Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 78-043 KI-generiert

Consumer Credit Law Implementation and Protection

Geschäftsnummer VPB 78-043
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the implementation of a consumer credit law designed to protect consumers from predatory lending practices and excessive debt. The law addresses various forms of consumer credit, including installment purchases and small loans, aiming to create transparency in credit conditions, prevent chain indebtedness, and regulate advertising. The court's reasoning hinges on the need to balance the freedom of contract with consumer protection, recognizing that consumers, particularly those in weaker financial positions, require safeguards against exploitative practices. The legislation aims to provide these protections by setting clear rules for credit agreements, imposing penalties for non-compliance, and offering consumers avenues for recourse.

Legislator-Regeste

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Art. 318bis auf, Art. 226 OR, Art. 1 ZGB, Art. 66 OR, Art. 226m OR, Art. 226a bis m OR; Consumer Credit Law Implementation and Protection: The law addresses various forms of consumer credit, including installment purchases and small loans, aiming to create transparency in credit conditions, prevent chain indebtedness, and regulate advertising. The court's reasoning hinges on the need to balance the freedom of contract with consumer protection, recognizing that consumers, particularly those in weaker financial positions, require safeguards against exploitative practices. The legislation aims to provide these protections by setting clear rules for credit agreements, imposing penalties for non-compliance, and offering consumers avenues for recourse.

Schlagwörter

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Verbraucherkredit Verbraucherschutz Vertragsfreiheit Betreibungshandlung Darlehensvertrag Finanzbestimmung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 OR

Cited as a basis for imposing civil sanctions that go beyond ordinary nullity rules in cases of contract violations.

Art. 226m OR

Cited as existing law concerning the scope of application for business transactions and connections that pursue the same economic objectives as hire-purchase agreements, regardless of their legal form.

Art. 226 OR

Cited as the legal basis for hire-purchase agreements, with proposed revisions.

Art. 226a bis m OR

Cited as the legal basis for hire-purchase agreements, with proposed revisions.

Art. 227 OR

Cited as the legal basis for installment sales, with proposed revisions.

Art. 227a bis /' OR

Cited as the legal basis for installment sales, with proposed revisions.

Art. 228 OR

Cited as the legal basis for installment sales, with proposed revisions.

Art. 318a bis 318vbis OR

Cited as the legal basis for small loans.

Art. 318bis OR

Cited as a proposed article to establish a central debtor control system for microcredits.

Art. 318f OR

Cited in relation to sanctions for non-compliance with provisions.

Art. 318p OR

Cited in relation to the role of the judge in approving or denying loan extensions.

Art. 318/bis OR

Cited as a basis for limiting the number of small loans per person and potentially restricting their use for repaying prior debts.

Art. 318g OR

Cited in relation to the consequences of nullity for loan contracts.

Art. 2 ZGB

Cited as a general principle of good faith in contract performance and the prohibition of abuse of rights.

Art. 1 ZGB

Cited as a general principle of good faith in contract performance and the prohibition of abuse of rights.

Art. 332bis bis 332septies des Strafgesetzbuchs

Cited as proposed additions to the criminal code related to consumer credit, which were ultimately removed.

UWG

Cited as the Law on Unfair Competition, with proposals to retain certain penal provisions and add sanctions for repeated violations.

Art. 226e OR

Cited in relation to sanctions for non-compliance with provisions.

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Volltext

Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982

ist heute schon durch den zeitlichen Ablauf bereinigt. Die 5. Obligatorische Restschuldversicherung;

erweiterte Militärkommission kann deshalb einstimmig 6. Rücktrittsmöglichkeit;

Zustimmung zum Ständerat beantragen.

7. Werbungsbeschränkungen.

M. Wilhelm, rapporteur: La Commission élargie des affaires Proposition de la commission

militaires du Conseil national n'était pas persuadée, à l'ori- Entrer en matière

gine, de l'urgence de la construction d'un nouvel entrepôt

pour le fer et l'acier à Thoune. Or elle a reçu, par la suite, les Proposition Linder

éclaircissements opportuns. Afin de ne pas retarder la réor- Ne pas entrer en matière

ganisation des installations militaires de cette ville, elle avait

approuvé un crédit de 9,07 millions de francs. Elle a en Proposition Hunziker

revanche proposé que l'article 8 de l'ordonnance du Renvoyer le projet au Conseil fédéral

26 août 1981 concernant les finances et les comptes de avec mandat de préparer un autre projet de loi qui tende à

l'Office fédéral de la production d'armements soit appliqué lutter contre les abus en

par anticipation à cet objet et que l'investissement néces- 1. Empêchant les consommateurs de contracter des det-

saire soit donc amorti par le biais des recettes des ateliers tes en chaîne (pour atteindre ce but, il importerait de pré-

de construction. En effet, les frais d'investissements pour voir l'instauration d'un organe central de contrôle des débi-

lesquels le crédit d'engagement a été octroyé avant le 1er teurs);

janvier 1982 n'étaient pas à la charge des fabriques d'arme-

ments. 2. Instaurant des conditions de crédit claires, en d'autres

Notre conseil a approuvé cette proposition le 15 décembre termes des taux d'intérêt sans équivoque;

1981. Le Conseil des Etats a, par contre, rejeté cette régle- 3. Réglant la fixation des échéances, de telle sorte que l'on

mentation spéciale pour des raisons d'ordre juridique, le tienne compte des impératifs des consommateurs;

Parlement ne pouvant modifier une ordonnance du Conseil 4. Interdisant la cession du salaire;

fédéral. 5. Obligeant les débiteurs à contracter une assurance-

La divergence n'a pas pu être discutée au Conseil national solde de dette;

durant la session de décembre 1981. Elle est devenue sans

6. Prévoyant la possibilité de dénoncer un contrat;

objet entre-temps, parce que tous les investissements des

fabriques d'armements pour lesquels le crédit d'engage- 7. Restreignant la publicité en faveur du crédit à la consom-

ment a été octroyé après le 1« janvier 1982 sont réglés par mation.

l'ordonnance du 26 août 1981 ; or, tel sera le cas si le crédit

est approuvé lors de la session de janvier 1982. Fischer-Weinfelden, Berichterstatter: Am 12. Juni 1978 hat

Le Conseil national avait raison sur le fond. La date du 1er uns der Bundesrat den Entwurf für ein Konsumkreditgesetz

janvier 1982 a mis fin à cette petite escarmouche parlemen- unterbreitet, der in der dazugehörenden und gleichzeitig

taire. Votre commission élargie vous propose donc de vous verabschiedeten Botschaft einlässlich begründet und erläu-

rallier à l'avis du Conseil des Etats, et cela sans scrupules ni tert wurde.

réticences, et même à l'unanimité. Die eigentliche Initialzündung, die diese Vorlage ausgelöst

hat, erfolgte jedoch bereits einige Jahre früher. Sie bestand

Präsidentin: Die Kommission schlägt vor, sich dem in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und Inter-

Beschluss des Ständerates anzuschliessen. Ein anderer ventionen, in denen schon relativ kurze Zeit nach Inkrafttre-

Antrag wird nicht gestellt; Sie haben in diesem Sinne ten des neuen Bundesgesetzes über den Abzahlungs- und

beschlossen. Vorauszahlungsvertrag vom 23. März 1962, das vom Bun-

desrat auf den I.Januar 1963 in Kraft gesetzt worden ist,

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Vorschriften

des vorerwähnten Bundesgesetzes durch neue Vertragsfor-

men im Bereich der Konsumkreditgeschäfte unterlaufen

und umgangen werden.

Zu erwähnen ist hier die Kleine Anfrage von Nationalrat

78.043

#ST#

Deonna vom 2. Oktober 1964, in der es um das Problem der

Konsumkreditgesetz sogenannten unechten Leasing-Verträge zur Umgehung

des Abzahlungsrechtes ging.

Crédit à la consommation. Loi Am 24. Juni 1965 stellte Nationalrat Schaffer die Problema-

tik der Fernkursverträge und das Ausweichen auf Barkre-

Botschaft und Gesetzentwurf vom 12. Juni 1978 (BBI II 485) dite ebenfalls in einer Kleinen Anfrage zur Diskussion.

Message et projet de loi du 12 juin 1978 (FF II 481) In der Sommersession 1967 erfolgte eine Intervention von

Nationalrat Graber, die darauf abzielte, die zivilrechtliche

Regelung des Abzahlungsgeschäftes durch strafrechtliche

Sanktionen zu verstärken.

Antrag der Kommission Nachdem dann gegen Ende der sechziger Jahre die Lücken

Eintreten im Bundesgesetz über den Abzahlungs- und Vorauszah-

lungsvertrag immer offenkundiger zutage traten und die

Antrag Linder Umgehungsmöglichkeiten - insbesondere durch die

Nichteintreten Gewährung von Barkrediten - immer häufiger benutzt wur-

den, reichte Nationalrat Deonna am 10. März 1969 eine

Antrag Hunziker Motion ein, in der verlangt wurde, dass Massnahmen zu

Rückweisung an den Bundesrat treffen seien, mit denen die bei den Konsumkreditgeschäf-

mit dem Auftrag, ein Gesetz zur Bekämpfung von Missbräu- ten entstandenen Umgehungspraktiken ausgeschaltet wer-

chen vorzulegen, das folgende Punkte regelt: den können.

1. Verhinderung von Kettenverschuldungen, was vor allem Diese Motion Deonna ist dann ein Jahr später, nämlich am

eine zentrale Debitorenkontrolle notwendig macht; 16. März 1970, mit dem Einverständnis des Motionärs als

Postulat überwiesen worden. Nationalrat Deonna hat aller-

2. Transparente Konditionen, d. h. sichtbare Zinssätze; dings schon damals angekündigt, dass er sich vorbehalte,

3. Fixierung einer auch den Konsumentenanliegen Rech- die anvisierte Revision des Abzahlungsrechtes nötigenfalls

nung tragenden Laufzeit; durch eine parlamentarische Einzelinitiative in Gang zu brin-

4. Verbot der Lohnzession; gen.

25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz

In der Wintersession 1970 doppelte dann Nationalrat Schaf- Im März 1973 setzte dann das Eidgenössische Justiz- und

fer mit einem neuen Postulat nach, in dem er den Bundes- Polizeidepartement zur Behandlung dieser vielschichtigen

rat einlud, dem Parlament Bericht und Antrag über Mass- und komplexen Materie unter dem Präsidium von

nahmen zur Unterbindung von Umgehungsgeschäften im Prof. Jeanprêtre, Neuenburg, eine Expertenkommission ein,

Bereich des Abzahlungsrechtes - insbesondere durch die aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft (ein-

Bankdarlehen und simulierte Kaufpreisfestsetzungen zur schliesslich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände) und

Verwässerung des Anzahlungsgebotes - sowie zur Unter- der Frauenorganisationen bestand. Die Entwürfe, die diese

stellung der Fernlehrkurse zu unterbreiten. Kommission ausgearbeitet hat, wurden zusammen mit

Gestützt auf die Artikel 21 bis ff. unseres Geschäftsver- einem ausführlichen erläuternden Bericht Ende Juni 1974

kehrsgesetzes, die mit dem Bundesgesetz vom 24. Juni denn Justiz- und Polizeidepartement übergeben. Sie wurden

1970 neu eingeführt worden sind und mit denen das Verfah- im zweiten Halbjahr 1974 den Kantonen, politischen Par-

ren bei parlamentarischen Initiativen neu geregelt worden teien sowie interessierten Verbänden und Organisationen

ist, hat Nationalrat Deonna am 2. Juni 1971 eine parlamenta- wiederum zur Vernehmlassung unterbreitet.

rische Einzelinitiative in Form eines ausgearbeiteten Ent- Die Ergebnisse der Expertenkommission Jeanprêtre sowie

wurfs für ein Bundesgesetz über die Abzahlungs- und Vor- die Resultate des vorerwähnten Vernehmlassungsverfah-

auszahlungsverträge eingereicht. rens - die allerdings, wie die Eidgenössische Justizabtei-

Das Ziel, das der Initiant damit anstrebte, fasste er in seiner lung in ihrem Zwischenbericht vom 16. Mai 1977 an unsere

Begründung in die folgenden vier Punkte zusammen: Kommission ausgeführt hat -, «wenig überzeugend ausge-

1. Die verschiedenen Abzahlungs- und Vorauszahlungsver- fallen» seien, und eine departementsinterne «ziemlich weit-

träge sollen in Zukunft durch ein Spezialgesetz geregelt gehende Überarbeitung» der ganzen Vorlage notwendig

werden. Dabei soll ihre rechtliche Gleichsetzung mit dem mache, bildeten dann die Grundlage für den neuen Gesetzes-

einfachen Verkauf beseitigt werden. entwurf, den uns der Bundesrat zusammen mit seiner Bot-

schaft vom 12. Juni 1978 unterbreitet hat, und den wir nun

2. Der Anwendungsbereich dieses neuen Gesetzes ist auf

zu behandeln haben.

alle Vertragsarten auszudehnen, die sich auf eine Dienstlei-

Es war mir sehr daran gelegen, Ihnen die Entwicklungsge-

stung oder Überlassung zum Gebrauch beziehen, weil der

schichte des nun vorliegenden Entwurfes für ein umfassen-

Abnehmer, der sich seiner Verpflichtung mittels Teilzahlun-

des Konsumkreditgesetz mit ein paar kurzen Hinweisen

gen entledigt, des selben Sozialschutzes bedarf, wie er im

darzustellen; denn erstens erstreckte sich sein Embryonal-

Abzahlungsvertragsrecht enthalten ist.

stadium über fast zehn Jahre - die ersten Fakten dieses

3. Damit das Gesetz nicht umgangen werden kann, ist der Werdegangs liegen sogar annähernd 20 Jahre zurück -, und

Erwerb einer Sache oder die Erlangung einer Dienstleistung zweitens dürfte der Sinn und Zweck eines Gesetzesvor-

ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. In schlages leichter und besser verstanden werden, wenn

Ergänzung der geltenden Regeln sollen die Kleinkredite man einigermassen weiss, welchen Beweggründen und

ebenfalls unter die Gesetztesvorschriften über die Abzah- «Urnweltbedingungen» er seine Existenz zu verdanken hat.

lungsverträge fallen. Es war also nicht etwa eine unbremsbare Eigendynamik der

4. Da es sich gezeigt hat, dass der rein privatrechtliche Bundesverwaltung oder gar ein unstillbarer Durst des Bun-

Schutz nicht ausreicht, um dem gegenwärtigen Gesetz desrates nach immer mehr und immer neuen Bundesgeset-

Nachachtung zu verschaffen, soll das neue Gesetz mit zen, denen der vorliegende Entwurf für ein Konsumkredit-

Strafbestimmungen versehen werden. gesetz seine Entstehung verdankt, sondern es war eine

Diese Zielsetzung versuchte Nationalrat Deonna mit seiner ganze Reihe von parlamentarischen Vorstössen, in denen

ausformulierten parlamentarischen Einzelinitiative, die in auf die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Lösung der

fünf Abschnitten nicht weniger als 36 Artikel umfasste, zu hier anstehenden Probleme aufmerksam gemacht worden

erreichen. Die für die Behandlung dieser Einzelinitiative ein- ist und mit denen vom Bundesrat die Ausarbeitung eines

gesetzte nationalrätliche Kommission, die damals von entsprechenden Gesetzes verlangt und gefordert wurde.

Nationalrat Leon Schlumpf - unserem heutigen Bundesrat - Lassen Sie mich deshalb den ersten Teil meines Eintretens-

präsidiert wurde, hat hierauf das Eidgenössische Justiz- referates mit den beiden folgenden Feststellungen zusam-

und Polizeidepartement gebeten, über die ganze Problema- menfassen.

tik bei den Kantonen, den Parteien und Wirtschaftsverbän- 1. Es hatte sich bereits in der Mitte der sechziger Jahre

den (also den Sozialpartnern) ein Vernehmlassungsverfah- gezeigt, dass die Ziele, insbesondere die anvisierte Verstär-

ren durchzuführen. Dabei ging es uns vor allem darum, kung des Sozialschutzes, die man mit dem Bundesgesetz

abzuklären, ob und wie weit die von Nationalrat Deonna über den Abzahlungs- und Vorauszahlungsvertrag vom

anvisierten Neuerungen von der Praxis als notwendig 23. März 1962 erreichen wollte, nicht erreicht werden konn-

erachtet wurden. ten, weil duroh neue - an sich durchaus legale - Vertrags-

Diese Vernehmlassung hat dann ergeben, dass in weiten formen, vor allem durch das Ausweichen auf den Barkredit,

Kreisen eine grundsätzlich positive Einstellung zu den Zie- das neue Abzahlungsrecht weitgehend unterlaufen wurde.

len der Initiative Deonna vorhanden war. In bezug auf die Diese Entwicklung geht sehr eindrücklich aus der Zürcher

Konzeption und die Systematik der hiefür notwendigen Konsumkreditstatistik hervor: Während 1962 noch doppelt

neuen Gesetzesbestimmungen gingen allerdings die Mei- so viele Teilzahlungsgeschäfte abgeschlossen wie Bardarle-

nungen ziemlich weit auseinander. In dieser Beziehung hen ausgegeben wurden, hat sich dieses Verhältnis inner-

begegneten die Vorschläge Deonnas einer ziemlich breiten halb von wenigen Jahren in ein mehrfaches Gegenteil ver-

Kritik; sie wurden auch von den beiden zugezogenen Gut- wandelt. 1980 wurden im Kanton Zürich 14057 Teilzah-

achtern, Prof. Jeanprêtre, Neuenburg, und Dr. Stofer, Basel, lungs-, also Abzahlungskaufverträge abgeschlossen und

abgelehnt, obwohl auch diese beiden Herren eine Revision 104272 Kleinkreditverträge neu eingegangen. Die Zahl der

und Erweiterung des bestehenden Abzahlungsrechtes Kleinkreditverträge ist also fast achtmal grösser als die der

grundsätzlich befürworteten. Abzahlungsgeschäfte.

Nicht zuletzt aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses 2. Ausgangspunkt für die heutige Vorlage war die Initiative

hat dann unsere Kommission am 31. August 1972 beschlos- Deonna. Obwohl der ursprüngliche Entwurf von Nationalrat

sen, auf die Initiative Deonna grundsätzlich einzutreten. Deonna während der langjährigen Metamorphose sowohl in

Nachdem der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und konzeptioneller wie auch in systematischer Hinsicht

Polizeidepartementes erklärt hatte, der Bundesrat sei wesentliche Änderungen erfahren hat, entspricht das, was

bereit, über diesen ganzen Problemkomplex eine Revi- wir mit dem heutigen Entwurf vorschlagen, materiell ziem-

sionsvorlage auszuarbeiten, setzte sie dann allerdings die lich genau dem, was Nationalrat Deonna mit seiner parla-

materielle Beratung des eingereichten Initiative-Entwurfs mentarischen Einzelinitiative erreichen wollte. In einigen

aus. Punkten - ich denke da zum Beispiel an die Strafbestim-

Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982

mungen - gingen die Vorschläge von Herrn Deonna sogar Dienstleistungsverträge auf Teilzahlungsbasis ebenfalls zu

weiter als das, was wir Ihnen heute vorlegen und die vorbe- unterstellen. Gutgeheissen und in einzelnen Punkten noch

ratende Kommission vorschlägt. erweitert wurde ferner ein erheblicher Ausbau der obligato-

Dabei war Herr Deonna als Direktor der Westschweizer risch in den schriftlichen Vertrag aufzunehmenden Informa-

Wirtschaftsförderung ein durch und durch liberaler Kopf tionen zuhanden des Kreditkäufers, der dadurch in die Lage

und sicher alles andere als ein politischer Systemverände- versetzt werden soll, sich möglichst umfassend über die

rer. Diese Feststellung richte ich speziell an die Adresse all Kreditbedingungen und seine übrigen Rechte und Pflichten

jener, die glauben, dass man dieser Vorlage aus ordnungs- zu orientieren.

politischen Gründen nicht zustimmen könne. Dass heute Besondere Erwähnung verdient in diesem Zusammenhang

ausgerechnet aus jener Fraktion der eigentlich die Vater- noch, dass inskünftig auch der Jahreszins anzugeben ist,

schaft für diesen Gesetzesentwurf zukommt - ein Nichtein- den der Kunde als Teilzahlungszuschlag zu bezahlen hat.

tretensantrag gestellt wird - denn es war ja einer der ihren, Für die korrekte Abfassung des Abzahlungsvertrags ist der

der den Sämling für dieses Pflänzchen in die parlamentari- Verkäufer verantwortlich, der im Falle der Nichtigkeit

sche Erde gesteckt hat -, ist ein weiteres pikantes Detail in gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen hat. Dagegen hat die

der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzesentwurfes, das Kommission darauf verzichtet, die Abgabe des Gesetzes-

man wohl zu Recht als Ironie des Schicksals bezeichnen textes an jeden Kunden vorzuschreiben. Zur Überprüfung

darf. seines Entschlusses steht dem Kunden eine siebentägige

Damit komme ich nun zum zweiten Teil meiner Ausführun- Bedenkfrist zur Verfügung, bis zu deren Ablauf er den Ver-

gen, nämlich zur Tätigkeit der vorberatenden Kommission trag jederzeit ohne finanzielle Konsequenzen widerrufen

seit dem Dezember 1978, d. h. von jenem Zeitpunkt an, an kann. Im heute noch geltenden Recht beträgt diese

dem wir die bundesrätliche Vorlage vom 12. Juni 1978 in Bedenkfrist fünf Tage. Bei Verträgen über eine Gesamt-

Beratung gezogen haben. summe von mehr als 1000 Franken ist ausserdem die

Ich kann Ihnen versichern: Die Kommission hat sich auch Zustimmung des Ehegatten oder des gesetzlichen Vertre-

diesen Teil ihrer Aufgabe nicht leicht gemacht. Das können ters erforderlich. Die Mindestanzahlung bei einem Abzah-

Sie schon daraus ersehen, dass wir in zweieinviertel Jahren, lungskauf wurde auf 30 Prozent des Barkaufpreises erhöht.

d. h. vom Dezember 1978 bis zum April 1981 zu zehn mehr- Heute sind es 20 Prozent, wobei allerdings dem Bundesrat

tägigen Sitzungssessionen mit insgesamt 23 Sitzungstagen die Kompetenz eingeräumt ist, diese auf 10 Prozent zu

zusammengetreten sind. Die Zusammenkünfte, die wir in reduzieren oder auf 35 Prozent zu erhöhen. Der Restkauf-

dieser Zeit jeweils während den ordentlichen Sessionen preis ist innert maximal 24 Monaten (heutiges Recht: 30

unseres Rates durchgeführt haben, sind darin nicht mitbe- Monate) abzuzahlen. Soll diese Höchstdauer in Ausnahme-

rücksichtigt. fällen verlängert werden, so haben die Parteien dafür eine

Ein weiteres Indiz dafür, dass unsere Kommission die bun- richterliche Genehmigung einzuholen. Dagegen ist der

desrätliche Vorlage sehr sorgfältig, aber auch sehr kritisch Kunde jederzeit berechtigt, seine Restschuld vorzeitig

geprüft und durchgearbeitet hat, mag Ihnen die Tatsache zurückzuzahlen. Er hat in diesem Falle Anspruch auf den

liefern, dass Ihnen die Kommission bei 61 von den 68 neuen Erlass eines Teils des Teilzahlungszuschlages.

Artikeln, die uns der Bundesrat vorschlägt, Abänderungsan- Im Bereich der zurzeit wenig aktuellen Vorauszahlungsver-

träge stellt. (In Klammern muss ich hier allerdings noch bei- träge hat sich die Kommission mit einer Anpassung an die

fügen, dass in dieser Statistik die sechs neuen Artikel des neuen Vorschriften des Abzahlungsrechtes und mit einer

Strafgesetzbuches, die der Bundesrat vorschlägt und die verbesserten Systematik begnügt.

die Kommission gestrichen haben möchte, ebenfalls mitge- Beim Kleinkredit sind wir dagegen, wie bereits angetönt, in

zählt sind.) einigen wesentlichen Punkten von den bundesrätlichen Vor-

Wir haben also den bundesrätlichen Gesetzesvorschlag in schlägen abgewichen. Zuerst schlagen wir Ihnen vor, darauf

einigen wesentlichen Punkten erheblich geändert, d. h. zu verzichten, den Kleinkredit betragsmässig zu limitieren.

materiell korrigiert. Ich glaube, mit Fug und Recht behaup- Wir haben die vom Bundesrat vorgesehene obere Begren-

ten zu dürfen, dass die von der vorberatenden Kommission zung der unter diese Vorschriften fallenden Kredite von

vorgenommenen Korrekturen der Vorlage zum Vorteil gerei- 40000 Franken herausgestrichen. Wir sind der Meinung,

chen und gesamthaft betrachtet eine Verbesserung darstel- dass es vollauf genügt, die schutzbedürftigen Kreditge-

len. Diese Behauptung stützt sich vor allem auf die Tatsa- schäfte nur mit dem Kriterium des relativ hohen Zins- und

che, dass unsere Kommission dem von'ihr modifizierten Kostenansatzes zu erfassen. In bezug auf den Vertragsab-

Gesetzesvorschlag, der nun heute zur Diskussion steht, in schluss und die Transparenz der Kreditbedingungen sind

der Schlussabstimmung mit 19 zu 0 Stimmen (bei zwei Ent- von unserer Kommission die weitgehend mit dem Abzah-

haltungen) zugestimmt hat. lungsrecht übereinstimmenden Vorschläge des Bundesra-

In unserem zuweilen recht harten Ringen um die Ausgestal- tes mit den bereits erwähnten Ergänzungen übernommen

tung und die Formulierung der einzelnen Artikel, vor allem worden. Beibehalten wurde auch das Prinzip der Bedenk-

dort, wo es um die Hauptprobleme oder man könnte auch frist und der Widerrufsmöglichkeit, die unter bestimmten

sagen um die Schlüsselstellen dieser Vorlage ging, ist es Voraussetzungen nicht nur und nicht bloss dem Kreditge-

uns also gelungen, allseits vertretbare und akzeptable Kom- ber gegenüber besteht, sondern auch gegenüber einem

promisslösungen zu finden, die eine recht breite Zustim- Vertragspartner, dessen Warenlieferung oder Dienstlei-

mung gefunden haben, ohne dabei - und das möchte ich stung mit dem widerrufenen Kredit finanziert werden sollte.

mit besonderem Nachdruck betonen - das Ziel und den Die Kommission folgte dem Bundesrat auch darin, dass die

wesentlichen Inhalt dieser Gesetzesvorlage zu beeinträchti- Kreditmäkelei, d. h. die entgeltliche Kreditvermittlung, im

gen. neuen Gesetz unterbunden werden soll. Diese Kreditmäke-

Im Bereich des Abzahlungs- und Vorauszahlungsgeschäf- lei hat in einigen Bereichen zu einer eigentlichen Provisions-

tes - es handelt sich hier um die Artikel 226, 226a bis 226r, jagd geführt, die ihrerseits eine zusätzliche Verteuerung der

227, 227a bis 227l und 228 OR - ist die Kommission den Kreditkosten zu Lasten des Kreditnehmers bewirkt.

Vorschlägen des Bundesrates weitgehend gefolgt. Sie hat Hart umstritten war in unserer Kommission die Frage des

hier insbesondere einer weiteren Umschreibung des Zweitkredites und insbesondere des Zweitkreditverbotes.

Anwendungsbereiches dieser Vorschriften zugestimmt, um Zu diesem Problem liegen denn auch heute am meisten

künftig eine bessere Erfassung von Umgehungsgeschäften Abänderungsanträge vor. Zur Verhinderung der sogenann-

zu ermöglichen. Bei diesen Umgehungsgeschäften geht es ten Kettenverschuldung möchte der Bundesrat in der

vor allem um Miete, Miete/Kauf, Konsumgüter-Leasing-Ver- Weise ein Zweitkreditverbot einführen, als er uns in Artikel

träge und unechte Sukzessivlieferungsverträge. 318m OR vorschlägt, dass aus einem Kleinkreditvertrag, der

Unter gewissen Voraussetzungen werden dem Abzahlungs- abgeschlossen wird, solange der Kreditnehmer oder sein

recht auch Fernkursverträge ausdrücklich unterstellt und Ehegatte, mit dem er einen gemeinsamen Haushalt führt,

dem Bundesrat wird die Kompetenz eingeräumt, gewisse einen früheren Kleinkredit noch nicht vollständig zurückbe-

25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz

zahlt hat, kein klagbarer Anspruch auf Rückzahlung und Aus einer vor ungefähr Jahresfrist veröffentlichten Untersu-

Kreditkosten entstehen soll. chung über den schweizerischen Konsumkredit kann ent-

Die Kommission hat dieses Verbot in dem Sinne gelockert, nommen werden, dass sich das schweizerische Konsum-

dass pro Kreditnehmer und pro Ehepaar höchstens zwei kreditvolumen im Zeitraum 1955 bis 1979 mehr als verzehn-

Kredite zulässig sein sollen, von denen aber der zweite facht hat. 1955 belief sich der Konsumkreditbestand .auf 280

nicht zur Ablösung oder Aufstockung des ersten verwendet Millionen Franken. 1979 waren es 3,2 Milliarden! Wenn man

werden darf. Ausgeschlossen ist auch die Finanzierung von die Teuerung aus diesen Zahlen herausoperiert, dann

Abzahlungsverträgen durch Kleinkredite. Dies setzt eine kommt man in den letzten 25 Jahren auf ein reales Wachs-

zentrale Schuldnerkontrolle voraus, die dann von unserer tum, das zwischen 400 und 500 Prozent liegt. Die sehr

Kommission auch folgerichtig in den Gesetzesvorschlag rasante Zunahme des Konsumkreditvolumens ist vor allem

eingebaut worden ist; eine zentrale Schuldnerkontrolle, bei und fast ausschliesslich auf die starke Zunahme im Klein-

der sämtliche gewerbsmässig gewährten Kleinkredite kreditwesen zurückzuführen. Während die Anzahl der

gemeldet werden müssen. Ich verweise Sie in diesem Abzahlungs- oder Teilzahlungsverkäufe eher stagnierte und

Zusammenhang auf Artikel 318bis auf Seite 21 der Fahne. in den letzten fünf Jahren sogar eine eindeutig rückläufige

Diese zentrale Schuldnerkontrolle ist von einer privaten Tendenz aufweist, nahmen die Kleinkredite sowohl zahlen-

Organisation der beteiligten Kreditinstitute zu betreiben. Sie mässig als auch in bezug auf die durchschnittliche Kre-

bedarf der Anerkennung durch den Bundesrat. dithöhe fast sprunghaft zu.

Einen weiteren, sehr ausgiebig diskutierten Streitpunkt Im Jahresbericht 1980 des Verbandes Schweizerischer Kre-

stellte in unserer Kommission die Laufzeit der Kleinkredite ditbanken und Finanzierungsinstitute wird gesagt, dass in

dar. Auch hier haben wir eine Lockerung des bundesrätli- der Datenbank seiner Zentralstelle für Kreditinformationen

chen Vorschlages vorgenommen, indem wir die maximale (ZEK) Ende 1980 720892 (im Vorjahr waren es 633900)

Rückzahlungsfrist für Kleinkredite von 18 auf 24 Monate Adressen gespeichert und 1 070 693 (im Vorjahr waren es

verlängert haben. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen 927 132) Kleinkreditverträge bzw. Kreditgesuche registriert

Höchstlaufzeit um maximal zwölf Monate kann dann nur waren. Im Jahre 1980 wurden der ZEK 301 418 (Vorjahr

noch der Richter vornehmen. 240187) neu abgeschlossene Kreditverträge und 136374

Die Kommission hat sodann in verschiedenen Artikeln die abgelehnte Kreditgesuche gemeldet. Der durchschnittliche

sogenannten pönalen Elemente, d. h. die zivilrechtlichen Kreditbestand gemäss ZEK-Statistik belief sich im Jahre

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften, etwas ver- 1980 auf 6717 Franken bei einer mittleren Laufzeit von 31,5

schärft. Dadurch konnte sie auf die zusätzlichen Strafandro- Monaten. Im Jahresbericht wird im weiteren festgehalten,

hungen im Strafgesetzbuch, die im dritten Teil der bundes- dass eine eindeutige Tendenz zu immer höheren Krediten

rätlichen Vorlage enthalten sind, verzichten. Deshalb sind festgestellt werden könne und unübersehbar sei.

diese aus der Vorlage herausgestrichen worden. Sie hat Die Mehrfachverschuldung präsentiert sich wie folgt - ich

allerdings gewisse Strafbestimmungen im UWG, im Gesetz verwende hier die Zahlen, die uns dieser Tage mit einem

über den unlauteren Wettbewerb, beibehalten und diese Schreiben der Schweizerischen Bankiervereinigung zuge-

durch die Möglichkeit ergänzt, Kreditgebern und Abzah- stellt worden sind -: Ende 1981 hatten 80,4 Prozent der

lungsverkäufern, die wiederholt gegen die Vorschriften über Kunden einen Kleinkreditvertrag; 15,9 Prozent hatten zwei

eine klare und wahre Werbung sowie über die korrekte Kleinkreditverträge, und 3,5 Prozent der Kunden hatten drei

Abfassung der Verträge verstossen, ein befristetes Berufs- und mehr Kleinkreditverträge. Wenn man diese Zahlen mit

verbot aufzuerlegen. den entsprechenden Ergebnissen der beiden Vorjahre ver-

gleicht, stellt man fest, dass die Mehrfachverschuldung in

Gutgeheissen wurde der bundesrätliche Vorschlag, den

den letzten Jahren eindeutig zugenommen hat. So ist zum

Konsumentenorganisationen im Rahmen des UWG ein Kla-

Beispiel die Zahl der Kunden mit zwei Kleinkreditverträgen

gerecht einzuräumen, das ihnen insbesondere ermöglichen von Ende 1979 bis Ende 1981 von 12,5 auf 15,9 Prozent und

soll, gegenüber Kreditgebern zu intervenieren, die sich

diejenige der Kunden mit drei und mehr Kleinkreditverträ-

nicht an die Vorschriften über die Werbung für Konsumkre- gen von 1,8 auf 3,5 Prozent aller Kleinkreditnehmer gestie-

dite halten. gen.

In einer wichtigen Frage ist die Kommission schliesslich Wenn wir davon ausgehen, dass sich das heutige Konsum-

über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen, näm- kreditvolumen in der Schweiz zwischen 3,5 und 4 Milliarden

lich bei den Lohnzessionen und bei den Lohnpfändungen Franken bewegen dürfte, was 3 bis 4 Prozent der Ausgaben

zur Sicherung von Ansprüchen aus Konsumkreditgeschäf- für den privaten Konsum in unserem Lande und eine durch-

ten. Hier hat sie praktisch einstimmig beschlossen, dass schnittliche Verschuldung pro Kopf unserer Bevölkerung

Lohnzessionen und Lohnpfändungen für solche Zwecke von rund 600 Franken ausmachen würde, stellen wir fest,

inskünftig nicht mehr zulässig sein sollen. Damit wird einem dass wir im internationalen Vergleich recht gut dastehen. In

verbreiteten Begehren nach Aufhebung dieses Instituts den meisten anderen Staaten ist die entsprechende Ver-

Rechnung getragen, das vor allem im Zwangsvollstrek- schuldungsquote zum Teil erheblich grösser als bei uns, so

kungsverfahren zu einer gewissen Privilegierung der Zes- zum Beispiel in Österreich mit 1234 Franken pro Kopf der

sionäre gegenüber anderen Gläubigerkategorien führte. Bevölkerung, in der Bundesrepublik Deutschland mit 1895

Soweit uns bekannt ist, sind die Kreditinstitute und die Ban- Franken pro Kopf der Bevölkerung oder in den Vereinigten

ken mit dieser Neuerung einverstanden. Das also sind die Staaten mit 2280 Franken pro Kopf der Bevölkerung. Italien

wichtigsten Neuerungen, die mit dieser Vorlage angestrebt und Grossbritannien liegen mit knapp 700 Franken ungefähr

werden, sowie die wesentlichen Abänderungen, die Ihre in unserer Grössenordnung. Einzig unser Nachbarstaat

vorberatende Kommission an den bundesrätlichen Vor- Frankreich weist hier mit 224 Franken pro Kopf der Bevöl-

schlägen vorgenommen hat. kerung eine wesentlich geringere Verschuldung auf als wir.

Gestatten Sie, dass ich zum Schluss noch kurz ein Schlag- Unsere relativ komfortable Stellung im internationalen Ver-

licht auf ein Problem werfe, das in unserer Kommission gleich darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass

ebenfalls sehr einlässlich diskutiert worden ist und das in auch bei uns die Verschuldung durch Kleinkredite in sehr

einem sehr engen und unmittelbaren Zusammenhang mit vielen Fällen zu grossen Schwierigkeiten und sozialen Här-

dem vorliegenden Gesetzesentwurf steht. Es handelt sich ten führt. Wie gross die Zahl dieser durch Kleinkreditver-

dabei um die Frage: Welcher soziale Stellenwert und wel- träge verursachten Sozialfälle ist, die wegen ihrer Schwere

che wirtschaftliche Bedeutung kommt heute dem Konsum- durch öffentliche, kirchliche oder private Fürsorgeeinrich-

kredit in unserem Lande zu; wie hat er sich in den letzten tungen behandelt werden mussten, kann nicht genau

Jahren entwickelt und welche Folgen haben sich daraus gesagt werden, weil hierüber kein umfassendes Unterlagen-

ergeben? Im Grunde genommen geht es hier um die Gret- material besteht. Aus einer Untersuchung der Schweizeri-

chenfrage: Ist dieses Gesetz heute überhaupt noch not- schen Bankgesellschaft aus dem Jahre 1979 geht hervor,

wendig, oder könnten wir allenfalls darauf verzichten? dass 90 Prozent der Kleinkreditschuldner ihre Rückzah-

Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982

lungsraten regelmässig bezahlten. 6 Prozent mussten ein- Le problème ne date d'ailleurs pas d'aujourd'hui, puisque la

bis zweimal gemahnt werden, und 4 Prozent der Schuldner loi du 30 mars 1911, entrée en vigueur au 1« janvier 1912,

benötigten eine besondere Behandlung. Wenn man diese réglait, en complétant le code des obligations, le problème

Zahlen auf die gesamtschweizerischen Verhältnisse über- de la vente par acomptes.

trägt, dann bedeutet das nichts anderes, als dass von den Ce droit nous a régis pendant cinquante-deux ans. Il a été

rund 300000 im Jahre 1980 abgeschlossenen Kleinkredit- remplacé seulement au 1l!r janvier 1963 par les articles 226a

verträgen deren 12000 zu einer sogenannt besonderen à m du code des obligations, réglant le problème de la

Behandlung führen werden. Hiervon dürfte wohl ein vente par acomptes et par les articles 227a à /'sur la vente à

beträchtlicher Teil früher oder später bei unseren Fürsorge- paiements préalables.

einrichtungen landen. Eine Erhebung über Unterstützungs- Le monde va plus vite aujourd'hui. Les lois durent moins

fälle zufolge von Kleinkrediten oder Abzahlungsgeschäften, longtemps et celle-ci, spécialement, posa problème, rare-

die im Auftrage der Schweizerischen Konferenz für öffentli- ment en ce qui concerne la vente à paiements préalables

che Fürsorge von Herrn Dr. Willi Rytz, Adjunkt des Fürsor- puisque ce mode de faire tombait petit à petit en désué-

geamtes der Stadt Bern, durchgeführt worden ist und deren tude. Il n'est plus guère coutume aujourd'hui d'épargner

Resultate im Herbst 1979 veröffentlicht worden sind, ergab, d'abord pour se payer ensuite ce qui fait plaisir ou néces-

dass pro Jahr etwa 10000 derartige Fälle bei unseren Für- sité. L'inflation a d'ailleurs largement contribué à ce chan-

sorge-Institutionen zu registrieren sind. Schätzungen, die gement d'orientation.

von anderer Seite hierüber angestellt worden sind - ich Par contre, en ce qui concerne les ventes par acomptes, la

denke hier zum Beispiel an die Unterlagen, die uns die Cari- loi était à peine en vigueur que les manœuvres tendant à

tas Schweiz am 25. September 1981 unterbreitet hat - l'éluder furent bientôt aussi nombreuses que les articles

gelangen in bezug auf die durch Kleinkreditverträge verur- mêmes de la loi: location-vente, crédit-bail, faux contrat de

sachten sozialen Härtefälle noch zu viel höheren Zahlen. vente avec livraisons successives, prestations de service

Es hat wohl wenig Sinn, darüber zu rechten, welche Schät- avec paiement par acomptes, ainsi par exemple les cours

zung oder welche Untersuchung über die Zahl der sozialen par correspondance et, surtout, c'est là le nœud du pro-

Härtefälle den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten blème, le point névralgique, l'obtention de petits crédits de

kommt. Tatsache ist, dass es jedes Jahr mehrere tausend manière à se présenter au fournisseur comme un acheteur

derartige Sozialfälle gibt, die in der Regel zu den Fürsorge- au comptant. De nombreuses personnes, spécialement

behörden führen, und die dann mit deren Mitteln gelöst dans les couches à revenus faibles ou moyens, se sont

werden müssen. Diese Tatsache zeigt, wie wichtig und not- endettées au-delà du raisonnable, requérant bientôt des

wendig es ist, dass hier ein gewisser Sozialschutz verwirk- interventions nombreuses des services sociaux, et le corol-

licht wird. laire; des interventions, d'un autre ordre bien entendu, sur

Genau das ist das Ziel des vorliegenden Gesetzesentwur- le plan parlementaire. De 1964 déjà - je vous rappelle que la

fes. Dabei geht es keineswegs darum, die Kleinkreditver- loi était seulement appliquée depuis deux ans - à 1976, on

träge zu verunmöglichen oder abzuwürgen. Es kann auch ne compte pas moins de douze interventions parlemen-

keine Rede davon sein, dass dadurch das legitime Bedürf- taires dont l'initiative rédigée de toutes pièces de

nis nach dem Blankokredit des kleinen Mannes aus dem M. Deonna. Il faut y ajouter l'initiative du canU . de Neuchâ-

normalen Kreditvermittlungsmarkt verdrängt werden soll, tel du 27 juin 1969.

wie das der Präsident der Schweizerischen Bankiervereini- La loi sur laquelle nous allons nous prononcer ces pro-

gung, Herr Sarasin, in einem Zeitungsinterview im Berner chains jours se propose donc de régler l'ensemble des pro-

«Bund» dieser Tage behauptet hat. Mit dieser Gesetzesvor- blèmes relatifs au crédit à la consommation: la vente par

lage sollen nur Leitplanken errichtet werden, damit die acomptes dans les articles 226 à 226r, la vente avec paie-

Missbräuche im Abzahlungs- und Kleinkreditgeschäft ver- ments préalables dans les articles 227 à 227/et le petit cré-

hindert und damit die Zahl der durch Kleinkredit- und dit non réglé jusqu'à ce jour, dans les articles 318a à

Abzahlungsgeschäfte bedingten sozialen Härtefälle dra- 318vbis Nous avons voulu, pour ces trois problèmes, des

stisch reduziert werden kann. Deshalb ersuche ich Sie im dispositions aussi semblables, aussi convergentes que

Namen der einstimmigen vorberatenden Kommission, auf possible et nous avons voulu soumettre à la loi également

dieses Gesetz einzutreten und den Nichteintretensantrag tous les actes juridiques permettant d'atteindre des buts

Linder abzulehnen. analogues, ceci bien entendu de manière à éviter le plus

possible les manœuvres tendant à éluder la loi. Il s'agit

Darf ich ganz am Schluss noch einen kurzen Dank ausspre- essentiellement de protéger le partenaire le plus faible,

chen an Herrn Bundesrat Furgler und an seine Mitarbeiter acheteur ou preneur de crédit en l'occurrence, tout en

für die gute Zusammenarbeit und die grosse Unterstützung, tenant compte, d'une manière équilibrée, de l'intérêt des

die der Kommission von seinem Departement jederzeit deux parties et de la nécessaire liberté de commerce.

gewährt worden ist. Eine spezielle Erwähnung verdient in Inutile d'ajouter me semble-t-il que la marge de manœuvre

diesem Zusammenhang Herr Dr. Pierre Widmer vom Bun- est fort restreinte et qu'il s'agit d'actionner le gouvernail

desamt für Justiz, der uns stets ein besonders kompetenter avec délicatesse.

und fachkundiger Experte war. Und speziell erwähnen Notre souci premier, souci commun du Conseil fédéral, de

möchte ich auch Herrn Dr. Kurt Nuspliger vom Rechts- l'administration, des membres de la commission, a été la

dienst des Generalsekretariates, der durch seine vorbildli- prévention: d'abord renforcer la capacité de résistance de

che Betreuung unserer Kommission wesentlich zum guten l'acheteur ou du preneur de crédit. La publicité se fait si

Ergebnis beigetragen hat. alléchante, et le démarcheur si convaincant qu'il faut parfois

une sérieuse dose de courage, voire plus simplement de

M. Darbellay, rapporteur: II en est des contrats de crédit à sang-froid pour lui résister.

la consommation comme de nombreux autres contrats. Ils Les mesures suivantes semblent de nature à renforcer

pourraient ressortir exclusivement au droit privé; il suffirait cette capacité de résistance. Les contrats doivent éveiller

pour cela que les intérêts convergents des deux parties l'attention du preneur en mentionnant, d'une manière détail-

prédominent nettement sur les intérêts divergents. Ceux-ci lée, toutes les dispositions importantes dans l'ordre logique

viennent-ils par contre à prendre le dessus qu'inévitable- prévu par la loi et en caractères normaux. Une fois le

ment, l'une des deux parties s'avère plus faible; le déséqui- contrat signé, le preneur a la possibilité de le dénoncer

libre s'établit et le législateur doit intervenir. purement et simplement, sans annoncer de motifs, dans un

Dans le domaine qui nous occupe aujourd'hui, la partie la délai de sept jours et, s'il s'agit d'un crédit, peut être

plus faible est sans contredit l'acheteur ou le preneur de dénoncé simultanément le contrat d'achat qui devait être

crédit, ne serait-ce que parce qu'il est beaucoup moins financé par le crédit en question. Deux sûretés valent mieux

habitué à ce genre d'affaires et qu'il agit, le plus souvent, qu'une: tout contrat portant sur plus de 1000 francs doit

sous l'empire de la nécessité. être contresigné par le conjoint.

25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz

La publicité doit se faire moins belle et gagner en transpa- crédit. Fallait-il prévoir un montant maximum de 40 000

rence. Elle devra mentionner outre le prix au comptant, le francs, tel que le proposait le Conseil fédéral? Cette solu-

supplément et le prix total, le taux appliqué, calculé non tion se heurtait à deux écueils à notre sens: le preneur

plus selon la fantaisie de l'annonceur, mais selon la formule aurait peut-être été tenté de tendre vers le maximum mais

officielle, précise et exacte. On pourra toujours faire de la surtout, pour se soustraire aux dispositions de la loi, il eût

publicité, y compris pour les petits crédits, on pourra dire: suffi d'accorder un prêt de 41 000 francs. On y a donc

«pas de soucis pour vos impôts, nous vous fournissons renoncé, en vertu du principe que le crédit à la consomma-

l'argent nécessaire à des conditions très avantageuses» tion se limite de par sa nature même. Dès que les sommes

mais il sera nécessaire de faire suivre cette annonce de la demandées deviennent importantes, les banques exigent

petite phrase: «Le taux que nous appliquons est de 15,82 des garanties et pratiquent des taux différents. Nous nous

pour cent» et vous voyez d'ici le changement de physiono- sommes donc contentés du critère «taux» et avons consi-

mie de l'annonce. déré comme petit crédit et par conséquent soumis à cette

Nous avons, en outre, glissé quelques entraves pour éviter réglementation tout crédit pour lequel le taux dépasse le

les engagements à la légère de l'une ou de l'autre partie et minimum fixé par le Conseil fédéral. Le taux minimum serait

leur suite désagréable, comme l'endettement en chaîne. supérieur de 25 à 50 pour cent au taux usuel pratiqué pour

C'est ainsi qu'a été supprimée toute possibilité de cession les crédits en blanc. Il pourrait être aujourd'hui de l'ordre de

de salaire et interdit tout courtage en matière de petit cré- 10 à 12 pour cent, ce qui ne veut pas dire que le prêteur

dit. n'aurait pas le droit de prêter à un taux inférieur mais dans

La loi n'autorise que deux crédits à la fois et un crédit ne ce cas, ce prêt ne tombe plus sous le coup des disposi-

peut servir ni à rembourser le solde d'un crédit ancien, ni à tions que nous discutons.

acquitter l'acompte préalable ou le solde d'un achat à tem- J'en viens au point crucial de ce projet de loi puisqu'il est

pérament. Un crédit doit être remboursé en 24 mensualités l'objet de cinq des huit propositions de minorité: le nombre

au plus et les achats à tempérament doivent aussi se liqui- de petits crédits pour un preneur. Un crédit par personne,

der en 24 mensualités. En ce qui concerne la vente par proposait le Conseil fédéral, en précisant que deux

acomptes, le 30 pour cent du prix doit être versé au plus conjoints faisant ménage commun ne compteraient que

tard à la livraison. pour un preneur de crédit. Cette solution, également sou-

Nous ne pouvions point oublier que le commencement de haitée par tous les organismes sociaux intéressés par la

la sagesse résulte d'une certaine crainte du gendarme. Il matière, empêcherait, bien sûr, d'une manière certaine

fallait donc prévoir quelques sanctions, nous les avons vou- l'endettement en chaîne. Mais ne pousserait-elle pas le pre-

lues civiles pour la plupart. Ainsi, certaines erreurs ou omis- neur, encouragé peut-être par le donneur, à profiter direc-

sions que nous verrons en détail lors de la discussion des tement, d'entrée, des possibilités maximales? Deux crédits,

articles 226e, 227c et 318f, entraînent la nullité du contrat. ne serait-ce pas plus raisonnable? Ça a été l'opinion de la

Le vendeur peut dans ce cas demander la restitution de la majorité de la commission.

chose vendue. Il doit cependant ^rembourser les verse- Restait le problème des conjoints. Trois sortes de couples

ments reçus avec un intérêt de 12 pour cent l'an. pouvaient se trouver placées devant le problème de

En ce qui concerne le crédit, le donneur dont le contrat l'emprunt: des personnes mariées et faisant ménage com-

serait frappé de nullité devrait se contenter d'un intérêt de 5 mun, des personnes non mariées faisant ménage commun

pour cent l'an. Des négligences de moindre importance et des personnes mariées ne faisant pas ménage commun.

peuvent entraîner la suppression de tous les suppléments Or, ç'auraient été les personnes mariées et faisant ménage

de prix afférents à la vente par acompte. Dans certaines cir- commun qui auraient eu la situation la plus difficile vis-à-vis

constances même, le créancier perd son droit au rembour- d'un emprunt. Nous nous sommes dit qu'il fallait remédier à

sement ou ne peut agir en justice pour réclamer son dû. cet état de choses et, en un premier temps, la commission

Nous avons renoncé à inscrire les sanctions pénales propo- a décidé de dissocier les conjoints, si vous me permettez

sées par le Conseil fédéral dans la loi même. Nous avons en cette expression. Puis, se disant que quatre crédits pour un

revanche complété les dispositions de la loi sur la concur- seul couple - deux fois deux - c'était beaucoup, c'était sur-

rence déloyale en prévoyant même, pour des infractions tout remettre en marche l'engrenage de l'endettement en

répétées, l'interdiction d'exercer la profession. Dans la chaîne. La commission a donc associé de nouveau les deux

même loi, nous donnons compétence aux organismes de époux en les considérant comme un seul preneur de crédit.

consommateurs d'importance nationale ou régionale Résultat final de nos délibérations.

d'intenter action en justice. Nul ne peut être débiteur dans plus de deux contrats de

Un certain nombre de problèmes ont tout particulièrement petit crédit à la fois. Les époux qui font ménage commun

retenu l'attention de la commission. Les acheteurs ou pre- comptent pour un seul preneur de crédit. Et, bien sûr,

neurs de crédit doivent savoir exactement à quoi ils s'enga- c'était inévitable, cinq propositions de minorité.

gent. Cette affirmation ne supporte guère de controverse, Limiter le nombre des crédits implique l'obligation d'annon-

mais comment y parvenir? Le Conseil fédéral proposait que cer les contrats à une centrale de contrôle. Nous avons

la validité du contrat soit subordonnée à la remise du texte voulu lui garder un caractère privé; elle devrait cependant

complet des dispositions légales. Or, ces dispositions, il être reconnue par le Conseil fédéral. Les banques ont d'ail-

faut bien l'avouer, ne brillent guère par leur simplicité. Com- leurs déjà mis sur pied une telle centrale d'information de

ment l'utilisateur pourrait-il s'en sortir? Remettons-lui plu- crédit, la ZEK.

tôt, pensèrent les membres de la commission, un aide- Autre problème déjà signalé: sanctions pénales ou non? Le

mémoire aussi simple et aussi complet que possible sur les Conseil fédéral proposait de compléter le livre II du code

dispositions essentielles de la législation. C'est plus vite dit pénal par six articles, 332bis à 332sePties. La commission a

que fait. L'administration a bien poussé le souci de déférer préféré, comme je vous l'ai dit, insister sur les sanctions

à nos vœux jusqu'à essayer d'élaborer ledit aide-mémoire civiles et compléter les dispositions pénales de la loi sur la

mais ce fut peine perdue. Ou bien l'aide-mémoire manquait concurrence déloyale dans le sens indiqué.

carrément de mémoire ou bien il reprenait presque textuel- Compte tenu de l'ensemble de ces modifications, la com-

lement le contenu de la loi. C'est assez évident. S'il y avait mission pense être arrivée à une solution équilibrée, à un

eu une possibilité de présenter un texte clair, complet, bon compromis. Ce compromis a été approuvé par 19 mem-

beaucoup plus simple que celui que nous avons, nous bres, sans opposition, avec 2 abstentions. Les milieux inté-

l'aurions adopté pour la loi même. ressés ont suivi nos débats, ont fait leurs remarques. Elles

Restait donc une troisième possibilité, celle qui a été finale- sont bien entendu contradictoires, mais il semblerait que

ment retenue par la commission: exiger des formules de tous les milieux peuvent presque souscrire - souscrire

contrat contenant un nombre accru d'informations claires complètement serait trop beau - à ce que nous avons

et précises. décidé. Ce n'est d'ailleurs point banal de constater que,

Une autre pierre d'achoppement a été la définition du petit dans une loi de cette importance comprenant environ sep-

Crédit à la consommation. Loi N 25 janvier 1982

tante articles, il faille attendre le 38e article pour trouver la hen und Ihnen sagen, dass wir uns dieses Gesetz ohne

première timide proposition de minorité et n'y rencontrer Schaden ersparen können.

guère qu'un article contesté, l'article 318/bis qui concerne le Nun zunächst zum Abzahlungs- und Vorauszahlungsge-

nombre de crédits, un, deux ou plusieurs. schäft: Mit der neuen Gesetzgebung des Jahres 1962 ist

La commission a fait l'effort de ce consensus, aidée, avec durch die Einfügung der Artikel 226a bis m, 227a bis i und

quelle efficacité, il faut le relever - et je joins mes hom- 228 ins OR eine effektive Gesetzeslücke geschlossen wor-

mages à ceux qui lui ont été rendus par notre président - den. Laut Botschaftsübersicht geht es nun beim vorliegen-

par une administration que nous avons mise à rude den Konsumkreditgesetz darum, «die bereits der geltenden

épreuve. Elle a dû nous fournir rapports et contre-rapports, Regelung für Abzahlungs- und Vorauszahlungsverträge

étudier des variantes, reprendre des problèmes. Nous zugrundeliegenden Zielvorstellungen besser zu verwirkli-

avons apprécié sa compétence et son souci de trouver chen und durchzuführen, Umgehungsversuchen entschie-

avec nous la meilleure solution. dener entgegenzutreten».

L'avons-nous trouvée? Nous l'espérons. La loi que nous Die Gesetzgebung von 1962 war keineswegs so naiv, dass

vous proposons constituera une protection efficace pour sie keine Umgehungsgeschäfte erfasst hätte; der Geltungs-

des milliers de consommateurs, pour plus de 300 000 pre- bereich des Artikels 226m OR lautet in Absatz 1 (das müs-

neurs de petits crédits portant sur plus de 3 milliards de sen Sie wissen, wenn Sie heute das Gesetz prüfen):

francs. «Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle Rechtsge-

Nous vous invitons donc à suivre la commission et à voter schäfte und Verbindungen von solchen, insbesondere für

l'entrée en matière de cette protection sociale efficace. Miet-Kauf-Verträge, soweit die Parteien damit die gleichen

Permettez-moi pour terminer de remercier tout particulière- wirtschaftlichen Zwecke wie bei einem Kauf auf Abzahlung

ment, avec l'administration, M. Furgler, conseiller fédéral, verfolgen, gleichgültig, welcher Rechtsform sie sich dabei

pour son engagement, sa maîtrise des problèmes, sa dis- bedienen.»

ponibilité, aussi et surtout au moment où les propositions Das ist geltendes Recht; es gibt dem Richter die Möglich-

de la commission divergeaient d'une manière notable des keit, alle irgendwie gearteten Umgehungsversuche zu erfas-

propositions du Conseil fédéral. Je remercie également sen. Es ist nun keine gute Gesetzgebung, den heute dem

M. le président de la commission pour le fair-play et le sens Richter bei der Behandlung von Umgehungsgeschäften

de l'humour dont il a accompagné sa fermeté tout au long zustehenden Ermessens- und Beurteilungsbereich durch

des vingt-quatre journées de séance. eine Unzahl von Detailbestimmungen quasi aufzufüllen.

Wenn es vor allem um die Erfassung von Fernkursen gehen

Präsidentin: Es haben sich 7 Fraktionssprecher und 20 Ein- sollte (und falls man der Meinung ist, der geltende Artikel

zelvotanten gemeldet. Ich schlage Ihnen vor, die Redezeit 226m erfasse diese nicht), liesse sich dieses Ziel durch die

für die Einzelsprecher auf fünf Minuten zu beschränken. Es Einfügung eines einzigen Absatzes in den bestehenden

erfolgt kein Widerspruch. Sie haben so beschlossen. Geltungsbereichartikel ohne weiteres erreichen.

Wir haben einen Nichteintretensantrag und einen Rückwei- Beim Konsumkreditgesetz stehen wir hingegen vor einem

sungsantrag. Ich beantrage Ihnen, die Debatten über diese kasuistischen Kodifikationsversuch germanischer Prägung.

Anträge zusammenzulegen mit der Eintretensdebatte und Es hat überdies den Nachteil, dass das, was nun nach dem

zuerst die beiden Antragsteller ihre Anträge begründen zu neuen Text an Umgehungsgeschäften nicht erfasst wird,

lassen. Es scheint, dass Sie mit diesem Vorgehen einver- nicht mehr ins richterliche Ermessen eingefangen werden

standen sind. Herr Linder hat das Wort für die Begründung kann. Der Meinung, dass es keine neuen Umgehungsfor-

seines Nichteintretensantrages. men mehr geben könne, bin ich nicht; sie ist eine Illusion

und eine Unterschätzung der Findigkeit professioneller

Linder: In der Dezembersession des letzten Jahres haben Schlaumeier.

wir im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht über die Zum Kleinkredit: Diese neue Gesetzgebung stellt unbe-

Richtlinien der Regierungspolitik eingehend auch über das streitbar einen punktuellen Eingriff in die Vertragsfreiheit

Verhältnis Regierung/Parlament debattiert. Gegen den Vor- dar. Der Bürger soll damit von Gesetzes wegen davor

wurf - aus unserer Mitte im übrigen -, das Land mit einer geschützt werden, durch Dummheit oder Fahrlässigkeit

kaum verdaubaren Flut neuer Gesetze zu überschwemmen, Geldkredite aufzunehmen, deren Rückzahlung seine Mög-

hat sich die Regierung unter anderem mit dem Argument lichkeiten übersteigt. Nun beweist aber die grosse Zahl von

verteidigt, eine grosse Anzahl der neuen Gesetze gehe auf Kleinkreditverhältnissen - der Herr Kommissionspräsident

Vorstösse des Parlamentes zurück (auf etwas, was der hat uns bereits darauf aufmerksam gemacht, wie diese Zahl

Kommissionspräsident bereits hingewiesen hat); und zwei- in den letzten zehn Jahren zugenommen hat -, dass hier

tens hat uns die Regierung erklärt, dass es dem Parlament nicht nur Raffiniertheit und anrüchige Werbemethoden der

durchaus frei stehe, Gesetze, die ihm nicht passen, die es Banken im Spiel sein können, sondern dass die Inanspruch-

als falsch oder unnötig betrachte, zurückzuweisen. nahme von Kleinkrediten den Bedürfnissen und Lebensge-

Ich glaube, dass die Stunde der Wahrheit gekommen ist. wohnheiten eines grossen Bevölkerungsteiles entspricht,

Wenn es uns wirklich ernst ist, dem Gesetzeswildwuchs speziell sogar jener Schichten, die man heute zu schützen

Einhalt zu gebieten, d. h. wenn wir von unserer Kompetenz vorgibt.

als Legislative Gebrauch machen wollen, dann müssen wir Ist es Aufgabe des Staates, eine verhältnismässig grosse

dieses Konsumkreditgesetz zurückweisen. Denn es handelt Zahl mündiger Bürger vor der eigenen Dummheit, vor

sich zum allermindesten um ein fragwürdiges, wenn nicht Unvorsichtigkeit zu schützen und sie damit partiell zu

überhaupt um ein unnötiges Gesetz. Wir müssen den Mut bevormunden? Kann dies der Staat überhaupt? Ist dies

haben, nun einmal ein solches fragwürdiges oder unnötiges seine Aufgabe? Kann er zum Beispiel verhindern, dass eine

Gesetz nicht zu akzeptieren. Rentnerin ihre ganzen Ersparnisse für den Ankauf einer

Weshalb ist dieses Gesetz unnötig oder fragwürdig? Enzyklopädie weggibt oder für die Anlage in Diamanten, von

Das Gesetz, das uns mit dieser Botschaft vorgelegt wird, denen sie nichts versteht? Das ist ja erlaubt, weil sie keinen

umfasst 23 Seiten und 58 Gesetzesartikel (ohne die Geset- Kleinkredit aufnimmt. Ist da die Dummheit deswegen klei-

zesverweise und Schlussbestimmungen nota bene). Es ent- ner? Verdient sie keinen Schutz?

hält einerseits die Revision der am 23. März 1962 erlasse- Ferner: Was soll die betragsmässige Begrenzung auf

nen Bestimmungen des OR über den Abzahlungs- und Vor- 40 000 Franken bedeuten? Stehen wir hier nicht vor einer

auszahlungsvertrag und andererseits neue Bestimmungen willkürlichen und sehr leicht zu umgehenden Gesetz-

über den Kleinkredit. Schon die Viel- oder Unzahl der von gebungsidee? Die Kommission hat das selbst festgestellt

der Kommission beantragten Korrekturen lässt doch wahr- und sich von dieser Idee distanziert. Wird aber das Gesetz

scheinlich vermuten, dass es der Kommission bei der deswegen besser? Wird es vielleicht nicht noch fragwürdi-

Behandlung dieses Gesetzes keineswegs wohl war. Ich, der ger, weil damit der Boden der Kleinkredite überhaupt ver-

ich der Kommission nicht angehört habe, möchte weiterge- lassen wird?

25. Januar 1982 N Konsumkreditgesetz

Wir haben heute gehört, dass die Kleinkreditvorlage mit eine entscheidende Rolle gespielt hat. In seinem Kommen-

«Sozialschutz» etikettiert wird. Ich möchte behaupten, dass tar zum geplanten Konsumkreditgesetz, erschienen 1980,

mit dieser Etikettierung das tägliche Verhalten eines gros- schreibt er beispielsweise auf Seite 23: «Sie» - gemeint

sen Bevölkerungsteils in ungezählten Bereichen gesetz- sind die Schöpfer des Gesetzesentwurfes - «schützen

geberisch eingeschränkt werden könnte und davon auch nicht nur vor Machtmissbrauch, sie beschränken vielmehr

Mitbürger erfasst werden, die überhaupt keines Sozial- zusätzlich die Vertragsfreiheit des Konsumenten und ver-

schutzes bedürfen. Ich habe deshalb das ungute Gefühl, neinen so weitgehend seine Selbstverantwortlichkeit, indem

dass wir mit einer derartigen Gesetzgebung am Beginn des sie ihn bevormunden.» Das sagt Herr Prof. Giger.

Bevormundungsstaates stehen. Im Bereich der Konsumentenpolitik nähern wir uns einer

Persönlich stehe ich - das kann ich versichern - keinem Gesetzgebungsmanie. Ein ganzes Paket liegt bereits auf

Kleinkreditunternehmen nahe. Ich könnte auch einem Vor- dem Tisch: eine Ergänzung des Haftpflichtrechtes zur Ein-

haben zustimmen, das mit einer Verschärfung des unlaute- führung der Produktehaftpflicht, dann die Preisüberwa-

ren Wettbewerbsgesetzes fraudulöse oder verschleiernde chung, die wir in dieser Session behandeln, Bestimmungen

Kreditwerbung zu unterbinden sucht. Die vorgeschlagene über allgemeine Geschäftsbedingungen sollen revidiert

Kleinkreditgesetzgebung betrachte ich indessen als ausge- werden, ebenso das Bundesgesetz über den unlauteren

sprochen unglücklich, verfehlt und insofern nicht ungefähr- Wettbewerb, dann das Kartellgesetz, dann eine Totalrevi-

lich, als sich unter dem Druck des neuen Gesetzes Kredit- sion des Lebensmittelgesetzes, ein Postulat ist überwiesen

formen entwickeln könnten, die weniger offenkundig, für betreffend die wirtschaftliche, soziale, psychologische und

den Kreditnehmer aber noch riskanter sind. rechtliche Stellung des Patienten. Wir sind auch daran, ein

Halten Sie mir nun bitte nicht - wie der Herr Kommissions- Touristenrecht zu schaffen. Man könnte fast meinen, unser

präsident - vor, die Gesetzesvorlage gehe auf Vorstösse Volk bestehe aus zwei Lagern: auf der einen Seite aus skru-

eines liberalen Ratsmitgliedes aus den Jahren pellosen, äusserst geschäftstüchtigen Scharlatanen, auf der

1964/1969/1971 zurück; ganz abgesehen davon, dass ich in anderen Seite aus massenweise übertölpelten, in höchstem

meinem persönlichen Namen spreche, fühle ich mich des- Masse schutzbedürftigen Konsumenten. Diesem Bild wider-

wegen gar nicht gehemmt. In diesen 10 oder 20 Jahren - spreche ich, weil es an der Wirklichkeit vorbeigeht.

Herr Kommissionspräsident - haben sich die Bedingungen Seit der Aufnahme der Arbeiten für ein Konsumkreditgesetz

und Verhältnisse, unter denen Herr Deonna seinerzeit diese ist einiges geschehen. Herr Kollege Linder hat es Ihnen

Vorstösse unterbreitet hat, ganz entscheidend verändert. gesagt. Ich erinnere daran, dass die Kreditbanken zusam-

Wenn meine Idee, Ihnen Nichteintreten zu beantragen, vom men eine zentrale Debitorenkontrollstelle errichtet haben,

Herrn Kommissionspräsidenten als Ironie des Schicksals bei der rund 90 Prozent aller laufenden Kredite und Kredit-

bezeichnet wurde, möchte ich darauf antworten: Wir dürfen gesuche im Interesse einer verantwortungsbewussten Kre-

berücksichtigen, was seit Beginn dieser 20jährigen Lei- ditgewährung und der Verhinderung unverantwortlicher

densgeschichte in der wirtschaftlichen Umwelt geschehen Kettenverschuldungen registriert und erfasst werden. Wei-

ist. Wir können nicht darüber hinweggehen; es ist auch ter sind heute bei fast allen Verträgen Restschuldversiche-

heute noch nicht verboten, gescheiter zu werden. rungen eingebaut. Tritt wegen Krankheit, Invalidität oder

Todesfall des Kreditnehmers eine Zahlungsunfähigkeit ein,

Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, an diesem Bei-

dann werden dadurch die finanziellen Konsequenzen abge-

spiel dem Bundesrat zu erkennen zu geben, dass wir

deckt bzw. vermieden. Anders als in den meisten umliegen-

Gesetzesvorlagen kritisch prüfen und bereit sind, die Ver-

den Ländern bewegen sich heute bei uns die Zinssätze für

antwortung zu übernehmen, eine Gesetzesvorlage nicht nur

solche Kreditverträge, auch verglichen mit den kommerziel-

an 30 Orten zu korrigieren, sondern wenn nötig auch abzu-

len Krediten, in einem verantwortbaren und volkswirtschaft-

lehnen und dass wir dieses Gesetz als gesetzgeberisch

lich vernünftigen Rahmen. In der Regel sind es 13 bis 16

fragwürdig und materiell unnötig empfinden.

Prozent, die Restschuldversicherung Inbegriffen.

Ich bitte Sie, Nichteintreten zu beschliessen.

Es sind aber auch konsumentenpolitische und volkswirt-

schaftliche Bedenken, die gegen den Gesetzesentwurf

Hunziker: Bei meinem Rückweisungsantrag habe ich mich sprechen. Zu weit getriebene Schutzbestimmungen

von folgenden Überlegungen leiten lassen: Die Konsum- erschweren oder verhindern die volkswirtschaftlich uner-

finanzierung durch Kredite entspricht einem legitimen lässlichen Kreditgeschäfte in einem geordneten und sinn-

Bedürfnis und ist aus sozialpolitischen und volkswirtschaft- voll geregelten Rahmen. Wir begünstigen dann das Auf-

lichen Gründen nicht mehr wegzudenken. Sie kann aber zu kommen eines grauen Marktes, der sich dem Gesetzgeber

Missbräuchen führen, die es nach Möglichkeit zu unterbin- zu entziehen sucht und vom Kreditkonsumenten unverhält-

den gilt. Aus diesem Grund bin ich nicht gegen ein Gesetz. nismässige Konditionen verlangt. Betroffen wären dann

Ich bin für ein Missbrauchsgesetz, das sich auf das ausgerechnet die wirtschaftlich Schwachen. Übrigens zieht

beschränkt, was wirklich geregelt werden muss. Ich bin dieses Gesetz die Zwangsjacke nicht den Banken, sondern

aber gegen ein Gesetz, das über das Ziel hinausschiesst den Kreditnehmern und vor allem den Kleinen über.

und mit überrissenen Eingriffen in unser marktwirtschaftli- Wie sieht eigentlich die Situation mit den Konsumkrediten

ches Geschehen und in unser freiheitliches System verbun- zahlenmässig aus? Wir haben pro Jahr erteilte Konsumkre-

den ist. Unsere Bürger sind weder unmündig noch fehlt dite von rund 3 Milliarden. Das sind 3 Prozent des sich auf

ihnen die Möglichkeit, sich zu informieren. Sie wollen auch 100 Milliarden Franken belaufenden privaten Konsums oder

gar nicht, dass man ihnen die Selbstverantwortung immer knapp 2 Prozent der in der Schweiz gewährten Kredite. Ver-

mehr abnimmt und ihnen vom Staat aus ihre Bedürfnisse gleicht man die Pro-Kopf-Verschuldungen im Konsumkre-

vorformuliert werden. Der Gesetzesentwurf geht für mich ditbereich mit ändern Ländern, dann befinden wir uns - wie

von einem falschen und unakzeptablen Bild des Bürgers das der Herr Kommissionspräsident ausgeführt hat - am

aus. Ihm muss nicht ständig staatliches Heil verordnet wer- unteren Ende der Skala. Statistiken kann man für beide Ver-

den. Missbrauchsbekämpfung: ja, wo nötig; staatliche sionen verwenden. Gestatten Sie mir daher auch, zwei Sta-

Bevormundung des Bürgers: nein, weil unnötig und auch tistiken kurz zu zitieren.

unwürdig. Das Betreibungsamt der Stadt Baden erstellt jährlich derar-

Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf verletzt den Grund- tige Aufstellungen, die in diesem Zusammenhang auf-

satz der Verhältnismässigkeit und unterschätzt die eigene schlussreich sind. Beispielsweise wurde für das vorletzte

Urteilsfähigkeit unseres Bürgers. Dieser wird übrigens nicht Jahr ausgewiesen, dass folgende Anteile der Betreibungen

dadurch mündig, dass ihn der Staat von der Selbstverant- zu verzeichnen waren: 24 Prozent wegen Steuern, 20 Pro-

wortung dispensiert. Mit meinem Unbehagen stehe ich zent wegen Warenlieferungen und Handwerkerforderungen,

nicht allein da. Es wird von immer mehr Leuten geteilt, inter- 16 Prozent wegen Versicherungsprämien und Krankenkas-

essanterweise auch von Herr Prof. Dr. Hans Giger, der als senbeiträgen und 8 Prozent wegen Abzahlungskäufen und

Experte beim Zustandekommen dieses Gesetzesentwurfes Kleinkrediten. Oder gemäss einer Veröffentlichung des Für-

2-N

Crédit à la consommation. Loi 10 N 25 janvier 1982

sorgeamtes der Stadt Bern, das ja unter der Leitung unse- keit, eine Materie gesetzlich in den Griff zu bekommen,

res Kollegen Bratschi steht, betreffend 1979, hatten von andererseits mit der Forderung der freien Marktwirtschaft,

den Personen, die von der Fürsorgedirektion unterstützt möglichst das Spiel der Kräfte walten zu lassen und den

werden mussten, nur 7 Prozent Kleinkredite. Bei den Gesu- Bürger nicht zu bevormunden. Für uns stellt sich auch die

chen um Steuererlass wurde nur in 0,36 Prozent aller Fälle Frage, ob und wie weit das zugegebenermassen nicht sehr

ein Kleinkredit als Argument angeführt. einfache Gesetz mit dem Slogan unserer Partei «Mehr Frei-

Wie steht es mit der Kettenverschuldung und den Betrei- heit und Selbstverantwortung, weniger Staat» zu vereinba-

bungen? Auch hier ist es nicht unbedingt so dramatisch, ren ist.

wie das gerne an die Wand gemalt wird. Gestützt auf Anga- Wenn wir uns für die grösstmögliche Freiheit des Einzelnen

ben der genannten zentralen Debitorenkontrolle ergibt sich und für die Wahrung seiner menschlichen Würde einsetzen,

per Ende 1980 folgendes Bild: Kunden mit mehr als drei so wissen wir dennoch, dass jeder Freiheit Grenzen gesetzt

Verträgen gibt es nur noch 0,5 Prozent; Kunden mit drei sind. Freiheit bedingt Verantwortung, und der Einzelne

Verträgen 2,5 Prozent; solche mit zwei Verträgen 14,8 Pro- muss in der Lage sein, diese Verantwortung wahrzuneh-

zent; Kunden mit einem einzigen Vertrag machen den Gros- men. Der Schutz der Freiheit bedingt aber auch, dass Miss-

steil aus: 81,9 Prozent. bräuche nach Möglichkeit ausgeschaltet werden. Wenn

1980 - das ist interessant - entfielen auf 1000 monatlich fäl-

deshalb unsere Fraktion grundsätzlich für Eintreten stimmt,

lig werdende Raten ganze 13 Betreibungsandrohungen, so vor allem deshalb, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass

und es wurden nicht einmal vier Zahlungsbefehle ausge- leider - ich möchte betonen: leider - nur eine gesetzliche

stellt. Ein Blick auf unsere Nachbarländer zeigt, dass es Regelung genügend Schutz gegen Missbräuche auf dem

dort entweder keine solchen Gesetze gibt, oder dass sie Sektor des Konsumkredites bietet. Und hier treffen wir uns

keine auch nur annähernd so tiefgreifenden und detaillier- wieder mit dem Rückweisungsantrag von Kollege Hunziker,

ten Eingriffe vorsehen, wie das der Gesetzesentwurf hier der ja dargelegt hat, dass auch nach seiner sehr liberalen

täte. Auffassung ein Gesetz notwendig ist.

Nicht zu befriedigen vermag mich das Gesetz im weiteren in Zwar haben die Bemühungen der Privatwirtschaft - das hat

gesetzessystematischer Hinsicht. Weil derart viele Einzel- Herr Linder dargelegt -, Missbräuche auszuschalten,

heiten und auch verschiedene Kauf- und Kreditvertragsar- bereits bemerkenswerte Erfolge erzielt. Leider aber gibt es

ten miteinander geregelt werden, ist ein unübersichtlicher immer noch viel zu viele Aussenseiter - ich möchte sogar

und für die praktische Rechtsanwendung äusserst schwie- ganz deutlich sagen: gerissene Geschäftemacher -, denen

rig zu handhabender Entwurf entstanden - mit sage und noch allzu viele Konsumenten mehr oder weniger schutzlos

schreibe 60 Artikeln, von denen einzelne mehr als 10 Ziffern ausgeliefert sind. Es kann nämlich nicht bestritten werden,

aufweisen. Dem sage ich nicht, wie der Her Kommissions- dass gerade auf dem Gebiete des Konsumkredites eine

präsident, Leitplanken. Das ist ein Gestrüpp von Fangnet- nicht nur aufdringliche, sondern oft sogar irreführende Wer-

zen, in dem sich weder der Bürger noch der Rechtskundige bung betrieben wird. Inserate, wie zum Beispiel «Ich nehme

zurechtfindet. Ich bin für Leitplanken. Dazu braucht es fünf das Geld nicht gern vom Kassabüchlein, um die Steuern zu

oder zehn Artikel, die im wesentlichen das regeln, was ich bezahlen», «Zahlen Sie Ihre Steuern auf Kredit» oder «Sie

Ihnen in meinem Rückkommensantrag dargestellt habe: erhalten sofort Bargeld ohne jegliche Nachfrage beim

eine knappe, klare, einfach anzuwendende und griffige Arbeitgeber, beim Nachbarn oder Vermieter» gehen doch

Missbrauchsgesetzgebung. Die kann auch rasch vorgelegt eindeutig darauf aus, labile Menschen zum unüberlegten

werden. Die Vorarbeiten des Bundesrates und der Kommis- Geldausgeben zu veranlassen.

sion sind ja ausserordentlich umfangreich und wertvoll. Ein besonderer Stein des Anstosses bei der gegenwärtigen

Abschliessend möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Regelung bzw. eben Nicht-Regelung ist die fehlende Trans-

Schweiz das Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen parenz der Konditionen. Sie können in allen diesen schönen

und der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung punkto Klein- Inseraten tatsächlich sehr viel lesen, aber den Zinssatz wer-

kredite ist. Es gibt noch zwei Länder in der gleichen Grös- den Sie kaum einmal zu Gesicht bekommen. Der Zinsatz

senordnung; sie differieren um 10 oder 20 Franken. Die zu von 12 bis 14,16, ja bis 18 Prozent wird verschwiegen. Man

bekämpfenden Missbräuche betreffen 2 Prozent der Kredit- kann auch durch Verschweigen sehr unfair handeln. Eben-

nehmer. Ich sehe daher nicht ein, warum derart pedanti- falls wird sehr oft mit relativ kleinen monatlichen Ratenzah-

sche, alle Konsumkreditnehmer betreffende Einschränkun- lungen gelockt, die sich dann allerdings über viele Jahre

gen erlassen und der Selbstverantwortung und dem gesun- erstrecken und die die Konsumenten dazu verführen, meh-

den Urteil des Bürgers so wenig Bedeutung beigemessen rere Kredite aufzunehmen, bis sie dann nicht mehr ein und

werden soll. Es kann nicht Aufgabe unseres Staates sein, aus wissen.

den Bürger und Konsumenten in dieser Weise zu gängeln Und nun kann man einwenden, der Schweizer Bürger sei ja

und derart unverhältnismässig in unser freiheitliches und selber mündig, er müsse doch nicht vor sich selber

marktwirtschaftliches System einzugreifen. Unser Volk geschützt werden. Das gilt sicher für die grosse Mehrheit

besteht nicht aus dummen Bürgern, die der Staat vor allem unserer Mitbürger. Die grosse Mehrheit hat den Schutz

und jedem schützen muss. Wir wollen kein Gesetz, das die durch das Konsumkreditgesetz nicht nötig, sie wird aber

Vertragsfreiheit aushöhlt, Dinge dem Richter zuweist, die von diesem Gesetz auch nicht betroffen. Ihr kann das

die Kreditvertragsparteien selber regeln können. Unser Volk Gesetz gleichgültig sein. Das Gesetz ist aber leider nötig -

muss nicht bevormundet werden. Darum bitte ich Sie, mei- ich sage nochmals: leider -, weil der heutige Zustand auf

nem Rückweisungsantrag, den die freisinnige Fraktion dem Sektor Kleinkredit und in einem kleineren Ausmass

mehrheitlich ebenfalls unterstützt, zuzustimmen. auch noch bei den Abzahlungs- und Vorauszahlungsge-

schäften viel zu viele Sozialfälle zur Folge hat. Der Kommi-

Präsidentin: Es folgen nun die Fraktionssprecher. sionspräsident hat hier sehr interessante Zahlen dargelegt,

ich will sie hier nicht erneuern. Aber man kann nun diese

Meier Kaspar: Die Organisation dieser Debatte hat es mit Zahlen ansehen wie man will: hier geht es nicht um Pro-

sich gebracht, dass mein Votum für die freisinnig-demokra- zente, sondern es geht um Schicksale. Wenn Sie 3, 5 oder 8

tische Fraktion unmittelbar nach dem Rückweisungsvotum Prozent nehmen, scheint das sehr wenig zu sein. Wenn Sie

unseres Kollegen Hunziker kommt. aber von den 400 000 - diese Zahl ist genannt worden -

Mein Antrag für die Fraktion auf Eintreten zeigt Ihnen des- Kleinkreditgeschäften ausgehen und 5 Prozent davon als

halb die Problematik oder - wenn Sie wollen - das Dilemma, Sozialfälle betrachten, so sind das 20000 Schicksale,

in dem sich unsere Fraktion in dieser Frage befindet. Und Sozialfälle, die in viele Familien Unheil bringen und die

tatsächlich, der Liberale - ich glaube nicht nur der in der Behörden beschäftigen, 20 000 Fälle, die am Schluss wieder

freisinnig-demokratischen Partei organisierte Liberale - ist die 90 Prozent jener Steuerzahler zu berappen haben, die

hier mit zwei auseinandergehenden Interessenkreisen kon- von diesem Gesetz nicht betroffen sind. Natürlich wird hier

frontiert. Einerseits mit dem Wunsch, ja mit der Notwendig- übertrieben. Wir haben ja eine ganze Dokumentation mit

25. Januar 1982 N 11 Konsumkreditgesetz

Sozialfällen erhalten, die vielfach Einzelfälle sind und bleiben. M. Bonnard: Le crédit à la consommation, qu'il revête la

Sehr oft sind Kleinkredite oder Vorauszahlungs- oder forme de la vente à tempérament ou celle du prêt sans

Abzahlungsgeschäfte nicht die Ursache von Schwierigkei- garantie, est aujourd'hui un fait social. Il est inhérent à la

ten, sondern die Folge. Weil man Schwierigkeiten hat, geht société de consommation, qui grâce à la publicité d'une

man zum Kleinkreditgeber oder kauft auf Abzahlung. Aber part, et au peu de jugement du consommateur moyen

auch das Umgekehrte kommt vor. Weil man auf Abzahlung d'autre part, réussit assez bien à faire croire à chacun

kauft, auf Kredit lebt, wird man zu einem Sozialfall. Ich d'entre nous que nous n'arrivons pas à vivre sans les multi-

glaube, der Streit darüber, was nun Ursache und Wirkung ples gadgets qu'elle crée.

ist, führt uns nicht weiter. Meine Befürwortung des Geset- Je crois cependant que le crédit à la consommation est

zes ist dadurch motiviert, dass hier ein verbesserter und inhérent aussi à notre Etat social qui, en introduisant le sys-

verschärfter Sozialschutz gefunden wird, den ich als not- tème des assurances sociales obligatoires, a en même

wendig erachte. Übrigens ist es interessant, dass auch die temps introduit l'épargne forcée, cette épargne forcée qui,

Schweizerische Bankiervereinigung grundsätzlich für eine avec l'inflation, mine peu à peu la libre épargne, c'est-à-dire

gesetzliche Regelung des Konsumkredits eintritt. Sie hat celle qui procède de l'effort délibérément voulu par l'indi-

bereits im letzten Jahresbericht 1980/1981 grundsätzlich vidu. On peut regretter cette situation, notre groupe la

Stellung genommen. Ich zitiere: «Von Bankenseite wird regrette. Le fait social du crédit à la consommation n'en est

Wert darauf gelegt, dass auch in diesem an Bedeutung pas moins là, et il paraît correspondre aux besoins d'une

zunehmenden Teil der Kreditwirtschaft klare und kundenge- partie importante de notre population, soit presque le 10

rechte Verhältnisse herrschen.» pour cent.

Anerkannt werden dürfen sicher die bereits getroffenen Les contrats par lesquels il est possible d'obtenir un crédit

Massnahmen der Banken. Ich denke an die Musterverträge, à la consommation comportent certains risques. Le plus

an die zentrale Debitorenkontrolle, den freiwilligen Verzicht important sans doute résulte d'une certaine inégalité possi-

auf Lohnzessionen, die Rechtsschutzversicherung und die ble entre les parties au contrat, l'une, vendeur ou prêteur

Werbeeinschränkungen im Kleinkreditgeschäft. Aber diese professionnel, l'autre, acheteur ou emprunteur moins expé-

Bemühungen auf privatwirtschaftlicher Basis sind leider rimenté, conditionné par une habile publicité, et qui est peu

nicht genügend, weil - wie ich bereits erwähnt habe - sich enclin à raisonner au-delà du très court terme. Si cette iné-

Aussenseiter nicht an diese Vereinbarungen halten, und galité existe réellement, le risque existe alors aussi que

eben nur mit dem Gesetz erfasst werden können. l'acheteur ou l'emprunteur s'endette au-delà de ses possi-

Unsere Fraktion wird sich für ein möglichst einfaches bilités. Dans certains cas, cet endettement excessif

Gesetz einsetzen. Das ist der Beweggrund, dass sie einer entraîne un cortège de problèmes sociaux, en particulier

Rückweisung mehrheitlich zugestimmt hat. Sie wird sich pour la famille de l'emprunteur. Notre groupe admet que

vor allem gegen jede zu starke Beschränkung der persönli- ces risques se réalisent dans un nombre limité de cas.

chen Freiheit, gegen zu rigorose Ereignisse zur Wehr set- L'Etat social que nous avons progressivement mis sur pied

zen. Wir sind uns auch bewusst, dass Kleinkreditgeschäfte, n'abandonne pas à leur misère ou à leurs sottises ceux qui

Abzahlungsgeschäfte in der freien Marktwirtschaft - da bin sont incapables de gérer leurs affaires. Il les prend en

ich mit Herrn Linder vollständig einig - einer Notwendigkeit charge, paie leurs dettes avec plus ou moins de générosité.

entsprechen. Solche Geschäfte tragen in vielen Fällen zur On peut dès lors comprendre que cet Etat si généreux

Verbesserung der Lebenshaltung bei; sie dienen zum Aus- prenne certaines mesures pour essayer d'empêcher que ne

gleich sozialer Rangunterschiede und ermöglichen es vor se produisent des situations qu'il devra sinon redresser.

allem jungen Leuten, ihren Lebensstandard zu heben. Es ist Pour le groupe libéral, cela peut justifier jusqu'à un certain

auch unbestritten, dass der Kleinkredit als Notstandsdarle- point que l'Etat intervienne dans le crédit à la consomma-

hen viele unverschuldete finanzielle Engpässe reibungslos tion.

überwinden hilft. L'Etat libéral que nous connaissons aussi à côté de l'Etat

Die Bankiervereinigung - ich muss sie nochmals zitieren - social repose en particulier sur la liberté des contrats et sur

erklärt richtig, dass der Konsumentenschutz an sich am la responsabilité des individus, qui assument les risques et

besten gewährleistet ist, wenn auch die Banken in Eigen- les profits des contrats qu'ils concluent. Cette liberté et la

verantwortung dafür sorgen, dass dieser besondere responsabilité qui en découle n'existent, il est vrai, que si

Bereich des Kapitals des kleinen Mannes sich durch ein kla- les deux parties au contrat sont libres autant l'une que

res Konkurrenzverhalten der Anbieter und durch einen wirk- l'autre. Elles le sont lorsqu'elles se trouvent sur pied d'éga-

samen, aber nicht marktbehindernden Sozialschutz aus- lité et qu'aucune d'entre elles ne peut exercer sur l'autre

zeichnet. une pression découlant de sa position dominante. Si ces

Gestatten Sie mich noch, auf ein Detailproblem zu spre- conditions ne sont pas remplies, l'Etat, qui a aussi pour

chen zu kommen, nämlich zur Frage des Mehrfachkredites. tâche de garantir les libertés, ne peut pas demeurer indiffé-

Ich werde mich dann in der Detailberatung hierzu nicht rent. Dans la mesure où l'équilibre est réellement rompu

mehr äussern. Wir haben uns in der Kommission sehr ein- dans le domaine du crédit à la consommation, la Confédéra-

gehend darüber unterhalten. Aus sozialen Gründen wäre es tion est habilitée à intervenir.

falsch, die Kreditmöglichkeit nur auf einen einzigen Kredit

zu beschränken, denn die Möglichkeit, mit einem zweiten Mais, mes chers collègues, toute intervention de la Confé-

Kredit Schwierigkeiten zu überwinden, zeigt sich sehr oft, dération est soumise au principe de la proportionnalité.

und ich glaube, es ist eine Notwendigkeit, dass man hier Cela signifie que l'Etat fédéral ne peut prendre que les

dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmt. Das glei- mesures nécessaires pour atteindre le but visé, et qu'il ne

che gilt für die Höchstlaufzeit. doit en prendre aucune dont les effets iraient au-delà de ce

Mit ihrer Zustimmung zum Eintreten bekundet die freisin- qui est indispensable.

nig-demokratische Fraktion, dass sie für das Gesetz als La question générale qui nous est posée aujourd'hui est

notwendiges Sozialschutzgesetz eintritt. Mit der Zustim- celle de savoir si, le principe d'une intervention de l'Etat

mung zum Rückweisungsantrag von Herrn Hunziker bringt étant admis, le projet respecte la règle de la proportionna-

sie aber gleichzeitig zum Ausdruck, dass dieses Gesetz lité de ces interventions. Cette question est loin d'être aisée

den Rahmen der Missbrauchsgesetzgebung nicht über- à résoudre.

schreiten darf. Ich möchte Sie deshalb bitten, von weiteren La liberté des contrats, je l'ai dit, ne serait pas sauvegardée

Einschränkungen, von noch rigoroseren Bedingungen als en matière de crédit à la consommation si vendeurs ou prê-

jenen, die die Kommission hier im Kompromiss gefunden teurs jouissaient d'une position de force dont il ne serait

hat, abzusehen. Nur so, glaube ich, wird eine Mehrheit pas possible de les empêcher d'user. Mais cette liberté des

unserer Fraktion am Schluss auch noch dem Gesetz contrats ne serait pas davantage garantie si les mesures de

zustimmen. protection prises en faveur de l'acheteur ou de l'emprun-

Ich beantrage Ihnen namens der Fraktion Eintreten. teur devaient être telles qu'on ne trouverait en définitive

Crédit à la consommation. Loi 12 N 25 janvier 1982

plus personne pour offrir des objets à vendre à crédit ou sion; en votation finale je me suis finalement abstenu. Deux

pour proposer des prêts sans garantie. motifs m'ont conduit à ne pas voter contre le projet, alors

Dans le projet qui nous est soumis, les mesures proposées que j'en avais terriblement envie, Monsieur le conseiller

pour protéger l'acheteur ou l'emprunteur sont draco- fédéral! Premier motif: nos collègues de la commission qui

niennes. Ainsi en va-t-il, par exemple, des règles instituées ont une expérience pratique des affaires - je pense notam-

en cas de nullité du contrat. Dans le droit ordinaire, en cas ment à M. Eggli de Winterthour - ont pu démontrer, à l'aide

de nullité du contrat, les parties se restituent en principe d'exemples pratiques, la réalité du problème. Le problème

leurs prestations et peuvent réclamer réciproquement des existe. D'autre part, je dois dire qu'en dépit des efforts des

dommages et intérêts, visant à les remettre dans la situa- grandes banques et des banques cantonales pour essayer

tion où elles auraient été si le contrat n'avait pas été conclu. de mettre de l'ordre dans ce domaine, il faut reconnaître -

Si le contrat de vente à tempérament est nul, par exemple et nous en avons quasi tous les jours la preuve dans la

parce que les conditions de forme n'ont pas été respec- presse et sur les panneaux d'affichage - que certains éta-

tées, le vendeur peut bien exiger la restitution de la chose. blissements continuent à avoir des pratiques douteuses et

Il devra, ce qui est normal aussi, restituer les acomptes à attirer le client par une réclame abusive.

reçus. En revanche, et cela sort du système ordinaire, il ne Si, en définitive, la majorité de notre groupe vote l'entrée en

pourra pas réclamer de loyer pour la chose ni d'indemnité matière, je dois souligner qu'il le fera sans aucun enthou-

éventuelle pour dépréciation ou usage de la chose. De plus siasme et en demeurant profondément sceptique. Nous

- le rapporteur français l'a rappelé tout à l'heure - il sera avons réglementé, il y a quelques années, avec beaucoup

tenu de restituer l'acompte, non seulement avec un intérêt de soin, la vente à tempérament en imposant toutes sortes

usuel de 5 à 6 pour cent, mais avec un intérêt beaucoup de formalités aux deux parties au contrat. Pour échapper à

plus lourd, soit 12 pour cent. Cette réglementation exorbi- ces formalités, les vendeurs ont imaginé de recourir au petit

tante, au vrai sens du terme, est destinée à avoir un effet crédit qui demeurait parfaitement libre. Nous réglementons

préventif qu'on fait jouer d'ordinaire au droit pénal. Elle va aujourd'hui le petit crédit; or ceux qui y recourent trouve-

loin, elle est très dure, et pour nous, elle est à la limite de ront sans aucun doute le moyen d'échapper aux restric-

l'admissible. Les motifs qu'on peut invoquer pour la justifier tions que nous imposons. Dans dix ans, nos successeurs

sont de deux ordres: d'une part, les vendeurs et les prê- s'occuperont, dans cette même salle, de dresser de nou-

teurs sont quasi toujours des professionnels; il ne leur est velles barrières sur les voies explorées par les astucieux

donc pas difficile de respecter la loi, et en particulier les exi- prêteurs et les astucieux vendeurs que notre pays abrite

gences de forme, et s'ils la violent, ils commettent à tout le sans aucun doute. Si nous persévérons dans la ligne des

moins une négligence grave qui rend soutenable la sanction principes qui inspirent le projet, nous devrons sans cesse

civile qui est prévue. Si l'irrégularité n'a plus sa source dans imaginer de nouvelles règles pour endiguer les déborde-

une négligence, mais dans une intention délibérée de violer ments de l'imagination des parties au contrat; et nous

la loi, on doit alors admettre que le prêteur ou le vendeur n'échapperons à ce cercle vicieux que si nous trouvons un

poursuivait un but illicite. Pour les cas de ce genre, l'article tout autre système. Je prétends qu'un tel système existe;

66 du Code des obligations a ouvert la voie à des sanctions j'en ai esquissé l'essence dans une proposition de minorité

civiles allant largement au-delà des règles ordinaires de la que je défendrai dans le cours des débats; peut-être le

nullité. Les solutions du projet sont dans une ligne finale- Conseil des Etats trouvera-t-il là de quoi alimenter ses

ment assez proche de cet article 66, ce qui peut les rendre réflexions.

soutenables. La majorité de notre groupe - avec un peu de désespoir au

Le projet restreint aussi très fortement la responsabilité cœur - ne pourra pas suivre la proposition de son excellent

individuelle et la liberté de manœuvre de l'acheteur ou de membre David Linder. Mais nous partageons très largement

l'emprunteur. Par exemple, s'il est marié, il devra obtenir le les préoccupations de celui-ci; et si nous n'obtenons pas

consentement de son conjoint; il ne peut pas donner son de substantiels assouplissements de ce projet de loi, nous

salaire en garantie, alors que c'est souvent son seul moyen; voterons finalement contre.

il doit révéler à son cocontractant tous les autres engage- Nous ne pouvons, malheureusement, pas suivre non plus la

ments qu'il peut avoir en matière de crédit à la consomma- proposition de M. Hunziker, savoir le renvoi au Conseil

tion; s'il obtient ce crédit, son nom, les clauses du contrat fédéral. Voyez-vous, le Conseil fédéral a choisi un système,

seront communiqués d'office à une centrale. l'administration l'a mis sur pied - je rends hommage ici à

Ces règles seront mal ressenties par ceux qui utilisent le M. Widmer - avec un soin et une logique remarquables.

crédit à la consommation et qui respectent leurs obliga- Puis notre commission s'est occupée de cette affaire pen-

tions. Elles le seront d'autant plus que ces débiteurs cor- dant 24 journées. A mon avis, un renvoi au Coneil fédéral ne

rects représentent le 90 pour cent des débiteurs intéres- suffira pas à renverser cette énorme machine qui s'est mise

sés. Pour ce 10 pour cent de débiteurs qui ne savent tout en route. Il faut des yeux neufs. Ces yeux neufs nous les

simplement pas gérer leurs affaires, les autres subissent trouverons au Conseil des Etats - du moins je le souhaite -

une restriction grave à leurs libertés. Si ces débiteurs et c'est au Conseil des Etats qu'il faut maintenant renvoyer

imprudents étaient seuls en cause, les mesures proposées cette affaire.

seraient, à mon avis, excessives. Force est de constater

cependant que souvent ils entraînent dans leurs difficultés Aider: Für uns bewegt sich die vorliegende Revision des

leur famille. Ce fait conduit la majorité de notre groupe à Obligationenrechts in einem Dreieck; einem Dreieck, das

admettre en règle générale, et non sans beaucoup d'hésita- bestimmt wird durch einen rechtspolitischen, einen wirt-

tion, les mesures proposées. schaftspolitischen und einen sozialpolitischen Blickwinkel.

Tout au long des débats de la commission, je me suis Neu ist das Thema absolut nicht! Wohl haben sich aber mit-

efforcé - M. le conseiller fédéral et le président de la com- unter offenbar die Auffassungen darüber geändert, was nun

mission pourront en témoigner - d'assouplir le projet de loi wirklich rechtens, was sozial sein soll! Lesen wir etwa in

pour que la liberté contractuelle et la responsabilité indivi- den Apokryphen des Alten Testaments im Buch Sirach,

duelle soient moins strictement limitées, mais - M. le 29. Kapitel, Verse 1 und 2: «Wer seinem Nächsten leiht, der

conseiller fédéral m'en rendra aussi témoignage - je n'y tut ein Werk der Barmherzigkeit, und wer Güter hat, der soll

suis que très partiellement parvenu. solches tun. Leihe deinem Nächsten, wenn er es bedarf,

Si je n'ai pas présenté davantage de propositions de mino- und Du, anderer, gib's auch wieder zu bestimmter Zeit.»

rité c'est surtout par souci d'économie. Mais, je dois vous Wenn man dieser biblischen Konzeption von Barmherzig-

le dire, notre groupe votera toutes les propositions qui ten- keit die Thesen etwa der zeitgenössischen Caritas und

dront à assouplir le système mis sur pied par notre commis- eines Teils der Sozialarbeiter gegenüberstellt, wie sie uns in

sion. reichlichem Masse zugegangen sind, dann liegt dazwischen

Je dois vous l'avouer aussi, j'ai longuement hésité sur la doch eine sehr beträchtliche Spannweite. Mehr vielleicht als

position que je devais prendre dans le cadre de la commis- bei manch anderem Gesetz müssen wir uns vorweg dar-

25. Januar 1982 13 Konsumkreditgesetz

über klar sein, um was es bei dieser Revision des Obligtio- zwischen Anbieter und Nachfrager gestört ist, die Spiesse

nenrechts geht. wieder gleichlang werden.

Wir ändern Bestimmungen im Bereich von Kauf und Darle- Wir anerkennen, dass die Revisionsvorlage in der Fassung

hen. Wir haben es mit Zivilrecht zu tun. Es geht um die zivil- der Kommission diesem Aspekt Rechnung trägt. In einzel-

rechtliche Präzisierung der Rechtsstellung von Verkäufer nen Punkten, etwa in bezug auf die Höhe des zulässigen

und Käufer, von Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Zinses bei Kleindarlehen zu Lasten der Kreditgeber noch

Dabei dürfen wir davon ausgehen, dass unser Obligationen- etwas weiter hätte gehen können.

recht an sich eine ausgewogene Rechtsordnung darstellt, Ein Wort noch zum Interessenausgleich: Wir halten dafür,

d. h. eine Rechtsordnung, die die Interessen von Verkäufer dass die Revisionsvorlage dieses Grundanliegen jeder Zivil-

und Käufer, von Darlehensgeber und Darlehensnehmer rechtsordnung respektiert. In einzelnen Punkten - ich

auch heute noch in befriedigender Weise ausgleicht. Es nenne etwa die vorzeitige Reglierung des Kaufpreises beim

wäre vermessen, unter dem Eindruck gewisser wirtschaftli- Abzahlungskauf oder auch die vorzeitige Rückgabe des

cher oder auch gesellschaftlicher Veränderungen, deren Kleindarlehens - ist es nach unserer Meinung sogar gelun-

Zeuge wir in den letzten Jahren waren, nun gleich grundle- gen, eine nicht nur ausgeglichene, sondern auch praktika-

gende Modifikationen zu verlangen. Diese Veränderungen ble Lösung zu finden, was bei der teilweise eher dirigistisch

waren im übrigen auch gar nicht so fundamental, wie das anmutenden Vorlage ja nicht unbedingt selbstverständlich

bisweilen behauptet wird. war. Soviel zu den rechtspolitischen Erwägungen. Wir

Wenn wir demgemäss die Gesetzesvorlage in erster Linie haben uns von diesen auch bei unserer Arbeit in der Kom-

unter rechtspolitischen Gesichtspunkten würdigen, so mission leiten lassen.

heisst dies auch, dass wir darauf achten müssen, gewisse

Zur Wirtschaftspolitik: Wir wissen, dass das Kleindarlehens-

Grundwerte des Obligationenrechts nicht aus den Augen

geschäft in den letzten Jahren zu einem nicht unbedeuten-

zu verlieren. Als solche betrachten wir - es geht mir da

den Faktor der Tätigkeit von Banken geworden ist. Man

ganz ähnlich wie Herrn Bonnard - den Grundsatz der Ver-

kann nun aus wirtschafts- und konjunkturpolitischer Sicht

tragsfreiheit, der Selbstverantwortlichkeit der Vertrags-

eine Menge von Überlegungen anstellen, wie nützlich oder

partner und den Interessenausgleich. Von diesen Grund-

wie schädlich dieses Darlehensgeschäft für unsere Wirt-

werten her kommen wir innerhalb des geltenden Rechtssy-

schaft sei. Einigkeit hierüber wird kaum je herzustellen sein!

stems ganz natürlich zu einigen präzisen, konkreten Forde-

Wir sind darüber hinaus aber auch der Ansicht - und das

rungen an die Revisionsvorlage. Vertragsfreiheit bedeutet,

möchte ich ganz dezidiert festhalten -, dass diese

dass die Vertragspartner grundsätzlich frei sind, wie sie ihre

Gesichtspunkte im Rahmen der Revisionsarbeit nicht

Beziehungen ausgestalten wollen. Vertragsfreiheit beinhal-

berücksichtigt werden können. Die positiven und negativen

tet aber auch, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten

volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Geschäfts «Abzah-

der Parteien klar sind; sie müssen transparent sein. In die-

lungskauf» und «Kleindarlehen» müssen im Rahmen einer

sem Sinne begrüsst die unabhängige und evangelische

zivilrechtlichen Gesetzgebung unberücksichtigt bleiben und

Fraktion die Bemühungen von Bundesrat und Kommission,

dürfen auch vom Bundesrat, soweit ihm das Gesetz

mehr Transparenz in die Teilzahlungs- und Kleinkreditge-

bestimmte Kompetenzen zur Ausweitung des Anwen-

schäfte zu bringen.

dungsbereichs einräumt, nicht in Betracht gezogen werden.

Zum Grundsatz der Selbstverantwortung: Dieser hat in den Es kann bei der Ausweitung des Anwendungsbereichs nur

Debatten in der Kommission, aber auch in den bisherigen um rechts- und sozialpolitisch massgebliche Kriterien

Diskussionen in der Öffentlichkeit immer wieder zu grossen gehen, nicht aber um wirtschafts- und konjunkturpolitische

Kontroversen Anlass gegeben. Herr Linder hat sie im ein- Kriterien.

zelnen bereits wiederaufgenommen. Das Stichwort von der

Was nun schliesslich die spezifisch sozialpolitischen

Bevormundung des Bürgers möge genügen. Unsere

Aspekte anbelangt, fällt es schwer, über das Gesagte hin-

Rechtsordnung geht nun einmal - nach meiner Meinung zu

aus generelle Bemerkungen zu machen. Ich glaube, jeder

Recht - von der Handlungsfreiheit des handlungsfähigen

und jede in diesem Saal wird in der Lage sein, einen oder

Bürgers aus. Die Vormundschaft bildet die Ausnahme. Sie

mehrere Fälle zu schildern, mit denen man die sozialpoli-

wissen alle, wie hart oft der Streit ausgetragen wird, wenn

tisch negativen Auswirkungen namentlich des Kleinkredit-

eine Vormundschaftsbehörde beschliesst, jemanden unter

wesens illustrieren kann. Die Versuchung ist verständlich,

Vormundschaft zu stellen. Wir müssen ganz gewiss, Herr

diese konkreten Fälle nun zum Anlass zu nehmen, das Teil-

Linder, aufpassen, dass wir unter dem Lockvogel-Slogan

zahlungs- und Kleindarlehensgeschäft zum Schutz des

«Sozialschutz» nicht unversehens in eine Art kalte Vor-

Käufers bzw. des Darlehensnehmers einzuschränken. Ich

mundschaft hineingleiten! Gewiss ist es gesellschaftspoli-

sage Ihnen offen, dass die Meinungen hierüber auch in

tisch betrachtet aber auch nicht erstrebenswert, und das ist unserer Fraktion kontrovers sind. Wir betrachten die sozial-

die andere Seite, dass sich Teile unseres Volkes derart mit politischen Anliegen grundsätzlich als begründet. Man darf

Kleindarlehen und Teilzahlungskäufen verschulden, dass sie

sie aber auch nicht überwerten. Die Tatsache, dass prozen-

zu Fürsorgefällen werden.

tual betrachtet wesentlich mehr Ehen durch Scheidung auf-

Sie haben aus dem Referat des Kommissionspräsidenten gelöst werden als durch Kleinkredite sogenannte Fürsorge-

hören können, dass es sich hierbei um eine durchaus fälle entstehen, wird uns ja schliesslich auch nicht dazu füh-

respektable Zahl handelt, verglichen mit den normal abge- ren, die Ehe als Institution einzuschränken oder auch nur

wickelten Fällen, freilich um eine klare und eindeutige Min- den verglichen mit der Scheidung doch sehr einfachen Ehe-

derheit. Wir glauben deshalb, dass wir wegen der in der schluss zu erschweren. Es wird immer Leute geben -

Gesamtheit doch als relativ gering zu beurteilenden Pro- meine Vorredner haben darauf hingewiesen -, die mit ihren

blemfälle nicht eine Gesetzesvorlage beschliessen können, Angelegenheiten nicht zurecht kommen, ihre Möglichkeiten

die den Interessen, den Anliegen der grossen Mehrheit falsch einschätzen oder sich übernehmen. Das soll biswei-

unseres Volkes, die aus eigenem Entschluss, aus eigener len auch beim Staat vorkommen. Aber wir können diesen

Wertung und Verantwortung Verpflichtungen eingeht, keine Leuten ja nicht dadurch helfen, dass wir ähnlich dem

Rechnung trägt. Gerade der grösste Schuldner in unserem Schleppzugprinzip den Normalfall auf den Sonderfall aus-

Land, nämlich der Bund, ist dazu von seinem Verhalten her richten. Wenn etwa gesagt wurde, viele Drogenabhängige

ja nicht unbedingt legitimiert. hätten sich durch Aufnahme von Kleinkrediten hoffnungslos

Zum Sozialschutz: Sozialschutz im Privatrecht bedeutet für verschuldet, was gegen die Zulassung des Kleinkredites

uns, dass man Missbräuchen steuert, dass man gegen spreche, dann werden hier Ursache und Wirkung miteinan-

Praktiken vorgeht, welche die Unerfahrenheit, die der verwechselt. Der Drogenabhängige wird nicht drogen-

Ungeschultheit oder auch die Leichtgläubigkeit eines Ver- abhängig, wird nicht zum Sozialfall wegen des Kleinkredits,

tragspartners zum eigenen Vorteil schamlos ausnützt, dass sondern er ist wegen seiner Krankheit ein Sozialfall gewor-

dort, wo aus bestimmten Gründen die Gleichgewichtslage den. Vielleicht hat gerade der Kleinkredit dazu geholfen,

Crédit à la consommation. Loi 14 N 25 janvier 1982

dass er wegen seiner Krankheit und zur Befriedigung seiner tätige heute in der Schweiz einen Konsumkredit aufnimmt,

Bedürfnisse nicht zum Kriminellen geworden ist. einen Konsumkredit, der die Höhe eines anderthalb- bis

Wir meinen, sozialpolitisch viel wichtiger als Eingriffe in die zweifachen Monatslohnes beträgt. Da nun eine akute

zivilrechtliche Konzeption der Vorlage wären flankierende soziale Notlage in der Schweiz fehlt, zeigt das breite Inter-

Massnahmen, etwa im Bereich der Werbung. Es ist gera- esse für diese Kredite, dass hierfür Bedürfnisse, durch for-

dezu skandalös, auf welch plumpe, verführerische Art und cierte Angebote bzw. durch aufdringliche Werbung ein

Weise gewisse Kleinkreditbanken und ihre Werbehengste eigentlicher Markt erst geschaffen wurden. Die Konsumkre-

ihr Geld an den Mann und an die Frau zu bringen versu- dite, die 1979 über 3 Milliarden Franken betragen haben,

chen. Man spekuliert unverfroren mit der bekannten Kritik- spielen für die Wirtschaft eine erhebliche Rolle; das

losigkeit vieler Zeitgenossen, gaukelt ihnen den Wohlstand Geschäft lohnt sich offenbar. Es ist, wie verschiedene

vor und druckt die Kreditbedingungen noch möglichst so soziologische Untersuchungen zeigen, ein entstandenes,

klein, dass es für den Kreditnehmer schlicht zu mühsam ein gezielt gewecktes Bedürfnis, die Konsumgüter der

wäre, alles zu lesen. jeweils höheren sozialen Schicht anzustreben, vielleicht

Inwieweit die neu vorgeschlagenen Bestimmungen zur nicht nur der jeweils unmittelbar höheren. Das passt in

Ergänzung des UWG hier Abhilfe schaffen, bleibt abzuwar- unsere Verschleissgesellschaft, das passt natürlich auch

ten. Wir begrüssen sie jedenfalls als dringend notwendige zur Werbung der Kreditinstitute, die zum Teil an Nötigung

Vorkehrung, um dem Werbeunfug wenigstens teilweise ent- grenzt. Ich denke hier an Kleinkreditinstitute, denen es

gegenwirken zu können. Hierbei wird auch den Konsumen- sogar gelungen ist, in Auffanglagern südostasiatischer

tenorganisationen eine wichtige Rolle zukommen. Flüchtlinge vorstellig zu werden; ich denke aber auch an

Mit diesen allgemeinen Bemerkungen möchte ich Ihnen ver- neuerdings in Basler Taxis aufgetauchte Reklamen eines

ständlich machen, dass wir uns mit der Philosophie und Kleinkreditinstitutes in italienischer Sprache, die sich spe-

auch mit der Kritik an der Philosophie dieser Gesetzesvor- ziell an die Bedürfnisse der Fremdarbeiter richten; also

lage sorgfältig auseinandergesetzt haben. Das Abwägen Werbung an sozial schlechter gestellte Schichten mit einem

aller Gesichtspunkte ergibt für uns per Saldo ein Ja zum gewissen Konsumaufholbedarf.

Eintreten auf die Vorlage. Unsere Zustimmung bedeutet Offenbar sind nun die negativen Auswüchse des Kreditwe-

nicht, dass uns die Vorlage in allen Teilen befriedigt. Der sens derart eklatant, dass dagegen ein eigentlicher Schutz

Entwurf des Bundesrates ist in weiten Teilen ziemlich per- des Kreditnehmers notwendig wird. Weil wir die Notwendig-

fektionistisch ausgefallen und erscheint in seiner Detaillie- keit dieses Schutzes bejahen, begrüssen wir auch die Vor-

rung eigentlich als Fremdkörper im Obligationenrecht. lage. An sich ist ja der Tatbestand, angekurbeltes, gestei-

Andererseits stellt unsere Fraktion fest, dass es der Kom- gertes Bedürfnis einerseits, sehr exzessive Profitmacherei

mission immerhin in zahlreichen wichtigen Punkten gelun- andererseits, eine der Perversitäten - möchte ich sagen -

gen ist, die Vorlage wenigstens teilweise zu vereinfachen unseres Wirtschaftssystems, jedenfalls eine der Absurditä-

und zu entlasten. Wir begrüssen in diesem Zusammenhang ten. Es kann hier nach meiner Meinung überhaupt nicht

namentlich die Streichung der Strafbestimmungen. Das darum gehen - wie die Herren Linder und Hunziker darge-

Vorgehen der Kommission - zivilrechtliche Sanktionen bei legt haben -, dass quasi eine freie Vertragspartnerschaft

Verletzung zwingender zivilrechtlicher Normen anstelle von zwischen zwei freien, gleichberechtigten Partnern bestehen

Strafen - ist systemkonform, vermeidet eine unnötige würde; das ist eine Ideologie, die natürlich der Marktwirt-

Zusatzbelastung der ohnehin überlasteten Strafverfol- schaft inhärent ist, man spricht dort auch von freien Arbeit-

gungsbehörden und ist im Ergebnis wohl noch viel wirksa- nehmern und freien Arbeitgebern. Bei der Konsumkredit-

mer als der bundesrätliche Vorschlag. Geschäftemacherei ist es doch wohl offensichtlich, dass

Der Rückweisungsantrag von Herrn Hunziker lag der Kom- einerseits Personen auftreten, die sich subjektiv oder sogar

mission natürlich nicht vor. Uns scheint, dieser Antrag führt objektiv in einer Notlage befinden, auf der anderen Seite

nicht weiter. Gerade die präzisen Vorschläge von Herrn Finanzinstitute, für die zwar die Kleinkreditgeschäfte nur

Hunziker haben in der Kommission nicht nur ein Echo bei marginal sein können, aber immerhin Finanzinstitute, die

anderen Kollegen gefunden, sie sind von der Kommission damit sehr gut ihre Geschäfte betreiben, sonst würden sie

auch berücksichtigt worden. Um eine gewisse Detaillierung diese Kredite ja nicht geben.

kommt man bei der Realisierung der Anliegen von Herrn Selbstverständlich bleibt für uns, dass die zivilrechtliche

Hunziker nun einfach nicht herum. Deshalb nützt die Rück- Ordnung durch strafrechtliche Massnahmen untermauert

weisung der Vorlage an den Bundesrat überhaupt nichts. werden muss; die zivilrechtliche Wirkung erschiene uns

Ich wüsste nicht, wie der Bundesrat hier reagieren sollte. sonst als völlig illusorisch. Wir meinen auch, dass unbedingt

Allenfalls käme eine Rückweisung an die Kommission in Abzahlungsgeschäfte und Barkreditgeschäfte strafrecht-

Frage, aber die Kommission hat sich schon lange genug mit lichen Massnahmen unterstellt werden sollen, wenn die

der Sache befasst. zivilrechtlichen Bedingungen umgangen werden.

Ich komme zum Schluss. Illusionen machen wir uns nicht. Die vorgeschlagene Formulierung im Abzahlungsgeschäft

Auch die Fassung der Vorlage gemäss den Beschlüssen halten wir für so offen, dass alle möglichen Umgehungen

der Kommission wird der Rechtsprechung Probleme aufge- darunter fallen können. Wir glauben nicht, dass die Aufzäh-

ben; vor allem aber werden auch sehr bald Mittel und Wege lung der darunter fallenden Geschäfte mögliche Umgehun-

gefunden sein, um den unangenehmen Folgen der neuen gen ausschliesst; im Gegenteil, wir begrüssen hier die Prä-

Vorschriften auszuweichen. Die Erfahrung lehrt nämlich - zisierung der Vorlage und wenden uns in diesem Sinne

das müssen wir uns für künftige Gesetzgebungen auch gegen die Anträge Früh.

merken -, dass detaillierte Vorschriften nicht etwa Umge- Die gesetzlich vorgeschriebene Ausgestaltung der Verträge

hungen erschweren, sondern zu solchen erst eigentlich scheint uns sehr wichtig zu sein, und wir sind damit einver-

provozieren, während allgemeiner formulierte Grundsätze - standen, dass hier relativ detailliert versucht wird, tatsäch-

Herr Linder hat hier völlig recht - Umgehungen viel schwie- lich transparente, klare Verträge aufzustellen. Die Kommis-

riger machen. Mit dieser Problematik muss jeder Gesetzge- sion hat gegenüber dem Bundesrat wichtige Ergänzungen

ber leben, der gleichsam mit dem Tropfenzähler in der Hand vorgenommen. Die eine geht dahin, dass der Käufer ver-

neue Vorschriften beschliesst. Aus diesem Grunde werden pflichtet wird, auf dem Vertrag anzugeben, ob er andere

wir in der Detailberatung in verschiedenen streitigen Punk- laufende Verpflichtungen aus Teilzahlungsgeschäften oder

ten jedenfalls den offeneren, einfacheren Varianten den Kleinkrediten hat und wie hoch deren Betrag ist. Das halten

Vorzug geben. wir für richtig. Diese Bestimmung trägt sicher zu einer

seriöseren Geschäftspraxis bei. Sie gibt dem Verkäufer

Frau Mascarin: Die Fraktion der PdA/PSA/POCH stimmt oder Kreditgeber Auskunft über die reale finanzielle Situa-

dem Konsumkreditgesetz im allgemeinen zu, wobei wir uns tion des Kunden, hält ihn also dazu an, nur solche

bei verschiedenen Paragraphen Abänderungsanträge vor- Geschäfte einzugehen, die der Situation des Kunden ange-

behalten. Wir gehen davon aus, dass jeder fünfte Erwerbs- passt sind; dies im Gegensatz zur heutigen Geschäftspraxis.

25. Januar 1982 N 15 Konsumkreditgesetz

Andererseits gibt die Bestimmung dem Kreditor auch eine Banken als tragbare Last erscheinen mag - sie kommen in

gewisse Sicherheit, indem er bei unwahren Angaben des ihren Statistiken auf eine durchschnittliche Verschuldung

Debitors laut Meinung der Kommission Schadenersatz gel- von weniger als 10 Prozent des durchschnittlichen Lohnes

tend machen kann. -, wird für allzu viele Betroffene zu einer auswegslosen

Die zweite wichtige Änderung, die die Kommission vorge- Situation. Es gibt Fälle, wo die Verschuldung das Siebenfa-

nommen hat, findet sich im Paragraph 226ebis und Para- che des Lohnes beansprucht, der Lohn sinkt auf das Exi-

graph 318g bis, Verbot jeglicher Lohnzession. Das halten stenzminimum und darunter, und das über Jahre hinaus.

wir für eine entscheidende Verbesserung der Vorlage. Wir Die Banken gewähren heute eindeutig Kleinkredite, ohne

lehnen die Lohnzession zur Tilgung von Schulden aus die tatsächliche finanzielle Situation ihres Kunden gebüh-

Abzahlungsgeschäften oder Kleinkrediten vor allem aus rend zu berücksichtigen. Offenbar lohnt sich das Geschäft

zwei Gründen entschieden ab: eben. Die Grossbanken trifft hier eine besondere Schuld,

1. Macht das Kleinkreditinstitut aufgrund eines entspre- kontrollieren sie doch 70 Prozent der Kleinkredite. «Wucher

chenden Passus im Vertrag seine Forderung direkt beim ist nicht eine Frage des Zinssatzes, Wucher ist die Ausnüt-

Arbeitgeber geltend, dann geniesst der Schuldner nicht ein- zung einer sozialen Notlage.» Wir können uns diesem Satz,

mal zwingend jenen Schutz, den ihm das Schuldbetrei- den wir in der Rüschlikoner Schrift der Gruppe «Sozialarbeit

bungs- und Konkursgesetz zugesteht. Dazu gehört: und Kleinkredite» gelesen haben, voll anschliessen.

Gewährung eines ausreichenden Existenzminimums, das Die Begrenzung der Vertragsdauer soll eine längere zeitli-

nicht gepfändet werden kann, Beschränkung der Lohnpfän- che Bindung des Kreditnehmers verhindern, das Auflaufen

dung auf maximal ein Jahr, im Extremfall der Konkurs, mit der Zinsen und Kosten, das sich wegen der mit zunehmen-

welchem alle Forderungen soweit als möglich abgegolten der Dauer des Vertrages wachsenden Unsicherheit der all-

werden. Mit anderen Worten heisst das, dass bei dieser Art gemeinen und individuellen wirtschaftlichen Lage verhäng-

der Lohnzession die Zession bestehen bleibt, auch über nisvoll auswirken kann, begrenzen. Eine zeitliche Limitie-

einen allfälligen Konkurs hinaus. Solche Verträge sind zum rung führt zu adäquateren, überblickbareren monatlichen

Beispiel von der Bank Rohner bekannt. Lohnzessionen Raten und damit auch zu einer adäquateren Kreditauslese

kommen ausserdem vor der Pfändung, so dass in diesem und Kreditgewährung. Das ist das Entscheidende.

Fall gesetzlich eine Kategorie privilegierter Gläubiger ent- Die Lösung des Bundesrates kommt hier unserer Meinung

steht. Das Kreditinstitut bekäme sein Geld vor anderen nach der realen Situation des Schuldners näher als die

Gläubigern, zum Beispiel vor der Ehefrau des Schuldners Lösung der Kommission. Wir stellen Ihnen deshalb in der

oder vor der Steuerbehörde; sicher eine äusserst stos- Detailberatung einen entsprechenden Antrag.

sende Tatsache. Zur Frage der Anzahl der Kredite: Wir treten entschieden

dafür ein, dass nur ein Kleinkredit aufs Mal aufgenommen

2. Weshalb wir jede Form der Lohnzession ablehnen, ist

werden kann, respektive dass keine Kleinkredite aufgenom-

folgender: Abzahlungs- und Kleinkreditverträge sind die

men werden können zur Tilgung von Schulden aus einem

Geschäfte des kleinen Mannes. Nicht nur die Statistik der

Abzahlungsgeschäft. Wir schliessen uns also in Paragraph

Caritas - aber auch sie - zeigt einen hohen Anteil sozial

318 dem entsprechenden Minderheitsantrag 1 an. Richtig

schlecht gestellter Personen, also wirtschaftlich schlecht

scheint uns auch, dass der Kreditgeber vom Kreditnehmer

gestellter Personen, die solche Geschäfte eingehen. Der

Schadenersatz fordern kann, wenn dieser das Bestehen

Durchschnittslohn beträgt - Sie haben das vielleicht auch

eines anderen Kleinkredites geleugnet hat und die Angaben

gelesen - bei diesen Personen rund 2700 Franken. Nach

nicht überprüfbar waren. Ernsthafte Bedenken haben wir

Angaben der Bankgesellschaft liegt der Durchschnittslohn

jedoch der von der Kommission eingeführten zentralen

etwas über 3000 Franken; das hat sicher damit zu tun, dass

Schuldnerkontrollstelle gegenüber. Der Kreditor braucht

Caritas und ähnliche Institutionen erst soziale Notfälle zu

diese Stelle zur Absicherung seiner finanziellen Interessen

Gesicht bekommen.

eindeutig nicht, insbesondere braucht er die gesetzliche

Hinzu kommt, dass gemäss Angaben der Bankgesellschaft

Verankerung dieser Stelle nicht. Er hat andere Möglichkei-

10 Prozent der Kleinkreditnehmer offenbar Mühe haben mit

ten, um die Bonität seines Klienten zu überprüfen, und das

der Rückzahlung. Sie müssen gemahnt oder es müssen

Gesetz sieht für ihn auch Sicherheitsbestimmungen vor.

sogenannt besondere Massnahmen ergriffen werden. Von

Vor allem aus Gründen des Datenschutzes wenden wir uns

den restlichen sogenannt unauffälligen 90 Prozent kann

entschieden gegen die Einrichtung einer derartigen Institu-

sicher ein grosserTeil die Raten nur mit Mühe bezahlen. Es

tion und stellen entsprechenden Antrag. Ich werde in der

handelt sich also um einen recht grossen Personenkreis,

Detailberatung darauf zurückkommen.

der . so in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät,

Zur Frage des unlauteren Wettbewerbs und der Abände-

berechnet auf die knapp 400000 Kleinkreditverträge, die

rung des entsprechenden Gesetzes: Hier geht uns die Vor-

1979 neu abgeschlossen wurden. Die Abzahlungsgeschäfte

lage nicht weit genug. Wir hätten ein eigentliches Werbever-

sind in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt.

bot für Kleinkreditinstitute und Abzahlungsgeschäfte

Würde nun die Möglichkeit der Lohnzession weiter beste- begrüsst. Wir sind aber immerhin froh, dass mindestens die

hen, dann wäre die Existenz der Betroffenen auf Jahre hin- Konsumentenschutzorganisationen hier das Klagerecht

aus gefährdet, die Intention des Sozialschutzes dieses bekommen und Käufer und Schuldner vertreten können.

Gesetzes würde zunichte gemacht. Wir begrüssen deshalb, Das scheint uns immerhin ein gewisser Fortschritt zu sein.

dass von Gesetzes wegen die Ausgestaltung der Vertrags-

formulare im Detail vorgeschrieben und auf die Verständ- Mme Jaggi: Le Bureau de notre conseil a prévu trois jours

lichkeit bzw. Lesbarkeit hingewiesen wird. Kleingedruckte pour l'examen de l'important projet de loi sur le crédit à la

Fussangeln, wie sie heute üblich sind, sollten dann dahinfal- consommation. Pendant ces trois jours, dans notre pays

len. Vertragsformulare und Angaben auf dem Vertrag müs- environ 3400 contrats de vente par acomptes et de prêts

sen so sein, dass der Käufer bzw. Kreditnehmer seine Ver- personnels seront passés pour un montant approchant les

pflichtungen eindeutig und eindringlich erkennt. Dann kann 30 millions. Ces chiffres irréfutables sont basés sur la sta-

man wahrscheinlich wirklich auf die Abgabe des gesamten tistique tenue par le canton de Zurich et facile à extrapoler

Gesetzestextes ' verzichten; dieser hätte allenfalls eine pour l'ensemble de la Suisse. A l'heure actuelle, on l'a déjà

zusätzliche Barriere zu einem Vertragsabschluss darstellen rappelé, l'en cours total du petit crédit - qui mériterait plu-

können; eine Barriere, der wir hätten zustimmen können. tôt la qualification de grand - s'établit à quelque 3 milliards

Zur Begrenzung der Vertragsdauer: Die Begrenzung soll de francs par an. Telle est, mesurée en termes économi-

neu auf 24 Monate für Abzahlungsgeschäfte, für Kleinkredit- ques, l'importance désormais considérable des opérations

geschäfte auf 18 Monate (gemäss Bundesrat) bzw. höch- de crédit à la consommation.

stens 24 Monate (gemäss Kommission) festgesetzt wer- Le paradoxe veut que ce type d'opérations demeure prati-

den. Wir halten diese Begrenzung für wichtig, da dadurch quement non réglementé, sinon par des conventions pro-

das Ausmass der Verschuldung begrenzt wird. Was den fessionnelles tardivement conclues sous la pression des

Crédit à la consommation. Loi 16 N 25 janvier 1982

nécessités et ne liant par définition pas les moutons noirs au prêteur, celui qui se trouve dans la position de deman-

existant dans chaque branche économique. En effet, les deur face à celui qui a, celui qui sait et celui qui jusqu'ici

ventes par acomptes soumises à une loi entrée en vigueur il détermine lui-même les conditions du contrat.

y a bientôt vingt ans ont rapidement perdu de leur impor- Sans même entrer dans des considérations psychologiques

tance. En 1973, dix ans après l'entrée en vigueur de ladite ou sociales, on voit tout de suite de quel côté penche la

loi, ces opérations de vente par acomptes ne représen- balance entre les deux. Le projet de loi que nous allons

taient déjà plus que 20 pour cent du total du crédit à la examiner doit rétablir l'équilibre, comme le font de façon

consommation. Cinq ans plus tard, en 1978, elles n'en com- plus ou moins satisfaisante par exemple le code des obliga-

posaient même plus un dixième, et actuellement les ventes tions pour les rapports entre acheteurs et vendeurs, usa-

par acomptes représentent approximativement 6 pour cent, gers et prestataires, touristes et agents de voyage, ou

et les petits crédits 94 pour cent de ces opérations mesu- encore la loi sur le contrat d'assurance, beaucoup trop

rées en valeur. ancienne il est vrai, pour les rapports entre assurés et com-

C'est dire que, contrairement à ce qui se passe dans les pagnies, ou encore la loi sur les banques pour ce qui est

pays étrangers, le législateur suisse a jusqu'ici négligé de des rapports entre elles-mêmes et leurs clients, particuliè-

s'intéresser à un phénomène dont la portée économique rement en leur qualité d'épargnants.

est pourtant considérable, et à un problème dont les inci- Pour toutes les raisons précitées, le groupe socialiste se

dences sociales sont encore plus importantes. L'impor- prononce résolument pour l'entrée en matière sur le projet

tance de ce problème est pourtant reconnue depuis long- de loi sur le crédit à la consommation, lequel projet pré-

temps. Dès 1964, toute une série d'interventions parlemen- sente par rapport à la situation sauvage actuelle une série

taires dont plusieurs émanant de députés socialistes ont d'apports qu'il nous faut saluer, et que d'ailleurs M. Hunzi-

mis en évidence le problème du petit crédit, dont une com- ker voudrait simplement exprimer dans un autre texte, je ne

mission d'experts s'est enfin emparée en 1974. Il a fallu sais sous quelle autre forme, histoire sans doute de

ensuite attendre quatre ans pour surmonter les objections «gagner» du temps. Ces apports, ce sont d'abord des défi-

présentées principalement par les branches commerciales nitions claires des types de contrats concernés, directe-

dont les ventes sont largement financées par le petit crédit ment ou par analogie - le cas des cours par correspon-

au moyen des fameuses opérations triangulaires du type dance et des cartes de crédit assimilées au crédit person-

garagiste/vendeur + institut de petit crédit/prêteur nel est particulièrement important, comme il est important

+ client/acheteur. de prévoir que par analogie les formes de contrat nouvelles,

Enfin, le message parut voici déjà'trois ans et demi, il a les faux comptes courants par exemple, que pourraient

passé depuis par un très long et minutieux examen en com- imaginer des vendeurs ou des prêteurs astucieux, sont

mission, ce dont témoignent 750 pages de procès-verbal. également d'avance couverts sans revision de la loi.

Ce très attentif examen en commission rend tout nouveau Le projet présente aussi des exigences nettes et justifiées

projet, tel celui que souhaite M. Hunziker, parfaitement quant à la forme et au contenu du contrat ainsi qu'à l'indis-

superflu. Nous avons déjà trois ans et demi de travaux par- pensable consentement du conjoint. L'introduction d'un

lementaires derrière nous. M. Hunziker veut que nous per- délai de sept jours constitue un progrès qui nous l'espé-

dions encore trois ans, délai tout à fait inutile. Si la loi est si rons anticipe sur la généralisation d'un tel délai pour tous

mauvaise, si compliquée, si sophistiquée, si mal faite qu'il le les contrats de vente d'une certaine importance ou passés

dit, le Conseil des Etats ne la laissera pas passer. dans certaines conditions. Dans sa clarté, le projet de loi

Pour l'heure, les organisations de consommateurs et les énumère également les cas de nullité du contrat qui consti-

assistants sociaux qui ont quotidiennement à connaître des tuent en quelque sorte la contrepartie des exigences

cas de surendettement savent les difficultés financières qui posées et qui jouent le rôle de sanction pour irrespect des

sont liées au petit crédit. A cet égard il est particulièrement conditions formelles, non-respect particulièrement grave

choquant d'entendre les détracteurs du projet de loi que dans le cas des contrats d'adhésion préimprimés en usage

nous avons à examiner évoquer à nouveau à son sujet le dans la branche du petit crédit. Nous saluons également la

spectre de la mise sous tutelle. S'il y a effectivement impos- disparition de la cession de salaire et de toute mise en

sibilité d'exercer librement son pouvoir d'achat de la part cause du revenu du travail, suppression à laquelle les ban-

du consommateur ou de l'emprunteur, ce n'est pas à cause ques ont déjà largement procédé et que votre commission

d'une loi assumant un objectif de protection sociale mais vous demande d'approuver. Le Conseil fédéral se rallie je

bien en raison du climat régnant dans une société de crois à cette idée.

consommation où l'avoir prime sur l'être, où la possession Enfin, le projet de loi a cherché à restreindre aussi bien

est porteuse en elle-même de valeurs et où la simple déten- l'endettement parallèle que l'endettement en chaîne qui

tion de certains objets ou appareils équivaut à une valorisa- peuvent l'un et l'autre, surtout s'ils sont cumulés, mettre les

tion de la personne. La promotion faite pour les valeurs emprunteurs dans des situations inextricables qui évoquent

matérielles, la publicité pour les moyens de se les procurer, davantage le genre de situations dépeintes dans les

l'illusion donnée et propagée de telles facilités de finance- romans les plus noirs d'Emile Zola que dans la société

ment, tout cela entraîne bien davantage une privation de ultra-civilisée dans laquelle nous sommes engagés en ce

liberté et une limitation de l'autonomie personnelle qu'une dernier tiers de vingtième siècle. Cette question de la lutte

législation fixant le cadre d'opérations qui doivent être contre le surendettement représente évidemment le cœur

réglementées plus encore peut-être que les autres opéra- du débat à propos de la réglementation du crédit à la

tions bancaires qui sont elles pourtant prescrites dans un consommation. Le groupe socialiste pense que dans ce

cadre légal bien déterminé. domaine le principe et la pratique doivent être d'une égale

Certains dans cette salle tiennent avant tout à la liberté de netteté et simplicité: pas plus d'un petit crédit,par per-

contracter. Nous, socialistes, pensons que lorsque cette sonne, ainsi que vous le propose la minorité I à l'article

liberté entre en conflit avec un objectif de protection 318/bis, 1er alinéa, et pas d'ouverture pour un petit crédit en

sociale, cet objectif doit être pris en considération. L'évolu- vue d'amortir un endettement antérieur, article 318/77. Toute

tion du droit va d'ailleurs dans ce sens, qui tend à restrein- autre solution ressemble davantage à une épicerie un peu

dre dans l'intérêt général la liberté du commerce et de malsaine qu'à une réglementation claire et digne de ce

l'industrie au fur et à mesure que parallèlement, l'économie nom. De même, il importe de maintenir à 24 mois, ce qui

de marché ultra-libérale prend la couleur d'une économie représente déjà une prolongation de six mois par rapport

sociale de marché. Nous souhaiterions aller plus vite dans au projet du Conseil fédéral, la durée maximale de rembour-

cette direction mais l'inertie aussi, nous le savons, est une sement pour un crédit à la consommation. En effet, le finan-

force. cement d'appareils dont la durabilité se dégrade progressi-

En l'occurrence, avec ce projet de loi sur le crédit à la vement ne peut être envisagé en plus de deux ans, ce qui

consommation, nous avons l'occasion de prendre en consi- représente d'ailleurs déjà le double de ia durée de la garan-

dération la plus faible partie au contrat: l'emprunteur face tie légale. Et que dire des risques pris par l'emprunteur qui,

25. Januar 1982 N 17 Konsumkreditgesetz

à l'instigation des publicités personnalisées et dédramati- Materie in sich trägt, hier auch darzustellen, weil wir nicht

sées au maximum, souscrit un emprunt pour le financement glauben können, dass es gelingen wird, mit gesetzlichen

d'un achat de voiture, remboursable en 60 mois, c'est-à- Massnahmen finanzielle Not und Abhängigkeit aus der Welt

dire en cinq ans, alors que par exemple les autorités fis- zu schaffen.

cales de nos cantons recommandent l'amortissement d'un Es darf nicht übersehen werden, dass mit dem Einbezug

véhicule de tourisme en trois ans par tranches de 50, 35 et des Kreditwesens in die neue Vorlage in die Geschäftstätig-

15 pour cent? Mais la réduction de la durée du rembourse- keit einer Branche eingegriffen wird, die durch ihre grosse

ment ne suffit pas et le projet réserve la possibilité d'un Sachkenntnis, ihre Zuverlässigkeit und ihre knappe Kosten-

remboursement avant terme, remboursement anticipé qui kalkulation weltweites Ansehen und Vertrauen errungen

doit être encouragé par une remise des trois quarts des hat. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob man die

intérêts payables pour la durée restante. unbestritten vorkommenden Missstände nicht viel einfacher

Au total, nous regrettons une seule lacune dans le projet de über Vorschriften im Bankenbereich beheben könnte als

réglementation du crédit à la consommation: l'élimination über die Einschränkung der Vertragsfreiheit, die zweifels-

de la publicité la plus insistante et la plus tapageuse, celle ohne der überwiegenden Zahl der Kreditnehmer bisher zum

que l'on trouve notamment dans les quotidiens à très Vorteil gereicht hat. Wenn Gewähr bestehen würde, dass

grande diffusion, dans les expéditions en grand nombre à nur kontrollierte, anerkannte Bankinstitute das Geschäft der

tous les ménages, dans les affiches aussi désormais. Kleinkredite betreiben könnten, würde wahrscheinlich ein

Certes, le projet de loi sur le crédit à la consommation pré- einfacherer Weg zum Ziel führen, denn diese Institute

voit certaines modifications de la loi sur la concurrence haben kein Interesse an einem schlechten Ruf.

déloyale mais ne réglemente, pas plus que cette dernière, la Es kann heute erfreulicherweise festgestellt werden, dass

publicité mensongère ou manifestement exagérée. sich die Verhältnisse allein während des langen Zeitraums

Malgré cette lacune et coìnpte tenu du très important der Kommissionsberatungen ganz wesentlich gebessert

acquis représenté par le projet de loi sur le crédit à la haben. So sind heute die meisten Kleinkreditinstitute ver-

consommation tel qu'il est ressorti des débats de votre bandlich organisiert und der Zentralstelle für Kreditinforma-

commission, le groupe socialiste se prononce pour l'entrée tion angeschlossen. Diese Banken haben eine wirksame

en matière à ce sujet et pour le maintien de la version du Werbebeschränkung vereinbart, bringen einen übersichtli-

Conseil fédéral, éventuellement des propositions de la com- chen Mustervertrag zur Anwendung und schützen sich

mission, sous réserve des trois alinéas pour lesquels il vous durch ein gutes Informationssystem vor unzuverlässigen

présente une proposition de minorité, l'article 318gr- effet Kreditnehmern. Der freiwillige Verzicht der Banken auf die

de la nullité - et les alinéas 1 et 2 de l'article 318bis relatifs Lohnzession ist ein Zeugnis dafür, dass sie bestrebt sind,

aux restrictions en matière de nouveaux crédits. auf zweifelhafte Geschäfte selbst zu verzichten.

Wir verstehen deshalb sehr wohl die Diskussion, die aus

Reichling: Es zeigt sich, dass die Eintretensdebatte zum dem Kreise der freisinnigen Fraktion laut wird, welche nach

Konsumkreditgesetz diesmal keine blosse Formsache ist. einem knappen, einfachen und leicht verständlichen Gesetz

Die lange Beratungszeit in der Kommission und der selten ruft. Wir wären der freisinnigen Fraktion auch dankbar

erlebte Umfang der vorgeschlagenen Änderungen am bun- gewesen, wenn sie in die Reihen der Kommission Experten

desrätlichen Text zeigen, dass in der Kommission um jede hätte abordnen können, die entsprechende Anträge hätten

Formulierung hart gerungen wurde. Der Gesetzestext ist formulieren können. Leider war das nicht der Fall. Wir

keineswegs unproblematisch, und der Antrag auf Eintreten haben wohl darüber diskutiert, waren aber immer wieder

erfolgt auch von unserer Fraktion nicht mit grosser Begei- vor der Situation, ob wir etwas wirksames oder schlussend-

sterung. Die Vorlage zeigt mit unübersehbarer Deutlichkeit, lich gar nichts machen sollten. Heute ist es zu spät, um nur

wohin wir gelangen, wenn wir über die Grundsätze der Ver- mit pauschalen Schlagworten eine solche Vereinfachung zu

tragsfreiheit und Vertragsklarheit hinaus im Bereich des fordern. Vielleicht - das möge dahingestellt sein - wird der

Ermessens und getragen von weltanschaulichen Motiven Ständerat hier die einfache Formulierung finden. Viele von

die Menschen durch umfassende Reglementierung vor uns wären glücklich. Es geht heute darum, entweder ja oder

möglichen oder vermeintlichen Fehlern bewahren wollen. nein zu sagen. Wir wollen keine einfache Gesetzgebung, die

Vor dem Jahre 1962 war die gesamte Materie im Obligatio- nachher nur wieder neue Missstände mit sich bringt. Ich

nenrecht in drei Artikeln 226, 227 und 318 abschliessend glaube nicht, dass irgendwer an den vorgeschlagenen Arti-

geregelt. 1962 wurde das Abzahlungs- und Vorauszah- keln wirklich Freude hat. Es bleibt eher eine Unsicherheit

lungsgeschäft reglementiert, um die Konsumenten vor ihren oder sogar ein ungutes Gefühl zurück. Wir bewegen uns

eigenen voreiligen Käufen und Kaufabsichten zu schützen. mit der vorgeschlagenen Normendichte wohl eindeutig im

Das Resultat waren damals 21 neue Paragraphen. Das Pro- Grenzbereich einer vernünftigen und auf das Volksganze

blem konnte damit aber nicht gelöst werden. Es ergab sich ausgerichteten Gesetzgebung.

eine simple Verlagerung zur Beanspruchung von Konsum- Ein Gedanke darf nicht ausser acht gelassen werden: Das

krediten. Deshalb folgt nun die nächste Runde. Gesetz bezweckt ein Hindernis gegen die Risikofreudigkeit

Im Bereich der Abzahlungs- und Vorauszahlungsverträge des Menschen. Verdanken wir aber nicht unsere gut lau-

ist die Ausweitung von 21 auf 33 Artikel vorgesehen. Das fende Wirtschaft, unseren Wohlstand und damit eben auch

Kleinkreditwesen soll mit 23 neuen Artikeln des Obligatio- die soziale Sicherheit unseres Volkes ausgerechnet jenen

nenrechts geregelt werden. Der Bundesrat beantragte Menschen, die zu allen Zeiten unserer Geschichte bereit

sogar die Aufnahme eines neuen Titels mit sechs neuen waren, ein bedeutendes Risiko einzugehen, als Unterneh-

Artikeln im Strafgesetzbuch. Dieses Werk soll einige tau- mer Hab, Gut und Ansehen aufs Spiel zu setzen, um Fort-

send Schweizerinnen und Schweizer vor Tücken der Ver- schritte zu erzielen, die unseren Lebensstandard an die

schuldung bewahren. Wird das gelingen? Zusammen mit Spitze aller Völker gehoben haben? Haben in unserer Wirt-

dem Bundesrat hofft das die Mehrheit der Kommission. schaftsentwicklung nicht auch jene, die gestrauchelt sind,

Nicht alle sind davon gleich überzeugt. Die Zukunft wird zei- zum Wohle des ganzen Volkes beigetragen? Wenn wir nun

gen, ob alle Löcher gestopft und alle Umgehungen verbarri- aber diese für uns unentbehrliche Risikofreudigkeit eines

kadiert worden sind, oder ob im Bereich der Miete oder des Menschen am Beginn seiner Karriere, beim Start in das

Leasings neue Lücken gefunden werden. selbständige Leben, dort, wo einer noch keine materiellen

Ein Aspekt darf nicht übersehen werden: Sollte es tatsäch- Sicherheiten anzubieten hat, sondern nur seinen klugen

lich gelingen, für kredithungrige Menschen alle Löcher zu Kopf und seine starke Hand, gewissermassen im Keime

stopfen, so besteht immer noch die Gefahr, dass derjenige, ersticken, dann müssen wir uns ernsthaft fragen, ob wir auf

der aus irgendwelchen Gründen dringend Geld nötig hat, dem rechten Wege sind. Leider hat nicht jeder junge Mann

statt zum geplagten Schuldner zum Verbrecher werden und jede junge Frau einen Vater oder eine Mutter, die mit

könnte. Ich will hier keine zu düstere Prognose malen. Ich grosszügigen und vertrauensvoll gewährten Krediten den

fühle mich aber doch verpflichtet, diesen Aspekt, den die Start ins Leben erleichtern.

3-N

Crédit à la consommation. Loi 18 N 25 janvier 1982

Neben allem, was uns hier nicht behagt - ich habe das Der Sozialschutz von 1960 hat sich in der Tat nicht als

etwas dargestellt - müssen wir nun aber auch die Realitä- genügend erwiesen. Die alte Regelung war zu weitmaschig,

ten sehen. Es sind deshalb folgende Argumente, welche die zu vertrauensselig. Sie erlaubte vor allem ein Ausweichen

SVP-Fraktion mehrheitlich veranlassen, für Eintreten auf die vom Warenkredit auf den Barkredit. Falls ich einmal zuhan-

Vorlage zu stimmen. Die Existenz von unverantwortlichen den meiner vielen Patenkinder Memoiren schreiben sollte,

Kettenverschuldungen zeigt, dass auf der Kreditgeberseite könnte darin die Initiative Deonna, der als Direktor des

immer noch schwarze Schafe am Werke sind, die auch vor Autosalons offenbar um die Praktiken beim Autoverkauf

Geschäften keinen Abstand nehmen, welche fatale Auswir- wusste, als jene Vorlage figurieren, bei der ich bei meinem

kungen für die Kreditnehmer und insbesondere deren Fami- Ratseintritt vor über zehn Jahren erstmals in einer Kommis-

lien haben. Das Kleinkreditgeschäft wächst zudem in einem sion Einsitz nahm. Es wäre mir dann lieber, wenn dieses

beachtlichen Ausmass weiter an. Dies lässt erwarten, dass Geschäft nicht als Schreckbeispiel dafür herhalten müsste,

als Folge eines Wirtschaftsrückganges eine grosse Zahl dass unser Parlament nicht mehr fähig ist, anstehende Pro-

von Kreditnehmern in wirtschaftliche Schwierigkeiten kom- bleme anzupacken und sie auch zu lösen.

men könnte. Besonders fatal ist dabei die kumulative Wir- Das Problem der Konsumkreditregelung besteht jedenfalls

kung von Konjunktur und Teuerung, die bei anschliessen- heute, zehn Jahre nach Einreichung dieser Initiative, immer

der Rezession zu entsprechenden Notsituationen geradezu noch. Nicht einmal die Banken bestreiten es. Sie haben

führen muss. denn auch, seit die Vorlage beraten wird, Leistungen

In der Kommission konnten zahlreiche unakzeptable For- erbracht, die ohne den Druck dieser Beratung nicht erfolgt

mulierungen eliminiert oder entschärft werden, so die feste wären. Was aber geschieht, wenn der Druck nun durch

Kreditlimite, das Verbot des Zweitkredites, die asozial kur- einen Nichteintretensbeschluss einfach wegfällt? Wir dürfen

zen Rückzahlungsfristen und die Aufnahme von Sonder- ein derart lange anstehendes Problem auch nicht durch

straftatbeständen. Alle Klippen scheinen zwar noch nicht Rückweisung nochmals auf die lange Bank schieben. Das

überwunden, und in einzelnen Bereichen ging die Kompro- wäre wahrhaftig ein Armutszeugnis für uns.

missbereitschaft in der Kommission bereits an die Grenze Der Gesetzestext, der aus der Kommissionsberatung her-

des Tragbaren. vorging, mag Wünsche offen lassen. Er geht jenen, die nur

Sozialhilfekunden haben, viel zu wenig weit, denen aber, die

Wir können nicht übersehen, dass der Widerstand des

diese ertragreiche Marktlücke entdeckt haben, viel zu weit.

Schweizers gegen neue Gesetze wächst. Er will nicht Das spricht im Grunde dafür, dass sich die Kommission

immer mehr verwaltet werden. So bereitet uns die Maximal-

redlich bemüht hat, einen Weg der Mitte zu finden. Die

laufzeit von 24 Monaten nach wie vor etwas Mühe, weil sie Beratungen haben gezeigt, dass wir keine Lösung finden

legitimen Bedürfnissen im Wege steht. Auch das Verbot der

können, die allen eitel Freude bereiten wird. Gesetzgebung

Umfinanzierung des Erstkredites bei einem späteren

ist ja auch nicht immer eine Frage des Lustgewinns. In die-

zusätzlichen Kredit entbehrt in unseren Augen weitgehend

ser Lage plädiere ich viel eher für Mut zur Unvollkommen-

der Logik. Schliesslich ist auch die rasche Einschaltung des

heit als für Resignation. Das Leben lässt sich natürlich in

Richters bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten eine

seiner Vielfalt nicht vollständig einfangen, aber die offen-

Vorschrift, die keinem der Vertragspartner Freude machen

sichtlichen Grundbedürfnisse sollten wir doch einer Rege-

wird. Die fakultative Anrufungsmöglichkeit des Richters

lung zuführen. Dazu gehört in einem Staat, der im Interesse

durch beide Kontrahenten bei Aussichtslosigkeit auf eine des Gleichgewichts zwischen den Vertragsparteien das

gütliche Regelung hätte wahrscheinlich bessere Aussich-

Bedürfnis nach Konsumentenschutz ausdrücklich aner-

ten. Ich möchte mit diesem Hinweis andeuten, dass wir der

kannt hat, auch ein mit dem notwendigen Sozialschutz aus-

Vorlage vor dem Volke wenig Chancen einräumen, wenn

gestattes Konsumkreditgesetz.

das Parlament hinter die Kommissionsanträge zurücksinken

Das Sozialschutzbedürfnis ist eben ausgewiesen. Es kann -

sollte. Die gegenwärtigen Bestrebungen in der Bundes-

Kollege Kaspar Meier hat zu Recht darauf hingewiesen -

republik Deutschland zur Lockerung der entsprechenden

nicht mit einem kleinen Prozentsatz von Verlustquoten der

Gesetzgebung deuten darauf hin, dass einer zu stark ein-

Banken wegdiskutiert werden. 10 Prozent von gegen

schränkenden Gesetzgebung zuerst von der Arbeiterschaft

400000 Krediten ergeben immer noch 40000 Fälle, bei

Gegnerschaft erwachsen könnte. Wir dürfen nicht verges-

denen irgendwie Schwierigkeiten entstehen. Die Dunkelzif-

sen, dass es die kleinen Leute sind, die in erster Linie über fer aber dürfte bedeutend grösser sein, und von der erfah-

Abzahlungsgeschäfte oder Konsumkredite der Teuerung ren auch die Banken nichts. Wir dürfen einfach nicht ver-

ausweichen möchten. Wenn die Teuerung in den Bereich

gessen, dass der Konsumkredit in der Regel eben doch von

von 10 Prozent gerät, wird das Abzahlungsgeschäft leicht

Leuten beansprucht wird, die über nichts anderes als ihr

vorteilhafter als das vorgängige Sparen. Ohne grosse

Erwerbseinkommen verfügen. Sie geben ihr Einkommen

Freude, aber angesichts unbestreitbarer Missstände wird

aus, bevor sie es haben. Sie müssen das durch keine ande-

deshalb die Mehrheit unserer Fraktion für Eintreten auf die

ren Sicherheiten gedeckte Risiko mit hohen Zinsen zahlen -

Vorlage stimmen. Bei den Mehr- und Minderheitsanträgen

Zinsen, die oft schon 18 Prozent erreichten, als hierzulande

wird sie der freiheitlicheren Lösung den Vorzug geben, und

noch 4 Prozent für Hypothekarkredite gang und gäbe

auch die eingereichten Einzelanträge nach den gleichen Kri-

waren. Dass im Obligationenrecht das Darlehen übrigens

terien in Erwägung ziehen.

zinsfrei geregelt ist, haben die meisten von uns völlig ver-

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und auch gessen. Damit wären wir dann wieder bei der Barmherzig-

den Antrag Hunziker abzulehnen. Es geht jetzt darum, ent- keit von Kollege Aider. Aber zurück zum Konsumkredit.

weder ein wirksames Gesetz zu schaffen oder es dann voll- Das Kreditvolumen nähert sich - wir haben es auch gehört

ständig abzulehnen. - der 3-Milliarden-Grenze. Das Geschäft mit dem Kleinkre-

dit, früher von den Banken eher verpönt, floriert heute. Der

Frau Meier Josi: Wie Sie von den Berichterstattern gehört Wucher ist sozusagen ehrbar geworden. Frau Mascarin hat

haben, löst diese Vorlage die heute 20jährige Regelung des allerdings eben zu Recht darauf hingewiesen, dass Wucher

Abzahlungs- und Vorauszahlungsvertrages im Obligatio- weniger mit dem Zinssatz zu tun hat als mit der Ausnützung

nenrecht ab. Sowohl die alte wie die neue Vorlage hatten einer Notlage. Die Sozialarbeiter kämpfen nach wie vor mit

dasselbe Ziel. Die beiden zwei Jahrzehnte auseinanderlie- dieser Kehrseite der Konsumkredite, die teils aggressiver

genden Botschaften brauchen fast dieselben Worte, um Werbung zuzuschreiben ist. Sie kämpfen mit der hohen

dieses Ziel hervorzuheben. 1960 konnte man lesen: «Im Dauerverschuldung sozial schwacher Kreise, mit dauernd

Vordergrund der Reformbestrebungen steht ein vermehrter verpfändeten Löhnen, auch immer wieder mit der Gefahr

Sozialschutz, der den Käufer beim Abschluss vor Missbräu- der Kriminalisierung von Schuldnern. Trotz freiwilligen Vor-

chen bewahrt.» Heute liest man: «Ziel der Revision ist die kehren der Banken erhielt ich noch letztes Jahr - und zwar

Verbesserung zur Stärkung und Erweiterung des Sozial- selbst von anderen Instituten als von der am meisten

schutzes.» berüchtigten Bank Rohner, deren Werbepraktiken hier an

25. Januar 1982 N 19 Konsumkreditgesetz

den Pranger gestellt gehören - Aufforderungen wie etwa über die Kantonsgrenzen hinaus gewährt. Die Vereinheitli-

dieses rosarote «billet doux» mit der Aufschrift «Persönlich» chung und Ersetzung der bestehenden Regelungen durch

und Hinweisen wie «Sie erhalten sofort Bargeld bis zu Bundesrecht drängt sich meines Erachtens deshalb auf,

30 000 Franken, ohne anzugeben, wofür Sie das Geld brau- wobei es vielleicht vorteilhafter gewesen wäre, ein kürzeres

chen, keine Anfragen bei Arbeitgebern, Hausmeistern Bundesgesetz zu erlassen und die Regelung der techni-

usw.». schen und Detailfragen auf dem Verordnungsweg durch

Derartige Werbepraktiken verschwinden eben nicht von den Bundesrat. Somit wären zukünftige Anpassungen an

selbst - ein Zeichen mehr, dass wir nicht um eine Neurege- die Wirtschaftsentwicklung leichter gewesen.

lung herumkommen. Der bundesrätliche Entwurf war scharf Ich möchte abschliessend festhalten, dass wir möglichst

und konsequent, etwa mit seiner knappen Laufzeit, mit dem einfache und klare Vorschriften erlassen müssen, damit der

totalen Zweitkreditverbot, mit den strafrechtlichen Sanktio- Nutzniesser, nämlich der Konsument, den Sinn und Zweck

nen. Er entsprach eben den Anträgen dieses Parlamentes dieses Werkes bejaht und insbesondere die Bedingungen

und nicht einer politischen Präoption. Die Kommission hat seines Vertrages leicht verstehen kann. Gewisse Verbesse-

auf die strafrechtliche Ausweitung verzichtet, sie hat die rungen dieser Vorlage sollten wir im Laufe unserer Beratun-

Laufzeit der Kredite verlängert, sie hat das Zweitkreditver- gen vornehmen. Auf verschiedene Punkte werde ich in der

bot gelockert und sie hat die Lohnzession für solche Kre- Detailberatung des Gesetzestextes zurückkommen. Wir

dite verboten. Soweit dem Entwurf noch nicht überall ein wollen aber jetzt handeln und nicht weitere Jahre auf dieses

Gleichgewicht geglückt ist, sollten wir immerhin nicht ver- wichtige Gesetz warten. Deshalb stimme ich für Eintreten

gessen, dass wir in einem Zweikammersystem leben. Es ist auf den vorliegenden Entwurf und lehne Rückweisung und

dem Zweitrat nie verboten, ein noch besseres Gleichge- Nichteintreten ab.

wicht zwischen den gegenläufigen Interessen zu finden.

Es geht auch nicht darum, das Gesetz des Jahrhunderts zu Bundi: Ich schicke voraus, dass ich für Eintreten auf diese

schaffen. Wir versuchen, das zu erfassen, was heute an Vorlage bin. In dieser Eintretensdebatte möchte ich nur zu

Problemen sichtbar und erfassbar ist. Wir lösen nicht die einem Punkt des Kleinkreditgesetzes Stellung nehmen,

Probleme von übermorgen, sondern die von heute. In die- nämlich zu demjenigen der höchstzulässigen Zinssätze.

sem Sinne empfiehlt Ihnen die CVP grundsätzlich Eintreten Gemäss einer Darstellung in der Presse zu Beginn des ver-

und möglichst weitgehende Zustimmung zur Kommissions- gangenen Jahres bewegen sich die Zinssätze der Kleinkre-

mehrheit, die doch ein sehr labiles Gleichgewicht darstellt. ditinstitute zwischen 9,5 Prozent und 15,74 Prozent. Es ist

bekannt, dass viele Kreditnehmer gerade wegen der hohen

Präsidentin: Es folgen die Einzelsprecher. Zinssätze dieses Geschäftes unverhältnismässig hohe

Opfer bringen, dass sie dadurch schwere Spannungen in

Künzi: Es ist uns bekannt, dass vor einigen Jahrzehnten der Familie und Beruf zu ertragen haben.

Erwerb von Konsumgütern auf Kredit vorwiegend mittels Als Gründe für die hohen Zinsen werden von den betreffen-

Abzahlungsverträgen getätigt wurde. Um die aufgetretenen den Instituten besonders das erhöhte Risiko, die Restfinan-

Missbräuche der Verkäufer und Finanzierungsinstitute zu zierungskosten, Aufwendungen für die Werbung - ein Kapi-

bekämpfen, wurden im Artikel 226 OR zwingende Bundes- tel für sich! - sowie der administrative und der buchhalteri-

vorschriften erlassen. Die heutige Praxis zeigt nun, dass sche Aufwand genannt. Ich frage aber, warum es möglich

einerseits diese Normen reformbedürftig sind und anderer- ist, dass zum Beispiel die Bernische Kantonalbank und die

seits mehrheitlich eine neue Form des Konsumkredits, Genossenschaftliche Zentralbank mit Zinssätzen von 9,5

ohne Einschaltung des Verkäufers, als Bargelddarlehen Prozent respektive 9,75 Prozent operieren können, Prokre-

oder Kleinkredit bekannt, gebraucht wird. Um logisch zu dit aber 15,74 Prozent verlangt. In meinen Augen sind letz-

bleiben, gilt es nun, entweder ebenfalls Normen für den tere Sätze Wucher. Wohl geben Kleinkredite etwas mehr

Kleinkredit zu schaffen oder die bestehenden Vorschriften Arbeit, die Quote der Verluste liegt aber nach Angabe der

über den Abzahlungsvertrag ausser Kraft zu setzen. So viel- Institute selber sehr tief. Ein «gerechter» Zins inklusive

versprechend die Abschaffung von Erlassen für die meisten Gebühren würde sich heute auf höchstens 10 Prozent stel-

von uns aus Unlust an neuen Gesetzen erscheinen mag - len.

ich denke an das Votum von Herrn Linder -, hege ich in die- Nach Bankengesetz gehören die Kleinkredite zu den

sem Falle berechtigte Zweifel, ob sich dies als bessere «festen Vorschüssen mit oder ohne Deckung», also zu

Lösung herausstellen würde. jenen Krediten, die auch Firmen über den Tagesbedarf hin-

Meine Bedenken beruhen nämlich auf der gesammelten aus gewährt werden. Daher gehen sie auch unter dieser

40jährigen praktischen Erfahrung im Kanton Zürich auf dem Rubrik in die Liquiditäts- und Eigenmittelberechnung ein. Es

Gebiet des Kleinkredites, wo bereits seit 1942 mittels ist also zu fordern, dass Kleinkredite nicht höher als zu den

Gesetz, Verordnung und Weisungen diese Art von Darle- Durchschnittsansätzen für feste Vorschüsse und Darlehen

hensgewährung nicht nur geregelt, sondern auch beauf- verzinst und mit einer Kommission oder Gebühr für alles

sichtigt wird. Dies trifft übrigens ebenfalls im Kanton Genf inklusive von zusätzlich 3 Prozent belastet werden.

zu, da in diesen beiden Kantonen die meisten Kleinkredit- Nun gestatte ich mir noch einige Ausführungen zur höchst-

institute domiziliert sind. Allein im Kanton Zürich stehen 30 zulässigen Zinsgrenze oder Wuchergrenze und eine ent-

Kleinkreditinstitute unter Bewilligungspflicht. Sie gewähren sprechende Anfrage an den Bundesrat. In Artikel 318b

jährlich etwas mehr als 100 000 Kleinkredite mit einem Wert Absatz 3 ist vorgesehen, dem Bundesrat zu überlassen, die

von rund 1 Milliarde Franken. Dies entspricht 40 Prozent Höchstsätze festzulegen.

des Umsatzes im ganzen Land. Mehrere Forderungen des Meines Erachtens übernimmt der Bundesrat hier eine

vorliegenden Gesetzesentwurfes sind bei uns in Zürich seit schwere und sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Nun muss

langem in Kraft, so zum Beispiel die Angabe der Kreditko- man leider in der Botschaft nachlesen, dass von einer

sten in Jahresprozenten auf dem Vertrag oder die Auszah- Höchstgrenze von 18 Prozent auszugehen sei. Dabei stützt

lungen der Darlehen ohne Abzug. man sich auf eine Zahl, die im zürcherischen Ausführungs-

Sowohl hier als auch im Ausland wird eine Gesetzgebung gesetz zum ZGB sowie in einem von nur acht Kantonen

über das Kleinkreditwesen als notwendig erachtet und unterzeichneten Konkordat niedergelegt ist. Ebenfalls wird

gewünscht. Die bisher den Kantonen freigestellte Normie- auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 1954

rung dieses Gewerbes ist richtigerweise jetzt auf Bundes- verwiesen, der, sich abstützend auf jene Zürcher Limite,

ebene zu erfassen, weil die Gewährung von Konsumkredi- feststellte, diese Grenze zeige, was nach schweizerischem

ten, die zuerst durch kleinere Institute in eher lockerem Massstab noch als angängig und was als missbräuchlich zu

Rahmen gepflegt wurde, nun eine Verlagerung erfährt, gelten habe. Die 18 Prozent würden für den Wuchertatbe-

nachdem sich in zunehmendem Masse die Banken und stand des Strafrechts eine Richtlinie darstellen.

Grossbanken dieser Sparte annehmen. Ihr Filialnetz Mir scheint es sehr bedenklich zu sein, wenn man nun von

erstreckt sich über das ganze Land, und Kredite werden einer begrenzt geübten Praxis ausgehend bereits von einer

Crédit à la consommation. Loi 20 N 25 janvier 1982

«beinahe zu Gewohnheitsrecht gediehenen Höchstgrenze poser des directives basées sur un code d'honneur; cer-

von 18 Jahresprozenten» spricht, wie das in der Botschaft taines banques n'en font pas partie.

der Fall ist. Wir können auch ein anderes Gewohnheitsrecht Le projet de loi qui nous est présenté représente une pro-

schaffen. Ich postuliere hier eine Maximalgrenze von 12 tection sociale efficace, cohérente et indispensable:

Prozent. Ich frage den Bundesrat an, der in der Folge die D'une part, elle a l'avantage de réglementer toutes les

obersten Zinssätze zu bestimmen hat, ob ihm sein soziales formes de crédits à la consommation qui se sont dévelop-

Gewissen nicht gebietet, mehr Gerechtigkeit zugunsten der pées: contrats de location, de location-vente, leasing, de

sozial Schwachen walten zu lassen. Nur am Rande sei ventes par acomptes, tout en renforçant la législation déjà

daran erinnert, dass in unserer abendländischen Gesell- en vigueur sur la vente à tempérament.

schaft jahrhundertelang ein Zinsverbot bestand. Nachdem D'autre part, ce projet précise la forme des contrats qui

dasselbe seit dem 15. Jahrhundert nicht mehr durchgesetzt devront être établis dans des termes clairs et compréhensi-

werden konnte, galt aber noch während längerer Zeit ein bles pour le preneur de crédit, notamment en stipulant clai-

Maximalsatz von 5 Prozent. Und heute sollten wir uns an ein rement les intérêts, en pour cent et en francs.

Drei- bis Vierfaches davon gewöhnen? Ich ersuche zum De plus, et cela paraît essentiel, ce projet de loi limite la

Schiusa oder bitte vielmehr Herrn Bundesrat Furgler, er durée de remboursement à 18 mois, éventuellement à 24

möge seine Bereitschaft bekunden, in der Ausführungsge- mois, selon le rapport de la commission, et il n'autorise la

setzgebung dahin zu wirken, dass die heute bei 18 Prozent conclusion que d'un seul crédit à la fois, afin de supprimer

interpretierte Wuchergrenze deutlich nach unten korrigiert l'endettement en chaîne qui consiste à faire un trou pour en

wird. boucher un autre.

Il est vrai que, parmi toutes les familles endettées, beau-

M. Teuscher: II est à se demander s'il est raisonnable, dans coup honorent régulièrement leurs engagements, mais les

un monde de progrès, d'information, de science et de personnes ou les familles qui ont cru au remède-miracle du

recherche de tous ordres, que l'Etat doive se mêler jusque petit crédit, tel qu'il est présenté dans la publicité, sont

dans le comportement de l'individu et des moyens qu'il encore trop nombreuses. Ces familles ont en fait aggravé

entend utiliser pour le financement de ses besoins. C'est leur situation financière, en prenant des engagements de

peut-être un paradoxe. Cependant, la façon de vivre, de se remboursement pour trois, quatre, voire cinq ans, rembour-

réaliser, a pris durant ces dernières décennies des dimen- sement dont elles ne voient jamais la fin. Survient une mala-

sions et des formes nouvelles, parfois délicates, même dan- die, un problème de travail, une naissance, et on ne peut

gereuses pour la stabilité et l'avenir de la cellule de base plus faire face à ses obligations. C'est alors justement

d'un pays, la famille. qu'intervient le risque de prendre un nouveau crédit et

Cette question de réglementation du crédit à la consomma- d'entrer dans le cercle de l'endettement en chaîne.

tion n'est pas nouvelle. La loi de 1962 était déjà le signe que Les services sociaux des communes connaissent bien ces

ce problème souciait les autorités de ce pays. Il a fallu de cas de familles endettées qui ont recours à l'aide financière

nombreuses interventions parlementaires, dénonçant des privée ou publique. On peut citer des cas fréquents, dans

abus et la manière de contourner les règles de la loi, pour nos communes, de familles à revenu modeste qui paient

enfin arriver à mettre sur pied quelque chose de plus réa- régulièrement les mensualités bancaires et qui laissent

liste. Il a fallu vingt ans; c'est me semble-t-il long, trop long, s'accumuler les arriérés de loyer. On fait alors appel à l'aide

pour un problème aussi important. sociale publique pour ne pas se faire expulser de l'apparte-

ment, et on arrive à cette situation où, indirectement, c'est

Les causes de ce retard sont à chercher dans les difficultés

de concilier les intérêts en présence, soit ceux des prêteurs la collectivité, en aidant ces familles, qui rembourse les

et ceux de la commercialisation des biens de consomma- prêts bancaires.

tion. Mais à ce jour, l'accélération de la montée des crédits Enfin, un aspect du crédit à la consommation, c'est les

débouche sur l'insouciance. Ce n'est plus admissible. La conséquences qu'il provoque dans le cadre familial. Elles

mise en application de nouvelles mesures ne permet plus ne sont que rarement abordées, et pourtant elles ont une

aucun retard. importance considérable pour l'unité de la famille. Préten-

A la décharge du consommateur, victime de l'intrusion de dre que de graves difficultés financières ne débouchent pas

l'Etat dans son comportement et ses affaires, il est sur des soucis insupportables, provoquant disputes et

influencé par une publicité redoutable, avec tous les reproches au sein d'une famille, ne serait pas la réalité. De

moyens modernes de diffusion, parfois sans scrupule quant là à arriver dans un climat de tension permanente il n'y a

à la véracité des propos énoncés. Il y a lieu d'ajouter les qu'un pas, et c'est malheureusement souvent le cas. Dès

nouveaux systèmes de vente, où le consommateur est lors, les répercussions ébraulent la solidité de la famille, et

conditionné, soumis aussi bien à un choix considérable les premières victimes en sont les enfants.

qu'à des conditions de paiement merveilleuses. De là, il faut Cet aspect du problème doit être relevé, car de lui dépen-

comprendre que le client puisse avoir des faiblesses, sans dent l'avenir de la famille, sa cohésion, comme aussi la

entrevoir exactement ce qui va se passer plus tard. confiance et la sécurité qu'elle doit représenter pour les

Les succès des nouvelles méthodes de vente et des condi- enfants.

tions de vente n'ont pas tardé à se manifester, tout d'abord En conclusion, une loi qui réglemente le crédit à la consom-

par un chiffre d'affaires, son perpétuel accroissement pos- mation, dans un esprit de protection et de prévention

tulant toujours plus de moyens publicitaires supplémen- sociale, est nécessaire, et le projet qui nous est soumis

taires et nouveaux. Par contre, la sonnette d'alarme com- nous paraît atteindre ces buts; il doit recueillir notre sou-

mence à s'agiter lorsque certaines statistiques de quelques tien.

instituts de crédit apparaissent. J'en tire un seul exemple,

celui du canton de Zurich. En effet, dans ce canton, durant Neukomm: Herr Hunziker hat heute nachmittag ganz

l'année 1980, plus de cent mille contrats de petits crédits bestürzt auf die Lawine von konsumentenpolitischen Erlas-

ont été établis, représentant plus d'un milliard de francs. sen hingewiesen, die unterwegs sind. Er hat das UWG

Enfin, selon l'Association suisse des banquiers, en 1979, un erwähnt, das Kartellrecht, auch ein Touristenrecht soll kom-

ménage suisse sur trois a conclu un contrat de prêt person- men. Ich meine, diese Gesetzesanpassungen sind eben alle

nel. dringend notwendig, weil man jahrelang die Konsumenten-

Il devient urgent, devant cet accroissement rapide des cré- anliegen vernachlässigt hat! Wir müssen schliesslich als

dits, de réglementer par une loi fédérale le crédit à la Gesetzgeber die Erlasse der wirtschaftlichen Entwicklung

consommation. Il s'agit d'en faire une qui touche l'ensemble anpassen. Es gilt, Ungleichgewichte abzubauen. Die Ver-

de la collectivité et dont la gestion ne puisse être laissée à tragsfreiheit hat sich in den letzten Jahren immer mehr zum

l'Association des banquiers. En effet, cette Association ne Vertragsdiktat des Stärkeren ausgeweitet. Es geht in keiner

regroupe pas l'ensemble du marché, elle ne peut que pro- Weise um eine Bevormundung des Konsumenten, sondern

25. Januar 1982 N 21 Konsumkreditgesetz

es geht in erster Linie - das kam deutlich aus den verschie- weise auch die CIBA-Geigy-Personalberatung, der BBC-

denen Voten zum Ausdruck - um die Beseitigung der Miss- Sozialdienst, die Landis & Gyr AG-Personalberatung, der

bräuche, um eine bessere Information des Kreditnehmers Sozialdienst PTT, um nur wenige zu nennen.

und schlussendlich um einen unerlässlichen Sozialschutz. Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag und den Rückwei-

Das vorgelegte Gesetz kommt ja nur dann zur Anwendung, sungsantrag abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.

wenn der vom Bundesrat zu bestimmende Mindestsatz

erreicht ist. Freunde können unter sich nach wie vor Kredite M. Pini: Intervengo per motivare, nel limite di tempo con-

gewähren, ohne unter das Gesetz zu fallen, auch Sozialkre- cessomi, la mia adesione all'entrata in materia e, consc-

dite sind nicht betroffen. guentemente, la mia opposizione alle proposte dei colleghi

Wir haben es heute, nach dem Verfassungsartikel über Linder e Hunziker.

Konsumentenpolitik, der am 14. Juni 1981 angenommen I tempi lunghi di maturazione attorno alle diverse proposte

worden ist, tatsächlich mit einem zweiten, äusserst wichti- avanzate per il miglioramento nel quadro del diritto della

gen Markstein im Konsumentenrecht zu tun. Auch hier ging protezione del beneficiario del credito al consumo e della

der Vorlage ein langwieriges, zähes Ringen voraus, die prevenzione contro gli abusi che possono insorgere e che

Geduld wurde jahrelang strapaziert, die Vorgeschichte geht insorgono, sono un segno eloquente della complessità

weit zurück. Ich erinnere daran: Bereits in der Herbstses- della materia in discussione, ed anche delle riluttanze e

sion 1944 wurde im Nationalrat ein Postulat Lachenal/Vodoz delle aperte opposizioni che cammin facendo si sono mani-

erheblich erklärt, das Vorschriften über die Kleinkreditge- festate, da parte degli ambienti interessati, a questi partico-

schäfte auf eidgenössischer Ebene verlangte. Es brauchte lari quanto solleciti servizi finanziari.

noch mehrere Vorstösse in den letzten Jahren, bis wir den Non mi sembra politicamente ragionevole che dopo ben

ausgewogenen Entwurf dieser Kommission im letzten Jahr due anni di lavori commissionali, preceduti da un lungo

verabschiedeten. Aus Konsumentensicht sind die Bestim- periodo di elaborazione e di consultazione del progetto

mungen überfällig. Die eigentlichen Abzahlungsverträge governativo, si proponga oggi il rinvio dello stesso al Consi-

aus dem Jahre 1963 sind ständig an Bedeutung zurückge- glio federale, o, per di più, la non entrata in materia, deter-

gangen, und die Kleinkredite nahmen laufend zu. Die «Wirt- minando così, se una delle due proposte fosse accolta, una

schaftsförderung», ein unverdächtiger Zeuge der Banken, defatigatoria, nuova battuta d'arresto o peggio ancora

hat kürzlich geschrieben: «Trend zu höheren Kleinkrediten: l'affossamento del problema, per il quale da tempo si

Während die Anteile der Kategorien bis zu 10 000 Franken attende una ragionevole soluzione legislativa. Non credo

pro Einzelkredit zurückgingen, konnten alle darüber liegen- che faremmo prova di lungimirante saggezza e soprattutto

den Kreditgrössenklassen ihre Quote steigern. So machen di sensibilità politica, rinunciando oggi ad affrontarlo in tutta

heute Kleinkredite von mehr als 15000 Franken mit 31 Pro- la sua complessità. Credo per contro, onorevoli colleghi,

zent schon bald ein Drittel der Gesamtsumme aus.» che a questo punto il Parlamento non possa più sottrarsi,

Im Kanton Zürich - Sie haben Zahlen gehört - haben sich già per le dichiarate prese di posizione delle forze politiche

die Kleinkredite von 1960 bis 1980 rund verzwanzigfacht; che lo compongono, dalla sua responsabilità decisionale.

waren es 1960 46 Millionen Franken; so waren es 1980 mehr L'opinione pubblica, non solo non gradirebbe, ma in gran

als 1 Milliarde, die ausbezahlt worden ist. Allein für die Wer- parte non capirebbe un comportamento diverso, se non

bung geben die Kleinkreditinstitute jährlich rund 20 Millio- allora come espressione di una nuova e non edificante

nen Franken aus; für eine Werbung, die in Inseraten und in dimostrazione di indecisione, da parte nostra, ad affrontare

persönlichen Werbebriefen mit einem raffinierten Vernied- uno dei tanti problemi che scottano, in attesa di passarlo a

lichungseffekt arbeitet, mit einem Verniedlichungseffekt, bei mani più risolutive. Se è forse vero che siamo fra i paesi

dem die Leute sich die Tragweite der Verschuldung nicht meno dipendenti dal credito al consumo, è altrettanto vero

richtig überlegen; der Kunde erlebt in dieser Scheinwelt, che l'uso di questo particolare aiuto finanziario, ma non

dass er Geld aufnehmen kann, ohne dabei Rechenschaft sempre tale si dimostra, soprattutto da parte dei meno

ablegen zu müssen, ob er sich das Geld überhaupt leisten abbienti, non può più avvenire nel quadro di una situazione

kann. Vor Jahren gab es sogar in vielen Zeitungen grosse giuridica così fragile e quasi indefinita come quella attuale. Il

Werbeinserate für Weihnachtskredite. Oder im Jahre 1980 - mio Cantone è rappresentato da categorie vaste di piccoli e

Herr Kaspar Meier hat kurz darauf hingewiesen -: «Nehmen medi salariati, di cui una parte non indifferente non sfugge

Sie einen Kleinkredit auf, statt Ihr Sparheft zu plündern, so certo alla seduzione del credito sollecito e senza garanzia

wächst Ihr Sparbäumchen munter weiter.» per soddisfare anche legittimi desideri di vita, che, tuttavia,

Ich meine, dass wir jetzt keine Zeit mehr verlieren sollten. non sempre si annoverano fra le scelte per una effettiva

Wir haben gesetzliche Massnahmen auch im Bereich der migliore qualità esistenziale. Oscilliamo, nel Ticino, fra una

übrigen Abzahlungsgeschäfte zu treffen und diese an die media salariale di poco superiore ai 2000 franchi con punte

neuen Vertragsformen - Miete-, Kauf-, Sukzessivlieferungs- anche inferiori che, onorevoli colleghi, la dicono lunga sui

verträge, Leasingverträge - anzupassen. Auch der Fernkurs bisogni completivi di denaro, sia a livello individuale, sia a

ist endlich zu regeln; wir haben dort ebenfalls immer wieder livello familiare. In verità, ciò che si promuove talvolta nel

Missstände. Es ist nötig, dass dort eine siebentägige nostro mercato, non corrisponde, per certe classi sociali, al

Bedenkfrist gilt und nach einem Semester gekündigt wer- reale loro potere di acquisto.

den kann. II piccolo credito interviene dunque a colmare, si dice, que-

Übrigens sind die Kleinkredite viel teurer, als die Durch- sta lacuna die «povertà». Ma è la soluzione più giusta? E'

schnittskonsumenten annehmen. Ich befasse mich auch questa la soluzione più sana? Personalmente non la ritengo

beruflich seit vielen Jahren mit diesen Fragen. Die Stiftung tale, cosciente che non ci sono soluzioni da improvvisare

für Konsumentenschutz hat bereits im Jahre 1968 einen per dissipare questa realtà. C'è un vecchio adagio ticinese

Test durchgeführt und gezeigt, dass die grosse Masse der che dice di cercare sempre di fare il passo secondo la pro-

eigentlichen Kleinkreditinstitute schon damals Jahreszinse pria gamba. Farsi imprestare, aggiungo io, quella più lunga

von 14,9 bis 22,5 Prozent berechnete! Ein neuer Test im degli altri, costa sempre di più che cedere, per dannata ipo-

Dezember 1979 kam zum Schluss, dass die Zinssätze von tesi, le proprie. Il piccolo credito esiste da tempo e sono

12 bis 17,99 Prozent schwankten, also bis haarscharf an die convinto che continuerà a esistere. E' un affare di necessità

Wuchergrenze von 18 Prozent gingen. Für die Konsumen- o piuttosto è un affare di prosperità? L'interrogativo lo pone

ten sind klare obligatorische Angaben über die Kosten, il Consiglio federale e la risposta, se vogliamo essere sin-

aber auch Sozialschutzbestimmungen sehr wichtig. ceri, propende verso la prosperità, intesa quest'ultima nel

Die Amtsvormundschaften, Betreibungsämter und Sozialar- consumo anche oltre le reali possibilità di acquisto, piutto-

beiter haben sich dauernd mit konkreten Fällen zu befas- sto che alle necessità vere e proprie. Per queste ragioni,

sen. Mehr als hundert Sozialdienste aus der ganzen votando l'entrata in materia, darò successivamente nel

Schweiz haben sich in einem Schreiben an die National- merito del dibattito la mia adesione alle proposte del Consi-

und Ständeräte gewandt; unterschrieben haben beispiels- glio federale e della maggioranza della commissione, che

Crédit à la consommation. Loi 22 N 25 janvier 1982

oltre ad eliminare gli abusi conosciuti fissano limiti e garan- consommation, il y avait quelque chose à faire - et ceci

zie che efficacemente, sul piano del diritto, evitano a quella dans un délai acceptable - pour prévenir les abus et aider

parte più fragile, finanziariamente e umanamente della ces quelque vingt mille familles qui, chaque année, en pre-

nostra società, di cadere, suo malgrado, in situazioni perso- nant un petit crédit, se mettent dans une situation difficile.

nali, familiari e dunque anche sociali difficilmente reversibili. La revision du code des obligations de 1962 visait déjà à

améliorer la protection du consommateur. Mais l'on n'a pas

de Capitani: Wenn man diesen Gesetzesentwurf vor sich suffisamment pris en considération une forme de crédit qui

hat und ihn durchstudiert, denkt man mit einer gewissen s'est développée ces dernières années, je dirai de façon

Wehmut an die Verfasser des Zivilgesetzbuches und des réjouissante, s'il n'y avait pas d'abus. Je dis «réjouissant»

Schweizerischen Obligationenrechtes, die es verstanden car le crédit bien réglementé et surtout bien compris par

hatten, die wichtigsten Vorgänge des menschlichen Lebens l'emprunteur permet à celui qui manque ponctuellement de

in einer klaren, allgemein verständlichen Sprache gesetzlich liquidités de se porter acheteur au comptant. Le petit cré-

zu regeln. Der Darlehensvertrag ist heute noch in ganzen dit, comme d'ailleurs la vente par acomptes, correspondent

sieben Artikeln geregelt. Heute brauchen wir für den Klein- à un besoin potentiel important; je ne rappellerai pas les

kreditvertrag allein deren 24, und zwar mit mehrfacher chiffres qui ont été cités aujourd'hui.

Länge. Zeugt das für die Unfähigkeit des modernen Gesetz- Malheureusement, la tentation de recourir successivement

gebers? Ich glaube nicht. Die Probleme sind schwieriger, à de nouveaux crédits est considérable lorsque l'on obtient

und sie liegen tiefer. presque sans formalités de l'argent frais, «sans même

Wir haben es hier mit einer anderen Art von Verträgen zu ouvrir la bouche» comme le précisait un slogan publicitaire,

tun, als sie den Schöpfern des Schweizerischen Obligatio- et ceci encore en quantités souvent plus importantes que

nenrechtes als Modellfall vor Augen gestanden haben. désirées.

Gegenüber dem früher dominierenden Individualvertrag, Le droit ordinaire ne règle actuellement pas du tout le petit

der konkret von den Vertragsparteien im Einzelfall ausge- crédit et cette lacune permet à une minorité de preneurs de

handelt wurde, haben wir es hier mit der Gattung der Sche- crédits - il est vrai et heureusement -, d'en faire un usage

maverträge, der Massenverträge, der Formularverträge mit abusif et de provoquer des situations de crises, de pani-

einem standardisierten Inhalt zu tun. Die Hauptproblematik ques graves dues à un endettement en chaîne. Que l'on ne

dieser typisierten Verträge liegt in ihrer Einseitigkeit. An se méprenne toutefois pas sur le sens de mon intervention.

ihrer Formulierung ist meistens nur eine einzige Vertrags- Je ne voudrais, en aucun cas, élever une barrière à un

partei beteiligt. Es werden alle jene Bestimmungen des déroulement normal des affaires. Je suis tout-à-fait

Obligationenrechtes, die eine gewisse Einseitigkeit ver- d'accord par exemple que le 60 pour cent des ventes de

meiden und für einen Interessenausgleich sorgen sollten, voitures d'occasions se déroulent, comme jusqu'à présent,

wegbedungen. Das wissen die Juristen in diesem Saale, vor par un système de crédit personnalisé. La loi ne saurait être

allem die praktizierenden Anwälte, ja sehr gut. trop restrictive, trop rigide. Il s'agit d'assurer un minimum

Ein wesentlicher Teil des vorliegenden Gesetzes über den de protection de l'emprunteur et d'éviter que la dette ne le

Kleinkredit bezweckt nun nichts anderes, als durch Normen mette dans une situation de dépendance irréversible vis-à-

zwingender Natur einen gewissen Interessenausgleich vis de l'institut bancaire. Il s'agit de lutter ça, ,j les prati-

zustande zu bringen, und zwar zwischen den Firmen, die ques de certains instituts, des pratiques qui se veulent

professionell dieses Geschäft betreiben und den Kreditneh- sociales alors qu'elles mettent le débiteur dans une situa-

mern. Es soll eine Übervorteilung des schwächeren Kun- tion de hantise perpétuelle des traites à payer. L'institut

den, des Kreditnehmers, verhindert werden. Beispiele für bancaire ne doit pas être un créancier privilégié qui, en

diese Art Vorschriften im vorliegenden Gesetz sind die plus, exige des taux d'intérêt à la limite de l'usure et, à ce

strengen Formvorschriften, die Regelung über die Nichtig- sujet, on peut se demander si le taux maxima ne devrait pas

keit, das Rücktrittsrecht, das Verbot der Lohnzession und être abaissé ce qui, indirectement, limiterait l'intérêt de

einige andere mehr. Die Spiesse sollen ungefähr gleichlang l'institut bancaire à prendre des risques disproportionnés

gemacht werden. Dies ist der Sinn dieser Art Vorschriften aux possibilités salariales du futur client.

im vorliegenden Gesetz. Zu diesen Bestimmungen kann ich Le débat sur le crédit à la consommation devrait nous per-

auch aus liberaler Sicht, weil sie im Grunde genommen die mettre de faire une loi humaine, évitant les contraintes dés-

Freiheit des schwächeren Vertragspartners schützen, obligeantes mais assurant une protection sociale aux plus

durchaus ja sagen. démunis. Les amendements que nous pourrons décider

Aber das Gesetz, wie es nun auch von der Kommission - devraient aller d'une part dans le sens d'une atténuation de

der ich angehört habe - vorgeschlagen wurde, geht leider la mise sous tutelle du preneur de crédit et, d'autre part,

weit über diese vernünftige Zielsetzung hinaus. Es enthält dans le sens d'un renforcement de l'obligation pour tous

mehrere Artikel, mit denen der Kunde, hier der Kreditneh- les instituts bancaires de respecter les règles de déontolo-

mer, vor sich selber geschützt werden soll. Auch der gie du banquier. C'est pourquoi je vous recommande de

Gedanke des Sozialschutzes darf nicht so weit gehen, dass voter l'entrée en matière.

die Vertragsfreiheit aller potentiellen Kreditnehmer wegen 3

bis 4 Prozent Problemfällen beseitigt oder doch sehr stark Loretan: Wir stehen hier einmal mehr, wie es schon ver-

beschränkt wird. schiedentlich festgestellt worden ist, vor einem Beispiel

Ich beanstande unter diesem Aspekt insbesondere die überschiessender Gesetzgebung. Das Ziel der Vorlage ist

Bestimmungen über die Mehrfachkredite, das versuchte der vermehrte Schutz des Konsumenten. Das Resultat wird

Verbot eines zweiten Kredites und die Beschränkung der seine - ich formuliere es etwas grob - Bevormundung sein.

Laufzeit auf 18 oder 24 Monate. Sollten diese einschränken- Nun, ich will auf diesem Aspekt der Vorlage nicht herumrei-

den und meines Erachtens zu weit gehenden Bestimmun- ten, es ist genug dazu gesagt worden. Ich möchte vielmehr

gen im Laufe der Beratungen nicht eliminiert oder gemildert den Antrag auf Rückweisung aus einer Sicht, die bis jetzt

werden, werde ich in der Schlussabstimmung gegen das etwas wenig zur Geltung gekommen ist, unterstützen: näm-

Gesetz stimmen. Vorläufig stimme ich ohne jede Begeiste- lich aus der Sicht der Justiz, der dritten Gewalt in unserem

rung für Eintreten. Staate, die in diesem Haus ihre Aufträge erhält, ohne dass

sie sich dazu äussern kann.

M. Houmard: Sans vouloir allonger le débat, je voudrais Eine grundsätzliche Bemerkung zuerst. Es ist ein Zeichen

exposer brièvement les raisons qui m'incitent à voter unserer Zeit und des sogenannten modernen Staates, dass

l'entrée en matière. Je suis un adepte convaincu de notre beim Auftauchen neuer oder geänderter Problemstellungen

slogan «plus de liberté, moins d'Etat» et je n'aime pas que der Gesetzgebungsapparat in Bewegung gesetzt wird. Das

l'Etat prenne le citoyen pour un «demeuré». Toutefois, les Vertrauen in die rechtsschöpfende Kraft der Gerichte

débats en profondeur de notre commission m'ont scheint weitgehend gesunken zu sein. Dies zu Unrecht.

convaincu du fait que dans le domaine du crédit à la Man könnte den Zweiflern höchstens zugute halten, dass

25. Januar 1982 N 23 Konsumkreditgesetz

wir eben mit der heutigen Art der Gesetzgebung den

Gerichten die Möglichkeit der Rechtsschöpfung mehr und

mehr genommen haben. Zu dieser Rechtsschöpfung der

Gerichte ein Beispiel:

Nehmen wir den Einleitungstitel unseres Zivilgesetzbuches,

und hier im besonderen den Artikel 2, der lautet: «Jeder-

mann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfül-

lung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.

Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen

Rechtsschutz.» Die Praxis zu Artikel 1 ZGB ist zu einer der

wesentlichsten Leitlinien richterlicher Rechtsfindung und

eines der schönsten Beispiele dafür geworden. Gerade im

Rechtsgebiet, das uns hier beschäftigt, müsste man diese

Praxis vermehrt beiziehen, um weiterer Gesetzgebung aus-

weichen zu können. Kurz und prägnant sind die Sätze in

unserem ursprünglichen Zivilgesetzbuch und Obligationen-

recht. Vergleichen wir damit die heutige Gesetzgeberei, so

stellen wir fest, dass selbst studierte Juristen Mühe haben,

sich zurechtzufinden und Sinn und Geist einer Bestimmung

herauszufinden. In aufwendiger Kleinarbeit bemüht man

sich, alles und jedes bis ins letzte Detail zu regeln und

jeden erdenklichen Anwendungsfall gesetzgeberisch in den

Griff zu bekommen. Dass dies indessen letztlich ein hoff-

nungsloses Unterfangen ist, liegt auf der Hand; denn das

Leben ist vielfältiger, als es sich das geschickteste Juristen-

hirn auszudenken vermöchte. Dass diese Entwicklung den

Gerichten, den Richtern Mühe bereitet, dürfte einleuchten.

Nun, ich höre den Hinweis auf die Detailberatung mit ihren

Verbesserungsmöglichkeiten. Kann man aber einen Stein,

der schräg steht, durch auch noch so intensive Behauungs-

arbeiten geraderichten? Ich glaube nicht.

Ich habe nun eine primäre Kritik am Entwurf der Kommis-

sion aus der Sicht der Gerichtsbarkeit vorzubringen: Die

Einschaltung der Justiz als Gestaltungsfaktor zwischen die ,

Vertragsparteien - so im Falle, da der Käufer oder Kredit-

nehmer wegen Verzugs- oder Zahlungsschwierigkeiten eine

Stundung braucht -, ist eine den Gerichten grundsätzlich

wesensfremde Aufgabe. Denn Gerichte sind vor allem dazu

da, um im Rahmen festumrissener prozessualer Regeln

Streitfälle zu entscheiden, sei es durch Vergleich, sei es

durch Urteil. Wenn auch die Kommission die Artikel 226i

und 318p entschärft hat, erwecken doch die von ihr neu

gefassten Absätze 2bis in dieser Form Bedenken. Brau-

chen wir hier den Richter, damit die Parteien zu einer Stun-

dung kommen, dazu noch in einem Spezialverfahren? Es

liegen dann auch Streichungsanträge vor.

Bedenken habe ich des weiteren gegen diese Fassung der

Absätze 2bis der Artikel 226i und 318p, weil den Kantonen

für das gestaltende Eingreifen der Gerichte laut Entwurf ein

«einfaches und rasches Verfahren» vorgeschrieben wird.

Die Kantone haben also ihre Zivilprozessgesetzgebungen

anzupassen und ihre ohnehin in der Regel überlasteten

Gerichte für die zu erwartende zusätzliche Belastung einzu-

richten. Dies in einem Moment, wo ihnen mit der Aufgaben-

neuverteilung ohnehin neue Lasten aufgebürdet werden

sollen. Dieselben Bedenken erheben sich im übrigen gegen

die Einschaltung des Richters in Artikel 318g des Entwurfs.

Ich verzichte, um Sie nicht länger hinzuhalten, auf die

Anführung von weiteren Beispielen, wo die Gerichte mit

einer zunehmenden Lawine von Prozessen - um es etwas

pauschal auszudrücken - rechnen müssen, unter anderem

auch wegen der neuen Möglichkeit, dass Konsumentenor-

ganisationen ohne Rücksicht auf die Klagelegitimation ihrer

Mitglieder an die Gerichte gelangen können (Revision des

Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb). Diese .

aus der Sicht der Tragbarkeit - oder eben Nichttragbarkeit

- für unsere Gerichte angestellten Überlegungen rechtferti-

gen meines Erachtens die Rückweisung der Vorlage an den

Bundesrat.

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr

La séance est levée à 19 h 30

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konsumkreditgesetz

Crédit à la consommation. Loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Januarsession

Session Session de janvier

Sessione Sessione di gennaio

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 78.043

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.01.1982 - 15:30

Date

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Seite 2-23

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Ref. No 20 010 261

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