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RRE Nr 1749 • KG LU RRE Nr 1749 KI-generiert

Governing Council Authority Over Municipal Assembly Minutes

Geschäftsnummer RRE Nr 1749
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A petition challenging the minutes of a municipal assembly regarding voting rights was brought before the governing council, asserting incorrect record-keeping. The council determined that, pursuant to relevant statute, it lacks the authority to amend or supplement the minutes based on the objections raised in such a complaint; instead, the council may only overturn the contested resolutions, thereby compelling the municipal assembly to reconsider the relevant matters.

Legislator-Regeste

Amtlich

Gemeindeversammlung. Stimmrechtsbeschwerde gegen die Protokollführung. § 115 Absatz 2 StRG. Der Regierungsrat ist nicht befugt, im Rahmen der Behandlung einer Stimmrechtsbeschwerde gegen die unkorrekte Protokollführung an einer Gemeindeversammlung das Protokoll im Sinn der geltend gemachten Rügen abzuändern oder zu ergänzen. Er kann lediglich die strittigen Beschlüsse aufheben und damit veranlassen, dass die Gemeindeversammlung die entsprechenden Geschäfte nochmals behandeln muss. | Volksrechte

Schlagwörter

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Gemeindeversammlung Petitionsrecht Behördenreferendum Delegiertenversammlung Wahl bei politischen Rechten Wahlanfechtungen
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Regierungsrat

Abteilung: · -

Rechtsgebiet: · Volksrechte

Entscheiddatum: · 05.12.2000

Fallnummer: · RRE Nr. 1749

LGVE: · 2000 III Nr. 10

Leitsatz: · Gemeindeversammlung. Stimmrechtsbeschwerde gegen die Protokollführung. § 115 Absatz 2 StRG. Der Regierungsrat ist nicht befugt, im Rahmen der Behandlung einer Stimmrechtsbeschwerde gegen die unkorrekte Protokollführung an einer Gemeindeversammlung das Protokoll im Sinn der geltend gemachten Rügen abzuändern oder zu ergänzen. Er kann lediglich die strittigen Beschlüsse aufheben und damit veranlassen, dass die Gemeindeversammlung die entsprechenden Geschäfte nochmals behandeln muss.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: