Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
04.05.53 • REB UR 04.05.53 KI-generiert

Prosecutorial Discontinuance Objection Timing

Geschäftsnummer 04.05.53
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Uri (CH-UR)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

Where a public prosecutor has already issued a decision to discontinue proceedings, any objection alleging the prosecutor's bias must be raised in the appeal against that decision, according to the relevant procedural articles concerning the mandatory withdrawal of a prosecutor.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausstand des Staatsanwaltes. Art. 210 Abs. 1 Ziff. 18a, Art. 211 StPO. | Ausstand des Staatsanwaltes. Art. 210 Abs. 1 Ziff. 18a, Art. 211 StPO. Die Rüge der Befangenheit des Staatsanwaltes ist mit dem Rekurs geltend zu machen, wenn der Staatsanwalt bereits eine Einstellungsverfügung erlassen hat.

Schlagwörter

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Verfahrensrügen Ausstand des Staatsanwalts Einstellung des Verfahrens Rückzug der Klage administrative Entlassung Vertretungsverbot für Rechtsanwälte

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Nr. 53 Ausstand des Staatsanwaltes. Art. 210 Abs. 1 Ziff. 18a,

Art. 211 StPO. Die Rüge der Befangenheit des Staatsanwaltes ist

mit dem Rekurs geltend zu machen, wenn der Staatsanwalt

bereits eine Einstellungsverfügung erlassen hat.

Obergericht, 05. Oktober 2005, OG AK 05 19