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OGVE.2018.19.Nr.34 • VB OW OGVE.2018.19.Nr.34 KI-generiert

Municipality's Connection Fee Assessment Upheld

Geschäftsnummer OGVE.2018.19.Nr.34
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Obwalden (CH-OW)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a municipality's practice of assessing connection fees for sewage and water based on a property's taxable value, finding it consistent with the principle of user pays and superior law. The court reasoned that an increase in taxable value following a subsequent structural alteration could be presumed to indicate increased utilization of the infrastructure, justifying an additional connection fee calculated by the difference in taxable value.

Legislator-Regeste

Amtlich

OGVE 2018/19 Nr. 34 Art. 88 KV und Art. 60a GSchG Bemessung von Kanalisations- und Wasseranschlussgebühren; Verursacherprinzip. Die Bemessung der Anschlussgebühren nach dem Steuerwert einer Liegenschaft verstösst nicht gegen das Verursache

Schlagwörter

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Abwasseranschlussgebühren Benutzungsgebühr Steuerwert Katasterschätzung Gemeindesteuern Kostenfestsetzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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OGVE 2018/19 Nr. 34

Art. 88 KV und Art. 60a GSchG

Bemessung von Kanalisations- und Wasseranschlussgebühren; Verursacherprinzip. Die Bemessung der Anschlussgebühren nach dem Steuerwert einer Liegenschaft verstösst nicht gegen das Verursacherprinzip oder sonstiges übergeordnetes Recht.

Bei der nachträglichen baulichen Veränderung kann die Erhöhung des Steuerwerts als Vermutung für eine zusätzliche Beanspruchung des Kanalisations- oder Wasserversorgungssystems gelten, die eine ergänzende Anschlussgebühr rechtfertigt. Diese wird dann folgerichtig nach der Differenz des Steuerwerts bemessen.

Entscheid des Regierungsrats vom 19. Juni 2018 (Nr. 539).

(Keine Publikation der Erwägungen)

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Schlagworte

steuerwert

anschlussgebühr

verursacherprinzip

OGVE

2018/19 Nr. 34