommission den Kreditkosten zu Lasten des Kreditnehmers bewirkt.
Vorschlägen des Bundesrates weitgehend gefolgt. Sie hat Hart umstritten war in unserer Kommission die Frage des
hier insbesondere einer weiteren Umschreibung des Zweitkredites und insbesondere des Zweitkreditverbotes.
Anwendungsbereiches dieser Vorschriften zugestimmt, um Zu diesem Problem liegen denn auch heute am meisten
künftig eine bessere Erfassung von Umgehungsgeschäften Abänderungsanträge vor. Zur Verhinderung der sogenann-
zu ermöglichen. Bei diesen Umgehungsgeschäften geht es ten Kettenverschuldung möchte der Bundesrat in der
vor allem um Miete, Miete/Kauf, Konsumgüter-Leasing-Ver- Weise ein Zweitkreditverbot einführen, als er uns in Artikel
träge und unechte Sukzessivlieferungsverträge. 318m OR vorschlägt, dass aus einem Kleinkreditvertrag, der
Unter gewissen Voraussetzungen werden dem Abzahlungs- abgeschlossen wird, solange der Kreditnehmer oder sein
recht auch Fernkursverträge ausdrücklich unterstellt und Ehegatte, mit dem er einen gemeinsamen Haushalt führt,
dem Bundesrat wird die Kompetenz eingeräumt, gewisse einen früheren Kleinkredit noch nicht vollständig zurückbe-
25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz
zahlt hat, kein klagbarer Anspruch auf Rückzahlung und Aus einer vor ungefähr Jahresfrist veröffentlichten Untersu-
Kreditkosten entstehen soll. chung über den schweizerischen Konsumkredit kann ent-
Die Kommission hat dieses Verbot in dem Sinne gelockert, nommen werden, dass sich das schweizerische Konsum-
dass pro Kreditnehmer und pro Ehepaar höchstens zwei kreditvolumen im Zeitraum 1955 bis 1979 mehr als verzehn-
Kredite zulässig sein sollen, von denen aber der zweite facht hat. 1955 belief sich der Konsumkreditbestand .auf 280
nicht zur Ablösung oder Aufstockung des ersten verwendet Millionen Franken. 1979 waren es 3,2 Milliarden! Wenn man
werden darf. Ausgeschlossen ist auch die Finanzierung von die Teuerung aus diesen Zahlen herausoperiert, dann
Abzahlungsverträgen durch Kleinkredite. Dies setzt eine kommt man in den letzten 25 Jahren auf ein reales Wachs-
zentrale Schuldnerkontrolle voraus, die dann von unserer tum, das zwischen 400 und 500 Prozent liegt. Die sehr
Kommission auch folgerichtig in den Gesetzesvorschlag rasante Zunahme des Konsumkreditvolumens ist vor allem
eingebaut worden ist; eine zentrale Schuldnerkontrolle, bei und fast ausschliesslich auf die starke Zunahme im Klein-
der sämtliche gewerbsmässig gewährten Kleinkredite kreditwesen zurückzuführen. Während die Anzahl der
gemeldet werden müssen. Ich verweise Sie in diesem Abzahlungs- oder Teilzahlungsverkäufe eher stagnierte und
Zusammenhang auf Artikel 318bis auf Seite 21 der Fahne. in den letzten fünf Jahren sogar eine eindeutig rückläufige
Diese zentrale Schuldnerkontrolle ist von einer privaten Tendenz aufweist, nahmen die Kleinkredite sowohl zahlen-
Organisation der beteiligten Kreditinstitute zu betreiben. Sie mässig als auch in bezug auf die durchschnittliche Kre-
bedarf der Anerkennung durch den Bundesrat. dithöhe fast sprunghaft zu.
Einen weiteren, sehr ausgiebig diskutierten Streitpunkt Im Jahresbericht 1980 des Verbandes Schweizerischer Kre-
stellte in unserer Kommission die Laufzeit der Kleinkredite ditbanken und Finanzierungsinstitute wird gesagt, dass in
dar. Auch hier haben wir eine Lockerung des bundesrätli- der Datenbank seiner Zentralstelle für Kreditinformationen
chen Vorschlages vorgenommen, indem wir die maximale (ZEK) Ende 1980 720892 (im Vorjahr waren es 633900)
Rückzahlungsfrist für Kleinkredite von 18 auf 24 Monate Adressen gespeichert und 1 070 693 (im Vorjahr waren es
verlängert haben. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen 927 132) Kleinkreditverträge bzw. Kreditgesuche registriert
Höchstlaufzeit um maximal zwölf Monate kann dann nur waren. Im Jahre 1980 wurden der ZEK 301 418 (Vorjahr
noch der Richter vornehmen. 240187) neu abgeschlossene Kreditverträge und 136374
Die Kommission hat sodann in verschiedenen Artikeln die abgelehnte Kreditgesuche gemeldet. Der durchschnittliche
sogenannten pönalen Elemente, d. h. die zivilrechtlichen Kreditbestand gemäss ZEK-Statistik belief sich im Jahre
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften, etwas ver- 1980 auf 6717 Franken bei einer mittleren Laufzeit von 31,5
schärft. Dadurch konnte sie auf die zusätzlichen Strafandro- Monaten. Im Jahresbericht wird im weiteren festgehalten,
hungen im Strafgesetzbuch, die im dritten Teil der bundes- dass eine eindeutige Tendenz zu immer höheren Krediten
rätlichen Vorlage enthalten sind, verzichten. Deshalb sind festgestellt werden könne und unübersehbar sei.
diese aus der Vorlage herausgestrichen worden. Sie hat Die Mehrfachverschuldung präsentiert sich wie folgt - ich
allerdings gewisse Strafbestimmungen im UWG, im Gesetz verwende hier die Zahlen, die uns dieser Tage mit einem
über den unlauteren Wettbewerb, beibehalten und diese Schreiben der Schweizerischen Bankiervereinigung zuge-
durch die Möglichkeit ergänzt, Kreditgebern und Abzah- stellt worden sind -: Ende 1981 hatten 80,4 Prozent der
lungsverkäufern, die wiederholt gegen die Vorschriften über Kunden einen Kleinkreditvertrag; 15,9 Prozent hatten zwei
eine klare und wahre Werbung sowie über die korrekte Kleinkreditverträge, und 3,5 Prozent der Kunden hatten drei
Abfassung der Verträge verstossen, ein befristetes Berufs- und mehr Kleinkreditverträge. Wenn man diese Zahlen mit
verbot aufzuerlegen. den entsprechenden Ergebnissen der beiden Vorjahre ver-
gleicht, stellt man fest, dass die Mehrfachverschuldung in
Gutgeheissen wurde der bundesrätliche Vorschlag, den
den letzten Jahren eindeutig zugenommen hat. So ist zum
Konsumentenorganisationen im Rahmen des UWG ein Kla-
Beispiel die Zahl der Kunden mit zwei Kleinkreditverträgen
gerecht einzuräumen, das ihnen insbesondere ermöglichen von Ende 1979 bis Ende 1981 von 12,5 auf 15,9 Prozent und
soll, gegenüber Kreditgebern zu intervenieren, die sich
diejenige der Kunden mit drei und mehr Kleinkreditverträ-
nicht an die Vorschriften über die Werbung für Konsumkre- gen von 1,8 auf 3,5 Prozent aller Kleinkreditnehmer gestie-
dite halten. gen.
In einer wichtigen Frage ist die Kommission schliesslich Wenn wir davon ausgehen, dass sich das heutige Konsum-
über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen, näm- kreditvolumen in der Schweiz zwischen 3,5 und 4 Milliarden
lich bei den Lohnzessionen und bei den Lohnpfändungen Franken bewegen dürfte, was 3 bis 4 Prozent der Ausgaben
zur Sicherung von Ansprüchen aus Konsumkreditgeschäf- für den privaten Konsum in unserem Lande und eine durch-
ten. Hier hat sie praktisch einstimmig beschlossen, dass schnittliche Verschuldung pro Kopf unserer Bevölkerung
Lohnzessionen und Lohnpfändungen für solche Zwecke von rund 600 Franken ausmachen würde, stellen wir fest,
inskünftig nicht mehr zulässig sein sollen. Damit wird einem dass wir im internationalen Vergleich recht gut dastehen. In
verbreiteten Begehren nach Aufhebung dieses Instituts den meisten anderen Staaten ist die entsprechende Ver-
Rechnung getragen, das vor allem im Zwangsvollstrek- schuldungsquote zum Teil erheblich grösser als bei uns, so
kungsverfahren zu einer gewissen Privilegierung der Zes- zum Beispiel in Österreich mit 1234 Franken pro Kopf der
sionäre gegenüber anderen Gläubigerkategorien führte. Bevölkerung, in der Bundesrepublik Deutschland mit 1895
Soweit uns bekannt ist, sind die Kreditinstitute und die Ban- Franken pro Kopf der Bevölkerung oder in den Vereinigten
ken mit dieser Neuerung einverstanden. Das also sind die Staaten mit 2280 Franken pro Kopf der Bevölkerung. Italien
wichtigsten Neuerungen, die mit dieser Vorlage angestrebt und Grossbritannien liegen mit knapp 700 Franken ungefähr
werden, sowie die wesentlichen Abänderungen, die Ihre in unserer Grössenordnung. Einzig unser Nachbarstaat
vorberatende Kommission an den bundesrätlichen Vor- Frankreich weist hier mit 224 Franken pro Kopf der Bevöl-
schlägen vorgenommen hat. kerung eine wesentlich geringere Verschuldung auf als wir.
Gestatten Sie, dass ich zum Schluss noch kurz ein Schlag- Unsere relativ komfortable Stellung im internationalen Ver-
licht auf ein Problem werfe, das in unserer Kommission gleich darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass
ebenfalls sehr einlässlich diskutiert worden ist und das in auch bei uns die Verschuldung durch Kleinkredite in sehr
einem sehr engen und unmittelbaren Zusammenhang mit vielen Fällen zu grossen Schwierigkeiten und sozialen Här-
dem vorliegenden Gesetzesentwurf steht. Es handelt sich ten führt. Wie gross die Zahl dieser durch Kleinkreditver-
dabei um die Frage: Welcher soziale Stellenwert und wel- träge verursachten Sozialfälle ist, die wegen ihrer Schwere
che wirtschaftliche Bedeutung kommt heute dem Konsum- durch öffentliche, kirchliche oder private Fürsorgeeinrich-
kredit in unserem Lande zu; wie hat er sich in den letzten tungen behandelt werden mussten, kann nicht genau
Jahren entwickelt und welche Folgen haben sich daraus gesagt werden, weil hierüber kein umfassendes Unterlagen-
ergeben? Im Grunde genommen geht es hier um die Gret- material besteht. Aus einer Untersuchung der Schweizeri-
chenfrage: Ist dieses Gesetz heute überhaupt noch not- schen Bankgesellschaft aus dem Jahre 1979 geht hervor,
wendig, oder könnten wir allenfalls darauf verzichten? dass 90 Prozent der Kleinkreditschuldner ihre Rückzah-
Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982
lungsraten regelmässig bezahlten. 6 Prozent mussten ein- Le problème ne date d'ailleurs pas d'aujourd'hui, puisque la
bis zweimal gemahnt werden, und 4 Prozent der Schuldner loi du 30 mars 1911, entrée en vigueur au 1« janvier 1912,
benötigten eine besondere Behandlung. Wenn man diese réglait, en complétant le code des obligations, le problème
Zahlen auf die gesamtschweizerischen Verhältnisse über- de la vente par acomptes.
trägt, dann bedeutet das nichts anderes, als dass von den Ce droit nous a régis pendant cinquante-deux ans. Il a été
rund 300000 im Jahre 1980 abgeschlossenen Kleinkredit- remplacé seulement au 1l!r janvier 1963 par les articles 226a
verträgen deren 12000 zu einer sogenannt besonderen à m du code des obligations, réglant le problème de la
Behandlung führen werden. Hiervon dürfte wohl ein vente par acomptes et par les articles 227a à /'sur la vente à
beträchtlicher Teil früher oder später bei unseren Fürsorge- paiements préalables.
einrichtungen landen. Eine Erhebung über Unterstützungs- Le monde va plus vite aujourd'hui. Les lois durent moins
fälle zufolge von Kleinkrediten oder Abzahlungsgeschäften, longtemps et celle-ci, spécialement, posa problème, rare-
die im Auftrage der Schweizerischen Konferenz für öffentli- ment en ce qui concerne la vente à paiements préalables
che Fürsorge von Herrn Dr. Willi Rytz, Adjunkt des Fürsor- puisque ce mode de faire tombait petit à petit en désué-
geamtes der Stadt Bern, durchgeführt worden ist und deren tude. Il n'est plus guère coutume aujourd'hui d'épargner
Resultate im Herbst 1979 veröffentlicht worden sind, ergab, d'abord pour se payer ensuite ce qui fait plaisir ou néces-
dass pro Jahr etwa 10000 derartige Fälle bei unseren Für- sité. L'inflation a d'ailleurs largement contribué à ce chan-
sorge-Institutionen zu registrieren sind. Schätzungen, die gement d'orientation.
von anderer Seite hierüber angestellt worden sind - ich Par contre, en ce qui concerne les ventes par acomptes, la
denke hier zum Beispiel an die Unterlagen, die uns die Cari- loi était à peine en vigueur que les manœuvres tendant à
tas Schweiz am 25. September 1981 unterbreitet hat - l'éluder furent bientôt aussi nombreuses que les articles
gelangen in bezug auf die durch Kleinkreditverträge verur- mêmes de la loi: location-vente, crédit-bail, faux contrat de
sachten sozialen Härtefälle noch zu viel höheren Zahlen. vente avec livraisons successives, prestations de service
Es hat wohl wenig Sinn, darüber zu rechten, welche Schät- avec paiement par acomptes, ainsi par exemple les cours
zung oder welche Untersuchung über die Zahl der sozialen par correspondance et, surtout, c'est là le nœud du pro-
Härtefälle den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten blème, le point névralgique, l'obtention de petits crédits de
kommt. Tatsache ist, dass es jedes Jahr mehrere tausend manière à se présenter au fournisseur comme un acheteur
derartige Sozialfälle gibt, die in der Regel zu den Fürsorge- au comptant. De nombreuses personnes, spécialement
behörden führen, und die dann mit deren Mitteln gelöst dans les couches à revenus faibles ou moyens, se sont
werden müssen. Diese Tatsache zeigt, wie wichtig und not- endettées au-delà du raisonnable, requérant bientôt des
wendig es ist, dass hier ein gewisser Sozialschutz verwirk- interventions nombreuses des services sociaux, et le corol-
licht wird. laire; des interventions, d'un autre ordre bien entendu, sur
Genau das ist das Ziel des vorliegenden Gesetzesentwur- le plan parlementaire. De 1964 déjà - je vous rappelle que la
fes. Dabei geht es keineswegs darum, die Kleinkreditver- loi était seulement appliquée depuis deux ans - à 1976, on
träge zu verunmöglichen oder abzuwürgen. Es kann auch ne compte pas moins de douze interventions parlemen-
keine Rede davon sein, dass dadurch das legitime Bedürf- taires dont l'initiative rédigée de toutes pièces de
nis nach dem Blankokredit des kleinen Mannes aus dem M. Deonna. Il faut y ajouter l'initiative du canU . de Neuchâ-
normalen Kreditvermittlungsmarkt verdrängt werden soll, tel du 27 juin 1969.
wie das der Präsident der Schweizerischen Bankiervereini- La loi sur laquelle nous allons nous prononcer ces pro-
gung, Herr Sarasin, in einem Zeitungsinterview im Berner chains jours se propose donc de régler l'ensemble des pro-
«Bund» dieser Tage behauptet hat. Mit dieser Gesetzesvor- blèmes relatifs au crédit à la consommation: la vente par
lage sollen nur Leitplanken errichtet werden, damit die acomptes dans les articles 226 à 226r, la vente avec paie-
Missbräuche im Abzahlungs- und Kleinkreditgeschäft ver- ments préalables dans les articles 227 à 227/et le petit cré-
hindert und damit die Zahl der durch Kleinkredit- und dit non réglé jusqu'à ce jour, dans les articles 318a à
Abzahlungsgeschäfte bedingten sozialen Härtefälle dra- 318vbis Nous avons voulu, pour ces trois problèmes, des
stisch reduziert werden kann. Deshalb ersuche ich Sie im dispositions aussi semblables, aussi convergentes que
Namen der einstimmigen vorberatenden Kommission, auf possible et nous avons voulu soumettre à la loi également
dieses Gesetz einzutreten und den Nichteintretensantrag tous les actes juridiques permettant d'atteindre des buts
Linder abzulehnen. analogues, ceci bien entendu de manière à éviter le plus
possible les manœuvres tendant à éluder la loi. Il s'agit
Darf ich ganz am Schluss noch einen kurzen Dank ausspre- essentiellement de protéger le partenaire le plus faible,
chen an Herrn Bundesrat Furgler und an seine Mitarbeiter acheteur ou preneur de crédit en l'occurrence, tout en
für die gute Zusammenarbeit und die grosse Unterstützung, tenant compte, d'une manière équilibrée, de l'intérêt des
die der Kommission von seinem Departement jederzeit deux parties et de la nécessaire liberté de commerce.
gewährt worden ist. Eine spezielle Erwähnung verdient in Inutile d'ajouter me semble-t-il que la marge de manœuvre
diesem Zusammenhang Herr Dr. Pierre Widmer vom Bun- est fort restreinte et qu'il s'agit d'actionner le gouvernail
desamt für Justiz, der uns stets ein besonders kompetenter avec délicatesse.
und fachkundiger Experte war. Und speziell erwähnen Notre souci premier, souci commun du Conseil fédéral, de
möchte ich auch Herrn Dr. Kurt Nuspliger vom Rechts- l'administration, des membres de la commission, a été la
dienst des Generalsekretariates, der durch seine vorbildli- prévention: d'abord renforcer la capacité de résistance de
che Betreuung unserer Kommission wesentlich zum guten l'acheteur ou du preneur de crédit. La publicité se fait si
Ergebnis beigetragen hat. alléchante, et le démarcheur si convaincant qu'il faut parfois
une sérieuse dose de courage, voire plus simplement de
M. Darbellay, rapporteur: II en est des contrats de crédit à sang-froid pour lui résister.
la consommation comme de nombreux autres contrats. Ils Les mesures suivantes semblent de nature à renforcer
pourraient ressortir exclusivement au droit privé; il suffirait cette capacité de résistance. Les contrats doivent éveiller
pour cela que les intérêts convergents des deux parties l'attention du preneur en mentionnant, d'une manière détail-
prédominent nettement sur les intérêts divergents. Ceux-ci lée, toutes les dispositions importantes dans l'ordre logique
viennent-ils par contre à prendre le dessus qu'inévitable- prévu par la loi et en caractères normaux. Une fois le
ment, l'une des deux parties s'avère plus faible; le déséqui- contrat signé, le preneur a la possibilité de le dénoncer
libre s'établit et le législateur doit intervenir. purement et simplement, sans annoncer de motifs, dans un
Dans le domaine qui nous occupe aujourd'hui, la partie la délai de sept jours et, s'il s'agit d'un crédit, peut être
plus faible est sans contredit l'acheteur ou le preneur de dénoncé simultanément le contrat d'achat qui devait être
crédit, ne serait-ce que parce qu'il est beaucoup moins financé par le crédit en question. Deux sûretés valent mieux
habitué à ce genre d'affaires et qu'il agit, le plus souvent, qu'une: tout contrat portant sur plus de 1000 francs doit
sous l'empire de la nécessité. être contresigné par le conjoint.
25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz
La publicité doit se faire moins belle et gagner en transpa- crédit. Fallait-il prévoir un montant maximum de 40 000
rence. Elle devra mentionner outre le prix au comptant, le francs, tel que le proposait le Conseil fédéral? Cette solu-
supplément et le prix total, le taux appliqué, calculé non tion se heurtait à deux écueils à notre sens: le preneur
plus selon la fantaisie de l'annonceur, mais selon la formule aurait peut-être été tenté de tendre vers le maximum mais
officielle, précise et exacte. On pourra toujours faire de la surtout, pour se soustraire aux dispositions de la loi, il eût
publicité, y compris pour les petits crédits, on pourra dire: suffi d'accorder un prêt de 41 000 francs. On y a donc
«pas de soucis pour vos impôts, nous vous fournissons renoncé, en vertu du principe que le crédit à la consomma-
l'argent nécessaire à des conditions très avantageuses» tion se limite de par sa nature même. Dès que les sommes
mais il sera nécessaire de faire suivre cette annonce de la demandées deviennent importantes, les banques exigent
petite phrase: «Le taux que nous appliquons est de 15,82 des garanties et pratiquent des taux différents. Nous nous
pour cent» et vous voyez d'ici le changement de physiono- sommes donc contentés du critère «taux» et avons consi-
mie de l'annonce. déré comme petit crédit et par conséquent soumis à cette
Nous avons, en outre, glissé quelques entraves pour éviter réglementation tout crédit pour lequel le taux dépasse le
les engagements à la légère de l'une ou de l'autre partie et minimum fixé par le Conseil fédéral. Le taux minimum serait
leur suite désagréable, comme l'endettement en chaîne. supérieur de 25 à 50 pour cent au taux usuel pratiqué pour
C'est ainsi qu'a été supprimée toute possibilité de cession les crédits en blanc. Il pourrait être aujourd'hui de l'ordre de
de salaire et interdit tout courtage en matière de petit cré- 10 à 12 pour cent, ce qui ne veut pas dire que le prêteur
dit. n'aurait pas le droit de prêter à un taux inférieur mais dans
La loi n'autorise que deux crédits à la fois et un crédit ne ce cas, ce prêt ne tombe plus sous le coup des disposi-
peut servir ni à rembourser le solde d'un crédit ancien, ni à tions que nous discutons.
acquitter l'acompte préalable ou le solde d'un achat à tem- J'en viens au point crucial de ce projet de loi puisqu'il est
pérament. Un crédit doit être remboursé en 24 mensualités l'objet de cinq des huit propositions de minorité: le nombre
au plus et les achats à tempérament doivent aussi se liqui- de petits crédits pour un preneur. Un crédit par personne,
der en 24 mensualités. En ce qui concerne la vente par proposait le Conseil fédéral, en précisant que deux
acomptes, le 30 pour cent du prix doit être versé au plus conjoints faisant ménage commun ne compteraient que
tard à la livraison. pour un preneur de crédit. Cette solution, également sou-
Nous ne pouvions point oublier que le commencement de haitée par tous les organismes sociaux intéressés par la
la sagesse résulte d'une certaine crainte du gendarme. Il matière, empêcherait, bien sûr, d'une manière certaine
fallait donc prévoir quelques sanctions, nous les avons vou- l'endettement en chaîne. Mais ne pousserait-elle pas le pre-
lues civiles pour la plupart. Ainsi, certaines erreurs ou omis- neur, encouragé peut-être par le donneur, à profiter direc-
sions que nous verrons en détail lors de la discussion des tement, d'entrée, des possibilités maximales? Deux crédits,
articles 226e, 227c et 318f, entraînent la nullité du contrat. ne serait-ce pas plus raisonnable? Ça a été l'opinion de la
Le vendeur peut dans ce cas demander la restitution de la majorité de la commission.
chose vendue. Il doit cependant ^rembourser les verse- Restait le problème des conjoints. Trois sortes de couples
ments reçus avec un intérêt de 12 pour cent l'an. pouvaient se trouver placées devant le problème de
En ce qui concerne le crédit, le donneur dont le contrat l'emprunt: des personnes mariées et faisant ménage com-
serait frappé de nullité devrait se contenter d'un intérêt de 5 mun, des personnes non mariées faisant ménage commun
pour cent l'an. Des négligences de moindre importance et des personnes mariées ne faisant pas ménage commun.
peuvent entraîner la suppression de tous les suppléments Or, ç'auraient été les personnes mariées et faisant ménage
de prix afférents à la vente par acompte. Dans certaines cir- commun qui auraient eu la situation la plus difficile vis-à-vis
constances même, le créancier perd son droit au rembour- d'un emprunt. Nous nous sommes dit qu'il fallait remédier à
sement ou ne peut agir en justice pour réclamer son dû. cet état de choses et, en un premier temps, la commission
Nous avons renoncé à inscrire les sanctions pénales propo- a décidé de dissocier les conjoints, si vous me permettez
sées par le Conseil fédéral dans la loi même. Nous avons en cette expression. Puis, se disant que quatre crédits pour un
revanche complété les dispositions de la loi sur la concur- seul couple - deux fois deux - c'était beaucoup, c'était sur-
rence déloyale en prévoyant même, pour des infractions tout remettre en marche l'engrenage de l'endettement en
répétées, l'interdiction d'exercer la profession. Dans la chaîne. La commission a donc associé de nouveau les deux
même loi, nous donnons compétence aux organismes de époux en les considérant comme un seul preneur de crédit.
consommateurs d'importance nationale ou régionale Résultat final de nos délibérations.
d'intenter action en justice. Nul ne peut être débiteur dans plus de deux contrats de
Un certain nombre de problèmes ont tout particulièrement petit crédit à la fois. Les époux qui font ménage commun
retenu l'attention de la commission. Les acheteurs ou pre- comptent pour un seul preneur de crédit. Et, bien sûr,
neurs de crédit doivent savoir exactement à quoi ils s'enga- c'était inévitable, cinq propositions de minorité.
gent. Cette affirmation ne supporte guère de controverse, Limiter le nombre des crédits implique l'obligation d'annon-
mais comment y parvenir? Le Conseil fédéral proposait que cer les contrats à une centrale de contrôle. Nous avons
la validité du contrat soit subordonnée à la remise du texte voulu lui garder un caractère privé; elle devrait cependant
complet des dispositions légales. Or, ces dispositions, il être reconnue par le Conseil fédéral. Les banques ont d'ail-
faut bien l'avouer, ne brillent guère par leur simplicité. Com- leurs déjà mis sur pied une telle centrale d'information de
ment l'utilisateur pourrait-il s'en sortir? Remettons-lui plu- crédit, la ZEK.
tôt, pensèrent les membres de la commission, un aide- Autre problème déjà signalé: sanctions pénales ou non? Le
mémoire aussi simple et aussi complet que possible sur les Conseil fédéral proposait de compléter le livre II du code
dispositions essentielles de la législation. C'est plus vite dit pénal par six articles, 332bis à 332sePties. La commission a
que fait. L'administration a bien poussé le souci de déférer préféré, comme je vous l'ai dit, insister sur les sanctions
à nos vœux jusqu'à essayer d'élaborer ledit aide-mémoire civiles et compléter les dispositions pénales de la loi sur la
mais ce fut peine perdue. Ou bien l'aide-mémoire manquait concurrence déloyale dans le sens indiqué.
carrément de mémoire ou bien il reprenait presque textuel- Compte tenu de l'ensemble de ces modifications, la com-
lement le contenu de la loi. C'est assez évident. S'il y avait mission pense être arrivée à une solution équilibrée, à un
eu une possibilité de présenter un texte clair, complet, bon compromis. Ce compromis a été approuvé par 19 mem-
beaucoup plus simple que celui que nous avons, nous bres, sans opposition, avec 2 abstentions. Les milieux inté-
l'aurions adopté pour la loi même. ressés ont suivi nos débats, ont fait leurs remarques. Elles
Restait donc une troisième possibilité, celle qui a été finale- sont bien entendu contradictoires, mais il semblerait que
ment retenue par la commission: exiger des formules de tous les milieux peuvent presque souscrire - souscrire
contrat contenant un nombre accru d'informations claires complètement serait trop beau - à ce que nous avons
et précises. décidé. Ce n'est d'ailleurs point banal de constater que,
Une autre pierre d'achoppement a été la définition du petit dans une loi de cette importance comprenant environ sep-
Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982
tante articles, il faille attendre le 38e article pour trouver la hen und Ihnen sagen, dass wir uns dieses Gesetz ohne
première timide proposition de minorité et n'y rencontrer Schaden ersparen können.
guère qu'un article contesté, l'article 318/bis qui concerne le Nun zunächst zum Abzahlungs- und Vorauszahlungsge-
nombre de crédits, un, deux ou plusieurs. schäft: Mit der neuen Gesetzgebung des Jahres 1962 ist
La commission a fait l'effort de ce consensus, aidée, avec durch die Einfügung der Artikel 226a bis m, 227a bis i und
quelle efficacité, il faut le relever - et je joins mes hom- 228 ins OR eine effektive Gesetzeslücke geschlossen wor-
mages à ceux qui lui ont été rendus par notre président - den. Laut Botschaftsübersicht geht es nun beim vorliegen-
par une administration que nous avons mise à rude den Konsumkreditgesetz darum, «die bereits der geltenden
épreuve. Elle a dû nous fournir rapports et contre-rapports, Regelung für Abzahlungs- und Vorauszahlungsverträge
étudier des variantes, reprendre des problèmes. Nous zugrundeliegenden Zielvorstellungen besser zu verwirkli-
avons apprécié sa compétence et son souci de trouver chen und durchzuführen, Umgehungsversuchen entschie-
avec nous la meilleure solution. dener entgegenzutreten».
L'avons-nous trouvée? Nous l'espérons. La loi que nous Die Gesetzgebung von 1962 war keineswegs so naiv, dass
vous proposons constituera une protection efficace pour sie keine Umgehungsgeschäfte erfasst hätte; der Geltungs-
des milliers de consommateurs, pour plus de 300 000 pre- bereich des Artikels 226m OR lautet in Absatz 1 (das müs-
neurs de petits crédits portant sur plus de 3 milliards de sen Sie wissen, wenn Sie heute das Gesetz prüfen):
francs. «Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle Rechtsge-
Nous vous invitons donc à suivre la commission et à voter schäfte und Verbindungen von solchen, insbesondere für
l'entrée en matière de cette protection sociale efficace. Miet-Kauf-Verträge, soweit die Parteien damit die gleichen
Permettez-moi pour terminer de remercier tout particulière- wirtschaftlichen Zwecke wie bei einem Kauf auf Abzahlung
ment, avec l'administration, M. Furgler, conseiller fédéral, verfolgen, gleichgültig, welcher Rechtsform sie sich dabei
pour son engagement, sa maîtrise des problèmes, sa dis- bedienen.»
ponibilité, aussi et surtout au moment où les propositions Das ist geltendes Recht; es gibt dem Richter die Möglich-
de la commission divergeaient d'une manière notable des keit, alle irgendwie gearteten Umgehungsversuche zu erfas-
propositions du Conseil fédéral. Je remercie également sen. Es ist nun keine gute Gesetzgebung, den heute dem
M. le président de la commission pour le fair-play et le sens Richter bei der Behandlung von Umgehungsgeschäften
de l'humour dont il a accompagné sa fermeté tout au long zustehenden Ermessens- und Beurteilungsbereich durch
des vingt-quatre journées de séance. eine Unzahl von Detailbestimmungen quasi aufzufüllen.
Wenn es vor allem um die Erfassung von Fernkursen gehen
Präsidentin: Es haben sich 7 Fraktionssprecher und 20 Ein- sollte (und falls man der Meinung ist, der geltende Artikel
zelvotanten gemeldet. Ich schlage Ihnen vor, die Redezeit 226m erfasse diese nicht), liesse sich dieses Ziel durch die
für die Einzelsprecher auf fünf Minuten zu beschränken. Es Einfügung eines einzigen Absatzes in den bestehenden
erfolgt kein Widerspruch. Sie haben so beschlossen. Geltungsbereichartikel ohne weiteres erreichen.
Wir haben einen Nichteintretensantrag und einen Rückwei- Beim Konsumkreditgesetz stehen wir hingegen vor einem
sungsantrag. Ich beantrage Ihnen, die Debatten über diese kasuistischen Kodifikationsversuch germanischer Prägung.
Anträge zusammenzulegen mit der Eintretensdebatte und Es hat überdies den Nachteil, dass das, was nun nach dem
zuerst die beiden Antragsteller ihre Anträge begründen zu neuen Text an Umgehungsgeschäften nicht erfasst wird,
lassen. Es scheint, dass Sie mit diesem Vorgehen einver- nicht mehr ins richterliche Ermessen eingefangen werden
standen sind. Herr Linder hat das Wort für die Begründung kann. Der Meinung, dass es keine neuen Umgehungsfor-
seines Nichteintretensantrages. men mehr geben könne, bin ich nicht; sie ist eine Illusion
und eine Unterschätzung der Findigkeit professioneller
Linder: In der Dezembersession des letzten Jahres haben Schlaumeier.
wir im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht über die Zum Kleinkredit: Diese neue Gesetzgebung stellt unbe-
Richtlinien der Regierungspolitik eingehend auch über das streitbar einen punktuellen Eingriff in die Vertragsfreiheit
Verhältnis Regierung/Parlament debattiert. Gegen den Vor- dar. Der Bürger soll damit von Gesetzes wegen davor
wurf - aus unserer Mitte im übrigen -, das Land mit einer geschützt werden, durch Dummheit oder Fahrlässigkeit
kaum verdaubaren Flut neuer Gesetze zu überschwemmen, Geldkredite aufzunehmen, deren Rückzahlung seine Mög-
hat sich die Regierung unter anderem mit dem Argument lichkeiten übersteigt. Nun beweist aber die grosse Zahl von
verteidigt, eine grosse Anzahl der neuen Gesetze gehe auf Kleinkreditverhältnissen - der Herr Kommissionspräsident
Vorstösse des Parlamentes zurück (auf etwas, was der hat uns bereits darauf aufmerksam gemacht, wie diese Zahl
Kommissionspräsident bereits hingewiesen hat); und zwei- in den letzten zehn Jahren zugenommen hat -, dass hier
tens hat uns die Regierung erklärt, dass es dem Parlament nicht nur Raffiniertheit und anrüchige Werbemethoden der
durchaus frei stehe, Gesetze, die ihm nicht passen, die es Banken im Spiel sein können, sondern dass die Inanspruch-
als falsch oder unnötig betrachte, zurückzuweisen. nahme von Kleinkrediten den Bedürfnissen und Lebensge-
Ich glaube, dass die Stunde der Wahrheit gekommen ist. wohnheiten eines grossen Bevölkerungsteiles entspricht,
Wenn es uns wirklich ernst ist, dem Gesetzeswildwuchs speziell sogar jener Schichten, die man heute zu schützen
Einhalt zu gebieten, d. h. wenn wir von unserer Kompetenz vorgibt.
als Legislative Gebrauch machen wollen, dann müssen wir Ist es Aufgabe des Staates, eine verhältnismässig grosse
dieses Konsumkreditgesetz zurückweisen. Denn es handelt Zahl mündiger Bürger vor der eigenen Dummheit, vor
sich zum allermindesten um ein fragwürdiges, wenn nicht Unvorsichtigkeit zu schützen und sie damit partiell zu
überhaupt um ein unnötiges Gesetz. Wir müssen den Mut bevormunden? Kann dies der Staat überhaupt? Ist dies
haben, nun einmal ein solches fragwürdiges oder unnötiges seine Aufgabe? Kann er zum Beispiel verhindern, dass eine
Gesetz nicht zu akzeptieren. Rentnerin ihre ganzen Ersparnisse für den Ankauf einer
Weshalb ist dieses Gesetz unnötig oder fragwürdig? Enzyklopädie weggibt oder für die Anlage in Diamanten, von
Das Gesetz, das uns mit dieser Botschaft vorgelegt wird, denen sie nichts versteht? Das ist ja erlaubt, weil sie keinen
umfasst 23 Seiten und 58 Gesetzesartikel (ohne die Geset- Kleinkredit aufnimmt. Ist da die Dummheit deswegen klei-
zesverweise und Schlussbestimmungen nota bene). Es ent- ner? Verdient sie keinen Schutz?
hält einerseits die Revision der am 23. März 1962 erlasse- Ferner: Was soll die betragsmässige Begrenzung auf
nen Bestimmungen des OR über den Abzahlungs- und Vor- 40 000 Franken bedeuten? Stehen wir hier nicht vor einer
auszahlungsvertrag und andererseits neue Bestimmungen willkürlichen und sehr leicht zu umgehenden Gesetz-
über den Kleinkredit. Schon die Viel- oder Unzahl der von gebungsidee? Die Kommission hat das selbst festgestellt
der Kommission beantragten Korrekturen lässt doch wahr- und sich von dieser Idee distanziert. Wird aber das Gesetz
scheinlich vermuten, dass es der Kommission bei der deswegen besser? Wird es vielleicht nicht noch fragwürdi-
Behandlung dieses Gesetzes keineswegs wohl war. Ich, der ger, weil damit der Boden der Kleinkredite überhaupt ver-
ich der Kommission nicht angehört habe, möchte weiterge- lassen wird?
25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz
Wir haben heute gehört, dass die Kleinkreditvorlage mit eine entscheidende Rolle gespielt hat. In seinem Kommen-
«Sozialschutz» etikettiert wird. Ich möchte behaupten, dass tar zum geplanten Konsumkreditgesetz, erschienen 1980,
mit dieser Etikettierung das tägliche Verhalten eines gros- schreibt er beispielsweise auf Seite 23: «Sie» - gemeint
sen Bevölkerungsteils in ungezählten Bereichen gesetz- sind die Schöpfer des Gesetzesentwurfes - «schützen
geberisch eingeschränkt werden könnte und davon auch nicht nur vor Machtmissbrauch, sie beschränken vielmehr
Mitbürger erfasst werden, die überhaupt keines Sozial- zusätzlich die Vertragsfreiheit des Konsumenten und ver-
schutzes bedürfen. Ich habe deshalb das ungute Gefühl, neinen so weitgehend seine Selbstverantwortlichkeit, indem
dass wir mit einer derartigen Gesetzgebung am Beginn des sie ihn bevormunden.» Das sagt Herr Prof. Giger.
Bevormundungsstaates stehen. Im Bereich der Konsumentenpolitik nähern wir uns einer
Persönlich stehe ich - das kann ich versichern - keinem Gesetzgebungsmanie. Ein ganzes Paket liegt bereits auf
Kleinkreditunternehmen nahe. Ich könnte auch einem Vor- dem Tisch: eine Ergänzung des Haftpflichtrechtes zur Ein-
haben zustimmen, das mit einer Verschärfung des unlaute- führung der Produktehaftpflicht, dann die Preisüberwa-
ren Wettbewerbsgesetzes fraudulöse oder verschleiernde chung, die wir in dieser Session behandeln, Bestimmungen
Kreditwerbung zu unterbinden sucht. Die vorgeschlagene über allgemeine Geschäftsbedingungen sollen revidiert
Kleinkreditgesetzgebung betrachte ich indessen als ausge- werden, ebenso das Bundesgesetz über den unlauteren
sprochen unglücklich, verfehlt und insofern nicht ungefähr- Wettbewerb, dann das Kartellgesetz, dann eine Totalrevi-
lich, als sich unter dem Druck des neuen Gesetzes Kredit- sion des Lebensmittelgesetzes, ein Postulat ist überwiesen
formen entwickeln könnten, die weniger offenkundig, für betreffend die wirtschaftliche, soziale, psychologische und
den Kreditnehmer aber noch riskanter sind. rechtliche Stellung des Patienten. Wir sind auch daran, ein
Halten Sie mir nun bitte nicht - wie der Herr Kommissions- Touristenrecht zu schaffen. Man könnte fast meinen, unser
präsident - vor, die Gesetzesvorlage gehe auf Vorstösse Volk bestehe aus zwei Lagern: auf der einen Seite aus skru-
eines liberalen Ratsmitgliedes aus den Jahren pellosen, äusserst geschäftstüchtigen Scharlatanen, auf der
1964/1969/1971 zurück; ganz abgesehen davon, dass ich in anderen Seite aus massenweise übertölpelten, in höchstem
meinem persönlichen Namen spreche, fühle ich mich des- Masse schutzbedürftigen Konsumenten. Diesem Bild wider-
wegen gar nicht gehemmt. In diesen 10 oder 20 Jahren - spreche ich, weil es an der Wirklichkeit vorbeigeht.
Herr Kommissionspräsident - haben sich die Bedingungen Seit der Aufnahme der Arbeiten für ein Konsumkreditgesetz
und Verhältnisse, unter denen Herr Deonna seinerzeit diese ist einiges geschehen. Herr Kollege Linder hat es Ihnen
Vorstösse unterbreitet hat, ganz entscheidend verändert. gesagt. Ich erinnere daran, dass die Kreditbanken zusam-
Wenn meine Idee, Ihnen Nichteintreten zu beantragen, vom men eine zentrale Debitorenkontrollstelle errichtet haben,
Herrn Kommissionspräsidenten als Ironie des Schicksals bei der rund 90 Prozent aller laufenden Kredite und Kredit-
bezeichnet wurde, möchte ich darauf antworten: Wir dürfen gesuche im Interesse einer verantwortungsbewussten Kre-
berücksichtigen, was seit Beginn dieser 20jährigen Lei- ditgewährung und der Verhinderung unverantwortlicher
densgeschichte in der wirtschaftlichen Umwelt geschehen Kettenverschuldungen registriert und erfasst werden. Wei-
ist. Wir können nicht darüber hinweggehen; es ist auch ter sind heute bei fast allen Verträgen Restschuldversiche-
heute noch nicht verboten, gescheiter zu werden. rungen eingebaut. Tritt wegen Krankheit, Invalidität oder
Todesfall des Kreditnehmers eine Zahlungsunfähigkeit ein,
Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, an diesem Bei-
dann werden dadurch die finanziellen Konsequenzen abge-
spiel dem Bundesrat zu erkennen zu geben, dass wir
deckt bzw. vermieden. Anders als in den meisten umliegen-
Gesetzesvorlagen kritisch prüfen und bereit sind, die Ver-
den Ländern bewegen sich heute bei uns die Zinssätze für
antwortung zu übernehmen, eine Gesetzesvorlage nicht nur
solche Kreditverträge, auch verglichen mit den kommerziel-
an 30 Orten zu korrigieren, sondern wenn nötig auch abzu-
len Krediten, in einem verantwortbaren und volkswirtschaft-
lehnen und dass wir dieses Gesetz als gesetzgeberisch
lich vernünftigen Rahmen. In der Regel sind es 13 bis 16
fragwürdig und materiell unnötig empfinden.
Prozent, die Restschuldversicherung Inbegriffen.
Ich bitte Sie, Nichteintreten zu beschliessen.
Es sind aber auch konsumentenpolitische und volkswirt-
schaftliche Bedenken, die gegen den Gesetzesentwurf
Hunziker: Bei meinem Rückweisungsantrag habe ich mich sprechen. Zu weit getriebene Schutzbestimmungen
von folgenden Überlegungen leiten lassen: Die Konsum- erschweren oder verhindern die volkswirtschaftlich uner-
finanzierung durch Kredite entspricht einem legitimen lässlichen Kreditgeschäfte in einem geordneten und sinn-
Bedürfnis und ist aus sozialpolitischen und volkswirtschaft- voll geregelten Rahmen. Wir begünstigen dann das Auf-
lichen Gründen nicht mehr wegzudenken. Sie kann aber zu kommen eines grauen Marktes, der sich dem Gesetzgeber
Missbräuchen führen, die es nach Möglichkeit zu unterbin- zu entziehen sucht und vom Kreditkonsumenten unverhält-
den gilt. Aus diesem Grund bin ich nicht gegen ein Gesetz. nismässige Konditionen verlangt. Betroffen wären dann
Ich bin für ein Missbrauchsgesetz, das sich auf das ausgerechnet die wirtschaftlich Schwachen. Übrigens zieht
beschränkt, was wirklich geregelt werden muss. Ich bin dieses Gesetz die Zwangsjacke nicht den Banken, sondern
aber gegen ein Gesetz, das über das Ziel hinausschiesst den Kreditnehmern und vor allem den Kleinen über.
und mit überrissenen Eingriffen in unser marktwirtschaftli- Wie sieht eigentlich die Situation mit den Konsumkrediten
ches Geschehen und in unser freiheitliches System verbun- zahlenmässig aus? Wir haben pro Jahr erteilte Konsumkre-
den ist. Unsere Bürger sind weder unmündig noch fehlt dite von rund 3 Milliarden. Das sind 3 Prozent des sich auf
ihnen die Möglichkeit, sich zu informieren. Sie wollen auch 100 Milliarden Franken belaufenden privaten Konsums oder
gar nicht, dass man ihnen die Selbstverantwortung immer knapp 2 Prozent der in der Schweiz gewährten Kredite. Ver-
mehr abnimmt und ihnen vom Staat aus ihre Bedürfnisse gleicht man die Pro-Kopf-Verschuldungen im Konsumkre-
vorformuliert werden. Der Gesetzesentwurf geht für mich ditbereich mit ändern Ländern, dann befinden wir uns - wie
von einem falschen und unakzeptablen Bild des Bürgers das der Herr Kommissionspräsident ausgeführt hat - am
aus. Ihm muss nicht ständig staatliches Heil verordnet wer- unteren Ende der Skala. Statistiken kann man für beide Ver-
den. Missbrauchsbekämpfung: ja, wo nötig; staatliche sionen verwenden. Gestatten Sie mir daher auch, zwei Sta-
Bevormundung des Bürgers: nein, weil unnötig und auch tistiken kurz zu zitieren.
unwürdig. Das Betreibungsamt der Stadt Baden erstellt jährlich derar-
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf verletzt den Grund- tige Aufstellungen, die in diesem Zusammenhang auf-
satz der Verhältnismässigkeit und unterschätzt die eigene schlussreich sind. Beispielsweise wurde für das vorletzte
Urteilsfähigkeit unseres Bürgers. Dieser wird übrigens nicht Jahr ausgewiesen, dass folgende Anteile der Betreibungen
dadurch mündig, dass ihn der Staat von der Selbstverant- zu verzeichnen waren: 24 Prozent wegen Steuern, 20 Pro-
wortung dispensiert. Mit meinem Unbehagen stehe ich zent wegen Warenlieferungen und Handwerkerforderungen,
nicht allein da. Es wird von immer mehr Leuten geteilt, inter- 16 Prozent wegen Versicherungsprämien und Krankenkas-
essanterweise auch von Herr Prof. Dr. Hans Giger, der als senbeiträgen und 8 Prozent wegen Abzahlungskäufen und
Experte beim Zustandekommen dieses Gesetzesentwurfes Kleinkrediten. Oder gemäss einer Veröffentlichung des Für-
2-N
Crédit à la consommation. Loi 10 N 25 janvier 1982
sorgeamtes der Stadt Bern, das ja unter der Leitung unse- keit, eine Materie gesetzlich in den Griff zu bekommen,
res Kollegen Bratschi steht, betreffend 1979, hatten von andererseits mit der Forderung der freien Marktwirtschaft,
den Personen, die von der Fürsorgedirektion unterstützt möglichst das Spiel der Kräfte walten zu lassen und den
werden mussten, nur 7 Prozent Kleinkredite. Bei den Gesu- Bürger nicht zu bevormunden. Für uns stellt sich auch die
chen um Steuererlass wurde nur in 0,36 Prozent aller Fälle Frage, ob und wie weit das zugegebenermassen nicht sehr
ein Kleinkredit als Argument angeführt. einfache Gesetz mit dem Slogan unserer Partei «Mehr Frei-
Wie steht es mit der Kettenverschuldung und den Betrei- heit und Selbstverantwortung, weniger Staat» zu vereinba-
bungen? Auch hier ist es nicht unbedingt so dramatisch, ren ist.
wie das gerne an die Wand gemalt wird. Gestützt auf Anga- Wenn wir uns für die grösstmögliche Freiheit des Einzelnen
ben der genannten zentralen Debitorenkontrolle ergibt sich und für die Wahrung seiner menschlichen Würde einsetzen,
per Ende 1980 folgendes Bild: Kunden mit mehr als drei so wissen wir dennoch, dass jeder Freiheit Grenzen gesetzt
Verträgen gibt es nur noch 0,5 Prozent; Kunden mit drei sind. Freiheit bedingt Verantwortung, und der Einzelne
Verträgen 2,5 Prozent; solche mit zwei Verträgen 14,8 Pro- muss in der Lage sein, diese Verantwortung wahrzuneh-
zent; Kunden mit einem einzigen Vertrag machen den Gros- men. Der Schutz der Freiheit bedingt aber auch, dass Miss-
steil aus: 81,9 Prozent. bräuche nach Möglichkeit ausgeschaltet werden. Wenn
1980 - das ist interessant - entfielen auf 1000 monatlich fäl-
deshalb unsere Fraktion grundsätzlich für Eintreten stimmt,
lig werdende Raten ganze 13 Betreibungsandrohungen, so vor allem deshalb, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass
und es wurden nicht einmal vier Zahlungsbefehle ausge- leider - ich möchte betonen: leider - nur eine gesetzliche
stellt. Ein Blick auf unsere Nachbarländer zeigt, dass es Regelung genügend Schutz gegen Missbräuche auf dem
dort entweder keine solchen Gesetze gibt, oder dass sie Sektor des Konsumkredites bietet. Und hier treffen wir uns
keine auch nur annähernd so tiefgreifenden und detaillier- wieder mit dem Rückweisungsantrag von Kollege Hunziker,
ten Eingriffe vorsehen, wie das der Gesetzesentwurf hier der ja dargelegt hat, dass auch nach seiner sehr liberalen
täte. Auffassung ein Gesetz notwendig ist.
Nicht zu befriedigen vermag mich das Gesetz im weiteren in Zwar haben die Bemühungen der Privatwirtschaft - das hat
gesetzessystematischer Hinsicht. Weil derart viele Einzel- Herr Linder dargelegt -, Missbräuche auszuschalten,
heiten und auch verschiedene Kauf- und Kreditvertragsar- bereits bemerkenswerte Erfolge erzielt. Leider aber gibt es
ten miteinander geregelt werden, ist ein unübersichtlicher immer noch viel zu viele Aussenseiter - ich möchte sogar
und für die praktische Rechtsanwendung äusserst schwie- ganz deutlich sagen: gerissene Geschäftemacher -, denen
rig zu handhabender Entwurf entstanden - mit sage und noch allzu viele Konsumenten mehr oder weniger schutzlos
schreibe 60 Artikeln, von denen einzelne mehr als 10 Ziffern ausgeliefert sind. Es kann nämlich nicht bestritten werden,
aufweisen. Dem sage ich nicht, wie der Her Kommissions- dass gerade auf dem Gebiete des Konsumkredites eine
präsident, Leitplanken. Das ist ein Gestrüpp von Fangnet- nicht nur aufdringliche, sondern oft sogar irreführende Wer-
zen, in dem sich weder der Bürger noch der Rechtskundige bung betrieben wird. Inserate, wie zum Beispiel «Ich nehme
zurechtfindet. Ich bin für Leitplanken. Dazu braucht es fünf das Geld nicht gern vom Kassabüchlein, um die Steuern zu
oder zehn Artikel, die im wesentlichen das regeln, was ich bezahlen», «Zahlen Sie Ihre Steuern auf Kredit» oder «Sie
Ihnen in meinem Rückkommensantrag dargestellt habe: erhalten sofort Bargeld ohne jegliche Nachfrage beim
eine knappe, klare, einfach anzuwendende und griffige Arbeitgeber, beim Nachbarn oder Vermieter» gehen doch
Missbrauchsgesetzgebung. Die kann auch rasch vorgelegt eindeutig darauf aus, labile Menschen zum unüberlegten
werden. Die Vorarbeiten des Bundesrates und der Kommis- Geldausgeben zu veranlassen.
sion sind ja ausserordentlich umfangreich und wertvoll. Ein besonderer Stein des Anstosses bei der gegenwärtigen
Abschliessend möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Regelung bzw. eben Nicht-Regelung ist die fehlende Trans-
Schweiz das Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen parenz der Konditionen. Sie können in allen diesen schönen
und der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung punkto Klein- Inseraten tatsächlich sehr viel lesen, aber den Zinssatz wer-
kredite ist. Es gibt noch zwei Länder in der gleichen Grös- den Sie kaum einmal zu Gesicht bekommen. Der Zinsatz
senordnung; sie differieren um 10 oder 20 Franken. Die zu von 12 bis 14,16, ja bis 18 Prozent wird verschwiegen. Man
bekämpfenden Missbräuche betreffen 2 Prozent der Kredit- kann auch durch Verschweigen sehr unfair handeln. Eben-
nehmer. Ich sehe daher nicht ein, warum derart pedanti- falls wird sehr oft mit relativ kleinen monatlichen Ratenzah-
sche, alle Konsumkreditnehmer betreffende Einschränkun- lungen gelockt, die sich dann allerdings über viele Jahre
gen erlassen und der Selbstverantwortung und dem gesun- erstrecken und die die Konsumenten dazu verführen, meh-
den Urteil des Bürgers so wenig Bedeutung beigemessen rere Kredite aufzunehmen, bis sie dann nicht mehr ein und
werden soll. Es kann nicht Aufgabe unseres Staates sein, aus wissen.
den Bürger und Konsumenten in dieser Weise zu gängeln Und nun kann man einwenden, der Schweizer Bürger sei ja
und derart unverhältnismässig in unser freiheitliches und selber mündig, er müsse doch nicht vor sich selber
marktwirtschaftliches System einzugreifen. Unser Volk geschützt werden. Das gilt sicher für die grosse Mehrheit
besteht nicht aus dummen Bürgern, die der Staat vor allem unserer Mitbürger. Die grosse Mehrheit hat den Schutz
und jedem schützen muss. Wir wollen kein Gesetz, das die durch das Konsumkreditgesetz nicht nötig, sie wird aber
Vertragsfreiheit aushöhlt, Dinge dem Richter zuweist, die von diesem Gesetz auch nicht betroffen. Ihr kann das
die Kreditvertragsparteien selber regeln können. Unser Volk Gesetz gleichgültig sein. Das Gesetz ist aber leider nötig -
muss nicht bevormundet werden. Darum bitte ich Sie, mei- ich sage nochmals: leider -, weil der heutige Zustand auf
nem Rückweisungsantrag, den die freisinnige Fraktion dem Sektor Kleinkredit und in einem kleineren Ausmass
mehrheitlich ebenfalls unterstützt, zuzustimmen. auch noch bei den Abzahlungs- und Vorauszahlungsge-
schäften viel zu viele Sozialfälle zur Folge hat. Der Kommi-
Präsidentin: Es folgen nun die Fraktionssprecher. sionspräsident hat hier sehr interessante Zahlen dargelegt,
ich will sie hier nicht erneuern. Aber man kann nun diese
Meier Kaspar: Die Organisation dieser Debatte hat es mit Zahlen ansehen wie man will: hier geht es nicht um Pro-
sich gebracht, dass mein Votum für die freisinnig-demokra- zente, sondern es geht um Schicksale. Wenn Sie 3, 5 oder 8
tische Fraktion unmittelbar nach dem Rückweisungsvotum Prozent nehmen, scheint das sehr wenig zu sein. Wenn Sie
unseres Kollegen Hunziker kommt. aber von den 400 000 - diese Zahl ist genannt worden -
Mein Antrag für die Fraktion auf Eintreten zeigt Ihnen des- Kleinkreditgeschäften ausgehen und 5 Prozent davon als
halb die Problematik oder - wenn Sie wollen - das Dilemma, Sozialfälle betrachten, so sind das 20000 Schicksale,
in dem sich unsere Fraktion in dieser Frage befindet. Und Sozialfälle, die in viele Familien Unheil bringen und die
tatsächlich, der Liberale - ich glaube nicht nur der in der Behörden beschäftigen, 20 000 Fälle, die am Schluss wieder
freisinnig-demokratischen Partei organisierte Liberale - ist die 90 Prozent jener Steuerzahler zu berappen haben, die
hier mit zwei auseinandergehenden Interessenkreisen kon- von diesem Gesetz nicht betroffen sind. Natürlich wird hier
frontiert. Einerseits mit dem Wunsch, ja mit der Notwendig- übertrieben. Wir haben ja eine ganze Dokumentation mit
25. Januar 1982 N 11 Konsumkreditgesetz
Sozialfällen erhalten, die vielfach Einzelfälle sind und bleiben. M. Bonnard: Le crédit à la consommation, qu'il revête la
Sehr oft sind Kleinkredite oder Vorauszahlungs- oder forme de la vente à tempérament ou celle du prêt sans
Abzahlungsgeschäfte nicht die Ursache von Schwierigkei- garantie, est aujourd'hui un fait social. Il est inhérent à la
ten, sondern die Folge. Weil man Schwierigkeiten hat, geht société de consommation, qui grâce à la publicité d'une
man zum Kleinkreditgeber oder kauft auf Abzahlung. Aber part, et au peu de jugement du consommateur moyen
auch das Umgekehrte kommt vor. Weil man auf Abzahlung d'autre part, réussit assez bien à faire croire à chacun
kauft, auf Kredit lebt, wird man zu einem Sozialfall. Ich d'entre nous que nous n'arrivons pas à vivre sans les multi-
glaube, der Streit darüber, was nun Ursache und Wirkung ples gadgets qu'elle crée.
ist, führt uns nicht weiter. Meine Befürwortung des Geset- Je crois cependant que le crédit à la consommation est
zes ist dadurch motiviert, dass hier ein verbesserter und inhérent aussi à notre Etat social qui, en introduisant le sys-
verschärfter Sozialschutz gefunden wird, den ich als not- tème des assurances sociales obligatoires, a en même
wendig erachte. Übrigens ist es interessant, dass auch die temps introduit l'épargne forcée, cette épargne forcée qui,
Schweizerische Bankiervereinigung grundsätzlich für eine avec l'inflation, mine peu à peu la libre épargne, c'est-à-dire
gesetzliche Regelung des Konsumkredits eintritt. Sie hat celle qui procède de l'effort délibérément voulu par l'indi-
bereits im letzten Jahresbericht 1980/1981 grundsätzlich vidu. On peut regretter cette situation, notre groupe la
Stellung genommen. Ich zitiere: «Von Bankenseite wird regrette. Le fait social du crédit à la consommation n'en est
Wert darauf gelegt, dass auch in diesem an Bedeutung pas moins là, et il paraît correspondre aux besoins d'une
zunehmenden Teil der Kreditwirtschaft klare und kundenge- partie importante de notre population, soit presque le 10
rechte Verhältnisse herrschen.» pour cent.
Anerkannt werden dürfen sicher die bereits getroffenen Les contrats par lesquels il est possible d'obtenir un crédit
Massnahmen der Banken. Ich denke an die Musterverträge, à la consommation comportent certains risques. Le plus
an die zentrale Debitorenkontrolle, den freiwilligen Verzicht important sans doute résulte d'une certaine inégalité possi-
auf Lohnzessionen, die Rechtsschutzversicherung und die ble entre les parties au contrat, l'une, vendeur ou prêteur
Werbeeinschränkungen im Kleinkreditgeschäft. Aber diese professionnel, l'autre, acheteur ou emprunteur moins expé-
Bemühungen auf privatwirtschaftlicher Basis sind leider rimenté, conditionné par une habile publicité, et qui est peu
nicht genügend, weil - wie ich bereits erwähnt habe - sich enclin à raisonner au-delà du très court terme. Si cette iné-
Aussenseiter nicht an diese Vereinbarungen halten, und galité existe réellement, le risque existe alors aussi que
eben nur mit dem Gesetz erfasst werden können. l'acheteur ou l'emprunteur s'endette au-delà de ses possi-
Unsere Fraktion wird sich für ein möglichst einfaches bilités. Dans certains cas, cet endettement excessif
Gesetz einsetzen. Das ist der Beweggrund, dass sie einer entraîne un cortège de problèmes sociaux, en particulier
Rückweisung mehrheitlich zugestimmt hat. Sie wird sich pour la famille de l'emprunteur. Notre groupe admet que
vor allem gegen jede zu starke Beschränkung der persönli- ces risques se réalisent dans un nombre limité de cas.
chen Freiheit, gegen zu rigorose Ereignisse zur Wehr set- L'Etat social que nous avons progressivement mis sur pied
zen. Wir sind uns auch bewusst, dass Kleinkreditgeschäfte, n'abandonne pas à leur misère ou à leurs sottises ceux qui
Abzahlungsgeschäfte in der freien Marktwirtschaft - da bin sont incapables de gérer leurs affaires. Il les prend en
ich mit Herrn Linder vollständig einig - einer Notwendigkeit charge, paie leurs dettes avec plus ou moins de générosité.
entsprechen. Solche Geschäfte tragen in vielen Fällen zur On peut dès lors comprendre que cet Etat si généreux
Verbesserung der Lebenshaltung bei; sie dienen zum Aus- prenne certaines mesures pour essayer d'empêcher que ne
gleich sozialer Rangunterschiede und ermöglichen es vor se produisent des situations qu'il devra sinon redresser.
allem jungen Leuten, ihren Lebensstandard zu heben. Es ist Pour le groupe libéral, cela peut justifier jusqu'à un certain
auch unbestritten, dass der Kleinkredit als Notstandsdarle- point que l'Etat intervienne dans le crédit à la consomma-
hen viele unverschuldete finanzielle Engpässe reibungslos tion.
überwinden hilft. L'Etat libéral que nous connaissons aussi à côté de l'Etat
Die Bankiervereinigung - ich muss sie nochmals zitieren - social repose en particulier sur la liberté des contrats et sur
erklärt richtig, dass der Konsumentenschutz an sich am la responsabilité des individus, qui assument les risques et
besten gewährleistet ist, wenn auch die Banken in Eigen- les profits des contrats qu'ils concluent. Cette liberté et la
verantwortung dafür sorgen, dass dieser besondere responsabilité qui en découle n'existent, il est vrai, que si
Bereich des Kapitals des kleinen Mannes sich durch ein kla- les deux parties au contrat sont libres autant l'une que
res Konkurrenzverhalten der Anbieter und durch einen wirk- l'autre. Elles le sont lorsqu'elles se trouvent sur pied d'éga-
samen, aber nicht marktbehindernden Sozialschutz aus- lité et qu'aucune d'entre elles ne peut exercer sur l'autre
zeichnet. une pression découlant de sa position dominante. Si ces
Gestatten Sie mich noch, auf ein Detailproblem zu spre- conditions ne sont pas remplies, l'Etat, qui a aussi pour
chen zu kommen, nämlich zur Frage des Mehrfachkredites. tâche de garantir les libertés, ne peut pas demeurer indiffé-
Ich werde mich dann in der Detailberatung hierzu nicht rent. Dans la mesure où l'équilibre est réellement rompu
mehr äussern. Wir haben uns in der Kommission sehr ein- dans le domaine du crédit à la consommation, la Confédéra-
gehend darüber unterhalten. Aus sozialen Gründen wäre es tion est habilitée à intervenir.
falsch, die Kreditmöglichkeit nur auf einen einzigen Kredit
zu beschränken, denn die Möglichkeit, mit einem zweiten Mais, mes chers collègues, toute intervention de la Confé-
Kredit Schwierigkeiten zu überwinden, zeigt sich sehr oft, dération est soumise au principe de la proportionnalité.
und ich glaube, es ist eine Notwendigkeit, dass man hier Cela signifie que l'Etat fédéral ne peut prendre que les
dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmt. Das glei- mesures nécessaires pour atteindre le but visé, et qu'il ne
che gilt für die Höchstlaufzeit. doit en prendre aucune dont les effets iraient au-delà de ce
Mit ihrer Zustimmung zum Eintreten bekundet die freisin- qui est indispensable.
nig-demokratische Fraktion, dass sie für das Gesetz als La question générale qui nous est posée aujourd'hui est
notwendiges Sozialschutzgesetz eintritt. Mit der Zustim- celle de savoir si, le principe d'une intervention de l'Etat
mung zum Rückweisungsantrag von Herrn Hunziker bringt étant admis, le projet respecte la règle de la proportionna-
sie aber gleichzeitig zum Ausdruck, dass dieses Gesetz lité de ces interventions. Cette question est loin d'être aisée
den Rahmen der Missbrauchsgesetzgebung nicht über- à résoudre.
schreiten darf. Ich möchte Sie deshalb bitten, von weiteren La liberté des contrats, je l'ai dit, ne serait pas sauvegardée
Einschränkungen, von noch rigoroseren Bedingungen als en matière de crédit à la consommation si vendeurs ou prê-
jenen, die die Kommission hier im Kompromiss gefunden teurs jouissaient d'une position de force dont il ne serait
hat, abzusehen. Nur so, glaube ich, wird eine Mehrheit pas possible de les empêcher d'user. Mais cette liberté des
unserer Fraktion am Schluss auch noch dem Gesetz contrats ne serait pas davantage garantie si les mesures de
zustimmen. protection prises en faveur de l'acheteur ou de l'emprun-
Ich beantrage Ihnen namens der Fraktion Eintreten. teur devaient être telles qu'on ne trouverait en définitive
Crédit à la consommation. Loi 12 N 25 janvier 1982
plus personne pour offrir des objets à vendre à crédit ou sion; en votation finale je me suis finalement abstenu. Deux
pour proposer des prêts sans garantie. motifs m'ont conduit à ne pas voter contre le projet, alors
Dans le projet qui nous est soumis, les mesures proposées que j'en avais terriblement envie, Monsieur le conseiller
pour protéger l'acheteur ou l'emprunteur sont draco- fédéral! Premier motif: nos collègues de la commission qui
niennes. Ainsi en va-t-il, par exemple, des règles instituées ont une expérience pratique des affaires - je pense notam-
en cas de nullité du contrat. Dans le droit ordinaire, en cas ment à M. Eggli de Winterthour - ont pu démontrer, à l'aide
de nullité du contrat, les parties se restituent en principe d'exemples pratiques, la réalité du problème. Le problème
leurs prestations et peuvent réclamer réciproquement des existe. D'autre part, je dois dire qu'en dépit des efforts des
dommages et intérêts, visant à les remettre dans la situa- grandes banques et des banques cantonales pour essayer
tion où elles auraient été si le contrat n'avait pas été conclu. de mettre de l'ordre dans ce domaine, il faut reconnaître -
Si le contrat de vente à tempérament est nul, par exemple et nous en avons quasi tous les jours la preuve dans la
parce que les conditions de forme n'ont pas été respec- presse et sur les panneaux d'affichage - que certains éta-
tées, le vendeur peut bien exiger la restitution de la chose. blissements continuent à avoir des pratiques douteuses et
Il devra, ce qui est normal aussi, restituer les acomptes à attirer le client par une réclame abusive.
reçus. En revanche, et cela sort du système ordinaire, il ne Si, en définitive, la majorité de notre groupe vote l'entrée en
pourra pas réclamer de loyer pour la chose ni d'indemnité matière, je dois souligner qu'il le fera sans aucun enthou-
éventuelle pour dépréciation ou usage de la chose. De plus siasme et en demeurant profondément sceptique. Nous
- le rapporteur français l'a rappelé tout à l'heure - il sera avons réglementé, il y a quelques années, avec beaucoup
tenu de restituer l'acompte, non seulement avec un intérêt de soin, la vente à tempérament en imposant toutes sortes
usuel de 5 à 6 pour cent, mais avec un intérêt beaucoup de formalités aux deux parties au contrat. Pour échapper à
plus lourd, soit 12 pour cent. Cette réglementation exorbi- ces formalités, les vendeurs ont imaginé de recourir au petit
tante, au vrai sens du terme, est destinée à avoir un effet crédit qui demeurait parfaitement libre. Nous réglementons
préventif qu'on fait jouer d'ordinaire au droit pénal. Elle va aujourd'hui le petit crédit; or ceux qui y recourent trouve-
loin, elle est très dure, et pour nous, elle est à la limite de ront sans aucun doute le moyen d'échapper aux restric-
l'admissible. Les motifs qu'on peut invoquer pour la justifier tions que nous imposons. Dans dix ans, nos successeurs
sont de deux ordres: d'une part, les vendeurs et les prê- s'occuperont, dans cette même salle, de dresser de nou-
teurs sont quasi toujours des professionnels; il ne leur est velles barrières sur les voies explorées par les astucieux
donc pas difficile de respecter la loi, et en particulier les exi- prêteurs et les astucieux vendeurs que notre pays abrite
gences de forme, et s'ils la violent, ils commettent à tout le sans aucun doute. Si nous persévérons dans la ligne des
moins une négligence grave qui rend soutenable la sanction principes qui inspirent le projet, nous devrons sans cesse
civile qui est prévue. Si l'irrégularité n'a plus sa source dans imaginer de nouvelles règles pour endiguer les déborde-
une négligence, mais dans une intention délibérée de violer ments de l'imagination des parties au contrat; et nous
la loi, on doit alors admettre que le prêteur ou le vendeur n'échapperons à ce cercle vicieux que si nous trouvons un
poursuivait un but illicite. Pour les cas de ce genre, l'article tout autre système. Je prétends qu'un tel système existe;
66 du Code des obligations a ouvert la voie à des sanctions j'en ai esquissé l'essence dans une proposition de minorité
civiles allant largement au-delà des règles ordinaires de la que je défendrai dans le cours des débats; peut-être le
nullité. Les solutions du projet sont dans une ligne finale- Conseil des Etats trouvera-t-il là de quoi alimenter ses
ment assez proche de cet article 66, ce qui peut les rendre réflexions.
soutenables. La majorité de notre groupe - avec un peu de désespoir au
Le projet restreint aussi très fortement la responsabilité cœur - ne pourra pas suivre la proposition de son excellent
individuelle et la liberté de manœuvre de l'acheteur ou de membre David Linder. Mais nous partageons très largement
l'emprunteur. Par exemple, s'il est marié, il devra obtenir le les préoccupations de celui-ci; et si nous n'obtenons pas
consentement de son conjoint; il ne peut pas donner son de substantiels assouplissements de ce projet de loi, nous
salaire en garantie, alors que c'est souvent son seul moyen; voterons finalement contre.
il doit révéler à son cocontractant tous les autres engage- Nous ne pouvons, malheureusement, pas suivre non plus la
ments qu'il peut avoir en matière de crédit à la consomma- proposition de M. Hunziker, savoir le renvoi au Conseil
tion; s'il obtient ce crédit, son nom, les clauses du contrat fédéral. Voyez-vous, le Conseil fédéral a choisi un système,
seront communiqués d'office à une centrale. l'administration l'a mis sur pied - je rends hommage ici à
Ces règles seront mal ressenties par ceux qui utilisent le M. Widmer - avec un soin et une logique remarquables.
crédit à la consommation et qui respectent leurs obliga- Puis notre commission s'est occupée de cette affaire pen-
tions. Elles le seront d'autant plus que ces débiteurs cor- dant 24 journées. A mon avis, un renvoi au Coneil fédéral ne
rects représentent le 90 pour cent des débiteurs intéres- suffira pas à renverser cette énorme machine qui s'est mise
sés. Pour ce 10 pour cent de débiteurs qui ne savent tout en route. Il faut des yeux neufs. Ces yeux neufs nous les
simplement pas gérer leurs affaires, les autres subissent trouverons au Conseil des Etats - du moins je le souhaite -
une restriction grave à leurs libertés. Si ces débiteurs et c'est au Conseil des Etats qu'il faut maintenant renvoyer
imprudents étaient seuls en cause, les mesures proposées cette affaire.
seraient, à mon avis, excessives. Force est de constater
cependant que souvent ils entraînent dans leurs difficultés Aider: Für uns bewegt sich die vorliegende Revision des
leur famille. Ce fait conduit la majorité de notre groupe à Obligationenrechts in einem Dreieck; einem Dreieck, das
admettre en règle générale, et non sans beaucoup d'hésita- bestimmt wird durch einen rechtspolitischen, einen wirt-
tion, les mesures proposées. schaftspolitischen und einen sozialpolitischen Blickwinkel.
Tout au long des débats de la commission, je me suis Neu ist das Thema absolut nicht! Wohl haben sich aber mit-
efforcé - M. le conseiller fédéral et le président de la com- unter offenbar die Auffassungen darüber geändert, was nun
mission pourront en témoigner - d'assouplir le projet de loi wirklich rechtens, was sozial sein soll! Lesen wir etwa in
pour que la liberté contractuelle et la responsabilité indivi- den Apokryphen des Alten Testaments im Buch Sirach,
duelle soient moins strictement limitées, mais - M. le 29. Kapitel, Verse 1 und 2: «Wer seinem Nächsten leiht, der
conseiller fédéral m'en rendra aussi témoignage - je n'y tut ein Werk der Barmherzigkeit, und wer Güter hat, der soll
suis que très partiellement parvenu. solches tun. Leihe deinem Nächsten, wenn er es bedarf,
Si je n'ai pas présenté davantage de propositions de mino- und Du, anderer, gib's auch wieder zu bestimmter Zeit.»
rité c'est surtout par souci d'économie. Mais, je dois vous Wenn man dieser biblischen Konzeption von Barmherzig-
le dire, notre groupe votera toutes les propositions qui ten- keit die Thesen etwa der zeitgenössischen Caritas und
dront à assouplir le système mis sur pied par notre commis- eines Teils der Sozialarbeiter gegenüberstellt, wie sie uns in
sion. reichlichem Masse zugegangen sind, dann liegt dazwischen
Je dois vous l'avouer aussi, j'ai longuement hésité sur la doch eine sehr beträchtliche Spannweite. Mehr vielleicht als
position que je devais prendre dans le cadre de la commis- bei manch anderem Gesetz müssen wir uns vorweg dar-
25. Januar 1982 13 Konsumkreditgesetz
über klar sein, um was es bei dieser Revision des Obligtio- zwischen Anbieter und Nachfrager gestört ist, die Spiesse
nenrechts geht. wieder gleichlang werden.
Wir ändern Bestimmungen im Bereich von Kauf und Darle- Wir anerkennen, dass die Revisionsvorlage in der Fassung
hen. Wir haben es mit Zivilrecht zu tun. Es geht um die zivil- der Kommission diesem Aspekt Rechnung trägt. In einzel-
rechtliche Präzisierung der Rechtsstellung von Verkäufer nen Punkten, etwa in bezug auf die Höhe des zulässigen
und Käufer, von Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Zinses bei Kleindarlehen zu Lasten der Kreditgeber noch
Dabei dürfen wir davon ausgehen, dass unser Obligationen- etwas weiter hätte gehen können.
recht an sich eine ausgewogene Rechtsordnung darstellt, Ein Wort noch zum Interessenausgleich: Wir halten dafür,
d. h. eine Rechtsordnung, die die Interessen von Verkäufer dass die Revisionsvorlage dieses Grundanliegen jeder Zivil-
und Käufer, von Darlehensgeber und Darlehensnehmer rechtsordnung respektiert. In einzelnen Punkten - ich
auch heute noch in befriedigender Weise ausgleicht. Es nenne etwa die vorzeitige Reglierung des Kaufpreises beim
wäre vermessen, unter dem Eindruck gewisser wirtschaftli- Abzahlungskauf oder auch die vorzeitige Rückgabe des
cher oder auch gesellschaftlicher Veränderungen, deren Kleindarlehens - ist es nach unserer Meinung sogar gelun-
Zeuge wir in den letzten Jahren waren, nun gleich grundle- gen, eine nicht nur ausgeglichene, sondern auch praktika-
gende Modifikationen zu verlangen. Diese Veränderungen ble Lösung zu finden, was bei der teilweise eher dirigistisch
waren im übrigen auch gar nicht so fundamental, wie das anmutenden Vorlage ja nicht unbedingt selbstverständlich
bisweilen behauptet wird. war. Soviel zu den rechtspolitischen Erwägungen. Wir
Wenn wir demgemäss die Gesetzesvorlage in erster Linie haben uns von diesen auch bei unserer Arbeit in der Kom-
unter rechtspolitischen Gesichtspunkten würdigen, so mission leiten lassen.
heisst dies auch, dass wir darauf achten müssen, gewisse
Zur Wirtschaftspolitik: Wir wissen, dass das Kleindarlehens-
Grundwerte des Obligationenrechts nicht aus den Augen
geschäft in den letzten Jahren zu einem nicht unbedeuten-
zu verlieren. Als solche betrachten wir - es geht mir da
den Faktor der Tätigkeit von Banken geworden ist. Man
ganz ähnlich wie Herrn Bonnard - den Grundsatz der Ver-
kann nun aus wirtschafts- und konjunkturpolitischer Sicht
tragsfreiheit, der Selbstverantwortlichkeit der Vertrags-
eine Menge von Überlegungen anstellen, wie nützlich oder
partner und den Interessenausgleich. Von diesen Grund-
wie schädlich dieses Darlehensgeschäft für unsere Wirt-
werten her kommen wir innerhalb des geltenden Rechtssy-
schaft sei. Einigkeit hierüber wird kaum je herzustellen sein!
stems ganz natürlich zu einigen präzisen, konkreten Forde-
Wir sind darüber hinaus aber auch der Ansicht - und das
rungen an die Revisionsvorlage. Vertragsfreiheit bedeutet,
möchte ich ganz dezidiert festhalten -, dass diese
dass die Vertragspartner grundsätzlich frei sind, wie sie ihre
Gesichtspunkte im Rahmen der Revisionsarbeit nicht
Beziehungen ausgestalten wollen. Vertragsfreiheit beinhal-
berücksichtigt werden können. Die positiven und negativen
tet aber auch, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten
volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Geschäfts «Abzah-
der Parteien klar sind; sie müssen transparent sein. In die-
lungskauf» und «Kleindarlehen» müssen im Rahmen einer
sem Sinne begrüsst die unabhängige und evangelische
zivilrechtlichen Gesetzgebung unberücksichtigt bleiben und
Fraktion die Bemühungen von Bundesrat und Kommission,
dürfen auch vom Bundesrat, soweit ihm das Gesetz
mehr Transparenz in die Teilzahlungs- und Kleinkreditge-
bestimmte Kompetenzen zur Ausweitung des Anwen-
schäfte zu bringen.
dungsbereichs einräumt, nicht in Betracht gezogen werden.
Zum Grundsatz der Selbstverantwortung: Dieser hat in den Es kann bei der Ausweitung des Anwendungsbereichs nur
Debatten in der Kommission, aber auch in den bisherigen um rechts- und sozialpolitisch massgebliche Kriterien
Diskussionen in der Öffentlichkeit immer wieder zu grossen gehen, nicht aber um wirtschafts- und konjunkturpolitische
Kontroversen Anlass gegeben. Herr Linder hat sie im ein- Kriterien.
zelnen bereits wiederaufgenommen. Das Stichwort von der
Was nun schliesslich die spezifisch sozialpolitischen
Bevormundung des Bürgers möge genügen. Unsere
Aspekte anbelangt, fällt es schwer, über das Gesagte hin-
Rechtsordnung geht nun einmal - nach meiner Meinung zu
aus generelle Bemerkungen zu machen. Ich glaube, jeder
Recht - von der Handlungsfreiheit des handlungsfähigen
und jede in diesem Saal wird in der Lage sein, einen oder
Bürgers aus. Die Vormundschaft bildet die Ausnahme. Sie
mehrere Fälle zu schildern, mit denen man die sozialpoli-
wissen alle, wie hart oft der Streit ausgetragen wird, wenn
tisch negativen Auswirkungen namentlich des Kleinkredit-
eine Vormundschaftsbehörde beschliesst, jemanden unter
wesens illustrieren kann. Die Versuchung ist verständlich,
Vormundschaft zu stellen. Wir müssen ganz gewiss, Herr
diese konkreten Fälle nun zum Anlass zu nehmen, das Teil-
Linder, aufpassen, dass wir unter dem Lockvogel-Slogan
zahlungs- und Kleindarlehensgeschäft zum Schutz des
«Sozialschutz» nicht unversehens in eine Art kalte Vor-
Käufers bzw. des Darlehensnehmers einzuschränken. Ich
mundschaft hineingleiten! Gewiss ist es gesellschaftspoli-
sage Ihnen offen, dass die Meinungen hierüber auch in
tisch betrachtet aber auch nicht erstrebenswert, und das ist unserer Fraktion kontrovers sind. Wir betrachten die sozial-
die andere Seite, dass sich Teile unseres Volkes derart mit politischen Anliegen grundsätzlich als begründet. Man darf
Kleindarlehen und Teilzahlungskäufen verschulden, dass sie
sie aber auch nicht überwerten. Die Tatsache, dass prozen-
zu Fürsorgefällen werden.
tual betrachtet wesentlich mehr Ehen durch Scheidung auf-
Sie haben aus dem Referat des Kommissionspräsidenten gelöst werden als durch Kleinkredite sogenannte Fürsorge-
hören können, dass es sich hierbei um eine durchaus fälle entstehen, wird uns ja schliesslich auch nicht dazu füh-
respektable Zahl handelt, verglichen mit den normal abge- ren, die Ehe als Institution einzuschränken oder auch nur
wickelten Fällen, freilich um eine klare und eindeutige Min- den verglichen mit der Scheidung doch sehr einfachen Ehe-
derheit. Wir glauben deshalb, dass wir wegen der in der schluss zu erschweren. Es wird immer Leute geben -
Gesamtheit doch als relativ gering zu beurteilenden Pro- meine Vorredner haben darauf hingewiesen -, die mit ihren
blemfälle nicht eine Gesetzesvorlage beschliessen können, Angelegenheiten nicht zurecht kommen, ihre Möglichkeiten
die den Interessen, den Anliegen der grossen Mehrheit falsch einschätzen oder sich übernehmen. Das soll biswei-
unseres Volkes, die aus eigenem Entschluss, aus eigener len auch beim Staat vorkommen. Aber wir können diesen
Wertung und Verantwortung Verpflichtungen eingeht, keine Leuten ja nicht dadurch helfen, dass wir ähnlich dem
Rechnung trägt. Gerade der grösste Schuldner in unserem Schleppzugprinzip den Normalfall auf den Sonderfall aus-
Land, nämlich der Bund, ist dazu von seinem Verhalten her richten. Wenn etwa gesagt wurde, viele Drogenabhängige
ja nicht unbedingt legitimiert. hätten sich durch Aufnahme von Kleinkrediten hoffnungslos
Zum Sozialschutz: Sozialschutz im Privatrecht bedeutet für verschuldet, was gegen die Zulassung des Kleinkredites
uns, dass man Missbräuchen steuert, dass man gegen spreche, dann werden hier Ursache und Wirkung miteinan-
Praktiken vorgeht, welche die Unerfahrenheit, die der verwechselt. Der Drogenabhängige wird nicht drogen-
Ungeschultheit oder auch die Leichtgläubigkeit eines Ver- abhängig, wird nicht zum Sozialfall wegen des Kleinkredits,
tragspartners zum eigenen Vorteil schamlos ausnützt, dass sondern er ist wegen seiner Krankheit ein Sozialfall gewor-
dort, wo aus bestimmten Gründen die Gleichgewichtslage den. Vielleicht hat gerade der Kleinkredit dazu geholfen,
Crédit à la consommation. Loi 14 N 25 janvier 1982
dass er wegen seiner Krankheit und zur Befriedigung seiner tätige heute in der Schweiz einen Konsumkredit aufnimmt,
Bedürfnisse nicht zum Kriminellen geworden ist. einen Konsumkredit, der die Höhe eines anderthalb- bis
Wir meinen, sozialpolitisch viel wichtiger als Eingriffe in die zweifachen Monatslohnes beträgt. Da nun eine akute
zivilrechtliche Konzeption der Vorlage wären flankierende soziale Notlage in der Schweiz fehlt, zeigt das breite Inter-
Massnahmen, etwa im Bereich der Werbung. Es ist gera- esse für diese Kredite, dass hierfür Bedürfnisse, durch for-
dezu skandalös, auf welch plumpe, verführerische Art und cierte Angebote bzw. durch aufdringliche Werbung ein
Weise gewisse Kleinkreditbanken und ihre Werbehengste eigentlicher Markt erst geschaffen wurden. Die Konsumkre-
ihr Geld an den Mann und an die Frau zu bringen versu- dite, die 1979 über 3 Milliarden Franken betragen haben,
chen. Man spekuliert unverfroren mit der bekannten Kritik- spielen für die Wirtschaft eine erhebliche Rolle; das
losigkeit vieler Zeitgenossen, gaukelt ihnen den Wohlstand Geschäft lohnt sich offenbar. Es ist, wie verschiedene
vor und druckt die Kreditbedingungen noch möglichst so soziologische Untersuchungen zeigen, ein entstandenes,
klein, dass es für den Kreditnehmer schlicht zu mühsam ein gezielt gewecktes Bedürfnis, die Konsumgüter der
wäre, alles zu lesen. jeweils höheren sozialen Schicht anzustreben, vielleicht
Inwieweit die neu vorgeschlagenen Bestimmungen zur nicht nur der jeweils unmittelbar höheren. Das passt in
Ergänzung des UWG hier Abhilfe schaffen, bleibt abzuwar- unsere Verschleissgesellschaft, das passt natürlich auch
ten. Wir begrüssen sie jedenfalls als dringend notwendige zur Werbung der Kreditinstitute, die zum Teil an Nötigung
Vorkehrung, um dem Werbeunfug wenigstens teilweise ent- grenzt. Ich denke hier an Kleinkreditinstitute, denen es
gegenwirken zu können. Hierbei wird auch den Konsumen- sogar gelungen ist, in Auffanglagern südostasiatischer
tenorganisationen eine wichtige Rolle zukommen. Flüchtlinge vorstellig zu werden; ich denke aber auch an
Mit diesen allgemeinen Bemerkungen möchte ich Ihnen ver- neuerdings in Basler Taxis aufgetauchte Reklamen eines
ständlich machen, dass wir uns mit der Philosophie und Kleinkreditinstitutes in italienischer Sprache, die sich spe-
auch mit der Kritik an der Philosophie dieser Gesetzesvor- ziell an die Bedürfnisse der Fremdarbeiter richten; also
lage sorgfältig auseinandergesetzt haben. Das Abwägen Werbung an sozial schlechter gestellte Schichten mit einem
aller Gesichtspunkte ergibt für uns per Saldo ein Ja zum gewissen Konsumaufholbedarf.
Eintreten auf die Vorlage. Unsere Zustimmung bedeutet Offenbar sind nun die negativen Auswüchse des Kreditwe-
nicht, dass uns die Vorlage in allen Teilen befriedigt. Der sens derart eklatant, dass dagegen ein eigentlicher Schutz
Entwurf des Bundesrates ist in weiten Teilen ziemlich per- des Kreditnehmers notwendig wird. Weil wir die Notwendig-
fektionistisch ausgefallen und erscheint in seiner Detaillie- keit dieses Schutzes bejahen, begrüssen wir auch die Vor-
rung eigentlich als Fremdkörper im Obligationenrecht. lage. An sich ist ja der Tatbestand, angekurbeltes, gestei-
Andererseits stellt unsere Fraktion fest, dass es der Kom- gertes Bedürfnis einerseits, sehr exzessive Profitmacherei
mission immerhin in zahlreichen wichtigen Punkten gelun- andererseits, eine der Perversitäten - möchte ich sagen -
gen ist, die Vorlage wenigstens teilweise zu vereinfachen unseres Wirtschaftssystems, jedenfalls eine der Absurditä-
und zu entlasten. Wir begrüssen in diesem Zusammenhang ten. Es kann hier nach meiner Meinung überhaupt nicht
namentlich die Streichung der Strafbestimmungen. Das darum gehen - wie die Herren Linder und Hunziker darge-
Vorgehen der Kommission - zivilrechtliche Sanktionen bei legt haben -, dass quasi eine freie Vertragspartnerschaft
Verletzung zwingender zivilrechtlicher Normen anstelle von zwischen zwei freien, gleichberechtigten Partnern bestehen
Strafen - ist systemkonform, vermeidet eine unnötige würde; das ist eine Ideologie, die natürlich der Marktwirt-
Zusatzbelastung der ohnehin überlasteten Strafverfol- schaft inhärent ist, man spricht dort auch von freien Arbeit-
gungsbehörden und ist im Ergebnis wohl noch viel wirksa- nehmern und freien Arbeitgebern. Bei der Konsumkredit-
mer als der bundesrätliche Vorschlag. Geschäftemacherei ist es doch wohl offensichtlich, dass
Der Rückweisungsantrag von Herrn Hunziker lag der Kom- einerseits Personen auftreten, die sich subjektiv oder sogar
mission natürlich nicht vor. Uns scheint, dieser Antrag führt objektiv in einer Notlage befinden, auf der anderen Seite
nicht weiter. Gerade die präzisen Vorschläge von Herrn Finanzinstitute, für die zwar die Kleinkreditgeschäfte nur
Hunziker haben in der Kommission nicht nur ein Echo bei marginal sein können, aber immerhin Finanzinstitute, die
anderen Kollegen gefunden, sie sind von der Kommission damit sehr gut ihre Geschäfte betreiben, sonst würden sie
auch berücksichtigt worden. Um eine gewisse Detaillierung diese Kredite ja nicht geben.
kommt man bei der Realisierung der Anliegen von Herrn Selbstverständlich bleibt für uns, dass die zivilrechtliche
Hunziker nun einfach nicht herum. Deshalb nützt die Rück- Ordnung durch strafrechtliche Massnahmen untermauert
weisung der Vorlage an den Bundesrat überhaupt nichts. werden muss; die zivilrechtliche Wirkung erschiene uns
Ich wüsste nicht, wie der Bundesrat hier reagieren sollte. sonst als völlig illusorisch. Wir meinen auch, dass unbedingt
Allenfalls käme eine Rückweisung an die Kommission in Abzahlungsgeschäfte und Barkreditgeschäfte strafrecht-
Frage, aber die Kommission hat sich schon lange genug mit lichen Massnahmen unterstellt werden sollen, wenn die
der Sache befasst. zivilrechtlichen Bedingungen umgangen werden.
Ich komme zum Schluss. Illusionen machen wir uns nicht. Die vorgeschlagene Formulierung im Abzahlungsgeschäft
Auch die Fassung der Vorlage gemäss den Beschlüssen halten wir für so offen, dass alle möglichen Umgehungen
der Kommission wird der Rechtsprechung Probleme aufge- darunter fallen können. Wir glauben nicht, dass die Aufzäh-
ben; vor allem aber werden auch sehr bald Mittel und Wege lung der darunter fallenden Geschäfte mögliche Umgehun-
gefunden sein, um den unangenehmen Folgen der neuen gen ausschliesst; im Gegenteil, wir begrüssen hier die Prä-
Vorschriften auszuweichen. Die Erfahrung lehrt nämlich - zisierung der Vorlage und wenden uns in diesem Sinne
das müssen wir uns für künftige Gesetzgebungen auch gegen die Anträge Früh.
merken -, dass detaillierte Vorschriften nicht etwa Umge- Die gesetzlich vorgeschriebene Ausgestaltung der Verträge
hungen erschweren, sondern zu solchen erst eigentlich scheint uns sehr wichtig zu sein, und wir sind damit einver-
provozieren, während allgemeiner formulierte Grundsätze - standen, dass hier relativ detailliert versucht wird, tatsäch-
Herr Linder hat hier völlig recht - Umgehungen viel schwie- lich transparente, klare Verträge aufzustellen. Die Kommis-
riger machen. Mit dieser Problematik muss jeder Gesetzge- sion hat gegenüber dem Bundesrat wichtige Ergänzungen
ber leben, der gleichsam mit dem Tropfenzähler in der Hand vorgenommen. Die eine geht dahin, dass der Käufer ver-
neue Vorschriften beschliesst. Aus diesem Grunde werden pflichtet wird, auf dem Vertrag anzugeben, ob er andere
wir in der Detailberatung in verschiedenen streitigen Punk- laufende Verpflichtungen aus Teilzahlungsgeschäften oder
ten jedenfalls den offeneren, einfacheren Varianten den Kleinkrediten hat und wie hoch deren Betrag ist. Das halten
Vorzug geben. wir für richtig. Diese Bestimmung trägt sicher zu einer
seriöseren Geschäftspraxis bei. Sie gibt dem Verkäufer
Frau Mascarin: Die Fraktion der PdA/PSA/POCH stimmt oder Kreditgeber Auskunft über die reale finanzielle Situa-
dem Konsumkreditgesetz im allgemeinen zu, wobei wir uns tion des Kunden, hält ihn also dazu an, nur solche
bei verschiedenen Paragraphen Abänderungsanträge vor- Geschäfte einzugehen, die der Situation des Kunden ange-
behalten. Wir gehen davon aus, dass jeder fünfte Erwerbs- passt sind; dies im Gegensatz zur heutigen Geschäftspraxis.
25. Januar 1982 N 15 Konsumkreditgesetz
Andererseits gibt die Bestimmung dem Kreditor auch eine Banken als tragbare Last erscheinen mag - sie kommen in
gewisse Sicherheit, indem er bei unwahren Angaben des ihren Statistiken auf eine durchschnittliche Verschuldung
Debitors laut Meinung der Kommission Schadenersatz gel- von weniger als 10 Prozent des durchschnittlichen Lohnes
tend machen kann. -, wird für allzu viele Betroffene zu einer auswegslosen
Die zweite wichtige Änderung, die die Kommission vorge- Situation. Es gibt Fälle, wo die Verschuldung das Siebenfa-
nommen hat, findet sich im Paragraph 226ebis und Para- che des Lohnes beansprucht, der Lohn sinkt auf das Exi-
graph 318g bis, Verbot jeglicher Lohnzession. Das halten stenzminimum und darunter, und das über Jahre hinaus.
wir für eine entscheidende Verbesserung der Vorlage. Wir Die Banken gewähren heute eindeutig Kleinkredite, ohne
lehnen die Lohnzession zur Tilgung von Schulden aus die tatsächliche finanzielle Situation ihres Kunden gebüh-
Abzahlungsgeschäften oder Kleinkrediten vor allem aus rend zu berücksichtigen. Offenbar lohnt sich das Geschäft
zwei Gründen entschieden ab: eben. Die Grossbanken trifft hier eine besondere Schuld,
1. Macht das Kleinkreditinstitut aufgrund eines entspre- kontrollieren sie doch 70 Prozent der Kleinkredite. «Wucher
chenden Passus im Vertrag seine Forderung direkt beim ist nicht eine Frage des Zinssatzes, Wucher ist die Ausnüt-
Arbeitgeber geltend, dann geniesst der Schuldner nicht ein- zung einer sozialen Notlage.» Wir können uns diesem Satz,
mal zwingend jenen Schutz, den ihm das Schuldbetrei- den wir in der Rüschlikoner Schrift der Gruppe «Sozialarbeit
bungs- und Konkursgesetz zugesteht. Dazu gehört: und Kleinkredite» gelesen haben, voll anschliessen.
Gewährung eines ausreichenden Existenzminimums, das Die Begrenzung der Vertragsdauer soll eine längere zeitli-
nicht gepfändet werden kann, Beschränkung der Lohnpfän- che Bindung des Kreditnehmers verhindern, das Auflaufen
dung auf maximal ein Jahr, im Extremfall der Konkurs, mit der Zinsen und Kosten, das sich wegen der mit zunehmen-
welchem alle Forderungen soweit als möglich abgegolten der Dauer des Vertrages wachsenden Unsicherheit der all-
werden. Mit anderen Worten heisst das, dass bei dieser Art gemeinen und individuellen wirtschaftlichen Lage verhäng-
der Lohnzession die Zession bestehen bleibt, auch über nisvoll auswirken kann, begrenzen. Eine zeitliche Limitie-
einen allfälligen Konkurs hinaus. Solche Verträge sind zum rung führt zu adäquateren, überblickbareren monatlichen
Beispiel von der Bank Rohner bekannt. Lohnzessionen Raten und damit auch zu einer adäquateren Kreditauslese
kommen ausserdem vor der Pfändung, so dass in diesem und Kreditgewährung. Das ist das Entscheidende.
Fall gesetzlich eine Kategorie privilegierter Gläubiger ent- Die Lösung des Bundesrates kommt hier unserer Meinung
steht. Das Kreditinstitut bekäme sein Geld vor anderen nach der realen Situation des Schuldners näher als die
Gläubigern, zum Beispiel vor der Ehefrau des Schuldners Lösung der Kommission. Wir stellen Ihnen deshalb in der
oder vor der Steuerbehörde; sicher eine äusserst stos- Detailberatung einen entsprechenden Antrag.
sende Tatsache. Zur Frage der Anzahl der Kredite: Wir treten entschieden
dafür ein, dass nur ein Kleinkredit aufs Mal aufgenommen
2. Weshalb wir jede Form der Lohnzession ablehnen, ist
werden kann, respektive dass keine Kleinkredite aufgenom-
folgender: Abzahlungs- und Kleinkreditverträge sind die
men werden können zur Tilgung von Schulden aus einem
Geschäfte des kleinen Mannes. Nicht nur die Statistik der
Abzahlungsgeschäft. Wir schliessen uns also in Paragraph
Caritas - aber auch sie - zeigt einen hohen Anteil sozial
318 dem entsprechenden Minderheitsantrag 1 an. Richtig
schlecht gestellter Personen, also wirtschaftlich schlecht
scheint uns auch, dass der Kreditgeber vom Kreditnehmer
gestellter Personen, die solche Geschäfte eingehen. Der
Schadenersatz fordern kann, wenn dieser das Bestehen
Durchschnittslohn beträgt - Sie haben das vielleicht auch
eines anderen Kleinkredites geleugnet hat und die Angaben
gelesen - bei diesen Personen rund 2700 Franken. Nach
nicht überprüfbar waren. Ernsthafte Bedenken haben wir
Angaben der Bankgesellschaft liegt der Durchschnittslohn
jedoch der von der Kommission eingeführten zentralen
etwas über 3000 Franken; das hat sicher damit zu tun, dass
Schuldnerkontrollstelle gegenüber. Der Kreditor braucht
Caritas und ähnliche Institutionen erst soziale Notfälle zu
diese Stelle zur Absicherung seiner finanziellen Interessen
Gesicht bekommen.
eindeutig nicht, insbesondere braucht er die gesetzliche
Hinzu kommt, dass gemäss Angaben der Bankgesellschaft
Verankerung dieser Stelle nicht. Er hat andere Möglichkei-
10 Prozent der Kleinkreditnehmer offenbar Mühe haben mit
ten, um die Bonität seines Klienten zu überprüfen, und das
der Rückzahlung. Sie müssen gemahnt oder es müssen
Gesetz sieht für ihn auch Sicherheitsbestimmungen vor.
sogenannt besondere Massnahmen ergriffen werden. Von
Vor allem aus Gründen des Datenschutzes wenden wir uns
den restlichen sogenannt unauffälligen 90 Prozent kann
entschieden gegen die Einrichtung einer derartigen Institu-
sicher ein grosserTeil die Raten nur mit Mühe bezahlen. Es
tion und stellen entsprechenden Antrag. Ich werde in der
handelt sich also um einen recht grossen Personenkreis,
Detailberatung darauf zurückkommen.
der . so in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät,
Zur Frage des unlauteren Wettbewerbs und der Abände-
berechnet auf die knapp 400000 Kleinkreditverträge, die
rung des entsprechenden Gesetzes: Hier geht uns die Vor-
1979 neu abgeschlossen wurden. Die Abzahlungsgeschäfte
lage nicht weit genug. Wir hätten ein eigentliches Werbever-
sind in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt.
bot für Kleinkreditinstitute und Abzahlungsgeschäfte
Würde nun die Möglichkeit der Lohnzession weiter beste- begrüsst. Wir sind aber immerhin froh, dass mindestens die
hen, dann wäre die Existenz der Betroffenen auf Jahre hin- Konsumentenschutzorganisationen hier das Klagerecht
aus gefährdet, die Intention des Sozialschutzes dieses bekommen und Käufer und Schuldner vertreten können.
Gesetzes würde zunichte gemacht. Wir begrüssen deshalb, Das scheint uns immerhin ein gewisser Fortschritt zu sein.
dass von Gesetzes wegen die Ausgestaltung der Vertrags-
formulare im Detail vorgeschrieben und auf die Verständ- Mme Jaggi: Le Bureau de notre conseil a prévu trois jours
lichkeit bzw. Lesbarkeit hingewiesen wird. Kleingedruckte pour l'examen de l'important projet de loi sur le crédit à la
Fussangeln, wie sie heute üblich sind, sollten dann dahinfal- consommation. Pendant ces trois jours, dans notre pays
len. Vertragsformulare und Angaben auf dem Vertrag müs- environ 3400 contrats de vente par acomptes et de prêts
sen so sein, dass der Käufer bzw. Kreditnehmer seine Ver- personnels seront passés pour un montant approchant les
pflichtungen eindeutig und eindringlich erkennt. Dann kann 30 millions. Ces chiffres irréfutables sont basés sur la sta-
man wahrscheinlich wirklich auf die Abgabe des gesamten tistique tenue par le canton de Zurich et facile à extrapoler
Gesetzestextes ' verzichten; dieser hätte allenfalls eine pour l'ensemble de la Suisse. A l'heure actuelle, on l'a déjà
zusätzliche Barriere zu einem Vertragsabschluss darstellen rappelé, l'en cours total du petit crédit - qui mériterait plu-
können; eine Barriere, der wir hätten zustimmen können. tôt la qualification de grand - s'établit à quelque 3 milliards
Zur Begrenzung der Vertragsdauer: Die Begrenzung soll de francs par an. Telle est, mesurée en termes économi-
neu auf 24 Monate für Abzahlungsgeschäfte, für Kleinkredit- ques, l'importance désormais considérable des opérations
geschäfte auf 18 Monate (gemäss Bundesrat) bzw. höch- de crédit à la consommation.
stens 24 Monate (gemäss Kommission) festgesetzt wer- Le paradoxe veut que ce type d'opérations demeure prati-
den. Wir halten diese Begrenzung für wichtig, da dadurch quement non réglementé, sinon par des conventions pro-
das Ausmass der Verschuldung begrenzt wird. Was den fessionnelles tardivement conclues sous la pression des
Crédit à la consommation. Loi 16 N 25 janvier 1982
nécessités et ne liant par définition pas les moutons noirs au prêteur, celui qui se trouve dans la position de deman-
existant dans chaque branche économique. En effet, les deur face à celui qui a, celui qui sait et celui qui jusqu'ici
ventes par acomptes soumises à une loi entrée en vigueur il détermine lui-même les conditions du contrat.
y a bientôt vingt ans ont rapidement perdu de leur impor- Sans même entrer dans des considérations psychologiques
tance. En 1973, dix ans après l'entrée en vigueur de ladite ou sociales, on voit tout de suite de quel côté penche la
loi, ces opérations de vente par acomptes ne représen- balance entre les deux. Le projet de loi que nous allons
taient déjà plus que 20 pour cent du total du crédit à la examiner doit rétablir l'équilibre, comme le font de façon
consommation. Cinq ans plus tard, en 1978, elles n'en com- plus ou moins satisfaisante par exemple le code des obliga-
posaient même plus un dixième, et actuellement les ventes tions pour les rapports entre acheteurs et vendeurs, usa-
par acomptes représentent approximativement 6 pour cent, gers et prestataires, touristes et agents de voyage, ou
et les petits crédits 94 pour cent de ces opérations mesu- encore la loi sur le contrat d'assurance, beaucoup trop
rées en valeur. ancienne il est vrai, pour les rapports entre assurés et com-
C'est dire que, contrairement à ce qui se passe dans les pagnies, ou encore la loi sur les banques pour ce qui est
pays étrangers, le législateur suisse a jusqu'ici négligé de des rapports entre elles-mêmes et leurs clients, particuliè-
s'intéresser à un phénomène dont la portée économique rement en leur qualité d'épargnants.
est pourtant considérable, et à un problème dont les inci- Pour toutes les raisons précitées, le groupe socialiste se
dences sociales sont encore plus importantes. L'impor- prononce résolument pour l'entrée en matière sur le projet
tance de ce problème est pourtant reconnue depuis long- de loi sur le crédit à la consommation, lequel projet pré-
temps. Dès 1964, toute une série d'interventions parlemen- sente par rapport à la situation sauvage actuelle une série
taires dont plusieurs émanant de députés socialistes ont d'apports qu'il nous faut saluer, et que d'ailleurs M. Hunzi-
mis en évidence le problème du petit crédit, dont une com- ker voudrait simplement exprimer dans un autre texte, je ne
mission d'experts s'est enfin emparée en 1974. Il a fallu sais sous quelle autre forme, histoire sans doute de
ensuite attendre quatre ans pour surmonter les objections «gagner» du temps. Ces apports, ce sont d'abord des défi-
présentées principalement par les branches commerciales nitions claires des types de contrats concernés, directe-
dont les ventes sont largement financées par le petit crédit ment ou par analogie - le cas des cours par correspon-
au moyen des fameuses opérations triangulaires du type dance et des cartes de crédit assimilées au crédit person-
garagiste/vendeur + institut de petit crédit/prêteur nel est particulièrement important, comme il est important
+ client/acheteur. de prévoir que par analogie les formes de contrat nouvelles,
Enfin, le message parut voici déjà'trois ans et demi, il a les faux comptes courants par exemple, que pourraient
passé depuis par un très long et minutieux examen en com- imaginer des vendeurs ou des prêteurs astucieux, sont
mission, ce dont témoignent 750 pages de procès-verbal. également d'avance couverts sans revision de la loi.
Ce très attentif examen en commission rend tout nouveau Le projet présente aussi des exigences nettes et justifiées
projet, tel celui que souhaite M. Hunziker, parfaitement quant à la forme et au contenu du contrat ainsi qu'à l'indis-
superflu. Nous avons déjà trois ans et demi de travaux par- pensable consentement du conjoint. L'introduction d'un
lementaires derrière nous. M. Hunziker veut que nous per- délai de sept jours constitue un progrès qui nous l'espé-
dions encore trois ans, délai tout à fait inutile. Si la loi est si rons anticipe sur la généralisation d'un tel délai pour tous
mauvaise, si compliquée, si sophistiquée, si mal faite qu'il le les contrats de vente d'une certaine importance ou passés
dit, le Conseil des Etats ne la laissera pas passer. dans certaines conditions. Dans sa clarté, le projet de loi
Pour l'heure, les organisations de consommateurs et les énumère également les cas de nullité du contrat qui consti-
assistants sociaux qui ont quotidiennement à connaître des tuent en quelque sorte la contrepartie des exigences
cas de surendettement savent les difficultés financières qui posées et qui jouent le rôle de sanction pour irrespect des
sont liées au petit crédit. A cet égard il est particulièrement conditions formelles, non-respect particulièrement grave
choquant d'entendre les détracteurs du projet de loi que dans le cas des contrats d'adhésion préimprimés en usage
nous avons à examiner évoquer à nouveau à son sujet le dans la branche du petit crédit. Nous saluons également la
spectre de la mise sous tutelle. S'il y a effectivement impos- disparition de la cession de salaire et de toute mise en
sibilité d'exercer librement son pouvoir d'achat de la part cause du revenu du travail, suppression à laquelle les ban-
du consommateur ou de l'emprunteur, ce n'est pas à cause ques ont déjà largement procédé et que votre commission
d'une loi assumant un objectif de protection sociale mais vous demande d'approuver. Le Conseil fédéral se rallie je
bien en raison du climat régnant dans une société de crois à cette idée.
consommation où l'avoir prime sur l'être, où la possession Enfin, le projet de loi a cherché à restreindre aussi bien
est porteuse en elle-même de valeurs et où la simple déten- l'endettement parallèle que l'endettement en chaîne qui
tion de certains objets ou appareils équivaut à une valorisa- peuvent l'un et l'autre, surtout s'ils sont cumulés, mettre les
tion de la personne. La promotion faite pour les valeurs emprunteurs dans des situations inextricables qui évoquent
matérielles, la publicité pour les moyens de se les procurer, davantage le genre de situations dépeintes dans les
l'illusion donnée et propagée de telles facilités de finance- romans les plus noirs d'Emile Zola que dans la société
ment, tout cela entraîne bien davantage une privation de ultra-civilisée dans laquelle nous sommes engagés en ce
liberté et une limitation de l'autonomie personnelle qu'une dernier tiers de vingtième siècle. Cette question de la lutte
législation fixant le cadre d'opérations qui doivent être contre le surendettement représente évidemment le cœur
réglementées plus encore peut-être que les autres opéra- du débat à propos de la réglementation du crédit à la
tions bancaires qui sont elles pourtant prescrites dans un consommation. Le groupe socialiste pense que dans ce
cadre légal bien déterminé. domaine le principe et la pratique doivent être d'une égale
Certains dans cette salle tiennent avant tout à la liberté de netteté et simplicité: pas plus d'un petit crédit,par per-
contracter. Nous, socialistes, pensons que lorsque cette sonne, ainsi que vous le propose la minorité I à l'article
liberté entre en conflit avec un objectif de protection 318/bis, 1er alinéa, et pas d'ouverture pour un petit crédit en
sociale, cet objectif doit être pris en considération. L'évolu- vue d'amortir un endettement antérieur, article 318/77. Toute
tion du droit va d'ailleurs dans ce sens, qui tend à restrein- autre solution ressemble davantage à une épicerie un peu
dre dans l'intérêt général la liberté du commerce et de malsaine qu'à une réglementation claire et digne de ce
l'industrie au fur et à mesure que parallèlement, l'économie nom. De même, il importe de maintenir à 24 mois, ce qui
de marché ultra-libérale prend la couleur d'une économie représente déjà une prolongation de six mois par rapport
sociale de marché. Nous souhaiterions aller plus vite dans au projet du Conseil fédéral, la durée maximale de rembour-
cette direction mais l'inertie aussi, nous le savons, est une sement pour un crédit à la consommation. En effet, le finan-
force. cement d'appareils dont la durabilité se dégrade progressi-
En l'occurrence, avec ce projet de loi sur le crédit à la vement ne peut être envisagé en plus de deux ans, ce qui
consommation, nous avons l'occasion de prendre en consi- représente d'ailleurs déjà le double de ia durée de la garan-
dération la plus faible partie au contrat: l'emprunteur face tie légale. Et que dire des risques pris par l'emprunteur qui,
25. Januar 1982 N 17 Konsumkreditgesetz
à l'instigation des publicités personnalisées et dédramati- Materie in sich trägt, hier auch darzustellen, weil wir nicht
sées au maximum, souscrit un emprunt pour le financement glauben können, dass es gelingen wird, mit gesetzlichen
d'un achat de voiture, remboursable en 60 mois, c'est-à- Massnahmen finanzielle Not und Abhängigkeit aus der Welt
dire en cinq ans, alors que par exemple les autorités fis- zu schaffen.
cales de nos cantons recommandent l'amortissement d'un Es darf nicht übersehen werden, dass mit dem Einbezug
véhicule de tourisme en trois ans par tranches de 50, 35 et des Kreditwesens in die neue Vorlage in die Geschäftstätig-
15 pour cent? Mais la réduction de la durée du rembourse- keit einer Branche eingegriffen wird, die durch ihre grosse
ment ne suffit pas et le projet réserve la possibilité d'un Sachkenntnis, ihre Zuverlässigkeit und ihre knappe Kosten-
remboursement avant terme, remboursement anticipé qui kalkulation weltweites Ansehen und Vertrauen errungen
doit être encouragé par une remise des trois quarts des hat. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob man die
intérêts payables pour la durée restante. unbestritten vorkommenden Missstände nicht viel einfacher
Au total, nous regrettons une seule lacune dans le projet de über Vorschriften im Bankenbereich beheben könnte als
réglementation du crédit à la consommation: l'élimination über die Einschränkung der Vertragsfreiheit, die zweifels-
de la publicité la plus insistante et la plus tapageuse, celle ohne der überwiegenden Zahl der Kreditnehmer bisher zum
que l'on trouve notamment dans les quotidiens à très Vorteil gereicht hat. Wenn Gewähr bestehen würde, dass
grande diffusion, dans les expéditions en grand nombre à nur kontrollierte, anerkannte Bankinstitute das Geschäft der
tous les ménages, dans les affiches aussi désormais. Kleinkredite betreiben könnten, würde wahrscheinlich ein
Certes, le projet de loi sur le crédit à la consommation pré- einfacherer Weg zum Ziel führen, denn diese Institute
voit certaines modifications de la loi sur la concurrence haben kein Interesse an einem schlechten Ruf.
déloyale mais ne réglemente, pas plus que cette dernière, la Es kann heute erfreulicherweise festgestellt werden, dass
publicité mensongère ou manifestement exagérée. sich die Verhältnisse allein während des langen Zeitraums
Malgré cette lacune et coìnpte tenu du très important der Kommissionsberatungen ganz wesentlich gebessert
acquis représenté par le projet de loi sur le crédit à la haben. So sind heute die meisten Kleinkreditinstitute ver-
consommation tel qu'il est ressorti des débats de votre bandlich organisiert und der Zentralstelle für Kreditinforma-
commission, le groupe socialiste se prononce pour l'entrée tion angeschlossen. Diese Banken haben eine wirksame
en matière à ce sujet et pour le maintien de la version du Werbebeschränkung vereinbart, bringen einen übersichtli-
Conseil fédéral, éventuellement des propositions de la com- chen Mustervertrag zur Anwendung und schützen sich
mission, sous réserve des trois alinéas pour lesquels il vous durch ein gutes Informationssystem vor unzuverlässigen
présente une proposition de minorité, l'article 318gr- effet Kreditnehmern. Der freiwillige Verzicht der Banken auf die
de la nullité - et les alinéas 1 et 2 de l'article 318bis relatifs Lohnzession ist ein Zeugnis dafür, dass sie bestrebt sind,
aux restrictions en matière de nouveaux crédits. auf zweifelhafte Geschäfte selbst zu verzichten.
Wir verstehen deshalb sehr wohl die Diskussion, die aus
Reichling: Es zeigt sich, dass die Eintretensdebatte zum dem Kreise der freisinnigen Fraktion laut wird, welche nach
Konsumkreditgesetz diesmal keine blosse Formsache ist. einem knappen, einfachen und leicht verständlichen Gesetz
Die lange Beratungszeit in der Kommission und der selten ruft. Wir wären der freisinnigen Fraktion auch dankbar
erlebte Umfang der vorgeschlagenen Änderungen am bun- gewesen, wenn sie in die Reihen der Kommission Experten
desrätlichen Text zeigen, dass in der Kommission um jede hätte abordnen können, die entsprechende Anträge hätten
Formulierung hart gerungen wurde. Der Gesetzestext ist formulieren können. Leider war das nicht der Fall. Wir
keineswegs unproblematisch, und der Antrag auf Eintreten haben wohl darüber diskutiert, waren aber immer wieder
erfolgt auch von unserer Fraktion nicht mit grosser Begei- vor der Situation, ob wir etwas wirksames oder schlussend-
sterung. Die Vorlage zeigt mit unübersehbarer Deutlichkeit, lich gar nichts machen sollten. Heute ist es zu spät, um nur
wohin wir gelangen, wenn wir über die Grundsätze der Ver- mit pauschalen Schlagworten eine solche Vereinfachung zu
tragsfreiheit und Vertragsklarheit hinaus im Bereich des fordern. Vielleicht - das möge dahingestellt sein - wird der
Ermessens und getragen von weltanschaulichen Motiven Ständerat hier die einfache Formulierung finden. Viele von
die Menschen durch umfassende Reglementierung vor uns wären glücklich. Es geht heute darum, entweder ja oder
möglichen oder vermeintlichen Fehlern bewahren wollen. nein zu sagen. Wir wollen keine einfache Gesetzgebung, die
Vor dem Jahre 1962 war die gesamte Materie im Obligatio- nachher nur wieder neue Missstände mit sich bringt. Ich
nenrecht in drei Artikeln 226, 227 und 318 abschliessend glaube nicht, dass irgendwer an den vorgeschlagenen Arti-
geregelt. 1962 wurde das Abzahlungs- und Vorauszah- keln wirklich Freude hat. Es bleibt eher eine Unsicherheit
lungsgeschäft reglementiert, um die Konsumenten vor ihren oder sogar ein ungutes Gefühl zurück. Wir bewegen uns
eigenen voreiligen Käufen und Kaufabsichten zu schützen. mit der vorgeschlagenen Normendichte wohl eindeutig im
Das Resultat waren damals 21 neue Paragraphen. Das Pro- Grenzbereich einer vernünftigen und auf das Volksganze
blem konnte damit aber nicht gelöst werden. Es ergab sich ausgerichteten Gesetzgebung.
eine simple Verlagerung zur Beanspruchung von Konsum- Ein Gedanke darf nicht ausser acht gelassen werden: Das
krediten. Deshalb folgt nun die nächste Runde. Gesetz bezweckt ein Hindernis gegen die Risikofreudigkeit
Im Bereich der Abzahlungs- und Vorauszahlungsverträge des Menschen. Verdanken wir aber nicht unsere gut lau-
ist die Ausweitung von 21 auf 33 Artikel vorgesehen. Das fende Wirtschaft, unseren Wohlstand und damit eben auch
Kleinkreditwesen soll mit 23 neuen Artikeln des Obligatio- die soziale Sicherheit unseres Volkes ausgerechnet jenen
nenrechts geregelt werden. Der Bundesrat beantragte Menschen, die zu allen Zeiten unserer Geschichte bereit
sogar die Aufnahme eines neuen Titels mit sechs neuen waren, ein bedeutendes Risiko einzugehen, als Unterneh-
Artikeln im Strafgesetzbuch. Dieses Werk soll einige tau- mer Hab, Gut und Ansehen aufs Spiel zu setzen, um Fort-
send Schweizerinnen und Schweizer vor Tücken der Ver- schritte zu erzielen, die unseren Lebensstandard an die
schuldung bewahren. Wird das gelingen? Zusammen mit Spitze aller Völker gehoben haben? Haben in unserer Wirt-
dem Bundesrat hofft das die Mehrheit der Kommission. schaftsentwicklung nicht auch jene, die gestrauchelt sind,
Nicht alle sind davon gleich überzeugt. Die Zukunft wird zei- zum Wohle des ganzen Volkes beigetragen? Wenn wir nun
gen, ob alle Löcher gestopft und alle Umgehungen verbarri- aber diese für uns unentbehrliche Risikofreudigkeit eines
kadiert worden sind, oder ob im Bereich der Miete oder des Menschen am Beginn seiner Karriere, beim Start in das
Leasings neue Lücken gefunden werden. selbständige Leben, dort, wo einer noch keine materiellen
Ein Aspekt darf nicht übersehen werden: Sollte es tatsäch- Sicherheiten anzubieten hat, sondern nur seinen klugen
lich gelingen, für kredithungrige Menschen alle Löcher zu Kopf und seine starke Hand, gewissermassen im Keime
stopfen, so besteht immer noch die Gefahr, dass derjenige, ersticken, dann müssen wir uns ernsthaft fragen, ob wir auf
der aus irgendwelchen Gründen dringend Geld nötig hat, dem rechten Wege sind. Leider hat nicht jeder junge Mann
statt zum geplagten Schuldner zum Verbrecher werden und jede junge Frau einen Vater oder eine Mutter, die mit
könnte. Ich will hier keine zu düstere Prognose malen. Ich grosszügigen und vertrauensvoll gewährten Krediten den
fühle mich aber doch verpflichtet, diesen Aspekt, den die Start ins Leben erleichtern.
3-N
Crédit à la consommation. Loi 18 N 25 janvier 1982
Neben allem, was uns hier nicht behagt - ich habe das Der Sozialschutz von 1960 hat sich in der Tat nicht als
etwas dargestellt - müssen wir nun aber auch die Realitä- genügend erwiesen. Die alte Regelung war zu weitmaschig,
ten sehen. Es sind deshalb folgende Argumente, welche die zu vertrauensselig. Sie erlaubte vor allem ein Ausweichen
SVP-Fraktion mehrheitlich veranlassen, für Eintreten auf die vom Warenkredit auf den Barkredit. Falls ich einmal zuhan-
Vorlage zu stimmen. Die Existenz von unverantwortlichen den meiner vielen Patenkinder Memoiren schreiben sollte,
Kettenverschuldungen zeigt, dass auf der Kreditgeberseite könnte darin die Initiative Deonna, der als Direktor des
immer noch schwarze Schafe am Werke sind, die auch vor Autosalons offenbar um die Praktiken beim Autoverkauf
Geschäften keinen Abstand nehmen, welche fatale Auswir- wusste, als jene Vorlage figurieren, bei der ich bei meinem
kungen für die Kreditnehmer und insbesondere deren Fami- Ratseintritt vor über zehn Jahren erstmals in einer Kommis-
lien haben. Das Kleinkreditgeschäft wächst zudem in einem sion Einsitz nahm. Es wäre mir dann lieber, wenn dieses
beachtlichen Ausmass weiter an. Dies lässt erwarten, dass Geschäft nicht als Schreckbeispiel dafür herhalten müsste,
als Folge eines Wirtschaftsrückganges eine grosse Zahl dass unser Parlament nicht mehr fähig ist, anstehende Pro-
von Kreditnehmern in wirtschaftliche Schwierigkeiten kom- bleme anzupacken und sie auch zu lösen.
men könnte. Besonders fatal ist dabei die kumulative Wir- Das Problem der Konsumkreditregelung besteht jedenfalls
kung von Konjunktur und Teuerung, die bei anschliessen- heute, zehn Jahre nach Einreichung dieser Initiative, immer
der Rezession zu entsprechenden Notsituationen geradezu noch. Nicht einmal die Banken bestreiten es. Sie haben
führen muss. denn auch, seit die Vorlage beraten wird, Leistungen
In der Kommission konnten zahlreiche unakzeptable For- erbracht, die ohne den Druck dieser Beratung nicht erfolgt
mulierungen eliminiert oder entschärft werden, so die feste wären. Was aber geschieht, wenn der Druck nun durch
Kreditlimite, das Verbot des Zweitkredites, die asozial kur- einen Nichteintretensbeschluss einfach wegfällt? Wir dürfen
zen Rückzahlungsfristen und die Aufnahme von Sonder- ein derart lange anstehendes Problem auch nicht durch
straftatbeständen. Alle Klippen scheinen zwar noch nicht Rückweisung nochmals auf die lange Bank schieben. Das
überwunden, und in einzelnen Bereichen ging die Kompro- wäre wahrhaftig ein Armutszeugnis für uns.
missbereitschaft in der Kommission bereits an die Grenze Der Gesetzestext, der aus der Kommissionsberatung her-
des Tragbaren. vorging, mag Wünsche offen lassen. Er geht jenen, die nur
Sozialhilfekunden haben, viel zu wenig weit, denen aber, die
Wir können nicht übersehen, dass der Widerstand des
diese ertragreiche Marktlücke entdeckt haben, viel zu weit.
Schweizers gegen neue Gesetze wächst. Er will nicht Das spricht im Grunde dafür, dass sich die Kommission
immer mehr verwaltet werden. So bereitet uns die Maximal-
redlich bemüht hat, einen Weg der Mitte zu finden. Die
laufzeit von 24 Monaten nach wie vor etwas Mühe, weil sie Beratungen haben gezeigt, dass wir keine Lösung finden
legitimen Bedürfnissen im Wege steht. Auch das Verbot der
können, die allen eitel Freude bereiten wird. Gesetzgebung
Umfinanzierung des Erstkredites bei einem späteren
ist ja auch nicht immer eine Frage des Lustgewinns. In die-
zusätzlichen Kredit entbehrt in unseren Augen weitgehend
ser Lage plädiere ich viel eher für Mut zur Unvollkommen-
der Logik. Schliesslich ist auch die rasche Einschaltung des
heit als für Resignation. Das Leben lässt sich natürlich in
Richters bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten eine
seiner Vielfalt nicht vollständig einfangen, aber die offen-
Vorschrift, die keinem der Vertragspartner Freude machen
sichtlichen Grundbedürfnisse sollten wir doch einer Rege-
wird. Die fakultative Anrufungsmöglichkeit des Richters
lung zuführen. Dazu gehört in einem Staat, der im Interesse
durch beide Kontrahenten bei Aussichtslosigkeit auf eine des Gleichgewichts zwischen den Vertragsparteien das
gütliche Regelung hätte wahrscheinlich bessere Aussich-
Bedürfnis nach Konsumentenschutz ausdrücklich aner-
ten. Ich möchte mit diesem Hinweis andeuten, dass wir der
kannt hat, auch ein mit dem notwendigen Sozialschutz aus-
Vorlage vor dem Volke wenig Chancen einräumen, wenn
gestattes Konsumkreditgesetz.
das Parlament hinter die Kommissionsanträge zurücksinken
Das Sozialschutzbedürfnis ist eben ausgewiesen. Es kann -
sollte. Die gegenwärtigen Bestrebungen in der Bundes-
Kollege Kaspar Meier hat zu Recht darauf hingewiesen -
republik Deutschland zur Lockerung der entsprechenden
nicht mit einem kleinen Prozentsatz von Verlustquoten der
Gesetzgebung deuten darauf hin, dass einer zu stark ein-
Banken wegdiskutiert werden. 10 Prozent von gegen
schränkenden Gesetzgebung zuerst von der Arbeiterschaft
400000 Krediten ergeben immer noch 40000 Fälle, bei
Gegnerschaft erwachsen könnte. Wir dürfen nicht verges-
denen irgendwie Schwierigkeiten entstehen. Die Dunkelzif-
sen, dass es die kleinen Leute sind, die in erster Linie über fer aber dürfte bedeutend grösser sein, und von der erfah-
Abzahlungsgeschäfte oder Konsumkredite der Teuerung ren auch die Banken nichts. Wir dürfen einfach nicht ver-
ausweichen möchten. Wenn die Teuerung in den Bereich
gessen, dass der Konsumkredit in der Regel eben doch von
von 10 Prozent gerät, wird das Abzahlungsgeschäft leicht
Leuten beansprucht wird, die über nichts anderes als ihr
vorteilhafter als das vorgängige Sparen. Ohne grosse
Erwerbseinkommen verfügen. Sie geben ihr Einkommen
Freude, aber angesichts unbestreitbarer Missstände wird
aus, bevor sie es haben. Sie müssen das durch keine ande-
deshalb die Mehrheit unserer Fraktion für Eintreten auf die
ren Sicherheiten gedeckte Risiko mit hohen Zinsen zahlen -
Vorlage stimmen. Bei den Mehr- und Minderheitsanträgen
Zinsen, die oft schon 18 Prozent erreichten, als hierzulande
wird sie der freiheitlicheren Lösung den Vorzug geben, und
noch 4 Prozent für Hypothekarkredite gang und gäbe
auch die eingereichten Einzelanträge nach den gleichen Kri-
waren. Dass im Obligationenrecht das Darlehen übrigens
terien in Erwägung ziehen.
zinsfrei geregelt ist, haben die meisten von uns völlig ver-
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und auch gessen. Damit wären wir dann wieder bei der Barmherzig-
den Antrag Hunziker abzulehnen. Es geht jetzt darum, ent- keit von Kollege Aider. Aber zurück zum Konsumkredit.
weder ein wirksames Gesetz zu schaffen oder es dann voll- Das Kreditvolumen nähert sich - wir haben es auch gehört
ständig abzulehnen. - der 3-Milliarden-Grenze. Das Geschäft mit dem Kleinkre-
dit, früher von den Banken eher verpönt, floriert heute. Der
Frau Meier Josi: Wie Sie von den Berichterstattern gehört Wucher ist sozusagen ehrbar geworden. Frau Mascarin hat
haben, löst diese Vorlage die heute 20jährige Regelung des allerdings eben zu Recht darauf hingewiesen, dass Wucher
Abzahlungs- und Vorauszahlungsvertrages im Obligatio- weniger mit dem Zinssatz zu tun hat als mit der Ausnützung
nenrecht ab. Sowohl die alte wie die neue Vorlage hatten einer Notlage. Die Sozialarbeiter kämpfen nach wie vor mit
dasselbe Ziel. Die beiden zwei Jahrzehnte auseinanderlie- dieser Kehrseite der Konsumkredite, die teils aggressiver
genden Botschaften brauchen fast dieselben Worte, um Werbung zuzuschreiben ist. Sie kämpfen mit der hohen
dieses Ziel hervorzuheben. 1960 konnte man lesen: «Im Dauerverschuldung sozial schwacher Kreise, mit dauernd
Vordergrund der Reformbestrebungen steht ein vermehrter verpfändeten Löhnen, auch immer wieder mit der Gefahr
Sozialschutz, der den Käufer beim Abschluss vor Missbräu- der Kriminalisierung von Schuldnern. Trotz freiwilligen Vor-
chen bewahrt.» Heute liest man: «Ziel der Revision ist die kehren der Banken erhielt ich noch letztes Jahr - und zwar
Verbesserung zur Stärkung und Erweiterung des Sozial- selbst von anderen Instituten als von der am meisten
schutzes.» berüchtigten Bank Rohner, deren Werbepraktiken hier an
25. Januar 1982 N 19 Konsumkreditgesetz
den Pranger gestellt gehören - Aufforderungen wie etwa über die Kantonsgrenzen hinaus gewährt. Die Vereinheitli-
dieses rosarote «billet doux» mit der Aufschrift «Persönlich» chung und Ersetzung der bestehenden Regelungen durch
und Hinweisen wie «Sie erhalten sofort Bargeld bis zu Bundesrecht drängt sich meines Erachtens deshalb auf,
30 000 Franken, ohne anzugeben, wofür Sie das Geld brau- wobei es vielleicht vorteilhafter gewesen wäre, ein kürzeres
chen, keine Anfragen bei Arbeitgebern, Hausmeistern Bundesgesetz zu erlassen und die Regelung der techni-
usw.». schen und Detailfragen auf dem Verordnungsweg durch
Derartige Werbepraktiken verschwinden eben nicht von den Bundesrat. Somit wären zukünftige Anpassungen an
selbst - ein Zeichen mehr, dass wir nicht um eine Neurege- die Wirtschaftsentwicklung leichter gewesen.
lung herumkommen. Der bundesrätliche Entwurf war scharf Ich möchte abschliessend festhalten, dass wir möglichst
und konsequent, etwa mit seiner knappen Laufzeit, mit dem einfache und klare Vorschriften erlassen müssen, damit der
totalen Zweitkreditverbot, mit den strafrechtlichen Sanktio- Nutzniesser, nämlich der Konsument, den Sinn und Zweck
nen. Er entsprach eben den Anträgen dieses Parlamentes dieses Werkes bejaht und insbesondere die Bedingungen
und nicht einer politischen Präoption. Die Kommission hat seines Vertrages leicht verstehen kann. Gewisse Verbesse-
auf die strafrechtliche Ausweitung verzichtet, sie hat die rungen dieser Vorlage sollten wir im Laufe unserer Beratun-
Laufzeit der Kredite verlängert, sie hat das Zweitkreditver- gen vornehmen. Auf verschiedene Punkte werde ich in der
bot gelockert und sie hat die Lohnzession für solche Kre- Detailberatung des Gesetzestextes zurückkommen. Wir
dite verboten. Soweit dem Entwurf noch nicht überall ein wollen aber jetzt handeln und nicht weitere Jahre auf dieses
Gleichgewicht geglückt ist, sollten wir immerhin nicht ver- wichtige Gesetz warten. Deshalb stimme ich für Eintreten
gessen, dass wir in einem Zweikammersystem leben. Es ist auf den vorliegenden Entwurf und lehne Rückweisung und
dem Zweitrat nie verboten, ein noch besseres Gleichge- Nichteintreten ab.
wicht zwischen den gegenläufigen Interessen zu finden.
Es geht auch nicht darum, das Gesetz des Jahrhunderts zu Bundi: Ich schicke voraus, dass ich für Eintreten auf diese
schaffen. Wir versuchen, das zu erfassen, was heute an Vorlage bin. In dieser Eintretensdebatte möchte ich nur zu
Problemen sichtbar und erfassbar ist. Wir lösen nicht die einem Punkt des Kleinkreditgesetzes Stellung nehmen,
Probleme von übermorgen, sondern die von heute. In die- nämlich zu demjenigen der höchstzulässigen Zinssätze.
sem Sinne empfiehlt Ihnen die CVP grundsätzlich Eintreten Gemäss einer Darstellung in der Presse zu Beginn des ver-
und möglichst weitgehende Zustimmung zur Kommissions- gangenen Jahres bewegen sich die Zinssätze der Kleinkre-
mehrheit, die doch ein sehr labiles Gleichgewicht darstellt. ditinstitute zwischen 9,5 Prozent und 15,74 Prozent. Es ist
bekannt, dass viele Kreditnehmer gerade wegen der hohen
Präsidentin: Es folgen die Einzelsprecher. Zinssätze dieses Geschäftes unverhältnismässig hohe
Opfer bringen, dass sie dadurch schwere Spannungen in
Künzi: Es ist uns bekannt, dass vor einigen Jahrzehnten der Familie und Beruf zu ertragen haben.
Erwerb von Konsumgütern auf Kredit vorwiegend mittels Als Gründe für die hohen Zinsen werden von den betreffen-
Abzahlungsverträgen getätigt wurde. Um die aufgetretenen den Instituten besonders das erhöhte Risiko, die Restfinan-
Missbräuche der Verkäufer und Finanzierungsinstitute zu zierungskosten, Aufwendungen für die Werbung - ein Kapi-
bekämpfen, wurden im Artikel 226 OR zwingende Bundes- tel für sich! - sowie der administrative und der buchhalteri-
vorschriften erlassen. Die heutige Praxis zeigt nun, dass sche Aufwand genannt. Ich frage aber, warum es möglich
einerseits diese Normen reformbedürftig sind und anderer- ist, dass zum Beispiel die Bernische Kantonalbank und die
seits mehrheitlich eine neue Form des Konsumkredits, Genossenschaftliche Zentralbank mit Zinssätzen von 9,5
ohne Einschaltung des Verkäufers, als Bargelddarlehen Prozent respektive 9,75 Prozent operieren können, Prokre-
oder Kleinkredit bekannt, gebraucht wird. Um logisch zu dit aber 15,74 Prozent verlangt. In meinen Augen sind letz-
bleiben, gilt es nun, entweder ebenfalls Normen für den tere Sätze Wucher. Wohl geben Kleinkredite etwas mehr
Kleinkredit zu schaffen oder die bestehenden Vorschriften Arbeit, die Quote der Verluste liegt aber nach Angabe der
über den Abzahlungsvertrag ausser Kraft zu setzen. So viel- Institute selber sehr tief. Ein «gerechter» Zins inklusive
versprechend die Abschaffung von Erlassen für die meisten Gebühren würde sich heute auf höchstens 10 Prozent stel-
von uns aus Unlust an neuen Gesetzen erscheinen mag - len.
ich denke an das Votum von Herrn Linder -, hege ich in die- Nach Bankengesetz gehören die Kleinkredite zu den
sem Falle berechtigte Zweifel, ob sich dies als bessere «festen Vorschüssen mit oder ohne Deckung», also zu
Lösung herausstellen würde. jenen Krediten, die auch Firmen über den Tagesbedarf hin-
Meine Bedenken beruhen nämlich auf der gesammelten aus gewährt werden. Daher gehen sie auch unter dieser
40jährigen praktischen Erfahrung im Kanton Zürich auf dem Rubrik in die Liquiditäts- und Eigenmittelberechnung ein. Es
Gebiet des Kleinkredites, wo bereits seit 1942 mittels ist also zu fordern, dass Kleinkredite nicht höher als zu den
Gesetz, Verordnung und Weisungen diese Art von Darle- Durchschnittsansätzen für feste Vorschüsse und Darlehen
hensgewährung nicht nur geregelt, sondern auch beauf- verzinst und mit einer Kommission oder Gebühr für alles
sichtigt wird. Dies trifft übrigens ebenfalls im Kanton Genf inklusive von zusätzlich 3 Prozent belastet werden.
zu, da in diesen beiden Kantonen die meisten Kleinkredit- Nun gestatte ich mir noch einige Ausführungen zur höchst-
institute domiziliert sind. Allein im Kanton Zürich stehen 30 zulässigen Zinsgrenze oder Wuchergrenze und eine ent-
Kleinkreditinstitute unter Bewilligungspflicht. Sie gewähren sprechende Anfrage an den Bundesrat. In Artikel 318b
jährlich etwas mehr als 100 000 Kleinkredite mit einem Wert Absatz 3 ist vorgesehen, dem Bundesrat zu überlassen, die
von rund 1 Milliarde Franken. Dies entspricht 40 Prozent Höchstsätze festzulegen.
des Umsatzes im ganzen Land. Mehrere Forderungen des Meines Erachtens übernimmt der Bundesrat hier eine
vorliegenden Gesetzesentwurfes sind bei uns in Zürich seit schwere und sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Nun muss
langem in Kraft, so zum Beispiel die Angabe der Kreditko- man leider in der Botschaft nachlesen, dass von einer
sten in Jahresprozenten auf dem Vertrag oder die Auszah- Höchstgrenze von 18 Prozent auszugehen sei. Dabei stützt
lungen der Darlehen ohne Abzug. man sich auf eine Zahl, die im zürcherischen Ausführungs-
Sowohl hier als auch im Ausland wird eine Gesetzgebung gesetz zum ZGB sowie in einem von nur acht Kantonen
über das Kleinkreditwesen als notwendig erachtet und unterzeichneten Konkordat niedergelegt ist. Ebenfalls wird
gewünscht. Die bisher den Kantonen freigestellte Normie- auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 1954
rung dieses Gewerbes ist richtigerweise jetzt auf Bundes- verwiesen, der, sich abstützend auf jene Zürcher Limite,
ebene zu erfassen, weil die Gewährung von Konsumkredi- feststellte, diese Grenze zeige, was nach schweizerischem
ten, die zuerst durch kleinere Institute in eher lockerem Massstab noch als angängig und was als missbräuchlich zu
Rahmen gepflegt wurde, nun eine Verlagerung erfährt, gelten habe. Die 18 Prozent würden für den Wuchertatbe-
nachdem sich in zunehmendem Masse die Banken und stand des Strafrechts eine Richtlinie darstellen.
Grossbanken dieser Sparte annehmen. Ihr Filialnetz Mir scheint es sehr bedenklich zu sein, wenn man nun von
erstreckt sich über das ganze Land, und Kredite werden einer begrenzt geübten Praxis ausgehend bereits von einer
Crédit à la consommation. Loi 20 N 25 janvier 1982
«beinahe zu Gewohnheitsrecht gediehenen Höchstgrenze poser des directives basées sur un code d'honneur; cer-
von 18 Jahresprozenten» spricht, wie das in der Botschaft taines banques n'en font pas partie.
der Fall ist. Wir können auch ein anderes Gewohnheitsrecht Le projet de loi qui nous est présenté représente une pro-
schaffen. Ich postuliere hier eine Maximalgrenze von 12 tection sociale efficace, cohérente et indispensable:
Prozent. Ich frage den Bundesrat an, der in der Folge die D'une part, elle a l'avantage de réglementer toutes les
obersten Zinssätze zu bestimmen hat, ob ihm sein soziales formes de crédits à la consommation qui se sont dévelop-
Gewissen nicht gebietet, mehr Gerechtigkeit zugunsten der pées: contrats de location, de location-vente, leasing, de
sozial Schwachen walten zu lassen. Nur am Rande sei ventes par acomptes, tout en renforçant la législation déjà
daran erinnert, dass in unserer abendländischen Gesell- en vigueur sur la vente à tempérament.
schaft jahrhundertelang ein Zinsverbot bestand. Nachdem D'autre part, ce projet précise la forme des contrats qui
dasselbe seit dem 15. Jahrhundert nicht mehr durchgesetzt devront être établis dans des termes clairs et compréhensi-
werden konnte, galt aber noch während längerer Zeit ein bles pour le preneur de crédit, notamment en stipulant clai-
Maximalsatz von 5 Prozent. Und heute sollten wir uns an ein rement les intérêts, en pour cent et en francs.
Drei- bis Vierfaches davon gewöhnen? Ich ersuche zum De plus, et cela paraît essentiel, ce projet de loi limite la
Schiusa oder bitte vielmehr Herrn Bundesrat Furgler, er durée de remboursement à 18 mois, éventuellement à 24
möge seine Bereitschaft bekunden, in der Ausführungsge- mois, selon le rapport de la commission, et il n'autorise la
setzgebung dahin zu wirken, dass die heute bei 18 Prozent conclusion que d'un seul crédit à la fois, afin de supprimer
interpretierte Wuchergrenze deutlich nach unten korrigiert l'endettement en chaîne qui consiste à faire un trou pour en
wird. boucher un autre.
Il est vrai que, parmi toutes les familles endettées, beau-
M. Teuscher: II est à se demander s'il est raisonnable, dans coup honorent régulièrement leurs engagements, mais les
un monde de progrès, d'information, de science et de personnes ou les familles qui ont cru au remède-miracle du
recherche de tous ordres, que l'Etat doive se mêler jusque petit crédit, tel qu'il est présenté dans la publicité, sont
dans le comportement de l'individu et des moyens qu'il encore trop nombreuses. Ces familles ont en fait aggravé
entend utiliser pour le financement de ses besoins. C'est leur situation financière, en prenant des engagements de
peut-être un paradoxe. Cependant, la façon de vivre, de se remboursement pour trois, quatre, voire cinq ans, rembour-
réaliser, a pris durant ces dernières décennies des dimen- sement dont elles ne voient jamais la fin. Survient une mala-
sions et des formes nouvelles, parfois délicates, même dan- die, un problème de travail, une naissance, et on ne peut
gereuses pour la stabilité et l'avenir de la cellule de base plus faire face à ses obligations. C'est alors justement
d'un pays, la famille. qu'intervient le risque de prendre un nouveau crédit et
Cette question de réglementation du crédit à la consomma- d'entrer dans le cercle de l'endettement en chaîne.
tion n'est pas nouvelle. La loi de 1962 était déjà le signe que Les services sociaux des communes connaissent bien ces
ce problème souciait les autorités de ce pays. Il a fallu de cas de familles endettées qui ont recours à l'aide financière
nombreuses interventions parlementaires, dénonçant des privée ou publique. On peut citer des cas fréquents, dans
abus et la manière de contourner les règles de la loi, pour nos communes, de familles à revenu modeste qui paient
enfin arriver à mettre sur pied quelque chose de plus réa- régulièrement les mensualités bancaires et qui laissent
liste. Il a fallu vingt ans; c'est me semble-t-il long, trop long, s'accumuler les arriérés de loyer. On fait alors appel à l'aide
pour un problème aussi important. sociale publique pour ne pas se faire expulser de l'apparte-
ment, et on arrive à cette situation où, indirectement, c'est
Les causes de ce retard sont à chercher dans les difficultés
de concilier les intérêts en présence, soit ceux des prêteurs la collectivité, en aidant ces familles, qui rembourse les
et ceux de la commercialisation des biens de consomma- prêts bancaires.
tion. Mais à ce jour, l'accélération de la montée des crédits Enfin, un aspect du crédit à la consommation, c'est les
débouche sur l'insouciance. Ce n'est plus admissible. La conséquences qu'il provoque dans le cadre familial. Elles
mise en application de nouvelles mesures ne permet plus ne sont que rarement abordées, et pourtant elles ont une
aucun retard. importance considérable pour l'unité de la famille. Préten-
A la décharge du consommateur, victime de l'intrusion de dre que de graves difficultés financières ne débouchent pas
l'Etat dans son comportement et ses affaires, il est sur des soucis insupportables, provoquant disputes et
influencé par une publicité redoutable, avec tous les reproches au sein d'une famille, ne serait pas la réalité. De
moyens modernes de diffusion, parfois sans scrupule quant là à arriver dans un climat de tension permanente il n'y a
à la véracité des propos énoncés. Il y a lieu d'ajouter les qu'un pas, et c'est malheureusement souvent le cas. Dès
nouveaux systèmes de vente, où le consommateur est lors, les répercussions ébraulent la solidité de la famille, et
conditionné, soumis aussi bien à un choix considérable les premières victimes en sont les enfants.
qu'à des conditions de paiement merveilleuses. De là, il faut Cet aspect du problème doit être relevé, car de lui dépen-
comprendre que le client puisse avoir des faiblesses, sans dent l'avenir de la famille, sa cohésion, comme aussi la
entrevoir exactement ce qui va se passer plus tard. confiance et la sécurité qu'elle doit représenter pour les
Les succès des nouvelles méthodes de vente et des condi- enfants.
tions de vente n'ont pas tardé à se manifester, tout d'abord En conclusion, une loi qui réglemente le crédit à la consom-
par un chiffre d'affaires, son perpétuel accroissement pos- mation, dans un esprit de protection et de prévention
tulant toujours plus de moyens publicitaires supplémen- sociale, est nécessaire, et le projet qui nous est soumis
taires et nouveaux. Par contre, la sonnette d'alarme com- nous paraît atteindre ces buts; il doit recueillir notre sou-
mence à s'agiter lorsque certaines statistiques de quelques tien.
instituts de crédit apparaissent. J'en tire un seul exemple,
celui du canton de Zurich. En effet, dans ce canton, durant Neukomm: Herr Hunziker hat heute nachmittag ganz
l'année 1980, plus de cent mille contrats de petits crédits bestürzt auf die Lawine von konsumentenpolitischen Erlas-
ont été établis, représentant plus d'un milliard de francs. sen hingewiesen, die unterwegs sind. Er hat das UWG
Enfin, selon l'Association suisse des banquiers, en 1979, un erwähnt, das Kartellrecht, auch ein Touristenrecht soll kom-
ménage suisse sur trois a conclu un contrat de prêt person- men. Ich meine, diese Gesetzesanpassungen sind eben alle
nel. dringend notwendig, weil man jahrelang die Konsumenten-
Il devient urgent, devant cet accroissement rapide des cré- anliegen vernachlässigt hat! Wir müssen schliesslich als
dits, de réglementer par une loi fédérale le crédit à la Gesetzgeber die Erlasse der wirtschaftlichen Entwicklung
consommation. Il s'agit d'en faire une qui touche l'ensemble anpassen. Es gilt, Ungleichgewichte abzubauen. Die Ver-
de la collectivité et dont la gestion ne puisse être laissée à tragsfreiheit hat sich in den letzten Jahren immer mehr zum
l'Association des banquiers. En effet, cette Association ne Vertragsdiktat des Stärkeren ausgeweitet. Es geht in keiner
regroupe pas l'ensemble du marché, elle ne peut que pro- Weise um eine Bevormundung des Konsumenten, sondern
25. Januar 1982 N 21 Konsumkreditgesetz
es geht in erster Linie - das kam deutlich aus den verschie- weise auch die CIBA-Geigy-Personalberatung, der BBC-
denen Voten zum Ausdruck - um die Beseitigung der Miss- Sozialdienst, die Landis & Gyr AG-Personalberatung, der
bräuche, um eine bessere Information des Kreditnehmers Sozialdienst PTT, um nur wenige zu nennen.
und schlussendlich um einen unerlässlichen Sozialschutz. Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag und den Rückwei-
Das vorgelegte Gesetz kommt ja nur dann zur Anwendung, sungsantrag abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.
wenn der vom Bundesrat zu bestimmende Mindestsatz
erreicht ist. Freunde können unter sich nach wie vor Kredite M. Pini: Intervengo per motivare, nel limite di tempo con-
gewähren, ohne unter das Gesetz zu fallen, auch Sozialkre- cessomi, la mia adesione all'entrata in materia e, consc-
dite sind nicht betroffen. guentemente, la mia opposizione alle proposte dei colleghi
Wir haben es heute, nach dem Verfassungsartikel über Linder e Hunziker.
