Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
ZZ.1979.16 • OG SO ZZ.1979.16 KI-generiert

No Ancillary Appeal Permitted for Injured Party

Geschäftsnummer ZZ.1979.16
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Solothurn (CH-SO)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The court held that an injured party cannot file an ancillary appeal because the appellate system outlined in the relevant procedural code (§ 174 StPO) does not permit it, and consequently, the injured party's right to file such an appeal is not provided for under the specific statute governing ancillary appeals (§ 175 StPO).

Legislator-Regeste

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No Ancillary Appeal Permitted for Injured Party: Eine Anschlussappellation des Verletzten kommt nach dem Rechtsmittelsystem des § 174 StPO zum vornherein nicht in Frage und ist demgemäss in § 175 StPO nicht erwähnt.

Schlagwörter

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Verfahrensrechte Beschwerdelegitimation Drittwiderspruch unfallkausale Körperschädigung akzessorische Versicherungsleistung Wegbedingung der Haftung Der Verletzte kann nicht Anschlussappellation erklären
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Volltext

SOG 1979 Nr. 16

§ 175 StPO. Der Verletzte kann nicht Anschlussappellation erklären.

Eine Anschlussappellation des Verletzten kommt nach dem Rechtsmittelsystem des § 174 StPO zum vornherein nicht in Frage und ist demgemäss in § 175 StPO nicht erwähnt.

*Obergericht Strafkammer, Urteil vom 15. Juni 1979*