Mandatory Notification of Land Use Plan Objections Ruling
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a land use planning procedure, the governing council ruled that a decision regarding objections to a local plan modification must be officially communicated, including the notice of appeal rights, to all objectors and landowners within three working days of the resolution, even if those parties were present at the municipal assembly where the objections were discussed. The court emphasized that adherence to the notification requirements of the relevant planning law provision is mandatory for all affected parties, irrespective of their attendance at the public deliberation.
Legislator-Regeste
AmtlichOrtsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. | Planungs- und Baurecht
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KI-generiertThis provision governs the obligation to notify objectors about the decision concerning objections within three working days.
Volltext
Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Regierungsrat
Abteilung: · -
Rechtsgebiet: · Planungs- und Baurecht
Entscheiddatum: · 13.06.2008
Fallnummer: · RRE Nr. 698
LGVE: · 2008 III Nr. 13
Leitsatz: · Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: · Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. (Regierungsrat, 13. Juni 2008, Nr. 698)