Scope of Cross-Appeals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertConsistent with established practice, a cross-appeal can extend to points of the judgment not challenged by the main appeal, and similar to a standard appeal, the cross-appeal is generally directed against the entire judgment unless specifically limited to certain points.
Legislator-Regeste
KI-generiertScope of Cross-Appeals: Nach ständiger Praxis kann sich eine Anschlussappellation auch auf Punkte des Urteils erstrecken, die mit der Hauptappellation nicht angefochten werden (Guldener, Schweiz. Zivilprozessrecht, 3. Aufl., S. 499 N 91; Bont, Appellation, Nichtigkeitsbeschwerde und Rekurs im Solothurnischen Zivilprozess, S. 83 mit weiteren Hinweisen).Für die Anschlussappellation gilt wie für die Appellation, dass sie sich gegen das ganze Urteil richtet, sofern sie nicht auf einzelne Punkte beschränkt wird.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
SOG 1984 Nr. 10
§ 295 Abs. 2 ZPO. *Umfang der Anschlussappellation.*
Nach ständiger Praxis kann sich eine Anschlussappellation auch auf Punkte des Urteils erstrecken, die mit der Hauptappellation nicht angefochten werden (Guldener, Schweiz. Zivilprozessrecht, 3. Aufl., S. 499 N 91; Bont, Appellation, Nichtigkeitsbeschwerde und Rekurs im Solothurnischen Zivilprozess, S. 83 mit weiteren Hinweisen).Für die Anschlussappellation gilt wie für die Appellation, dass sie sich gegen das ganze Urteil richtet, sofern sie nicht auf einzelne Punkte beschränkt wird.
*Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 15. November 1984*