Swiss National Council Rejects Employee Participation Laws, Favors Collective Bargaining
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss National Council, after years of deliberation, decided not to proceed with parliamentary initiatives (Morel, Egli-Sursee, and Biderbost) seeking to establish federal laws on employee participation in companies. The commission, tasked with examining these proposals, found no majority consensus, with some members deeming the proposals too weak and others concerned about their impact on social partners or the feasibility of legal regulation. Instead, the commission recommended that employee participation continue to be managed through collective bargaining agreements and social partner negotiations, and it approved a postulat urging the Federal Council to report on European employee participation models and their implications for Switzerland.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 27 Absatz, Art. 34octies ben, Art. 34octies Bundesverfassung; Swiss National Council Rejects Employee Participation Laws, Favors Collective Bargaining: The commission, tasked with examining these proposals, found no majority consensus, with some members deeming the proposals too weak and others concerned about their impact on social partners or the feasibility of legal regulation. Instead, the commission recommended that employee participation continue to be managed through collective bargaining agreements and social partner negotiations, and it approved a postulat urging the Federal Council to report on European employee participation models and their implications for Switzerland.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe commission's draft resolution concerning this article was to be archived.
Volltext
Participation des travailleurs 896 N 7 juin 1990
sprachen; er ist auch an einer Pressekonferenz vorgestellt Die Kommission beauftragte daraufhin das EVD, eine Exper-
worden, und wenn Sie nähere Auskunft darüber haben möch- tenkommission einzusetzen, welche in der Folge einen Vor-
ten, sind die zuständigen Sektionspräsidenten sehr gerne entwurf zu einem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Ar-
dazu bereit. beitnehmer in den Betrieben erarbeitete. Dieser Vorentwurf
Ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommis- wurde im Auftrag der Kommission anfangs 1984 den Kanto-
sion, diese Berichte zu genehmigen. nen und interessierten Organisationen zur Vernehmlassung
unterbreitet. Im Jahre 1986 diskutierte die Kommission die Er-
Angenommen -Adopté gebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und hörte ver-
schiedene Experten an. In einer Subkornmission wurden an-
schliessend zwei Entwürfe für ein mögliches Mitwirkungs-
gesetz erarbeitet.
#ST# 76.223 An der Sitzung der Kommission vom 14. September 1987 fand
indes keiner der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit. Sie
Parlamentarische Initiative (Morel) wurden einerseits als zu wenig weitgehend beurteilt, anderer-
seits befürchteten zahlreiche Kommissionsmitglieder, dass
Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein Mitwirkungsgesetz die Stellung der Sozialpartnerorganisa-
Initiative parlementaire (Morel) tionen beschränken würde, oder sie bezweifelten grundsätz-
Participation des travailleurs lich, dass sich die Mitwirkung im Betrieb gesetzlich regeln
lasse. Auch die parlamentarische Initiative Biderbost wurde
mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kom-
mission war mehrheitlich der Auffassung, die Mitwirkung solle
76.224 vorläufig weiterhin in Gesamtarbeitsverträgen oder durch Ab-
sprachen der Sozialpartner verwirklicht werden.
Eine Minderheit der Kommission war bereit, der parlamentari-
Parlamentarische Initiative (Egli-Sursee) schen Initiative Folge zu geben. Sie erachtete einen Konsens
Mitbestimmung der Arbeitnehmer über die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer im
Initiative parlementaire (Egli-Sursee) Betrieb als möglich und befürwortete entsprechende gesetz-
Participation des travailleurs liche Regeln.
Nachdem die Initiative Biderbost während mehr als zwei Jah-
ren im Nationalrat nicht traktandiert worden war, kam die Kom-
mission an einer weiteren Sitzung vom 20. März 1990 überein,
80.224 auch die Initiativen Morel und Egli-Sursee abzuschreiben. Mit
9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen kam sie auf ihren eigenen
Beschlussentwurf vom 3. Mai 1978 zurück; mit 10 zu 2 Stim-
Parlamentarische Initiative (Biderbost) men beschloss sie ein Kommissionspostulat (90.430). Der
Mitwirkungsgesetz Bundesrat wird darin ersucht, im Hinblick auf den Europäi-
Initiative parlementaire (Biderbost) schen Wirtschaftsraum (EWR) einen Bericht über die Mitbe-
Loi sur la participation stimmungsregelungen in anderen europäischen Staaten und
über die Auswirkungen auf die Schweiz zu erstatten. Mit
14 zu 0 Stimmen wurden anschliessend die beiden Initiativen
Fortsetzung - Suite Morel und Egli-Sursee zur Abschreibung empfohlen.
Siehe Jahrgang 1981, Seite 123 - Voir année 1981, page 123
M. Wyss Paul présente au nom de la commission le rapport
écrit suivant:
Nous vous soumettons, par la présente, conformément à l'arti-
Herr Wyss Paul unterbreitet im Namen der Kommission den cle 27, alinéa 5 du règlement du Conseil national, le rapport de
folgenden schriftlichen Bericht: la commission chargée de l'examen préliminaire des initiati-
ves parlementaires déposées par les anciens conseillers na-
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 27 Absatz 5 des tionaux Morel, Egli-Sursee et Biderbost. Les initiatives Morel et
Geschäftsreglements den Bericht der vorberatenden Kommis- Egli-Sursee demandent, sous forme de projets rédigés de tou-
sion über die von den früheren Nationalräten Morel, Egli-Sur- tes pièces, une participation des travailleurs assurant à l'entre-
see und Biderbost eingereichten parlamentarischen Initiati- prise le fonctionnement, la rentabilité ainsi que l'unité et la ca-
ven. Die Initiativen Morel und Egli-Sursee verlangen in der pacité de prendre des décisions. L'initiative Biderbost de-
Form ausgearbeiteter Entwürfe eine angemessene, die Funk- mande, également sous forme de projet rédigé de toutes piè-
tionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie die Einheit und die Ent- ces, une nouvelle loi fédérale sur la participation des travail-
scheidungsfähigkeit der Unternehmung wahrende Mitbestim- leurs dans les entreprises (loi sur la participation).
mung der Arbeitnehmer. Die Initiative Biderbost verlangt eben- En 1976 et 1977, la commission avait déjà examiné les initiati-
falls in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein neues ves Morel et Egli-Sursee. Elle avait élaboré son propre projet
Bundesgesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in den d'arrêté et chargé le Conseil fédéral de le soumettre en consul-
Betrieben (Mitwirkungsgesetz). tation aux cantons et aux organisations intéressées (FF 1978 II
Die Kommission hatte sich bereits in den Jahren 1976 und 1005). Dans son rapport à la commission sur les résultats de la
1977 mit den Initiativen Morel und Egli-Sursee befasst. Sie procédure au cours de laquelle des divergences étaient appa-
hatte einen eigenen Beschlussentwurf formuliert und den rues, le Conseil fédéral avait provisoirement renoncé à se pro-
Bundesrat beauftragt, darüber bei den Kantonen und interes- noncer sur les trois projets. Là-dessus, le Conseil national
sierten Organisationen eine Vernehmlassung durchzuführen avait décidé, le 9 mars 1981, sur proposition de la commis-
(BBI 1978 II 985). Der Bundesrat erstattete der Kommission sion, de suspendre l'examen des propositions concernant
Bericht über die kontroversen Ergebnisse der Vernehmlas- l'adoption de dispositions constitutionnelles et de traiter
sung, verzichtete aber vorläufig darauf, seinerseits zu den drei d'abord la présente initiative sur la participation au niveau de
Entwürfen Stellung zu nehmen. Daraufhin beschloss der Na- l'exploitation (cf. Bull. off. CN1981, p. 111).
tionalrat am 9. März 1981 auf Antrag unserer Kommission, die La commission a ensuite chargé le Département fédéral de
Vorstösse auf Verfassungsebene zu sistieren und zuerst die l'économie publique de créer une commission d'experts qui a
parlamentarische Initiative über die Mitwirkung auf Betriebs- élaboré un avant-projet de loi sur la participation des travail-
ebene zu behandeln (Amtl. Bull. NR1981,111). leurs dans l'entreprise. Cet avant-projet a été envoyé au début
7. Juni 1990 N 897 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
de 1984 pour consultation aux cantons et aux organisations in- Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Im Vorschlag für die
téressées, sur l'ordre de la commission. Europäische Aktiengesellschaft sind namentlich drei Modelle
En 1986, la commission avait traité les résultats de la procé- für Mitbestimmungsregelungen wahlweise vorgesehen:
dure de consultation, puis elle avait entendu différents experts. - Mitbestimmung mit und durch Arbeitnehmervertretungen im
Ensuite, une sous-commission avait élaboré deux projets pos- Aufsichtsrat (Beispiel: BRD);
sibles de loi sur la participation. - Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmer
Lors de la séance de la commission du 14 septembre 1987, über ein separates Unternehmungsorgan;
aucun des projets proposés n'obtenait la majorité. Ces projets -vertragliche Regelung, wonach durch Vereinbarung zwi-
ont été considérés par certains comme trop timorés. D'autre schen den Sozialpartnern die jeweils angemessene Mitbe-
part, de nombreux membres de la commission craignaient stimmungslösung im Unternehmensbereich auszuhandeln
qu'une loi sur la participation n'affecte la position des organi- ist.
sations des partenaires sociaux ou considéraient qu'il est fon- Der Bundesrat wird um einen Bericht ersucht, der darlegen
damentalement impossible de régler par la loi la participation soll, welche Mitbestimmungsvariante für die Schweiz im Rah-
dans l'entreprise. L'initiative parlementaire Biderbost a été men des Integrationsprozesses in Aussicht zu nehmen ist.
également rejetée par 15 voix contre 5 et 2 abstentions, la
commission a estimé dans sa majorité que la participation de- Texte du postulat du 20 mars 1990
vait, pour l'instant, continuer à être réalisée au moyen de L'initiative sur la participation et le contre-projet ont été rejetés
contrats collectifs de travail ou par l'entente des partenaires en votation populaire en 1976. Plus tard, la loi sur la participa-
sociaux. tion a également échoué. La participation des travailleurs
Une minorité de la commission s'est prononcée en faveur de garde pourtant toute son actualité, en particulier eu égard à la
l'initiative. Elle considère qu'il est possible d'obtenir un con- CE 92 et l'espace économique européen (EEE) qui prend
sensus sur les principaux droits de participation des travail- forme. Le projet de législation européenne sur la société
leurs au niveau de l'exploitation et est favorable à l'adoption de anonyme prévoit trois modèles de réglementation de la partici-
dispositions législatives correspondantes. pation, à choix:
L'initiative Biderbost n'ayant pas été portée à l'ordre du jour du - participation avec et par délégation des travailleurs au Con-
Conseil national pendant plus de deux ans, la commission a seil de surveillance (exemple: RFA);
décidé le 20 mars 1990 de classer aussi les initiatives Morel et - sauvegarde des droits à la participation par le biais d'un or-
Egli-Sursee. Par 9 voix contre 0 et 4 abstentions, elle est reve- ganisme spécial de l'entreprise;
nue sur son propre projet d'arrêté du 3 mai 1978; par 10 voix - réglementation conventionnelle, selon laquelle une solution
contre 2, elle a accepté le postulat de la commission (90.430). appropriée de participation dans le domaine de l'entreprise
En prévision de l'Espace économique européen (EEE), le est négociée par contrat entre les partenaires sociaux.
Conseil fédéral y est invité à élaborer un rapport sur les règle- Le Conseil fédéral est prié d'élaborer un rapport mentionnant
ments de la participation dans les autres Etats européens et quel est le modèle de participation à prévoir pour la Suisse,
sur les effets pour la Suisse. C'est ensuite par 14 voix contre 0 dans le cadre du processus d'intégration.
qu'on a proposé de classer les initiatives Morel et Egli-Sursee.
Wyss Paul, Berichterstatter: Sie haben den Bericht unserer
Antrag der Kommission
Kommission erhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie ihn gut
Die Kommission beantragt dem Nationalrat:
gelesen haben, so dass ich keine schwerwiegenden Ergän-
l.den parlamentarischen Initiativen Morel, Egli-Sursee und
zungen anbringen muss. Immerhin möchte ich Sie darauf hin-
Biderbost keine Folge zu geben;
weisen, dass ein Postulat zusammen mit dem Bericht abgege-
2. den Beschlussentwurf der Kommission zu Artikel 34octies
ben worden ist, über das Sie noch zu entscheiden haben wer-
Bundesverfassung abzuschreiben;
den. Ergänzend zum Bericht halte ich fest, dass in der Kom-
3. das Postulat der Kommission an den Bundesrat zu über-
mission ernsthaft und loyal während immerhin zehn Jahren,
weisen.
während welchen ich diese Kommission führen durfte, ver-
sucht wurde, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Aber
Proposition de la commission
die vorgeschlagenen beiden Entwürfe, auf die im Bericht hin-
La commission propose au Conseil national:
gewiesen wird, fanden keine Mehrheit. Gemeinsam stellten
1. de ne pas donner suite aux initiatives parlementaires Morel,
wir fest, dass während den letzten zehn Jahren grosse Fort-
Egli-Sursee et Biderbost;
schritte in der Mitwirkungsfrage, also auf Betriebsebene, er-
2. de classer le projet d'arrêté de la commission concernant
zielt worden sind, und dies auch zwischen den Sozialpartnern;
l'article 34octies de la Constitution fédérale;
aber gemeinsam stellten wir auch fest, dass wir nach wie vor
3. de transmettre le postulat de la commission au Conseil
über die Mitbestimmung auf Unternehmensebene verschie-
fédéral.
dene Auffassungen haben.
Da wir trotz verschiedenster Entwürfe und verschiedenster An-
läufe nicht zum Ziel gelangten, kamen wir überein, die Arbei-
ten abzuschliessen und Ihnen zu beantragen, die parlamenta-
90.430 rischen Initiativen Egli und Morel abzuschreiben, und zwar mit
14 zu 0 Stimmen.
Postulat der Kommission Meines Erachtens haben wir es im Sinne eines Tatbeweises
des Nationalrates 76.223 fertiggebracht, Ihnen weder ein Gesetz noch eine Verordnung
Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorzuschlagen, also gesetzgeberisch nicht tätig zu sein. Wir
haben auch nie einen Bundesrat bemüht - was er mit der ge-
Postulat de la commission
sparten Zeit angefangen hat, wissen wir nicht. Dafür hat uns
du Conseil national 76.223
das Biga sehr gut geholfen, und dafür danken wir.
Participation des travailleurs
Ich bitte Sie, den drei Anträgen auf Seite 2 unseres Berichts
zuzustimmen.
M. Massy, rapporteur: Vous avez certainement lu le rapport
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1990 de notre commission et pris acte de nos propositions. Nous
Mitbestimmungs-initiative und Gegenvorschlag sind zwar in avons en particulier déposé un postulat que vous trouverez en
der Volksabstimmung von 1976 abgelehnt worden. Später ist annexe à ce rapport. Il semble que le Conseil fédéral soit dis-
das Mitwirkungsgesetz ebenfalls gescheitert. Trotzdem bleibt posé à l'accepter.
die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein aktuelles Thema, be- Je tiens par ailleurs à relever que les membres de la commis-
sonders im Hinblick auf EG 92 und den Gestalt annehmenden sion ont cherché sérieusement et loyalement à élaborer une
Participation des travailleurs 898 N 7 juin 1990
solution commune. Malheureusement, aucun des projets pro- tuation zu entkrampfen, kann die sozialdemokratische Frak-
posés sur la participation dans le cadre de l'entreprise n'a re- tion den Anträgen der Kommission zustimmen.
cueilli de majorité. Nous nous accordons à reconnaître qu'au
cours de ces dernières années des progrès substantiels ont
été réalisés quant au problème de la participation entre parte- Jaeger: Die LdU/EVP-Fraktion stimmt den Abschreibungsan-
naires sociaux, mais hélas pas au sein de l'entreprise. Nous trägen der Kommission und ebenfalls dem Kommissionspo-
sommes néanmoins convenus de clore les travaux et de vous stulat zu, sie unterstützt dieses Postulat mit Ueberzeugung.
proposer de classer l'initiative parlementaire. Dennoch sind wir der Auffassung, dass in diesem Zusammen-
Nous jugeons également préférable de ne vous soumettre ni hang einige kritische Anmerkungen anzubringen sind.
loi ni ordonnance. Mais l'OFIAMT nous a apporté une aide Blenden wir zurück, und ich komme damit zu einem ersten Kri-
précieuse, ce dont nous lui savons gré. Nous n'avons pas tikpunkt: Vor mehr als 15 Jahren ist die verfassungsmässige
voulu non plus faire appel aux bons offices d'un conseiller Reform der Mitbestimmungsfrage in der Volksabstimmung
fédéral. En conséquence, je vous invite, au nom de la commis- gescheitert. Seit damals ist die Diskussion über dieses Thema
sion, à adopter les trois propositions figurant en page 2 de no- nie verstummt, dennoch ist bis heute nichts Substantielles ge-
tre rapport. schehen. Ich kann mich an keine Kommission erinnern, in der
ich Mitglied war, die so lange zum gleichen Thema Beratun-
Reimann Fritz: Es war ursprünglich vorgesehen, dass man gen geführt hat, bei ständig wechselnder Zusammensetzung.
über diese Themen nicht mehr diskutieren werde, aber die so- Die Kommission hat nämlich allein schon durch die Wahlen
zialdemokratische Fraktion hat mich beauftragt, im Zusam- eine ständige Rotation erlebt, sie ist eigentlich zu einer ständi-
menhang mit der beabsichtigten Abschreibung der drei parla- gen Kommission geworden. Was ist jetzt am Schluss das Re-
mentarischen Initiativen über die Mitbestimmung der Arbeit- sultat? Das Resultat ist ein unverbindliches Postulat und der
nehmer eine Erklärung abzugeben. Ich möchte damit nicht Antrag, die parlamentarischen Mitbestimmungs-initiativen ab-
etwa eine Mitbestimmungsdiskussion vom Zaune reissen, zuschreiben.
aber für die SP-Fraktion und vor allem für die Gewerkschaften Zum zweiten Kritikpunkt: Unsere Fraktion hat sich seit eh und
ist das Thema der Mitbestimmung auch mit der Abschreibung je für die echte Arbeitnehmermitbestimmung eingesetzt, eine
dieser parlamentarischen Vorstösse nicht vom Tisch. Deshalb Arbeitnehmermitbestimmung, die sich nicht nur zu beschrän-
könnte die sozialdemokratische Fraktion einer ersatzlosen Ab- ken hat auf Belange des eigenen Arbeitsplatzes, sondern die
schreibung der drei parlamentarischen Initiativen niemals zu- durchaus auch eine Partizipation an den unternehmungspoli-
stimmen. Zwar sind tatsächlich in den letzten 15 Jahren alle tischen Entscheidungen möglich macht. Aehnliche Modelle
Versuche, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer ge- kennen Sie aus der EG, beispielsweise aus der Bundesrepu-
setzlich oder verfassungsmässig zu verankern, gescheitert. blik. Allerdings gibt es dort auch andere Modelle des Gesell-
Aber dieser Mangel an Konsensfähigkeit des Parlaments schaftsrechts. Aber wir sind überzeugt, dass gerade die euro-
sollte uns nicht davon abhalten, nach neuen Lösungsmöglich- päischen Modelle des Gesellschaftsrechts früher oder später
keiten zu suchen. auch in unser Gesellschaftsrecht einfliessen werden. Es ist
Es gilt auch zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der in deshalb wichtig, dass dieser Reformdruck rechtzeitig erkannt
unserem Land beschäftigten Arbeitnehmer keine politischen wird. Gerade auch in den Verhandlungen im Rahmen des
Rechte besitzt. Sie können sich weder an der Urne äussern, EWR werden wir nicht um gewisse Anpassungsschritte her-
noch haben sie die Möglichkeit, ihre politischen Vertreter ins umkommen. In diesem Punkt liegt das Postulat richtig, denn
Parlament abzuordnen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer es weist darauf hin, dass unser Gesellschaftsrecht in diese
ist ein berechtigtes Anliegen, dem sich ein moderner Industrie- Richtung reformiert werden muss, dass die Mitbestimmungs-
staat nicht entziehen kann. Aber auch das Parlament kann frage nach wie vor eine sehr zentrale Frage ist, die nicht nur die
sich der Aufgabe nicht entziehen, dieses Recht gesetzlich zu Arbeitnehmer interessiert, sondern die uns alle und natürlich
regeln. auch die Arbeitgeberseite vital interessieren muss.
Die Gegner einer gesetzlichen oder verfassungsmässigen So gesehen ist es wichtig, dass der Bundesrat die Forderun-
Verankerung der Mitbestimmung verweisen immer wieder auf gen im Postulat ernst nimmt, und zwar nicht nur in der Sache,
die sozialpartnerschaftlichen Möglichkeiten. Die Gewerk- sondern er muss auch mit Bezug auf die zeitliche Erledigung
schaften, welche die Vertragspolitik während Jahrzehnten und die zeitliche Erfüllung dieser Forderung speditiv voran-
massgebend mitgetragen und so zu geordneten sozialpart- schreiten und innert nützlicher Frist, d. h. möglichst rasch,
nerschaftlichen Verhältnissen und Beziehungen beigetragen dem Parlament entsprechende Vorlagen unterbreiten, um
haben, unterstützen gesamtarbeitsvertragliche Regelungen dem Reformdruck von selten der Europäischen Gemeinschaf-
der Mitbestimmung. Aber damit diese auch tatsächlich zum ten, Stichwort EG 92, zuvorzukommen.
Tragen kommen können, bedarf es zum mindesten gesetz- Auch substantiell muss etwas geschehen. Wir können nicht
licher Grundlagen. einfach bei Unverbindlichkeiten stehenbleiben; denn - es
Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass die Abschrei- wurde bereits von Fritz Reimann gesagt - die Arbeitnehmer-
bung der parlamentarischen Initiativen keinesfalls den Ab- mitbestimmung ist eine Frage, die im modernen Rechtsstaat
schluss der Mitbestimmungsdiskussion bedeuten kann, im die Mitbestimmung nicht nur im politischen, sondern auch im
Gegenteil. Wir möchten mit dem Postulat der Kommission die- ökonomischen Bereich vorsieht, das ist von zentraler Bedeu-
ser etwas verfahrenen Situation eine neue Wendung geben. tung.
Ich bin mir bewusst, dass ein Postulat ein schlechter Tausch Wir können nur unter dem Vorbehalt, dass hier jetzt tatsächlich
ist gegen drei parlamentarische Initiativen. Es geht auch nicht etwas geschieht und dass durch die heutigen Beschlüsse et-
um einen billigen Tauschhandel, sondern wir wollen ein Pro- was in Bewegung kommt, den Kommissionsanträgen zustim-
blem lösen. Dazu braucht es in der gegenwärtigen Situation men. Ich bin überzeugt, dass, wenn jetzt wiederum einfach nur
eine gewisse Oeffnung für eine neue Diskussion. Aber bevor wieder eine lange Bank gesucht wird, früher oder später von
wir uns mit neuen Vorschlägen herumschlagen, wäre es ange- verschiedener Seite wieder entsprechende Vorstösse kom-
zeigt, einmal zu überlegen, was im Zusammenhang mit den men werden. Ich bin auch überzeugt, dass die Stimmung
EWR-Verhandlungen auf uns zukommt, z. B. mit einem euro- heute auch draussen in der Gesellschaft eine andere ist als da-
päischen Aktiengesellschaftsrecht. Die Arbeitnehmer erwar- mals, als solche Fragen in einer breiteren Oeffentlichkeit noch
ten, dass die Verhandlungen von der Schweiz aus nicht nur auf wenig Verständnis gestossen sind und als es noch schwie-
von reinen Wirtschaftsinteressen getragen werden, sondern rig war, für die Frage der Arbeitnehmermitbestimmung in ei-
dass auch berechtigte Arbeitnehmeranliegen in die Verhand- nem breiteren Publikum Verständnis zu finden. Das hat sich
lungen einfliessen. Wir erwarten auch, dass der Bundesrat heute geändert, und es wird sich unter dem Reformdruck des
dem Postulat der Kommission den ihm zukommenden Stel- europäischen Integrationsprozesses noch mehr ändern. Wir
lenwert beimisst und dem Parlament den verlangten Bericht sind überzeugt, dass der Bundesrat nur gut daran tut, wenn er
innert nützlicher Frist vorlegt. jetzt hier wirklich etwas unternimmt und unserem Parlament
In diesem Sinne und im Bestreben, eine etwas verfahrene Si- möglichst rasch substantielle Vorschläge macht.
7. Juni 1990 N 899 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Keller: Auch unsere Fraktion, die CVF, schliesst sich der Kom- Im Sinne eines Rettungsversuches ist 1980 mittels einer parla-
mission an. Wenn wir heute den Antrag stellen, diese drei par- mentarischen Initiative der Entwurf zu einem Bundesgesetz
lamentarischen Initiativen abzuschreiben, dann ist es natürlich über das Mitwirken der Arbeitnehmer in den Betrieben einge-
auch ein Eingeständnis des Misserfolgs der Kommission: es reicht worden. Weder dieser Entwurf noch der Entwurf einer
ist ihr nicht gelungen, eine Verständigung zu finden. Nach jah- vom Biga präsidierten Expertenkommission noch zwei kurze
relanger Fahrt sind wir gewissermassen im Tunnel steckenge- Entwürfe zu Rahmengesetzen fanden Mehrheiten. Es zeigt
blieben. Indem wir diese drei Initiativen abschreiben, wollen sich mit anderen Worten immer deutlicher, dass umfassende
wir aber klar zum Ausdruck bringen, dass damit das Anliegen Mitbestimmungsnormen der Vielfalt der Arbeitswelt nicht
selbst nicht abgeschrieben ist. Hier darf auch aus unserer Rechnung zu tragen vermögen. Nach zehnjährigen Bemü-
Sicht kein Missverständnis entstehen. hungen sollten wir auch diese parlamentarische Initiative in
Wir hätten nach so langer Zeit diese Vorstösse schlafend am schicklicher Weise aus unserer Traktandenliste streichen.
Leben erhalten können. Die Kommission hat den ehrlicheren Die Kommission hat einem Postulat zugestimmt - vor allem
Weg gewählt und stellt Ihnen nun diese Anträge auf Abschrei- von Herrn Fritz Reimann formuliert -, das sich mit den Mitbe-
bung. Wir von der CVF sind in der Sache Mitbestimmung/ stimmungsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum befasst.
Mitwirkung innerlich beteiligt. Sie ist für uns ein Anliegen, stel- Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass sich die Ver-
len doch Mitwirkung und Mitbestimmung einen unverzicht- handlungen über den EWR auf jene Fragen zu konzentrieren
baren Bestandteil unserer christlichen Soziallehre dar. Die haben, die den grenzüberschreitenden Güter-, Dienstlei-
CVF hat diese Komponente immer wieder betont, und diese stungs-, Personen- und Kapitalverkehr betreffen. Sie müssen
Komponente, dieses Anliegen überdauert, auch wenn gegen- von grenzüberschreitender Relevanz sein. Die Mitbestim-
wärtig in dieser Frage der politische Druck fehlt. Es geht hier mungsfrage gehört meines Erachtens nicht dazu. Multinatio-
darum, dass die Betroffenen in jenen Dingen, die sie betreffen, nale Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland hin-
mitwirken können, mitbestimmen können, angehört werden gegen sind mit diesen Fragen konfrontiert. Darüber werden
müssen. Es ist im Grunde genommen nicht logisch, dass die wir im Rahmen der EWR-Diskussionen zu sprechen haben.
politische Freiheit gewissermassen am Fabriktor aufhört. Die Aus diesen Erwägungen stimmen wir dem Postulat zu. Wir be-
Freiheit des Menschen, im Bereiche der Wirtschaft mitzube- trachten aber dieses Postulat nicht als Auftrag an die Behör-
stimmen, ist die Fortsetzung der politischen Freiheit. Es sind den, Anstoss zu geben, dass die Mitbestimmungsfrage in die
selbstverständlich bei der angemessenen Umschreibung die- EWR-Verhandlungen einbezogen wird. Wir erteilen mit diesem
ser Freiheit des Arbeitnehmers auch andere Komponenten Postulat auch nicht einen Auftrag, dem Parlament ein Mitbe-
mitzuberücksichtigen; das ist klar. stimmungsgesetz zu unterbreiten. Wir wünschen lediglich -
Wir unterstützen in diesem Sinne das Postulat. Wir unterstüt- und das entsprichtauch der Formulierung des Postulates-ei-
zen es nicht nur, es ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil, nen Erfahrungsbericht im Rahmen der EWR-Diskussion und
es ist notwendig. Wir sehen in diesem bundesrätlichen Be- Ueberlegungen hinsichtlich der Europatauglichkeit der
richt, der ja vom europäischen Umfeld inspiriert sein soll, auch schweizerischen Sozialpartnerschaft auch im Mitbestim-
eine Chance, in dieser Frage nach langen Jahren des Still- mungsbereich.
stands weiterzukommen. Wir räumen ein, dass Fortschritte in In diesem Sinne bitten wir Sie, den Kommissionsanträgen zu-
sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen erfolgt sind. Aber zustimmen.
wenn wir sie realistisch beurteilen, dann sind sie Verhältnis-
massig bescheiden. Wir glauben also auch, dass dieser Be-
richt eine Standortbestimmung und darüber hinaus auch ei- Basler: Die SVP-Fraktion ist mit der Abschreibung dieser drei
nen neuen Start in dieser Frage bedeuten kann. Auf alle Fälle Initiativen einverstanden. Sie findet, gesetzliche Lösungen
halten wir eindeutig fest, dass das nicht einfach eine alibimäs- seien nicht geeignet, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsfra-
sige Ausflucht ist, sondern eine Chance für einen neuen Anlauf gen zu regeln. Wir finden, Konkurrenz-nicht ein Gesetz-löse
zu einem Durchbruch. Wir werden also, wenn der Bericht vor- die Mitwirkungsfrage.
liegt, angemessen reagieren. Die zunehmend anspruchsvolleren Unternehmensziele mit
In diesem Sinne unterstützen wir die Anträge der Kommission. dem rasanten Wandel an den Arbeitsplätzen brauchen moti-
vierte Mitarbeiter: Sie sind, soweit möglich, in die Entscheidun-
gen miteinzubeziehen. Eigenverantwortlichkeit auch zu för-
dern und wirken zu lassen, das muss ein Anliegen jeder kon-
Allenspach: Vor 14 Jahren sind zwei parlamentarische Initiati- kurrenzfähigen Firma sein. Der Wettbewerb wird uneinsichtig
ven eingereicht worden, die Mitbestimmungsrechte der Ar- geführte Betriebe eliminieren. Wer kooperativ führt, entschei-
beitnehmer in der Unternehmung verfassungsmässig veran- det nicht alles selbst, sondern er sieht zu, dass die besten Ent-
kern wollten. Die Stimmbürger hatten etwa gleichzeitig mit ei- scheide getroffen werden. Er verhält sich vielleicht wie ein Trai-
nem doppelten Nein die Aufnahme solcher Mitbestimmungs- ner; er legt Ziele fest, nicht so sehr die Wege dorthin. Und hier
rechte in die Verfassung abgelehnt. Es ist in der Kommission wären rechtlich vorgeschriebene Rücksprachen mit dem Be-
nicht gelungen, einen konsensfähigen Verfassungsartikel zu triebsabgeordneten hinderlich. Jene Betriebe oder Abteilun-
formulieren, nicht zuletzt deshalb, weil eine verfassungsmäs- gen, die - und das war in vielen Kommissionssitzungen das
sige Mitbestimmung in der Führung und der Leitung der Un- Anliegen - zur Förderung der Zusammenarbeit der Sozialpart-
ternehmung keine Zustimmung der Stimmbürger fände, we- ner in den Betrieben jeweils die Zustimmung der Arbeitneh-
der damals noch heute. Die Zeiten haben sich nämlich nicht mervertretung einholen müssen, führen mit überholten Struk-
dermassen geändert, dass man heute mit einer Zustimmung turen. Wo gesetzliche Ansprüche in Betriebe hineingetragen
rechnen könnte. Es ist deshalb Zeit, einen Schlussstrich unter werden, die bereits auf weit verteilter Verantwortung basieren,
diese 14jährigen Initiativen zu ziehen. Sie werden nicht besser, wirken Gesetzesparagraphen entscheidungs- und kreativi-
wenn sie bis ins nächste Jahrtausend auf der Traktandenliste tätshemmend. Sie zerstören Korpsgeist und führen zu unzähli-
stehenbleiben. gen Kompetenzstreitigkeiten. Ich kenne das aus dem Schwei-
Wir haben die materielle Diskussion über die Mitbestimmung zerischen Schulrat.
geführt. Die Argumente pro und kontra sind damals ausrei- Wo Betriebe - da mache ich eine Ausnahme - unüberblickbar
chend erörtert worden. Zum Teil sind auch Schlagworte von gross sind, können Betriebskommissionen sinnvoll sein. Das
anno dazumal in der heutigen Diskussion wieder angeklun- ist aber vom Unternehmen zu entscheiden, nicht vom Gesetz-
gen. Ich möchte nicht darauf zurückkommen. Ich betone le- geber, da er die Besonderheiten nicht kennt und nicht berück-
diglich, dass wir unsere Grundsätze der früheren Diskussion sichtigen kann. Aber auch hier werden es eher gesamtbetrieb-
nach wie vor für gültig ansehen. Auch wir stehen zur Zusam- liche Fragen sein, die mit gewählten Kommissionen anzuge-
menarbeit der Sozialpartner in den Betrieben. Auch wir stre- hen sind, nicht mit einzelnen Abteilungen oder Gruppen: Je
ben eine Verbesserung dieser Zusammenarbeit an. Sie ist problemnäher man entscheidet, um so eher können sich Ver-
wichtiger denn je, aber diese Zusammenarbeit lässt sich nicht antwortung und Zuständigkeit auch mit dem Sachwissen des
mit Paragraphen reglementieren. einzelnen decken.
Postulat de la Commission de la santé publique 900 N 7 juin 1990
Dabei befürworten wir Mitwirkung, das ist moderne, koopera- Ein zweiter Grund: Wie würde sich die Kontrolle der Fahrlei-
tive Führung. Im Wettbewerb zwischen den Unternehmen ist stung des einzelnen Fahrzeuges gestalten? Bei den Nutzfahr-
das ein entscheidender Vorteil, und die Konkurrenz- nicht ein zeugen (Lastwagen und Cars) wäre es relativ einfach. Sie sind
Bundesgesetz- löst die Mitwirkungsfrage. mit einem versiegelten Tachographen ausgerüstet. Bei den
Personenwagen aber würde sich die Kontrolle nicht so einfach
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie den gestalten. Die Selbstdeklaration ist fraglich, denn wenn ein Ta-
Anträgen der Kommission zustimmt. chometer defekt ist, dann ist mit der Selbstdeklaration Essig.
Deshalb wohl hat das Buwal vor drei oder vier Wochen auf
Wyss Paul, Berichterstatter: Ich stelle fest, dass alle Redner dem Strassenverkehrsamt Zürich mit dem Radumdrehungs-
den Anträgen der Kommission zugestimmt haben. Die geäus- zähler bereits praktische Versuche durchgeführt. Das zeigt,
serten Ansichten decken sich generell mit denjenigen, die wir wohin der politische Hase läuft.
in unseren Sitzungen zu diesem Thema hatten. Man kann fest- Ich bezeichne dies als politische Schlaumeierei: Unter dem
stellen, dass der kleinste oder - wie Sie wollen - der grösste Vorwand einer fahrleistungsabhängigen Besteuerung der Mo-
Nenner der ist, dass die Zusammenarbeit in den Betrieben der torfahrzeuge, die, wie ich erwähnt habe, bereits seit Jahren exi-
entscheidende Teil einer Mitwirkung ist, auf der Basis der gel- stiert, versucht man durch die Hintertüre, den Radumdre-
tenden Unternehmensphilosophie, ausgestaltet durch den hungszähler für obligatorisch zu erklären. Wenn man dann
Chef mit seinen Mitarbeitern. Es ist eine typisch schweizeri- noch weiss, dass ja der VCS und andere linke Kreise seit Jah-
sche Lösung, die sich offensichtlich bewährt hat und die, wie ren den Oekobonus fordern, dann ist der letzte Schritt getan,
wir hoffen - das war der Konsens auch in der Kommission -, in um dieses von Linken geforderte Postulat der Umverteilung
dieser Form weitergeht. unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und der gerech-
Was mit dem Postulat passiert und was weiter geschehen ten Besteuerung einzuführen.
wird, werden wir gerne einer neuen Kommission überlassen. Ich möchte Sie an dieser Stelle bitten: Lehnen Sie dieses Po-
Es soll ihre Aufgabe sein; wir treten von der Bühne ab. stulat ab. Die ganze Thematik ist voller Dynamit und span-
nungsgeladen. Ich muss wiederholen, was ich bereits heute
90.430 morgen gesagt habe. Es ist nun einmal genug mit der dauern-
Postulat der Kommission den finanziellen Mehrbelastung des Privatverkehrs. Wo hört
Postulat de la commission das auf? Ich sehe es nirgends mehr aufhören, wenn Sie jetzt
diesem Postulat zustimmen. Der Krug geht offensichtlich so
Ueberwiesen - Transmis lange zum Brunnen, bis er bricht. Ich bin der Meinung, es ist
genug. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Antrag un-
76.223, 76.224, 80.224 terstützen und das Postulat ablehnen würden.
Parlamentarische Initiativen
Initiatives parlementaires Hari: Nachdem ich damals mit einem weinenden Auge mein
Präsidium abgeben musste, schätze ich mich heute glücklich,
Präsident: Die Kommission beantragt, erstens den drei parla- dass ich hier etwas so vertreten kann, wie es meinem Sinn und
mentarischen Initiativen Morel, Egli-Sursee und Biderbost meinem Herzen entspricht, und nicht die Kommissionsmei-
keine Folge zu geben und zweitens den Beschlussentwurf der nung vertreten muss.
Kommission zu Artikel 34octies Bundesverfassung abzu- Auf den ersten Blick gesehen, könnte man versucht sein, die-
schreiben. ses vorgeschlagene verursachergerechte Steuersystem als
richtig anzusehen. Dem ist aber leider nicht so. Dieses ge-
Zustimmung-Adhésion wünschte und zur Prüfung weiterzuleitende System würde bei
der Verwirklichung recht viele Schwierigkeiten ergeben. Etwa
die Hälfte der Kantone würde weniger Motorfahrzeugsteuern
kassieren als bisher. Weitere Probleme ergäben sich selbst-
verständlich im Tourismus. Unser Land, das im europäischen
Raum ohnehin nicht zu den billigsten Ferienländern zählt,
#ST# Ad 87.206 würde durch eine massive Verteuerung des Treibstoffes noch-
mals teurer. Die errechnete Erhöhung des Treibstoffpreises
Postulat der Kommission würde etwa bei 30 Rappen liegen. Man hat weiter erkannt,
für Gesundheit und Umwelt dass die in Grenznähe wohnenden Bürger massiv bevorzugt
Motorfahrzeuge. würden. Wir müssen wissen, dass etwa 50 Prozent unserer
Schweizerbürger in einer Zone wohnen, die nicht mehr als
Fahrleistungsabhängige Besteuerung
40 Kilometer von der Grenze entfernt ist. Wenn nun nur die
Postulat de la Commission Hälfte dieser in Grenznähe wohnenden Bürger ihren Treibstoff
de la santé publique et de l'environnement zu billigeren Preisen im Ausland beschaffen würden, was mit
Véhicules à moteur. Impôt proportionnel Sicherheit anzunehmen ist, hätte dies einerseits zunehmen-
aux kilomètres parcourus den Grenztourismus zur Folge, und andererseits würde die
Treibstoffpreiserhöhung pro Liter sage und schreibe etwa
Siehe Jahrgang 1989, Seite 1740 - Voir année 1989, page 1740 45 Rappen betragen. Im Klartext würde das heissen, dass die
Bürger im Zentrum der Schweiz - vorwiegend im Berggebiet
lebend und mangels öffentlicher Verkehrsmittel vermehrt aufs
Auto angewiesen - den in Grenznähe wohnenden Bürgern die
Motorfahrzeugsteuern bezahlen müssten.
Diskussion - Discussion Ich frage Sie: Ist das gerecht?
Scherrer: Ich bekämpfe das Postulat der Kommission für Ge- Frau Spoerry: Als gegenwärtige Präsidentin der Guk habe ich
sundheit und Umwelt des Nationalrates aus dem ganz einfa- das Vergnügen, nicht gegen mein Herz, zu sprechen, sondern
chen Grund, weil in der Schweiz die fahrleistungsabhängige ich unterstütze als Präsidentin dieses Postulat, das in der Guk
Besteuerung der Motorfahrzeuge seit Jahren existiert. Jeder- grossmehrheitlich verabschiedet worden ist. Man muss viel-
mann, der heute einen Liter Treibstoff tankt, bezahlt plus/ leicht die Vorgeschichte kennen: Dieses Postulat der Guk ist
minus einen Franken, davon gut 62 Rappen in Form von Zoll- die Antwort auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich, die
gebühren, Wust, Carbura-Gebühren und 30 Rappen Zollzu- 1987 eingereicht wurde. Diese Standesinitiative wollte die kan-
schlag. Wer 10 Liter Treibstoff tankt, bezahlt rund Fr. 6.20, wer tonale Motorfahrzeugsteuer durch eine eidgenössische
100 Liter Treibstoff tankt, bezahlt 62 Franken. Sie können die Steuer ersetzen. Diese Steuer hätte via Benzinpreis erhoben
Rechnung beliebig fortsetzen. werden und dann nach Motorfahrzeugbestand der Kantone
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Morel) Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Initiative parlementaire (Morel) Participation des travailleurs
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 76.223
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1990 - 15:00
Date
Data
Seite 896-900
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Ref. No 20 018 636
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