Land Consolidation Cooperatives: Creation and Abolition of Servitudes
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn the process of establishing a land consolidation cooperative, a commission can create or abolish servitudes when such actions are closely linked to the community project. A servitude can be imposed against the owner's will only if it is justified by the new public road and the project's objectives. This power extends to rights outside the immediate project area if necessary for overall unity, as these large-scale works often require uniform regulation of affected legal relationships.
Legislator-Regeste
AmtlichVVGE 1981/82 Nr. 7, S. 13: Art. 114 ff. EG zum ZGB. Im Verfahren der Gründung einer Flurgenossenschaft kann die Perimeterkommission die Begründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten verfügen, wenn sich dies aus genügend engem Zusammenhang m
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VVGE 1981/82 Nr. 7, S. 13:
Art. 114 ff. EG zum ZGB.
Im Verfahren der Gründung einer Flurgenossenschaft kann die Perimeterkommission die Begründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten verfügen, wenn sich dies aus genügend engem Zusammenhang mit dem Gemeinschaftswerk aufdrängt.
Entscheid des Regierungsrates vom 15. September 1981 (Nr. 502).
Aus den Erwägungen:
2. Die Perimeterkommission kann grundsätzlich im Verfahren der Gründung einer Flurgenossenschaft neue Dienstbarkeiten begründen, und zwar durch einseitigen Verwaltungsakt (Verfügung). Gegen den Willen des Belasteten kann eine Dienstbarkeit jedoch nur auf ein Grundstück gelegt werden, wenn diese Belastung aufgrund der neuen Güterstrasse sowie durch das mit diesem Werk angestrebte Ziel gerechtfertigt ist (vgl. Huber Hans, Die Behandlung der dinglichen Rechte im Güterzusammenlegungsverfahren, in Schweizerisches Güterzusammenlegungsrecht, Separatdruck aus Heft 1/2 1970 der Blätter für Agrarrecht, S. 81). In diesem Fall kann die Perimeterkommission auch in Rechtsverhältnisse ausserhalb des vom Strassenperimeter umschlossenen Gebietes eingreifen, wenn nur damit die notwendige Einheit herbeigeführt werden kann. Solche Werke erstrecken sich meistens über ein grösseres Gebiet und bedingen eine einheitliche Regelung der von ihnen berührten Rechtsverhältnisse.
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Schlagworte
dienstbarkeit
entscheid
verfahren
begründung des entscheids
verfügung(art. 5 vwvg)
VVGE
1981/82 Nr. 7