Konsumentenpolitik, der am 14. Juni 1981 angenommen I tempi lunghi di maturazione attorno alle diverse proposte
worden ist, tatsächlich mit einem zweiten, äusserst wichti- avanzate per il miglioramento nel quadro del diritto della
gen Markstein im Konsumentenrecht zu tun. Auch hier ging protezione del beneficiario del credito al consumo e della
der Vorlage ein langwieriges, zähes Ringen voraus, die prevenzione contro gli abusi che possono insorgere e che
Geduld wurde jahrelang strapaziert, die Vorgeschichte geht insorgono, sono un segno eloquente della complessità
weit zurück. Ich erinnere daran: Bereits in der Herbstses- della materia in discussione, ed anche delle riluttanze e
sion 1944 wurde im Nationalrat ein Postulat Lachenal/Vodoz delle aperte opposizioni che cammin facendo si sono mani-
erheblich erklärt, das Vorschriften über die Kleinkreditge- festate, da parte degli ambienti interessati, a questi partico-
schäfte auf eidgenössischer Ebene verlangte. Es brauchte lari quanto solleciti servizi finanziari.
noch mehrere Vorstösse in den letzten Jahren, bis wir den Non mi sembra politicamente ragionevole che dopo ben
ausgewogenen Entwurf dieser Kommission im letzten Jahr due anni di lavori commissionali, preceduti da un lungo
verabschiedeten. Aus Konsumentensicht sind die Bestim- periodo di elaborazione e di consultazione del progetto
mungen überfällig. Die eigentlichen Abzahlungsverträge governativo, si proponga oggi il rinvio dello stesso al Consi-
aus dem Jahre 1963 sind ständig an Bedeutung zurückge- glio federale, o, per di più, la non entrata in materia, deter-
gangen, und die Kleinkredite nahmen laufend zu. Die «Wirt- minando così, se una delle due proposte fosse accolta, una
schaftsförderung», ein unverdächtiger Zeuge der Banken, defatigatoria, nuova battuta d'arresto o peggio ancora
hat kürzlich geschrieben: «Trend zu höheren Kleinkrediten: l'affossamento del problema, per il quale da tempo si
Während die Anteile der Kategorien bis zu 10 000 Franken attende una ragionevole soluzione legislativa. Non credo
pro Einzelkredit zurückgingen, konnten alle darüber liegen- che faremmo prova di lungimirante saggezza e soprattutto
den Kreditgrössenklassen ihre Quote steigern. So machen di sensibilità politica, rinunciando oggi ad affrontarlo in tutta
heute Kleinkredite von mehr als 15000 Franken mit 31 Pro- la sua complessità. Credo per contro, onorevoli colleghi,
zent schon bald ein Drittel der Gesamtsumme aus.» che a questo punto il Parlamento non possa più sottrarsi,
Im Kanton Zürich - Sie haben Zahlen gehört - haben sich già per le dichiarate prese di posizione delle forze politiche
die Kleinkredite von 1960 bis 1980 rund verzwanzigfacht; che lo compongono, dalla sua responsabilità decisionale.
waren es 1960 46 Millionen Franken; so waren es 1980 mehr L'opinione pubblica, non solo non gradirebbe, ma in gran
als 1 Milliarde, die ausbezahlt worden ist. Allein für die Wer- parte non capirebbe un comportamento diverso, se non
bung geben die Kleinkreditinstitute jährlich rund 20 Millio- allora come espressione di una nuova e non edificante
nen Franken aus; für eine Werbung, die in Inseraten und in dimostrazione di indecisione, da parte nostra, ad affrontare
persönlichen Werbebriefen mit einem raffinierten Vernied- uno dei tanti problemi che scottano, in attesa di passarlo a
lichungseffekt arbeitet, mit einem Verniedlichungseffekt, bei mani più risolutive. Se è forse vero che siamo fra i paesi
dem die Leute sich die Tragweite der Verschuldung nicht meno dipendenti dal credito al consumo, è altrettanto vero
richtig überlegen; der Kunde erlebt in dieser Scheinwelt, che l'uso di questo particolare aiuto finanziario, ma non
dass er Geld aufnehmen kann, ohne dabei Rechenschaft sempre tale si dimostra, soprattutto da parte dei meno
ablegen zu müssen, ob er sich das Geld überhaupt leisten abbienti, non può più avvenire nel quadro di una situazione
kann. Vor Jahren gab es sogar in vielen Zeitungen grosse giuridica così fragile e quasi indefinita come quella attuale. Il
Werbeinserate für Weihnachtskredite. Oder im Jahre 1980 - mio Cantone è rappresentato da categorie vaste di piccoli e
Herr Kaspar Meier hat kurz darauf hingewiesen -: «Nehmen medi salariati, di cui una parte non indifferente non sfugge
Sie einen Kleinkredit auf, statt Ihr Sparheft zu plündern, so certo alla seduzione del credito sollecito e senza garanzia
wächst Ihr Sparbäumchen munter weiter.» per soddisfare anche legittimi desideri di vita, che, tuttavia,
Ich meine, dass wir jetzt keine Zeit mehr verlieren sollten. non sempre si annoverano fra le scelte per una effettiva
Wir haben gesetzliche Massnahmen auch im Bereich der migliore qualità esistenziale. Oscilliamo, nel Ticino, fra una
übrigen Abzahlungsgeschäfte zu treffen und diese an die media salariale di poco superiore ai 2000 franchi con punte
neuen Vertragsformen - Miete-, Kauf-, Sukzessivlieferungs- anche inferiori che, onorevoli colleghi, la dicono lunga sui
verträge, Leasingverträge - anzupassen. Auch der Fernkurs bisogni completivi di denaro, sia a livello individuale, sia a
ist endlich zu regeln; wir haben dort ebenfalls immer wieder livello familiare. In verità, ciò che si promuove talvolta nel
Missstände. Es ist nötig, dass dort eine siebentägige nostro mercato, non corrisponde, per certe classi sociali, al
Bedenkfrist gilt und nach einem Semester gekündigt wer- reale loro potere di acquisto.
den kann. II piccolo credito interviene dunque a colmare, si dice, que-
Übrigens sind die Kleinkredite viel teurer, als die Durch- sta lacuna die «povertà». Ma è la soluzione più giusta? E'
schnittskonsumenten annehmen. Ich befasse mich auch questa la soluzione più sana? Personalmente non la ritengo
beruflich seit vielen Jahren mit diesen Fragen. Die Stiftung tale, cosciente che non ci sono soluzioni da improvvisare
für Konsumentenschutz hat bereits im Jahre 1968 einen per dissipare questa realtà. C'è un vecchio adagio ticinese
Test durchgeführt und gezeigt, dass die grosse Masse der che dice di cercare sempre di fare il passo secondo la pro-
eigentlichen Kleinkreditinstitute schon damals Jahreszinse pria gamba. Farsi imprestare, aggiungo io, quella più lunga
von 14,9 bis 22,5 Prozent berechnete! Ein neuer Test im degli altri, costa sempre di più che cedere, per dannata ipo-
Dezember 1979 kam zum Schluss, dass die Zinssätze von tesi, le proprie. Il piccolo credito esiste da tempo e sono
12 bis 17,99 Prozent schwankten, also bis haarscharf an die convinto che continuerà a esistere. E' un affare di necessità
Wuchergrenze von 18 Prozent gingen. Für die Konsumen- o piuttosto è un affare di prosperità? L'interrogativo lo pone
ten sind klare obligatorische Angaben über die Kosten, il Consiglio federale e la risposta, se vogliamo essere sin-
aber auch Sozialschutzbestimmungen sehr wichtig. ceri, propende verso la prosperità, intesa quest'ultima nel
Die Amtsvormundschaften, Betreibungsämter und Sozialar- consumo anche oltre le reali possibilità di acquisto, piutto-
beiter haben sich dauernd mit konkreten Fällen zu befas- sto che alle necessità vere e proprie. Per queste ragioni,
sen. Mehr als hundert Sozialdienste aus der ganzen votando l'entrata in materia, darò successivamente nel
Schweiz haben sich in einem Schreiben an die National- merito del dibattito la mia adesione alle proposte del Consi-
und Ständeräte gewandt; unterschrieben haben beispiels- glio federale e della maggioranza della commissione, che
Crédit à la consommation. Loi 22 N 25 janvier 1982
oltre ad eliminare gli abusi conosciuti fissano limiti e garan- consommation, il y avait quelque chose à faire - et ceci
zie che efficacemente, sul piano del diritto, evitano a quella dans un délai acceptable - pour prévenir les abus et aider
parte più fragile, finanziariamente e umanamente della ces quelque vingt mille familles qui, chaque année, en pre-
nostra società, di cadere, suo malgrado, in situazioni perso- nant un petit crédit, se mettent dans une situation difficile.
nali, familiari e dunque anche sociali difficilmente reversibili. La revision du code des obligations de 1962 visait déjà à
améliorer la protection du consommateur. Mais l'on n'a pas
de Capitani: Wenn man diesen Gesetzesentwurf vor sich suffisamment pris en considération une forme de crédit qui
hat und ihn durchstudiert, denkt man mit einer gewissen s'est développée ces dernières années, je dirai de façon
Wehmut an die Verfasser des Zivilgesetzbuches und des réjouissante, s'il n'y avait pas d'abus. Je dis «réjouissant»
Schweizerischen Obligationenrechtes, die es verstanden car le crédit bien réglementé et surtout bien compris par
hatten, die wichtigsten Vorgänge des menschlichen Lebens l'emprunteur permet à celui qui manque ponctuellement de
in einer klaren, allgemein verständlichen Sprache gesetzlich liquidités de se porter acheteur au comptant. Le petit cré-
zu regeln. Der Darlehensvertrag ist heute noch in ganzen dit, comme d'ailleurs la vente par acomptes, correspondent
sieben Artikeln geregelt. Heute brauchen wir für den Klein- à un besoin potentiel important; je ne rappellerai pas les
kreditvertrag allein deren 24, und zwar mit mehrfacher chiffres qui ont été cités aujourd'hui.
Länge. Zeugt das für die Unfähigkeit des modernen Gesetz- Malheureusement, la tentation de recourir successivement
gebers? Ich glaube nicht. Die Probleme sind schwieriger, à de nouveaux crédits est considérable lorsque l'on obtient
und sie liegen tiefer. presque sans formalités de l'argent frais, «sans même
Wir haben es hier mit einer anderen Art von Verträgen zu ouvrir la bouche» comme le précisait un slogan publicitaire,
tun, als sie den Schöpfern des Schweizerischen Obligatio- et ceci encore en quantités souvent plus importantes que
nenrechtes als Modellfall vor Augen gestanden haben. désirées.
Gegenüber dem früher dominierenden Individualvertrag, Le droit ordinaire ne règle actuellement pas du tout le petit
der konkret von den Vertragsparteien im Einzelfall ausge- crédit et cette lacune permet à une minorité de preneurs de
handelt wurde, haben wir es hier mit der Gattung der Sche- crédits - il est vrai et heureusement -, d'en faire un usage
maverträge, der Massenverträge, der Formularverträge mit abusif et de provoquer des situations de crises, de pani-
einem standardisierten Inhalt zu tun. Die Hauptproblematik ques graves dues à un endettement en chaîne. Que l'on ne
dieser typisierten Verträge liegt in ihrer Einseitigkeit. An se méprenne toutefois pas sur le sens de mon intervention.
ihrer Formulierung ist meistens nur eine einzige Vertrags- Je ne voudrais, en aucun cas, élever une barrière à un
partei beteiligt. Es werden alle jene Bestimmungen des déroulement normal des affaires. Je suis tout-à-fait
Obligationenrechtes, die eine gewisse Einseitigkeit ver- d'accord par exemple que le 60 pour cent des ventes de
meiden und für einen Interessenausgleich sorgen sollten, voitures d'occasions se déroulent, comme jusqu'à présent,
wegbedungen. Das wissen die Juristen in diesem Saale, vor par un système de crédit personnalisé. La loi ne saurait être
allem die praktizierenden Anwälte, ja sehr gut. trop restrictive, trop rigide. Il s'agit d'assurer un minimum
Ein wesentlicher Teil des vorliegenden Gesetzes über den de protection de l'emprunteur et d'éviter que la dette ne le
Kleinkredit bezweckt nun nichts anderes, als durch Normen mette dans une situation de dépendance irréversible vis-à-
zwingender Natur einen gewissen Interessenausgleich vis de l'institut bancaire. Il s'agit de lutter ça, ,j les prati-
zustande zu bringen, und zwar zwischen den Firmen, die ques de certains instituts, des pratiques qui se veulent
professionell dieses Geschäft betreiben und den Kreditneh- sociales alors qu'elles mettent le débiteur dans une situa-
mern. Es soll eine Übervorteilung des schwächeren Kun- tion de hantise perpétuelle des traites à payer. L'institut
den, des Kreditnehmers, verhindert werden. Beispiele für bancaire ne doit pas être un créancier privilégié qui, en
diese Art Vorschriften im vorliegenden Gesetz sind die plus, exige des taux d'intérêt à la limite de l'usure et, à ce
strengen Formvorschriften, die Regelung über die Nichtig- sujet, on peut se demander si le taux maxima ne devrait pas
keit, das Rücktrittsrecht, das Verbot der Lohnzession und être abaissé ce qui, indirectement, limiterait l'intérêt de
einige andere mehr. Die Spiesse sollen ungefähr gleichlang l'institut bancaire à prendre des risques disproportionnés
gemacht werden. Dies ist der Sinn dieser Art Vorschriften aux possibilités salariales du futur client.
im vorliegenden Gesetz. Zu diesen Bestimmungen kann ich Le débat sur le crédit à la consommation devrait nous per-
auch aus liberaler Sicht, weil sie im Grunde genommen die mettre de faire une loi humaine, évitant les contraintes dés-
Freiheit des schwächeren Vertragspartners schützen, obligeantes mais assurant une protection sociale aux plus
durchaus ja sagen. démunis. Les amendements que nous pourrons décider
Aber das Gesetz, wie es nun auch von der Kommission - devraient aller d'une part dans le sens d'une atténuation de
der ich angehört habe - vorgeschlagen wurde, geht leider la mise sous tutelle du preneur de crédit et, d'autre part,
weit über diese vernünftige Zielsetzung hinaus. Es enthält dans le sens d'un renforcement de l'obligation pour tous
mehrere Artikel, mit denen der Kunde, hier der Kreditneh- les instituts bancaires de respecter les règles de déontolo-
mer, vor sich selber geschützt werden soll. Auch der gie du banquier. C'est pourquoi je vous recommande de
Gedanke des Sozialschutzes darf nicht so weit gehen, dass voter l'entrée en matière.
die Vertragsfreiheit aller potentiellen Kreditnehmer wegen 3
bis 4 Prozent Problemfällen beseitigt oder doch sehr stark Loretan: Wir stehen hier einmal mehr, wie es schon ver-
beschränkt wird. schiedentlich festgestellt worden ist, vor einem Beispiel
Ich beanstande unter diesem Aspekt insbesondere die überschiessender Gesetzgebung. Das Ziel der Vorlage ist
Bestimmungen über die Mehrfachkredite, das versuchte der vermehrte Schutz des Konsumenten. Das Resultat wird
Verbot eines zweiten Kredites und die Beschränkung der seine - ich formuliere es etwas grob - Bevormundung sein.
Laufzeit auf 18 oder 24 Monate. Sollten diese einschränken- Nun, ich will auf diesem Aspekt der Vorlage nicht herumrei-
den und meines Erachtens zu weit gehenden Bestimmun- ten, es ist genug dazu gesagt worden. Ich möchte vielmehr
gen im Laufe der Beratungen nicht eliminiert oder gemildert den Antrag auf Rückweisung aus einer Sicht, die bis jetzt
werden, werde ich in der Schlussabstimmung gegen das etwas wenig zur Geltung gekommen ist, unterstützen: näm-
Gesetz stimmen. Vorläufig stimme ich ohne jede Begeiste- lich aus der Sicht der Justiz, der dritten Gewalt in unserem
rung für Eintreten. Staate, die in diesem Haus ihre Aufträge erhält, ohne dass
sie sich dazu äussern kann.
M. Houmard: Sans vouloir allonger le débat, je voudrais Eine grundsätzliche Bemerkung zuerst. Es ist ein Zeichen
exposer brièvement les raisons qui m'incitent à voter unserer Zeit und des sogenannten modernen Staates, dass
l'entrée en matière. Je suis un adepte convaincu de notre beim Auftauchen neuer oder geänderter Problemstellungen
slogan «plus de liberté, moins d'Etat» et je n'aime pas que der Gesetzgebungsapparat in Bewegung gesetzt wird. Das
l'Etat prenne le citoyen pour un «demeuré». Toutefois, les Vertrauen in die rechtsschöpfende Kraft der Gerichte
débats en profondeur de notre commission m'ont scheint weitgehend gesunken zu sein. Dies zu Unrecht.
convaincu du fait que dans le domaine du crédit à la Man könnte den Zweiflern höchstens zugute halten, dass
25. Januar 1982 N 23 Konsumkreditgesetz
wir eben mit der heutigen Art der Gesetzgebung den
Gerichten die Möglichkeit der Rechtsschöpfung mehr und
mehr genommen haben. Zu dieser Rechtsschöpfung der
Gerichte ein Beispiel:
Nehmen wir den Einleitungstitel unseres Zivilgesetzbuches,
und hier im besonderen den Artikel 2, der lautet: «Jeder-
mann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfül-
lung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.
Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen
Rechtsschutz.» Die Praxis zu Artikel 1 ZGB ist zu einer der
wesentlichsten Leitlinien richterlicher Rechtsfindung und
eines der schönsten Beispiele dafür geworden. Gerade im
Rechtsgebiet, das uns hier beschäftigt, müsste man diese
Praxis vermehrt beiziehen, um weiterer Gesetzgebung aus-
weichen zu können. Kurz und prägnant sind die Sätze in
unserem ursprünglichen Zivilgesetzbuch und Obligationen-
recht. Vergleichen wir damit die heutige Gesetzgeberei, so
stellen wir fest, dass selbst studierte Juristen Mühe haben,
sich zurechtzufinden und Sinn und Geist einer Bestimmung
herauszufinden. In aufwendiger Kleinarbeit bemüht man
sich, alles und jedes bis ins letzte Detail zu regeln und
jeden erdenklichen Anwendungsfall gesetzgeberisch in den
Griff zu bekommen. Dass dies indessen letztlich ein hoff-
nungsloses Unterfangen ist, liegt auf der Hand; denn das
Leben ist vielfältiger, als es sich das geschickteste Juristen-
hirn auszudenken vermöchte. Dass diese Entwicklung den
Gerichten, den Richtern Mühe bereitet, dürfte einleuchten.
Nun, ich höre den Hinweis auf die Detailberatung mit ihren
Verbesserungsmöglichkeiten. Kann man aber einen Stein,
der schräg steht, durch auch noch so intensive Behauungs-
arbeiten geraderichten? Ich glaube nicht.
Ich habe nun eine primäre Kritik am Entwurf der Kommis-
sion aus der Sicht der Gerichtsbarkeit vorzubringen: Die
Einschaltung der Justiz als Gestaltungsfaktor zwischen die ,
Vertragsparteien - so im Falle, da der Käufer oder Kredit-
nehmer wegen Verzugs- oder Zahlungsschwierigkeiten eine
Stundung braucht -, ist eine den Gerichten grundsätzlich
wesensfremde Aufgabe. Denn Gerichte sind vor allem dazu
da, um im Rahmen festumrissener prozessualer Regeln
Streitfälle zu entscheiden, sei es durch Vergleich, sei es
durch Urteil. Wenn auch die Kommission die Artikel 226i
und 318p entschärft hat, erwecken doch die von ihr neu
gefassten Absätze 2bis in dieser Form Bedenken. Brau-
chen wir hier den Richter, damit die Parteien zu einer Stun-
dung kommen, dazu noch in einem Spezialverfahren? Es
liegen dann auch Streichungsanträge vor.
Bedenken habe ich des weiteren gegen diese Fassung der
Absätze 2bis der Artikel 226i und 318p, weil den Kantonen
für das gestaltende Eingreifen der Gerichte laut Entwurf ein
«einfaches und rasches Verfahren» vorgeschrieben wird.
Die Kantone haben also ihre Zivilprozessgesetzgebungen
anzupassen und ihre ohnehin in der Regel überlasteten
Gerichte für die zu erwartende zusätzliche Belastung einzu-
richten. Dies in einem Moment, wo ihnen mit der Aufgaben-
neuverteilung ohnehin neue Lasten aufgebürdet werden
sollen. Dieselben Bedenken erheben sich im übrigen gegen
die Einschaltung des Richters in Artikel 318g des Entwurfs.
Ich verzichte, um Sie nicht länger hinzuhalten, auf die
Anführung von weiteren Beispielen, wo die Gerichte mit
einer zunehmenden Lawine von Prozessen - um es etwas
pauschal auszudrücken - rechnen müssen, unter anderem
auch wegen der neuen Möglichkeit, dass Konsumentenor-
ganisationen ohne Rücksicht auf die Klagelegitimation ihrer
Mitglieder an die Gerichte gelangen können (Revision des
Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb). Diese .
aus der Sicht der Tragbarkeit - oder eben Nichttragbarkeit
- für unsere Gerichte angestellten Überlegungen rechtferti-
gen meines Erachtens die Rückweisung der Vorlage an den
Bundesrat.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr
La séance est levée à 19 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Konsumkreditgesetz
Crédit à la consommation. Loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Januarsession
Session Session de janvier
Sessione Sessione di gennaio
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 78.043
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.01.1982 - 15:30
Date
Data
Seite 2-23
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Ref. No 20 010 261
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