Taxpayer Costs Sanction for Untimely Appeal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA taxpayer filed a grievance regarding contributions that was manifestly filed late, and despite the court pointing out the untimely nature of the appeal, the appellant insisted on pursuing the matter, leading the Administrative Court to rule that such persistence constituted at least reckless litigation conduct, justifying the imposition of costs upon the appellant under Article 85(2)(a) of the Old Age and Survivors' Insurance Act.
Legislator-Regeste
AmtlichArt. 85 Abs. 2 lit. a AHVG. Leichtsinnige Beschwerdeführung im Beitragswesen. Wer eine Beschwerde offensichtlich verspätet erhebt und trotz Hinweises des Gerichts auf diesen Sachverhalt an der Beschwerde festhält, prozessiert zumindest leichtsinnig und wird daher kostenpflichtig. | Alters- und Hinterlassenenversicherung
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Verwaltungsgericht
Abteilung: · Abgaberechtliche Abteilung
Rechtsgebiet: · Alters- und Hinterlassenenversicherung
Entscheiddatum: · 07.02.2001
Fallnummer: · S 01 24
LGVE: · 2001 II Nr. 36
Leitsatz: · Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG. Leichtsinnige Beschwerdeführung im Beitragswesen. Wer eine Beschwerde offensichtlich verspätet erhebt und trotz Hinweises des Gerichts auf diesen Sachverhalt an der Beschwerde festhält, prozessiert zumindest leichtsinnig und wird daher kostenpflichtig.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: