Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
V 05 371 • KG LU V 05 371 KI-generiert

Precautionary Measure Interlocutory Decision Appeal Deadline Validity

Geschäftsnummer V 05 371
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court affirmed that a decision concerning "precautionary measures" related to restoring the lawful state constitutes an interlocutory decision, against which the appeal period is ten days. The court reasoned that legal counsel is obligated to know this statutory appeal deadline and therefore cannot invoke an incorrect appeal instruction suggesting a twenty-day period to justify a late appeal, upholding established precedent.

Legislator-Regeste

Amtlich

Der Entscheid über "vorsorgliche Massnahmen" im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes stellt einen Zwischenentscheid dar. Die Rechtsmittelfrist dagegen beträgt 10 Tage. Ein Rechtsanwalt muss diese Rechtsmittelfrist kennen, weshalb er sich nicht auf eine falsche Rechtsmittelbelehrung berufen kann, die als Rechtsmittelfrist 20 Tage, statt 10 Tage nennt (Bestätigung der in LGVE 2002 II Nr. 43 publizierten Praxis). | Planungs- und Baurecht

Schlagwörter

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Zwischenentscheid vorsorgliche Massnahmen gesetzliche Frist Verfahrensfristen Eilvorabentscheidungsverfahren begründeter Entscheid
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Verwaltungsgericht

Abteilung: · Verwaltungsrechtliche Abteilung

Rechtsgebiet: · Planungs- und Baurecht

Entscheiddatum: · 22.02.2006

Fallnummer: · V 05 371

LGVE:

Leitsatz: · Der Entscheid über "vorsorgliche Massnahmen" im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes stellt einen Zwischenentscheid dar. Die Rechtsmittelfrist dagegen beträgt 10 Tage. Ein Rechtsanwalt muss diese Rechtsmittelfrist kennen, weshalb er sich nicht auf eine falsche Rechtsmittelbelehrung berufen kann, die als Rechtsmittelfrist 20 Tage, statt 10 Tage nennt (Bestätigung der in LGVE 2002 II Nr. 43 publizierten Praxis).

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: