Preliminary Expropriation Taking Requirements
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed the requirements for a preliminary taking of possession under expropriation law, specifically noting that a final decision granting expropriation rights and proof of significant disadvantage from delay are necessary prerequisites for issuing a preliminary taking order. The court further reasoned that the conditions for issuing such an order are met even if an unapproved taking of possession might lead to civil law claims.
Legislator-Regeste
Amtlich§ 52 Abs. 1 und 2 EntG. Voraussetzungen für die vorzeitige Besitzeseinweisung sind das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids über die Erteilung des Enteignungsrechts und der Nachweis bedeutender Nachteile, falls mit der Besitzeseinweisung zugewartet werden muss. Das Verwaltungsgericht erachtet die Voraussetzung für den Erlass einer Verfügung über die Besitzeseinweisung selbst dann noch für gegeben, falls eine ohne Entscheid vollzogene Inbesitznahme zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen könnte. | Enteignung
Schlagwörter
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KI-generiertVolltext
Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Verwaltungsgericht
Abteilung: · Verwaltungsrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet: · Enteignung
Entscheiddatum: · 24.07.2012
Fallnummer: · V 12 86_2
LGVE: · 2012 II Nr. 5
Leitsatz: · § 52 Abs. 1 und 2 EntG. Voraussetzungen für die vorzeitige Besitzeseinweisung sind das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids über die Erteilung des Enteignungsrechts und der Nachweis bedeutender Nachteile, falls mit der Besitzeseinweisung zugewartet werden muss. Das Verwaltungsgericht erachtet die Voraussetzung für den Erlass einer Verfügung über die Besitzeseinweisung selbst dann noch für gegeben, falls eine ohne Entscheid vollzogene Inbesitznahme zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen könnte.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: · Der Sachverhalt und die Erwägungen sind unter der Fallnummer V 12 86 zu finden.