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AbR.1982.83.Nr.49 • OG OW AbR.1982.83.Nr.49 KI-generiert

Insured's Right to Physician Choice in Cessation Therapy

Geschäftsnummer AbR.1982.83.Nr.49
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Obwalden (CH-OW)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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An insured individual challenged a requirement to undergo an alcohol and nicotine cessation therapy under the supervision of the community doctor, asserting their right to freely choose their physician. The court ruled that under Article 26 of the IVG, insured individuals are free to choose among federally licensed physicians, and this choice is not limited to local doctors. Therefore, the insured cannot be compelled to receive treatment from a specific physician against their will, and must be permitted to select their own doctor for the therapy.

Legislator-Regeste

Amtlich

AbR 1982/83 Nr. 49, S. 125: Art. 26 Abs. 1 IVG. Grundsatz der freien Arztwahl. Urteil der Rekurskommission für Sozialversicherung vom 8. April 1982 Aus den Erwägungen: Der Versicherte opponiert nicht eigentlich der ihm auferlegten medizini

Schlagwörter

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Wahl des Leistungserbringers Einstellung der Versicherungsleistungen Recht des Versicherers Entscheidungen auf medizinischem Gebiet Übernahme der Psychotherapiekosten Zulassung zur Kassenpraxis

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 26 Abs. 1 IVG
Establishes the principle of free choice of physician for insured persons.
Art. 26 IVG
Gemäss Art. 26 IVG steht dem Versicherten die Wahl unter den eidgenössisch patentierten Ärzten frei.
Art. 15 KUVG
Namentlich ist sie - im Gegensatz zu Art. 15 KUVG - nicht auf die Ärzte am Aufenthaltsort des Versicherten und in dessen Umgebung beschränkt.
Art. 26 KUVG
Art. 26 Abs. 1 IVG. Grundsatz der freien Arztwahl.
Art. 15 AbR
Namentlich ist sie - im Gegensatz zu Art. 15 KUVG - nicht auf die Ärzte am Aufenthaltsort des Versicherten und in dessen Umgebung beschränkt.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 26 Abs. 1 IVG

Establishes the principle of free choice of physician for insured persons.

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Volltext

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AbR 1982/83 Nr. 49, S. 125:

Art. 26 Abs. 1 IVG. Grundsatz der freien Arztwahl.

Urteil der Rekurskommission für Sozialversicherung vom 8. April 1982

Aus den Erwägungen:

Der Versicherte opponiert nicht eigentlich der ihm auferlegten medizinischen Therapie, wonach er unter Kontrolle eines Arztes das Rauchen und Trinken vollständig aufzugeben hat. Hingegen verlangt er, dass ihm freie Arztwahl gewährt werde. Die IV-Kommission hatte für die Behandlung den Gemeindearzt vorgeschrieben. Gemäss Art. 26 IVG steht dem Versicherten die Wahl unter den eidgenössisch patentierten Ärzten frei. Namentlich ist sie - im Gegensatz zu Art. 15 KUVG - nicht auf die Ärzte am Aufenthaltsort des Versicherten und in dessen Umgebung beschränkt. Es kann deshalb dem Versicherten nicht gegen seinen Willen vorgeschrieben werden, dass er die Alkoholund Nikotinentwöhnungstherapie beim Gemeindearzt durchführen. Es muss ihm überlassen sein, selber hiefür einen Arzt zu bezeichnen.

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it Schlagworte versicherter arztwahl arzt alkoholismus therapie Normen Bund IVG: Art.26 KUVG: Art.15 AbR 1982/83 Nr. 49