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OGVE.2016.17.42.htm • VB OW OGVE.2016.17.42.htm KI-generiert

Municipal Ordinance's Delegation of Power to Personnel Committee Violated Legality Principle

Geschäftsnummer OGVE.2016.17.42.htm
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Obwalden (CH-OW)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled that a provision in a municipal personnel ordinance, which delegated the authority to define the duties and powers of a personnel committee to a separate directive, violated the legality principle. This principle requires that essential matters, particularly those concerning the organization of authorities, be regulated by formal law, not by executive directives, to uphold the constitutional division of powers between the legislature and the executive.

Legislator-Regeste

Amtlich

OGVE 2016/17 Nr. 42 Art. 89 Abs. 3 KV Das Legalitätsprinzip schreibt vor, dass Wesentliches in einem formellen Gesetz geregelt werden muss – andernfalls würde die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Exekutive un

Schlagwörter

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Gemeindeverordnung Legalitätsprinzip Übertragung von Befugnissen exekutive Gewalt delegierte Richtlinie Verletzung von Verfahrensvorschriften

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 Abs. 4 KV

The court found that the delegation of power to define the tasks and powers of a committee in a duty roster violated the principle of legality because the organization of authorities is considered essential and must be regulated in formal law.

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OGVE 2016/17 Nr. 42

Art. 89 Abs. 3 KV

Das Legalitätsprinzip schreibt vor, dass Wesentliches in einem formellen Gesetz geregelt werden muss – andernfalls würde die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Exekutive unterlaufen. Als wesentlich ist eine Regelung einzustufen, wenn sie die Behördenorganisation zum Inhalt hat.

Vorprüfungsbericht des Amts für Justiz vom 6. September 2016.

Sachverhalt:

Das Personalreglement der Gemeinde sieht folgende Bestimmung vor:

Art. 8 Ausschuss Personalführung

1 Der Ausschuss besteht aus dem Gemeindepräsidium (Vorsitz), zwei weiteren Mitgliedern des Einwohnergemeinderates und dem Gemeindeschreiber.

(…)

4 Der Einwohnergemeinderat regelt die Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses Personalführung in einem Pflichtenheft.

Aus dem Bericht:

(…)

Art. 8 Ausschuss Personalführung

Abs. 4: In dieser Regelung wird dem Einwohnergemeinderat die Kompetenz übertragen, die Aufgaben und Befugnisse des neuen Ausschusses in einem Pflichtenheft festzulegen. Das Legalitätsprinzip schreibt vor, dass Wesentliches in einem formellen Gesetz geregelt werden muss – andernfalls würde die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Exekutive unterlaufen. Als wesentlich ist eine Regelung einzustufen, wenn sie die Behördenorganisation zum Inhalt hat (vgl. Tschannen/Zimmerli; Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Stämpfli, Bern 2014, S. 138 und 149 f.). Demnach ist die Behördenorganisation, worunter auch die Festlegung des Aufgabenbereichs und die ständigen Befugnisse des neuen Ausschusses fallen, im Personalreglement als formellem Gesetz zu regeln.

(…)

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it

Schlagworte

pflichtenheft

verfassungsmässigkeit

legislative

exekutive

OGVE

2016/17 Nr. 42