Landmark Protection vs. Material Expropriation Claim
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court dismissed an appeal concerning the imposition of landmark protection on a hotel property, ruling that a general material expropriation under the constitution was not present because the designated, economically sensible use of the parcel remained possible despite the protection measure. Consequently, the court denied the claim for compensation for planning expenses that became useless due to the landmark designation.
Legislator-Regeste
AmtlichArt. 26 Abs. 1 und 2 BV. Unterstellung eine Hotels unter Denkmalschutz. Der allgemeine Tatbestand der materiellen Enteignung liegt nicht vor, wenn auf der betreffenden Parzelle eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung auch weiterhin möglich ist. Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungsaufwendungen verneint. Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind im Internet publiziert (http://www.gerichte.lunet.ch/index/rechtsprechung.htm). | Enteignung
Schlagwörter
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KI-generiertVolltext
Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Verwaltungsgericht
Abteilung: · Verwaltungsrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet: · Enteignung
Entscheiddatum: · 05.12.2006
Fallnummer: · V 04 151_2
LGVE: · 2007 II Nr. 11
Leitsatz: · Art. 26 Abs. 1 und 2 BV. Unterstellung eine Hotels unter Denkmalschutz. Der allgemeine Tatbestand der materiellen Enteignung liegt nicht vor, wenn auf der betreffenden Parzelle eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung auch weiterhin möglich ist. Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungsaufwendungen verneint.
Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind im Internet publiziert (http://www.gerichte.lunet.ch/index/rechtsprechung.htm).
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: · Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind unter der Fallnummer V 04 151 zu finden. Dieser Entscheid wurde ferner in ZBl 2007 S. 618ff. auszugsweise veröffentlicht, mit Bemerkungen der Redaktion.