Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
51/2011/15 • OG SH 51/2011/15 KI-generiert

Jurisdiction over Prosecutor's Investigation Suspensions

Geschäftsnummer 51/2011/15
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Schaffhausen (CH-SH)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A single judge of the higher court has jurisdiction to decide on appeals filed against a prosecutor's decisions to suspend criminal investigations, as the relevant procedural law cross-references the provisions for discontinuing proceedings, which are decided by a single judge. The court reasoned that it would be illogical for a temporary suspension of proceedings to require a three-judge panel when a final discontinuation of proceedings is handled by a single judge, maintaining consistency under the applicable articles of the Code of Criminal Procedure and the Cantonal Justice Act.

Legislator-Regeste

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Art. 322 Abs. 2 StPO, Art. 43 Abs. 2 lit. b JG, Art. 314 Abs. 5 StPO1, Art. 314 Rz; Jurisdiction over Prosecutor's Investigation Suspensions: 1.– Sistierungsverfügungen der Staatsanwaltschaft können von den Parteien innert 10 Tagen beim Obergericht angefochten werden, zumal Art. 314 Abs. 5 StPO1 hinsichtlich des Verfahrens und damit auch hinsichtlich der Anfechtungsmöglichkeiten auf die Bestimmungen über die Verfahrenseinstellung verweist.2 Demzufolge entscheidet über eine entsprechende Beschwerde innerkantonal ebenfalls nur eine Einzelrichterin oder ein Einzelrichter3, zumal auch kaum verständlich wäre, weshalb über eine blosse Verfahrenssistierung im Unterschied zu einer definitiven Verfahrenseinstellung eine Dreierkammer entscheiden soll. ...

Schlagwörter

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Verfahrenssistierung Einstellung des Verfahrens Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Strafprozessordnung richterliches Ermessen Anwaltsdisziplinarverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 322 Abs. 2 StPO
5 und Art. 322 Abs. 2 StPO; Art.
Art. 43 Abs. 2 lit. b JG
2 StPO; Art. 43 Abs. 2 lit. b JG.
Art. 314 Abs. 5 StPO1
Art. 314 Abs. 5 und Art. 322 Abs. 2 StPO; Art. 43 Abs. 2 lit. b JG. Einzelrichterzuständigkeit bei Beschwerden gegen Sistierungsverfügungen der Staatsanwaltschaft (OGE 51/2011/15 vom 10. Juni 2011)
Art. 314 Rz
2 StPO und dazu Esther Omlin in: Niggli/Heer/Wiprächtiger (Hrsg), Schweizerische Strafprozessordnung, Basel 2011, Art. 314 Rz.
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Volltext

2011

Art. 314 Abs. 5 und Art. 322 Abs. 2 StPO; Art. 43 Abs. 2 lit. b JG. Einzelrichterzuständigkeit bei Beschwerden gegen Sistierungsverfügungen der Staatsanwaltschaft (OGE 51/2011/15 vom 10. Juni 2011)

Veröffentlichung im Amtsbericht.

Für die Entscheidung von Beschwerden gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft, mit welchen eine Strafuntersuchung sistiert wird, ist der Einzelrichter des Obergerichts zuständig.

Aus den Erwägungen:

1.– Sistierungsverfügungen der Staatsanwaltschaft können von den Parteien innert 10 Tagen beim Obergericht angefochten werden, zumal Art. 314 Abs. 5 StPO1 hinsichtlich des Verfahrens und damit auch hinsichtlich der Anfechtungsmöglichkeiten auf die Bestimmungen über die Verfahrenseinstellung verweist.2 Demzufolge entscheidet über eine entsprechende Beschwerde innerkantonal ebenfalls nur eine Einzelrichterin oder ein Einzelrichter3, zumal auch kaum verständlich wäre, weshalb über eine blosse Verfahrenssistierung im Unterschied zu einer definitiven Verfahrenseinstellung eine Dreierkammer entscheiden soll. ...

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO, SR 312.0).

Vgl. Art. 322 Abs. 2 StPO und dazu Esther Omlin in: Niggli/Heer/Wiprächtiger (Hrsg), Schweizerische Strafprozessordnung, Basel 2011, Art. 314 Rz. 44 ff., S. 2187.

Art. 43 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b des Justizgesetzes vom 9. November 2009 (JG, SHR 173.200).