Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
V 04 19 • KG LU V 04 19 KI-generiert

Bidder Exclusion for Misclassified Fixed-Price Offer

Geschäftsnummer V 04 19
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A bidder was excluded from a public procurement procedure for improperly shifting costs, specifically recalculating quantity-dependent unit prices into a fixed-price item classified as a global offer, by submitting zero-price offers for surfacing works and then reincorporating those costs into the overall fixed-price item for site setup, a practice the court deemed a violation of the transparency requirement in public tendering, even though zero-price offers for individual line items might otherwise be permissible.

Legislator-Regeste

Amtlich

§ 16 öBG. Die kalkulatorische Verschiebung von mengenabhängigen Einheitspreisen in eine Festpreisposition ist nicht gestattet. Auch wenn sog. Nullpreisofferten in Bezug auf einzelne Leistungseinheiten zulässig sind, bedeutet dies nicht, dass eine bewusst tiefe Kalkulation durch einen (überhöhten) Preis bei einer ganz anderen Position kompensiert werden kann. Die Anbieterin hatte Nullpreisofferten für Belagsarbeiten in die Position Baustelleneinrichtung, die als Globale zu offerieren war, wieder eingerechnet. Ein solches Vorgehen verletzt das Gebot der Transparenz und die Anbieterin darf vom Verfahren ausgeschlossen werden. | Öffentliches Beschaffungswesen

Schlagwörter

KI-generiert
Ausschluss eines Anbieters Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen fester Preis Öffentliche Arbeiten Doppelaufruf Verkäufer als Vertragspartei
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Verwaltungsgericht

Abteilung: · Abgaberechtliche Abteilung

Rechtsgebiet: · Öffentliches Beschaffungswesen

Entscheiddatum: · 19.03.2004

Fallnummer: · V 04 19

LGVE: · 2004 II Nr. 8

Leitsatz: · § 16 öBG. Die kalkulatorische Verschiebung von mengenabhängigen Einheitspreisen in eine Festpreisposition ist nicht gestattet. Auch wenn sog. Nullpreisofferten in Bezug auf einzelne Leistungseinheiten zulässig sind, bedeutet dies nicht, dass eine bewusst tiefe Kalkulation durch einen (überhöhten) Preis bei einer ganz anderen Position kompensiert werden kann. Die Anbieterin hatte Nullpreisofferten für Belagsarbeiten in die Position Baustelleneinrichtung, die als Globale zu offerieren war, wieder eingerechnet. Ein solches Vorgehen verletzt das Gebot der Transparenz und die Anbieterin darf vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: