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V 04 14 1 • KG LU V 04 14 1 KI-generiert

Personnel Dismissal: Written Warning and Right to be Heard Requirements

Geschäftsnummer V 04 14 1
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court addressed a personnel law matter concerning the dismissal of an employment relationship, specifically focusing on the requirement of a written warning pursuant to § 18 lit. b of the relevant statute and the consequences of failing to issue such a warning. The court determined that a written warning is indispensable before termination and also held that the affected employee must be granted the right to be heard, following prior written notification, before a decision on termination is made.

Legislator-Regeste

Amtlich

Schriftliche Mahnung vor der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gemäss § 18 lit. b PG; Unentbehrlichkeit der Mahnung und Rechtsfolgen bei Unterlassung (Erw. 2-4,10). Vor dem Entscheid zur Kündigung ist dem betroffenen Arbeitnehmer unter vorgängiger schriftlicher Orientierung das rechtliche Gehör zu gewähren (Erw. 5). | Personalrecht

Schlagwörter

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf rechtliches Gehör Eröffnung des Entscheids Verwaltungsberuf Rechte und Pflichten des Bediensteten Streikrecht
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Verwaltungsgericht

Abteilung: · Verwaltungsrechtliche Abteilung

Rechtsgebiet: · Personalrecht

Entscheiddatum: · 02.12.2004

Fallnummer: · V 04 14_1

LGVE:

Leitsatz: · Schriftliche Mahnung vor der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gemäss § 18 lit. b PG; Unentbehrlichkeit der Mahnung und Rechtsfolgen bei Unterlassung (Erw. 2-4,10). Vor dem Entscheid zur Kündigung ist dem betroffenen Arbeitnehmer unter vorgängiger schriftlicher Orientierung das rechtliche Gehör zu gewähren (Erw. 5).

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: