Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SK 01 95 • KG LU SK 01 95 KI-generiert

Insolvency Ranking Claim Rejection Appeal Deadline Notification

Geschäftsnummer SK 01 95
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

Where a ruling on the ranking of claims in insolvency proceedings simultaneously rejects a claim for restitution, the deadline for an appeal against the rejection ruling begins upon the individual notification of the claim ranking schedule, not upon its public announcement, as dictated by the relevant execution law provisions concerning the appeal deadlines for rejections embedded within such rulings.

Legislator-Regeste

Amtlich

Art. 17 Abs. 2, 242 und 249 SchKG. Enthält eine Kollokationsverfügung geichzeitig die Abweisung eines Herausgabeanspruchs, ist für den Beginn des Fristenlaufs der betreibungsrechtlichen Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung die individuelle Zustellung massgebend und nicht die öffentliche Bekanntmachung des Kollokationsplans. | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Schlagwörter

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Zahlungsunfähigkeit Beschwerdelegitimation Versäumung der gesetzlichen Frist Kollokationsplan nachträglicher Rechtsvorschlag Klagefrist
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Obergericht

Abteilung: · Schuldbetreibungs- und Konkurskommission

Rechtsgebiet: · Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Entscheiddatum: · 30.08.2001

Fallnummer: · SK 01 95

LGVE: · 2001 I Nr. 39

Leitsatz: · Art. 17 Abs. 2, 242 und 249 SchKG. Enthält eine Kollokationsverfügung geichzeitig die Abweisung eines Herausgabeanspruchs, ist für den Beginn des Fristenlaufs der betreibungsrechtlichen Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung die individuelle Zustellung massgebend und nicht die öffentliche Bekanntmachung des Kollokationsplans.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: