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-053 • VB CH -053 KI-generiert

Parliamentary Debate: Flood Control Funding and Alcohol Revenue Report

Geschäftsnummer -053
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document includes parliamentary discussions on two unrelated matters: flood control funding and the administration of alcohol revenue. Regarding flood control, the debate centers on a proposed credit for watercourse corrections, with the finance commission opposing it due to exceeding budgets and the need for prioritization, while others argue it's crucial for disaster-affected cantons and aligns with the principle of solidarity. The second part details the 1981/1982 financial report of the alcohol administration, noting consistent net revenue but increased operating expenses due to potato processing costs, with the commission unanimously recommending approval.

Legislator-Regeste

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Art. 1 dieses, Art. 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung; Parliamentary Debate: Flood Control Funding and Alcohol Revenue Report: Regarding flood control, the debate centers on a proposed credit for watercourse corrections, with the finance commission opposing it due to exceeding budgets and the need for prioritization, while others argue it's crucial for disaster-affected cantons and aligns with the principle of solidarity. The second part details the 1981/1982 financial report of the alcohol administration, noting consistent net revenue but increased operating expenses due to potato processing costs, with the commission unanimously recommending approval.

Schlagwörter

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parlamentare Budgetberatung parlamentarische Vorstösse Gesetzesvorlagen parlamentarische Aufsicht Hochwasserschutzprojekt Frühjahrssession der Eidgenössischen Räte
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung

Determines the distribution of the net proceeds of the alcohol administration between the Confederation and the cantons.

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Volltext

Régie des alcools. Gestion et compte 1981/1982 1686 N 13 décembre 1983

besoins réels que si les crédits d'engagement ont été finances. Elle vise à la suppression d'un crédit d'engagevotés. ment annuel de 10 millions destiné à financer des correc- Les préoccupations exprimées par certains de nos collètions de cours d'eau. La commission a pris sa décision par gues, qui voudraient que l'octroi de ces aides soit soumis à 14 voix contre 8. une réglementation plus précise, sont sans aucun fonde- La majorité de la commission estime que la Confédération ment solide. Il suffit peut-être de mieux préciser le critère devrait faire usage dans une plus grande mesure de la posde priorité s'agissant de l'utilisation des crédits et considésibilité de différencier les subventions octroyées en vertu rer en premier lieu les régions touchées par les catasde la loi sur la police des eaux et que la correction des trophes. C'est une question d'application, qui peut être facicours d'eau est en premier lieu une tâche des cantons. lement réglée sans qu'une modification de la loi soit néces- Enfin, la majorité de la commission considère que le déparsaire. tement concerné devrait fixer des priorités, ce qui lui per- Le refus du crédit rendrait plus difficile l'accomplissement mettrait de freiner les dépenses en matière de corrections des tâches de l'Office fédéral de l'économie des eaux et du de cours d'eau. gouvernement et mettrait les cantons touchés dans une situation délicate. Il serait en outre contraire à la lettre et à Abstimmung - Vote l'esprit de la loi et au principe de la solidarité, que l'on Für den Antrag der Kommission 37 Stimmen oublie trop souvent. Für den Antrag Dürr 73 Stimmen Le Conseil des Etats s'est prononcé en faveur du maintien de ce crédit à la quasi-unanimité, puisqu'un seul de ses Art. 3 membres s'y est opposé. Il est dès lors probable qu'il main- Antrag der Kommission tiendra sa décision. Il est donc inutile de laisser subsister Zustimmung zum Beschluss des Ständerates cette divergence, qui devrait être éliminée le plus tôt possible. C'est pourquoi je vous engage à donner suite à la pro- Proposition de la commission position présentée par M. Dürr et à adhérer à la décision Adhérer à la décision du Conseil des Etats prise par le Conseil des Etats. Angenommen - Adopté Steinegger: Ich unterstütze den Antrag Dürr und möchte nach den beiden Vorrednern nur noch zwei ergänzende Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Bemerkungen anbringen. Für Annahme des Beschlussentwurfes 114 Stimmen 1. Die seit 1977 von Hochwasserkatastrophen betroffenen (Einstimmigkeit) Kantone Bern, Uri, Schwyz, Graubünden und Tessin haben An den Ständerat -Au Conseil des Etats 1982 einen Bedarf von 23,6 Millionen Franken an Bundessubventionen angemeldet. Aus den ordentlichen Mitteln 1982 konnten 11,4 Millionen Franken zugeteilt werden. Es fehlen somit 12,2 Millionen. Mit der Ablehnung des vorliegenden Zusatzkredites bestrafen Sie also in erster Linie die durch Hochwasser geschädigten Kantone. Diese müssten 82.053 Bank spielen und könnten die Verbauungsmassnahmen #ST#

nicht mehr fortsetzen. Sicher wäre es seinerzeit richtiger Alkoholverwaltung. gewesen, wenn die zuständigen Bundesstellen mit der Geschäftsbericht und Rechnungen 1981/82 Erteilung von provisorischen Baubewilligungen jeweils Régie des alcools. Zusatzkredite eingeholt hätten. Das Strafexerzieren der Finanzkommission trifft aber heute nicht die Bundesinstan- Gestion et compte 1981/1982 zen, sondern die geschädigten Kantone. Bericht und Beschlussentwurf vom 20. September 1982 2. Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie am 19. Januar 1978 Rapport et projet d'arrêté du 20 septembre 1982 eine Motion meines Vorgängers Alfred Weber als Postulat überwiesen haben. In diesem Vorstoss stand nicht nur die Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, Bern gesetzliche Beitragsleistung an die Sofortmassnahmen zur S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Diskussion; es war auch von einer zusätzlichen Hilfe die Länggassstrasse 31, Berne Rede, die über die ordentliche Subventionsgesetzgebung Beschluss des Ständerates vom 7. Dezember 1982 hinausgegangen wäre. Heute wären wir froh, wenn wir Décision du Conseil des Etats du /décembre 1982 wenigstens für die bisher getätigten Massnahmen bald den ordentlichen Bundesbeitrag erhalten würden. Ich ersuche Sie, dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen. Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Hofmann, Berichterstatter: Beim Antrag von Kollege Dürr Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen handelt es sich um den Jahreszusicherungskredit für Bericht: Gewässerkorrektionen in der Höhe von 10 Millionen Fran- Der Reinertrag der Alkoholverwaltung beträgt für das ken. Es geht um einen Nachtrag. In der Finanzkommission Geschäftsjahr 1981/82 276,4 Millionen Franken und liegt war umstritten, ob dieser Nachtragskredit gewährt werden damit im Rahmen der Ergebnisse der letzten Jahre. Da der solle oder nicht. Die Kommission hat dann mit 14 zu 8 Stim- Verbrauch an gebrannten Wassern seit einigen Jahren prakmen beschlossen, diesen Jahreszusicherungskredit abzutisch gleich ist und die fiskalische Belastung ebenfalls, sind lehnen, weil sie feststellte, dass das Bundesamt für Wasserdie Erträge der letzten Jahre etwa gleich hoch. Im wirtschaft seit Jahren die Finanzplanzahlen überschreitet Geschäftsjahr 1981/82 betrug er 418,7 Millionen Franken. und eine verstärkte Prioritätensetzung erzwungen werden Unterschiedlich ist hingegen der Betriebsaufwand: je nach muss. Die Mehrheit der Kommission hat deshalb gefunden, Ergebnis der Obstund Kartoffelernte ergeben sich höhere sie wolle auch hier ein Zeichen setzen und diesen Jahreszuoder tiefere Verwertungskosten. Der Betriebsaufwand im sicherungskredit nicht gewähren, also in diesem Sinne den Geschäftsjahr 1981/82 betrug 138,5 Millionen Franken, 15,7 Antrag Dürr ablehnen. Millionen Franken mehr als 1980/81. Der Mehraufwand ist vor allem auf die ausserordentlich hohen Kosten für die Kar- M. Sarchi, rapporteur: II s'agit en l'occurrence de la seule toffelverwertung zurückzuführen. proposition qui ait rallié la majorité des membres aussi bien Die Betriebsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von de la sous-commission que de la Commission plénière des 280,2 Millionen Franken aus. Die Differenz zum Reinertrag 13. Dezember 1982 1687 Parlamentarische Initiative

rührt daher, dass die Betriebsrechnung den Bestand und angepriesen. Der Perfektionismus und zweitoder drittrandie Bewertung der Alkoholvorräte nicht berücksichtigt. Im gige Aufgaben sollen, nach Meinung der Kommission, Berichtsjahr hat der Wert der Alkoholvorräte abgenommen. abgebaut werden. Die Geschäftsprüfungskommission Der Reinertrag der Alkoholverwaltung geht gemäss Artiunterlässt es allerdings zu erläutern, welchen Perfektioniskel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung mus sie meint und was sie unter zweitund drittrangigen zu 95 Prozent an den Bund zugunsten der Alters-, (-unter- Aufgaben versteht. Statt darüber eine Sachdiskussion auslassenenund Invalidenversicherung und zu 5 Prozent an zulösen - offenbar war sie dazu nicht fähig -, begnügt sich die Kantone für die Bekämpfung des Alkoholismus. Diese die Kommission damit, durch den Personalstopp einen Regelung gilt während einer Übergangszeit von fünf Jahren Sachzwang zu scharfen. Was diesem Sachzwang an Aufgafür die Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85. Vorher hatten ben zum Opfer fällt, wird dann vermutlich im nachhinein als Bund und Kantone je die Hälfte des Reinertrages erhalten. perfektionistisch, zweitoder drittrangig deklariert. Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage ein- Auf Seite 16 des Berichtes ordnet die Geschäftsprüfungszutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. kommission dem Personalstopp die Funktion des Konkurrenzdrucks in der Privatwirtschaft zu. Was steckt hinter die- Eintreten ist obligatorisch ser Aussage «Konkurrenzdruck in der Privatwirtschaft»? L'entrée en matière est acquise de plein droit Der durch den Personalstopp künstlich erzeugte Konkurrenzdruck ist wohl sicherlich nicht so auszulegen, dass Detailberatung - Discussion par articles unter den Departementen ein Wettbewerb darüber entstehen soll, wer marktgängigere Gesetze, Verordnungen, Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Erlasse und Berichte erzeugt. Mit dem Konkurrenzdruck Antrag der Kommission kann doch nur gemeint sein, dass am Arbeitsplatz Stress Zustimmung zum Beschluss des Ständerates produziert wird. Diese unsoziale Absicht der Geschäftsprüfungskommission verschleiert die Kommission mit dem Titre et préambule, art. 1 et 2 Ausdruck «Konkurrenzdruck». Proposition de la commission Übrigens bedarf es dieses Konkurrenzdruckes vor allem bei den Betriebsdiensten der PTT und SBB sicherlich nicht; Adhérer à la décision du Conseil des Etats denn dort besteht bereits Arbeitsüberlastung. Beweis dafür Angenommen - Adopté sind die annähernd 300 000 Kompensationstage, die sich beim Personal angesammelt haben und die wegen Mangels Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble an Arbeitskräften nicht bezogen werden können. Für Annahme des Beschlussentwurfes 126 Stimmen Der Personalstopp ist ein untaugliches Mittel zur Erzielung (Einstimmigkeit) einer gut funktionierenden Verwaltungsund Betriebsorganisation. Der Personalstopp verursacht zusätzlichen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral administrativen Aufwand. Dienststellen werden bestraft, die schon bisher dank rationeller Arbeitsweise ihren Personalbestand tief halten konnten; denn diesen Dienststellen bleibt kein Spielraum mehr, durch bessere Organisation den Arbeitsdruck zu mildern. Dienststellen hingegen, die #ST# 81.223 über Personalreserven verfügen - die gibt es nämlich auch noch, vor allem beim EMD -, werden nicht bereit sein, Stel- Parlamentarische Initiative len abzutreten, weil sie wissen, dass sie bei steigendem Stellenplafonierung. Bundesgesetz Arbeitsvolumen - das kann ja auch einmal eintreten - keine Initiative parlementaire zusätzlichen Arbeitskräfte wegen des Personalstopps Plafonnement des effectifs du personnel. Loi erhalten. Der Personalstopp zementiert also unzulängliche Arbeitsverhältnisse; unzulänglich einerseits dort, wo bereits Arbeitsüberlastung besteht, und andererseits dort, wo die Fortsetzung - Suite zweckmässige Arbeitsweise noch zu erreichen wäre. Siehe Seite 1601 hiervor - Voir page 1601 ci-devant Abgesehen davon, dass der Personalstopp die Wirtschaftlichkeit von Verwaltung und Betrieben nicht fördert, sondern vielmehr hemmt, indem bestehende Personalengpässe eingemauert werden, halte ich den Personalstopp für ein rechtswidriges Vorgehen des Parlamentes in bezug auf Renschler: Seit Jahren bekämpfe ich den Personalstopp. die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesrates. Aus Obwohl es mir bisher schon an stichhaltigen Argumenten dem Personalstopp ist eine Behinderung der verfassungsnicht gefehlt hat, hat es die Geschäftsprüfungskommission mässigen Pflichten des Bundesrates abzuleiten. Nach Artidoch fertiggebracht, in ihrem Bericht zu ihrer Initiative noch kel 102 der Bundesverfassung ist der Bundesrat unter zusätzliche Gründe gegen den Personalstopp zu erfinden anderem mit dem Vollzug der Bundesgesetze und Bundesund meine Meinung, den Personalstopp abzulehnen, zu verbeschlüsse sowie mit der Aufsicht über die Geschäftsfühstärken. rung aller Beamten und Angestellten des Bundes beauf- Auf Seite 13 des Berichtes deklariert die Kommission den tragt. Artikel 4 des Verwaltungsorganisationsgesetzes ver- Personalstopp «als Mittel zu einer Einschränkung der staatlangt vom Bundesrat, dass er die rechtmässige, zweckmäslichen Ziele». Im Klartext bedeutet dies, dass sich die staatsige und leistungsfähige Tätigkeit der gesamten Bundesverliche Tätigkeit nicht mehr nach den Bedürfnissen des Volwaltung sicherstellt. Diese verfassungsmässigen und kes und den Landesinteressen richtet, sondern nach der gesetzlichen Aufgaben kann der Bundesrat nicht erfüllen, Leistungskapazität des absichtlich tief gehaltenen Personalwenn ihm Personalbeschränkungen aufgezwungen werden. bestandes, Die Unterordnung der politischen Verantwor- Auch der Bundesrat teilt diese Bedenken in seinem Bericht tung unter den Personalstopp kommt einer Kapitulation vor zur Initiative. Auf Seite 3 seines Berichtes macht er ausden zu lösenden Aufgaben gleich. drücklich auf die Verflechtung der Kompetenzen zwischen Der Bundesrat spricht in seiner Stellungnahme zur Initiative Legislative und Exekutive aufmerksam. sogar von einer Irreführung des Bürgers und der Öffentlich- Der Personalstopp steht ebenfalls im Widerspruch zum keit, einer Irreführung nämlich dann, wenn die Ausführung Bundesbeschluss über den Leistungsauftrag 1982 an die gesetzlich festgelegter Aufgaben bewusst und gezielt ver- SBB. Nach Artikel 1 dieses Bundesbeschlusses sind die zögert oder eingeschränkt wird. SBB nach unternehmerischen Grundsätzen zu betreiben. Auf der Seite 12 wird der Personalstopp als Instrument zur Gerade letzte Woche hat Herr Bundesrat Schlumpf sehr Verzögerung und Einschränkung der Dienstleistungen Wert darauf gelegt, dass dieser unternehmerische Grund- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnungen 1981/82

Régie des alcools. Gestion et compte 1981/1982

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.053 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 13.12.1982 - 15:30 Date Data

Seite 1686-1687 Page Pagina

Ref. No 20 011 014

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