Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
00.01.17 • REB UR 00.01.17 KI-generiert

Tax Deduction for Public Transport Expenses

Geschäftsnummer 00.01.17
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Uri (CH-UR)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

For cantonal direct taxes, under the relevant article concerning professional expenses, the use of public transport is considered reasonable unless special circumstances dictate otherwise, limiting deductible professional expenses to the cost of second-class travel, as first-class travel costs are only deductible if circumstances mandate it, and the cost of an appropriate general public transport pass covers all incurred public transport expenses in that context.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. | Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. Fahrkosten. Abzugsfähigkeit als Berufsauslagen. Liegen keine besonderen Gründe vor, ist die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar und es sind nur dessen Kosten als Berufsauslagen abzugsfähig. Liegen keine besonderen Umstände vor, die die Benützung der 1. Klasse gebieten, können nur die Kosten für die 2. Klasse abgezogen werden. Dabei decken die zugelassenen Kosten für ein entsprechendes Generalabonnement in concreto sämtliche anfallenden Kosten für den öffentlichen Verkehr.

Schlagwörter

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abzugsfähige Berufskosten Öffentlicher Verkehrsdienst direkte Steuer Fahrkosten zum Arbeitsplatz Spezialsteuer Abzug für dauernde Lasten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

00/01 17 Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. Fahrkosten. Abzugsfä-

higkeit als Berufsauslagen. Liegen keine besonderen Gründe vor, ist die Benützung

des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar und es sind nur dessen Kosten als Be-

rufsauslagen abzugsfähig. Liegen keine besonderen Umstände vor, die die Benüt-

zung der 1. Klasse gebieten, können nur die Kosten für die 2. Klasse abgezogen

werden. Dabei decken die zugelassenen Kosten für ein entsprechendes Generala-

bonnement in concreto sämtliche anfallenden Kosten für den öffentlichen Verkehr.

Obergericht, 30. Juni 2000, OG V 98 39