Precautionary Measure Interlocutory Decision Appeal Deadline Validity
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court affirmed that a decision concerning "precautionary measures" related to restoring the lawful state constitutes an interlocutory decision, against which the appeal period is ten days. The court reasoned that legal counsel is obligated to know this statutory appeal deadline and therefore cannot invoke an incorrect appeal instruction suggesting a twenty-day period to justify a late appeal, upholding established precedent.
Legislator-Regeste
AmtlichDer Entscheid über "vorsorgliche Massnahmen" im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes stellt einen Zwischenentscheid dar. Die Rechtsmittelfrist dagegen beträgt 10 Tage. Ein Rechtsanwalt muss diese Rechtsmittelfrist kennen, weshalb er sich nicht auf eine falsche Rechtsmittelbelehrung berufen kann, die als Rechtsmittelfrist 20 Tage, statt 10 Tage nennt (Bestätigung der in LGVE 2002 II Nr. 43 publizierten Praxis). | Planungs- und Baurecht
Schlagwörter
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Verwaltungsgericht
Abteilung: · Verwaltungsrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet: · Planungs- und Baurecht
Entscheiddatum: · 22.02.2006
Fallnummer: · V 05 371
LGVE:
Leitsatz: · Der Entscheid über "vorsorgliche Massnahmen" im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes stellt einen Zwischenentscheid dar. Die Rechtsmittelfrist dagegen beträgt 10 Tage. Ein Rechtsanwalt muss diese Rechtsmittelfrist kennen, weshalb er sich nicht auf eine falsche Rechtsmittelbelehrung berufen kann, die als Rechtsmittelfrist 20 Tage, statt 10 Tage nennt (Bestätigung der in LGVE 2002 II Nr. 43 publizierten Praxis).
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: