Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
OGVE.2018.19.Nr.41 • VB OW OGVE.2018.19.Nr.41 KI-generiert

Doe v. State (Extracurricular Day Structures)

Geschäftsnummer OGVE.2018.19.Nr.41
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Obwalden (CH-OW)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court held that enrollment in extracurricular day structures creates a special legal relationship between the child and the state, a "special status relationship," which relaxes the requirements for the definiteness of norms.

Legislator-Regeste

Amtlich

OGVE 2018/19 Nr. 41 Art. 89 Abs. 3 KV Die Aufnahme in die schulergänzenden Tagesstrukturen begründet ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen Kind und Staat (sog. Sonderstatusverhältnis). Im Sonderstatusverhältnis sind die Anforderungen an

Schlagwörter

KI-generiert
besonderes Rechtsverhältnis Rechtsstellung Integration des Kindes Sonderschulung Kinder aus verschiedenen Partnerschaften Kindeswohl

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 89 Abs. 3 KV

This provision is cited in relation to the special legal relationship between a child and the state within the framework of supplementary school-day structures.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Neue SucheOriginalOGVE-2018-19-41.htm

OGVE 2018/19 Nr. 41

Art. 89 Abs. 3 KV

Die Aufnahme in die schulergänzenden Tagesstrukturen begründet ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen Kind und Staat (sog. Sonderstatusverhältnis). Im Sonderstatusverhältnis sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Norm deutlich herabgesetzt.

Vorprüfungsbericht des Amts für Justiz vom 29. August 2019

(Keine Publikation der Erwägungen)

de| fr

it Schlagworte besonderes rechtsverhältnis OGVE 2018/19 Nr. 41