Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
-006 • VB CH -006 KI-generiert

Customs Tariff Adjustments and International Trade Policy

Geschäftsnummer -006
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court debated and approved changes to the customs tariff, including temporary increases on table grapes and adjustments to preferential trade rules for developing countries. These changes, particularly the grape tariff, were implemented to counter EU export subsidies and protect domestic agricultural markets. The court also considered international trade negotiations and their impact on domestic policy, noting the ongoing discussions within GATT and the evolving landscape of international trade law.

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 und 2

Cited in the dispositive as part of the overall approval of the Federal Decree.

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Volltext

Tarif d'usage des douanes, 36" rapport 390 N 14 mars 1983

bitten. Die USA haben sich an der letzten Konferenz bereit dauer noch nichts daran, dass die protektionistische Mass- erklärt, ihren Dispens nicht mehr so zu interpretieren, dass nahme uns natürlich stört. Wir sind also am Ball und versu- man nicht darüber sprechen könne. chen, diesen auch gut zu spielen. Ich werde Sie über das Als man über anderer Länder Landwirtschaftspolitik - Ergebnis orientieren. selbst über die von Ländern, die Dispensvorteile hatten - zu sprechen begann, wurde natürlich auch die EG in« Beneh- Le président: La commission propose de prendre acte du men gezogen. Mit anderen Worten: Die EG ihrerseits hat vingtième rapport sur la politique économique extérieure et akzeptiert, dass man über die negativen Auswirkungen der d'adopter l'arrêté fédéral approuvant des mesures écono- Exportsubventionen spricht, obwohl diese einen integrie- miques extérieures. renden Bestandteil der EG-Landwirtschaftspolitik darstel- len. Damit sind wir ins Licht geraten! Unsere Delegation Bundesbeschluss - Arrêté fédéral konnte im letzten Moment verhindern, dass unsere Land- wirtschaftspolitik gleichsam als überprüfungswürdig und Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen überprüfungsbedürftig deklariert wurde. Das neue Land- Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière wirtschaftskomitee im GATT kann nun aber von jedem Land - das ist die verbindliche Antwort -, das protektionistische Detailberatung - Discussion par articles Massnahmen ergreift, eine Begründung verlangen. Wir wer- den diese - gestützt auf unsere Landwirtschafts-Rechtssi- Titel und Ingress, Art. 1 und 2 tuation, auf unsere Landwirtschafts-Versorgungssituation Antrag der Kommission im Zusammenhang mit der Staatspolitik - zu geben versu- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates chen. Ich möchte abschliessend betonen: Der Dispens, den wir beim seinerzeitigen Eintritt ins GATT eingehandelt Titre et préambule, art. 1 et 2 haben, ist nach wie vor rechtsgültig. Zweite Frage: Die Blockfreien, Havanna oder jetzt Delhi. Es Proposition de la commission werden immer Probleme auftauchen, die im Zusammen- Adhérer au projet du Conseil fédéral hang mit diesen Globalverhandlungen ausdiskutier: werden Angenommen - Adopté müssen. Die Problemfülle, die sich aber in den von Ihnen und von uns im Bericht angesprochenen Bereichen - Wäh- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble rungspolitik, Handelspolitik, Energiepolitik, Rohstoffe - ver- birgt, ist uns allen bekannt. Ich nehme ein einziges Beispiel: Für Annahme des Bundesbeschlusses 122 Stimmen Bei den Rohstoffen wollen wir, unsere Unterhändler, und (Einstimmigkeit) auch andere Partner zu einem vernünftigeren Ausgleich der An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Interessen kommen. Der Teufel sitzt im Detail. Sind die Rohstoffpreise zufällig hoch, dann wollen die Produzenten nicht, die Empfängerstaaten aber möchten. Sind sie tief, so ist es genau umgekehrt. Eine innere Bereitschaft f jr mass- volle Mittellösungen anzustreben, wird eine unserer Haupt- aufgaben in diesem Bereich sein. Wir kümmern jns also #ST# 83.006 darum; ich bin gerne bereit, Ihre diesbezügliche Bemer- Gebrauchszolltarif, 36. Bericht kung (nicht nur formell Auskunft zu geben, sondern zu Tarif d'usage des douanes, 36° rapport sagen, wie wir die Politik sehen) je nach Debatte zu benüt- zen. Die dritte Frage, die Sie stellten, zur Seerechtskonferenz: Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. Januar 1983 (BBI l, 700) Das ist kaum noch eine Seerechtskonferenz, sondern eher Message et projet d'arrêté du 12 janvier 1983 (FF I, 687) schon eine «Seeschlange» - nicht nur das jahrelange Ver- Beschluss des Ständerates vom 8. März 1983 handeln, sondern auch das, was mit der Freiheit der Meere Décision du Conseil des Etats du 8 mars 1983 einerseits und mit dem sinnvollen und sorgfältigen Nutzen der Schätze im Meer andererseits zusammenhängt. Als Bin- nenland, aber immerhin mit dem Rhein und mit unsrer eige- nen Praxis im Welthandel, haben auch wir unsere Interes- sen. Ich kann sie hier nicht einfach wiederholen, ohne län- Antrag der Kommission ger zu werden. Allen Begrenzungen ist prima vista mit grös- Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates ster Skepsis zu begegnen. Es wird hier einen Interessen- ausgleich brauchen. Ob er letzten Endes, wenn das grossie Proposition de la commission angesprochene Land (die USA) abseits steht, bei 12 Meilen Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des einerseits, 200 Meilen andererseits - zustande kommt, Etats wage ich noch nicht zu sagen. Das wissen sie auch in der EG im Zusammenhang mit den Streitigkeiten über den Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- Fischfang nicht, der zu den ganz heissen Eisen gehört. Wir mission den folgenden schriftlichen Bericht: werden Sie auch im nächsten Bericht auf dem laufenden Der 36. Bericht über die Änderungen des Gebrauchszollta- halten. rifs 1959 beantragt die Genehmigung durch die Bundesver- Herr Künzi hat mich gefragt, wie es mit den Holzimporten sammlung von folgenden Massnahmen, die im zweiten stehe, wie es mit unserer Holzindustrie stehe, nachdem Halbjahr 1982 vom Bundesrat beschlossen wurden: feststehe, dass andere Länder sich keineswegs so an die Abmachungen hielten wie wir selbst. Sie haben recht, wenn a. Verordnung über die vorübergehende Erhöhung der Sie an unseren verehrten Nachbarn Frankreich denken. Ver- Zollansätze auf Tafeltrauben. mutlich wegen der Windschäden, die ja nicht nur in Frank- b. Massnahmen im Bereich der Zollpräferenzen zugunsten reich, sondern auch anderswo eine Rolle spielten, hat die der Entwicklungsländer. EG Frankreich ermächtigt, Holzimporte zu kontingentieren. 1. Verordnung über die vorübergehende Erhöhung des Das hat zu den Handelsbeschränkungen geführt, unter Zollansatzes auf Tafeltrauben: Die letztjährige schweizeri- denen unsere Leute, die mit dem Holz zu tun haben, leiden. sche Rekordernte an Sommerfrüchten, deren Vermarktung Wir prüfen, ob damit unser Freihandelsabkommen mit der durch staatlich verbilligte Importe von Tafeltrauben aus EG touchiert, ja sogar verletzt wurde. Wenn eine Verletzung EWG-Ländern zusätzlich erschwert wurde, veranlasste den angenommen werden muss, stehen uns die bekannten Bundesat zu folgenden vorübergehenden Erhöhungen des Rechtswege offen, nur ändert das während der Prozess- Zollansatzes für Tafeltrauben: Von 12 auf 22 Franken je 100 14. März 1983 391 Motion des Ständerates (Piller)

Kilo brutto für die Zeit vom 3. bis zum 15. September 1982 #ST# 82.571 und von 18 aut 28 Franken je 100 Kilo brutto für die Zeit vom 16. September bis zum 10. Oktober 1982, wobei die Motion des Ständerates (Piller) Zollerhöhung im Ausmass der von der EWG ausgerichteten Massnahmen Ausfuhrerstattung erfolgte. zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen 2. Massnahmen im Bereich der Zollpräferenzen zugunsten Motion du Conseil des Etats (Piller) der Entwicklungsländer: Ende letzten Jahres nahm der Mesures d'aide Bundesrat zwei Änderungen der Verordnung von 1975 über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen an Entwicklungs- aux régions menacées économiquement länder vor. Die erste Änderung betrifft eine ab I.Januar 1983 gültige Neugestaltung der Präferenzausweise Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1982 (Ursprungszeugnisse) rein formeller Art. Mit der zweiten Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1982 Änderung wurde die Gewährung der kumulativen Ursprungsregelung an die Mitglieder der Assoziation süd- ostasiatischer Länder (Asean) aufgrund einer Empfehlung der EFTA rückwirkend auf 1. Oktober 1982 in Kraft gesetzt. Regionale Kumulierung ermöglicht die weitere Be- oder Verarbeitung einer Ware, die Ursprungseigenschaften im Wortlaut der Motion Sinne der Verordnung in einem Land der betreffenden Staa- Der Bundesrat wird gebeten, den regionalen Wirtschaftsein- tengruppe hat, in anderen Ländern der gleichen Gruppe, brüchen mit verstärkten Massnahmen entgegenzuwirken: ohne deren Verlust, wie dies normalerweise der Fall wäre. Sie erlaubt ferner - in Abweichung der sonst geltenden 1. Durch eine flexiblere Handhabung des Bundesbeschlus- Direktversandregel - den Versand eines Ursprungserzeug- ses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich nisses eines Landes der regionalen und wirtschaftlichen bedrohter Regionen. Dieser ist durch zusätzliche Instru- Staatengruppe in ein anderes Land derselben Gruppe, mente wirksamer zu gestalten. Die administrativen bevor die betreffenden Waren ohne weitere Be- oder Verar- Umtriebe sollen auf ein striktes Minimum reduziert werden. beitung nach der Schweiz gesandt werden. 2. Den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch Finanz- Der Bundesrat nahm die auf den I.Januar 1983 wirksam hilfen die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurz- gewordene vierte Abbaustufe der Tokio-Runde zum Anlass, fristig zu ermöglichen und ihnen durch zinsgünstige Darle- eine Neuberechnung der Präferenzen zugunsten der Ent- hen die Übergangsschwierigkeiten zu erleichtern. wicklungsländer vorzunehmen. Es handelt sich hier um eine Beschluss des Ständerates: Punkt 1 der Motion wird ange- die früheren Abbaustufen einbeziehende zusammenfas- nommen. sende Angleichung der Präferenzzöllansätze. Betroffen sind Punkt 2 wird als Postulat in nachstehender Form angenom- Produkte, die seinerzeit bei der Verwirklichung der zweiten men: Stufe der schweizerischen Zollpräferenzen zugunsten der Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob es nicht ange- Entwicklungsländer ausgeklammert worden sind (gewisse zeigt wäre, den regionalen Wirtschaftseinbrüchen mit ver- landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Textilien, Beklei- stärkten Massnahmen entgegenzuwirken, nämlich den wirt- dungsartikel, Schuhe, Schirme, Rohaluminium und Batte- schaftlich bedrohten Gemeinden . . . rien). Eine weitere Änderung betrifft die Gleichstellung Hong- Texte de la motion kongs mit den übrigen Entwicklungsländern bei Schirmen Le Conseil fédéral est chargé de renforcer les mesures per- und Trockenbatterien. mettant d'aider efficacement les régions dont l'économie Die Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer führen menace de s'effondrer; pour ce faire il peut envisager voraussichtlich zu Zollausfällen von jährlich 500 000 Fran- 1. D'appliquer de façon plus souple l'arrêté fédéral insti- ken. tuant une aide financière en faveur des régions dont l'éco- Die Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten und nomie est menacée. Cet arrêté doit être complété par des dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltari- mesures propres à en faire un instrument plus efficace. Les farischen Massnahmen zuzustimmen. démarches administratives doivent être limitées à un strict Le président: La commission propose de prendre acte du minimum. rapport et d'adopter l'arrêté fédéral portant approbation de 2. D'accorder une aide financière aux communes économi- mesures touchant le tarif des douanes. quement menacées afin de leur permettre de modifier le plus rapidement possible leurs structures économiques Bundesbeschluss - Arrêté fédéral ainsi que de leur offrir des prêts avantageux pour qu'elles puissent surmonter les difficultés qu'elles rencontrent. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Décision du Conseil des Etats: Le point 1 de la motion est Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière adopté. Le point 2 est adopté sous la forme d'une postulat ainsi Detailberatung - Discussion par articles conçu: Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas Titel und Ingress, Art. 1 und 2 indiqué de renforcer les mesures permettant d'aider effica- Antrag der Kommission cement les régions dont l'économie menace de s'effondrer; Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates pour ce faire, il peut envisager d'accorder une aide finan- cière... Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Risi-Schwyz, Berichterstatter: Wir haben diese Motion des Adhérer au projet du Conseil fédéral Ständerates zur Einsicht bekommen. Sie ist ohne Diskus- sion im Sinne des Bundesrates angenommen worden Angenommen - Adopté (Ziff. 1 als Motion und Ziff. 2 als Postulat).

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Le président: La commission propose d'accepter l'alinéa 1 Für Annahme des Bundesbeschlusses 118 Stimmen de la motion et l'alinéa 2 sous forme de postulat. (Einstimmigkeit) Überwiesen gemäss Antrag der Kommission An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Transmis selon la proposition de la commission Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Gebrauchszolltarif, 36. Bericht

Tarif d'usage des douanes, 36° rapport

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10 Séance Seduta

Geschäftsnummer 83.006 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 14.03.1983 - 14:30 Date Data

Seite 390-391 Page Pagina

Ref. No 20 011 287

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