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2023.OG.V.22.23 • OG UR 2023.OG.V.22.23 KI-generiert

Appeal Dismissed for Identical Pleading with Correctable Defects

Geschäftsnummer 2023.OG.V.22.23
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Uri (CH-UR)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal because the submitted complaint was verbatim identical to one filed by another party in a separate proceeding, resulting in incorrect details regarding the named medical professionals and degree of work capacity, thus lacking both a proper statement of facts and legal reasoning; however, the appellant was granted a final opportunity to rectify the deficiencies, and upon failure to do so, the appeal was dismissed as threatened.

Legislator-Regeste

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Appeal Dismissed for Identical Pleading with Correctable Defects: 2023_OG V 22 23. IV. Einreichen einer Beschwerde, die wörtlich derjenigen eines anderen Beschwerdeführers in einem anderen Verfahren entspricht. Die angegebenen Arztpersonen und Arbeitsfähigkeitsgrade wurden dementsprechend nicht korrekt angegeben. Es fehlt mithin sowohl an einer Darstellung des Sachverhalts als auch an einer Begründung. Einräumung der Möglichkeit, innert Frist die Beschwerdeschrift entsprechend zu verbessern. Androhungsgemässes Nichteintreten auf die Beschwerde nach unbenutztem Ablauf der Frist.

Schlagwörter

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unleserliche Rechtsschrift Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids formelle Verfahrenseinstellung ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen gesetzliche Formmängel medizinische Gründe IV.
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Volltext

2023_OG V 22 23. IV. Einreichen einer Beschwerde, die wörtlich derjenigen eines anderen Beschwerdeführers in einem anderen Verfahren entspricht. Die angegebenen Arztpersonen und Arbeitsfähigkeitsgrade wurden dementsprechend nicht korrekt angegeben. Es fehlt mithin sowohl an einer Darstellung des Sachverhalts als auch an einer Begründung. Einräumung der Möglichkeit, innert Frist die Beschwerdeschrift entsprechend zu verbessern. Androhungsgemässes Nichteintreten auf die Beschwerde nach unbenutztem Ablauf der Frist.

Obergericht, 31. März 2023, OG V 22 23