Tax Deduction for Public Transport Expenses
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertFor cantonal direct taxes, under the relevant article concerning professional expenses, the use of public transport is considered reasonable unless special circumstances dictate otherwise, limiting deductible professional expenses to the cost of second-class travel, as first-class travel costs are only deductible if circumstances mandate it, and the cost of an appropriate general public transport pass covers all incurred public transport expenses in that context.
Legislator-Regeste
AmtlichKantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. | Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. Fahrkosten. Abzugsfähigkeit als Berufsauslagen. Liegen keine besonderen Gründe vor, ist die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar und es sind nur dessen Kosten als Berufsauslagen abzugsfähig. Liegen keine besonderen Umstände vor, die die Benützung der 1. Klasse gebieten, können nur die Kosten für die 2. Klasse abgezogen werden. Dabei decken die zugelassenen Kosten für ein entsprechendes Generalabonnement in concreto sämtliche anfallenden Kosten für den öffentlichen Verkehr.
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00/01 17 Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. Fahrkosten. Abzugsfä-
higkeit als Berufsauslagen. Liegen keine besonderen Gründe vor, ist die Benützung
des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar und es sind nur dessen Kosten als Be-
rufsauslagen abzugsfähig. Liegen keine besonderen Umstände vor, die die Benüt-
zung der 1. Klasse gebieten, können nur die Kosten für die 2. Klasse abgezogen
werden. Dabei decken die zugelassenen Kosten für ein entsprechendes Generala-
bonnement in concreto sämtliche anfallenden Kosten für den öffentlichen Verkehr.
Obergericht, 30. Juni 2000, OG V 98 39