Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
RRE Nr 698 • KG LU RRE Nr 698 KI-generiert

Mandatory Notification of Land Use Plan Objections Ruling

Geschäftsnummer RRE Nr 698
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a land use planning procedure, the governing council ruled that a decision regarding objections to a local plan modification must be officially communicated, including the notice of appeal rights, to all objectors and landowners within three working days of the resolution, even if those parties were present at the municipal assembly where the objections were discussed. The court emphasized that adherence to the notification requirements of the relevant planning law provision is mandatory for all affected parties, irrespective of their attendance at the public deliberation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. | Planungs- und Baurecht

Schlagwörter

KI-generiert
Eröffnung des Entscheids Bodenrecht Planungsverfahren Gemeindeland Verwendungsrecht städtebauliche Vorschrift

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 63 Absatz 2 PBG

This provision governs the obligation to notify objectors about the decision concerning objections within three working days.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Regierungsrat

Abteilung: · -

Rechtsgebiet: · Planungs- und Baurecht

Entscheiddatum: · 13.06.2008

Fallnummer: · RRE Nr. 698

LGVE: · 2008 III Nr. 13

Leitsatz: · Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: · Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. (Regierungsrat, 13. Juni 2008, Nr. 698)