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SCBES.2024.8 • OG SO SCBES.2024.8 KI-generiert

Appeal on Debt Merits Rejected Due to Jurisdictional Limits

Geschäftsnummer SCBES.2024.8
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Solothurn (CH-SO)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

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An appellant filed a complaint against a notice of attachment issued by the enforcement office, but the supervisory authority determined that the appellant's objections solely concerned the existence of the underlying debt. Because neither the enforcement office nor the supervisory authority has the jurisdiction to rule on the merits of a claim, the court reasoned it could not admit the appeal and therefore declined to rule on the matter, while noting that the appeal procedure is free of charge and no party compensation would be awarded.

Legislator-Regeste

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Art. 20a SchKG, Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV, Art. 62 Abs. 2 GebV, Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG, Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG; Appeal on Debt Merits Rejected Due to Jurisdictional Limits: Because neither the enforcement office nor the supervisory authority has the jurisdiction to rule on the merits of a claim, the court reasoned it could not admit the appeal and therefore declined to rule on the matter, while noting that the appeal procedure is free of charge and no party compensation would be awarded.

Schlagwörter

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Rechtsvorschlag Zuständigkeitsfragen Pfändungsankündigung Aufsichtsbeschwerde Vollstreckung Entschädigungsregelung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 20a SchKG

Cited in the reasoning as establishing the gratuitous nature of the appeal proceedings, which supports the decision not to impose costs.

Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG

Cited in the reasoning as establishing the gratuitous nature of the appeal proceedings, which supports the decision not to impose costs.

Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG

Cited in the reasoning to explain why awarding party compensation is not considered, supporting the cost decision.

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Volltext

Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und Konkurs

Urteil vom 9. Februar 2024

Es wirken mit:

Präsidentin Hunkeler

Oberrichterin Kofmel

Oberrichter Flückiger

Gerichtsschreiber Isch

In Sachen

A.___,

Beschwerdeführer

gegen

Betreibungsamt Region Solothurn,

Beschwerdegegner

betreffend Pfändungsankündigung

hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass:

- A.___ beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn mit Schreiben vom 10. Januar 2024 (Datum Postaufgabe) Beschwerde gegen die Pfändungsankündigung des Betreibungsamtes Region Solothurn (dem Beschwerdeführer zugegangen am 8. Januar 2024) erhebt;

- das Versicherungsgericht diese Beschwerde zuständigkeitshalber der Aufsichtsbehörde weiterleitet;

- das Betreibungsamt mit Vernehmlassung vom 23. Januar 2024 den Antrag stellt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten;

- sich die Rügen des Beschwerdeführers einzig auf die in Betreibung gesetzte Forderung beziehen;

- weder das Betreibungsamt noch die Aufsichtsbehörde über Bestand oder Nichtbestand einer Forderung entscheiden können;

- auf die Beschwerde somit nicht einzutreten ist;

- das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist;

- die Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG);

erkannt:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Die Präsidentin Der Gerichtsschreiber

Hunkeler Isch