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SCBES.2022.24 • OG SO SCBES.2022.24 KI-generiert

Debtor Appeal Regarding Subsistence Level Recalculation and Health Insurance Reimbursement

Geschäftsnummer SCBES.2022.24
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Solothurn (CH-SO)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

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A debtor filed an appeal against the debt enforcement office's recalculation of their minimum subsistence level, contesting limitations on rent and arguing for the direct inclusion of health insurance premiums for all family members in the budget rather than reimbursement against receipts. The supervisory authority dismissed the appeal, reasoning that the debtor had previously agreed to the rent cap, and while it is generally favorable to include necessary costs, the office's procedure of reimbursing premiums not yet proven to be regularly paid is a proportionate measure; furthermore, the debtor's assertion regarding a family member's lack of income was unsubstantiated and required documentary proof for a revision of the calculation.

Legislator-Regeste

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Art. 20a SchKG, Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV, Art. 62 Abs. 2 GebV, Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG, Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG; Debtor Appeal Regarding Subsistence Level Recalculation and Health Insurance Reimbursement: The supervisory authority dismissed the appeal, reasoning that the debtor had previously agreed to the rent cap, and while it is generally favorable to include necessary costs, the office's procedure of reimbursing premiums not yet proven to be regularly paid is a proportionate measure; furthermore, the debtor's assertion regarding a family member's lack of income was unsubstantiated and required documentary proof for a revision of the calculation.

Schlagwörter

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Einkommensneuberechnung Kostenvergütung im Versicherungsrecht Schuldbetreibung Krankenversicherungsprämie betreibungsrechtliches Existenzminimum Familienangehöriger Pfändung Nr. [...]

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 20a SchKG

The court decision states that the appeal procedure is free of charge according to this article.

Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG

The court decision states that the appeal procedure is free of charge according to this article.

Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG

The court decision states that an award of party compensation is not considered according to this article.

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Volltext

Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und Konkurs

Urteil vom 24. Mai 2022

Es wirken mit:

Vizepräsident Kiefer

Oberrichter von Felten

Oberrichterin Hunkeler

Gerichtsschreiber Schaller

In Sachen

A.___,

Beschwerdeführer

gegen

Betreibungsamt Region Solothurn,

Beschwerdegegner

betreffend Pfändung Nr. […]

hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass:

das Betreibungsamt Region Solothurn am

21. Februar 2022 eine erneute Berechnung des Existenzminimums von A.___ vornahm,

A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 11. März 2022 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs einreichte und verschiedene Veränderungen der Verhältnisse seit der letzten Berechnung geltend machte,

dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau [...] bereits mit Verfügung vom 19. Juni 2020 angezeigt worden ist, dass ab 1. September 2020 nur noch ein Mietzins inklusive Nebenkosten von CHF 1’500.00 berücksichtigt werde (Verfahren SCBES.2021.34 und 35),

das Betreibungsamt nur die Krankenkasse der Tochter in der Existenzminimumsberechnung berücksichtigte und für die Prämien der übrigen Familienmitglieder eine Rückerstattung gegen Quittung vorsah,

der Beschwerdeführer vorbringt, die Krankenkassenprämie von [...] sei seit einiger Zeit immer bezahlt und müsse wie die Prämie von [...] ebenfalls direkt im Budget berücksichtigt werden, da ihnen mit der korrekten Anpassung des Budgets viel Aufwand erspart werden könnte,

es keinen grossen Zusatzaufwand bedeutet, sich die geleisteten Zahlungen auch für […] beim Betreibungsamt zurückerstatten zulassen, wenn dies für diejenigen weiterer Familienmitglieder ohnehin erforderlich ist,

dieses Vorgehen ein verhältnismässiges Mittel ist, wenn die regelmässige Bezahlung der zu berücksichtigenden Kosten nicht belegt ist,

es sich zu Gunsten des Beschwerdeführers auswirkt und die pfändbare Quote senkt, wenn eine zu hohe Prämie für die Krankenkasse von [...] in der Existenzminimumsberechnung eingesetzt wird,

der Beschwerdeführer und seine Ehefrau in den Verfahren SCBES.2021.34 und 35, die mit Urteil 12. November 2021 abgeschlossen wurden, noch selbst eingeräumt hatten, der Lohn von [...] bei der [...] betrage CHF 100.00,

es eine blosse Behauptung ist, dass [...] dort nun keinen Lohn mehr erzielt,

es dem Beschwerdeführer freisteht, mit Kontoauszügen oder anderen Belegen das Ausbleiben der bisherigen Lohnzahlungen nachzuweisen und so beim Betreibungsamt eine Revision der Existenzminimumsberechnung zu verlangen,

die Beschwerde demnach abzuweisen ist,

das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist und die Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG) kommt, erkannt:

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Der Vizepräsident Der Gerichtsschreiber

Kiefer Schaller