Naturalization Fee Reimbursement and Forfeiture
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertFees associated with naturalization procedures may not exceed the actual costs incurred, and any overpayment of a cost deposit must be reimbursed proportionally if the expenses are less than anticipated, particularly when an application is withdrawn early. A municipal regulation that mandates forfeiture of the cost deposit upon withdrawal of an application violates federal law due to its absolute nature.
Legislator-Regeste
AmtlichOGVE 2018/19 Nr. 54 Art. 89 Abs. 3 KV; Art. 35 BüG Gebühren im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsverfahren dürfen höchstens kostendeckend sein (Art. 35 BüG). Der Kostenvorschuss muss immer dann anteilsmässig zurückbezahlt werden, wenn der
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KI-generiertThis provision establishes that fees related to the naturalization process may not exceed the cost of service.
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OGVE 2018/19 Nr. 54
Art. 89 Abs. 3 KV; Art. 35 BüG
Gebühren im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsverfahren dürfen höchstens kostendeckend sein (Art. 35 BüG). Der Kostenvorschuss muss immer dann anteilsmässig zurückbezahlt werden, wenn der getätigte Aufwand die mutmasslichen Kosten nicht erreicht. Ein solcher Fall liegt vor allem dann vor, wenn das Gesuch in einem frühen Verfahrensstadium zurückgezogen wird. Eine Regelung im kommunalen Recht, wonach der Kostenvorschuss bei Rückzug eines Gesuchs nicht zurückerstattet wird, verstösst in seiner absoluten Formulierung gegen Bundesrecht.
Entscheid des Regierungsrats vom 19. Februar 2019 (Nr. 496).
(Keine Publikation der Erwägungen)
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it Schlagworte kostenvorschuss Normen Bund BüG: Art.35 OGVE 2018/19 Nr. 54