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04.05.19 • REB UR 04.05.19 KI-generiert

Prosecutor's Right to Appeal Based on Perceived Legal Error

Geschäftsnummer 04.05.19
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Uri (CH-UR)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The state prosecutor is legitimately entitled to file an appeal under procedural rules, as a grievance is considered present whenever there is a suspicion that the challenged decision incorrectly violates substantive or procedural law, allowing the prosecutor to file an appeal both for and against the accused, irrespective of the motions previously made by the public prosecutor during the preliminary investigation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Strafprozessordnung. Art. 205 Ziff. 3 StPO. | Strafprozessordnung. Art. 205 Ziff. 3 StPO. Der Staatsanwalt ist zur Erhebung der Rechtsmittel legitimiert. Eine Beschwer liegt bei der Staatsanwaltschaft immer vor, wenn der Verdacht besteht, der angefochtene Entscheid sei unrichtig, d.h. er verletze materielles oder formelles Recht. Deshalb kann sie gleichermassen zugunsten wie zuungunsten des Angeklagten Rechtsmittel einlegen. Auf die vom öffentlichen Ankläger im Vorverfahren gestellten Anträge kommt es nicht an.

Schlagwörter

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Verfahrensrechte Pflichten der Staatsanwaltschaft Rechtsstaat Anspruch auf eine wirksame Untersuchung materieller Fehler Ermittlungsakten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Nr. 19 Strafprozessordnung. Art. 205 Ziff. 3 StPO. Der

Staatsanwalt ist zur Erhebung der Rechtsmittel legitimiert. Eine

Beschwer liegt bei der Staatsanwaltschaft immer vor, wenn der

Verdacht besteht, der angefochtene Entscheid sei unrichtig, d.h.

er verletze materielles oder formelles Recht. Deshalb kann sie

gleichermassen zugunsten wie zuungunsten des Angeklagten

Rechtsmittel einlegen. Auf die vom öffentlichen Ankläger im

Vorverfahren gestellten Anträge kommt es nicht an.

Obergericht, 30. Juni 2003, OG S 02 4