Appeal Review of Irreparable Disadvantage in Interlocutory Decision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative council reviewed an appeal concerning an interlocutory decision, focusing on whether the appeal caused an irreparable disadvantage under relevant procedural law, which can be either legal or factual in nature. A legal disadvantage exists if the issue cannot be rectified even by a favorable final decision, whereas a factual disadvantage requires a demonstrable, protectable interest in the immediate annulment or modification of the interim ruling.
Legislator-Regeste
KI-generiertAppeal Review of Irreparable Disadvantage in Interlocutory Decision: Leitsatz: · Zwischenentscheid. Nicht wieder gutzumachender Nachteil. § 128 Absatz 2 und 3 VRG. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil kann rechtlicher und tatsächlicher Natur sein. Er ist rechtlicher Natur, wenn er auch bei einem günstigen Endentscheid nicht mehr behoben werden kann. Er ist tatsächlicher Natur, wenn ein schutzwürdiges Interesse an der sofortigen Aufhebung oder Änderung eines Zwischenentscheides besteht (BGE 106 Ia 234; LGVE 1992 II Nr. 48).
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Regierungsrat
Abteilung: · -
Rechtsgebiet: · Verfahren
Entscheiddatum: · 04.01.1994
Fallnummer: · RRE Nr. 23
LGVE: · 1994 III Nr. 8
Leitsatz: · Zwischenentscheid. Nicht wieder gutzumachender Nachteil. § 128 Absatz 2 und 3 VRG. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil kann rechtlicher und tatsächlicher Natur sein. Er ist rechtlicher Natur, wenn er auch bei einem günstigen Endentscheid nicht mehr behoben werden kann. Er ist tatsächlicher Natur, wenn ein schutzwürdiges Interesse an der sofortigen Aufhebung oder Änderung eines Zwischenentscheides besteht (BGE 106 Ia 234; LGVE 1992 II Nr. 48).
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: