Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
02.03.07 • REB UR 02.03.07 KI-generiert

Cost Allocation Appeal Inadmissibility

Geschäftsnummer 02.03.07
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Uri (CH-UR)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An appeal is inadmissible when only the allocation of costs is contested, which principle applies even when a lower court redecides party costs following a quashing and remand by a superior court, if only the costs were the subject of the initial appeal; therefore, a further appeal in such a scenario is barred, and the correct remedy is a recourse.

Legislator-Regeste

Amtlich

Zivilprozessordnung. Art. 240 Abs. 2, Art. 250 Abs. 1 lit. e ZPO. | Zivilprozessordnung. Art. 240 Abs. 2, Art. 250 Abs. 1 lit. e ZPO. Die Berufung ist ausgeschlossen, wenn ein Entscheid nur im Kostenpunkt angefochten wird. Dies gilt auch, wenn die Vorinstanz im Nachgang zu einer Aufhebung und Rückweisung durch das Obergericht noch einmal über die Parteikostenverlegung zu entscheiden hatte und einzig diese im ersten Rechtsmittelverfahren streitig gewesen war. Der Rekurs ist damit das zulässige Rechtsmittel.

Schlagwörter

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Kostenverlegung Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids Verfahrensrügen Parteientschädigung nicht geleisteter Kostenvorschuss Klagebewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Nr. 7 Zivilprozessordnung. Art. 240 Abs. 2, Art. 250 Abs. 1 lit. e ZPO. Die Berufung

ist ausgeschlossen, wenn ein Entscheid nur im Kostenpunkt angefochten wird. Dies

gilt auch, wenn die Vorinstanz im Nachgang zu einer Aufhebung und Rückweisung

durch das Obergericht noch einmal über die Parteikostenverlegung zu entscheiden

hatte und einzig diese im ersten Rechtsmittelverfahren streitig gewesen war. Der

Rekurs ist damit das zulässige Rechtsmittel.

Obergericht, 12. März 2003, OG Z 02 13