Tenant Hardship Determination in Eviction Cases
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe lower court erred by summarily dismissing a tenant's claim of hardship under the law of obligations solely because both the extension period and the notice period were a full year, which the court treated as inherently not constituting a hardship. The court held that determining hardship is not primarily dependent on the length of the notice period but rather on whether the termination impacts the tenant more severely than is customary, which necessitates a comprehensive evaluation of the tenant's personal circumstances, family situation, and the state of the rental market, while recognizing the notice period as only one factor among many.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 267a Abs. 1 OR; Tenant Hardship Determination in Eviction Cases: Der Vorderrichter schliesst aus der blossen Tatsache, dass sowohl Erstreckungswie Kündigungsfrist im vorliegenden Fall gerade ein Jahr betragen, es liege für den Mieter keine "Härte" im Sinne des Obligationenrechtes vor. Diese rein schematische Betrachtungsweise entspricht der gesetzlichen Regelung nicht. Ob nämlich eine Härte vorliegt oder nicht, ist nicht primär von einer kurzen oder langen Kündigungsfrist abhängig. Entscheidend ist vielmehr, ob der Mieter durch eine Kündigung härter getroffen wird, als dies gewöhnlich der Fall ist. Dies kann auch bei einer relativ langen Kündigungsfrist durchaus der Fall sein.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertVolltext
SOG 1975 Nr. 4
Art. 267a Abs. 1 OR. *Auch bei einer relativ langen Kündigungsfrist kann die Kündigung für den Mieter eine Härte zur Folge haben.*
Der Vorderrichter schliesst aus der blossen Tatsache, dass sowohl Erstreckungswie Kündigungsfrist im vorliegenden Fall gerade ein Jahr betragen, es liege für den Mieter keine "Härte" im Sinne des Obligationenrechtes vor. Diese rein schematische Betrachtungsweise entspricht der gesetzlichen Regelung nicht. Ob nämlich eine Härte vorliegt oder nicht, ist nicht primär von einer kurzen oder langen Kündigungsfrist abhängig. Entscheidend ist vielmehr, ob der Mieter durch eine Kündigung härter getroffen wird, als dies gewöhnlich der Fall ist. Dies kann auch bei einer relativ langen Kündigungsfrist durchaus der Fall sein.
Der Richter hat bei seinem Entscheid insbesondere die gesamten geltend gemachten persönlichen Verhältnisse des Mieters und seiner Familie sowie die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu würdigen. Dabei darf er selbstverständlich auch die Dauer der Kündigungsfrist berücksichtigen. Es ist lediglich nicht angängig, diesen Punkt zum einzigen Beurteilungskriterium zu machen.
*Obergericht Zivilkammer, 4. September 1975*