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OGVE.2016.17.46.htm • VB OW OGVE.2016.17.46.htm KI-generiert

Council Rejects Security Commission Regulation by Service Contract

Geschäftsnummer OGVE.2016.17.46.htm
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Obwalden (CH-OW)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The government council refused to approve a provision in a new municipal leadership model that would allow the executive committee to regulate the organization and tasks of a permanent security commission through a service contract. The council reasoned that the organization of a permanent commission must be established by legislation, not by a service contract, especially since the municipality's organizational ordinance already contains relevant regulations. Therefore, the provision allowing for regulation by service contract was deemed impermissible.

Legislator-Regeste

Amtlich

OGVE 2016/17 Nr. 46 Art. 89 Abs. 3 KV Einführung des Geschäftsführermodells: Die Organisation einer ständigen Kommission der Einwohnergemeinde ist über die Gesetzgebung zu regeln, nicht mittels eines Leistungsauftrags. Entscheid des Regier

Schlagwörter

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Gemeindeverordnung Dienstleistungsvertrag E-Government Durchführungsverordnung Nichtbefolgung von Dienstvorschriften Auftraggeber im öffentlichen Beschaffungswesen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 89 Abs. 3 KV

Provision used to determine that the organization of a permanent commission of the residents' community must be regulated by legislation, not by a service agreement.

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OGVE 2016/17 Nr. 46

Art. 89 Abs. 3 KV

Einführung des Geschäftsführermodells: Die Organisation einer ständigen Kommission der Einwohnergemeinde ist über die Gesetzgebung zu regeln, nicht mittels eines Leistungsauftrags.

Entscheid des Regierungsrats vom 21. Juni 2016 (Nr. 574).

Aus den Erwägungen:

2. Das Reglement über die Einführung des neuen Gemeindeführungsmodells vom 2. Mai 2016 (Mantelerlass) ändert das Feuerwehrreglement wie folgt:

Art. 4 Sicherheitskommission

...

4 Der Einwohnergemeinderat kann der Sicherheitskommission weitere Aufgaben übertragen. Er regelt dessen Aufgaben und Organisation mittels Leistungsauftrag."

Die Organisation einer ständigen Kommission der Einwohnergemeinde ist über die Gesetzgebung zu regeln, nicht mittels eines Leistungsauftrags. Die Organisationsverordnung der Gemeinde enthält dazu bereits schon Regelungen. Art. 4 Abs. 4 ist denn wohl auch so zu verstehen, dass mit dem Leistungsauftrag vor allem die weiteren – nichtständigen – Aufgaben übertragen werden sollen. In diesem Sinne ist Art. 4 Abs. 4 Satz 2 daher nicht zu genehmigen.

(…)

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Schlagworte

leistungsauftrag

OGVE

2016/17 Nr. 46