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RRE Nr 1404 • KG LU RRE Nr 1404 KI-generiert

Economic Social Assistance Rights Do Not Transfer to Heirs

Geschäftsnummer RRE Nr 1404
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Luzern (CH-LU)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Governing Council affirmed that the right to economic social assistance is strictly personal to the applicant and therefore does not transfer to their heirs upon death, consequently extinguishing any pending administrative appeal rights related to such assistance.

Legislator-Regeste

Amtlich

Untergang des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe. § 28 Absatz 1 SHG. Der Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe ist an die Person der oder des Hilfebedürftigen gebunden. Er geht deshalb nicht auf die Erben über. Dasselbe gilt für das Recht, den Anspruch im Verwaltungsbeschwerdeverfahren geltend zu machen. | Sozialhilfe

Schlagwörter

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Erbenrechte Sozialhilfe wirtschaftliche Rechte höchstpersönliche Rechte Soziale Transfertleistungen Sterbegeld
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Volltext

Rechtsprechung Luzern

Instanz: · Regierungsrat

Abteilung: · -

Rechtsgebiet: · Sozialhilfe

Entscheiddatum: · 22.09.1998

Fallnummer: · RRE Nr. 1404

LGVE: · 1998 III Nr. 9

Leitsatz: · Untergang des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe. § 28 Absatz 1 SHG. Der Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe ist an die Person der oder des Hilfebedürftigen gebunden. Er geht deshalb nicht auf die Erben über. Dasselbe gilt für das Recht, den Anspruch im Verwaltungsbeschwerdeverfahren geltend zu machen.

Rechtskraft: · Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Entscheid: