Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
OGVE.2018.19.Nr.43 • VB OW OGVE.2018.19.Nr.43 KI-generiert

Land Lottery Participation Provisional Measures

Geschäftsnummer OGVE.2018.19.Nr.43
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Obwalden (CH-OW)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a request for provisional measures concerning participation in a land lottery organized by a corporation. The petitioners sought unrestricted admission to the lottery, and the court reasoned that maintaining the status quo until a final decision could only be achieved by provisionally allowing their participation, thus preserving the existing factual and legal situation.

Legislator-Regeste

Amtlich

OGVE 2018/19 Nr. 43 Art. 89 Abs. 3 KV Vorsorgliche Massnahmen im Rechtsstreit um die Zulassung zur Grundstücksverlosung, die von einer Korporation durchgeführt wird. Vorsorgliche Massnahmen dienen dazu, den bestehenden tatsächlichen oder r

Schlagwörter

KI-generiert
Vorläufige Maßnahmen Bodenrecht Errungenschaftsbeteiligung Eilvorabentscheidungsverfahren Glücksspiele mit Geldeinsatz begründeter Entscheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 89 Abs. 3 KV

This provision is cited in relation to precautionary measures in a dispute concerning admission to a land lottery.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Neue SucheOriginalOGVE-2018-19-43.htm

OGVE 2018/19 Nr. 43

Art. 89 Abs. 3 KV

Vorsorgliche Massnahmen im Rechtsstreit um die Zulassung zur Grundstücksverlosung, die von einer Korporation durchgeführt wird.

Vorsorgliche Massnahmen dienen dazu, den bestehenden tatsächlichen oder rechtlichen Zustand bis zum Hauptentscheid unverändert zu erhalten. Vorliegend stehen die Beschwerdeführer vor der Grundstücksverlosung und begehren die unbeschränkte Zulassung zur Verlosung. Dieser Zustand kann bis zum Entscheid des Regierungsrats rechtlich wie auch tatsächlich nur durch die provisorische Zulassung zur Verlosung sichergestellt werden.

Verfügung des Vorstehers des Sicherheits- und Justizdepartements vom 30. Oktober 2019.

(Keine Publikation der Erwägungen)

de|

fr

it

Schlagworte

vorsorgliche massnahme

zustand

entscheid

OGVE

2018/19 Nr. 43