Election Regulations on Ballot Specifications for Simultaneous Elections
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a case concerning simultaneous elections, the governing council held that to prevent double voting and accommodate non-official candidate lists, election regulations must specify the paper quality, color, and format of the ballots, ensuring that ballot box officials can distinguish which election a ballot belongs to when presented face down for stamping, as mandated by provisions of the relevant election law.
Legislator-Regeste
KI-generiertElection Regulations on Ballot Specifications for Simultaneous Elections: Leitsatz: · Gleichzeitige Wahlen. §§ 24 Absatz 1 g, 34 und 41 Absatz 3 StRG. Bei gleichzeitigen Wahlen muss sichergestellt sein, dass keine doppelten Stimmabgaben möglich sind. Die Mitglieder der Urnenbüros müssen deshalb auf der Rückseite der Wahlzettel erkennen können, für welche Wahl die Zettel bestimmt sind, wenn sie ihnen mit der Rückseite nach oben zum Abstempeln im Urnenbüro vorgelegt werden. Aus diesem Grund, und auch um nichtamtliche Kandidatenlisten zu ermöglichen, muss eine Wahlanordnung den Hinweis auf die Papierqualität, die Farbe und das Format der Wahlzettel enthalten.
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Rechtsprechung Luzern
Instanz: · Regierungsrat
Abteilung: · -
Rechtsgebiet: · Volksrechte
Entscheiddatum: · 04.07.1995
Fallnummer: · RRE Nr. 2022
LGVE: · 1995 III Nr. 3
Leitsatz: · Gleichzeitige Wahlen. §§ 24 Absatz 1 g, 34 und 41 Absatz 3 StRG. Bei gleichzeitigen Wahlen muss sichergestellt sein, dass keine doppelten Stimmabgaben möglich sind. Die Mitglieder der Urnenbüros müssen deshalb auf der Rückseite der Wahlzettel erkennen können, für welche Wahl die Zettel bestimmt sind, wenn sie ihnen mit der Rückseite nach oben zum Abstempeln im Urnenbüro vorgelegt werden. Aus diesem Grund, und auch um nichtamtliche Kandidatenlisten zu ermöglichen, muss eine Wahlanordnung den Hinweis auf die Papierqualität, die Farbe und das Format der Wahlzettel enthalten.
Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: