State Reimbursement for Legal Aid: Specificity of Cost Statements and Segregation of Dual Representation Fees
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a case concerning spousal support following an uncontested divorce settlement where free legal aid was granted, the court held that an attorney's cost statement for the purpose of state reimbursement must possess a sufficient level of detail, unlike a mere invoice, to render individual expenditures comprehensible by specifying the date, content of the work performed, and the corresponding time spent. Crucially, where the same attorney acted for both spouses under separate mandates, the time expenditure relevant to the fee calculation for one spouse, paid from public funds, must be clearly segregated and separately itemized in the cost statement from the work performed for the other spouse.
Legislator-Regeste
AmtlichZivilprozessordnung. Art. 104 Abs. 3 lit. a, Art. 105 ZPO. Art. 18 Abs. 2 | Zivilprozessordnung. Art. 104 Abs. 3 lit. a, Art. 105 ZPO. Art. 18 Abs. 2 Gerichtsgebührenverordnung. Parteikosten. Bemessung der Anwaltsentschädigung. Die Kostennote des Anwalts hat im Gegensatz zu einer blossen Rechnung einen derartigen Detaillierungsgrad aufzuweisen, dass die einzelnen Aufwendungen nachvollziehbar sind. Neben dem Datum und dem Inhalt der Bemühungen ist auch der entsprechende Zeitaufwand anzugeben. Ehescheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung. Soweit der beigezogene Rechtsanwalt aufgrund entsprechender Mandate für beide Ehegatten gemeinsam handelte, ist für die Festlegung der infolge der bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege aus der Staatskasse zu entrichtenden Entschädigung für den einen Ehegatten in der Kostennote der getätigte Zeitaufwand für die einzelnen Parteien separat anzugeben.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertVolltext
Nr. 6 Zivilprozessordnung. Art. 104 Abs. 3 lit. a, Art. 105 ZPO.
Art. 18 Abs. 2 Gerichtsgebührenverordnung. Parteikosten.
Bemessung der Anwaltsentschädigung. Die Kostennote des
Anwalts hat im Gegensatz zu einer blossen Rechnung einen
derartigen Detaillierungsgrad aufzuweisen, dass die einzelnen
Aufwendungen nachvollziehbar sind. Neben dem Datum und dem
Inhalt der Bemühungen ist auch der entsprechende Zeitaufwand
anzugeben. Ehescheidung auf gemeinsames Begehren mit
vollständiger Einigung. Soweit der beigezogene Rechtsanwalt
aufgrund entsprechender Mandate für beide Ehegatten
gemeinsam handelte, ist für die Festlegung der infolge der
bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege aus der Staatskasse zu
entrichtenden Entschädigung für den einen Ehegatten in der
Kostennote der getätigte Zeitaufwand für die einzelnen Parteien
separat anzugeben.
Obergericht, 05. Mai 2004, OG Z 04 1